Grosser Rat 98. Sitzung 18. September 2007, 14.00 Uhr (Art. 1288

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Grosser Rat
98. Sitzung
18. September 2007, 14.00 Uhr
Vorsitzender:
Heinrich Schöni, Oftringen
Protokollführung:
Adrian Schmid, Ratssekretär
Präsenz:
Anwesend 130 Mitglieder
(Art. 1288-1308)
Abwesend mit Entschuldigung 10 Mitglieder
Entschuldigt abwesend: Andreas Binder, Baden; Lieni Füglistaller, Rudolfstetten;
Benjamin Giezendanner, Rothrist; Brigitte Hoffmann, Küttigen; Ernst Moser,
Würenlos; Pia Müller, Wettingen; Richard Plüss-Mathys, Lupfig; Kurt Rüegger,
Rothrist; Patricia Schreiber-Rebmann, Wegenstetten; Ruedi Suter, Seengen
Behandelte Traktanden
Seite
1288
Motion Christine Haller, Reinach, betreffend Begünstigung oder Befreiung von der Motorfahrzeugsteuer für
umweltschonende Motorfahrzeuge; Einreichung und schriftliche Begründung
Auftrag Alexandra Abbt, lslisberg, betreffend bewilligungsfreies Aufstellen von Bienenboxen und gedeckten
Bienenunterständen sowie Bienenwanderwagen mit und ohne zeitlicher Beschränkung; Einreichung und
schriftliche Begründung
Auftrag Thomas Leitch-Frey, Wohlen, vom 18. September 2007 betreffend Senkung der Mindestbestände
der Vollabteilungen an der Primarschule um 2 Schülerinnen bzw. Schüler auf 20; Einreichung und
schriftliche Begründung
Interpellation Yvonne Feri, Wettingen, vom 13. März 2007 betreffend Gemeindereform; Beantwortung und
Erledigung
2597
1292
Interpellation Yvonne Feri, Wettingen, vom 20. März 2007 betreffend Frauenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsheirat; Beantwortung und Erledigung
2601
1293
Motion Sylvia Flückiger-Bäni, Schöftland, vom 8. Mai 2007 betreffend Änderung des Gesetzes über das
Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) bezüglich Erwerbung des Bürgerrechts; Umwandlung in ein
Postulat; Ablehnung
2603
1294
Interpellation Kurt Wyss, Leuggern, vom 22. Mai 2007 betreffend Status der Schweizer Firmen auf dem
Lonzaareal, Waldshut-Tiengen, Deutschland; Beantwortung und Erledigung
2607
1295
Aargauische Pensionskasse (APK); Jahresrechnung 2006; Genehmigung
2608
1296
Interpellation Dr. Marcel Guignard, Aarau, vom 20. März 2007 betreffend Dividenden des AEW;
Beantwortung und Erledigung
2612
1297
Postulat der FDP-Fraktion vom 27. März 2007 betreffend periodische Erhebung zum Thema
"Gebührenbelastung im Kanton Aargau"; Überweisung an den Regierungsrat
2613
1298
Interpellation Dr. Jürg Stüssi-Lauterburg, Windisch, vom 8. Mai 2007 betreffend die Frage, worauf der
Aargau in Sachen Aufhebung der Staatsgarantie und Öffnung des Aktienkapitals seiner Kantonalbank denn
eigentlich noch wartet; Beantwortung und Erledigung
2614
1299
Neue Führungsmethodik; Steuerungsbereiche; Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates
(Geschäftsordnung, [GO]); Anhang 2; Änderung; Verabschiedung bzw. Beschlussfassung
2616
1300
Postulat der CVP-Fraktion vom 9. Januar 2007 betreffend klare Führung und Strategie für die Informationsund Kommunikationstechnologien des Staates ICT im Aargau; Überweisung an den Regierungsrat und
gleichzeitige Abschreibung
2620
1289
1290
1291
2597
2598
2598
2595
18. September 2007
1301
Auftrag Esther Egger, Obersiggenthal, vom 26. Juni 2007 betreffend Massnahmen zur Einführung von
behindertengerechten Abstimmungsunterlagen für sehbehinderte und blinde Stimmbürgerinnen und
Stimmbürger; Überweisung an den Regierungsrat und gleichzeitige Abschreibung
2620
1302
Auftrag der SP-Fraktion vom 27. März 2007 betreffend Anwendung der Nachhaltigkeitsmethoden in Firmen,
Institutionen, Pensionskassen, Versicherungen, Lehranstalten usw. im Besitz des Kantons Aargau oder
solchen, an denen der Kanton beteiligt ist; Ablehnung
2621
1303
Postulat Martin Bhend, Oftringen, vom 8. Mai 2007 betreffend Planung / Projektierung und Freihaltung von
zusätzlichen Autobahnanschlüssen im Raume Verzweigung Wiggertal (A1/A2); Überweisung an den
Regierungsrat
2622
1304
Interpellation Reto Miloni, Hausen, vom 20. März 2007 betreffend staatsmonopolitische Werbekampagne
auf Kosten der StrombezügerInnen; Beantwortung und Erledigung
2624
1305
Interpellation Kurt Wyss, Leuggern, vom 8. Mai 2007 betreffend Verkehrssituation am Grenzübergang
Koblenz/Waldshut; Beantwortung und Erledigung
2625
1306
Postulat Fredy Böni, Möhlin, vom 8. Mai 2007 betreffend Bau eines neuen Autobahnanschlusses zur
Erschliessung des Entwicklungsschwerpunktes Rheinfelden-Ost/Möhlin; Ablehnung
Postulat Dr. Bernhard Scholl, Möhlin, vom 8. Mai 2007 betreffend Bau eines neuen Autobahnanschlusses
zur Erschliessung des Entwicklungsschwerpunktes Rheinfelden-Ost/Möhlin; Ablehnung
2626
1307
Postulat Oliver Flury, Lenzburg, vom 3. Juli 2007 betreffend Schaffung gesetzlicher Grundlagen für ein
vereinfachtes Verfahren bei geringfügigen technischen Änderungen von Nutzungsplänen; Überweisung an
den Regierungsrat
2631
1308
Interpellation Andreas Villiger, Sins, vom 6. März 2007 betreffend Überschwemmungsgefahr im Aargau
durch die Sanierung der Reusswehr in Luzern; Beantwortung und Erledigung
2631
2596
Art. 1288-1289
Vorsitzender: Ich begrüsse Sie zur 98. Sitzung der laufenden
Legislaturperiode. Ich habe eine erfreuliche sportliche
Mitteilung. Der FC Grossrat hat am letzten Dienstag in
einem Länderkampf gegen den Kreistag Waldshut-Tiengen
mit 8 zu 7 gewonnen. Das Gesamtresultat aller Begegnungen
steht nun bei 4 zu 4.
18. September 2007
Bienenwanderwagen
mit
und
ohne
zeitlicher
Beschränkung; Einreichung und schriftliche Begründung
Von Alexandra Abbt, CVP, Islisberg, unterzeichnet von
76 Ratsmitgliedern,
wird folgender Auftrag eingereicht:
Text:
1288
Motion Christine Haller, SP, Reinach,
betreffend Begünstigung oder Befreiung von der
Motorfahrzeugsteuer
für
umweltschonende
Motorfahrzeuge;
Einreichung
und
schriftliche
Begründung
Der Regierungsrat wird ersucht, das Gesetz dahingehend zu
ändern, dass umweltschonende Autos wie Elektro- und
Solarfahrzeuge, Hybridautos etc. im Rahmen der
Motorfahrzeugsteuer begünstigt oder sogar befreit werden.
Der Regierungsrat wird eingeladen, im Rahmen der
laufenden Baugesetzrevision zu prüfen, ob § 30 der
allgemeinen Verordnung zum Baugesetz (ABauV), der die
bewilligungsfreien Bauten und Anlagen regelt, wie folgt
erweitert werden kann:
"Ohne zeitliche Beschränkung:
 gedeckter Bienenunterstand mit max. 12 Bienenvölkern
 freistehende Magazine (Bienenboxen) bis max. 12
Bienenvölker
Mit zeitlicher Beschränkung von max. 6 Monaten in
Trachtgebieten:
 Wanderwagen
 freistehende Magazine (Bienenboxen) bis max. 20
Bienenvölker"
Begründung:
Begründung:
Unsere Mobilität trägt viel zum CO2-Ausstoss bei. Damit wir
diesen Wert reduzieren können, müssen wir uns über die
Mobilität und deren Auswirkungen auf unsere Umwelt
Gedanken machen. Zum Beispiel der Einsatz von Elektround Solarfahrzeugen im Nahverkehr und in den Städten ist
sehr sinnvoll. Sie sind leise, sparsam und umweltfreundlich.
Ein Verbrennungsmotor (Gas und Benzin) setzt höchstens ¼
der Energie in Bewegung und den Rest in Wärme um. Ein
Elektromotor setzt jedoch den grössten Teil der Energie in
Bewegung um. Die Effizienz eines Elektroautos ist also viel
höher.
So sind beispielsweise Elektroautos eine echte Alternative
für den Nah- und Stadtverkehr. Somit kann es für den
Einkauf, für den Arztbesuch, für den Weg zum Bahnhof etc.
eingesetzt werden. Die Luft wird nicht belastet und die
Lärmemissionen sind klein. Wenn wir es auch noch
schaffen, dezentral mit erneuerbarer Energie Strom
herzustellen, haben wir ein nahezu CO2-neutrales Auto.
Falls es auch noch möglich ist, Solar-Stromtankstellen zu
schaffen, und es vielleicht auch bald eine Karte mit den
entsprechenden Tankstellen gibt, wäre dies ein sehr
sinnvoller Weg in die richtige Richtung.
Es ist an der Zeit, dass der Kanton seine vielfach gegebenen
Versprechen einlöst bezüglich der Förderung von Umwelt
schonenenden Motorfahrzeugen, das heisst auch, neue Wege
zu gehen. Dies ist einerseits wichtig zur Meinungsbildung in
der Bevölkerung und andererseits für die Glaubwürdigkeit
des Regierungsrats bezüglich der Einhaltung von
Versprechen.
Die Bienenzüchter unterscheiden grundsätzlich vier Arten
von Bienenbehausungen: Bienenhäuser, Wanderwagen,
Bienenstände (gedeckter Stand mit einzelnen Kästen oder
Magazinen) und Magazine oder Bienenboxen. Dass für ein
Bienenhaus eine Baubewilligung eingeholt werden muss, ist
unbestritten, da dieses in der Regel jahrelang am selben
Standort bleibt. Hingegen wird bezüglich mobilen
Einrichtungen die Praxis in einzelnen Gemeinden
unterschiedlich gehandhabt. Das Einverständnis des
Grundbesitzers ist natürlich die erste Voraussetzung. Aber
während die meisten Gemeinden danach das Aufstellen von
einzelnen Magazinen oder eines Wanderwagens tolerieren,
verlangen andere eine Baubewilligung; da die Standorte
mehrheitlich in der Landwirtschaftszone liegen, muss diese
also beim Kanton eingeholt werden. Nicht immer stossen die
Imker bei den zuständigen Behörden auf das nötige Wissen
und auf Verständnis, wie Einzelfälle gezeigt haben.
Mobile Bienenhaltung ist darauf angewiesen, die Standorte
anzuwandern, die gerade eine günstige Trachtsituation
aufweisen. Dies kann jedes Jahr wieder ändern, abhängig
von der Bewirtschaftung durch den Landwirt. Natürlich
muss dabei auch das Bienenverstellverbot als Massnahme
gegen die Ausbreitung des Feuerbrandbakteriums beachtet
werden. Daher löst auch eine Rahmenbaubewilligung, in der
die wichtigsten Standorte aufgeführt sind, das Problem noch
nicht.
Es ist für den einzelnen Imker kaum zumutbar, für wenige
Bienenvölker alle zwei bis drei Monate eine neue
Bewilligung einzuholen. Andererseits ist auch den
Bienenhaltern klar, dass das Aufstellen von über 20 Boxen
eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes darstellen kann
und dies einer Baubewilligung bedarf. Für eine kleinere
Anzahl und mit zum Teil zeitlicher Beschränkung soll aber
das Verfahren für alle Beteiligten vereinfacht werden und
vor allem im ganzen Kanton zu einer einheitlichen
Von
Christine
Haller,
SP,
Reinach,
und
40 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende
Motion eingereicht:
Text:
1289
Auftrag Alexandra Abbt, CVP, lslisberg,
betreffend bewilligungsfreies Aufstellen von Bienenboxen
und
gedeckten
Bienenunterständen
sowie
2597
18. September 2007
Art. 1290-1291
Handhabung führen.
Männer), meiden die Schule, gerade weil vollzeitliche
Stellen zu wenig oder zu wenig sicher angeboten werden.
Laut BKS sind gegenwärtig 192 Abteilungen der
Primarschulen von der Sparmassnahme betroffen. Die
Streichung der genannten Sparmassnahme würde wieder
mehr sichere Vollzeitstellen schaffen und damit die Schule
für Männer (und Frauen), die vollzeitlich arbeiten wollen,
attraktiver machen.
Heute, wo die Gesellschaft und damit die Klassen
wesentlich
verschiedenartiger
und
damit
die
Aufgabenstellungen wesentlich komplexer sind, müssen
wir derartige Entscheide, die aus Spargründen erfolgt sind,
korrigieren!
Wenn
Kinder
mit
spezifischen
Lernschwierigkeiten Schulerfolg haben sollen, dann muss
sich die Lehrerin oder der Lehrer diesen Kindern einzeln
zuwenden können. Was sie brauchen, ist die notwendige
Zeit. Diese Zeit wurde durch die Heraufsetzung der
Mindestbestände weggenommen!
Aus diesen Gründen fordere ich den Regierungsrat auf, nicht
bis zur Einführung des Bildungskleeblatts zu warten,
sondern zu prüfen, ob die Verordnung über die
Schülerzahlen der Abteilungen und die Zuteilung der
Lektionen an der Volksschule und am Kindergarten (SAR
421.336) nicht sofort so angepasst werden kann, dass der
Zustand vor der Sparmassnahme wieder hergestellt wird.
1290
Auftrag Thomas Leitch-Frey, Wohlen, vom
18. September 2007 betreffend Senkung der
Mindestbestände
der
Vollabteilungen
an
der
Primarschule um 2 Schülerinnen bzw. Schüler auf 20;
Einreichung und schriftliche Begründung
Von Thomas Leitch-Frey, SP, Wohlen, unterzeichnet von
60 Ratsmitgliedern, wird folgender Auftrag eingereicht.
Text:
Der Regierungsrat wird eingeladen zu prüfen, ob aus
pädagogischen und schulpolitischen Gründen und
angesichts der guten finanziellen Lage des Kantons die
Mindestbestände der Vollabteilungen an der Primarschule
wieder um 2 Schülerinnen bzw. Schüler auf 20 gesenkt
werden können, wie es vor dem Entlastungsprogramm 2003
der Fall war.
Begründung:
Im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 hat der Grosse
Rat am 24. Februar 2004 der Erhöhung der Mindestbestände
der Vollabteilungen an der Primarschule um 2 Schülerinnen
bzw. Schüler auf 22 relativ knapp zugestimmt. Die SP, CVP,
EVP und die Grünen wehrten sich geschlossen gegen diese
Massnahme, welche unter anderem zur Folge hatte, dass
Primarlehrkräfte, die nicht 22 Schülerinnen und Schüler in
ihrer Klasse haben, kein Vollpensum mehr unterrichten
können und durch teilweisen Wegfall des Halbklassenunterrichts die Förderung in homogenen Leistungsgruppen
entfällt. Regierungsrat Huber sprach in der damaligen
Debatte von einem schmerzhaften Abbau durch diese und
weitere
Sparmassnahmen
im
Schulbereich.
Der
Erziehungsrat hatte klar seine Bedenken zu dieser und
weiteren Sparmassnahmen im Bildungsbereich geäussert.
Die Vereinigung der Schulpflegepräsidentinnen und präsidenten hatte sich ebenfalls ganz deutlich gegen diese
Abbaumassnahme ausgesprochen. Selbst der Präsident der
damaligen Staatsrechnungskommission, Alexander Hürzeler
(SVP),
räumte
ein,
diese
Massnahme
werde
selbstverständlich den Beschäftigungsgrad etlicher Primarlehrkräfte senken, was allenfalls auch den Weggang von
Lehrern und Lehrerinnen bewirken könne, und es könne
nicht wegdiskutiert werden, dass mit dieser Massnahme die
kleineren Primarschulen mit tieferen Schülerzahlen infolge
leicht gekürzter Pensen vermehrt Schwierigkeiten erhalten
würden, geeignete Lehrer und Lehrerinnen zu finden.
Angesichts der damaligen finanziellen Situation des Kantons
hatte der Grosse Rat der Entlastungsmassnahme dennoch mit
84 zu 69 Stimmen zugestimmt.
Heute haben wir eine ganz andere finanzielle Situation. Der
Aargauer Regierungsrat rechnet, trotz der geplanten
Steuersenkung um 5 Prozentpunkte, im Budget 2008 mit
einem Überschuss von 10,3 Mio. Franken. Deshalb ist es
durchaus legitim, Sparmassnahmen des Entlastungspakets
2003 zu überdenken und die gravierendsten rückgängig zu
machen.
Inzwischen hat man nämlich erkannt, dass die Schule ein
Rekrutierungsproblem hat. Arbeitnehmende, die vollzeitlich
arbeiten wollen (das betrifft vor allem, aber nicht nur
2598
1291
Interpellation Yvonne Feri, Wettingen, vom
13.
März
2007
betreffend
Gemeindereform;
Beantwortung und Erledigung
(vgl. Art. 990 hievor)
Antwort des Regierungsrats vom 6. Juni 2007:
Die Interpellation wirft Fragen auf, die einige
Vorbemerkungen zum Projekt Gemeindereform Aargau
(GeRAG) bedingen.
1. Am 8. März 2007 wurden die Gemeinden und am 9. März
2007 die Medien über die Ziele und den Inhalt des
Hauptprojekts GeRAG sowie über die 13 Leitsätze des
Regierungsrats
zur
künftigen
Entwicklung
der
Gemeindelandschaft orientiert. Die zwei Ziele lauten (vgl.
auch die (07.32) Botschaft vom 28. Februar 2007):
1. Gemeinden bei der Optimierung der Aufgabenerfüllung
unterstützen;
2. Strukturelle Rahmenbedingungen für die Nutzung der
Entwicklungspotenziale
durch
die
Gemeinden
verbessern und Anreize für die Gemeindeentwicklung
schaffen – in den Agglomerationen und in den
ländlichen Regionen.
Die gleichzeitig mit dem Start des Hauptprojekts
beschlossenen Leitsätze enthalten die längerfristigen
Vorstellungen des Regierungsrats über die angestrebte
Entwicklung der Gemeindelandschaft. Sie sind deshalb von
den Zielen des Projekts GeRAG zu unterscheiden. Die
Interpellation bezieht sich auf Leitsatz 12, der wie folgt
lautet: Durch die Bildung grosser Zentrumsgemeinden Aarau
und Baden sollen Städte von nationaler Ausstrahlung
geschaffen werden.
2. Die von der Interpellantin erwähnte enge Zusammenarbeit
der Gemeinde Wettingen mit den umliegenden Gemeinden
wird vom Regierungsrat begrüsst. Die Gemeinde Wettingen
Art. 1291
erbringt selber Leistungen zugunsten anderer Gemeinden,
und der Regierungsrat geht davon aus, dass sie sich auch
finanziell
angemessen
an
den
Leistungen
der
Zentrumsgemeinde
Baden
und
weiterer
Agglomerationsgemeinden beteiligt.
Die Zusammenarbeit der Gemeinden hat jedoch ihre
Grenzen. Aufgrund der Vielzahl autonomer Gemeinden mit
eigenständigen Behörden und Verwaltungen sind die
Strukturen insbesondere in den Agglomerationen
verhältnismässig schwerfällig. Der Koordinationsaufwand
entlang der Gemeindegrenzen absorbiert viele Ressourcen.
Die Aufteilung des funktional zusammengehörenden
Siedlungsraums auf mehrere Gemeinden erschwert eine
abgestimmte Agglomerationsentwicklung und die Nutzung
der regionalen Potenziale bezüglich der Aufgabenerfüllung,
der Standortentwicklung, der Infrastrukturplanung und auch
des einheitlichen Auftritts zur Standortförderung.
Die
intensive
Zusammenarbeit
innerhalb
der
Agglomerationen ist ein Ausdruck der vielschichtigen
Verflechtungen zwischen den einzelnen Gemeinden. Sie
bildet eine wichtige Voraussetzung für mögliche
Gemeindezusammenschlüsse.
3. Als einwohnerstärkste Gemeinde des Kantons Aargau mit
ausgezeichneten Standortfaktoren spielt Wettingen im
Prozess der Bildung grosser Zentrumsgemeinden eine
bedeutende Rolle. Eine grosse Zentrumsgemeinde Baden
ohne die Beteiligung der Gemeinde Wettingen ist zwar
denkbar, aus Sicht des Regierungsrats jedoch nicht
zweckmässig, da erhebliche Potenziale nicht genutzt werden
könnten. Der Regierungsrat zählt darauf, dass sich die
Gemeinde
Wettingen
und
die
weiteren
Agglomerationsgemeinden gemeinsam mit der Stadt Baden
intensiv mit den Fragen der künftigen Entwicklung der
Gemeinden
in
der
Region
Baden-Wettingen
auseinandersetzen.
4. Die Interpellantin bemängelt, dass die Behörden der
Gemeinde Wettingen vor der Medienkonferenz vom 9. März
2007 nicht in die bisherigen Projektarbeiten miteinbezogen
wurden. Dazu ist Folgendes festzuhalten:
Bereits seit dem Start des Vorprojekts ist bekannt, dass der
Regierungsrat die Bildung grosser Zentrumsgemeinden
anstrebt. Dies wurde bereits im Januar 2006 auch öffentlich
kommuniziert. Neu ist, dass die Zentrumsgemeinden in den
Leitsätzen namentlich genannt werden.
Vor der Informationsveranstaltung vom 8. März 2007 fanden
keine Gespräche mit den Gemeinden der Agglomerationen
statt. Einzig die Stadtammänner von Aarau und Baden sowie
die Gemeindevertreterinnen und -vertreter in der
Projektorganisation GeRAG (Mitglieder der paritätischen
Steuerungsgruppe und des Projektfachausschusses der
Gemeinden) wurden über die Leitsätze des Regierungsrats
orientiert. Diese Leitsätze sind im Übrigen nicht Gegenstand
der gemeinsam mit den Gemeindevertreterinnen und vertretern erarbeiteten Grundlagen des Vorprojekts.
5. Die Ergebnisse der Bevölkerungsbefragung durch das
Forschungsinstitut
gfs.bern
wurden
an
der
Informationsveranstaltung
in
Suhr
und
an
der
Medienkonferenz von Institutsleiter Claude Longchamp und
Projektleiter Urs Bieri vorgestellt. Alle Berichte und
Referate
sind
im
Internet
verfügbar
(www.ag.ch/gemeindeabteilung). Wenn die Interpellantin
erwähnt,
der
Regierungsrat
habe
aus
der
Bevölkerungsbefragung andere Schlüsse gezogen als das
18. September 2007
Forschungsinstitut gfs.bern, liegt ein Missverständnis vor,
das sich wie folgt klären lässt:
Die repräsentative Befragung von gut 1’000 Aargauer
Stimmberechtigten ergab, dass rund 35 % der Befragten
Gemeindezusammenschlüsse positiv beurteilen, wenn die
Steuerbelastung nicht steigt und eine Gemeinde unter einem
gewissen
Zugzwang
steht.
Dieser
Teil
der
Stimmberechtigten erachtet auch die Bildung grosser
Zentrumsgemeinden als richtig. Ungefähr 29 % der
Stimmberechtigten sprechen sich zurzeit klar gegen
Gemeindezusammenschlüsse und die Bildung grosser
Zentrumsgemeinden aus. Die übrigen 36 % der
Stimmberechtigten begrüssen zwar Zusammenschlüsse, bei
der Frage der Bildung grosser Zentrumsgemeinden sind die
Meinungen dieses Teils der Stimmberechtigten jedoch
gespalten.
Bei diesen Ergebnissen der Bevölkerungsbefragung handelt
es sich um Einschätzungen der Stimmberechtigten, die
spontan und ohne umfassende Diskussionen geäussert
wurden. Die Befragung stellt in diesem Sinne ein Abbild der
Ist-Situation dar. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei den
Leitsätzen
des
Regierungsrats
um
längerfristige
Vorstellungen über die angestrebte Entwicklung. Er ist
überzeugt, dass die Bildung grosser Zentrumsgemeinden
anzustreben ist, auch wenn dieses Anliegen in der
Bevölkerung zurzeit noch keine mehrheitliche Zustimmung
findet. Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die
Umsetzung der Leitsätze noch einen umfassenden
Meinungsbildungsprozess in der Bevölkerung, aber auch bei
den Gemeindebehörden und -verwaltungen erfordert.
6. Zusammenschlüsse innerhalb der Agglomerationen
müssen von den jeweiligen Gemeinden als Chance beurteilt
und umgesetzt werden. Die Rolle des Kantons wird sich
darauf beschränken, diese Prozesse zu initialisieren und zu
unterstützen,
indem
er
die
entsprechenden
Rahmenbedingungen und Anreize schafft. Es bestehen keine
solchen Rechtsgrundlagen. Im Projekt GeRAG sollen auch
keine Rechtsänderungen vorgenommen werden, um
Gemeindezusammenschlüsse
zur
Bildung
grosser
Zentrumsgemeinden anordnen zu können.
Hingegen wird im Projekt GeRAG die Schaffung von
Rechtsgrundlagen geprüft, um Gemeindezusammenschlüsse
anordnen zu können, wenn die gesetzmässige und geordnete
Verwaltung einer Gemeinde namentlich aus personellen oder
finanziellen Gründen längerfristig nicht mehr möglich ist
(vgl. Postulat der FDP-Fraktion, überwiesen vom Grossen
Rat am 8. November 2005). Es geht darum, klare Kriterien
und Verfahren festzulegen, damit in ausserordentlichen
Fällen – als ultima ratio – ausnahmsweise der Grosse Rat
entscheiden kann, eine Gemeinde mit einer anderen
Gemeinde zu vereinigen, um im Interesse aller Beteiligten,
insbesondere der Bevölkerung, die Funktionsfähigkeit der
Gemeinde aufrecht zu erhalten oder wieder herzustellen.
Besonders ist auch die Situation der Gemeinde in Betracht
zu ziehen, die eine nicht mehr funktionsfähige Gemeinde
aufnimmt. Der Regierungsrat hält aber klar fest, dass –
abgesehen
vom
oben
erwähnten
Extremfall
–
Zusammenschlüsse als demokratische Prozesse der
betroffenen Gemeinden erfolgen sollen.
Zu den einzelnen Fragen:
Zu Frage 1: Es ist primär Sache der Gemeinden, sich mit der
Optimierung der Aufgabenerfüllung auseinanderzusetzen
2599
18. September 2007
und die notwendigen Strategien zur Bewältigung der
künftigen
Herausforderungen
zu
entwickeln
und
umzusetzen.
Das Projekt GeRAG umfasst keine Massnahmen im
Hinblick
auf
konkrete
Vorhaben
für
Gemeindezusammenschlüsse. Es beschränkt sich auf die
Überprüfung
und
Verbesserung
der
kantonalen
Rahmenbedingungen und die Schaffung von Anreizen für
die Entwicklung der Gemeindestrukturen. Über ihre
Verbände werden die Gemeinden wie bereits im Vorprojekt
auch im Hauptprojekt intensiv in die Erarbeitung der
entsprechenden Rechtsänderungen einbezogen. In der
Projektorganisation arbeiten 12 Gemeindevertreterinnen und
-vertreter mit, die von der Gemeindeammänner-Vereinigung,
vom Gemeindeschreiber- und vom Finanzverwalterverband
delegiert worden sind.
Allen Gemeinden werden die Entwürfe für die Massnahmen
des 1. Pakets des Projekts GeRAG an einem Info-Markt
präsentiert, der im Herbst 2007 durchgeführt wird. Die
Gemeinden können sich dann ein erstes Mal zu den
Entwürfen äussern, die anschliessend überarbeitet werden
und in eine breite Vernehmlassung gehen.
Zu Frage 2: Der Einbezug der Bevölkerung in die
Reformprozesse der einzelnen Gemeinden ist Sache der
Gemeinden. Der Regierungsrat begrüsst, dass bereits in
verschiedenen Gemeinden Zukunftslabors und andere
Anlässe stattgefunden haben, an denen die Bevölkerung rege
teilnahm. Bei den in den letzten Jahren durchgeführten
Gemeindezusammenschlüssen hat die Bevölkerung intensiv
mitgewirkt. Ein umfassender Einbezug der Bevölkerung ist
ein entscheidender Erfolgsfaktor für das Gelingen solcher
Reformen.
Betreffend Schaffung der kantonalen Rahmenbedingungen
und Anreize für die Entwicklung der Gemeindestrukturen ist
die Bevölkerung eingeladen, sich im Rahmen der
Vernehmlassung zu äussern.
Zu Frage 3: Der Mehrwert grosser Zentrumsgemeinden
ergibt sich nach heutiger Beurteilung in verschiedenen
Bereichen. Im Vordergrund stehen als Mehrwert stärkere
politische Strukturen und bessere Chancen
im
wirtschaftlichen Standortwettbwerb. Im Rahmen dieser
Interpellationsbeantwortung kann die Wirkung grosser
Zentrumsgemeinden nur zusammenfassend dargestellt
werden.
Sie
bildet
auch
Gegenstand
weiterer
Untersuchungen im Rahmen des gestarteten Hauptprojekts
GeRAG.
a)
Stärkung der politischen Strukturen:
Höheres Gewicht im politischen Umfeld: Eine Stadt mit über
50'000 Einwohnerinnen und Einwohnern hat im kantonalen,
nationalen und internationalen Umfeld ein höheres Gewicht
als ein zusammengewachsenes und funktional stark
verflochtenes Siedlungsgebiet, das aus kleinen, autonomen
Gemeinden besteht.
Einheitliche, abgestimmte politische Strategien, Planungen
und Umsetzungen: Jede Agglomerationsgemeinde verfügt
heute über eigene Behörden und Verwaltungen, Leitbilder,
Entwicklungsvorstellungen,
Nutzungsplanungen
und
Infrastrukturen. Kann beispielsweise die Nutzungsplanung
ohne Berücksichtigung von Gemeindegrenzen über eine
grosse Fläche hinweg erfolgen, erlaubt dies die Festlegung
von Bauzonen etwa in den Bereichen Wohnen und Arbeiten
unter
optimaler
Nutzung
der
raumplanerischen
2600
Art. 1291
Voraussetzungen (Topografie, Verkehrserschliessung usw.).
Bestehen mehrere Gemeinden, ist jede Gemeinde bestrebt,
Bauzonen für möglichst viele Nutzungen auszuscheiden,
auch wenn die Standorte keine optimalen Voraussetzungen
bieten. Damit werden Potenziale nur eingeschränkt genutzt
und Nutzungskonflikte zum Beispiel zwischen Wohnen und
Verkehr ausgelöst.
Abgestimmte politische Strategien, Planungen und
Umsetzungen sind bei einer Vielzahl kleinerer Gemeinden
mit sehr hohem Koordinationsaufwand verbunden oder sogar
unmöglich,
da
die
verbindlichen
demokratischen
Entscheidungsverfahren schliesslich autonom innerhalb der
Gemeindegrenzen ablaufen, auch wenn es um Projekte oder
Geschäfte mit grenzübergreifenden Auswirkungen geht. Dies
behindert
auch
eine
wirkungsvoll
koordinierte
Agglomerationsentwicklung.
Demokratiegewinn durch bessere Übereinstimmung
zwischen
politischen
Strukturen
und
effektivem
Lebensraum: Der Zusammenschluss von Agglomerationsgemeinden bewirkt auch einen Gewinn bezüglich der
demokratischen Rechte. Die Stimmberechtigten können über
Geschäfte und Projekte entscheiden, die nicht nur einen
engen, durch jahrhundertealte Grenzen vorgegebenen
Bereich betreffen. Der demokratische Entscheidungsbereich
nähert sich dem funktionalen Lebensraum wieder an, wie
dies ursprünglich der Fall war, als die politischen Strukturen
mit den gesellschaftlich-wirtschaftlichen Funktionsräumen
im Wesentlichen übereinstimmten. Zudem besteht eine
grössere Auswahl an Personen, wenn es um die Besetzung
von Behörden geht.
Stärkung des Handlungsspielraums und der Gemeindeautonomie: Der politische Handlungsspielraum einer grossen
Zentrumsgemeinde nimmt zu, und die Gemeindeautonomie
wird
gestärkt.
Der
nicht
aufgrund
von
Gemeindeverbandsbeschlüssen oder Gemeindeverträgen
gebundene Teil der finanziellen Ressourcen einer
zusammengeschlossenen Zentrumsgemeinde ist deutlich
grösser als derjenige Handlungsspielraum, der den einzelnen,
kleinen Gemeinden verbleibt. Der summierte, nicht
gebundene Ressourcenteil kann zur Bildung von
Entwicklungsschwerpunkten genutzt werden, die in der
Entscheidungsautonomie der neu zusammengeschlossenen
Zentrumsgemeinde liegen.
Synergien, Steigerung der Dienstleistungsqualität und
Ausgleich von Disparitäten: Schliesslich können die fixen
Kosten für Infrastrukturen, Informatik, Versicherungen usw.
auf mehr Einwohnerinnen und Einwohner verteilt werden,
was den Aufwand pro Kopf reduziert. Eine grössere
Einwohnerzahl führt auch zu einem besseren soziodemografischen Ausgleich bei der Altersentwicklung, als
dies in kleinen Gemeinden mit überproportional vielen
jungen oder älteren Einwohnerinnen und Einwohnern der
Fall sein kann. In einer grossen Zentrumsgemeinde werden
auch die zum grossen Teil nicht beeinflussbaren Disparitäten
und jährlichen Schwankungen zum Beispiel beim
Steuerertrag oder Sozialaufwand besser ausgeglichen.
