18. Juni 1996 Art. 1729 161. Sitzung 18. Juni 1996, 14.00 Uhr Vorsitzender: Dr. Rudolf Rohr, Würenlos Protokollführer: lic. iur. Urs Meier, Staatsschreiber-Stellvertreter Tonaufnahme/Redaktion: Norbert Schüler Präsenz: Anwesend 176 Mitglieder (Art. 1729-1734) Abwesend mit Entschuldigung 23 Mitglieder, ohne Entschuldigung 1 Mitglied Entschuldigt abwesend: Judith Bigler, Rupperswil; Kerstin Borek, Neuenhof; Martin Bossard, Kölliken; Stefan Ehrismann, Windisch; Dr. Kurt Fricker, Wohlen; Barbara Hilpert, Oberrohrdorf; Hans-Rudolf Hochuli, Reitnau; Leodegar Huber, Aristau-Birri; Christine Kaderli-Schweitzer, Wettingen; Werner Knörr, Aarau; Esther Küng, Wettingen; Liset Lämmler, Wettingen; Werner Lanz, Wettingen; Walter Lindenmann, Seengen; Walter Nef, Klingnau; Wilfried Richner, Rupperswil; Christine Roth-Stiefel, Zetzwil; Martin Sacher, Schinznach-Dorf; Hans Schneider, Zeiningen; Andreas Schweizer, Untersiggenthal; Josef Senn, Döttingen; Christian Stebler, Hirschthal; Dr. Max Widmer, Baden Unentschuldigt abwesend: Heinz Mutti, Wettingen Vorsitzender: Ich begrüsse Sie zur 161. Ratssitzung der laufenden Legislaturperiode. 1729 Gesetz über den Bau, den Unterhalt und die Finanzierung der National- und Kantonsstrassen (Strassenbaugesetz); Änderung (Erhöhung der Motorfahrzeugabgabe und Anpassung des Bemessungssystems; Reduktion der Beiträge der Gemeinden an Innerortsstrecken); zweite Beratung; Fortsetzung der Eintretensdiskussion, Detailberatung und Schlussabstimmung (vgl. Art. 1728 hievor) Vorsitzender: Ich begrüsse Herrn Viktor Erni, Chef des Strassenverkehrsamtes. Kurt Rüegger, Rothrist: Ich wollte eigentlich heute nicht zum Eintreten sprechen, habe es mir aber nach den vorangehenden Voten anders überlegt. Zu Frau Kuhn: Der "Basar", den Sie angesprochen haben, ist nur eine unmittelbare Mitwirkung der Betroffenen, also der Zahlenden. Zudem ist der Regierungsrat bestrebt, einigermassen tragfähige Mehrheiten zu erhalten. Er muss sich ja irgendwie aus der Affäre ziehen. Die FPS/SD bietet nach wie vor auch 0 %, aber das ist ein grundsätzlicher Entscheid: Wir sind gegen eine Steuererhöhung. Die unheilige Allianz: Ich möchte betonen, dass wir aus entgegengesetzten Gründen gegen eine Erhöhung stimmen werden. Zusätzlich haben wir in der ersten Lesung verschiedene Prüfungsanträge gestellt, die teilweise überwiesen wurden. Aus diesem Grund können wir heute keinen Nichteintretensantrag unterstützen, obwohl wir bei der Schlussabstimmung dagegen sein werden. Zum Verursacherprinzip und den sozialen Kosten: Ich und die regierungsrätliche Seite haben in der Kommission mehrmals klarzumachen versucht, dass wir das Verursacherprinzip nicht auf kantonaler Ebene einführen können. Herr Christen, ich weiss nicht, ob Sie es nicht verstehen können, aber 162 meiner Ansicht nach wollen Sie nicht. Zum Vorwurf, der Schwerverkehr komme zu gut weg: Der Schwerverkehr ist auch im Kanton Aargau der sogenannte Nutzverkehr. Natürlich belastet der die Strassen vom Gewicht her mehr als die Personenwagen, aber er leistet bereits heute höhere Beiträge. Zudem bezahlt der Nutzverkehr auf Bundesebene kräftig in Sachen Schwerverkehrssteuer. Die ASTAG Aargau hat vor der zweiten Lesung eine interne Umfrage und eine Abstimmung gemacht und