Der Koordinationsaufwand für die grenzübergreifenden
Geschäfte und Projekte nimmt ab. Der finanzielle
Effizienzgewinn
eines
Zusammenschlusses
wird
erfahrungsgemäss zu einem grossen Teil in die Erhöhung der
Professionalität, der Dienstleistungsqualität und in die
Verbesserung der Infrastruktur investiert. Dies erhöht die
Standortattraktivität und die Lebensqualität.
Art. 1292
b)
Bessere
Chancen
im
wirtschaftlichen
Standortwettbewerb:
Starkes Standortmarketing: Eine grosse Zentrumsgemeinde
verfügt
über
erhebliche Möglichkeiten
für
ein
wirkungsvolles und effizientes Standortmarketing. Besteht
eine Vielzahl von autonomen Gemeinden, ist die Motivation
für ein gemeinsames Standortmarketing beschränkt, da der
Nutzen (beispielsweise höhere Steuererträge aufgrund von
Unternehmensansiedlungen) in einzelnen Gemeinden anfällt
und nicht der Region gesamthaft zugute kommt. Ein
Ausgleichssystem von Nutzen und Lasten innerhalb der
Agglomerationen wird zwar im Projekt GeRAG geprüft, es
stellt jedoch ein sachlich äusserst schwieriges Unterfangen
dar. Insbesondere stellen sich anspruchsvolle Fragen, wenn
es um die Abstimmung mit dem für alle Gemeinden
geltenden Finanz- und Lastenausgleich geht.
Erhöhung
der
Handlungsfähigkeit:
Grosse
Zentrumsgemeinden
verfügen
über
entsprechende
Verwaltungsstrukturen unter der einheitlichen Leitung einer
Exekutive. Dies ermöglicht raschere Reaktionen ohne
Koordinationsaufwand zwischen mehreren betroffenen
Gemeinderäten und Verwaltungen, wenn es zum Beispiel um
die Ansiedlung von Unternehmungen oder Institutionen
geht.
c)
Fazit: Nach Auffassung des Regierungsrats
überwiegen die Chancen und Vorteile die möglichen Risiken
und Nachteile grosser Zentrumsgemeinden deutlich.
Im Hauptprojekt GeRAG geht es unter anderem darum, die
Erfahrungen
aus
verschiedenen
konkreten
Zusammenschlussprojekten näher zu untersuchen und auch
die Bevölkerung über ihre Einschätzung repräsentativ zu
befragen. Über die Ergebnisse wird zu gegebener Zeit
umfassend orientiert.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 2’461.–.
Feri Yvonne, SP, Wettingen: Ich hoffe Sie haben alle gut
gegessen und mögen mir jetzt zuhören. Ich danke dem
Regierungsrat für die Beantwortung meiner Interpellation.
Wieso kam ich überhaupt dazu, die Fragen öffentlich zu
machen und nicht über die Verwaltung abzuklären? Es war
für mich in meiner Funktion als Gemeinderätin ebenso für
meine Kollegin und meine Kollegen aus dem Gemeinderat
stossend, aus der Zeitung lesen zu müssen, dass der
Regierungsrat Wettingen als eigenständige Gemeinde
aufgeben
möchte.
Das
Vorgehen
bei
der
Informationsvermittlung durch den Regierungsrat wollte und
konnte ich nicht für mich behalten.
Wettingen ist noch die einwohnerstärkste Gemeinde im
Kanton. Der Regierungsrat hielt es nicht für nötig, den
Gemeinderat Wettingen zumindest vorgängig über seine
Absichten zu orientieren. Baden und Aarau hingegen wurden
im Vorfeld in die Pläne eingeweiht. Einerseits wird der
Gemeinde Wettingen durch den Regierungsrat eine
bedeutende Rolle zugeteilt, anderseits wird sie von den
Diskussionen ausgeschlossen. Dieser Widerspruch lässt
Skepsis aufkommen. Das Projekt Gemeindereform Aargau
ist ein sehr gutes Projekt. Nicht überlebensfähigen
Gemeinden und Kleinstgemeinden muss jegliche
Unterstützung zugesagt werden. Fusionen und das
Zusammenarbeiten sind anzustreben und sollen von unten,
d.h. unter Miteinbezug der Bevölkerung, durchgeführt
werden. Das ist auch in meinem Sinne. In der Region Baden
18. September 2007
wird schon seit längerem über Gemeindeverträge
zusammengearbeitet. Somit können wir viele Aufgaben
optimieren und effizient ausführen. Dies kann, muss aber
nicht ein erster Schritt zu Fusionen sein. Ob jedoch gerade
die grössten Gemeinden fusionieren sollen, darf sicherlich
hinterfragt werden. Ob grosse Zentren neben Zürich, Basel,
Bern und anderen Grossstädten nationale und internationale
Ausstrahlung haben könnten, bleibt ebenso ungewiss. Das
Projekt GeRAG ist an und für sich ein lobenswertes Projekt.
Es darf nicht durch unsorgfältiges Vorgehen gefährdet
werden. Ich hoffe, der Regierungsrat wird künftig
umsichtiger mit den Kommunen umgehen und sie
gleichwertig in Entscheidungsprozesse miteinbeziehen. Ich
bin teilweise zufrieden mit der Antwort.
Vorsitzender: Die Interpellantin erklärt sich von der Antwort
teilweise befriedigt. Das Geschäft ist erledigt.
1292
Interpellation Yvonne Feri, Wettingen, vom
20.
März
2007
betreffend
Frauenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsheirat; Beantwortung und
Erledigung
(vgl. Art. 1013 hievor)
Antwort des Regierungsrats vom 20. Juni 2007:
Zu Frage 1: Die Planung der konkreten Massnahmen wird
sich an den von Deutschland mit der WM 2006 gemachten
Erfahrungen orientieren. Diese führten zum Ergebnis, dass
die mit der WM 2006 erwarteten Probleme im
Zusammenhang mit
Zwangsprostitution nicht im
befürchteten Ausmass eingetreten sind. Im Hinblick auf die
EM08 wird aber eine verstärkte Sensibilisierung zum Thema
Zwangsprostitution erfolgen. Zudem werden während der
EM08 vermehrt Kontrollen in einschlägig bekannten
Etablissements durchgeführt. Sämtliche sich aus der EM08
ergebenden Probleme sind im Grundauftrag der Polizei
enthalten.
Zu Frage 2: a) Aufgrund der Auswertung der
Kriminalstatistik von 2002 bis 2007 (Stichdatum 4. Mai
2007) ergibt sich folgendes Bild:
Art. 182 Strafgesetzbuch (StGB), Menschenhandel
Im erwähnten Zeitraum wurden vier Fälle registriert (2002:
2; 2003: 1; 2007: 1). Bei den Tätern handelte es sich um vier
Ausländer und einen Schweizer, wobei in einem Fall zwei
Täter gemeinsam beteiligt waren. Da die Opfer bei bekannter
Täterschaft nicht statistisch erfasst werden, können dazu
keine Angaben gemacht werden.
Art. 183 StGB, Freiheitsberaubung und Entführung
Von den im genannten Zeitraum eingegangenen Anzeigen
handelte es sich in einem Fall um Frauenhandel und
Zwangsprostitution.
Art. 193 StGB, Ausnützung einer Notlage und Art. 199
StGB, unzulässige Ausübung der Prostitution
Es sind keine Fälle registriert, die in einem Zusammenhang
mit Zwangsprostitution und Frauenhandel stehen.
Art. 195 StGB, Förderung der Prostitution
Seit 2002 wurden 32 Fälle registriert (2002: 12; 2003: 6;
2004: 5; 2005: 5; 2006: 3; 2007: 1). Als Täter sind 21
Schweizer und 20 Ausländer aktenkundig, wobei in
2601
18. September 2007
verschiedenen Fällen mehrere Täter gemeinsam beteiligt
waren. Daten zu den Opfern wurden nicht statistisch erfasst.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass aufgrund
der aktenkundigen Fälle davon ausgegangen werden kann,
dass im Kanton Aargau Zwangsprostitution kein
gravierendes Problem darstellt, obwohl mit einer gewissen
Anzahl Fälle zu rechnen ist, die in der Statistik nicht
erscheinen. Zudem ist dem Regierungsrat bewusst, dass die
Kriminalstatistik keine Angaben über die Opfer enthält.
Nach Ansicht des Regierungsrats ist zurzeit aber kein
Handlungsbedarf gegeben, um spezielle Profile der von
Zwangsprostitution betroffenen Personen zu erheben.
b) Es sind keine Fälle von Zwangsheirat aktenkundig. Auch
hier ist mit einer gewissen Anzahl Fälle zu rechnen, die in
der Statistik nicht erscheinen. Nach Ansicht des
Regierungsrats ist zurzeit aber kein Handlungsbedarf
gegeben, um spezielle Profile der von Zwangsheirat
betroffenen Personen zu erheben.
Zu Frage 3: Einen Aufenthaltsstatus "provisorisches
Aufenthaltsrecht" sehen weder das geltende Recht noch das
neue Ausländergesetz vor, das voraussichtlich per 1. Januar
2008 in Kraft treten wird. Das geltende Ausländerrecht
ermöglicht jedoch ausnahmsweise die Erteilung einer
Aufenthaltsbewilligung, wenn ein
schwerwiegender
persönlicher Härtefall vorliegt oder staatspolitische Gründe
dafür sprechen. Gemäss Weisungen des Bundes kann von
dieser Bewilligungsmöglichkeit bei Bedarf auch bei Opfern
des Menschenhandels Gebrauch gemacht werden.
Voraussetzung dafür ist, dass die Opfer die Zusammenarbeit
mit den Strafverfolgungsbehörden nicht verweigern. Im
konkreten Bewilligungsverfahren werden im Kanton Aargau
unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundes die
individuelle Situation der betroffenen Personen entsprechend
gewichtet. Insofern kann bei Opfern von Frauenhandel ein
persönlicher schwerwiegender Härtefall vorliegen. Die
konkrete Beurteilung erfolgt im Bewilligungsverfahren.
Zur Frage 4: Seit 1996 führt der Kanton eine Beratungsstelle
beim Migrationsamt, die unter anderem Cabaret-Tänzerinnen
berät. Die Beratungsstelle klärt die Situation mit den
Betroffenen zusammen ab und unterstützt sie in rechtlichen
Belangen, ohne dabei eine Parteistellung einzunehmen. Bei
Bedarf verweist sie die Ratsuchenden an Fachstellen, andere
Beratungsstellen oder allenfalls an das zuständige Gericht.
Opfer von Zwangsprostitution, Menschenhandel und
Zwangsheirat befinden sich in einer speziellen Zwangslage
und halten sich illegal und wahrscheinlich nur kurze Zeit in
der Schweiz auf. Bis anhin haben sich kaum Betroffene an
die Beratungsstelle des Kantons gewandt.
Zu Frage 5: Zum Schutz der Cabaret-Tänzerinnen werden
sowohl auf Bundesebene wie auch im Kanton Aargau
konkrete Schutzmassnahmen vorgegeben. Die Einhaltung
dieser Bestimmungen wird konsequent durchgesetzt und bei
den einschlägig bekannten Etablissements regelmässig
überprüft. Cabaret-Tänzerinnen erhalten zusammen mit der
Erteilung der Arbeitsbewilligung ein Merkblatt, das sie über
ihre Rechte und Pflichten aufklärt und sie auf die
Beratungsstelle des Kantons hinweist. Das Merkblatt ist in
den gängigen Sprachen vorhanden.
2602
Art. 1292
Zu Frage 6: Die Vernetzung der kantonalen Beratungsstelle
mit anderen von dieser Problematik betroffenen Fachstellen
trägt zu einem fachübergreifenden Austausch bei. Durch die
Abgabe des in den Ausführungen zur Frage 5 erwähnten
Merkblatts
erfolgt
eine
spezifische
und
zielgruppenorientierte Aufklärung. Damit werden, wie die
Erfahrungen des Fraueninformationszentrums Zürich zeigen,
die von Zwangsprostitution und Frauenhandel betroffenen
Personen am ehesten erreicht. Eine Unterstützung von
Kampagnen muss im Einzelfall geprüft werden.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 2’461.–.
Feri Yvonne, SP, Wettingen: Ich bedanke mich für die
Antwort. Der Kanton Aargau ist der viertgrösste Kanton in
der Schweiz. Der Regierungsrat erwähnt bei sensiblen
Themen regelmässig, dass die von uns vorgenommenen
Schilderungen in unserem Kanton kein Problem darstellen
würden, so auch in der Antwort zu meiner Interpellation. Ich
unterstelle dem Regierungsrat, dass er nicht gewillt ist, sich
mit heiklen, unpopulistischen Themen zu befassen, und
keine klare Stellung beziehen will. Da ich nur drei Minuten
für meine Antwort zur Verfügung habe, beschränke ich mich
auf wenige Punkte. Auf meine Frage, ob der Regierungsrat
allenfalls eine Beratungsstelle finanziell unterstützen würde,
verweist er auf die Beratungsstelle beim Migrationsamt und
fügt hinzu, dass sich Opfer von Zwangsprostitution,
Menschenhandel und Zwangsheirat in einer speziellen
Zwangslage befinden. Diese Tatsache erklärt den Umstand,
wieso sich kaum Betroffene an das Migrationsamt wenden.
Das liegt in der Natur der Sache. Es braucht für diese Opfer
ein niederschwelliges Angebot an Beratung, welche sie ohne
Gefahr, ohne Angst vor Ausschaffung, ohne Behörden
aufsuchen können und wo ihnen auf mehreren Ebenen
geholfen wird: Beratung und Betreuung nicht nur in
gesetzlichen, rechtlichen Belangen, nein auch auf
emotionaler, physischer und psychischer Ebene. Dies bietet
das Migrationsamt nicht an.
Die Frage 5 wird nicht beantwortet. Diese bezieht sich auf
Schulungsmaterial, insbesondere für oder besser gegen
Zwangsheirat. Die Antwort lässt mich daraus schliessen,
dass der Regierungsrat keine Ahnung von Zwangsheirat hat,
denn er bezieht sich auf den Schutz von CabaretTänzerinnen. Um Zwangsverheiratungen zu verhindern,
braucht es Sensibilisierungsarbeit bei jugendlichen Frauen
und Männern. Diese werden am besten in den Schulen
erreicht. Üben die Frauen schon den Beruf der CabaretTänzerinnen aus, brauchen sie eine andere Beratung. Diese
Tänzerinnen werden kaum zwangsverheiratet. Das Ziel der
Zwangsverheiratungen ist, zumindest aus Sicht der Eltern,
dass die Frauen einen Mann haben. Die Ähnlichkeit der
beiden Fälle liegt darin, dass sich die Frauen aus
Zwangslagen befreien müssen. Auf meine Frage betreffend
Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit als Prävention folgt
die Standardantwort des Regierungsrats: "Die anderen
machen das schon, das genügt." Interessant ist der Umstand,
dass die operative Ebene im Kanton sehr daran interessiert
wäre, im Bereich Frauenhandel aktiv zu werden. Es wird von
verschiedenen Seiten angestrebt, einen runden Tisch zu
installieren. Ich hoffe doch sehr, dass der Regierungsrat
dieses Vorhaben unterstützen wird.
Ich finde die gesamte Beantwortung meiner Interpellation als
nicht zufriedenstellend und inhaltlich wie auch formal
Art. 1293
18. September 2007
schlecht. Die Fragen werden umgangen, das Thema
interessiert nicht. Es gibt auch Politikerinnen, wie ich es bin,
welche sich mit heiklen Themen auseinandersetzen und es
wagen, damit öffentlich aufzutreten. Den Regierungsrat
interessiert das nicht. Oder zeigt sich hier klar der Umstand,
dass wir ein reines Männer-Regierungs-Gremium haben? Ich
bin wütend und enttäuscht. Wirtschaft, Bildung, Steuern,
Finanzen, Landwirtschaft, Verkehr, das ist alles gut, schön
und wichtig, doch die Menschen, die Menschenrechte und
die Gleichstellung dürfen auch in diesem Kanton nicht
vergessen werden.
Vorsitzender: Die Interpellantin erklärt sich von der Antwort
nicht befriedigt. Das Geschäft ist erledigt.
1293
Motion Sylvia Flückiger-Bäni, Schöftland,
vom 8. Mai 2007 betreffend Änderung des Gesetzes über
das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG)
bezüglich Erwerbung des Bürgerrechts; Umwandlung in
ein Postulat, Ablehnung
(vgl. Art 1071 hievor)
Antrag des Regierungsrats vom 15. August 2007:
Der Regierungsrat
Begründung ab:
lehnt
die
Motion
mit
folgender
1.
Nach
geltendem
Recht
sind
die
Einbürgerungsvoraussetzungen in erster Linie im
Bundesrecht (Art. 14 und 15 des Bundesgesetzes vom 29.
September 1952 über Erwerb und Verlust des Schweizer
Bürgerrechts [Bürgerrechtsgesetz, BüG]) und zusätzlich im
kantonalen
Gesetz
über
das
Kantonsund
Gemeindebürgerrecht (KBüG) festgehalten. Es handelt sich
um die folgenden Einbürgerungsvoraussetzungen: Wohnsitz,
soziale sowie kulturelle Integration, Beachtung der
schweizerischen Rechtsordnung und Nichtgefährdung der
inneren sowie äusseren Sicherheit. Abgesehen von den
Wohnsitzerfordernissen (aufgeführt in § 5 Abs. 1 KBüG) hat
der aargauische Gesetzgeber darauf verzichtet, von der
Bundesregelung abweichende Voraussetzungen für die
ordentliche Einbürgerung zu formulieren. Er lässt die
Voraussetzungen für die Erteilung der eidgenössischen
Einbürgerungsbewilligung auch für die Aufnahme in das
Kantons- und Gemeindebürgerrecht genügen.
Das Gesuch um Einbürgerung kann gemäss BüG nur eine
ausländische Person stellen, die während insgesamt zwölf
Jahren in der Schweiz gewohnt hat, davon drei Jahre in den
letzten fünf Jahren vor Einreichung des Gesuchs. Für die
Frist von zwölf Jahren wird die Zeit, während der die
gesuchstellende Person zwischen dem vollendeten 10. und
20. Lebensjahr in der Schweiz gelebt hat, doppelt gerechnet.
Für den Kanton Aargau gilt zusätzlich, dass die
gesuchstellende Person bei Einreichung des Gesuchs seit
mindestens drei Jahren ohne Unterbruch in derselben
Gemeinde wohnt und gesamthaft fünf Jahre im Kanton
wohnhaft gewesen ist.
Mit
der
Übernahme
der
bundesrechtlichen
Einbürgerungsvoraussetzungen in das kantonale Recht hat
der aargauische Gesetzgeber auch die bundesrechtliche
Umschreibung des Wohnsitzes der Ausländerinnen und
Ausländer übernommen. Dieser wird in Art. 36 BüG
definiert als „Anwesenheit in der Schweiz in
Übereinstimmung
mit
den
fremdenpolizeilichen
Vorschriften“. Eine besondere Aufenthaltskategorie wird
bundesrechtlich somit nicht vorgeschrieben. Die Motion
fordert
indessen
das
Vorhandensein
einer
Niederlassungsbewilligung (Ausländerausweis C). Eine
Umsetzung der Motion würde die bisherige Kohärenz
zwischen den bundesrechtlichen und den kantonalen
Einbürgerungsvoraussetzungen aufbrechen, worunter die
Transparenz der Regelung leiden würde.
2. Am 24. September 2006 hat das Schweizer Volk das
Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die
Ausländerinnen und Ausländer (AuG) und die Änderung
vom 16. Dezember 2005 des Asylgesetzes (AsylG)
angenommen. Die neue Gesetzgebung verpflichtet Bund,
Kantone und Gemeinden, die Integration von ausländischen
Staatsangehörigen zu fördern. Im Gegenzug wird für die
Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung eine nachweislich
erfolgreiche Integration der gesuchstellenden Person in die
schweizerische Gesellschaft gefordert.
In der Regel wird Ausländerinnen und Ausländern, auch
wenn sie voraussichtlich dauernd in der Schweiz bleiben,
zunächst nur eine Aufenthaltsbewilligung erteilt. Für die
Erteilung der Niederlassungsbewilligung müssen nebst
anderen Erfordernissen, insbesondere auch zeitliche
Voraussetzungen erfüllt sein. Diese beträgt je nach
Heimatstaat der ausländischen Person 5 bis 10 Jahre. Ein
Anspruch auf Erteilung der Niederlassungsbewilligung
besteht, wenn dies im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist
(beim Familiennachzug und bei anerkannten Flüchtlingen)
oder wenn eine entsprechende zwischenstaatliche
Vereinbarung besteht.
3. In der Motionsbegründung werden vor allem vorläufig
aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer (Ausweis F)
angesprochen. Es handelt sich dabei um Personen, deren
Wegweisung nicht vollzogen werden konnte, da sie sich als
unzulässig (Verstoss gegen Völkerrecht), unzumutbar
(konkrete Gefährdung der Person) oder unmöglich
(vollzugstechnische Gründe) erwies. In diesem Sinne stellt
die vorläufige Aufnahme eine Ersatzmassnahme dar.
Die vorläufige Aufnahme kann für zwölf Monate verfügt
werden und vom Aufenthaltskanton um jeweils zwölf
Monate verlängert werden. Vorläufig aufgenommenen
Ausländerinnen und Ausländern kann grundsätzlich
unabhängig von der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftslage eine
Bewilligung zur Aufnahme einer unselbstständigen
Erwerbstätigkeit erteilt werden. Gesuche um Erteilung einer
Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) von vorläufig
aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern werden
vertieft geprüft, wenn sich die Gesuchstellenden seit mehr
als fünf Jahren in der Schweiz aufhalten. Besonderes
Gewicht wird dabei der Integration, den familiären
Verhältnissen und der Zumutbarkeit der Rückkehr ins
Herkunftsland beigemessen. Ehegatten und Kinder unter 18
Jahren können frühestens drei Jahre nach Anordnung der
vorläufigen Aufnahme nachgezogen und in diese
eingeschlossen werden. Voraussetzung ist, dass die Familie
zusammen wohnen wird, eine bedarfsgerechte Wohnung
vorhanden ist und die Familie nicht auf Sozialleistungen
angewiesen ist. Ausserdem können die Kantone mit
Zustimmung des Bundesamts für Migration einer Person aus
dem Asylbereich eine Aufenthaltsbewilligung erteilen, wenn
2603
18. September 2007
sie sich seit der Einreichung des Asylgesuchs mindestens
fünf Jahre in der Schweiz aufhält, ihr Aufenthaltsort den
Behörden immer bekannt war und die Kriterien eines
schwerwiegenden persönlichen Härtefalls erfüllt sind.
Per Ende Juni 2007 hielten sich 1'369 Personen mit Ausweis
F im Kanton Aargau auf. Gemessen am Bestand der
ständigen ausländischen Wohnbevölkerung macht dies etwa
1 % aus. Über die Aufenthaltskategorien bei der ordentlichen
Einbürgerung wird keine Statistik geführt. Schätzungsweise
werden im Kanton Aargau pro Jahr ungefähr zehn Personen
mit Ausweis F ordentlich eingebürgert, wobei es sich meist
um
Jugendliche
handelt.
Diese
erfüllen
die
Wohnsitzerfordernisse regelmässig vor ihren Eltern, da die
Zeit zwischen dem 10. und dem 20. Altersjahr doppelt
angerechnet wird. Aufgrund der vom Volk gutgeheissenen
neuen Regelungen im Ausländerrecht besteht ein Anspruch,
dass die Aufenthaltsgesuche von Personen mit einer
vorläufigen
Aufnahme
und
einer
fünfjährigen
Aufenthaltsdauer in der Schweiz vertieft geprüft werden.
Dies bedeutet eine Besserstellung der vorläufig
Aufgenommenen,
für
die
der
Erwerb
einer
Aufenthaltsbewilligung unter dem alten Recht eher
schwierig war. Daher ist davon auszugehen, dass die Zahl
der Personen mit einer vorläufigen Aufnahme, welche die
Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen und eingebürgert
werden, gegen Null tendieren wird.
4. Die SVP-Fraktion hat am 18. Dezember 2006 im
Nationalrat eine parlamentarische Initiative mit dem Titel
„Keine
Einbürgerung
ohne
vorher
erteilte
Niederlassungsbewilligung“ eingereicht. Dieser Vorstoss
verlangt, es sei gesetzlich sicherzustellen, dass niemand
mehr eingebürgert werden kann, der noch nicht im Besitz
einer Niederlassungsbewilligung ist. Am 22. Juni 2007
wurde eine weitere parlamentarische Initiative mit dem
Wortlaut „Keine Einbürgerung ohne siebenjährige
Niederlassungsbewilligung“
von derselben
Fraktion
eingereicht. Diese verlangt, dass eine Einbürgerung nur dann
erteilt werden darf, wenn die Person bereits sieben Jahre im
Besitz einer Niederlassungsbewilligung gewesen ist. Die
beiden parlamentarischen Initiativen wurden im Plenum
noch nicht behandelt.
Die vorliegende Motion wird gegenstandslos, wenn eine
entsprechende Regelung auf Bundesebene umgesetzt wird.
5. Zusammenfassend ist festzustellen,
 dass die Umsetzung der Motion die bewährte Kohärenz
zwischen den bundesrechtlichen und den kantonalen
Einbürgerungsvoraussetzungen aufbricht;
 dass die bestehenden Voraussetzungen die für eine
Einbürgerung
zentralen
Elemente
ausreichend
berücksichtigen;
 dass ein Ausschluss von vorläufig aufgenommenen
Personen von der ordentlichen Einbürgerung schon bis
anhin nur wenige Personen betroffen hätte und
aufgrund der neuen Bestimmungen im Asyl- und
Ausländergesetz, davon auszugehen ist, dass kaum
mehr Personen mit einer vorläufigen Aufnahme
eingebürgert werden;
 dass die Motion bei einer entsprechenden Regelung auf
Bundesebene ohnehin gegenstandslos würde.
Die Kosten für die Bearbeitung dieses Vorstosses betragen
Fr. 1'735.–.
2604
Art. 1292
Flückiger-Bäni Sylvia, SVP, Schöftland: Ich halte
vollumfänglich an meiner Motion fest, weil ich davon
überzeugt bin, dass sie berechtigt ist. Ich bin erstaunt, dass
der Herr Regierungsrat gemäss seinen eigenen Worten seines
Zeichens ein Urdemokrat diesen Vorstoss ablehnt. Das
Schweizer Bürgerrecht ist gemäss seiner juristischen Natur
zuerst ein Gemeindebürgerrecht und erst in zweiter Linie ein
Kantons- und nationales Bürgerrecht. Auch in der
Ausgestaltung ist es föderalistisch, d.h. es gelten
unterschiedliche Anforderungen je nach Gemeinde und
Kanton. Dies wurde vom Gesetzgeber auch im Rahmen der
kürzlich erfolgten Revision des Bürgerrechts nicht
angetastet. Einzig die Einkaufssummen wurden auf
Gebührenhöhe begrenzt. Ansonsten ist das Gesetz ein
Rahmengesetz, das Freiheiten lässt. Der Kanton Aargau
kann also grundsätzlich frei entscheiden, wie dies andere
Kantone auch tun. Die Wohnsitzfristen und die Ansprüche
an den Integrationsgrad zeigen deutlich, dass bei der
Einbürgerung davon ausgegangen wird, dass jemand ein auf
Dauer ausgerichtetes Aufenthaltsrecht in der Schweiz hat.
Dies ist bei Flüchtlingen im Verfahren und bei vorläufig
aufgenommenen Personen nicht der Fall. Gerade der Status
des vorläufig Aufgenommenen ist eine vorübergehende
Massnahme, die dann erfolgt, wenn jemand kein Recht auf
Asyl beanspruchen kann, aber aus anderen Gründen
vorläufig nicht zurückgeschickt wird. Es ist ganz eindeutig
eine vorübergehende Massnahme und keine Erlaubnis zur
Einwanderung. Daher ist es stossend, wenn solche
Gesuchsteller eingebürgert werden. Der Verweis des
Regierungsrats auf die eingereichten Vorstösse auf
eidgenössischer Ebene ist kein Grund für die Ablehnung der
Motion, denn die parlamentarischen Initiativen wurden noch
nicht einmal im Plenum behandelt. Bis da etwas passiert,
wird es noch Jahre dauern. Wir sollten jetzt handeln. Derzeit
befinden sich schweizweit immerhin rund 50’000 Personen
in einem Verfahren und könnten direkt aus dem Verfahren
oder der vorläufigen Aufnahme zum Schweizer Pass
gelangen. Deshalb bitte ich um Überweisung der Motion und
danke für die Unterstützung.
Dr. Scholl Bernhard, FDP, Möhlin: Ich nehme an, die
Motion zielt vor allem auf Ausländer, deren Gesuch auf
Asylstatus abgelehnt worden ist. Es gibt die beiden
Ausweise F und N und ich hoffe, Sylvia Flückiger kann
zwischen N und F unterscheiden. Ausweis N bedeutet, dass
im Zeitpunkt der Einreichung des Einbürgerungsgesuchs das
Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Ausweis F
bedeutet, dass die vorläufige Aufnahme beschlossen ist.
Dazu existiert ein Kreisschreiben des Innendirektors aus dem
Jahr 2000 an die Gemeinden, dass im Fall von Ausweis N
auf ein allfälliges Einbürgerungsgesuch nicht eingetreten
werden soll. Dies schliesst Ausweis N schon mal aus. Es
geht also nur noch um Ausweis F. Ausserdem behauptet die
Motionärin, dass es immer mehr vorkommt, dass Personen
eingebürgert
werden,
die
nie
über
eine
Niederlassungsbewilligung
oder
ordentliche
Aufenthaltsbewilligung verfügt haben. Dazu sind keine
Statistik oder sonstige Zahlen vorhanden. Die Sektion
Bürgerrecht und Personenstand schätzt die Zahl der mit
einem Ausweis F eingebürgerten Personen auf ca. zehn pro
Jahr. Dies ist keine grosse Anzahl. Es sind Personen, die
vorläufig aufgenommen worden sind und nicht weggewiesen
werden können. Die meisten davon sind Jugendliche, weil
Art. 1293
die Jahre zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr für die
Berechnung der Wohnsitzdauer doppelt angerechnet werden.
Es ist davon auszugehen, dass nach der vom Volk im Jahr
2006 gutgeheissenen neuen Regelung im Ausländerrecht, der
Verschärfung im Asylbereich und den besseren
Integrationsauflagen der Ausländer, die betreffende Anzahl
dieser Personen noch kleiner und vermutlich gegen null
tendieren wird.
Neu besteht insbesondere ein Anspruch, dass die
Aufenthaltsgesuche von Personen mit einer vorläufigen
Aufnahme und einer 5-jährigen Aufenthaltsdauer in der
Schweiz vertieft geprüft werden. Wir können also die
Motion überweisen oder nicht, an der Realität wird sich
überhaupt nichts ändern. Im Nationalrat ist eine
parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion hängig, mit
dem Titel: "Keine Einbürgerung ohne vorher erteilte
Niederlassungsbewilligung." Diesen Sommer wurde eine
weitere, wohl für den Wahlkampf gedachte parlamentarische
Initiative derselben Fraktion eingereicht, mit dem Titel:
"Keine
Einbürgerung
ohne
7-jährige
Niederlassungsbewilligung." Die Motion Flückiger-Bäni
wird gegenstandslos, wenn auf Bundesebene eine
entsprechende Regelung aufgrund einer dieser beiden
parlamentarischen Initiativen angenommen wird. Wenn
diese jedoch nicht umgesetzt werden, wird die Kohärenz
zwischen Bundesrecht und kantonalem Recht bezüglich
Einbürgerung aufgebrochen. Ich fasse zusammen: Die
Motion ist schlicht überflüssig, da praktisch kaum jemand
betroffen ist. Die Motion wird gegenstandslos, wenn eine
entsprechende Regelung auf Bundesebene in Kraft tritt. Bei
einer kantonalen Umsetzung ohne entsprechende
Bundesregelung wird die bewährte Kohärenz bei den
Einbürgerungsvoraussetzungen aufgebrochen. Die FDPFraktion wird einstimmig für Ablehnung votieren.
Senn Andreas, CVP, Würenlingen: Um es vorweg zu
nehmen, die CVP-Fraktion lehnt die Motion von Frau
Flückiger ab und wird diese nicht überweisen. Die
Meinungsäusserung des Regierungsrats zu diesem Geschäft
ist zutreffend. Das eidgenössische Bürgerrechtsgesetz
verlangt in Art. 14 folgende materielle Voraussetzungen:
Integration, Vertrautheit mit den Lebensgewohnheiten,
Sitten und Gebräuchen, Beachtung der schweizerischen
Rechtsordnung, Nichtgefährdung der inneren und äusseren
Sicherheit der Schweiz. In Art. 15 sind folgende zeitliche
Voraussetzungen festgeschrieben: Wohnsitz von insgesamt
zwölf Jahren, wovon drei in den letzten fünf Jahren vor
Einreichung des Gesuches.
Der Kanton verlangt, um die Vertrautheit mit den kantonalen
und
Gemeindeangelegenheiten
sicherzustellen,
bei
Einreichung des Gesuchs zusätzlich einen 5-jährigen
Wohnsitz im Aargau sowie mindestens drei Jahre ohne
Unterbruch in derselben Gemeinde. Diese Disposition ist
sachgerecht. Das durch die Motion verfolgte Ziel würde nun
ein sachfremdes Kriterium einführen, welches mit den
gemäss Bundesgesetzgebung massgebenden Kriterien der
Eignung und der Wohnsitzerfordernisse keinerlei
Zusammenhang hat und die Übereinstimmung zwischen
Bundesrecht und kantonalem Recht unnötigerweise
aufbrechen würde. Wenn schon eine grundsätzliche neue
Hürde aufgestellt werden soll, so soll dies auf Bundesebene
geschehen. Gegenwärtig werden im Kanton Aargau etwa
zehn Personen jährlich mit dem Ausweis F eingebürgert.
Hierbei handelt es sich meistens um Jugendliche, welche die
18. September 2007
Wohnsitzerfordernisse regelmässig vor ihren Eltern erfüllen.
Aufgrund der vom Volk gutgeheissenen neuen Regelung im
Ausländerrecht besteht ein Anspruch, dass die
Aufenthaltsgesuche von Personen mit einer vorläufigen
Aufnahme und einer 5-jährigen Aufenthaltsdauer in der
Schweiz vertieft geprüft werden. Wie bereits gesagt, ist
davon auszugehen, dass die Zahl der Personen mit einer
vorläufigen Aufnahme, welche die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen und eingebürgert werden, gegen
null tendieren wird. An dieser Stelle sei abschliessend
erwähnt, dass noch immer die Gemeindeversammlung bzw.
der Einwohnerrat über Einbürgerungsgesuche zu entscheiden
hat. Aus all diesen Überlegungen lehnt die CVP-Fraktion die
vorliegende Motion ab. Wir ersuchen Sie, diese Motion nicht
zu überweisen.
Dr. Stüssi-Lauterburg Jürg, SVP, Windisch: Ich dachte, der
Sachsenspiegel gelte immer noch: Wer zuerst kommt, malt
zuerst. Aber dies ist offenbar nicht mehr der Fall. Gewöhnen
wir uns daran, uns nicht mehr nach dem Sachsenspiegel,
sondern nach dem Wort des Präsidenten zu richten. Das ist
mir auch recht. Gestützt auf § 82 GO beantrage ich die
Umwandlung der Motion in ein Postulat. Die aufgeworfenen
Fragen sind wichtig und prüfenswert. Das zeigen die
Diskussionen, die noch weitergehen. Das zeigen auch die
Diskussionen in der Justiz-Kommission. Ich empfehle die
Protokolle zur eingehenden Lektüre. Bernhard Scholl hat
davon gesprochen, dass gesicherte Zahlen fehlen. Genau dies
ist ein Grund, diese Fakten genau zu erheben. Ich habe
Sylvia Flückiger gefragt und sie ist mit der Umwandlung in
ein Postulat einverstanden. Gegen die Prüfung dieser Dinge
wird nun hoffentlich niemand mehr Einspruch erheben.
Studer Lilian, EVP, Wettingen: Die EVP-Fraktion tritt klar
gegen diesen Vorstoss, sei es als Postulat oder Motion an.
Sylvia, ich und die EVP haben mit diesem Vorstoss Mühe.
Es geht hier doch nur um Bürokratie und eine Art Schikane.
Ersteres soll von Euch doch immer vermindert werden. Dies
finde auch ich richtig. Die Einbürgerungsvoraussetzungen
sind national geregelt. Es bestehen klare Vorschriften. Dieser
Schulsack und der Lebensstil, den die Ausländer mitbringen
müssen, sind wichtige Voraussetzungen und helfen uns, den
Integrationsgrad der Gesuchstellenden bewerten zu können.
Jedes Papier kann doch so wertlos sein, wenn das
schweizerische Heimatgefühl nicht gelebt wird. Dies wollen
wir doch alle zusammen. Vor allem betrifft es wieder junge
Menschen. Man sollte doch versuchen, sie so früh wie
möglich zu integrieren. Laut der Antwort des Regierungsrats
tendiert die fragliche Personenzahl sowieso Richtung null.
Die EVP bittet Sie, die Motion oder das Postulat klar
abzulehnen.
Groux Rosmarie, SP, Berikon: Die SVP-Fraktion lehnt die
Motion von Sylvia Flückiger-Bäni, dass nur, wer eine
Niederlassungsbewilligung besitzt, in das Gemeinde- und
Kantonsbürgerrecht (KBüG) aufgenommen werden kann, ab.
Der Kanton Aargau benötigt keine Änderung und keine
Verschärfung bei den Einbürgerungsvoraussetzungen und
der Einbürgerungspraxis. Der Regierungsrat hat in seiner
ausführlichen und ablehnenden Begründung erklärt, dass
sich Einbürgerungsgesuche von Personen mit Ausweis F und
dem Status vorläufige Aufnahme auf die jährliche Zahl von
ca. 10 Personen beschränken. Dabei handelt es sich meistens
um Jugendliche, die die Wohnsitzerfordernisse vor ihren
2605
18. September 2007
Eltern erfüllen, da die Zeit zwischen dem 10. und 20.
Lebensjahr doppelt angerechnet wird. Wenn alle anderen
Einbürgerungskriterien erfüllt sind, sollte einer Einbürgerung
nichts mehr entgegenstehen. Mit der neuen Regelung im
Ausländerrecht wird die Aufenthaltsdauer von vorläufig
aufgenommenen Personen neu geprüft. Daher kann davon
ausgegangen werden, dass die Zahl dieser Gesuche von
Personen mit vorläufiger Aufnahme auf null zurückgehen
wird. Es sollte auf Abweichung der kantonalen
Voraussetzungen zu den eidgenössischen Bestimmungen
verzichtet werden. Die SP-Fraktion lehnt die Motion und das
Postulat ab.
Eliassen Vecko Eva, Grüne, Obersiggenthal: Vor über
7 Jahren, als ich noch Mitglied der Wettinger
Einbürgerungskommission war, behandelten wir den Fall
einer jungen Frau mit Ausweis F, die besser als viele junge,
hier geborene Schweizer integriert war. Sie wurde
problemlos eingebürgert. Seiher gab es so viel ich weiss in
der grössten Aargauer Gemeinde nicht mehr viele solche
Einbürgerungen. Also die "Union Démagogique des
Comploteurs", wie sie in der Welschschweiz inzwischen
genannt wird, schiesst mal wieder mit Kanonen auf Spatzen,
wie es sich für eine kostenbewusste Partei gehört.
Ausserdem will sie den Aargau im Vergleich zur restlichen
Schweiz wieder einmal als besonders ausländerfeindlich
profilieren. Vor allem in Zeiten des Wahlkampfs ist
Profilierung gefragt. Es geht der SVP um zehn mögliche
Einbürgerungsinteressenten im Jahr. Für diese zehn
Personen würde die SVP sogar die Bestimmungen des
Bundes über den Haufen werfen und unzählige Beschwerden
bis vor das Bundesgericht in Kauf nehmen. Geschätzte
Kolleginnen und Kollegen zu meiner Linken, dies ist
wahrlich zu viel Ehre für die von Ihnen ach so geschätzten,
ausländischen Mitbewohner der Schweiz. Lehnen Sie bitte
diese Kanone als Motion oder als Postulat ab.
Hunn Jörg, SVP, Riniken: Ich erlaube mir trotzdem, noch
etwas zur Motion zu sagen. Wie ich die Motion verstehe und
lese, geht es nicht nur um die vorläufig aufgenommenen
Personen mit Ausweis F, sondern auch um jene mit der
Aufenthaltsbewilligung B. Die Motion schreibt von
Niederlassung und aufgrund des neuen Ausländergesetzes
wird
es
künftig
vermehrt
Personen
mit
Aufenthaltsbewilligung B geben. Der Regierungsrat schreibt,
dass eine Umsetzung der Motion die Kohärenz zwischen
bundesrechtlichen
und
kantonalen
Einbürgerungsvoraussetzungen aufbrechen würde. Ich frage
Sie: Wäre das so schlimm? Wir haben in verschiedenen
kantonalen Bereichen unterschiedliche Regelungen im
Vergleich zum Bund, ohne dass dies zu nennenswerten
Problemen führt. Wenn nur Personen mit einer
Niederlassungsbewilligung ein Einbürgerungsgesuch stellen
könnten, würden diese Gesuchsteller bereits einen
wesentlichen Teil der Voraussetzungen für den Erwerb des
Schweizer Bürgerrechts erfüllen. Die Ausländerinnen und
Ausländer müssen aufgrund des demnächst in Kraft
tretenden neuen Ausländergesetzes des Bundes und des
neuen kantonalen Integrationsgesetzes für den Erwerb und
auch die Verlängerung der Niederlassungsbewilligung einen
Mindestgrad an Integration erreicht haben. Ich denke dabei
an die Sprachkenntnisse und an den vorgeschriebenen
Besuch von Sprachkursen, aber auch an die finanziellen
Verhältnisse. Die Prüfung und die Behandlung der
2606
Art. 1293
Einbürgerungsgesuche würden sich dadurch erheblich
vereinfachen und erleichtern. Damit könnten Zeit und Geld
gespart werden. Stimmen Sie bitte der Überweisung des
Postulats zu.
Bodmer Thomas, SVP, Wettingen: Bei zwei Voten wurde die
grösste Aargauer Gemeinde angesprochen. Ich bin dort noch
im Einwohnerrat und kann nur festhalten, dass wir natürlich
nicht nur einen Fall behandelt haben, sondern
schätzungsweise an jeder Einwohnerratssitzung eine Person
einbürgern, die dem hier behandelten Personenkreis
zugeordnet werden kann. Es ist nicht so, wie gesagt wurde,
dass die Prüfmechanismen so gut sind und man alles sieht.
Kürzlich gab in der grössten Gemeinde ein Fall einer
Einbürgerung zu reden. Die eingebürgerte Person hatte
bereits den Wohnsitz nicht mehr in der Gemeinde, als dieser
Fall im Einwohnerrat behandelt wurde. Das ist die Situation.
In der grössten Gemeinde des Kantons ist es überhaupt nicht
mehr möglich, dieses Thema zu diskutieren. Wenn ein
Einwohnerrat sich zu einer Einbürgerung äussern will, muss
er dies in Anwesenheit der betreffenden Personen tun. In
Anwesenheit der betroffenen Personen heisst, er muss damit
rechnen, dass daraufhin Sachbeschädigung an seinem Haus
passieren oder das Auto zerkratzt wird, wenn gegen eine
bestimmte Person ein Antrag gestellt wird. So weit, so
sauber und präzis ist dieses Verfahren inzwischen im Kanton
Aargau.
Regierungsrat Wernli Kurt, parteilos: Entgegen den
Ausführungen von Frau Flückiger ist es so, dass die
Einbürgerungsvoraussetzungen in erster Linie im
Bundesrecht im Bürgerrechtsgesetz geregelt werden. Das
kantonale Gesetz ist ergänzend. Es wurde bereits erwähnt,
dass es sich um Voraussetzungen in den Bereichen Wohnsitz
und Integration, Beachtung der Rechtsordnung und
Nichtgefährdung der Sicherheit handelt. Schliesslich wird
auch die Aufenthaltsdauer in der Schweiz von insgesamt
zwölf Jahren gefordert, davon mindestens drei Jahre in der
gleichen Gemeinde. Ich übergehe jetzt diese Details. Sie
können sie selber noch einmal nachlesen. Die
Übereinstimmung des kantonalen Rechts mit den
bundesrechtlichen Bestimmungen beinhaltet auch die in Art.
36 des eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzes festgehaltene
Bestimmung. Ich zitiere: "Die Anwesenheit in der Schweiz
steht in Übereinstimmung mit den fremdenpolizeilichen
Vorschriften." Immerhin sind das doch erhebliche
Voraussetzungen. Bundesrechtlich wird eine besondere
Aufenthaltskategorie nicht vorgeschrieben. Der Vorstoss
fordert jedoch das ausschliessliche Vorhandensein der
Niederlassungsbewilligung. Eine Umsetzung der Motion
oder des Postulats würde die bisherige Übereinstimmung
zwischen bundesrechtlichen und kantonalen Einbürgerungsvoraussetzungen aufbrechen. Dies hätte zur Folge, dass die
Transparenz
bei
den
Einbürgerungsbehörden
auf
Gemeindestufe und den zuständigen administrativen
Instanzen Regelungsschwierigkeiten verursachen könnte.
Dies ist eine Annahme, aber es könnte so sein.
Das neue Ausländergesetz und die Änderungen im
Asylgesetz haben das Ziel - auch dies wurde bereits erwähnt
-, die Integration von ausländischen Staatsangehörigen zu
fördern. Der Vorstoss befasst sich in seiner Begründung vor
allem mit Ausländerinnen und Ausländern, die einen
Ausweis F haben. Dies sind die sogenannten vorläufig
Aufgenommenen. Dies sind Personen, deren Wegweisung
Art. 1293
wegen Unzulässigkeit, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit
nicht vollzogen werden konnte. Die Gesuche dieser Personen
um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung werden deshalb
von unseren Ämtern vertieft geprüft. Allerdings gibt es
hierzu noch keine Statistik, auch das wurde bereits erwähnt.
Es gibt Schätzungen, dass im Kanton Aargau jährlich ca. 10
Personen mit Ausweis F eingebürgert werden. Meistens
handelt es sich um Jugendliche. Man geht davon aus, dass
aufgrund der neuen Regelung im Ausländerrecht die Zahl
der Personen mit einer vorläufigen Aufnahme, welche die
Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen und eingebürgert
werden, wegen der Integrationsbestimmungen - und dies ist
für mich entscheidend - praktisch verschwinden. Es wird
keine solchen mehr geben. Selbstverständlich handelt es sich
hierbei um eine Annahme.
Ich verweise auf die eidgenössische Situation, wo die SVP
zwei parlamentarische Initiativen eingereicht hat: zum einen
"Keine
Einbürgerung
ohne
vorher
erteilte
Niederlassungsbewilligung" und zum anderen "Keine
Einbürgerung ohne 7-jährige Niederlassungsbewilligung".
Meines Erachtens wird die Motion bzw. das Postulat völlig
gegenstandslos, wenn auf Bundesebene eine entsprechende
Regelung umgesetzt werden sollte. Weiterhin erachte ich
einen solchen Vorstoss auf kantonaler Ebene als zu
aufgebläht. Man muss sich immer vorstellen, welcher
Aufwand wegen einer solchen Bestimmung ausgelöst würde,
wenn sie zu einer Gesetzesänderung führen würde. Deshalb
ist der Regierungsrat der Meinung, dass wir diese Motion
ablehnen können. Das Postulat ist insofern überflüssig, weil
wir die Sache geprüft und eine Begründung geliefert haben.
Abstimmung:
Die in ein Postulat umgewandelte Motion wird mit 86 gegen
39 Stimmen abgelehnt.
1294
Interpellation Kurt Wyss, Leuggern, vom 22.
Mai 2007 betreffend Status der Schweizer Firmen auf
dem Lonzaareal, Waldshut-Tiengen, Deutschland;
Beantwortung und Erledigung
(vgl. Art. 1097 hievor)
Antwort des Regierungsrats vom 15. August 2007:
Vorbemerkung: Das Zollwesen (Zollordnung und Zolltarife)
fällt gemäss Artikel 133 der Bundesverfassung in den
Zuständigkeitsbereich des Bundes. Gemäss Artikel 96 des
Zollgesetzes vom 18. März 2005 erfüllt die Eidgenössische
Zollverwaltung (EZV) zudem Sicherheitsaufgaben im
Grenzraum in Koordination mit der Polizei des Bundes und
der Kantone.
Mit der geplanten gemeinsamen Zollanlage auf dem
Lonzaareal in Waldshut kann die Zollabfertigung der
Handelswaren den wachsenden Ansprüchen gerecht werden.
Für die bessere Verkehrsabwicklung werden ein LKWVorstauraum auf dem Lonzaareal erstellt sowie die
zweispurige B34 Richtung Grenzübergang KoblenzWaldshut auf drei Spuren ausgebaut.
Diese Massnahmen genügen aber nicht, um die
Verkehrssituation
am
Grenzübergang
KoblenzWaldshut/Tiengen ausreichend zu verbessern. Das
Departement Bau, Verkehr und Umwelt erarbeitet deshalb
18. September 2007
zusammen mit dem Regierungspräsidium Freiburg
(Deutschland), den Zollverwaltungen (Schweiz/Deutschland)
und den betroffenen Gemeinden zusätzliche Projekte am
Grenzübergang. Analysen zeigen, dass unabhängig von der
neuen Zollanlage auf dem Lonzaareal sowohl Massnahmen
an den beiden Grenzverkehrsknoten als auch bei der
Abfertigung am Zoll beim Grenzübergang KoblenzWaldshut nötig sind.
Der Bau der gemeinsamen Zollanlage auf dem Lonzaareal in
Waldshut stützt sich auf das Abkommen zwischen der
Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik
Deutschland über die Errichtung nebeneinander liegender
Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in
Verkehrsmitteln während der Fahrt vom 1. Juni 1961, in
Kraft getreten am 13. Mai 1964. Die Realisierung der
vorgesehenen Anlage liegt somit in der Kompetenz des
Bundes.
Zu Frage 1: Im Rahmen der Zollveranlagung muss ein
Spediteur, wenn er zum Beispiel elektronisch die
Zollanmeldung einreichen will, seinen Sitz in der Schweiz
haben (Art. 8 der Zollverordnung). Schweizer
Spediteurbüros
in
Gemeinschaftszollanlagen
auf
ausländischem Hoheitsgebiet gelten als zur Schweiz gehörig.
Die Behörden (Zoll und Polizei) können in
Gemeinschaftszollanlagen das Schweizer Recht so
anwenden, wie wenn sie in der Schweiz handeln würden.
Die Rechte und Pflichten der Verzollungs- und
Speditionsfirmen, sogenannte Zolldeklaranten, sind in
Artikel 22 des Abkommens aufgeführt. Artikel 22 des
Abkommens regelt einzig die Steuerfrage. Die
Anwendbarkeit des Arbeitnehmer- und des Sozialversicherungsrechts ist im Abkommen nicht geregelt. Das
Abkommen wurde im Zusammenhang mit der
Gemeinschaftszollanlage Basel/Weil letztmals revidiert.
Obwohl verschiedene Punkte im Abkommen nicht explizit
geregelt sind, geht der Regierungsrat davon aus, dass in der
Praxis kaum Probleme entstehen werden. Die bestehende
Rechtsunsicherheit soll aber beseitigt werden. Die EZV hat
die vom Interpellanten angesprochenen Fragen des
Arbeitsrechts und der Altersvorsorge in den Problemkatalog
des Arbeitsprogramms Schweiz-Baden Württemberg
aufgenommen.
Zu Frage 2: Nach Artikel 22 des Abkommens unterliegen die
Schweizer Speditionsfirmen, die im Schweizer Teil einer
Gemeinschaftszollanlage auf deutschem Boden tätig sind,
der Steuerpflicht in der Schweiz. Die Anwendung dieser
Bestimmung hat bisher in der Praxis noch zu keinen
Schwierigkeiten geführt.
Falls diesbezüglich in Waldshut-Koblenz Probleme
entstehen sollten, würde sich der Regierungsrat beim
Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements dafür
einsetzen, dass die Schweizer Verzollungs- und Speditionsfirmen, die für die Abwicklung der Zollformalitäten ihre
Büros ins Lonzaareal, Waldshut-Tiengen, verlegen,
weiterhin in der Schweiz die Steuern entrichten können.
Zu Frage 3: Die Anwendbarkeit des Arbeitnehmerrechts ist
im Abkommen nicht geregelt beziehungsweise Artikel 22
des obgenannten Abkommens lässt diese Frage offen. Das
vom
Interpellanten
angesprochene
Problem
des
Arbeitsrechts besteht somit. Es handelt sich aber eher um
eine Rechtsunsicherheit als um ein wirkliches Problem in der
2607
18. September 2007
Praxis.
Falls diesbezüglich in Waldshut-Koblenz Probleme
entstehen sollten, würde sich der Regierungsrat beim
Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements dafür
einsetzen, dass die Schweizer Verzollungs- und Speditionsfirmen, die für die Abwicklung der Zollformalitäten ihre
Büros ins Lonzaareal, Waldshut-Tiengen, verlegen,
weiterhin dem schweizerischen öffentlichen und privaten
Arbeitsrecht unterstellt bleiben.
Zu
Frage
4:
Die
Anwendbarkeit
des
Sozialversicherungsrechts ist im Abkommen nicht geregelt
beziehungsweise Artikel 22 des obgenannten Abkommens
lässt diese Frage offen. Das vom Interpellanten
angesprochene Problem der Altersvorsorge besteht somit. Es
handelt sich aber eher um eine Rechtsunsicherheit als um ein
wirkliches Problem in der Praxis.
Falls diesbezüglich in Waldshut-Koblenz Probleme
entstehen sollten, würde sich der Regierungsrat beim
Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements dafür
einsetzen, dass die Schweizer Verzollungs- und
Speditionsfirmen,
die
für
die
Abwicklung
der
Zollformalitäten ihre Büros ins Lonzaareal, WaldshutTiengen, verlegen, weiterhin die Altersvorsorge für die
Angestellten nach Schweizer Recht leisten können.
Zu Frage 5: Sowohl mit der SPEDLOGSWISS, der ASTAG
und der VSUD bestehen regelmässige und enge Kontakte auf
Stufe Regierungsrat und Verwaltung.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 1'753.–.
Wyss Kurt, CVP, Leuggern-Gippingen: Ich nehme es
vorweg, ich bin mit der Antwort des Regierungsrats
überhaupt
nicht
zufrieden.
Die
schweizerische
Zollverwaltung hat sich - unter anderem aufgrund der
Verkehrssituation in Koblenz mit täglichen Staus - bereit
erklärt, die eigenen Zollanlagen in Koblenz aufzuheben und
neu Sitz auf dem Lonza-Areal zwischen Waldshut und
Tiengen einzunehmen. Dadurch sind die schweizerischen
Verzollungsagenturen gezwungen, ihren Sitz in das
ehemalige Lonza-Areal zu verlegen. Dadurch gehen dem
Kanton Aargau und der Gemeinde Koblenz Arbeitsplätze
und Steuern verloren. Bei solchen Situationen gibt es keine
verbindliche Regelung zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Der Staatsvertrag klärt die rechtliche Situation nicht genau.
In Basel/Weil-Autobahn haben wir eine ähnliche Situation
auf der gleichen Anlage zwischen Deutschland und der
Schweiz. Dieses Jahr hat sich gezeigt, dass der deutsche
Fiskus die Schrauben angezogen hat und von den
schweizerischen Speditionsfirmen Verzollungsagenturen pro
Abfertigung einige Euro an Steuern verlangt. Der
Regierungsrat ist aufgefordert, mit den zuständigen Stellen
in
Baden-Württemberg
Verhandlungen
betreffend
Besteuerung, Arbeitsrecht und Altersvorsorge zu führen. Es
ist falsch, wenn dadurch der ganze Weg über Berlin oder gar
Bonn - weil die deutsche Zollverwaltung immer noch in
Bonn beheimatet ist -, nämlich über die eidgenössische
Finanzverwaltung gewählt wird, sondern es muss zwischen
Baden-Württemberg und dem Kanton Aargau eine Regelung
für die schweizerischen Verzollungsagenturen gefunden
werden.
2608
Art. 1295
Vorsitzender: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort
nicht befriedigt. Das Geschäft ist erledigt.
1295
Aargauische
Pensionskasse
Jahresrechnung 2006; Genehmigung
(APK);
(Vorlage des Regierungsrats vom 27. Juni 2007)
Kerr Rüesch Katharina, SP, Aarau, Präsidentin der
Kommission
für
Allgemeine
Verwaltung
AVW:
Allgemeines: Die Kommission AVW hat das Geschäft am
24. August 2007 beraten. Als Auskunftspersonen waren
anwesend: Die Herren Regierungsrat Roland Brogli, lic. iur.
Martin Sacher, Präsident des Vorstands APK, und Frau lic.
iur. Susanne Jäger, Geschäftsführerin APK. Gemäss § 16 der
APK-Statuten ist der Grosse Rat für die endgültige
Genehmigung der Jahresrechnung der APK zuständig.
Grundlagen für diese Beratung waren im Bericht über das
Geschäftsjahr der APK die Seiten 19-51 und die Botschaft
des Regierungsrats vom 27. Juni 2007, dazu die
Ausführungen vom Regierungsrat und APK an der
Kommissionssitzung.
Allgemeine Aussprache und Detailberatung: Folgendes
wurde festgestellt: - Die Aufgabenteilung zwischen Kanton
und Gemeinden (GAT III) führte einerseits zu einer
Erhöhung des Gesamtbestands der Versicherten, anderseits
zu einer Bestandesverschiebung von den Gemeinden hin
zum Kanton. Dies schlug sich nicht nur in einer Zunahme
der Anzahl der Versicherten, sondern auch in einer
Erhöhung der Summe der versicherten Löhne nieder.
- Die Performance ist im Jahr 2006 gegenüber dem Vorjahr
mit der hohen Performance von 13,1% auf 7,3%
zurückgegangen, liegt aber immer noch höher als die
Benchmarkrendite von 5,4%. Die Verwaltungskosten pro
versicherte Person bei 33’082 Versicherten (davon 7’247
Renterinnen und Rentner) ist gegenüber 2005 nochmals
gesunken und liegt bei 96 Franken. Der APK-Deckungsgrad
wurde dank guter Performance von 75,9% auf 77,3% erhöht;
die Wertschwankungsreserve von 15% konnte im Jahr 2006
gehalten werden. Der versicherungstechnische Fehlbetrag
stieg 2006 um 7,2 Mio. Franken auf 1’507,5 Mio. Franken.
Der BVG-Deckungsgrad erhöhte sich dank einer
Verbesserung beim verfügbaren Vermögen um eine knappe
halbe Million von 89,1% im Jahr 2005 auf 90,9% im Jahr
2006.
- Die Vermögensanlagen im Betrag von 6,050 Mrd. Franken
erfolgten nach der gleichen Anlagestrategie wie im Vorjahr.
In Aktien und Commodities wurde etwas mehr, in
Obligationen etwas weniger angelegt. Speziell bei den
Commodities (Rohstoffe) wurde die Benchmark von – 6,4%
mit + 4,2% weit übertroffen. Im Vergleich insbesondere mit
den Anlagestiftungen der grossen Versicherungen und
Banken liegt die APK gemäss ihrem Präsidenten über die
letzten fünf Jahre gesehen mit Performance-Ergebnissen von
durchschnittlich 5,5% pro Jahr in den vergleichbaren
Kategorien an der Spitze der Referenzgruppe. Die
Anlagestrategie wird laufend überprüft und alle zwei bis drei
Jahre durch den Vorstand neu festgelegt. Die taktische
Umsetzung der Anlagestrategie liegt in der Verantwortung
der
APK-Geschäftsführung
und
der
Abteilung
Kapitalanlagen. Ein Abbau der Aktienquote beispielsweise –
Art. 1295
im Rahmen der bestehenden Bandbreite – wird von der
Abteilung Kapitalanlagen eigenständig umgesetzt und
verantwortet. Es findet aber ein regelmässiger Austausch mit
dem APK-Vorstand statt. Firmen-Ratings bezüglich
Anstellungsbedingungen,
Lehrlingsausbildung
oder
Nachhaltigkeit haben für die Festlegung der Anlagestrategie
wenig Gewicht. Ausschlaggebend ist die Rendite. Es wird
indexnah investiert. Die APK hält allerdings ein
Vermögensverwaltungsmandat im sogenannten Sustainable
Asset Management (Nachhaltige Aktien Global), das sie von
der Lehrerpensionsversicherung übernommen und in der
Zwischenzeit auch ausgebaut hat.
- Der Zieldeckungsgrad (BVG) der APK liegt seit 1990 bei
70%. Mit dieser Deckung können bis zum Inkrafttreten der
APK-Revision die Rentenverpflichtungen voll und die
Verpflichtungen gegenüber den Aktiven zu 50% erfüllt
werden.
Insgesamt hat die APK im Berichtsjahr 2006 sehr gut
gearbeitet, eine im Verhältnis zum Umfeld gute Performance
erwirtschaftet und ihre Reserven weiter gepflegt. Die erhöhte
Arbeitsbelastung durch die verschiedenen Erfordernisse der
grossen Revision haben Leitung und Mitarbeitende der
Kasse elegant und ohne nach aussen sichtbare Überlastung
gemeistert. Die Struktur und Solidität der APK wurden von
allen mit der Revision befassten Gremien gelobt. Besondere
Erwähnung fand in der Kommission auch der angenehme
Umgangston der Kasse mit ihrer Kundschaft. Diese Solidität
und Professionalität waren und sind auch entscheidende
Faktoren für die Orientierung der versicherten Arbeitgeber
und für das Vertrauen der Versicherten im Zusammenhang
mit der Revision. In der Eintretensdiskussion in der
Kommission AVW blieben diese Feststellungen unbestritten.
Der Leitung und den Mitarbeitenden der APK wurde in der
Kommission von allen Fraktionen der Dank für die sehr gute
Leistung im Betriebsjahr ausgesprochen.
Allgemeine Aussprache
Vorsitzender: Auf die Beteiligung an der Allgemeinen
Aussprache verzichten die Fraktionen der Grünen und der
EVP.
Vulliamy Daniel, SVP, Rheinfelden: Der Regierungsrat des
Kantons Aargau unterbreitet dem Grossen Rat die im
Jahresbericht 2006 der Aargauischen Pensionskasse
enthaltene Jahresrechnung 2006, wie sie durch die Kontrolle
geprüft und anlässlich der Delegiertenversammlung vom 31.
Mai 2007 beschlossen worden ist, zur Genehmigung. Der
Jahresbericht zum Geschäftsjahr kann durch den Grossen
Rat als Ganzes genehmigt oder zurückgewiesen werden. Die
SVP-Fraktion nimmt mit Genugtuung vom sehr guten
Ergebnis im vergangenen Jahr Kenntnis, erzielte doch die
APK mit einer Performance von 7,3% im Jahr 2006
wiederum ein sehr gutes Vermögensergebnis. Mit den sehr
breit diversifizierten Anlagen wurde die Benchmark von
5,4% um fast 2 Prozentpunkte übertroffen. Das Jahr 2006
geht mit einem guten Vermögensergebnis in die Geschichte
der APK ein. Dank dem Vermögenszuwachs war es möglich
die Wertschwankungsreserve auf den vollen Zielwert, 15%
der Vermögensanlagen, zu halten und mit 77,3% einen
wesentlich verbesserten APK-Deckungsgrad auszuweisen.
Im Weiteren hat die APK ihre Anlagestrategie im
Berichtsjahr weiter optimiert. In der Kommissionsberatung
wurden seitens der SVP Fragen zu den Liegenschaften der
18. September 2007
APK am Rosenweg 12-16 in Schöftland aufgrund von
eingegangenen Klagen von Mietern zur Bau- und
Wohnqualität gestellt. Frau Susanne Jäger erklärte dazu, dass
durch die APK verschiedene unabhängige Gutachten zur
Klärung der Ursache in Auftrag gegeben wurden. Sobald
deren Ergebnisse vorliegen, wird die APK über allfällige
Massnahmen entscheiden. Im Weiteren hat die SVP
verschiedene
konkrete
Fragen
zu
folgenden
Themenbereichen im Rahmen der Kommissionsberatung an
die Geschäftsleitung resp. den Vorstand der APK gestellt:
erstens Darlegen der Gründe, welche zur im Bericht
dargelegten Verbesserung des APK-Deckungsgrads geführt
haben; zweitens Fragen zur Zuständigkeit bei der Erhöhung
und
dem
Umfang
der
Festlegung
der
Wertschwankungsreserve.; drittens Gründe, worin der
Anreiz im neuen System (ab 1.1.2008) für die APK besteht;
viertens
die
Wertschwankungsreserven,
die
als
Arbeitgeberreserven mit Verwendungsverzicht bestehen, so
schnell wie möglich selbst zu äufnen.
Die in der Kommissionsberatung von der SVP gestellten
Fragen wurden von Martin Sacher, Präsident der APK, zur
vollen Zufriedenheit beantwortet. Eine Frage möchte die
SVP an dieser Stelle aber noch beantwortet haben. Sie
betrifft
Seite
41
des
Berichts,
Kapitel
7.5
Verwaltungsaufwand Betrieb. Im Jahr 2006 ist für das
Personal ein Kredit von 1,56 Mio. Franken als
Ausfinanzierungskosten enthalten. Wir stellen die Frage,
weshalb dies bereits der Rechnung 2006 belastet wird,
nachdem die Inkrafttretung erst für 1.1.2008 geplant ist. Ein
besonderer Dank und Anerkennung gilt es auch der vom
Grossen Rat zur Vorbehandlung des PK-Dekrets
eingesetzten, nicht ständigen Kommission APK unter dem
Präsidium von Fredy Böni auszusprechen. Die APK war
durch ihren Präsidenten des Vorstands sowie die
Geschäftsführerin an den Sitzungen vertreten. In einem eng
gesteckten Zeithorizont hat es die eingesetzte, nicht ständige
Kommission geschafft zielgerichtet und zeitgerecht die
neuen Vorsorge- und Organisationsreglemente zu erstellen.
Zusammenfassend nimmt die SVP-Fraktion das Ergebnis im
Jahresbericht 2006 der Aargauischen Pensionskasse
enthaltenen Jahresrechnung positiv zur Kenntnis und stimmt
der Jahresrechnung 2006 der APK zu.
Haller Christine, SP, Reinach: Die APK wurde auch im
vergangenen Jahr gut geführt und kann gegenüber 2005
Leistungssteigerungen vorweisen. Das Vermögen ist auf
6,034 Mrd. gestiegen und der Deckungsgrad hat sich von
75,9% auf 77,3% verbessert. Auch die Gesamtperfomance
kann sich mit 7,3% sehen lassen. Die APK muss ihre Gelder
so anlegen, dass sie einen guten Ertrag erzielen kann. Nur so
kann sie die anfallenden Rentenleistungen finanzieren.
Deshalb ist ihre Vermögensanlage breit gefächert. Das ist
auch vollkommen richtig so. Trotzdem möchten wir hier
nochmals anmerken, dass bezüglich Renditeanlagen auch
Titel von Firmen ins Portfolio aufgenommen werden, die
grob gesagt im Umwelt- und Ökologiebereich tätig sind.
Diese Firmen haben Zukunft und werden auch die
entsprechende Rendite abwerfen. Firmen und Unternehmen
werden mehr und mehr auch nach Kriterien wie
Lehrlingsausbildung, Krippenplätze, Vaterschaftsurlaub etc.
beurteilt. Auch diese Kriterien sollten bei einer Anlage
vermehrt berücksichtig werden. Die APK könnte
diesbezüglich ein Zeichen setzen, das sicher auch weitere
Nachahmer finden würde.
2609
18. September 2007
Bezüglich Minergiestandard bei Immobilien, die der APK
gehören, muss noch viel nachgeholt werden. Es ist uns klar,
dass
dies
mit
Kosten
verbunden
ist.