anschliessend mit drei Bedingungen für eine zehnprozentige Erhöhung beim Nutzverkehr gestimmt. Die Bedingungen sind teilweise nicht im Gesetz aufgeführt. Ich werde da noch entsprechend Antrag stellen. Die FPS/SD wird in der Schlussabstimmung gegen diese Vorlage stimmen, weil sie für uns klar eine Steuererhöhung bedeutet. Sollte dieses Gesetz im Grossen Rat durchkommen, so hoffe ich, dass es bei der Volksabstimmung eine gehörige Abfuhr erfährt. Hans Bürge, Safenwil: Ich spreche nicht als Vertreter der EVP-Fraktion, sondern als Einzelvotant. Unser Dorf wird, wie so viele andere auch, durch die Autobahn zerschnitten. Da diese aus Geldmangel schlecht unterhalten ist, hat sich der Lärmpegel im Laufe der letzten Jahre sehr stark erhöht. Fast tagtäglich werde ich von unserer Bevölkerung mit Klagen über unzumutbare Lärmbelästigung überhäuft, genau wie der Regierungsrat. Über ein Jahrzehnt haben wir uns erfolglos bemüht, den Kanton zur Erfüllung der gesetzlichen Auflagen zu bringen. Die Lärmschutzverordnung wird nämlich längst nicht mehr eingehalten. Erst vor kurzem haben wir den deutlichen Willen bei Regierung und Verwaltung feststellen können, hier Abhilfe zu schaffen. Nun fehlt das Geld. Wie Sie der Vorlage entnehmen können, wird das Geld aus den Motorfahrzeugsteuern nicht nur für Neubauten, sondern auch für den Strassenunterhalt gebraucht. Darunter fallen auch Lärmschutzmassnahmen. Aufgrund des immensen Druckes unserer geplagten Bevölkerung haben wir bereits erwogen, den Kanton als Stra- Art. 1729 sseneigentümer wegen Nichterfüllung gesetzlicher Pflichten gerichtlich einzuklagen. Wir möchten von diesem Vorhaben grundsätzlich absehen. Bei einem entsprechenden Urteil wäre die Zeche von allen Steuerzahlern, auch von den Nichtautofahrern, zu bezahlen. Ich bitte Sie deshalb im Namen aller Autobahnanlieger, auf die Vorlage einzutreten und die massvolle Erhöhung der Steuern zu genehmigen. Roger Fricker, Oberhof: Ich habe dieser Vorlage nur schweren Herzens und unter gewissen Vorbehalten zugestimmt. Ich möchte den Herrn Regierungsrat bitten, eine verbindliche Aussage betreffend Rückführung von Strassen zu machen, insbesondere der K 116, der Bözbergstrasse in den Gemeinden Hornussen und Bözen. Ich möchte Sie bitten, diese Strasse die nächsten zehn Jahre nicht zu verschmälern, also keine baulichen Massnahmen vorzunehmen. Aus grundsätzlichen Überlegungen wäre es mir sonst nicht möglich, dieser Vorlage zuzustimmen. Daniel Knecht, Windisch: Das engagierte Votum von Frau Kuhn hat mich zu meinem Votum veranlasst. Dies nahm ja fast das Ausmass einer angenehmen Märchenstunde an. Frau Kuhn, es geht hier nicht um das Telefonieren auf Nachbars Kosten, auch nicht um mehr Strassenbau, sondern um die Substanzerhaltung unserer Infrastruktur. Der Strassenbau im Aargau hat sein Schlankheitsprogramm bereits hinter sich gebracht. 1984 wurde eine Volksinitiative angenommen und die Alimentierung der Strassenrechnung mit drei Prozent der Staatssteuer aufgehoben. Diese drei Prozent wären heute rund 33 Mio. Franken wert, also rund das Doppelte der jetzt anbegehrten Abgabenerhöhung. Die vom Kanton damals gesparten drei Prozent sind jetzt wieder konsumiert, und sicher nicht im Strassenbau. Einmal kommen die Unterhaltsarbeiten, wir werden das auch an anderen Objekten sehen. Wir dürfen unsere Infrastruktur nicht verlottern lassen. Ich bitte Sie deshalb, auf das Geschäft einzutreten und der Abgabenerhöhung zuzustimmen. Regierungsrat Dr. Thomas Pfisterer: Es ist mir heute etwas Ausserordentliches passiert: Frau Kuhn, ich danke Ihnen sehr, dass Sie mich zitieren. Ich bin gerne bereit, Ihnen den Text aufzuschreiben, handsigniert zu übergeben, damit Sie ihn unter dem Kopfkissen aufbewahren können. Engpassituation auf den Strassen: Die Situation ist genau gleich. Im laufenden Jahr haben wir ein Neubauvolumen von etwas über 8 Mio. Franken, und aller Voraussicht nach können wir in der zweiten Jahreshälfte nicht ein einziges Bauwerk gemäss Strassenbauprogramm beginnen, auch nicht im kommenden Jahr. Das ist leider die Situation. Beim Unterhalt ist auch wieder etwas geschehen: Wir haben jetzt den Testlauf EDV zur Optimierung des Unterhalts auf das nächste Jahr definitiv organisiert. Wir können im nächsten Jahr mit dem Strada-Programm diesen Zeitpunkt testweise auf den Nationalstrassen N1 und N3 ermitteln. Wir können zum wirtschaftlich optimalen Zeitpunkt mit den Unterhaltsmassnahmen eingreifen und die Kosten maximal senken. Wir haben im laufenden Jahr auf der N1 Aufwendungen von 1,1 Mio. Franken. Das sind die Flickarbeiten, die wir täglich, häufig in der Nacht, vornehmen müssen, damit sich der heutige Strassenzustand nicht noch weiter verschlechtert. Diese 1,1 Mio. Franken ist Geld, das wir zum Fenster hinauswerfen. 1985 waren es 55'000 Franken im Jahr, 1986 200'000 Franken, jetzt sind wir bei 1,1 Mio. Franken pro Jahr. Das ist sehr problematisch. Die Spurrinnen-Tafeln mussten wir 18. Juni 1996 aufstellen, um Haftpflichtprozesse gegen den Staat abzuwehren. Nach wie vor ist es billiger, zu sanieren, als Missstände in Ordnung zu bringen. Wir stehen beim Unterhalt vor einem Generationenvertrag. Die Frage ist, ob unsere Generation die Lasten einfach auf die nächste abschieben kann. Das Problem der Via Mala N1 hat in den letzten Monaten zu intensiven Diskussionen Anlass gegeben. Ich wurde mehr als einmal nach Bern eingeladen, um diese Thematik zu besprechen. (Der Ausdruck "Via Mala" stammt von Herrn Berz, nicht von mir). Die Vorhaben, die jetzt zur Diskussion stehen, sind nach wie vor viele. Es vergeht keine Woche, in der nicht eine Gemeinde, gestützt auf Sorgen der Anwohner, mit einem Begehren auf Trottoirausbau, Strassenkorrektur oder Unterhaltsmassnahme kommt. Die Liste wird laufend länger. Von den grösseren Vorhaben, an denen wir jetzt konkret arbeiten: die Obersiggenthalerbrücke - wo wir bereit sind, sobald das verwaltungsgerichtliche Verfahren vorbei ist -, die NK 495 in Rheinfelden/Möhlin - vorige Woche war der Stadtrat Rheinfelden bei uns -, die Autobahnbrücke, die die Stadt Rheinfelden und die Gemeinde Kaiseraugst entlasten soll, die Sanierung des Bareggtunnels - nicht sein Ausbau, sondern die versicherungsmässige Sanierung, die Ostumfahrung Aarau ist in der Auflage, die Kerntangente Lenzburg unmittelbar davor, die Ennetbadener Umfahrung ist auch fertig. Dann gibt es Arbeiten, die uns das Neubauvolumen im nächsten Jahr blockieren, etwa die N3, die Lärmschutzwand in Neuenhof, ein dringendes Grossbauvorhaben; die