Aber
Sanierungsmassnahmen bezüglich Energiekosteneinsparungen werden sich nach einer erfolgreichen Renovation
positiv auswirken. Auch hier kann die APK eine
Vorreiterrolle spielen. Da gemäss GAP FER 26 keine
Rückstellungen gemacht werden können, sollten die
Liegenschaften so bewertet werden, damit künftig solche
Renovationen gemacht werden können. Die APK muss
gewinnorientiert arbeiten und das tut sie auch. Gleichzeitig
hat sie aber als öffentlich-rechtliche Institution auch die
Pflicht, sich zukunftsorientiert und ökologisch nachhaltig zu
verhalten. Wir danken an dieser Stelle allen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern, für die gute Arbeit und ihr Engagement
und wünschen allen weiterhin viel Erfolg und eine guten
Börsengang. Die SP ist mit der Rechnung zufrieden.
Ochsner Bettina, FDP, Oberlunkhofen: Es kann festgestellt
werden, dass die APK im vergangenen Jahr gut gearbeitet
hat. Die Performance ist 2006 gegenüber 2005 von 13,1%,
was eine ausnehmend hohe Rendite war, auf 7,3%
zurückgegangen. Damit liegt die Performance der APK
immer noch deutlich höher, als der vergleichbare
Marktdurchschnitt von 5,4%. Auf das gute Resultat hatte
zweifellos die Anlagestrategie, die sich bereits 2005 bewährt
hatte,
einen
gewichtigen
Einfluss.
Mit
dem
Performanceresultat 2006 erreicht die APK über die letzten
fünf Jahre eine durchschnittliche Performance von 5,5%,
was in der Gruppe mit den grossen Versicherungen und
Banken als Spitzenresultat bezeichnet werden darf.
Erfreulich ist auch, dass die Verwaltungskosten der APK
gegenüber dem Vorjahr nochmals gesenkt werden konnten.
Dank dem guten Erfolg konnte der Deckungsgrad von 75,9%
auf 77,3% gesteigert werden. Auch der BVG-Deckungsgrad
wurde von 89,1% auf 90,9% verbessert. Die
Wertschwankungsreserven sind im Vergleich zu 2005 auf
gleichem
Niveau.
Insgesamt
besteht
bezüglich
Jahresabschluss kein Grund zur Kritik. Allerdings ist der
Umstand, dass trotz der guten Resultate der
versicherungstechnische Fehlbetrag um 7,2 Mio. Franken
angestiegen ist, ein Zeichen, dass weiterhin gut gearbeitet
werden muss. Es ist zu hoffen, dass mit der APK-Revision
gewisse bestehende Schwachpunkte und Unsicherheiten
ausgemerzt werden können. Was in diesem Zusammenhang
etwas nachdenklich stimmt, ist der Umstand, dass
mittlerweile doch verschiedene bedeutungsvolle Gemeinden
wie z.B. Zofingen, Würenlos den Vertrag mit der APK auf
2007 gekündigt haben. Dies zeigt, dass das Vertrauen in die
APK, trotz der guten Resultate 2006, nicht ganz vorbehaltlos
ist. Trotzdem, die FDP anerkennt den Jahresabschluss 2006
als gutes Resultat und empfiehlt, verbunden mit dem besten
Dank an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der APK, die Jahresrechnung 2006 zu genehmigen.
Wyss Kurt, CVP, Leuggern-Gippingen: Ich nehme es
vorweg, die CVP ist einstimmig für Eintreten. Die APK hat
auch im Geschäftsjahr 2006 gut gearbeitet. Die Performance
ging allerdings im Jahr 2006 von 13,1% auf 7,3% zurück,
liegt aber immer noch höher als die Benchmarkrendite von
5,4%. Weiter erfreulich darf festgehalten werden, dass die
Kosten für die Verwaltung pro versicherte Person weiter
gesunken ist, nämlich unter 100 Franken auf 96 Franken.
Auch der BVG-Deckungsgrad erhöhte sich um fast eine
2610
Art. 1295
halbe Million Franken auf 90,9%. Die CVP-Fraktion
empfiehlt einstimmig, die Rechnung 2006 der APK zu
genehmigen, unter Verdankung der guten Leistung, die die
Mitarbeitenden der APK unter der Leitung von Frau Jäger
erbracht haben.
Hürzeler Alex, SVP, Oeschgen: Ich erlaube mir, als
Gemeindeammann von Oeschgen noch eine Frage zu stellen.
Es ist zwar eine Detailfrage, aber es geht ums
Grundsätzliche. Auf Seite 42 ist der Aufwand über die
Vermögensverwaltung aufgelistet. Es erstaunt doch, dass der
Aufwand für die Vermögensverwaltung um rund 20%
gestiegen ist. Wie wir jetzt gehört haben, war das Resultat
mit 7,3% Jahresperformance gut aber doch deutlich
schwächer als im Vorjahr. Es überrascht, dass in einem
einzigen Jahr, zwischen 2005 und 2006, ein einzelner
Aufwandposten, nämlich jener der Vermögensverwaltung,
um rund 20% steigt. Das dürfte vor allem mit dem Posten
Mandatskosten zusammenhängen. Ich wäre froh, von Frau
Jäger oder vom Herrn Finanzdirektor eine Erklärung über die
Hindergründe zu erhalten.
Regierungsrat Brogli Roland, CVP: Sie alle haben
festgestellt, das Jahr 2006 war für die APK ein erfolgreiches
Jahr. Ein wichtiges Element einer erfolgreichen
Pensionskasse ist, eine gute Rendite bei den Anlagen zu
erzielen. Meine Damen und Herren, das ist heute nicht mehr
selbstverständlich. Die APK hat dies 2006 mit einem
vernünftigen Risiko erreicht. Wie in den vergangenen Jahren
hat sie dies im Vergleich zu ähnlich strukturierten Kassen
erfolgreich getan. Dank der Rechnungslegung gemäss Swiss
GAP FER ist die APK sehr transparent geworden. Dies hilft,
das Vertrauen der Versicherten, aber auch der Arbeitgeber in
die APK weiter zu steigern. Die APK ist hier vorbildlich.
Nicht alle Pensionskassen oder Sammeleinrichtungen haben
diesen Stand erreicht. Für die Kasse war das Jahr 2006 aber
auch in einer andern Hinsicht noch ein wichtiges Jahr. Ende
2006 beschlossen Sie die Ausfinanzierung und den
Primatwechsel, also entscheidende Reformschritte der
Pensionskasse. Die APK hat in der Vorbereitung und bei der
Beratung im Grossen Rat gezeigt - und Sie haben das immer
wieder betont -, dass das in sie gesetzte Vertrauen nach wie
vor höchst gerechtfertigt ist. Ich möchte an dieser Stelle auch
im Namen des Regierungsrats allen Verantwortlichen und
Mitarbeitenden der APK für den erfolgreichen Einsatz und
die grossen Leistungen auch im Jahre 2006 bestens danken.
Ich bitte Sie, dem Antrag des Regierungsrats Folge zu leisten
und die Rechnung 2006 anschliessend zu genehmigen. Frau
Susanne Jäger wird Ihre Fragen, die Sie gestellt haben, im
Anschluss an mein Votum beantworten.
Detailberatung
Kerr Rüesch Katharina, SP, Aarau, Präsidentin der
Kommission für Allgemeine Verwaltung AVW: In der
Diskussion wurden unter anderem folgende Themen
angesprochen: Wohnliegenschaften im Eigentum der APK:
In einer Liegenschaft in Schöftland wurden aufgrund von
vereinzelten Klagen wegen der Wohnqualität bei einem
Neubau durch die APK verschiedene unabhängige Gutachten
zur Klärung der Ursache in Auftrag gegeben. Sobald deren
Ergebnisse vorliegen, wird die Kasse über eventuelle
Massnahmen entscheiden. Die AVW hat diese Problematik
auf ihre Pendenzenliste genommen. Aus der Kommission
Art. 1295
wurde auch die Frage nach dem Energiestandard der APKLiegenschaften gestellt. Mit einem guten Standard können
gute Resultate für die Umwelt erreicht und die Energiekosten
tief gehalten werden. Die APK besitzt gemäss Auskunft der
Leitung keine Liegenschaften, die dem Minergie-Standard
entsprechen. Bei den Neubauten in der Gais wird Minergie
fast erreicht. Bei Sanierungen stellt sich die APK auf den
Standpunkt, dass eine Sanierung auf den Minergiestandard
so teuer wäre, dass sie über die Mieten nicht zu amortisieren
wäre beziehungsweise die Wohnungen so verteuern würde,
dass mit einem grossen und von der APK nicht erwünschten
Mieter- und Mieterinnenwechsel zu rechnen wäre.
Rückstellungen für Sanierungen darf die APK gemäss den
Richtlinien GAP FER 26 keine machen. Jedoch werden
gemäss Auskunft alle drei Jahre die Immobilien der APK
durch eine spezialisierte Firma gründlich bewertet. In der
angewandten Methode wird mitberücksichtigt, welche
Sanierungen auf der Zeitachse anstehen. Dementsprechend
ist eine Planung vorhanden; im Prinzip verfügt die APK für
jede Immobilie über eine 10 bis 15 Jahres-Planung.
In der Diskussion wurden Fragen nach den Gründen für die
Verbesserung des APK-Deckungsgrads und nach dem
Gremium, das den Umfang der Wertschwankungsreserve
bestimmt gestellt. Dazu die Frage, welcher Anreiz für die
APK im neuen System ab 2008 bestehe, die
Wertschwankungsreserve als Arbeitgeberreserve mit
Verwendungsverzicht (AGBR) so schnell wie möglich selber
zu äufnen. Die Antwort darauf lautete: Die APK erzielte
7,3% auf dem vorhandenen Vermögen. Umgerechnet auf
100% Verpflichtungen ergäbe dies 6,5%. Der BVGDeckungsgrad stieg um 1,8% von 89,1% auf 90,9%. Zieht
man diese 1,8% von der umgerechneten Performance ab,
verbleiben 4,7% der Performance. Diese Zielrendite brauche
die APK, um ihren Verpflichtungen nachkommen zu
können. Die 1,8% Verbesserung des BVG-Deckungsgrads
stammen aus der Überperformance. Der Deckungsgrad
verändert sich jährlich um die erzielte Über- bzw.
Minderperformance gegenüber der Zielrendite und den
entsprechenden Kosten, die die APK einsetzen muss.
Zur Frage nach der AGBR: Die Zielgrösse der
Wertschwankungsreserve
ist
abhängig
von
der
Anlagestrategie, mit welcher die notwendige Zielrendite
erreicht werden soll, vom angestrebten Sicherheitsniveau
und
vom Betrachtungshorizont.
Die
Höhe
der
Wertschwankungsreserve wird durch den APK-Vorstand
gestützt auf die finanzökonomischen Berechnungen eines
externen Spezialisten festgelegt. Je nach Anteil der volatilen
(im Wert schwankenden) Anlagen verändert sich die Höhe
der erforderlichen Wertschwankungsreserve. Per Ende 2006
verfügte die APK für ihr vorhandenes Vermögen über eine
ausreichende Wertschwankungsreserve, und auch im
Moment ist diese ausreichend. Die Kasse ist bestrebt, ihre
Anlageergebnisse zu optimieren. Ein Anreiz für das Personal
im Sinne von Provisionen oder Boni bestehe nicht.
Allerdings wird ein Teil des Fixlohnes von rund 20% für
besonders gute Leistungen und bei gutem Abschluss an die
Mitglieder der Geschäftsleitung ausgeschüttet. Im
Zusammenhang mit der APK-Revision wurden den
angeschlossenen Institutionen neue Konditionen angeboten.
Die positiven Zusagen überwiegen. Eine Austrittswelle ist
nicht eingetreten. Die Stadt Zofingen ist ausgetreten, dazu
wenige kleine Gemeinden. Heute liest man, dass auch
Wohlen das möchte. Bezüglich Besitzstandsregelung gibt es
bei einigen Gemeinden noch Fragen.
18. September 2007
Jäger Susanne, Geschäftsführerin APK: Zu den zwei
gestellten Fragen nehme ich gerne Stellung. Zur erste Frage
von Herrn Vuillamy betreffend die Ausfinanzierungskosten
für das APK-Personal, welche bereits mit einem Teil in der
Rechnung 2006 erschienen sind: Wir haben natürlich wie
auch alle anderen Arbeitgeber, die mit diesen
ausserordentlichen Kosten konfrontiert sind, ein Interesse,
dass wir diese auf verschiedene Jahre aufteilen. Auch die
APK ist ein Arbeitgeber, der vom entsprechenden Angebot
der APK einen Nutzen ziehen kann. Das ist die sogenannte
Arbeitgeberreserve, die seit 2005 allen Arbeitgebenden
angeboten wurde, um für die Ausfinanzierung, die damals
noch nicht zeitlich bekannt war, bereits Rückstellungen zu
bilden. Das wurde auch für das APK-Personal im letzten
Jahr gemacht.
Zur zweiten Frage, die von Herrn Hürzeler im
Zusammenhang
mit
dem
Aufwand
der
Vermögensverwaltung gestellt wurde: Es ist als erstes darauf
hinzuweisen, dass sich unser Vermögen innerhalb eines
Jahres um fast 500 Mio. Franken vergrössert hat. Es ist auch
klar, das haben Sie vollständig richtig analysiert, dass der
grösste Teil der Differenz in den Mandatskosten liegt, die
sich dem Umsatz entsprechend von uns bezahlen lassen.
Zusätzlich kommt dort hinzu, dass die Mandatskosten auch
abhängig sind, ob der Mandatär, der das Geld für uns anlegt,
den entsprechenden Benchmark übertroffen hat. Wenn er
sehr gut gearbeitet hat, und das haben im letzten Jahr drei,
dann wirkt sich das sofort auch auf die Kosten aus. Wenn
man alles in allem sieht, dann stellt man fest, dass es noch
einen Posten gibt, der sich auch ziemlich stark erhöht hat.
Das ist die Umsatzabgabe. Die Umsatzabgabe ist eigentlich
ein absoluter Fremdkörper für die Pensionskassen. Sie sind
sonst immer von Steuern befreit, hingegen wenn sie einen
Aktienhandel machen oder Geld in einem Fonds anlegen, so
müssen sie entsprechende Umsatzabgaben nach Bern
abliefern. Das ergibt eine Differenz von rund 1,5 Mio.
Franken, die 2006 den Aufwand der Vermögensverwaltung
anwachsen liess. Unter Punkt 6.7.1 auf der Seite 37 ist
ersichtlich, dass das Nettoergebnis der APK um fast 200
Mio. Franken eingesunken ist. Diese 1,5 Mio. Franken
machen da nicht mehr viel aus. Aber sie müssen
nachvollziehbar und begründbar sein. Vor allem muss es
sich nachher rechnen, damit wir am Schluss entsprechend
mehr Rendite erwirtschaftet haben, dadurch dass wir diese
Mandate überhaupt gezeichnet haben. Bisher können wir da
voll dahinter stehen. Sie sehen auch auf der Seite 33, dass es
sich bei einem Mandat nicht rentiert hat. Deshalb haben wir
das gekündigt.
Kerr Rüesch Katharina, SP, Aarau, Präsidentin der
Kommission für Allgemeine Verwaltung AVW: Der Antrag
auf Genehmigung der Rechnung 2006 der APK wurde von
12 Anwesenden mit 12 zu 0 Stimmen gutgeheissen. Ich
danke, auch im Namen der Kommission, Herrn
Regierungsrat Roland Brogli, Frau Susanne Jäger und Herrn
Martin Sacher für ihre klaren Darstellungen in der
Kommissionssitzung und dem ganzen Team der APK für
seine wertvolle Arbeit im vergangenen Rechnungsjahr.
Abstimmung:
Der Antrag des Regierungsrats wird mit 105 zu 0 Stimmen
gutgeheissen.
2611
18.September 2007
Beschluss:
Die Jahresrechnung 2006 der Aargauischen Pensionskasse
(APK) wird genehmigt.
1296
Interpellation Dr. Marcel Guignard, Aarau,
vom 20. März 2007 betreffend Dividenden des AEW;
Beantwortung und Erledigung
(vgl. Art. 1014 hievor)
Antwort des Regierungsrats vom 23. Mai 2007:
Der Interpellant bezieht seine Ausführungen auf eine
Ausschüttungsquote,
welche
das
konsolidierte
Unternehmensergebnis der AEW Energie AG als Basis
verwendet. Die Ausschüttungsquote setzt die ausgeschüttete
Dividende ins Verhältnis zum Unternehmensergebnis.
Das konsolidierte Unternehmensergebnis wird bei der AEW
Energie AG in Übereinstimmung mit den International
Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und erfüllt
entsprechend einen sehr hohen Anspruch aus Sicht der
Stakeholder. Die Erstellung des IFRS-Abschlusses ist
branchenüblich und bedeutet für die AEW Energie AG einen
erheblichen Mehraufwand, der sich jedoch aus Gründen der
Unternehmensführung sowie der Rechenschaftsablegung
auch gegenüber dem Kanton ausbezahlt.
Den IFRS Standards ist der Grundsatz einer „true and fair
view“ gemeinsam, also eine den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechende Darstellung der Finanzlage. Dieser Grundsatz
steht beispielsweise der Bildung stiller Reserven entgegen.
Gewinn und Wertberichtigungen einer Tochtergesellschaft
beeinflussen die konsolidierte Rechnung und die
konsolidierte Bilanz. Dies führt aber nicht notwendigerweise
zu Geldflüssen. Nur die Dividenden und allenfalls
Sonderausschüttungen fliessen tatsächlich an das
Mutterunternehmen. Somit kann eine namhafte Beteiligung
an einem grossen Tochterunternehmen die konsolidierte
Jahresrechnung erheblich beeinflussen ohne dass dies
cashwirksam wird.
Für die AEW stellt die Axpo-Beteiligung wertmässig einen
höheren Wert dar als das eigene operative Unternehmen.
Gewinn und Wertberichtigungen bei der Tochter können
deshalb einen spürbaren Einfluss auf die konsolidierte
Rechnung der AEW haben.
Zu relativieren ist der Abschluss der AEW nach IFRS in
Bezug auf die Aktionärsrechte, welche dem Kanton als
Eigentümer zustehen. Hier ist ausschliesslich der
statutarische Abschluss nach Obligationenrecht Ausschlag
gebend. Im Unterschied zur „true and fair view“ nach IFRS
steht bei den obligationenrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften das Vorsichtsprinzip im Vordergrund.
Das im Geschäftsbericht 2005/2006 der AEW publizierte
konsolidierte Ergebnis nach IFRS sowie der statutarische
Abschluss nach Obligationenrecht weichen, wie die
nachfolgenden Tabelle aufzeigt, stark voneinander ab:
in Mio. Franken Statutarisches
Konsolidiertes
Ergebnis
Ergebnis nach
(Stammhaus) nach
IFRS
Obligationenrecht
2612
Art. 1296
EBITDA
42.0
39.9
EBIT
16.9
20.4
Finanzergebnis
17.8
174.3
Ausserordent10.4
licher Erfolg
betriebsfremder
2.2
Erfolg
EBT
47.3
194.7
Unternehmens41.1
184.3
ergebnis
(nach Steuern)
Ausgeschüttete
15.1
15.1
Dividende
Ausschüttungs36.7 %
8.2 %
quote
Anmerkung: EBITDA: Ergebnis vor Zinsen, Steuern,
Abschreibungen und Amortisationen. EBIT: Ergebnis vor
Zinsen und Steuern. EBT: Ergebnis vor Steuern.
Der grosse Unterschied zwischen der konsolidierten
Rechnung und dem statutarischen Ergebnis des
Stammhauses ist weitgehend auf die Position Finanzergebnis
zurückzuführen. Das Unternehmensergebnis von 980.4 Mio.
Franken der Axpo Holding AG aus dem Jahr 2005/2006
wird mit 14.03 % (137.6 Mio. Franken) in der konsolidierten
Rechnung der AEW-Gruppe berücksichtigt. Das Ergebnis
der Axpo enthält umfangreiche Wertberichtigungen, welche
nicht liquiditätswirksam sind. Tatsächlich fliessen der AEW
nicht 137.6 Mio. Franken zu, sondern lediglich die
ordentliche Dividende der Axpo Holding AG aus dem
Geschäftsjahr 2004/2005 von 14 Mio. Franken.
Im statutarischen Abschluss der AEW Energie AG aus dem
Jahr 2005/2006 fällt das Finanzergebnis mit 17.8 Mio.
Franken
aus.
Darin
eingeschlossen
ist
der
liquiditätswirksame Dividendenertrag der Axpo Holding AG
aus dem Geschäftsjahr 2004/2005 im Umfang von 14 Mio.
Franken.
Der Regierungsrat hat sich mehrfach mit der
Ausschüttungspolitik der AEW Energie AG befasst. Gestützt
auf die oben dargelegten Ausführungen hat er sich
entschlossen, seine Ausschüttungserwartungen auf das
statutarische Ergebnis abzustellen. Das konsolidierte
Ergebnis ermöglicht eine objektivierte Sicht auf den inneren
Wert des Unternehmens, es wird jedoch stark durch das
Axpo-Aktienpaket beeinflusst, welches von der AEW
Energie AG gehalten wird.
Durch die in den letzten Jahren kontinuierlich gesteigerten
Ausschüttungen der AEW Energie AG an den Kanton
konnte eine Annäherung an die Ausschüttungserwartungen
des Regierungsrats erreicht werden.
Zu Frage 1: Beim Vergleich der nachfolgend aufgeführten
Ausschüttungsquoten ist zu beachten, dass Reingewinn und
Ausschüttungen in einem Geschäftsjahr Neubewertungen
und ausserordentliche Ausschüttungen enthalten können, die
den Vergleich zwischen Unternehmen erschweren. So hat
zum Beispiel die Axpo Holding AG im Geschäftsjahr
2005/2006 durch die um 10 Jahre verlängerte Nutzungsdauer
beim Kraftwerk Beznau ein nicht liquiditätswirksames rund
40 % höheres Unternehmensergebnis erzielt.
Art. 1297
18. September 2007
Ausschüttungsquoten (Payout-Ratios) von Elektrizitätsversorgungsunternehmen für das Geschäftsjahr 2006
in Franken
konsolidierter
Reingewinn
nach IFRS
statutarischer
Bilanzgewinn
(Stammhaus)
184'055'000
43'498'258
15'100'000
8.2%
34.7%
13'487'000
15'718'624
1'920'000
14.2%
12.2%
NOK
646'600'000
325'226'780
129'600'000
20.0%
39.8%
EGL
243'400'000
602'800'000
47'500'000
19.5%
7.9%
CKW
152'000'000
99'261'439
52'927'812
34.8%
53.3%
Axpo
980'400'000
122'521'364
140'600'000
14.3%
114.8%
Atel
886'000'000
396'260'550
119'960'000
13.5%
30.3%
BKW
331'000'000
279'050'651
142'560'000
43.1%
51.1%
EWZ
104'174'511
104'174'511
62'740'346
60.2%
60.2%
RE
76'000'000
83'179'310
15'336'518
20.2%
18.4%
CVE
96'093'000
176'217'000
20'520'000
21.4%
11.6%
WWZ
9'172'000
10'489'611
9'938'600
108.4%
94.7%
Total
3'722'381'511
2'258'398'098
758'703'276
20.4%
33.6%
AEW
IBAarau
Ausschüttung Ausschüttungen/ Ausschüttungen/
(Dividende)
konsolidierter
Bilanzgewinn
Reingewinn
Anmerkungen:
- AEW: AEW Energie AG, IBAarau: Industrielle Betriebe Aarau, NOK: Nordostschweizerische Kraftwerke,
EGL: Elektrizitäts-Gesellschaft Laufenburg, CKW: Centralschweizerische Kraftwerke, Atel: Aare-Tessin AG für
Elektrizität, BKW: BKW FMB Energie (Bern), EWZ: Elektrizitätswerke Zürich, RE: Rätia Energie, CVE: CVERomande Energie, WWZ: Wasserwerke Zug
- Geschäftsjahre jeweils vom 1.1. bis 31.12., ausser Axpo-Gruppe: AEW, NOK, CKW, EGL: 1.10. bis 30.9.
- EWZ und WWZ publizieren keine konsolidierten Reingewinne nach IFRS
Zu Frage 2: Die Payout-Ratio auf Grundlage der
konsolidierten Rechnung ist aufgrund der obigen
Ausführungen nicht repräsentativ. Mehr Aussagekraft hat die
Ausschüttungsquote aus der statutarischen Rechnung. Diese
beträgt 36.7 % und liegt damit in der Nähe der vom
Regierungsrat definierten Erwartungen.
Die absolute Höhe der AEW Dividende ist nicht hoch. Dies
liegt an der geringen Marge der AEW aus der operativen
Geschäftstätigkeit.
So
tragen
Finanzertrag
und
ausserordentliche Erträge mit rund 30 Mio. Franken etwa
zwei Drittel, das operative Geschäft der AEW nur rund einen
Drittel zum Ergebnis bei.
Unter Berücksichtigung des konsolidierten Ergebnisses der
AEW Energie AG ist letztlich die eher tiefe Ausschüttung
der Axpo Holding AG für diesen tiefen Wert verantwortlich.
Zu Frage 3: Wie in der Antwort zur Frage 2 angegeben, liegt
die Ausschüttungsquote in Bereich der Erwartungen des
Regierungsrates.
Die absolute Höhe der Dividenden ist aber relativ tief. Dies
liegt an der tiefen Marge des operativen Geschäfts und an
der Dividendenpolitik der Axpo Holding AG. Eine höhere
Dividende kann die AEW Energie AG dann ausschütten,
wenn die Generalversammlung der Axpo Holding AG eine
gegenüber heute höhere Ausschüttungsquote beschliesst. Der
Regierungsrat untersucht diesen Sachverhalt im Rahmen des
Planungsberichts zur kantonalen Beteiligungspolitik [vgl.
Beantwortung des (06.175) Postulats der FDP-Fraktion vom
5. September 2006 betreffend Modernisierungspaket zu den
Staatsbeteiligungen]. Gleichzeitig führt er regelmässig
Gespräche mit den Organen der Energieunternehmen, in
welchen die aktuelle Unternehmenslage erörtert sowie die
Ausschüttungserwartungen des Kantons dargelegt werden.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 2’225.–.
Dr.
Marcel
Guignard,
FDP.
Aarau:
Die
Interpellationsbeantwortung bestätigt meine Vermutung,
dass die Ausschüttungen der AEW vergleichsweise tief sind.
Im Vergleich mit anderen Unternehmungen in der Branche
weisen sie den tiefsten Payout Ratio auf. Offenbar kann und
will sich der Kanton Aargau das leisten - so mindestens
lautet die Antwort des Regierungsrats. Zu den einzelnen
Fragebeantwortungen noch kurz folgenden Kommentar. Zur
ersten Frage: "Wie lauten die jüngsten Payout-Ratios
vergleichbarer Unternehmungen Atel, Axpo, BKW, CKW,
EGL, etc.?" Der Vergleich der Ausschüttung zu
Bilanzgewinnen ist nicht aussagekräftig, weil Holdingstrukturen mit Stammhausstrukturen verglichen werden. Die
Rechnungslegungsstandards sind im Vergleich zur
konsolidierten Rechnung völlig unterschiedlich. Vergleichsbasis muss entsprechend die konsolidierte Rechnung sein.
Bezüglich der Höhe der Gewinnausschüttung argumentiert
der Regierungsrat mit einer blossen Liquiditätsbetrachtung.
Diese Sichtweise ist kaum haltbar, denn sie führt zu einer
weiteren Verbreiterung der Eigenkapitalbasis der AEW.
Diese beträgt für die AEW-Gruppe zwischenzeitlich stolze
89%, ohne dass entsprechende Grossinvestitionen, grosse
Erneuerungen oder Risiken anstehen, die eine so hohe
Eigenkapitalquote rechtfertigen. Dem Regierungsrat wird
empfohlen, sich Gedanken darüber zu machen, wie die
überhöhte Eigenkapitalbasis der AEW Energie AG zu
Gunsten des Kantons genutzt werden kann. Zur Frage 2: "Ist
sich der Regierungsrat bewusst, dass die AEW Energie AG
eine vergleichsweise tiefe Dividende vorschlägt?" Die
Feststellung des Regierungsrats, die Ausschüttung der Axpo
Holding AG sei tief, ist angebracht. Aber danach stellt sich
natürlich die Frage: Was unternimmt der Kanton als
immerhin zweitgrösster Aktionär der Axpo? Zusammen mit
dem Kanton Zürich, der ähnliche Finanzprobleme wälzt,
verfügt der Kanton Aargau über die Aktienmehrheit bei der
Axpo Holding AG. Damit wäre eine Korrektur der
Ausschüttung der Axpo Holding AG wohl sehr einfach zu
bewerkstelligen. Zusammenfassend bin ich von der
Interpellationsbeantwortung teilweise befriedigt.
Vorsitzender: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort
teilweise befriedigt. Das Geschäft ist erledigt.
1297
Postulat der FDP-Fraktion vom 27. März
2007 betreffend periodische Erhebung zum Thema
"Gebührenbelastung im Kanton Aargau"; Überweisung
an den Regierungsrat
(vgl. Art. 1045 hievor)
Antrag des Regierungsrats vom 27. März 2007:
Der Regierungsrat ist bereit, das Postulat mit folgender
Erklärung entgegenzunehmen:
Der Regierungsrat erachtet die angeregte Erhebung der
Gebührenbelastung im Kanton Aargau als wertvolle und
wichtige Ergänzung zu den statistischen Zahlen der
Steuerbelastung. Im Bericht wird festgehalten, dass eine
Gesamtsicht der im Kanton Aargau erhobenen Gebühren
nicht vorliegt. Diese Aussage ist insofern zu ergänzen, als
die vom Kanton erhobenen Gebühren jährlich in der
Jahresrechnung unter der Artengliederung publiziert werden.
Im Jahresbericht mit Jahresrechnung 2006 sind zum Beispiel
2613
18. September 2007
auf Seite 158 unter den Kostenartengruppen 431 (Gebühren
für Amtshandlungen) und 434 (Andere Benützungsgebühren,
Dienstleistungen) die Gebühren für die Jahre 2005 und 2006
ersichtlich. Eine entsprechende Erhebung der kommunalen
Gebühren existiert für die Gemeinden nicht, hingegen weist
das statistische Amt zusätzlich einen interkantonalen
Vergleich der Einnahmen nach Sachgruppen aus. In dieser
Statistik werden die Entgelte (und darin sind wiederum die
Gebühren enthalten) der Kantone und der Gemeinden
insgesamt miteinander verglichen.
Obwohl Statistiken über die Gebührenbelastung des Kantons
und der Gemeinden bestehen, fehlt eine Statistik, in der die
Gesamtbelastung im Kanton Aargau auf einen Blick über
eine Zeitreihe hinweg ersichtlich ist. Der Regierungsrat wird
daher ab dem Rechnungsjahr 2007 eine solche Erhebung in
Auftrag geben.
Das Statistische Amt wird basierend auf der kantonalen
Artengliederung und der aggregierten, kommunalen
Artengliederung die Gebührenbelastung im Kanton Aargau
im statistischen Jahrbuch des Kantons Aargau ab 2008
publizieren.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 1’517.–.
Vorsitzender: Das Postulat ist unbestritten. Es wird
stillschweigend an den Regierungsrat überwiesen.
1298
Interpellation Dr. Jürg Stüssi-Lauterburg,
Windisch, vom 8. Mai 2007 betreffend die Frage, worauf
der Aargau in Sachen Aufhebung der Staatsgarantie und
Öffnung des Aktienkapitals seiner Kantonalbank denn
eigentlich noch wartet; Beantwortung und Erledigung
(vgl. Art. 1075 hievor)
Antwort des Regierungsrats vom 15. August 2007:
Der Grosse Rat hat an seiner Sitzung vom 27. März 2007 in
einem ersten Schritt der Totalrevision des Gesetzes über die
Aargauische Kantonalbank (AKBG) zugestimmt. Wird das
Referendum bis zum 20. August 2007 nicht ergriffen, kann
das AKBG wie geplant rückwirkend per 1. Januar 2007 in
Kraft gesetzt werden.
Das AKBG formuliert in § 5 Folgendes zur Staatsgarantie:
1 Der Kanton haftet für alle Verbindlichkeiten der Bank,
soweit deren eigene Mittel nicht ausreichen. Davon
ausgenommen sind allfällige nachrangige Darlehen sowie
Verbindlichkeiten von Tochtergesellschaften.
2 Die Bank leistet dem Kanton als Abgeltung für die
Staatsgarantie einen Betrag in Höhe von 1 % der gemäss den
banken- und börsenrechtlichen Bestimmungen erforderlichen
Eigenmittel.
Der Regierungsrat beabsichtigt, in einem zweiten Schritt ab
2009 eine weitere Revision des Gesetzes in die Wege zu
leiten. Diese zweite Revision wird unter anderem die Fragen
des Leistungsauftrags, der Staatsgarantie und der Rechtsform
zum Gegenstand haben.
Dieses zweistufige Vorgehen hat der Regierungsrat an seiner
Sitzung vom 21. September 2005 beschlossen. Davor hatte
die vorberatende Kommission des Grossen Rats am 29. März
2004 beschlossen, die 2. Beratung der Gesetzesvorlage
(04.15) zur Überführung der Aargauischen Kantonalbank in
2614
Art. 1298
eine neue Rechtsform auszusetzen; das Büro des Grossen
Rats stimmte ein Jahr später formell dem Antrag des
Regierungsrats auf Rückzug der Vorlage zu. Am 18. Januar
2005 überwies der Grosse Rat die (04.298) Motion Heinrich
Schöni, Oftringen, an den Regierungsrat und beauftragte
diesen, dem Grossen Rat eine Revision des
Kantonalbankgesetzes vom 3. Juli 1973 mit den
Schwerpunkten
Corporate
Governance und Abgeltung zu unterbreiten, unter
einstweiliger
Beibehaltung
der
Rechtsform
der
selbstständigen Staatsanstalt. Eine weitere (05.138) Motion
von Thierry Burkart, Baden, vom 7. Juni 2005 (überwiesen
am 14. März 2006) beauftragte den Regierungsrat in der
Folge, die notwendigen gesetzlichen Anpassungen
hinsichtlich einer Rechtsformänderung der Aargauischen
Kantonalbank von einer selbstständigen Staatsanstalt zu
einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft vorzunehmen und
eine Beteiligungsmöglichkeit für das breite Publikum
vorzubereiten (unter Beibehaltung der aktienrechtlichen
Mehrheit durch den Kanton).