Reussbrücke Sins, die neue Unterführung Gais, die vielen Innerortsprojekte, die ich Ihnen nicht aufzählen muss, die Eigentrassierung WSB, die BDDoppelspur am Belvedere ist im Gang. Die Bauvorhaben, die wir dieses Jahr neu angefangen haben, belaufen sich auf 5,58 Mio. Franken. In der zweiten Jahreshälfte waren 3,43 Mio. Franken geplant, das sind doch keine grossen Beträge! Das ist alles, was wir noch gehofft hatten, aber wir können das nicht machen. Es wird in der zweiten Jahreshälfte kein einziges neues Bauwerk begonnen. Die Beiträge des Bundes sind weiter zurückgegangen. Damit sind Bauvorhaben im nächsten Jahr in Frage gestellt. Herr Bürge hat recht, sich für die lärmgeplagten Einwohner an der N1 zu wehren. Auch hier sind wir seit der ersten Lesung einen Schritt weiter. Das Konzept für den kantonalen Vollzug ist fertig. Das Projekt für den Flüsterbelag an der N1 ist auch soweit. Die Gemeinden sind alle einverstanden. An einem Ort müssen wir noch eine Diskussionsrunde durchführen. Wir haben wirklich laufend Reklamationen, und ich begreife die Leute. Es ist aber nicht nur ein Problem des Kantons, sondern auch des Bundes, weil er diese Lärmschutzmassnahmen nicht ins Programm aufnimmt. Wir sind auch säumig, das gebe ich gerne zu. Es gibt keinen Plan des Kantons zur Rückführung, aber es gibt einzelne Gemeinden, die mit bestimmten Rückbauvorhaben kommen, um den Verkehr in ihren Dörfern nach Inbetriebnahme der N1 wieder einigermassen tragbar zu machen. Am letzten Wochenende hatte ich eine diesbezügliche Diskussion an der Baustelle in Umiken. Aber das sind verständliche Einzelfälle, kein generelles Programm. Zuerst sparen, ja. Das ist nach wie vor das Programm, Frau Kuhn, aber wir machen nichts anderes als im öffentlichen Verkehr. Wir haben massiv reduziert, allein schon von den Mitteln her. Herr Dr. Rüttimann hat zu Recht darauf hingewiesen. Wir haben eine massive Einbusse der Einnahmen, da die Steuereinnahmen vollständig weggefallen sind. Das ist nach wie vor so. Die Überprüfung des Strassenbaupro163 18. Juni 1996 grammes ist für den Regierungsrat abgeschlossen. Wir haben eine definitive Liste im Richtplanentwurf, die Ihnen zugestellt wird. Es gibt noch eine weitere Reihe von Projekten, die seit der ersten Lesung reduziert wurden. Das Beispiel Wohlen hat Frau Kuhn erwähnt. Die Gemeinde hat dort den Anstoss gegeben, das Projekt zu redimensionieren. Das ist eine gewaltige Einsparung von 4,2 Mio. Franken auf 1,07 Mio. Franken. Das ist erfreulich. Es gibt weitere derartige Projekte. Sogar im Bau reduzieren wir, beispielsweise mit dem Staffelegg-Ausbau Densbüren in der Bauphase noch einmal um 110'000 Franken und in Othmarsingen um 220'000 Franken. Die Korrektur in Wohlen läuft um 70'000 Franken. Auch die Fitnesskur in der Verwaltung ist einen Schritt weiter. Die Abteilung Tiefbau hat schon lange wesentlich besser gearbeitet als andere. Wir sind aber bereits weiter. Das QS-Handbuch ist in der Abteilung Tiefbau in Anwendung. In der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung ist Leistungsvereinbarung 1 in Anwendung, und die Leistungsvereinbarung ab 1. Januar 1997 liegt auf dem Tisch und kommt jetzt ins Vernehmlassungsverfahren. Das Werkhofkonzept, das ich erwähnt habe, ist jetzt in