Zur Frage: Die Diskussion über die Staatsgarantie und die
Privatisierung wurde in den 90er-Jahren nach hohen
Verlusten einiger Kantonalbanken intensiv geführt und
mündete in gesetzlichen Anpassungen. Ein Blick auf die
damaligen Verhältnisse hilft, die Frage des Interpellanten
richtig einzuordnen und gangbare Wege für den Kanton
Aargau und seine Kantonalbank aufzuzeigen.
Die folgenden Ausführungen stützen sich auf einen Aufsatz
zu den „Kantonalbanken im Bankengesetz“ des Direktors
der
Eidgenössischen
Bankenkommission,
Daniel
Zuberbühler, in der Festschrift zum 100-Jahr-Jubiläum des
Verbands Schweizerischer Kantonalbanken (VSKB) „Der
Verband Schweizerischer Kantonalbanken 1907 - 2007“.
1. Hohe Verluste bei einzelnen Kantonalbanken: In den
1990er-Jahren durchlief der Bankensektor eine tiefgreifende
Krise. Diese wurde ausgelöst durch ein boomendes
inländisches (Immobilien-)Kreditgeschäft in der zweiten
Hälfte der 1980er-Jahre und die darauf folgende Rezession.
Mängel im Kredit-Risikomanagement führten zu hohen
Verlusten bei den Kantonalbanken von Genf und Waadt, die
nur dank Hilfe ihrer Kantone in Milliardenhöhe saniert
werden konnten. Die Kantonalbanken der Kantone Solothurn
und Appenzell Ausserrhoden wurden wegen hoher Verluste
an Grossbanken verkauft. Die Berner Kantonalbank hatte
1991 einen Wertberichtigungsbedarf von 3 Mia. Franken und
gründete eine Auffanggesellschaft, um ihre Problemkredite
auszulagern.
Die Aargauische Kantonalbank blieb in diesen Jahren bei
ihrer vorsichtigen Geschäftspolitik und baute das
Risikomanagement
zu
einem
eigenen
Geschäftsleitungsbereich aus. Sie trug damit zu den
Voraussetzungen der kontinuierlichen Erfolgssteigerung der
letzten Jahre bei.
2. Teilrevision des Bankengesetzes: Seit dem 1. Oktober
1999 ist der Begriff der Kantonalbank in Artikel 3a des
Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen
(Bankengesetz, BankG) wie folgt umschrieben:
Als Kantonalbank gilt eine Bank, die aufgrund eines
kantonalen gesetzlichen Erlasses als Anstalt oder
Aktiengesellschaft errichtet wird. Der Kanton muss an der
Bank eine Beteiligung von mehr als einem Drittel des
Art. 1298
Kapitals halten und über mehr als einen Drittel der Stimmen
verfügen. Er kann für deren Verbindlichkeiten die
vollumfängliche oder teilweise Haftung übernehmen.
Aufgehoben wurden bei dieser Teilrevision letzte
Sondernormen für die Kantonalbanken und die
Staatsgarantie als konstitutives Element einer Kantonalbank:
Die
Aufsicht
über
die
Geschäftstätigkeit
aller
Kantonalbanken wurde ausgedehnt auf die zwingende
Erfüllung
sämtlicher
Voraussetzungen
für
die
Betriebsbewilligung, das heisst auf die vollumfängliche
Aufsicht der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK)
und zwar mit der Begründung, dass so der Schutz der
Gläubiger und Steuerzahler verstärkt wird. Ein gesetzlicher
Leistungsauftrag, das Gegenstück zur Staatsgarantie, war
schon zuvor im Bankengesetz nicht zwingend vorgesehen.
Mit dem erhöhten Handlungsspielraum konnten und können
Kantone ihre Kantonalbanken dem veränderten Marktumfeld
anpassen, diese ohne Statusverlust bis zu einer
Sperrminorität privatisieren und die Staatsgarantie
beschränken oder aufheben.
Sowohl die Aufsicht durch die EBK wie auch der erhöhte
Handlungsspielraum
dienen
der
staatlichen
Risikominderung.
3. Staatsgarantie und Leistungsauftrag: Die Beispiele der
Kantonalbanken der Kantone Genf und Waadt, die als
einzige schon seit mehr als einem Jahrhundert nur über eine
beschränkte, im Falle der Waadt sogar über keine
Staatsgarantie verfügen, zeigt, dass die formelle
Staatsgarantie in ihrer praktischen Tragweite weit
überschätzt
wird
beziehungsweise
die
faktische
Staatsgarantie von grosser Bedeutung ist: Beide Kantone
waren ohne gesetzliche Ausfallhaftung aufgrund eines hohen
Marktanteils und der negativen volkswirtschaftlichen
Auswirkungen der Insolvenz ihrer Kantonalbanken im Sinne
eines faktischen Beistandszwangs trotzdem zur Sanierung
gezwungen. Damit verfügen beide Banken über die heute
noch weitgehend übliche Institutsgarantie, das heisst der
Kanton hat jederzeit für den Bestand seiner Kantonalbank
geradezustehen.
Da Staatsgarantie und Leistungsauftrag untrennbar
zusammen gehören, kann der Kanton eine formelle
Staatsgarantie nur abwenden, falls er explizit darauf
verzichtet, seiner Kantonalbank eine Aufgabe zuzuweisen.
Die faktische Staatsgarantie besteht bei einem
Kantonsinstitut trotzdem weiter und kann durch eine TeilVeräusserung nicht beseitigt werden: Auch bei einer
teilprivatisierten Kantonalbank wird der öffentlich-rechtliche
Eigentümer im Ernstfall die Sanierungslasten allein zu
tragen haben, weil von den Privataktionären kein Beitrag zu
erwarten ist.
Abgesehen von einer vollständigen Veräusserung und
Namensänderung seiner Kantonalbank kann der Kanton
versuchen, die Staatsgarantie zu beschränken, indem er nur
bestimmte Einlagen schützt oder die Staatsgarantie
betragsmässig limitiert. Weiter senkt der Kanton sein
Haftungsrisiko, indem er für die Einhaltung der von der
Regierung
verabschiedeten
Corporate
Governance
Grundsätzen sorgt und seine Kantonalbank möglichst
gemäss den Regelungen des Aktienrechts ausgestaltet.
Mit dem AKBG erfolgt bei der Aargauischen Kantonalbank
ein weiterer Schritt in diese Richtung beziehungsweise wird
zum Ausgleich des Wettbewerbsvorteils, den die
Staatsgarantie darstellt, eine Abgeltung eingeführt.
18. September 2007
4. Aktueller Stand bei den Kantonalbanken: Heute existieren
ausser in den Kantonen Solothurn und Appenzell
Ausserrhoden in 24 Kantonen Kantonalbanken. 21 verfügen
über eine unbeschränkte Staatsgarantie. Die Genfer
Kantonalbank hat eine beschränkte, die Waadtländische
Kantonalbank keine Staatsgarantie. Für die Berner
Kantonalbank ist der definitive Wegfall der Staatsgarantie
für 2012 geplant.
16 Kantonalbanken sind selbstständige Anstalten nach
kantonalem Recht. Die Kantonalbanken der Kantone Genf,
Jura, Waadt, Wallis und Zug sind spezialgesetzliche
Aktiengesellschaften nach OR 763, die Berner und Luzerner
Kantonalbank sind privatrechtliche Aktiengesellschaften
nach OR 620ff. und die St. Galler Kantonalbank eine
gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft nach OR 762.
An der Börse SWX Swiss Exchange kotiert sind per Mitte
2007
Wertpapiere
des
Gesellschaftskapitals
der
Kantonalbanken von Basel-Landschaft (Partizipationsscheine),
Basel-Stadt
(Partizipationsscheine),
Bern
(Namenaktien),
Genf
(Inhaberaktien),
Graubünden
(Partizipationsscheine), Jura (Inhaberaktien), Luzern
(Namenaktien), St. Gallen (Namenaktien), Waadt
(Namenaktien),
Wallis
(Inhaberaktien)
und
Zug
(Inhaberaktien).
Die Beteiligungen der Kantone am Aktienkapital ihrer
Kantonalbanken liegen jeweils zwischen 40 % und 75 %, die
Stimmrechtsanteile zwischen 50 % und 86 %.
5. Weiteres Vorgehen: Zurzeit ist die Aargauische
Kantonalbank eingeladen, zu den vom Regierungsrat
formulierten Eigentümerzielen und -strategien Stellung zu
nehmen. Anschliessend wird der Planungsbericht zur
kantonalen
Beteiligungspolitik
ausgearbeitet.
Das
Vernehmlassungsverfahren und die parlamentarische
Beratung des Planungsberichts sind für das Jahr 2008
geplant.
Mit der Umsetzungsphase der kantonalen Beteiligungspolitik
plant der Regierungsrat, dem Grossen Rat ab 2009 eine
Revision des AKBG zu unterbreiten, die sich unter anderem
mit der Prüfung der Staatsgarantie, der Rechtsform und der
Öffnung des Aktienkapitals der Aargauischen Kantonalbank
befasst.
Es bietet sich dem Kanton Aargau mit der nächsten Reform
ab 2009 die Chance, die Aargauische Kantonalbank von
einer öffentlich-rechtlichen Anstalt in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln und an einer Bank beteiligt zu sein, die
sich auch in Zukunft erfolgreich im Wettbewerb behaupten
kann. Dies entspricht der erklärten Absicht des
Regierungsrats. Der Weg dorthin wird aber nicht einfach.
Überstürzte Aktionen sind dieser Zielerreichung jedenfalls
nicht förderlich.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 2’107.–.
Dr. Stüssi-Lauterburg Jürg, SVP, Windisch: Die
Staatsgarantie ist eine Bedrohung der finanziellen
Kantonsgesundheit. Die Staatsgarantie ist unbegrenzt. Ich
zitiere: "Der Kanton haftet für alle Verbindlichkeiten der
Bank, soweit deren eigene Mittel nicht ausreichen." So steht
es im Gesetz. Ein Historiker ist in der Lage, den Ursprung
dieser Bestimmung zu begreifen. Als Grossrat kann ich nach
wie vor nicht verstehen, worauf in aller Welt der Aargauer
2615
18. September 2007
Regierungsrat noch wartet. Ist es nötig, dass wir die
Erfahrungen der Solothurner, Berner, Ausserrhoder und
anderer auch noch machen? "Bei uns geschieht so etwas
nicht", diese Worte sind auf dem Wegweiser mancher Krisen
zu lesen gewesen. Wenn durch eine Öffnung des Kapitals
der Wert des Instituts wenigstens nachvollziehbar gehoben
und durch die Anforderungen an eine Publikumsgesellschaft
die Transparenz verbessert würde, aber nicht einmal diese,
längst überfällige Massnahme will der Regierungsrat jetzt
ergreifen.
Herr Grossratspräsident, dies ist keine Anspielung auf den
Namen des Motionärs. Es ist ein Zufall, aber ein schöner
Zufall. Das Schönste ist, wie nun in plausiblen, jedoch die
wahren Vorgänge verschleiernden Worten der Abbruch der
überaus sinnvollen Reform im Jahr 2004 dargestellt wird.
Sie haben das gelesen. Wenn man nachfragt, hat man damals
erfahren und erfährt heute, dass die Bankleitung Angst vor
den Gelüsten des Herrn Hans Vögeli von der ZKB bekam.
Flugs wurden einige, vielleicht suboptimale Äusserungen
des für die Finanzen, aber damals nicht für die Bank
zuständigen Regierungsrats, man wolle mit dem Erlös die
APK sanieren, zur Ausrede gemacht, in den
parlamentarischen Prozess einzugreifen.
Die
Kommissionsmitglieder
wurden
so
stark
eingeschüchtert, dass sie die Übung abbrachen. Offenbar
befürchtet der heute zuständige und damals noch nicht
zuständige Regierungsrat, er werde mit der Vorlage ebenso
scheitern wie sein Vorgänger. In dieser Funktion schiebt er
das Dringende auf die lange Bank. Originalton Zitat:
"Überstürzte Aktionen sind dieser Zielerreichung jedenfalls
nicht förderlich."
Wir alle wissen, dass Herr Hans Vögeli nicht mehr bei der
ZKB arbeitet, dass der Verkauf einer Minderheit ohnehin
keinen Einfluss auf die Führung der Geschäfte hat und dass
so wohl auch im Aargau alle notwendigen Vorlagen bei der
Verwaltung vorhanden sind, wie sie auch z.B. in unserem
Nachbarkanton Bern in den Gesetzbüchern stehen und
angewendet werden. Es ist unverantwortlich, weiter zu
warten. Es ist absurd, nach 4 Jahren von überstürzt zu
sprechen. Es ist Zeit zu handeln, umso mehr Zeit zu handeln,
da es der Bank gut geht und weiterhin gut gehen soll.
Genau deshalb müssen heute diese Schritte heute eingeleitet
werden. Heu wird eingefahren, wenn die Sonne scheint, Herr
Regierungsrat. Ich bin mit der Beantwortung unzufrieden,
betrachte jede weitere Saumseligkeit als unverantwortlich
und habe deshalb zwei Motionen eingereicht, die zum Ziel
beitragen sollen, welches wir nach unserem Gelübde
anzustreben haben, indem sich die Verpflichtung findet die
Wohlfahrt des Kantons Aargau und der Schweizerischen
Eidgenossenschaft zu fördern.
Ich bitte für diese Worte und die Zeitüberschreitung um
Entschuldigung, aber ich würde es wieder tun.
Vorsitzender: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort
nicht befriedigt. Das Geschäft ist erledigt.
1299
Neue Führungsmethodik; Steuerungsbereiche; Dekret über die Geschäftsführung des Grossen
Rates (Geschäftsordnung, [GO]); Anhang 2; Änderung;
Verabschiedung bzw. Beschlussfassung
(Vorlage des Regierungsrats vom 13. Juni 2007)
2616
Art. 1299
Kerr Rüesch Katharina, SP, Aarau, Präsidentin der
Kommission
für
Allgemeine
Verwaltung
AVW:
Allgemeines: Die Kommission AVW hat das vorliegende
Geschäft
am
24.
August
2007
beraten.
Als
Auskunftspersonen waren anwesend: Die Herren Dr. Peter
Grünenfelder,
Staatsschreiber,
und
Urs
Meier,
Generalsekretär Staatskanzlei.
Zum Inhalt dieser Vorlage: Die Zeiten ändern sich, und wir
sowie die Art und die Zahl der Aufgabenbereiche ändern mit
ihnen. Das ist die Begründung für die verschiedenen
Ergänzungen und Änderungen in verschiedenen Bereichen
der Geschäftsordnung die uns der Regierungsrat hier
vorschlägt. Wie man aus der Synopse sieht, betrifft dies vor
allem die in Anhang 2 der GO formulierten
Aufgabenbereiche. Zur Erinnerung: Es war bei der
Einführung von WOV im Jahr 2005 die erklärte Absicht des
Grossen Rats, die Aufgabenbereiche nicht abschliessend zu
definieren.
Die Kommission AVW hat diese Vorlage nicht als
Formsache
behandelt,
sondern
die
einzelnen
Änderungsanträge genau betrachtet. Darum gibt es auch
einige abweichende Kommissionsanträge. Eintreten war
nicht bestritten. Aus der Kommission wurde aber von
verschiedener Seite bemängelt, dass die relativ lapidare und
kurz gehaltene Umschreibung der Aufgabenbereiche, wie sie
in der ersten Fassung von 2005 zu finden ist, in den
vorliegenden Anträgen nicht eingehalten wurde. Auch
vermisste die Kommission eine gewisse redaktionelle
Sorgfalt - das ist noch freundlich ausgedrückt. Zu diesem
Vorwurf wurde von Seiten der Auskunftspersonen darauf
hingewiesen, dass gewisse redaktionelle Mängel schon 2005
bestanden hätten. Eintreten wurde stillschweigend
beschlossen.
Eintreten
Vorsitzender: Stillschweigend treten die Fraktionen der
Grünen, der SP, der CVP, der FDP und der EVP auf die
Vorlage ein
Fricker Roger, SVP, Oberhof: Die SVP-Fraktion hat die
wesentlichen Änderungen des Dekrets über die
Geschäftsführung des Grossen Rates beraten. Wir
unterstützen die abweichenden Anträge der Kommission
AVW. Ich nenne sie: auf Seite 6, 120 Aufgabenbereich
Zentrale Stabsleistungen; auf Seite 11, 245 Aufgabenbereich
Standortförderung. Wir hätten im Titel lieber auch die
Wirtschaftsförderung gesehen. An der Kommissionssitzung
wurden wir belehrt, dass man heutzutage die Bezeichnung
"Standortförderung" verwendet, und wir unterstützen diesen
Vorschlag. Weiter auf Seite 16, 325 Aufgabenbereich
Hochschulen; auf Seite 22, 440 Aufgabenbereich
Landwirtschaft, wir sind froh, dass die "Leistungsfähigkeit"
und der "Tierschutz" weiter und wieder enthalten sind. Auf
Seite 24, 510 Aufgabenbereich Soziale Sicherheit; auf Seite
27, 553 Aufgabenbereich Verbraucherschutz, hier unterstützt
die SVP den Entwurf des Regierungsrats ohne die
Ergänzung "Spielwaren" und "Kleider". Diese sind in den
Gebrauchsgegenständen bereits enthalten.
Das Herzstück der Vorlage befindet sich für die SVP auf
Seite 23 im 515 Aufgabenbereich Betreuung Asylsuchende.
Hier stelle ich im Namen der SVP-Fraktion den Antrag zur
Streichung eines Teils des zweiten Satzes:"...für illegale
Personen..." Herr Präsident, wenn ich darf, folgt eine ganze
Art. 1299
kurze Begründung, um Ihnen diesen Antrag schmackhaft zu
machen. Ich werde später nichts mehr dazu sagen.
Gewährleisten heisst, sich dafür verbürgen. Es kann nicht
sein, dass wir Gesetzesbrecher, und um diese handelt es sich
bei
illegalen
Personen,
explizit
erwähnen
und
gewissermassen legalisieren. Man könnte auch sagen, wir
machen dadurch aus Illegalen legale Personen. Deshalb bitte
ich Sie, stimmen Sie unserer Änderung zu. Stärken Sie das
Recht und schwächen Sie die Gesetzesbrecher.
Landammann Hasler Ernst, SVP: Zum Eintreten möchte ich
mich nicht äussern. Ich möchte der Kommissionspräsidentin
für die Beratung der Vorlage danken. Später werde ich kurz
Stellung zum Antrag von Roger Fricker nehmen. Ich bitte
Sie, auf die Vorlage einzutreten.
Vorsitzender: Eintreten ist unbestritten.
Detailberatung
Kerr Rüesch Katharina, SP, Aarau, Präsidentin der
Kommission für Allgemeine Verwaltung AVW: Generell
waren die Nummerierungen der Aufgabenbereiche gemäss
AFP-Darstellung nicht bestritten und wurden so beschlossen.
Die mathematisch fragwürdige Reihenfolge der Nummern
bzw. der Aufgabenbereiche in der vorliegenden Synopse ist
als Hilfestellung für das Parlament gedacht - nicht beim
Zählen aber beim Beraten. In der GO soll die korrekte
Reihenfolge wieder eingehalten werden. § 92 Abs.3, § 92a,
Anhang 2 Aufgabenbereich (AB) 010, 710 und 810 wurden
stillschweigend gutgeheissen. Zum Aufgabenbereich 820
habe ich noch etwas zu sagen.
18. September 2007
ergibt, und die daraus für den Grossen Rat sich ergebenden
im Aufgabenbereich 820 formulierten Aufgaben betreffen
die Kontrolle der Umsetzung des IDAG. Die im
Aufgabenbereich 120 formulierte Information und
Dokumentation des Regierungsrats bezieht sich auf eine
administrationsinterne Stabsaufgabe und hat mit dem IDAG
nichts zu tun. Das war nicht allen Kommissionsmitgliedern
klar.
- Eine Regelung des Archivwesens in der Folge des IDAG in
einem weiteren Aufgabenbereich ist nicht notwendig. Die
Archivierung ist keine neue Aufgabe; sie wird im
Aufgabenbereich Kultur umschrieben.
- Eine Verwaltungsunterlage ist nicht bei der beauftragten
Person für Öffentlichkeit und Datenschutz anzufordern,
sondern bei der Amtsstelle oder dem Staatsarchiv. Die ÖDP
kann angerufen werden, wenn sich Probleme bei der
Herausgabe dieser Akten ergeben. Aufgabenbereich 820
wurde von der Kommission stillschweigend so beschlossen.
Zur Änderung im Aufgabenbereich 120 gab es eine
Diskussion über die Begriffe Kontrolle und Controlling.
Weiter wurde kritisch angemerkt, dass die Formulierung für
den Aufgabenbereich 120 etwas gar lang geraten sei, ganz
im Unterschied zu anderen Aufgabenbereichen. Dem wurde
entgegnet, dass der Aufgabenbereich 120 auch eine Vielzahl
von Aufgaben umschliesse. Die redaktionelle Änderung
durch die Kommission (Seite 6 der Synopse), welcher der
Regierungsrat zustimmt, wurde entsprechend der
Formulierung im Aufgabenbereich 100 übernommen und
von der Kommission stillschweigend beschlossen, ebenso
wie der so bereinigte Aufgabenbereich 120. AB 100, 210,
215, 220 und 225 wurden stillschweigend so beschlossen.
Zustimmung
Titel, I., § 92 Abs 3
245 Aufgabenbereich: Standortförderung
Zustimmung
§ 92a
Zustimmung zur Aufhebung
Anhang 2
010 Aufgabenbereich: Grosser Rat
710 Aufgabenbereich: Rechtsprechung
810 Aufgabenbereich: Finanzaufsicht
Zustimmung
820
Aufgabenbereich:
Öffentlichkeitsprinzip
und
Datenschutz
120 Aufgabenbereich: Zentrale Stabsleistungen
100 Aufgabenbereich: Zentrale Dienstleistungen und
kantonale Projekte
210 Aufgabenbereich: Polizeiliche Sicherheit
215 Aufgabenbereich: Verkehrszulassung
220 Aufgabenbereich: Strafverfolgung und Strafvollzug
225 Aufgabenbereich: Migration
Kerr Rüesch Katharina, SP, Aarau, Präsidentin der
Kommission für Allgemeine Verwaltung AVW: Zum neuen
Aufgabenbereich
820
Öffentlichkeitsprinzip
und
Datenschutz stellten sich einige Fragen. Zusammengefasst
waren die Erkenntnisse daraus wie folgt:
- Die Informationsverpflichtung, die sich aus dem IDAG
Kerr Rüesch Katharina, SP, Aarau, Präsidentin der
Kommission für Allgemeine Verwaltung AVW: Zum
Aufgabenbereich 245 Standortförderung gab es eine längere
Diskussion über den Begriff der "Wirtschaftsförderung". Die
Kritiker der Umformulierung befürchteten, dass mit dieser
der Staat noch weiter von der Wirtschaft abrücke, wie sie es
ausdrückten. Der Herr Staatsschreiber erklärte, dass
Wirtschaft fördern gleichbedeutend mit Wirtschaft materiell
unterstützen wäre, was aber weder möglich noch erwünscht
sei. Es gehe darum, gute Rahmenbedingungen für die
Wirtschaft bereit zu stellen.
Zu diesem Aufgabenbereich wurde ein Antrag gestellt, die
alte Fassung sei stehen zu lassen. Ein weiterer Antrag,
nämlich die Ergänzung von "Fördern von Neugründungen
und akquirieren von wertschöpfungsstarken und/oder
Arbeitsplatz schaffenden Unternehmen aus dem Ausland"
wurde damit begründet, dass gerade für strukturschwache
Kantonsgebiete nicht nur die Wertschöpfung, sondern vor
allem auch das Arbeitsplatzpotential bei Neuakquisitionen
von Unternehmen von Bedeutung sei. In diesem
Zusammenhang stellte sich auch die Frage, warum diese
Unternehmen gerade aus dem Ausland geholt werden
müssten. Dies sei so vor allem, ich zitiere "aus föderalen
Gründen", das heisst, weil man nicht innerhalb der Schweiz
abwerben wolle, weil sich das nicht gehört. Das letzte
Stichwort aus der früheren Fassung wird nicht mehr
aufgenommen, weil die dort erwähnten Analysen keine
Aussenwirkung haben, sondern nur eine verwaltungsinterne
2617
18. September 2007
Wirkung. Insofern passt die Aufgabe nicht zum
Aufgabenbereich 245. Ein Antrag, die Formulierung "aus
dem Ausland" zu streichen, wurde gestellt und wieder
zurückgezogen.
Der
Ergänzungsantrag
"und/oder
Arbeitsplatz schaffenden" wurde mit 11 zu 0 Stimmen, bei
11 Anwesenden, gutgeheissen. Der Antrag auf Belassen der
alten Fassung wurde mit 6 zu 4 Stimmen, bei einer
Enthaltung, bei 11 Anwesenden abgelehnt. Die neue
ergänzte Fassung wurde mit 6 zu 4 Stimmen, bei einer
Enthaltung, bei 11 Anwesenden gutgeheissen.
Zustimmung
230
Aufgabenbereich:
Arbeitssicherheit
und
arbeitsmarktliche Integration
235 Aufgabenbereich: Registerführung und Rechtsaufsicht
240
Aufgabenbereich:
Gemeindeaufsicht
und
Finanzausgleich
310 Aufgabenbereich: Volksschule
315 Aufgabenbereich: Sonderschulung, Heime und
Werkstätten
320 Aufgabenbereich: Berufsbildung und Mittelschule
Zustimmung
325 Aufgabenbereich: Hochschulen
Kerr Rüesch Katharina, SP, Aarau, Präsidentin der
Kommission für Allgemeine Verwaltung AVW: Beim
Aufgabenbereich 325 Hochschulen entspann sich eine
längere Diskussion über die Umschreibung des
Aufgabenbereichs in einem Kanton, der aktuell keine
Hochschule führt. Die Diskussion mündete in die
redaktionellen Änderungen, die in der Synopse zu sehen sind
und denen der Regierungsrat zustimmt. Ein Antrag, die alte
Fassung sei stehen zu lassen, wurde mit 7 zu 4 Stimmen, bei
11 Anwesenden, abgelehnt. Die bereinigte neue Fassung
wurde mit 7 zu 4 Stimmen, bei 11 Anwesenden,
gutgeheissen.
Zustimmung
330
Aufgabenbereich:
Bildungsberatung
und
Ausbildungsbeiträge
335 Aufgabenbereich: Sport, Jugend
340 Aufgabenbereich: Kultur
545 Aufgabenbereich: Sozialversicherungen
410 Aufgabenbereich: Finanzen, Controlling und Statistik
435 Aufgabenbereich: Zentrale Informatikdienste
420 Aufgabenbereich: Personal
425 Aufgabenbereich: Steuern
Zustimmung
440 Aufgabenbereich: Landwirtschaft
Kerr Rüesch Katharina, SP, Aarau, Präsidentin der
Kommission für Allgemeine Verwaltung AVW: Im
Aufgabenbereich 440 Landwirtschaft
wurde eine
Formulierung gemäss dem vom Grossen Rat gutgeheissenen
Planungsbericht
Landwirtschaft
vorgeschlagen;
die
Änderung von "Vollzug" in "Umsetzen" entspricht diesem
Planungsbericht. Weiter wurde der Begriff der
Raumplanung, von dem nicht mehr gesprochen wird – der
2618
Art. 1299
neue Begriff lautet "Raumentwicklung" -, entsprechend der
neuen Aufgabenentwicklung in "Raumnutzung" geändert.
Nach längerer Diskussion wurde ein Ergänzungsantrag,
welcher lautete: "... einer leistungs- und wettbewerbsfähigen
sowie..." mit 7 zu 4 Stimmen, bei 11 Anwesenden,
genehmigt. Ein weiterer Ergänzungsantrag "... Bereichen
Raumnutzung, Tier-, Umwelt- und Gewässerschutz..." wurde
mit 7 zu 2 Stimmen, bei 2 Enthaltungen, bei 11
Anwesenden, gutgeheissen. Einem Streichungsantrag
"koordinieren und optimieren" wurde mit 6 zu 4 Stimmen,
bei 1 Enthaltung, (11 Anwesende) zugestimmt. Ein Antrag,
die alte Fassung sei zu belassen, wurde mit 10 zu 1 Stimme
abgelehnt. Der bereinigten Fassung wurde mit 10 zu 1
Stimme, bei 11 Anwesenden, zugestimmt.
Zustimmung
645 Aufgabenbereich: Wald, Jagd und Fischerei
Zustimmung
515 Aufgabenbereich: Betreuung Asylsuchende
Kerr Rüesch Katharina, SP, Aarau, Präsidentin der
Kommission für Allgemeine Verwaltung AVW: Beim
Aufgabenbereich 515 Betreuung Asylsuchende wurde der
Antrag gestellt, am bisherigen Wortlaut festzuhalten. Dieser
Antrag wurde mit 6 zu 4 Stimmen, bei 1 Enthaltung, bei 11
Anwesenden, abgelehnt. Ein Antrag, der Passus "illegale
Personen" sei zu streichen, wurde mit 6 zu 4 Stimmen, bei 1
Enthaltung, bei 11 Anwesenden, abgelehnt. Der Vorschlag
des Regierungsrats wurde mit 6 zu 4 Stimmen, bei 1
Enthaltung und 11 Anwesenden gutgeheissen.
Vorsitzender: Roger Fricker stellt den Antrag, in Satz 2 "für
illegale Personen" zu streichen.
Kerr Rüesch Katharina, SP, Aarau, Präsidentin der
Kommission für Allgemeine Verwaltung AVW: Das
Argument, dass das in der Kommission abgelehnt wurde,
war dass das eben der Bundesverfassung entspricht, dass
man das Notrecht nicht streichen kann. Insofern wäre der
Antrag, der in der Kommission gestellt wurde, den wir heute
wieder
gehört
haben,
nicht
konform
mit
er
Bundesverfassung.
Landammann Ernst Hasler, SVP: Zum Streichungsantrag
von Roger Fricker im letzten Teil des zweiten Satzes: Es
begann vor 3 Jahren, wie es die Kommissionspräsidentin
bereits gesagt hat, mit dem Nothilfegesetz des Bundesrats
bei Nichteintretensentscheiden. Damals bezeichnet man es
als Pilotprojekt. Heute ist es im Asylgesetz verankert. Roger
Fricker, die Nothilfe und die illegal anwesenden Personen
sind miteinander verknüpft. Man kann dies nicht
voneinander getrennt betrachten. Es handelt sich um einen
gemeinsamen Begriff im Gesetz, den man nicht trennen
kann. Die Bemerkung in der Klammer dient der
Verdeutlichung, um was es hier geht. Auch wenn Sie den
letzten Teil streichen, bleibt das Bundesgesetz massgebend.
Dies können wir im Kanton Aargau nicht aushebeln. Ich bin
der Meinung, diesen Streichungsantrag muss man ablehnen.
Dr. Stüssi-Lauterburg Jürg, SVP, Windisch: Als ich das
letzte Mal die Bundesverfassung las, habe ich darin noch
Art. 1299
nichts vom Schutz Illegaler gefunden. Offenbar ändert sich
das rasch. Hingegen Art. 12 über das Recht auf Hilfe in
Notlagen bestreiten wir genau so wenig, wie das Gesetz.
Roger Fricker hat die Nothilfe stehen lassen, jedoch nicht die
Erwähnung der illegalen Personen und deren Streichung
beantragt. Das Gesetz wird von uns nicht bestritten. Aber wir
bestreiten die Opportunität der Illegalität hier in der Vorlage,
die uns die Kommission und der Regierungsrat beliebt
machen möchte, eine quasi legale Grundlage zu geben.
Landammann Ernst Hasler, SVP: Grossrat Stüssi hat es
ausgedrückt. Ich beziehe mich auf eine andere Aussage in
diesem "Begriff", nämlich auf den Aufgabenbereich, den wir
erfüllen müssen. Der Aufgabenbereich, den wir erfüllen
müssen, ist eben das Bundesrecht. Deshalb muss hier genau
dieser Begriff stehen. Es hat nichts damit zu tun, was Du
gesagt hast Jürg, sondern es hat mit der neuen Aufgabe, die
wir erfüllen müssen, zu tun.
Abstimmung:
Der Antrag Fricker wird mit 82 gegen 34 Stimmen
abgelehnt.
510 Aufgabenbereich: Soziale Sicherheit
535 Aufgabenbereich: Gesundheitsversorgung in den
Bereichen
der
Akutmedizin,
Spezialmedizin
und
Langzeitbetreuung
520
Aufgabenbereich:
Gesundheitsschutz,
Gesundheitsvorsorge, ärztliche Aufsicht und diverse
Bereiche Gesundheitsversorgung Humanmedizin
Kerr Rüesch Katharina, SP, Aarau, Präsidentin der
Kommission für Allgemeine Verwaltung AVW: In
Aufgabenbereich 510 wurde ein Antrag auf eine
redaktionelle Änderung "Vollzug" anstelle von "Vollziehen"
mit 8 zu 2 Stimmen, bei 1 Enthaltung, und 11 Anwesenden
gutgeheissen. Die bereinigte Fassung wurde stillschweigend
beschlossen.
Zustimmung
533 Aufgabenbereich: Verbraucherschutz
Wyss Kurt, CVP, Leuggern-Gippingen: In der Botschaft
steht, dass im neuen Aufgabenbereich Verbraucherschutz die
Stichworte entsprechend ergänzt worden sind. Meines
Erachtens zu wenig. Im Aufgabenbereich 533 Sicherheit von
Lebensmittel, genügen die stichwortartigen Aufzählungen
der Aktualität nicht. In diesem Zusammenhang verweise ich
auf das Schreiben des Bundesamts für Gesundheit BAG vom
12. September 2007. In diesem Schreiben unter dem Titel
"Sicherheit von Spielzeug", das u.a. auch an das kantonale
Laboratorium des Kantons Aargau gerichtet ist, wird die
kantonale Vollzugsbehörde aufgefordert die Weisung Nr. 13
umzusetzen. Die kantonalen Behörden werden aufgefordert,
in nächster Zeit eine intensive Überprüfung der
Konformalitätserklärung bei den Importeuren und Händlern
vorzunehmen. Ich bin erstaunt, dass der Regierungsrat die
Chance nicht ergreifen will, die Stichworte "Spielwaren" und
"Kleider" aufzunehmen. Herr Regierungsrat, wir reden nicht
von einigen Tonnen Spielzeug aus China. Von Januar bis
Ende August 2007 wurden 6570 Tonnen Spielzeug aus
China importiert. Allein via Zollinspektorat Aarau-Buchs
18. September 2007
wurden über 345 Tonnen Spielzeug aus China in die
Schweiz importiert. Ich stelle den Antrag, dass der
Aufgabenbereich 533 mit den Stichworten "Spielwaren" und
"Kleidern" ergänzt wird.