der Realisierungsphase. Wir können zwei Werkhöfe weglassen, wenn dieses Projekt realisiert wird, und sogar das Spartelefon hat etwas eingebracht. Wir haben die letzten Monate für intensive Gespräche mit dem Bund genutzt, auf Ebene Bundesrat, Bundesverwaltung und Verkehrskommission des Ständerates. Selbst bei Leuten, die für Verkehrsfragen wirklich Verständnis haben, wurde uns klargemacht, dass vom Bund überhaupt nichts zu erwarten ist. Im Gegenteil. Zweimal wurde mir die Frage gestellt - sowohl von einem Bundesrat wie von einem Mitglied der Verkehrskommission des Bundesrates -, wie der Aargauer Baudirektor mehr Geld vom Bund verlangen könne, wenn der Aargau seine eigenen Möglichkeiten, Geld zu beschaffen, nicht voll ausschöpft. Auf diese Frage konnte ich leider nicht antworten. Das sind ernsthafte Probleme. Die ganze Reform unseres Finanzausgleichs basiert auf dem Prinzip, dass jeder seine eigenen Mittel ausschöpft. Wer das nicht tut, wird in seinen Beiträgen gekürzt. Auf diese Frage konnte ich nur antworten, dass der Aargau seine Möglichkeiten nicht ausschöpft. Es ist richtig, dass der Bund seine Treibstoffgelder nicht freundlich für den Aargau verteilt, indem die Streckenlänge nur etwa 6 % zählt, und die Verkehrsbelastung, unser Hauptproblem, gar nicht. Aber das können weder Sie noch ich ändern, wenn das Parlament uns ganz deutlich sagt, eine Revision des Treibstoffzollgesetzes komme überhaupt nicht in Frage. Wir müssen also zuerst im eigenen Hause Ordnung schaffen. Wer gegen eine Erhöhung der Motorfahrzeugabgabe eintritt, liefert dem Bund erst recht einen Vorwand, mit dem Benzinpreis in die Höhe zu gehen. Ich bitte Sie sehr, einzutreten. Von dieser Vorlage profitieren alle, auch Gemeinden und die, denen der Umweltschutz ein Anliegen ist. Mit der Zweckbindung haben Sie die Garantie, dass die Gelder dafür verwendet werden, wofür sie bestimmt sind. Daher darf man jetzt mit gutem Gewissen ja sagen. Wir haben nach allen Erfahrungen, auch mit anderen Kantonen, eine Chance. Die Mehrheit der Kantone, die in den letzten Jahren über diese Frage abgestimmt haben, hat der Vorlage zugestimmt. Ich hoffe, Sie können das jetzt beim Eintreten tun. Abstimmung: Für Eintreten: 112 Stimmen. Art. 1729 noch diesen Monat Dagegen: 40 Stimmen. Detailberatung Barbara Kunz-Egloff, Brittnau, Präsidentin der nichtständigen Kommission Nr. 16: Aus meinen eigenen Erläuterungen und denen zur Synopse geht hervor, dass die Kommission im Laufe der Detailberatung durch einen Rückkommensantrag die schrittweise Erhöhung der Abgabe von zweimal 10 % ablehnt und die Erhöhung in einem Schritt vornehmen will. Dies ist die grundlegende Änderung, die die Kommission Ihnen heute vorschlägt. In § 6 Abs. 2 wurde der Antrag gestellt, in der Zweckbindung solle auch die Deckung weiterer verkehrsbedingter Schäden aufgenommen werden, dies um so mehr, als die vom Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement veröffentlichte Studie aufzeigt, wie immens die tatsächlichen Folgen und Folgekosten des Strassenverkehrs sind. Der Antrag wurde jedoch mit 10 : 5 Stimmen abgelehnt. In § 9 Abs. 1 wurde aufgrund der Bundesvorschriften eine rein redaktionelle Anpassung vorgenommen, indem unter der ursprünglichen lit. a "die Fahrzeuge des Bundes" wegfallen. Titel und Ingress, §§ 1-8 Zustimmung. §9 Dr. Heinz Suter, Gränichen: Ich bin als Automobilist an einem flüssigen Verkehr interessiert. Solarfahrzeuge sollen die Flüssigkeit des Verkehrs nicht behindern. Daher stelle ich Ihnen den Antrag, bei Abs. 1 lit. e zu streichen. Natürlich wäre eine Zwischenlösung vielleicht sachgerecht, wenn man z. B. schreiben würde: "Solarfahrzeuge, die marschtüchtig sind". Aber da gäbe es viele Abgrenzungsprobleme und fragwürdige Kriterien, die schwierig anzuwenden sind. Deshalb brauchen wir hier eine saubere Lösung. Wir wollen keine Fahrzeuge privilegieren, die den Verkehr stark behindern. Ich bitte Sie, dem Streichungsantrag bezüglich Solarfahrzeugen zu unterstützen. Vorsitzender: Liegen dazu Wortmeldungen vor? Das ist nicht der Fall. Abstimmung: Für den Antrag Suter: 38 Stimmen. Dagegen: 74 Stimmen Im übrigen Zustimmung. § 10 Sämi Richner, Auenstein: Die meisten Männer träumen von schlanken Frauen, die meisten Juristen von schlanken Gesetzen. In diesem Fall leidet § 10 an juristischer Magersucht. Nach Abschluss der Beratungen in der Kommission wären die Abgaben für spezielle Elektrofahrzeuge von den Kommissionsmitgliedern mit Sicherheit nicht richtig berechnet werden. Es scheint mir ein zu behebender Mangel zu sein. Jemand, der das Gesetz liest, soll diese Steuern berechnen können. Deshalb möchte ich Ihnen beliebt machen, folgenden Abs. 4 neu aufzunehmen: "Elektrofahrzeuge werden nach Gesamtgewicht und, falls vorhanden, mit dem besonderen Berechnungsfaktor in der betreffenden Fahrzeugart 164 Art. 1729 besteuert, abzüglich Ermässigung gemäss § 14 lit. a." Der Zusatz ist nötig. Herr Erni meint das zwar nicht. Aber für onsmitglieder haben dieses Gesetz nicht gemacht, sondern nur lesen müssen, und niemand wäre auf die Idee gekommen, dass man spezielle Elektrofahrzeuge so besteuern muss. Daher ist dieser Zusatz nötig. Materiell bringt er keine Änderung. Ich möchte den Herrn Regierungsrat fragen, ob er sich bewusst ist, dass man den Rabatt für diese speziellen Kategorien gesondert betrachten muss. Bei der einen Kategorie braucht es vielleicht 50 % bei einer anderen 70 % oder 80 %. Sonst könnte es nämlich sein, dass ein Kleinmotorrad mit Verbrennungsmotor und Pauschale wesentlich günstiger ist als ein entsprechendes Motorrad mit Elektromotor. Das kann ja sicher nicht der Sinn sein. Regierungsrat Dr. Thomas Pfisterer: In der mittleren Kolonne E der Synopse Seite 9 ist es uns bewusst, dass man differenzieren muss. Der Regierungsrat hat nach § 14 die Kompetenz, den Erlass und die Ermässigung der Motorfahrzeugabgaben zu regeln, auch für Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb. Viktor Erni, Chef des Strassenverkehrsamtes: Herr Richner hat mich freundlicherweise am Freitag vorbereitet. Ich habe den Rechtsdienst des Regierungsrates konsultiert. Herrn Richners Eintrag ist unserer Ansicht nach überflüssig. Die Gesetzessystematik ist klar. Sie haben in § 11 Abs. 1 lit. e die Ansätze für die Elektrofahrzeuge bis 500 kg. Was darüber ist, ist nach § 11 Abs. 1 lit. f geregelt. Dort wird der Vorbehalt der besonderen Abgabeansätze für viele Fahrzeugarten wie Motorkarren, Arbeitskarren usw. gemacht. Damit ist klar, dass für Elektrofahrzeuge die