Kerr Rüesch Katharina, SP, Aarau, Präsidentin der
Kommission für Allgemeine Verwaltung AVW: Dieser
Ergänzungsantrag wurde in der Kommission gleich
begründet und wurde mit 5 zu 4 Stimmen, bei 2
Enthaltungen und 11 Anwesenden genehmigt. Hier hält der
Regierungsrat jedoch an seiner Fassung fest. Es wurde auch
von den Auskunftspersonen argumentiert, die Spielwaren
und Kleider seien eigentlich subsumiert unter den
Gebrauchsgegenständen. Aber der Antragsteller hat ja
gesagt, warum es ihm sehr wichtig ist, dass das drin ist. Ich
bin der Ansicht, dass die Chinesen nicht besser produzieren,
wenn wir in der Geschäftsordnung des Kantons Aargau das
so ändern.
Landammann Ernst Hasler, SVP: Es wurde bereits darauf
hingewiesen, in Art. 5 Bundesgesetz über Lebensmittel und
Gebrauchsgegenstände ist der Begriff Gebrauchsgegenstände
im Detail definiert. Gemäss Buchstabe C fallen darunter
Kleidungsstücke, Textilien und andere Gegenstände, die
nach ihrer Bestimmung mit dem Körper in Berührung
kommen. Es ist also präzise umschrieben. Gemäss
Buchstabe D sind Gegenstände, die für den Gebrauch durch
Kinder bestimmt sind wie z. B. Spielzeuge, Lernmaterialien,
Mal- und Zeichnungsmaterial, unter diesen Begriffen
subsumiert. Mit anderen Worten Kurt Wyss, wir benötigen
diese Ergänzungen nicht. Es ist im Gesetz subsumiert und
sonst wird doppelt genagelt. Ich bitte Sie, den Antrag
abzulehnen.
Abstimmung:
Die Fassung des Regierungsrats wird mit 61 gegen 47
Stimmen gutgeheissen.
Aufgabenbereich: Gesundheitsschutz und Prävention
Veterinärmedizin
Aufgabenbereich: Sicherheit von Lebensmitteln, Wasser,
Chemikalien und Organismen
Zustimmung zur Aufhebung
540 Aufgabenbereich: Militär und Bevölkerungsschutz
610 Aufgabenbereich: Raumentwicklung und Recht
615 Aufgabenbereich: Energie
620 Aufgabenbereich: Umweltschutz
625 Aufgabenbereich: Umweltentwicklung
630 Aufgabenbereich: Umweltsanierung
635 Aufgabenbereich: Verkehrsangebot
640 Aufgabenbereich: Verkehrsinfrastruktur
430 Aufgabenbereich: Hochbauten
II. /III. /IV.
Zustimmung
Kerr Rüesch Katharina, SP, Aarau, Präsidentin der
Kommission für Allgemeine Verwaltung AVW: Der Antrag
in der Botschaft auf Seite 5 auf Genehmigung der
Änderungen in der GO wurde mit 8 zu 0 Stimmen, bei
4 Enthaltungen, (12 Anwesende) gutgeheissen. Ich danke
2619
18. September 2007
den Herren Dr. Peter Grünenfelder und Urs Meier für ihre
geduldigen Auskünfte und der Kommission für die lebhafte
Diskussion.
Abstimmung über den Antrag in der Botschaft:
Der Antrag wird mit 98 gegen 14 Stimmen gutgeheissen.
Beschluss:
Der Entwurf zur Änderung des Dekrets über die
Geschäftsordnung des Grossen Rates (Geschäftsordnung
[GO]) wird, wie er aus den Beratungen hervorgegangen ist,
verabschiedet.
1300
Postulat der CVP-Fraktion vom 9. Januar
2007 betreffend klare Führung und Strategie für die
Informations- und Kommunikationstechnologien des
Staates ICT im Aargau; Überweisung an den
Regierungsrat und gleichzeitige Abschreibung
(vgl. Art. 913 hievor)
Antrag des Regierungsrats vom 8. August 2007:
Der Regierungsrat nimmt das Postulat entgegen und beantragt
mit folgender Begründung die gleichzeitige Abschreibung:
Die Postulantin will den Regierungsrat eine bewusste und
sachkundige Führung und Förderung der neuen
Informations- und Kommunikationstechnologien im
gesamten Einflussbereich des Kantons Aargau während der
laufenden Legislatur vertiefen und das Vorhaben als
Pendenz im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2008 - 2011
einer überzeugenden, führungsstarken Lösung zuführen
lassen.
Die Informatik in der kantonalen Verwaltung ist steigenden
Anforderungen ausgesetzt. Sie muss gleichzeitig neue
Technologien meistern und trotzdem kosteneffizient bleiben.
Um diesen steigenden Anforderungen auch in Zukunft
gerecht zu werden, muss die Ausrichtung der kantonalen
Informatik kontinuierlich weiterentwickelt werden.
In diesem Sinn erteilte der Regierungsrat bereits im Jahr
2005 unter dem Projekttitel „Future IT (FIT)“ den Auftrag,
die Kernkompetenzen und die Organisationsstruktur der
Informatik des Kantons zu durchleuchten. Im Projekt Future
IT sind unter der Leitung der Staatskanzlei alle
Departemente und die Justizbehörden beteiligt. Ziel von
Future IT ist insbesondere eine Konsolidierung der ITInfrastruktur, eine Optimierung der Kosten sowie eine
Steigerung der Kundenzufriedenheit.
Nach einer detaillierten Analyse der bisherigen
Informatikstruktur und Prozesse sowie der Entwicklung
eines Lösungsdesigns beschloss der Regierungsrat im Herbst
2006 das weitere Vorgehen. Die Massnahmenplanung zur
Umsetzung von Future IT erfolgt derzeit in sechs
Teilprojekten: Einkaufsbündelung, Serverzentralisierung,
Projekt
neue
KAI,
Departementsinformatik,
Standardanwendungen und Controlling.
Die zentrale Steuerung der Informatik wird im Rahmen der
Umsetzung grundsätzlich gestärkt, indem ein neues, starkes
Führungsinstrument, das sogenannte Informatikboard, per 1.
Oktober 2006 durch den Regierungsrat eingesetzt wurde.
2620
Art. 1300-1301
Dieses Gremium wird vom Staatsschreiber geleitet und setzt
sich aus den Generalsekretären der Departemente und der
Staatskanzlei sowie dem Leiter der Justizverwaltung
zusammen. Sekretär des Informatikboards ist der Leiter
Informatikstrategiestelle
der
Staatskanzlei.
Das
Informatikboard ist mit stringenten Kompetenz- und
Entscheidungsbefugnissen
ausgestattet.
Es
führt
grundsätzlich monatlich Sitzungen durch, bei höherem
Geschäftsanfall auch vierzehntäglich.
Im Rahmen der vom Regierungsrat verabschiedeten
Informatikstrategie legt das Informatikboard verbindliche
Richtlinien für die kantonale Informatik fest. Es beurteilt
Informatik-Anträge der Verwaltungseinheiten auf ihre
Strategiekonformität und ist für das Controlling bei grossen
zentralen Informatikprojekten verantwortlich. Daneben
genehmigt das Informatikboard die Informatik-Prozesse, die
Informatik-Standards, die Liste der präferenzierten Anbieter
und das Informatik-Sicherheitskonzept. Zuhanden des
Regierungsrats bereitet das Informatikboard auch die
informatikrelevanten Teile des Budgets und der Planjahre
des Aufgaben- und Finanzplans vor und stellt entsprechend
Antrag.
Der von der Postulantin geforderte Prozess zur verbesserten
Führung und Förderung der Informatiktechnologien ist also
bereits im Gang. Das Projekt Future IT wird denn auch im
Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2008 - 2011 als
Entwicklungsschwerpunkt im Aufgabenbereich 100 geführt.
Damit kann der Vorstoss entgegengenommen und
gleichzeitig abgeschrieben werden.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 809.–.
Vorsitzender: Das Postulat ist unbestritten. Es wird
stillschweigend an den Regierungsrat überwiesen und
gleichzeitig abgeschrieben.
1301
Auftrag Esther Egger, Obersiggenthal, vom
26. Juni 2007 betreffend Massnahmen zur Einführung
von behindertengerechten Abstimmungsunterlagen für
sehbehinderte und blinde Stimmbürgerinnen und
Stimmbürger; Überweisung an den Regierungsrat und
gleichzeitige Abschreibung
(vgl. Art. 1170 hievor)
Antrag des Regierungsrats vom 15. August 2007:
Der Regierungsrat nimmt den Auftrag entgegen und
beantragt mit folgender Begründung die gleichzeitige
Abschreibung:
Der Auftragsgegenstand beschlägt den Zuständigkeitsbereich
des Regierungsrats gemäss § 48 Abs. 2 des
Geschäftsverkehrsgesetzes und beinhaltet die Prüfung von
Massnahmen. Formell ist auf den Vorstoss einzutreten.
1. Die Auftraggeberin möchte durch den Regierungsrat die
Massnahmen prüfen lassen, die notwendig sind, um
sehbehinderten oder blinden Stimmberechtigten den Zugang
zu den (gedruckten) Abstimmungsunterlagen zu verbessern.
2. Am 1. September 2006 wandte sich die Schweizerische
Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte (SBS), Zürich,
Art. 1302
unter anderem an die Staatskanzlei (auch Städte wie Aarau
wurden mit einem gleichlautenden Brief angeschrieben) und
ersuchte
den
Aargau,
"die
Herstellung
der
Abstimmungsunterlagen in einem Format, das für Menschen
mit Behinderungen (darunter insbesondere Blinde und
Sehbehinderte) zugänglich ist, zu ermöglichen, indem Sie
die Kosten für die Produktion und Distribution
übernehmen". An (unspezifizierten) Kosten wurde ein
Betrag zwischen Fr. 2'200.– und Fr. 2'500.– pro Jahr
genannt.
Als Basis für die Kostenangabe wurden die Erfahrungen mit
der Aufbereitung der Abstimmungsunterlagen des Bundes
und des Kantons Zürich (ohne Nennung des relevanten
Jahrs) angeführt, wobei die Fixkosten in der Produktionsvorund -nachbereitung sowie Aufsprache pro Ausgabe mit 3 bis
4 Stunden à Fr. 140.– und die variablen Kosten für
Vervielfältigung, Versand und Materialkosten mit Fr. 5.– pro
Exemplar (CD) beziffert wurden.
Die
Offerte
ging
dementsprechend
von
einer
individualisierten
Verteilung
der
Hörfassung
der
Abstimmungserläuterungen an in den Gemeinden als Blinde
und Sehbehinderte angemeldete Stimmberechtigte aus.
Gemäss Information auf der SBS-Webseite sind für das
Abhören dieser CD, auf der Multimedia-Dokumente (Ton,
Text und Bild) enthalten sind, allerdings spezielle
Abspielgeräte notwendig; mit normalen CD-Abspielgeräten
können sogenannte Daisy-CD's (Daisy = Digital Accessible
Information
System)
nicht
abgehört
werden.
Adressaufnahme,
-bewirtschaftung
und
Verteilungsadministration wäre Sache der SBS.
3. Mit Stichtag 11. März 2007 boten 10 Kantone die
Abstimmungserläuterungen erstmals als Hör-CD an. Im
Kanton Bern wurden rund 40, im Kanton Zürich rund 50
CD's verteilt. Der Kanton Bern rechnet mit jährlichen Kosten
von rund Fr. 5'000.–. Auch die Kantone Solothurn und St.
Gallen arbeiten in dieser Form mit der SBS zusammen. Im
Kanton Solothurn wurden bei der März-Abstimmung 2007
(allerdings nur) 7 CDs bestellt.
Als einziger Kanton bietet bislang Luzern seine kantonalen
Abstimmungsunterlagen seit dem gleichen Datum auch im
Download-Angebot auf seiner Internet-Wahl- und
Abstimmungsserviceseite an. Sogenannte «Daisy-Leser»
stellen die Daten strukturiert dar und lesen Sie den Hörern
und
Hörerinnen
vor.
Die
Audio-Daten
der
Abstimmungsunterlagen können als ZIP-Datei pro
Abstimmungstag heruntergeladen werden.
4. Das Internet-Angebot des Kantons Aargau weist bereits
heute einen guten Erschliessungsgrad für sehbehinderte und
blinde Mitmenschen auf; es soll in dieser Hinsicht weiter
verbessert werden. Insbesondere ist geplant, auch pdfDokumente so aufzubereiten, dass sie mittels heute von
Blinden und Sehbehinderten verwendeter spezialisierter
Software gelesen beziehungsweise vorgelesen werden
können. Die Abstimmungserläuterungen des Kantons
werden zusammen mit jenen des Bundes im Internetangebot
des Kantonalen Wahlbüros bereits seit einigen Jahren als
pdf-Dateien zur Verfügung gestellt.
5. Die Staatskanzlei wird inskünftig die kantonalen
Abstimmungserläuterungen
ebenfalls
über
die
Schweizerische Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte als
Hör-CD's anbieten, erstmals ab 2008.
18. September 2007
Je nach Ergebnis einer generellen behindertengerechten
Aufbereitung von pdf-Dateien soll zudem geprüft werden, ob
die Abstimmungserläuterungen zusätzlich als DownloadAngebot im Daisy-Format im Internet-Angebot des
Kantonalen Wahlbüros bereitgestellt werden sollen. – Damit
kann der Vorstoss entgegengenommen und gleichzeitig als
erfüllt von der Kontrolle abgeschrieben werden.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 986.–.
Der Auftrag ist unbestritten. Er wird stillschweigend an den
Regierungsrat überwiesen und gleichzeitig abgeschrieben.
1302
Auftrag der SP-Fraktion vom 27. März 2007
betreffend Anwendung der Nachhaltigkeitsmethoden in
Firmen, Institutionen, Pensionskassen, Versicherungen,
Lehranstalten usw. im Besitz des Kantons Aargau oder
solchen, an denen der Kanton beteiligt ist; Ablehnung
(vgl. Art. 1057 hievor)
Antrag des Regierungsrats vom 27. Juni 2007:
Der Regierungsrat lehnt den Auftrag mit folgender
Begründung ab:
Ausgangslage: Immer mehr nationale und internationale
Unternehmen auferlegen sich eine offene Berichterstattung
über die Nachhaltigkeit ihrer Unternehmensentwicklung und
-verhalten. Beispiele für Leitfäden und Berichte sind zu
finden
unter
http://www.globalreporting.org,
http://www.responsiblecare.org/, http://www.oebu.ch/).
Die Berichterstattung über die Nachhaltigkeit eines
Unternehmens
ist
nicht
nur
Ausdruck
der
Eigenverantwortung, sondern spielt auch auf dem Markt eine
immer grössere Rolle. So wird auch regelmässig ein Ranking
der Unternehmen veröffentlicht. So hat das an der
Hochschule
für
Wirtschaft
der
Fachhochschule
Nordwestschweiz angesiedelte internationale Netzwerk für
nachhaltiges Management bereits die vierte Untersuchung
zur
Qualität
und
Quantität
der
integrierten
Nachhaltigkeitsbeurteilung von 250 Schweizer Unternehmen
herausgegeben
(http://www.ifsm.ch/index.html).
Die
Berichterstattung über die Nachhaltigkeit des Unternehmens
wird zunehmend wichtiger Teil des Reportings und zum
Merkmal guter Unternehmensführung, respektive Teil von
Good Governance.
Eine Liste mit Institutionen, die vom gestellten Auftrag
betroffen sein können, ist im Beteiligungsspiegel S. 172 bis
174 des Jahresberichts 2006 des Regierungsrats abgedruckt.
Diese Institutionen entscheiden selbstständig über ihre
Geschäftstätigkeit. Zwar befürwortet der Regierungsrat die
Berichterstattung
zur
Nachhaltigkeit,
eine
Anordnungsbefugnis für den Regierungsrat besteht nicht.
Zudem ist die Bedeutung des Themas ganz unterschiedlich;
so verfolgt die Aargauische Pensionskasse (APK) – als
Beispiel – bereits aktiv eine den Nachhaltigkeitsnormen
verpflichtete Anlagestrategie. Sie weist diese Praxis in den
detaillierten Geschäftsberichten aus, ohne dies jedoch breiter
zu kommunizieren.
Die Instrumente, die der Kanton mit der Stabsstelle
Nachhaltigkeit im Naturama entwickelt hat, beruhen zwar
2621
18. September 2007
auf allgemein anerkannten Grundsätzen, sind aber auf die
Bedürfnisse des staatlichen Handelns ausgerichtet. Sie
können daher nicht einfach von den verschiedenen
Unternehmen übernommen, sondern müssen den
spezifischen Anforderungen entsprechend angepasst werden.
Der Regierungsrat hat mit Inkrafttreten auf den 15. März
2007 Richtlinien zur Public Corporate Governance für die
Steuerung seiner Beteiligungen erlassen. Die Anwendung
von Nachhaltigkeitsmethoden in den Beteiligungen wird
darin nicht speziell erwähnt. Der Regierungsrat setzt voraus,
dass die Unternehmen die Regeln respektive die Grundsätze
der Nachhaltigkeit berücksichtigen. Dies entspricht den
heutigen Prinzipien von Good Governance. Er vertritt aber
die Meinung, dass es den Unternehmen respektive deren
Organen überlassen werden soll zu entscheiden, ob und wie
sie die Berichterstattung über die nachhaltige Wirkung ihres
Unternehmens aufnehmen wollen. In diesem Sinne lehnt der
Regierungsrat den Auftrag ab.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 1'074.50.
Jean-Richard Peter, SP, Aarau: Die Nachhaltigkeit ist ein
Prinzip, das seine Wirkung vor allem dann entfaltet, wenn es
breite Anwendung findet. Es sollte vor allem dort
angewendet werden, wo unsere Gesellschaft, Wirtschaft und
Umwelt in merkbarem Mass gestaltet wird. Auch aus dieser
Einsicht hat der Kanton Aargau die Nachhaltigkeit als
Grundprinzip für sein Wirken festgelegt. Unser Auftrag hat
zum Ziel, die nachhaltige Entwicklung des Kantons und
darüber hinaus zu verbessern oder zu beschleunigen, indem
auch dort, wo wir über unseren Regierungsrat Einfluss
nehmen können, das nachhaltige Wirken eingefordert wird.
Der Regierungsrat will dies den angesprochenen
Unternehmen resp. deren Organen überlassen. Wir sind der
Meinung, dass sich der Regierungsrat auch dort dafür
einsetzen soll, wo er unsere Interessen in Unternehmungen
oder
Beteiligungen
wahrnimmt,
dass
die
als
zukunftssichernd geltenden Prinzipien der Nachhaltigkeit
zum Wohl von allen eingesetzt werden. Dies gilt für Banken,
Versicherungen, Spitäler, Energieunternehmen, Schulen
usw. genau so wie für die verschiedenen Abteilungen der
Kantonsverwaltung oder anderer Gemeinwesen. Sich darauf
zu verlassen, dass dies automatisch erfolgt, erscheint uns zu
optimistisch. Es geht in erster Linie nicht darum, das Wort
"nachhaltig" in den Berichterstattungen irgendwo
einzustreuen, sondern es geht um die Anwendung der
Nachhaltigkeitsprinzipien im Wirken dieser Gesellschaften
oder Institute. Seinerzeit haben wir uns vom Regierungsrat
überzeugen lassen, dass die Nachhaltigkeit eine Leitlinie für
unser Wirken sein soll. Wir sind davon überzeugt, dass
derselbe Regierungsrat auch die Führungsorgane unserer
Beteiligungen davon überzeugen kann und soll, die
Nachhaltigkeit möglichst umfassend anzuwenden und über
ihr Bemühen zu berichten. Wir bitten Sie daher, die
Überweisung des Auftrags zu unterstützen.
Stöckli-Ammann Milly, SVP, Muri: Die Berichterstattung
über die Nachhaltigkeit von Unternehmen im Kanton Aargau
ist Ausdruck der Eigenverantwortung. Es muss hier nicht
speziell erwähnt werden, dass die SVP diese
Eigenverantwortung
befürwortet.
Die
Institutionen
entscheiden selbständig, ob sie über die Geschäftstätigkeit
informieren wollen oder eben nicht. Auch der Regierungsrat
2622
Art. 1303
vertritt die Ansicht, es den Unternehmen respektive den
Organen zu überlassen, ob sie eine Berichterstattung über die
nachhaltige Wirkung ihres Unternehmens aufzeigen wollen.
Aus diesen Gründen lehnt auch die SVP-Fraktion den
Auftrag der SP-Fraktion ab.
Landstatthalter Beyeler Peter C., FDP: Der Regierungsrat
ist grundsätzlich mit Herrn Jean-Richard einig. Es ist heute
so, dass Nachhaltigkeit für Unternehmen ein Thema sein
muss. Es stellt sich nur die einfache Frage, in wieweit der
Regierungsrat hier direkt eingreifen und die Organe
beauftragen soll, dies aufzunehmen. Wir haben gewählte
Organe, die selbst entscheiden müssen, wie sie ihre
Verantwortung in diesem Bereich wahrnehmen wollen.
Nicht jede Organisation kann gleichartig diese
Nachhaltigkeitsbewertung aufnehmen. Es ist ganz klar, dass
der Regierungsrat Corporate Governance in allen
selbständigen Unternehmen will. Im Bereich Nachhaltigkeit
soll jedes Organ selbst entscheiden können. Natürlich
erwarten wir, dass Handeln im Sinne der Nachhaltigkeit eine
Selbstverständlichkeit wird. Dies auszuweisen, überlassen
wir den Organen. In diesem Sinne haben wir auch die
Ablehnung formuliert.
Abstimmung:
Der Auftrag wird mit 72 gegen 36 Stimmen abgelehnt.
1303
Postulat Martin Bhend, Oftringen, vom 8.
Mai 2007 betreffend Planung / Projektierung und
Freihaltung von zusätzlichen Autobahnanschlüssen im
Raume Verzweigung Wiggertal (A1/A2); Überweisung
an den Regierungsrat
(vgl. Art. 1072 hievor)
Antrag des Regierungsrats vom 4. Juli 2007:
Der Regierungsrat ist bereit, das Postulat mit folgender
Erklärung entgegenzunehmen:
Die Verkehrsbelastung auf der Nationalstrasse A1 ist im
Abschnitt zwischen Härkingen und Wiggertal durch die
Überlagerung mit dem Nord-Süd-Verkehr der A2 sehr hoch.
Dieser Abschnitt gilt gemäss Prognoseszenario des Bundes
für das Jahr 2020 als Kapazitätsengpass. Im Zeitraum 2004
bis 2006 stagniert der durchschnittliche tägliche Verkehr auf
der A1 auf hohem Niveau – mitunter ein Zeichen für ein
gesättigtes Verkehrssystem beziehungsweise das Erreichen
der Kapazitätsgrenzen. Mit dem projektierten 6-StreifenAusbau soll dieser Engpass behoben werden.
In unmittelbarer Nähe der Verzweigung A1/A2 liegen die
Autobahnanschlüsse Rothrist und Oftringen an der A1. Die
Distanz zwischen der Verzweigung Wiggertal und dem
Anschluss Rothrist beträgt rund einen Kilometer, zum
Anschluss Oftringen beträgt sie lediglich wenige hundert
Meter. Die zweistreifigen Zufahrtsstrecken zu den beiden
Autobahnanschlüssen haben heute in den Spitzenstunden die
Kapazitätsgrenze erreicht. Die starke Belastung auf der A1
zwischen den Autobahnanschlüssen und die hohen
Belastungen der Zufahrtsstrecken stellen an die Verkehrsteilnehmenden grosse Anforderungen. Regelmässige Unfälle
auf diesem Abschnitt der A1 und insbesondere in den
Art. 1303
Anschlussbereichen Rothrist und Oftringen zeigen, dass die
Verkehrsteilnehmenden oft überfordert sind und die
Verkehrssicherheit nicht vollumfänglich gewährleistet ist.
Der
Handlungsbedarf
für
die
Aufrechterhaltung
beziehungsweise die Erhöhung der Verkehrssicherheit an
den Autobahnanschlüssen ist hoch, erste Massnahmen sind
eingeleitet.
Die Idee, den aufgrund der Standortgunst des
Autobahnknotenpunkts erzeugten Verkehrs auf direktestem
Weg der Hochleistungsstrasse zuzuführen, ist ebenso
naheliegend wie problematisch. Die Distanzen zwischen den
Verflechtungsstrecken der Verzweigung A1/A2 und den A1Autobahnanschlüssen Rothrist und Oftringen sind äusserst
knapp und lassen auf diesem stark belasteten Abschnitt der
A1 keine neuen Anschlüsse zu. Der A2-Anschluss Reiden
liegt ca. 7 km südlich der Verzweigung Wiggertal. Für
Beziehungen aus südlicher Richtung in das Industriegebiet
von Zofingen liegt dieser Anschluss an sich günstig. Eine
zeitlich attraktivere Alternative mit entsprechender
Mehrbelastung des Anschlusses Oftringen führt über die A2
und den A1-Anschluss Oftringen. Ein Neuanschluss an die
A2 auf Höhe des Industriegebiets von Zofingen ist
prüfenswert. Ob der Bund auf ein derartiges Anliegen
eintritt, ist fraglich. Nur wenn auch für den Betrieb der
Nationalstrasse
Vorteile
wie
beispielsweise
eine
Teilentlastung der Verzweigung Wiggertal und/oder des A1Anschlusses Oftringen ausgewiesen werden können, sieht
der Regierungsrat Chancen für eine positive Beurteilung
durch den Bund.
Das Bundesamt für Strassen hat im Licht der bestehenden
und der sich abzeichnenden Kapazitätsengpässe auf dem
Netz der schweizerischen Hochleistungs- und Hauptstrassen
Untersuchungen für die kurzfristige Behebung von
Leistungsengpässen in Auftrag gegeben. Staureduzierende
Massnahmen in erster Priorität befinden sich insbesondere in
den Agglomerationen und im Bereich von Nationalstrassenverzweigungen. In diesem Zusammenhang stehen auch
interessante Vorschläge für die Neukonzeption der A1/A2Verzweigung Härkingen, welche auch aargauischen
Anliegen entgegenkommen. Die A1/A2-Verzweigung
Wiggertal hingegen wurde bisher nicht überprüft.
Der Regierungsrat anerkennt den Handlungsbedarf zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit wie auch zur
Leistungssteigerung im Umfeld der A1/A2-Verzweigung
Wiggertal und ist bereit, zusammen mit den zuständigen
Stellen des Bundes nach Lösungen zu suchen. Der Bund ist
nach Umsetzung der NFA ab 1. Januar 2008 vollständig für
den Bau, Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen
zuständig. Die Zuständigkeit für die Bewilligung von
Neuanlagen oder für die Anpassung von bestehenden
Anlagen im Nationalstrassennetz lag – unabhängig von der
NFA – schon immer beim Bund. Die Verfahren richten sich
nach dem Nationalstrassengesetz und den dazugehörigen
Anschlussverordnungen.
Für eine Überprüfung der A1/A2-Verzweigung Wiggertal
inklusive den umliegenden Anschlüssen sind mehrjährige
Planungsarbeiten zu erwarten. Die im Postulat angedachte
Zeitspanne für Planung, Projektierung und Sicherstellung
möglicher Trasseefreihaltungen bis Ende 2007 ist
unrealistisch. Der Regierungsrat wird sich unabhängig vom
Umsetzungszeitpunkt der NFA bei den massgeblichen
Bundesstellen für die Überprüfung einsetzen, um die
wirtschaftliche Entwicklung im Unteren Wiggertal und
18. September 2007
insbesondere in den Gemeinden Aarburg, Rothrist, Oftringen
und Zofingen weiterhin zu fördern.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 1'753.–.
Keller Stefan, Grüne, Baden: Stellen Sie sich vor, Sie
erklären Ihrem Kind, dass es sich zumindest die Nase blutig
schlägt, wenn es auf dem Fahrrad ungebremst in eine Mauer
fährt. Eine Binsenweisheit und die meisten Kinder glauben
das und passen ihre Fahrweise an. Jetzt stellen Sie sich vor,
Sie erklären einem Lokalpolitiker, dass er auf den Strassen
seiner Gemeinde und in unmittelbarer Nähe massiven
Mehrverkehr erzeugt, wenn er auf seinem Gemeindegebiet
neue Einkaufszentren bauen lässt. Ebenfalls eine
Binsenweisheit, doch der Lokalpolitiker glaubt es nicht, die
Zentren werden gebaut und der prognostizierte Verkehr rollt
prompt und unerbittlich an. Zurück zum Kind auf dem
Fahrrad. Was tun Sie, wenn es nun trotz der Warnung
ungebremst in die Mauer fährt und schreiend mit blutiger
Nase zu Ihnen rennt und um Hilfe bittet. Selbstverständlich
werden Sie Nothilfe leisten und das Kind zum Arzt bringen.
Sie hoffen, dass das Kind aus der Erfahrung gelernt hat und
künftig das In-die-Mauer-rasen vermeiden wird. Wie nun die
Nothilfe in Oftringen aussehen könnte, versucht der
Regierungsrat in seiner Erklärung zur Entgegennahme des
Postulats zu beschreiben. Es wird keine einfache Sache sein.
Die Nase ist mehr als blutig geschlagen und wir verstehen
bis heute nicht, warum eine solch gigantische Fehlplanung
geleistet und geduldet wurde. Vorbeugen wäre besser
gewesen als heilen. Mehr wäre zu diesem Geschäft
eigentlich nicht zu sagen. Die Nothilfe des Regierungsrats ist
allerdings untauglich. Sie sieht mehr Strassen zu bauen als
Lösung des Problems und verhält sich damit etwa so wie der
Arzt, welcher dem Kind mit der blutigen Nase rät, es
nochmals mit der Mauer zu versuchen, aber dieses Mal so
richtig heftig und mit viel Anlauf. Wir beantragen
Ablehnung des Postulats.
Bhend Martin, EVP, Oftringen: Ich fühle mich direkt
angesprochen und bin selbstverständlich nicht auf dieses
Votum von Stefan Keller vorbereitet. Ich kann aber darauf
hinweisen, dass es sich hier nicht um ein Kind handelt,
sondern um eine Zonenplanung, die mittlerweile über 40
Jahre alt ist und die hier in diesem Saal mehrfach
sanktioniert und auch bestätigt wurde. Das zur Thematik
Fachmarktstandorte.
Geschätzte Damen und Herren, Sie haben am 6. Mai in
meiner Abwesenheit dem Projekt Kreisel Wirtshüsli mit
grossem Mehr zugestimmt. Dafür möchte ich mich
bedanken. Ich erlaube mir zur Eindämmung von
Spekulationen kurz eine private Bemerkung. Ich war damals
abwesend, weil exakt vor der Debatte ein Mitglied meiner
Familie notfallmässig ins Spital musste, mittlerweile sind wir
aber alle wieder wohlauf. Ich danke Ihnen an dieser Stelle
für das entgegengebrachte Mitgefühl. Das Projekt Wirtshüsli
ist eines von insgesamt 39 Projekten, die der Kanton im
unteren Wiggertal lanciert. Zusammen bilden sie ein
Gesamtkonzept Verkehrsanierung. Es betrifft alle
Gemeinden und alle Zonenpläne - die gesamte Entwicklung
des unteren Wiggertals. Anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung vom 25. Januar wurde von Seiten der
erfolgreichen Gegnerschaft am Projekt Wirtshüsli
bemängelt, dass keine Gesamtverkehrskonzeption vorliege.
2623
18. September 2007
Dies hat der Gemeinderat unter Aufzählung diverser
Anschlussprojekte z.B. Spange Wiggertalstrasse - darüber
haben wir auch schon gesprochen -, welche im Frühjahr
2008 als erstes Teilstück der Wiggertalstrasse, nach
Enteignung, nun endlich gebaut werden soll. Das
Gesamtprojekt Wiggertalstrasse mit den Etappen 2 und 3,
diverse Projekte in der Stadt Zofingen, verschiedene Projekte
im Raum Zofingen, Oftringen, Aarburg und Rothrist wurden
ebenso erwähnt, und damit hat der Gemeinderat dieses
Votum widerlegt. In einer, im Nachgang der
Gemeindeversammlung vom Baudepartement eilends
einberufenen Aussprache mit den Projektgegnern wurde über
die Absicht des Regierungsrats, das Projekt im Grossen Rat
vorzulegen, orientiert. Zudem hatten die Anwesenden die
Möglichkeit, eigene Ideen und Ergänzungen zur
Gesamtverkehrsproblematik einzubringen. Der Sprecher der
Gegnerschaft und heutige Präsident von "Pro Oftringen",
Herr Bruno Rüegger, forderte in der Folge die Überprüfung
von zusätzlichen Autobahnanschlüssen an die zukünftige
Wiggertalstrasse. Mir erscheint diese langfristige Option
prüfenswert. Wie aus der Postulatsbeantwortung hervorgeht,
schliesst sich der Regierungsrat dieser Version an. Eine
erneute
Debatte
über
Siedlungsentwicklung
und
Fachmarktstandorte ist obsolet. Sollten, wie in einer Studie
aus dem Jahre 2000 festgehalten ist, die eingezonten
Bauflächen in der laufenden Planungsgeneration von
15 Jahren wirklich überbaut werden, wird der Ziel- und
Quellverkehr zu einer Verkehrszunahme von rund 30%
führen. Dies betrifft aber nur die Wohnbauten. Wenn wir
zukünftig nicht in massive Kapazitätsengpässe im
Agglomerationsraum Aarau-Olten-Zofingen geraten wollen,
müssen wir heute Flächen für später mögliche
Autobahnzubringer planerisch festhalten. Das gilt
insbesondere für den Raum Zofingen-Oftringen zu Gunsten
einer funktionierenden Erschliessung der Industriegebiete.
Alles andere würde die zukünftige wirtschaftliche
Entwicklung und Siedlungsentwicklung über die Region
hinaus empfindlich stören, eine dauernde Überstauung des
gesamten Verkehrsraums, selbstverständlich auch des
öffentlichen Verkehrs, zementieren. Ich danke Ihnen, wenn
Sie dieses Postulat entgegennehmen.
Dr. Stüssi-Lauterburg Jürg, SVP, Windisch: Nicht zum
ersten Mal haben wir aus den Reihen der Grünen eine
Demonstration von Wirtschaftsfeindlichkeit erhalten. Die
Menschen wollen doch einkaufen. Sie brauchen
Zufahrtsstrassen zu Einkaufszentren. Als überzeugter
Zugfahrer bin ich genau so überzeugt, dass wir nicht für oder
gegen den Privatverkehr oder den öV sein sollten oder
vernünftigerweise sein können, sondern für eine
Partnerschaft. Unterstützen wir Martin Bhend und den
Regierungsrat und unterstützen wir diesen massvollen und
sinnvollen Vorstoss.
Landstatthalter Beyeler Peter C., FDP: Ein Postulat ist ein
Prüfungsantrag. Die Prüfung wird dahingehend ausgerichtet,
ob der erzeugte Verkehr aus diesen eingezonten Flächen
besser abfliessen kann. Es ist durchaus eine prüfenswerte
Angelegenheit, im Gegensatz zum Antrag beim unteren
Fricktal, den der Regierungsrat nicht entgegennimmt. Wieso
gibt es Unterschiede? Das Wiggertal ist bezüglich Verkehr
schlecht gerüstet. Die Knoten auf die Autobahn sind keine
Vollknoten. Das limitiert die Zufahrt und das Wachstum in
dieser Region zwangsweise auch aufgrund der Einzonungen,
2624
Art. 1304
die die Gemeinden gemacht haben. Es ist einfach so, dass
mittelfristig der Verkehrsfluss nicht mehr funktioniert. Das
ist eine Tatsache, darum will ich auch im Rahmen der
Baugesetzrevision, dass man auch heute viel konsequenter
Siedlung und Verkehr abstimmt, und zwar für die Flächen,
die neu eingezont werden sollen, eingezont sind oder
umgenützt werden. Das ist eine Verpflichtung, die sich aus
der Gesamtsituation ergibt. Ich gebe Herrn Keller insofern
recht, dass eine blutige Nase da ist. Das stimmt. Allerdings
haben wir nicht nur eine, sondern ich würde sagen, es sind
hunderte, wenn nicht tausende blutige Nasen. Das sind
nämlich die Leute, die in den Quartieren sitzen und nicht
mehr ihre normalen Bedürfnissen bezüglich Mobilität
ausleben können, da die ganzen Hauptkreuzungen verstopft
sind. Das ist eine Tatsache. Darum sind wir verpflichtet, das
zu prüfen. Wir müssen aber keine Illusionen haben. Der
Bund wird nicht mit höchster Priorität diese Anbindungen
aufnehmen - wenn sie überhaupt machbar sind. Aber es geht
darum zu schauen, ob es überhaupt eine Lösung gibt. Wie
können wir, wenn es eine Lösung gibt, diese Trassen
langfristig so sichern, dass noch eine Option vorhanden
wäre. Das ist der Prüfungsantrag. Diesen aufzunehmen, dazu
sind wir verpflichtet. Ich bitte Sie, dem Antrag des
Regierungsrats zu folgen.
Abstimmung:
Das Postulat wird mit 84 gegen 25 Stimmen an den
Regierungsrat überwiesen.
1304
Interpellation Reto Miloni, Hausen, vom 20.
März
2007
betreffend
staatsmonopolistische
Werbekampagne auf Kosten der Strombezüger, bezügerinnen; Beantwortung und Erledigung
(vgl. Art. 1029 hievor)
Antwort des Regierungsrats vom 20. Juni 2007:
Zu Frage 1: Der NOK-Gründungsvertrag regelt unter
anderem die Energiebereitstellung durch NOK und die
Energieübernahmeverpflichtung durch die Kantonswerke.
Für die AEW Energie AG werden die Aufgaben in einem
Dekret festgehalten. Ein Bildungsauftrag besteht nicht.
Zu Frage 2: Das Bundesamt für Energie wie auch die
Strombranche gehen von einer Stromlücke in wenigen
Jahren aus. In den nächsten Monaten und Jahren müssen sehr
wichtige energiepolitische Entscheide gefällt werden. Eine
umfassende Information der Bevölkerung ist deshalb
wichtig. Der Regierungsrat erachtet es grundsätzlich als
richtig, wenn die Branche sich am Dialog beteiligt. Es ist
letztlich Aufgabe der einzelnen Unternehmen, den Rahmen
dieser Beteiligung am Dialog festzulegen.
Zu Frage 3: Gemäss Auskunft der Axpo Holding AG wurde
die PR-Firma Burson-Marsteller (B-M) nicht mit den KöbiKuhn-Spots beauftragt.
Zu Frage 4: Aufgrund der Antwort zur Frage 3 erübrigt sich
die Beantwortung dieser Frage.
Art. 1305
Zu Frage 5: Gemäss § 20 c des Aargauischen
Energiegesetzes vom 19. März 1993 übt der Regierungsrat
alle dem Kanton zustehende Aktionärsrechte bei der AEW
Energie AG aus. Solange der Kanton über die Mehrheit der
Aktienstimmen verfügt, unterliegt die Zustimmung des
Kantons zu den Statuten der Genehmigung durch den
Grossen Rat. Ein Leistungsauftrag wird in einem Dekret
(oder in den Statuten) festgelegt.
18. September 2007
Staatsmonopol der AEW. Die Grünen erachten die Antwort
des Regierungsrats als unwahr und sind enttäuscht von der
Beantwortung. Wenigstens hatte sich Heinz Karrer bei uns
für Falschinformationen entschuldigt. Die Axpo hatte sich
um Faktor 10 verrechnet.
Vorsitzender: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort
nicht befriedigt. Das Geschäft ist erledigt.
Zu Frage 6: Wie bereits bei der Antwort zur Frage 2
aufgeführt, erachtet es der Regierungsrat grundsätzlich als
richtig, wenn die Branche sich am Energiedialog beteiligt.
Die Beurteilung der "Köbi-Kuhn-Spots" obliegt dem
Verwaltungsrat
der
Axpo
Holding
AG.
Eine
staatsinterventionistische Propaganda stellen sie aus Sicht
des Regierungsrats nicht dar.
1305
Interpellation Kurt Wyss, Leuggern, vom 8.
Mai
2007
betreffend
Verkehrssituation
am
Grenzübergang Koblenz/Waldshut; Beantwortung und
Erledigung
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 1'045.–.
Antwort des Regierungsrats vom 4. Juli 2007:
Miloni Reto, Grüne, Hausen: Was dient dem Aargau? Dient
ihm eine dümmliche Werbung, wie sie die Axpo gegen
Solaranlagen im Fernsehen ausgestrahlt hat? In unserer
Nachbarschaft boomt die Solarenergie, und zwar in BadenWürttemberg und neuerdings auch in Basel-Land. Political
Governance verlangt die Respektierung organisatorisch
rechtlicher Rahmenbedingungen bei der Unternehmensführung staatseigener Betriebe. Die Politik definiert
legislatorisch den Rahmen, innerhalb dessen sich ein
Unternehmen wie die AKB oder das AEW bewegen.
Staatseigene Beriebe sollen aber niemals so viel Macht
haben, dass sie ihrerseits Volk und Politik den Marsch blasen
können. Genau das ist aber der Fall, meine Damen und
Herren, wenn die Energiewirtschaft propagandistisch
eingreift und Volk und Politik sagen will, wo es lang geht.
Und das tut die Energielobby im Aargau, durch AtomstromPamphlete, mit welchen Swiss Nuclear Schulstuben bedient,
durch trottelige Werbekampagnen mit Köbi Kuhn durch die
Axpo, durch Dialogisierungs-Rencontre mit den Spitzen von
Energiewirtschaft, Grosshandel und FDP-Trojanern in
Umweltverbänden. Gehirnwäsche nannte man es in
Russland, wenn Apparatschiks staatseigener Betriebe der
Partei dem Geheimdienst, der Prawda und den
Staatsgewalten sagten, was zu tun sei. Missliebige Kritiker
wurden mundtot gemacht oder in den Osten verdammt. Hier
im Aargau fahren Pro Natura Geschäftsführer, Johannes
Jenny, AVES oder Swiss Nuclear, Grünen und SP manchmal
massiv an den Karren, um die Politik unserer
Staatsenergiemonopole unkritisch schönzureden. Und
neuerdings werden bürgerliche Politiker auf den Schild
gehoben, die gegen das CO2-Gesetz sind. Effektiv wären
AEW, NOK und Axpo staatseigene Betriebe, die nicht
weniger umzusetzen hätten als den Auftrag, der ihnen von
der Politik im Land erteilt wurde. Doch Hand aufs Herz, wie
bitte schön machen Sie Ihre Einflussnahme bei der AEW
geltend, die zu 100% dem Aargau gehört. Gerade die
Interpellation Marcel Guignard, hat es ja gezeigt. Die
Einflussnahme auf die Reingewinnabschöpfung bei AEW,
NOK und Axpo ist sehr beschränkt. Nichts haben Sie dazu
zu sagen, diese Politik wird durch den Regierungsrat
bestimmt. Stellen Sie sich ganz einfach vor, die AKB würde
im Schweizer Fernsehen Werbespots schalten und sich über
Anlageformen anderer Banken lustig machen. Heissa, wie
hüpfte da die CVP! Warum also unterwerfen wir uns dem
(vgl. Art. 1077 hievor)
Zu Frage 1: Die Standortfrage eines neuen Rheinübergangs
Koblenz-Waldshut/Tiengen ist seit Jahrzehnten umstritten.
Eine Einigung konnte nie erzielt werden. Sowohl Varianten
im Osten ("Lonza") wie im Westen ("Schmittenau") haben
ihre Befürworter und klaren Gegner. Studien der Gemeinde
Koblenz für eine allfällige Umfahrung haben gezeigt, dass
nur am heutigen Brückenstandort rasch eine Verbesserung
der Verkehrsverhältnisse herbeigeführt werden kann.
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt ist seit Jahren in
die Planungen der A98 im Raum Koblenz-Waldshut
eingebunden. Die zurzeit aktive Projektgruppe des
Departements Bau, Verkehr und Umwelt hat seit Mitte 2006
den Auftrag, am bestehenden Grenzübergang KoblenzWaldshut/Tiengen rasch realisierbare Massnahmen zur
Verbesserung der Verkehrssituation zu entwickeln. Mögliche
neue Brückenstandorte wie "Schmittenau" und der
Rheinübergang "Lonza" werden bei diesen Arbeiten explizit
nicht behandelt.
Zu Frage 2: Zurzeit laufen keine Bestrebungen, andere
Grenzübergänge im Grossraum Koblenz-Waldshut weiter zu
konkretisieren oder zu priorisieren. Die Studie
"Grenzübergang Koblenz, Variantenvergleich verschiedener
Grenzübergangslösungen, Oktober 2005" von R+R Burger
und Partner zeigt, dass Massnahmen am bestehenden
Standort sinnvoll und rasch zielführend sind. Der
Brückenstandort "Schmittenau" wird von Koblenz
bevorzugt, aber von der Stadt Waldshut abgelehnt. Der
Brückenstandort "Lonza" wird vom Regierungspräsidium
Freiburg favorisiert, jedoch von Koblenz abgelehnt. Der
Kanton Aargau favorisiert zurzeit keine der vorliegenden
Varianten, will aber mit der Forcierung der Sanierung beider
Brückenköpfe eine Verbesserung des Verkehrsflusses über
die Grenze unterstützen.
Zu Frage 3: Sowohl das Land Baden-Württemberg wie auch
der Kanton Aargau haben die Ergebnisse der
Machbarkeitstudie "A98 Südtrasse Waldshut" und die
nachher gefällten Entscheide zur Kenntnis genommen. Die
weitere Planung der A98 konzentriert sich jetzt auf die
Nordvariante auf deutschem Gebiet. Die Linienführung der
A98 beeinflusst die Lage der möglichen Anschlüsse der
Bundesstrasse B34 und von Waldshut an die Autobahn.
Davon abhängig ist vor allem die Entlastungswirkung der
A98 für Waldshut. Der Einfluss auf den Brückenstandort ist
2625
18. September 2007
eher sekundär. Da der Hauptverkehrsstrom von der Grenze
in Richtung Unteres Aaretal führt, liegt der bestehende
Rheinübergang eigentlich optimal.
Art. 1306
Erschliessung
des
Entwicklungsschwerpunktes
Rheinfelden-Ost/Möhlin; Ablehnung
(vgl. Art. 1073 und 1074 hievor)
Zu Frage 4: Die Arbeitsgruppe schlägt Massnahmen an den
beiden Grenzverkehrsknoten sowie im Bereich der
Zollabfertigungen vor. Die vom Interpellant angesprochene
Lösung ist eine Untervariante, deren Machbarkeit in
Abklärung ist. Es sind weitere Raumabklärungen zusammen
mit den Zollverwaltungen vorzunehmen.
Zu Frage 5: In der Arbeitsgruppe unter der Leitung des
Departements Bau, Verkehr und Umwelt sind die Gemeinde
Koblenz, die Stadt Waldshut, das Regierungspräsidium
Freiburg, die Zollverwaltungen beidseits des Rheins sowie
die Schweizer Grenzwache vertreten. Der Kommandant des
Grenzwachtkorps Reg. 7 vertritt die Schweizer Grenzwache.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 986.–.
Wyss Kurt, CVP, Leuggern-Gippingen: Ich danke dem
Regierungsrat für die Beantwortung der Fragen. Ich bin
allerdings nicht zufrieden. Seit Jahren leidet die Bevölkerung
von Koblenz und mit ihnen die ganze Region an der
Verkehrssituation in Koblenz. Täglich sind von morgens
früh bis abends spät Staus angesagt. Der Durchgangsverkehr
entlang dem Rhein wird ebenfalls täglich massiv
beeinträchtigt. Der Regierungsrat behandelt das untere
Aaretal sehr, sehr stiefmütterlich. Beim Grenzübergang
Koblenz handelt es sich um einen der wirtschaftlich
bedeutendsten im Kanton Aargau. Alle Übergänge wurden in
den letzten Jahren saniert, erneuert oder mit Zweitbrücken
ersetzt, Säckingen, Zurzach, Rheinfelden, Laufenburg ausser dem wichtigen Übergang in Koblenz. Anfangs dieses
Jahrhunderts wurde eine Studie in Angriff genommen und
im Oktober 2005 veröffentlicht. Aufgrund dieser Studie
wurde eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Leider sind
unterdessen wiederum bald zwei weitere Jahre verflossen
ohne konkrete, für die Bevölkerung sichtbare Resultate. Die
Bevölkerung unserer Region ist mit der unhaltbaren
Situation nicht zufrieden und findet, dass jetzt endlich
konkrete Massnahmen eingeleitet werden müssen. Koblenz
steht vor einem Verkehrskollaps. Unsere Region fühlt sich
vom Regierungsrat vernachlässigt. Ich bitte den
Regierungsrat eindringlich, noch dieses Jahr verkehrstechnische Vorschläge auf den Tisch zu bringen, damit die
Realisierung sofort an die Hand genommen werden kann. Im
Weiteren erwarte ich, dass die Planung einer zweiten Brücke
vorangetrieben wird. Es kann nicht sein, dass
Meinungsverschiedenheiten beidseits des Rheins als
Entschuldigung hinhalten müssen, um das Problem am
Grenzübergang zu lösen.
Vorsitzender: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort
nicht befriedigt. Das Geschäft ist erledigt
1306
Postulat Fredy Böni, Möhlin, vom 8. Mai 2007
betreffend Bau eines neuen Autobahnanschlusses zur
Erschliessung
des
Entwicklungsschwerpunktes
Rheinfelden-Ost/Möhlin; Ablehnung
Postulat Dr. Bernhard Scholl, Möhlin, vom 8. Mai 2007
betreffend Bau eines neuen Autobahnanschlusses zur
2626
Antwort des Regierungsrats vom 8. August 2007:
Der Regierungsrat lehnt die Postulate mit folgender
Begründung ab:
Im
Raum
Rheinfelden-Möhlin
stehen
grössere
Veränderungen der Strasseninfrastruktur an. Mit der
Teileröffnung der neuen Kantonsstrasse NK 495 im Mai
2007 und ihrer Volleröffnung Ende Jahr wird das
Industriegebiet Möhlin via Kreisel Chilli und den
signalgesteuerten Knoten Kohlplatz optimal an den
Autobahnanschluss Rheinfelden angebunden. Im Wald
zwischen Möhlin und Rheinfelden ist die Riburgerstrasse (K
495) gemäss Bundesgerichtsentscheid vom 1. Juli 2004 zu
einem Waldweg zurückzubauen. Ab Ende Juni 2007 werden
die Knoten Kohlplatz und Schiffacker (A3-Anschluss
Rheinfelden) ausgebaut. Heute entstehen Staus an diesen
beiden Knoten, insbesondere in der Morgenspitzenstunde
Richtung Basel und in der Abendspitzenstunde von Basel
Richtung Möhlin. Künftig lassen sich diese Rückstaus
vermeiden, indem die Knoten in Fahrtrichtung Möhlin–Basel
und Basel–Möhlin auf doppelspurige Führung ausgebaut
werden. Mit diesem Ausbau wird die Leistungsfähigkeit
dieser beiden Knoten deutlich erhöht.
Der Regierungsrat ist überzeugt, dass durch die Ausbauten
am Kohlplatz und am A3-Anschluss Rheinfelden der
Engpass zwischen der Einmündung der K 292 am Knoten
Kohlplatz und dem Autobahnanschluss Rheinfelden behoben
werden kann. Damit verbessern sich künftig die
Verkehrsbeziehungen zwischen Basel und dem Raum
Möhlin. Die Eröffnung der NK 495 sowie die
leistungsfähigeren Verkehrsbeziehungen von und nach Basel
unterstützen die Entwicklung des wirtschaftlichen
Entwicklungsschwerpunkts Rheinfelden Ost/Möhlin.
Das momentane Belastungsniveau auf dem Kantonsstrassennetz in diesem Raum ist noch nicht sehr hoch. Vor allem der
von einem neuen Autobahnanschluss profitierende
Siedlungsteil von Möhlin entlang der K 292 ist mit ca. 8'500
Fahrzeugen pro Tag nur mässig belastet. Eine Entlastung mit
einem neuen Autobahnanschluss oder einer anderen Lösung
drängt sich im Moment nicht auf.
Sollten
sich
aufgrund
einer
unerwartet
hohen
Verkehrsentwicklung erneut Probleme bei der Zufahrt zum
A3-Anschluss Rheinfelden ergeben, müssten diese vor dem
Hintergrund der dann aktuellen Verkehrsbeziehungen im
Raum Rheinfelden–Möhlin geprüft werden. Erst wenn die
Probleme sich nicht anders lösen lassen, wäre eine
Zweckmässigkeitsbeurteilung für einen neuen A3-Anschluss
durchzuführen. Die Zweckmässigkeit wäre nachzuweisen,
bevor der Kanton Aargau beim Bundesamt für Strassen
(ASTRA) vorstellig werden könnte. Denn mit der
Neugestaltung
des
Finanzausgleichs
und
der
Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) liegt
ab 1. Januar 2008 die Zuständigkeit für den Bau der
Nationalstrassen und deren Anschlüsse allein beim Bund.
Der Bau eines neuen Anschlusses an die A3 wäre rein
technisch aufgrund der Abstände zu den weiter östlich und
westlich liegenden Autobahnanschlüssen grundsätzlich
möglich. Wenn der neue Autobahnanschluss jedoch wirksam
Art. 1306
sein soll, muss er sehr nahe beim bestehenden Anschluss
Rheinfelden liegen. Dies ist hingegen mit den technischen
und
sicherheitsbedingten
Anforderungen
an
den
Mindestabstand zwischen Autobahnanschlüssen nicht zu
vereinbaren. Die Wirkung eines Anschlusses weiter östlich
von Rheinfelden, in ausreichendem Abstand zu den
bestehenden Anschlüssen, würde nicht den Erwartungen
entsprechen, weil Verkehrsbeziehungen zwischen dem Raum
Möhlin und Basel/Rheinfelden mit einem Umweg auf die A3
geführt werden müssten. Eine Verlegung des bestehenden
Anschlusses Rheinfelden in Richtung Osten ist aus Sicht des
Regierungsrats ausgeschlossen, weil mit dem Rückbau eines
bestehenden und dem Bau eines neuen Anschlusses hohe
Kosten ohne zusätzlichen Nutzen ausgelöst würden.
Der Regierungsrat erachtet deshalb die vertiefte Prüfung
eines zusätzlichen Autobahnanschlusses im Raum zwischen
Möhlin und Mumpf als wenig sinnvoll. Mit Blick auf die
Ende 2007 stark verbesserte Verkehrssituation beim
Autobahnanschluss Rheinfelden und in Kenntnis der
ungenügenden Wirkungen eines zusätzlichen Autobahnanschlusses zwischen Möhlin und Mumpf wird sich der
Regierungsrat nicht beim Bund für einen neuen
Autobahnanschluss einsetzen. Wie sich beim Halbanschluss
Spreitenbach gezeigt hat, sind sehr gute Argumente für einen
neuen Autobahnanschluss notwendig und dessen eindeutig
positive Wirkung im Sinne der Nachhaltigkeit muss
nachgewiesen werden können.
Die Kosten für die Beantwortung dieser beiden Vorstösse
betragen Fr. 1'015.50.
Böni Fredy, SVP, Möhlin: Ich danke dem Regierungsrat für
die Beantwortung meines Postulats. Ich kann aber die
Gründe für die Ablehnung nicht nachvollziehen und
beantrage deshalb die Überweisung des Postulats. Die
Ablehnungsgründe des Regierungsrats haben Sie gelesen.
Die Gründe, wieso ich das Postulat überweisen möchte, sind
folgende:
1. Der Kanton weist das Gebiet östlich von Rheinfelden als
wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkt von kantonaler
Bedeutung aus. Die Ausbaumassnahmen des heutigen
Knotens Schiffacker und Kohlplatz sind mit einer
kurzfristigen Betrachtungsweise vermutlich richtig, aber
langfristig, d.h. in den nächsten 10 bis 15 Jahren, ist diese
Betrachtung falsch. Begründung:
a) Die kurzfristige Betrachtungsweise hat in den letzten
25 Jahren dazu geführt, dass diese Knotenpunkte bereits zum
dritten Mal geändert werden mussten.
b) Die heute Annahme für die Kreuzungssanierung liegt bei
einem kumulierten Verkehrswachstum von 2%. Die neusten
Verkehrszählungen ergaben jedoch bereits heute ein
Verkehrswachstum von 2,5% und sind bereits heute um
0,5% höher als angenommen.
c) Die Tatsache, dass durch die Schliessung der Waldstrasse
zwischen Möhlin und Rheinfelden die Belastung auf der
K292 zwischen dem Kreisel Chilli und Kohlplatzkreuzung in
Rheinfelden um rund 30% zunehmen wird, führt auch nach
der Sanierung vermutlich zu keiner merklichen Entlastung.
d) Die starke Bevölkerungsentwicklung in Rheinfelden und
Möhlin von 800 bis 1’000 Personen pro Jahr, die vor allem
aus den Gebieten Basel-Land und Basel-Stadt zu uns
kommen, wird die Belastungszahlen zunehmen lassen.
18. September 2007
2. Belegt werden die Tatsachen mit dem Umstand, dass bei
der Ausfahrt Rheinfelden Ost schon heute jeden Abend
grössere Rückstaus aus Richtung Basel Realität sind. Daraus
abgeleitet wird künftig beim Kreisel Magden - man höre eine Lichtsignalanlage installiert, die bei Bedarf von der
Autobahn kommende Fahrzeuge bevorteilen sollen. Ein
neuer Autobahnanschluss könnte also auch hier das Problem
enorm entschärfen und die erwähnte Kreuzung stark
entlasten.
3. Die Begründung, dass eine optimale, neue Ausfahrt zu
nahe an der Ausfahrt Rheinfelden wäre, ist nicht haltbar, da
gar keine Alternativen geprüft wurden. Genau das wäre ja
dieser Punkt und Gegenstand dieses Postulats. Eine Aus- und
Einfahrt zwischen Mumpf und Möhlin wäre bspw. fünf
Kilometer von der jetzigen Ausfahrt entfernt. Das würde die
lange Distanz zwischen Rheinfelden Ost und Eiken, die
heute rund 14 Kilometer beträgt, stark verkürzen und somit
auch das Dorf Möhlin mit der Durchfahrt auf der K292 stark
entlasten. Herr Baudirektor, im Übrigen sind solche
Abstände absolut vergleichbar mit den Ausfahrten in
unserem Nachbarkanton Basel-Land. Nehmen Sie nur
Muttenz, Pratteln, Liestal, Augst etc. Der Kanton Basel-Land
sieht das vermutlich anders.
Als ein letzter Punkt kommt dazu, dass eine neue Ausfahrt
auch aus geologischer Sicht ernsthaft geprüft werden sollte.
Durch die Salzentnahmen entlang der bekannten Strecke ist
es in der Vergangenheit immer wieder zu grossen Senkungen
der Strasse gekommen. Da bei einem längeren Unterbruch
keine Alternativroute mehr zur Verfügung steht, muss eine
Ausfahrt unbedingt geprüft werden. Ich bitte Sie, liebe
Ratskolleginnen und Ratskollegen, der Überweisung
zuzustimmen, da es sich nur um eine Prüfung handelt.
Dr. Scholl Bernhard, FDP, Möhlin: Mein Vorredner hat
schon einiges erwähnt. Ich werde mich auf das
konzentrieren, was noch nicht erwähnt wurde. Zur Situation
vor dem Umbau in diesem Bereich: Es gab regelmässig
Staus an den beiden Knoten Kohlplatz und Schiffacker,
morgens und abends inklusive einem Stau bis auf die
Autobahn 500m bis zu 1km. Es war eine gefährliche
Situation.
Zur Situation von morgen: Jetzt wird die Strasse durch den
Riburgerwald zurückgebaut. D.h. im Bezirk Rheinfelden
entstehen Verhältnisse analog zum Kanton Uri. Wir haben
eine Autobahn durch den Bezirk, nur einen Anschluss in
Rheinfelden und nur eine Kantonsstrasse. Die beiden
Kreuzungen werden auf zwei Fahrspuren ausgebaut, aber
immer noch mit einer Rotlichtanlage. Wird die
Kantonsstrasse oder einer der beiden Knoten blockiert, geht
gar nichts mehr. Der Regierungsrat behauptet, dass die
Leistungsfähigkeit der beiden Knoten durch den Ausbau
deutlich erhöht wird und die Entwicklung des
wirtschaftlichen Schwerpunkts Rheinfelden unterstützt wird
- mein Vorredner hat es erwähnt - durch die, so schreibt er,
optimale Anbindung an den Autobahnanschluss Rheinfelden.
Er behauptet auch, dass das Verkehrsaufkommen klein sei
und sich eine Zweckmässigkeitsbeurteilung erst dann lohne,
wenn die Probleme nicht andres gelöst werden können,
soweit die Expertenmeinung. Die Realität hat den
Regierungsrat bereits am 20. August zum ersten Mal
eingeholt und überholt. Ich zitiere aus einer sehr grossen
aargauischen Zeitung: "Chaotischer Autostau, nichts ging
mehr auf der A3 zwischen den beiden Anschlussstellen
2627
18. September 2007
Rheinfelden Ost und West, in beiden Fahrrichtungen." Die
Zustände auf diesen beiden Knoten wurden zu einem
nationalen Ereignis. Die zurzeit bestehende Baustelle auf den
beiden Knoten hat offenbar bereits genügt, um den Verkehr
vollkommen zusammenbrechen zu lassen. Eine Reduktion
der Leistungsfähigkeit genügt für ein totales Verkehrschaos
mit Auswirkung auf die nationale Autobahn Basel-Zürich.
Der im Baudepartement zuständige Projektleiter Christian
Grilz braucht gemäss eigener Aussage derzeit 20% seiner
Arbeitszeit, um auf Reaktionen von verärgerten Fricktalern
zu antworten. Es geht um die Zustände während der jetzigen
Bauzeit. Der Regierungsrat geht aber offenbar davon aus,
dass in Zukunft keine Baustellen, keine Verkehrsunfälle oder
andere den Verkehr störende Ereignisse in diesem heiklen
Bereich eintreten. Der Entwicklung des wirtschaftlichen
Schwerpunkts Rheinfelden/Möhlin ist damit wahrlich nicht
gedient.
Die Diskussion um die zu kurzen Abstände, Herr Böni hat es
bereits erwähnt, ist ebenfalls nur als Ausflucht zu betrachten.
Von Rheinfelden bis Pratteln gibt es auf 10 Kilometern nebst
den vier erwähnten Anschlüssen zusätzlich eine
Autobahnraststätte und eine Autobahnkreuzung. Andernorts,
und das haben wir gerade vorher gehört, unterstützt der
Regierungsrat im Bereich Zofingen die Bestrebungen, den
Verkehr möglichst schnell auf den hochleistungsverkehrsträger Autobahn umzuleiten. Das sollte auch im
Fricktal möglich sein. Fredy Böni und ich verlangen in
unseren gleichlautenden Postulaten die vertiefte Abklärung,
noch nicht den Bau betreffend eines weiteren
Autobahnanschlusses im Fricktal. Der Regierungsrat lehnt
aber nur schon eine Prüfung ab. Ich bin mit der Antwort
nicht einverstanden. Ich fordere Sie auf, stimmen Sie Ja für
die Überweisung und gehen Sie mit der Meinung des
Regierungsrats, der nur auf Experten abstützt, nicht überein.
Ich ersuche den Rat um Überweisung des Postulats.
Miloni Reto, Grüne, Hausen: Ich halte hier das Skript von
Patricia Schreiber-Rebmann in Händen, die wegen eines
Todesfalls weggehen musste. Sie schreibt: "Eine Umfahrung
der Umfahrung der Umfahrung. Vor x Jahren wurde das
Industriegebiet Möhlin aus meiner - eben Patricias - Sicht an
einen total falschen Ort angelegt. Als Folge davon, musste
finanziell und flächenmässig unglaublich viel investiert
werden, um einen separaten Industriezubringer dazu zu
bauen, nota bene mit einem eindrucksvollen Viadukt
nördlich unterhalb Möhlin hoch über dem Schwimmbad
vorbei. Der Industriezubringer wird dem ganzen MöhlinDorf entlang auf der westlichen Seite auf bestem
Fruchtfolgeland geführt und nun soll der Regierungsrat sich
dafür einsetzen, dass östlich zwischen Möhlin und Mumpf
ein weiterer Autobahnanschluss erstellt wird, damit die
Verkehrssituation in Rheinfelden entlastet wird. Und was ist
mit all dem Lastwagenverkehr, der dann, statt in Rheinfelden
auf die Autobahn geht, plötzlich das Möhlin-Dorf am
Altersheim entlang und an den frisch erstellten
Alterswohnungen vorbei durchquert? Ich - eben Patricia frage mich, ob man nicht sinnvollerweise die gerade erst
gebaute NK 495 auf der östlichen Seite des Dorfes gebaut
hätte. Man hätte so sogar das Viadukt einsparen können.
Oder ob dieser eventuell auch in absehbarer Zeit
zurückgebaut werden soll? Spass beiseite, im Moment drängt
sich ein weiterer Autobahnanschluss nicht auf. Wir
unterstützen die ablehnende Haltung des Regierungsrats."
Wenn ich aber schon hier vorne stehe, dann möchte ich
2628
Art. 1306
Ihnen zu diesem Beispiel noch eine Reminiszenz aus
meinem früheren Leben sagen. Die Reminiszenz ist diese
Afrikanisierung der Verkehrspolitik. Wir haben vor 30
Jahren den Masterplan für eine Stadt in Nigeria gemacht.
Alle drei Monate, wenn ich wieder dort war, habe ich zuerst
das Flugzeug genommen, um zu schauen, wo die
Dorfältesten wieder eine ungeplante Umfahrung oder eine
rechtwinklige Einfahrt auf eine Umfahrungstangente schon
in Angriff genommen hatten. Mir kommt es ein bisschen
vor, als hätten wir hier afrikanische Verhältnisse. Bei einem
übergeordnet ausgelegten Verkehrskonzept, welches vom
Bund und vom Kanton nach bestem Wissen und Gewissen
gestaltet wurde, versuchen nun die Dorfältesten in die
übergeordneten Strukturen reinzufahren und übersehen
dabei, dass sie letztlich die bestehenden Netze und
Strukturen gefährden. Dass man, wie wir es in Oftringen
gemacht haben, Trassen sichert, ist das eine. Aber hier noch
weiter zu gehen, das geht einfach zu weit. Bitte lehnen Sie
die Vorstösse Böni und Scholl ab.
Bachmann-Steiner
Regula,
CVP,
Magden:
Das
Industriegebiet Rheinfelden Ost und Möhlin, das als
Entwicklungsgebiet gilt, wurde im Mai dieses Jahres optimal
an die Autobahn angeschlossen, und zwar durch die neue
NK 495. Zurzeit werden die Knoten und der
Autobahnanschluss angepasst. Dass es jetzt Probleme gibt,
ist klar. Aber die werden wieder verschwinden. Hingegen
befürchte ich, dass mit dem Rückbau der bestehenden
Verbindung zwischen Möhlin und Rheinfelden, der
sogenannten Waldstrasse, eher für den öffentlichen Verkehr
und die Rettungsdienst Engpässe entstehen. Dass nun aber
ein neuer Autobahnanschluss geprüft werden soll, betrachten
wir von der CVP als unverhältnismässig. Ein neuer
Autobahnanschluss im Gebiet zwischen Möhlin und Mumpf
löst künftige Probleme keinesfalls und schafft nämlich nur
neue. Ich möchte jetzt noch drei Gründe anbringen, weshalb
wir das Postulat ablehnen.
1. Im regionalen Entwicklungskonzept für das Fricktal, dass
zur Zeit in Erarbeitung ist, haben die intakte Natur, die
Landschaft, einen sehr hohen Stellenwert. Sie wird als
zentral für unsere künftige Entwicklung betrachtet. Von
neuen
Autobahnanschlüssen
war
in
diesem
Entwicklungskonzept
nie
die
Rede.
Auch
die
Einwohnerinnen und Einwohner von Möhlin haben an ihrer
Zukunftskonferenz in diesem Frühjahr dem Schutz von
Natur, Landschaft und Erholungsraum eine hohe Priorität
zugeordnet. Dass nun diese einzigartige Landschaft
zwischen Sonnenberg und Rhein, so steht es im Leitbild der
Gemeinde Möhlin, durch einen neuen Autobahnanschluss
zerschnitten werden soll, ist schlicht unverständlich.
2. Ein Anschluss an die Autobahn, der in den östlichen Teil
von Möhlin gelegt wird, also zwischen Möhlin und Mumpf,
kann keinen optimalen Abfluss des Verkehrs aus dem
Industriegebiet bringen. Dem Anschluss müsste viel zu viel
gutes Landwirtschaftsland geopfert werden und die
einzigartige Landschaft würde unnötig zerschnitten.
3. Ein Anschluss, der das Industriegebiet optimal an die A3
anbindet, müsste - wenn schon - in das Gebiet zwischen
Rheinfelden und Möhlin gelegt werden. Eine solche Lösung
hätte aber beim Bau der A3 in Betracht gezogen werden
müssen. Heute ist der Zug für eine solche Lösung
abgefahren,
denn
eine
Verlegung
wäre
mit
unverhältnismässigen Kosten verbunden.
Die CVP empfiehlt Ihnen die Ablehnung des Postulats. Die
Art. 1306
Forderung ist nicht durchdacht. Der Bau eines neuen
Anschlusses ist alles andere als nachhaltig.
Agustoni Roland, SP, Magden: Ich spreche hier zu den
beiden Postulaten, welche inhaltlich dasselbe fordern.
Eigentlich fällt dieses Geschäft gar nicht in die Zuständigkeit
des Grossen Rats. Denn die Verantwortung für die
Autobahnen und ihren Unterhalt geht 2008 an den Bund
über, gemäss Neugestaltung des Finanzausgleichs und der
Aufgabenteilung NFA. Fünf regionale Filialen des
Bundesamts für Strassen (ASTA) sind ab nächstem Jahr für
Bau, Ausbau und Unterhalt zuständig. Die Idee eines
Autobahnanschlusses zwischen Möhlin und Mumpf ist nicht
neu und wäre vor vielen Jahren sogar einige Überlegungen
mehr wert gewesen. Die heutige Aus- und Einfahrt
Rheinfelden-Ost hätte man damals durchaus auf die Höhe
des Gebiets Röthi verlegen können, wie dies der Postulant
Fredy Böni heute erneut vorschlägt. Doch nun sind sämtliche
Zu- und Abfahrten auf die heute bestehende Ein- und
Ausfahrt Rheinfelden-Ost ausgerichtet. Ein Autobahnkreisel
nach Magden wurde erstellt und erschliesst dieses Tal
verkehrlich an die Autobahn. Ein Park- und
Poolwaldparkplatz wurde dort erstellt und wird nächstens
durch den Kanton vergrössert. Sämtliche umliegenden
Gemeinden, inklusive Möhlin, haben ihre Verkehrsplanung
in den letzten 20 Jahren auf diesen bestehenden
Autobahnanschluss auf die A3 ausgerichtet. Um den
Schwerverkehr, hauptsächlich aus Möhlin, besser und
sicherer
zu
kanalisieren,
wurde
eigens
ein
Industriezubringer, die NK 495, erstellt. Diese
Entlastungsstrasse wurde damals interessanterweise durch
den Postulanten Fredy Böni stark bekämpft. Unschön an
diesem neuen Strassenprojekt ist, dass durch einen
Bundesgerichtsentscheid
die
bestehende
Strasse
zurückgebaut werden muss, und damit nicht mehr dem
öffentlichen Verkehr und den Rettungsdiensten zur
Verfügung steht. Durch diesen Umstand stehen nun auch
grössere Veränderungen der Strasseninfrastruktur an. Auf
Ende Jahr wird das Industriegebiet Möhlin via Kreisel Chilli
und den signalgesteuerten Knoten Kohlplatz an den
Autobahnanschluss Rheinfelden angebunden. Zudem werden
die Knoten in Fahrtrichtung Möhlin-Basel und Basel-Möhlin
auf doppelspurige Führung ausgebaut. All diese Bauten und
die erwähnten verkehrsplanerischen Ausrichtungen zeigen
und zielen allesamt auf den bestehenden Autobahnanschluss
Rheinfelden-Ost hin. Mit einem neuen Anschluss, wie dies
nun gefordert wird, wären sämtliche Investitionen umsonst
und die räumlichen Verkehrsplanungen sinnlos. Die
verkehrlichen Durchgangsströme würden sich neu
entwickeln und verschieben. Dies nicht nur zu Lasten der
betroffenen Anstössergemeinden, sondern auch zu Lasten
derjenigen
Gemeinden,
welche
ihre
verkehrliche
Ausrichtung auf den bestehenden Autobahnanschluss
ausgerichtet haben. Abgesehen vom enormen Landverbrauch
- auch an Fruchtfolgeflächen - für die Zu- und Abfahrten
sind auch die bestehenden Strassen in unmittelbarer Nähe
nicht geeignet, um diese neuen Verkehrsströme zu
bewältigen. Sie müssten verbreitert und ihre Deckbeläge für
mindestens 40-Tönner ausgelegt werden. Die Postulanten
fordern hier zwar den Regierungsrat auf, möglichst wenig
Fruchtfolgefläche zu verbauen und für eine ökonomische,
wie auch ökologisch nachhaltige Entwicklung besorgt zu
sein. Beide wissen jedoch selber, dass diese in dieser Gegend
so gar nicht möglich ist. Abgesehen davon, dass die
18. September 2007
Gemeinde Möhlin anlässlich einer durchgeführten
Zukunftskonferenz in der Mehrheit der Teilnehmenden gar
kein neues, zusätzliches Wachstum will, wird dieses
gewünschte Wirtschaftswachstum auch so seine Probleme
schaffen. Durch einen neuen Autobahnanschluss wird der
Druck auf die näheren und weiteren Gemeinden im
Einzugsgebiet
zunehmen.
Industrieund
Logistikunternehmen werden sich ansiedeln und anstelle von
mehr Wert mehr Verkehr verursachen, welcher sich dann
durch die entsprechenden Dörfer zwängt. Der Druck auf die
Bodenpreise wird zunehmen und die Qualität von Wohnund Lebensraum wird leiden. Dazu kommt, dass dieser neue
Autobahnanschluss, sollte er auch nur eine geringe Wirkung
erzielen, zu nahe beim erwähnten, beistehenden Anschluss
Rheinfelden zu liegen käme. Dies ist jedoch nicht mit den
technischen und sicherheitsbedingten Anforderungen an den
Mindestabstand
zwischen
Autobahnanschlüssen
zu
vereinbaren. Autobahnen sollen Schnellstrassen bleiben und
nicht nur zu schnellen Hauptstrassen verkommen.
Geschätzte Anwesende, aus all diesen Gründen bitte ich Sie,
diese Postulate abzulehnen.
Favre-Bitter Bernadette, CVP, Wallbach: Eigentlich wäre
ein solcher Autobahnanschluss, wie dieser von den
Postulanten gefordert wird, gar nicht so schlecht, könnte ich
doch vor meiner Haustüre direkt auf die A3 auffahren. So
kämen mir, wie auch dem ganzen mittleren, ländlichen
Fricktal die Städte und Zentren um einiges näher. Wie
bereits Kollege Agustoni festgestellt hat, handelt es sich bei
dieser Idee um nichts Neues. Ein Autobahnanschluss
zwischen Mumpf und Möhlin war seinerzeit sogar im
Richtplan vom Kanton Aargau verankert. Ich kann mich gut
an die Diskussionen unter den betroffenen Gemeinden
erinnern, als dieser Autobahnanschluss aus dem Richtplan
gestrichen werden sollte. Genau mit den gleichen
Argumenten,
mit
denen
heute
meine
beiden
Grossratskollegen aus meinem Bezirk diesen neuen
Anschluss fordern, wurde dieser seinerzeit aus dem
Richtplan gestrichen. Entgegen den Ausführungen der
Postulanten würde ein neuer Anschluss an die A3 in diesem
Bereich einiges an Mehrverkehr in den Gemeinden Mumpf
und Möhlin generieren. Es würden nämlich alle Autofahrer
von Stein oder von Deutschland her über die Grenze in Stein
auf die A3 Richtung Basel fahren, würden dann über den
neuen Anschluss auf die A3 auffahren, anstelle wie bis anhin
über Eiken, also mitten durch das Dorf Mumpf, das bereits
auch ohne diesen neuen Anschluss genügend Verkehr zu
tragen
hat.
Und
wenn dann der
bestehende
Autobahnanschluss in Rheinfelden so überlastet sein wird,
wie dies von den Postulanten prognostiziert wird, werden
auch alle Lastwagen und sonstiger Verkehr vom
Industriegebiet in Möhlin den neuen Anschluss als
Ausweichmöglichkeit benutzen. Dieser Verkehr wird dann
zusätzlich das Dorf Möhlin belasten. Sie sehen also, ein
neuer Autobahnanschluss zwischen Möhlin und Mumpf
würde nicht weniger, sondern einiges an Mehrverkehr für die
Gemeinden Möhlin und Mumpf bedeuten. Um die
Entwicklung des Gebiets um Rheinfelden-Ost und Möhlin
auffangen zu können, wäre einzig ein neuer Anschluss etwas
östlicher als der bestehende Autobahnanschluss in
Rheinfelden und in direkter Linie zur neuen
Umfahrungsstrasse NK 495 sinnvoll; also zwischen
Rheinfelden und Möhlin und nicht zwischen Möhlin und
Mumpf.
2629
18. September 2007
Dass dies jedoch zurzeit nicht machbar ist, hat der
Regierungsrat in seiner Antwort klar dargelegt. Ich bitte Sie
deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch zum Wohle
der Bürgerinnen und Bürger, welche an der Hauptstrasse in
Mumpf und Möhlin wohnen, dieses Postulat im Sinne de
Regierungsrats abzulehnen.
Dr. Stüssi-Lauterburg Jürg, SVP, Windisch: Reto Miloni,
hast Du etwas gegen Afrika und die Afrikaner? Wir auf
dieser Saalseite haben jedenfalls nichts dagegen. Wer schon
alles weiss - und wir haben solche Kollegen gehört -, der will
natürlich nichts prüfen. Das ist verständlich. Wer noch nicht
alles weiss - wie wir -, will es wissen. Unterstützen wir die
eminent sinnvollen Vorstösse Böni und Scholl. Es sind
exakte Parallelen zum Vorstoss Bhend. Sie verlangen die
Prüfung der Lösung eines Problems. Das ist eminent
vernünftig.
Miloni Reto, Grüne, Hausen: Lieber Jürg, ich bin es zwar
gewohnt, dass Du immer meinst, das letzte Wort haben zu
müssen. Ich möchte Dir ganz einfach sagen, dass es hier
darum geht, dass der Aargau seinen Auftritt an der
Ausstellung Expo02 langsam allzu wörtlich zu nehmen
beginnt. Diese Ausfahrt Aargau an jeder Ecke, das ödet mich
an.
Böni Fredy, SVP, Möhlin: Diesmal habe ich das letzte Wort,
Reto Miloni. Es erstaunt mich immer wieder, wie Reto
Miloni von Hausen in der ganzen Schweiz und im Kanton
Aargau sachkundig mitreden kann. Nun zu drei kleinen
Entgegnungen. Erstens, Roland Agustoni, Du weisst genau,
dass ich die Entlastungsstrasse bekämpft habe. Der Grund,
warum ich diese bekämpft habe, war, weil ihr die
Waldstrasse nicht gewollt habt, genauso wenig, wie ihr eine
Sanierung der Waldstrasse mit Verkehrslärmberuhigungen
gewollt habt. Zweitens, es wurde speziell auch von Roland
Agustoni gesagt bei der NFA wären wir nicht mehr
zuständig und könnten nichts mehr dazu sagen. Nach meiner
Meinung ist es so, dass der politische Prozess genau gleich
im Wohnkanton stattfinden wird, weil hier eine
Richtplanänderung vorgenommen werden muss. Das macht
nicht der Bund, das machen wir hier im Parlament. Drittens,
es ist für mich erstaunlich, Regula und Roland, Ihr beide
habt die Zukunftskonferenz zitiert, ohne dass ihr dabei wart.
Vor allem verschweigt Ihr der Gesellschaft hier einfach so,
dass der Verkehr ein Topthema ist. Roland, Du hast übrigens
falsch gelesen. In unserem Leitbild ist nicht ein
Nullwachstum vorgesehen. Du kannst nachschauen, es
heisst, dass ein moderates Wachstum der Gemeinde Möhlin
mit Verdichtung und mit Neueinzonungen vorgesehen ist -,
dies zur Begründung und zur Relativierung.
Dr. Scholl Bernhard, FDP, Möhlin: Nur noch ganz kurz,
nachdem eine rot-grün-orange Ampelfraktion aus dem
Fricktal das Signal auf rot gestellt hat: Ich möchte die
vernünftigeren Teile von CVP, die KMU-Leute, ansprechen.
Es geht um die Förderung eines Wirtschaftsstandorts
Rheinfelden-Ost, Möhlin und um nichts anderes. Wir haben
keinen Autobahnanschluss gefordert, sondern einen
Prüfungsauftrag. Es geht auch nicht an Regula, dass man aus
der Möhliner Zukunftskonferenz selektiv und falsch zitiert,
denn ich war dabei. Ich weiss, dass der Verkehr eines der
Top-Themen war.
2630
Art. 1306
Landstatthalter Beyeler Peter C., FDP: Der Regierungsrat
hat das letzte Worte und das ist vermutlich gut so. Aber der
Grosse Rat wird abstimmen. Ich möchte vielleicht doch
weniger emotional, dafür umso vernünftiger nochmals
darlegen, weshalb Übernahmen von Postulaten nicht einfach
gleich wie die andern sind.
Es wäre einfach zu sagen, wir übernehmen einfach alle
Postulate. Aber bevor wir diese übernehmen, überlegt man
sich, ob es Sinn macht, dieses Postulat zu übernehmen, um
zu prüfen und ob es hier überhaupt eine Chance hat, zu
einem positiven Ergebnis zu kommen. Oder übernimmt man
das einfach aus Wohlgefallen an die Postulanten oder
Postulantinnen, dass man gute Miene macht und sagt, ok wir
übernehmen das und legen es dann auf die Seite? Ich
tendiere dazu, dass man das Erste macht. Darum ist eben das
Wiggertal nicht das Fricktal. Es ist ganz klar, dass der
Anschluss heute in Rheinfelden von Rheinfelden und auch
von Möhlin gewollt wurde. Man hat damals nicht an der
vorgesehenen Lage gebaut, die heute eigentlich richtig wäre.
Liebe Fricktalerinnen und Fricktaler, wenn natürlich die
Chancen verpasst sind, dann sind sie verpasst. Das zweite:
Herr Scholl, bei Ihrem Zitat handelt es sich um genau die
Zeit, in welcher bei Schweizerhalle auf einer sechsspurigen
Autobahn mit 130’000 bis 140’000 Fahrzeugen ein Belag
eingebaut und das Ganze auf wenige Fahrbahnen
zusammengestaucht wurde. Es gibt dort Verkehrseinflüsse,
die vermutlich selbst in Rheinfelden einen Einfluss gehabt
haben. Auch wenn der Kopf geschüttelt wird, es entspricht
einer gewissen Tatsache, ebenso, wie die Tatsache, dass die
Knoten, die wir noch ausbauen müssen, noch nicht
ausgebaut sind. Wenn alles fertig gebaut ist, fliesst der
Verkehr normalerweise immer besser, als das aus der Region
prognostiziert wurde.
Aber wir müssen sehen, dass die Region Basel mit Verkehr
belastet, gar hoch belastet ist. Und die Region entwickelt
sich schnell. Aber ein Anschluss in dieser Kürze bringt keine
Verbesserung der Gesamtsituation und sie wird vom Bund
auch nicht aufgenommen. Herr Böni, es ist falsch zu
behaupten, wir machen einen Richtplaneintrag. Der
Bundesrat genehmigt diesen Eintrag und in diesem Fall wird
er diese Genehmigung nicht erteilen, genau so wie der
Kanton Zürich einfach die weite Umfahrung an Würenlos
vorbei in den Richtplan aufgenommen hat ohne den Kanton
Aargau zu fragen. Das wird vom Bundesrat auch gestrichen.
Der Bundesrat genehmigt die Richtpläne, darum brauchen
wir - nebenbei gesagt - auch einen regionalen Sachplan.
Wir haben das geprüft und die Verkehrspolitik im unteren
Fricktal ist nicht nur Auto orientiert, sondern wir bauen ja
auch die S-Bahn mit einem Halbstunden- und
Viertelstundentakt aus. Es werden FLIRT angeschafft, damit
die Einwohnerinnen und Einwohner von Möhlin,
Rheinfelden und Frick usw. bis Laufenburg wieder den Zug
benützen und nicht die Strasse. Natürlich haben wir einen
Lastwagenverkehr. Aber selbst da sind die Frequenzen nicht
übermässig hoch und das Entwicklungsgebiet von Möhlin
wird sicher noch mehr Verkehr bringen. Aber wir hoffen,
dass sich dort aber qualitativ gute Industrie ansiedelt und
nicht nur mobilitätsorientierte. Von dem her gesehen sind
wir auch zuversichtlich, dass die Kapazität reichen wird. Wir
müssen natürlich immer wieder gewisse Massnahmen
ergreifen. Der Kreisel, bei dem wir ein Lichtsignal einbauen
müssen, damit der Verkehr von der Autobahn wegfliessen
kann, ist es auch eine Auflage des Bundes. Dieser will
nämlich ganz klar keine Staus zurück auf die Autobahnen.
Art. 1307-1308
Das sind die Auflagen, die wir haben. Wir sind aufgrund der
Vorprüfung klar der Meinung, dass es in diesem Fall keinen
Sinn hat, dem Regierungsrat einen Prüfungsantrag zu
übertragen. Da Resultat wird sein, dass es in den nächsten
20, 30 Jahren nicht möglich sein wird, hier einen Anschluss
zu bauen. Somit nützt es auch nichts, irgendeine Hypothek in
den Richtplan aufzunehmen, welcher der Bundesrat
voraussichtlich nicht genehmigen wird und die Probleme der
Mobilität im Fricktal nicht lösen kann. Wir müssen heute
Varianten aufnehmen, die in den nächsten 15 Jahren
umsetzbar sind - deshalb auch die Fördermassnahmen für die
KMU. Ich hoffe nicht, dass diese Förderung des Standorts
warten muss, bis ein möglicher Anschluss vorhanden wäre.
Das Warten ginge zu lange und die Entwicklung in der
Region wäre vorbei. Wir wollen heute mit Massnahmen
handeln, die umsetzbar sind. Ich bitte Sie, dem
Regierungsrat zu folgen, weil er sich Überlegungen gemacht
hat, ob es sich in diesem Fall lohnt, diese Bemühungen zu
machen. Wir sind der Überzeugung, dass es sich nicht lohnt,
im Gegensatz zum Wiggertal, wo die Probleme wirklich
vollständig anders liegen. Deshalb bitte ich Sie, dem
Regierungsrat zu folgen.
Abstimmung:
Die Postulate werden mit 62 gegen 56 Stimmen abgelehnt.
1307
Postulat Oliver Flury, Lenzburg, vom 3. Juli
2007 betreffend Schaffung gesetzlicher Grundlagen für
ein vereinfachtes
Verfahren bei
geringfügigen
technischen
Änderungen
von
Nutzungsplänen;
Überweisung an den Regierungsrat
(vgl. Art. 1190 hievor)
Antrag des Regierungsrats vom 8. August 2007:
Der Regierungsrat ist bereit, das Postulat mit folgender
Erklärung entgegenzunehmen:
Das Baugesetz wird gegenwärtig teilrevidiert. Der Entwurf
vom 3. November 2006, der bis Februar 2007 in die
öffentliche Vernehmlassung gegangen ist, gibt dem
Gemeinderat die Kompetenz, geringfügige Änderungen des
allgemeinen Nutzungsplans ohne Mitwirkungsverfahren und
ohne öffentliches Auflageverfahren zu beschliessen (§ 25a
des Entwurfs vom 3. November 2006). Das Verfahren vor
der Gemeindeversammlung (Einwohnerrat) fällt weg. Mit
diesen Verfahrensvereinfachungen wird den Anliegen des
Postulats entsprochen. Sie sollen auch im aktuellen
Gesetzesentwurf beibehalten werden, weil sie im
Vernehmlassungsverfahren auf Zustimmung gestossen sind.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 691.–.
Vorsitzender: Das Postulat ist unbestritten. Es wird
stillschweigend an den Regierungsrat überwiesen.
1308
Interpellation Andreas Villiger, Sins, vom 6.
März 2007 betreffend Überschwemmungsgefahr im
Aargau durch die Sanierung der Reusswehr in Luzern;
18. September 2007
Beantwortung und Erledigung
(vgl. Art. 957 hievor)
Antwort des Regierungsrats vom 6. Juni 2007:
Zu Frage 1: Der Aargau hat seine Vorbehalte während der
Projektierungsarbeiten in der Begleitgruppe mehrfach
vorgetragen und formell Einsprache gegen das Projekt
erhoben. Wesentlich ist, dass das Reusswehr nicht isoliert,
sondern im Zusammenhang mit den Hochwasserschutzmassnahmen im Entlebuch beurteilt werden muss. Im
schlechtesten
Fall
kann
die
Überlagerung
der
Hochwasserspitzen in der Kleinen Emme mit jenen des
Reussabflusses aus dem Vierwaldstättersee das der
Reusstalsanierung zugrunde gelegte Extremhochwasser von
900 m3/s mit einer damals gerechneten Jährlichkeit von
10'000 Jahren markant übersteigen. Im Hinblick auf die
prognostizierte Klimaänderung und die Erhöhung der
Hochwasserspitzen aus dem Entlebuch durch die
Hochwasserschutzmassnahmen, muss der Aargau seine
Interessen sowohl beim Reusswehrprojekt wie auch bei den
Massnahmen im Entlebuch wahrnehmen.
In gemeinsamen Verhandlungen der Kantone Aargau, Zug
und Zürich mit dem Kanton Luzern haben die
Unterliegerkantone insbesondere folgende Forderungen
aufgestellt:
 Der Kanton Luzern verpflichtet sich, soweit dies
technisch möglich ist, so zu regulieren, dass unter
Berücksichtigung der Kleinen Emme der Abfluss in der
Reuss beim Pegel Mühlau nach heutigen Erkenntnissen
nicht mehr als 850 m3/s beträgt.
 Der Kanton Luzern verpflichtet sich, den Seeabfluss aus
der Reuss mit der Wassermenge der Kleinen Emme zu
koordinieren. Bei Hochwasser der Kleinen Emme wird
der Wasserabfluss aus dem Vierwaldstättersee unter
Berücksichtigung der meteorologischen Entwicklung
solange und soweit zurückgehalten, als dadurch die Stadt
Luzern
und
die
benachbarten
Gebiete
am
Vierwaldstättersee nicht überflutet werden. Der Kanton
Luzern stellt mit der geplanten neuen Wehranlage oder
weiteren technischen Massnahmen eine mechanische
Regelung sicher, dass der See innerhalb des
Toleranzbereichs (433.45 bis 434.00 m ü.M.) als
Rückhalteraum bei Hochwasser der Kleinen Emme
dienen kann. Dazu muss der Seeabfluss zeitgerecht
mechanisch gedrosselt oder ganz unterbrochen werden
können.
 Über den Perimeter des Luzerner Seebeckens, der
Kleinen Emme und der Reuss innerhalb der Kantone
Luzern, Aargau, Zug und Zürich erstellen die Kantone
einen gemeinsamen Bericht über geplante Massnahmen,
der aufzeigt, mit welchen Massnahmen bei Hochwasser
das Siedlungsgebiet und das Kulturland geschützt
werden können. Der Bericht umfasst Ziele,
Massnahmen, Wirkung, Prioritäten, Kosten und
Zeitrahmen für Realisierung. Berücksichtigt werden der
Rückhalt von Schwemmholz sowie die für den HWSchutz nötige Geschiebedosierung und der Überlastfall.
Der Bericht soll als Grundlage für die erforderlichen
Ergänzung des kantonalen Richtplans gelten.
Zu Frage 2: Die Abflusskapazität der Reuss in Luzern soll
durch den Ausbau des Reusswehrs um bis zu 100 m3/s
2631
18. September 2007
gesteigert werden. Eine solche Erhöhung ist vor allem bei
hohen Seeständen und/oder stark ansteigendem Seespiegel
zu erwarten. Bei gleichzeitigem Hochwasser in der Kleinen
Emme fällt die Erhöhung wegen Rückstau im Reusszopf
kleiner aus. Mit bereits ausgebautem Reusswehr hätte beim
Hochwasser im August 2005 für die Reuss im obersten Teil
des Kantons Aargau eine Hochwasserspitze von 875 bis 925
m3/s resultiert. Bei einem ungünstigeren Zusammentreffen
von höchstem Seestand und Abflussspitze der Kleinen
Emme hätte mit dem neuen Reusswehr unterhalb des
Reusszopfs eine noch grössere Hochwasserspitze von 1'000
bis 1'100 m3/s entstehen können.
Zu Frage 3: Einen fixen Zielwasserstand gibt es für den
Vierwaldstättersee nicht. Die neue Regulierung soll ein
weitgehend natürliches Pegelregime innerhalb definierter
Toleranzgrenzen ermöglichen und basiert auf dem Konzept
eines
PID-Reglers
(Proportional-Integral-DifferentialRegler).
In den vergangenen 70 Jahren (1936 - 2005) lag der mittlere
Seestand des Vierwaldstättersees auf 433.58 m. ü. M. Daran
soll nichts Wesentliches geändert werden, da sich die Natur
rund um den See auf diese Verhältnisse eingestellt hat. Mit
der neuen Regulierung sollen aber die bisherigen
Schwankungsbreiten reduziert werden. Der Seestand soll
möglichst lange in einem Toleranzbereich zwischen 433.45
und 434.00 m. ü. M. liegen. Um Schwankungen zu dämpfen
sind ober- und unterhalb dieses Bereichs stärkere
Korrekturen vorgesehen. Für den Kanton Aargau würde dies
bedeuten, dass bei raschem Seespiegelanstieg und spätestens
bei Seeständen über 434.00 m. ü. M. mit im Vergleich zu
heute erhöhtem Seeabfluss gerechnet werden müsste.
Zu Frage 4: Es liegt keine Gefahrenkarte für das Reusstal
vor. Die Frage kann darum nicht beantwortet werden. Es
kann
davon
ausgegangen
werden,
dass
die
Überflutungsflächen gemäss Gefahrenhinweiskarte nicht
wesentlich grösser werden. Mit welchen Wassermengen
nach dem Ausbau zur rechnen ist, wird in Frage 2
beantwortet.
Zu Frage 5: Mit der Konzeptstudie "Hochwassermanagement Reusstal" werden zusammen mit den Kantonen
Zürich und Zug die Szenarien "Durchleiten" und
"Rückhalten" untersucht. Durchleiten heisst Dämme erhöhen
und verstärken, Flussbett ausbauen, Brücken anpassen,
Ufermauern und Stauwehr Kraftwerk Bremgarten-Zufikon
anpassen. Rückhalten bedeutet die Hochwasserspitze durch
gezielte Ausleitung von Wassermassen in Rückhalteräume
zu vermindern.
Zu Frage 6: Im Überlastfall (Jährlichkeit von
Hochwasserereignissen von 300 und mehr) ist es nicht mehr
möglich, das Wasser schadlos in die Aare zu leiten. Wo
mögliche Ausuferungen sein werden, ist Gegenstand der
Abklärungen. Im Vordergrund stehen Gebiete beidseitig der
Reuss oberhalb Rottenschwil, die nicht bebaut sind. Das
Hochwasser im August 2005 hat angedeutet, dass auch ohne
neues Reusswehr die Dimensionierung der Reussdämme an
die
Grenzen
gelangen
kann.
Unkontrollierte
Dammüberstömungen bei Merenschwand, Werd und Jonen
waren die Folgen. Dammbrüche können bei solchen
Ereignissen nicht ausgeschlossen werden. Darum macht es
Sinn, sich mit der Frage zu befassen, welche Szenarien in
2632
Art. 1308
solchen Katastrophenereignissen eintreten könnten. Es ist
besser,
diesen
Überlastfall
zum
Beispiel
mit
Rückhalteräumen zu planen, als im unkontrollierten
Ausmass von Überflutungen betroffen zu sein. Es geht dabei
aber um ganz seltene Ereignisse und die getroffenen
Massnahmen müssen in einem vernünftigen Verhältnis zu
dieser Eintretenswahrscheinlichkeit stehen.
Zu Frage 7: Rückhalteräume machen dort Sinn, wo sich
möglichst keine Bauten befinden oder wenige mit einem
verhältnismässigen Aufwand mit Objektschutzmassnahmen
geschützt werden können. Neben Bauten gilt dies auch für
Infrastrukturanlagen
wie
Trinkwasserfassungen
und
Kläranlagen.
Zu Frage 8: Diese Frage kann zurzeit noch nicht beantwortet
werden, da vorerst über die möglichen Szenarien entschieden
werden muss und im Anschluss daran die entsprechenden
Konzepte zu erstellen sind.
Zu Frage 9: Es kann nicht verantwortet werden, erhebliche
private Investitionen in Räumen zuzulassen, die in
möglichen Überflutungsgebieten liegen. Es wäre nicht
zuletzt gegenüber den Siedlungsinteressenten unfair oder gar
fahrlässig, das neue Risiko zu verschweigen. Die Änderung
einer Nutzungsplanung in Aristau wurde deshalb gestoppt.
Kanton und Gemeinde helfen jedoch aktiv mit, einen
Ersatzstandort zu bieten. Allerdings kann von einem
Baustopp nicht die Rede sein, denn es liegt noch kein
Bauprojekt vor.
Zu Frage 10: Die weiteren Vorarbeiten bis hin zu einem
Konzept werden zeigen, ob und unter welchen
Voraussetzungen Entschädigungen vorzusehen sind. Die
heute geltenden Grundsätze, wie sie auch in anderen Fällen
angewendet werden, sind auch hier gültig. In bestehenden
Hochwasserrückhaltebecken im Kanton werden die Schäden
an landwirtschaftlichen Kulturen, die durch einen Einstau
entstehen, im Eintretensfall voll entschädigt.
Zu Frage 11: Die Frage kann zum heutigen Zeitpunkt nicht
beantwortet werden: Zuerst sind aufgrund gesicherter
hydrologischer Grundlagen mögliche Szenarien zur
Verbesserung der Hochwassersicherheit inklusive allfälliger
Polder zu erarbeiten und anschliessend die erforderlichen
Festsetzungen im Richtplan vorzunehmen. Erst aufgrund
dieser Vorgaben können die nötigen Konzeptstudien
erarbeitet werden. Es ist davon auszugehen, dass der Grosse
Rat nach Vorliegen dieser Arbeiten über einen Globalkredit
entscheiden muss. In dieser Vorlage muss auch die Frage der
Entschädigungen bearbeitet werden.
Zu Frage 12: Siehe Antwort zur Frage 11.
Zu Frage 13: Die Frage kann aus verschiedenen Gründen
(noch) nicht beantwortet werden:
 Die 17.7 Mio. Franken beziehen sich laut Auskunft des
AVA auf die Gebäudewasserversicherung (Schäden
infolge Leitungsbrüchen), nicht auf Elementarschäden.
Die Elementarschäden betrugen im Jahr 2005 31.4 Mio.
Franken (inklusive Hagel etc.).
 Zur Simulation der Hochwassercharakteristik nach dem
Bau des neuen Reusswehrs liegen noch keine
ausreichend erhärteten Zahlen vor.
Art. 1308


Neben dem Reusswehr sind für den Aargau auch alle
anderen
Massnahmen
zu
berücksichtigen
(Hochwasserschutz
Kleine
Emme,
weitere
Hochwasserschutzmassnahmen am Unterlauf der Reuss,
zum Beispiel in Windisch etc.).
Siehe zudem Antwort zur Frage 12.
Zu Frage 14: Siehe Antwort zur Frage 12.
Zu Frage 15: Gemäss neuem Gebäudeversicherungsgesetz
kann das AVA aus dem Fonds zur Verhütung von
Elementarschäden für Objektschutzmassnahmen Beiträge
leisten. Die Ausführungsbestimmungen für diesen neuen
Fonds sind noch nicht erlassen. Eine Beteiligung an
Massnahmen des übergeordneten Hochwasserschutzes ist
gemäss Gesetz nicht vorgesehen. Ein konkretes Projekt
müsste im gegebenen Zeitpunkt durch das AVA beurteilt
werden.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 1'812.–.
18. September 2007
mit der Antwort des Regierungsrats einverstanden. Ich bin
aber der Meinung, dass die Möglichkeiten der
Hochwasserregulierung im Einzugsgebiet der Reuss noch
nicht völlig ausgeschöpft werden. Ich hoffe, mit dem Bau
des neuen Reusswehrs in Luzern werde eine feinere
Regulierung des Vierwaldstättersees möglich sein. Das
heisst, dass der Seepegel bei schwierigen Wettersituationen
früher abgesenkt werden muss, denn im Freiamt hat man
Angst, dass die erhöhte Abflussmenge in Luzern, gepaart mit
einem Hochwasser der Emme zu prekären Situationen in der
Reussebene führen könnte. Das obere Freiamt mit seinen
grossen Landwirtschaftsflächen ist hier nicht gewillt, mit
Flutquoten die Zeche dafür zu zahlen. Ich hoffe sehr, dass
der Kanton Aargau in Luzern, aber auch in anderen
Regionen als Wasserschloss der Schweiz hier mitreden und
das nötige Gewicht einbringen kann. Das letzte Hochwasser
hat die Notwendigkeit dazu mehr als bewiesen.
Vorsitzender: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort
befriedigt. Das Geschäft ist erledigt.
(Schluss der Sitzung 16:59 Uhr)
Villiger-Matter Andreas, CVP, Sins: Grundsätzlich bin ich
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