besonderen Fahrzeugarten gelten. Aus dieser Systematik ergibt sich zwingend, dass auch für Elektrofahrzeuge die Fahrzeugart für die Veranlagung massgebend ist. Gestützt auf § 14 kann der Regierungsrat für Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb den Erlass der Abgabe regeln. Im übrigen hat der Regierungsrat in der Botschaft zugesichert, dass er diese Fahrzeuge um mindestens 50 % ermässigen wird. Abstimmung: Der Antrag Richner wird mit grosser Mehrheit, bei 13 befürwortenden Stimmen, abgelehnt. Im übrigen Zustimmung. § 11 Barbara Kunz-Egloff, Brittnau, Präsidentin der nichtständigen Kommission Nr. 16: Bei Abs. 1 lit. e wurde für Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb ein anderes Tarifmodell vorgeschlagen, das in 100-kg-Schritten vorangeht. Die Kommission stimmte diesem Modell zu, verwarf es allerdings, um kein neues System einzuführen, in einem Rückkommensantrag, im Stimmenverhältnis 7:4 bei 2 Enthaltungen. Zu lit. f: Hier wurde für alle übrigen Motorfahrzeuge von einem Gesamtgewicht über 1'800 kg der Ansatz von 45 Franken auf 38 Franken gesenkt. Diese Korrektur wurde von der ASTAG eingebracht, damit die Differenz zwischen den Fahrzeugkombinationen Vierachser und Anhängerzug bzw. Sattelzug besser dem schweizerischen Mittelmass entspreche. Die Kommissionsmehrheit unterstützte diese Korrektur. Zu lit. a, b, c und d: In einem Rückkommensantrag, der verlangte, die Abgabensätze seien derart neu zu formulieren, dass für die entsprechenden Fahrzeuge 20 % Abgabenerhö- 18. Juni 1996 ihn ist dies selbstverständlich. Die Kommissi- hung und für alle übrigen Fahrzeugkategorien 10 % Abgabenerhöhung resultieren. Mit 7:5 Stimmen und einer Enthaltung stimmte die Kommission diesem Antrag zu. Somit entsprechen die Zahlen in § 11 Abs. 1 lit. a-d wieder den Zahlen der ersten Beratung. Die kleinen Differenzen haben ihren Ursprung in der Änderung des Bemessungssystems, in der Umstellung von Steuer-PS auf die Hubraumbesteuerung. Sämi Richner, Auenstein: Der Hauptantrag ist eine Abänderung von § 11 Abs. 3. Sollte er angenommen werden, gäbe es noch eine lit. c. Ich stelle den Antrag, für die landwirtschaftliche Motorfahrzeuge die Struktur zu ändern, wie der Grosse Rat einen Prüfungsantrag überwiesen hat. Bis anhin hat die Landwirtschaft für ihre Fahrzeuge eine Pauschale von 60 Franken bezahlt. Dann gibt es noch die Kategorie der Motoreinachser, die 24 Franken kosteten. Neu will man nun die 60 Franken in ein neues System von riesiger Spannweite zwängen. Es gibt riesige Differenzen zu dem Betrag, den die Bauern bis jetzt zahlen mussten. Dass diejenigen, die 40 % weniger bezahlen, nicht opponieren, ist klar, aber die meisten davon sind wohl keine Bauern. Die das kompensieren müssen, sind die Bauern. Ob das für die landwirtschaftlichen Fahrzeuge das Richtige ist und ob man das den Bauern schmackhaft machen kann, bezweifle ich. Beim PW stellt man von PS auf Hubraum um. Es wurde sogar geprüft, ob man auf das Gesamtgewicht gehen solle. Man stellte in der Kommission riesige Berechnungen für im Vergleich zu den Landwirtschaftsfahrzeugen sehr kleinen Abweichungen an. Es wäre daher konsequent, einer einfachen, guten Lösung zuzustimmen, zu der die Bauern ja sagen könnten, und zwar folgendermassen: "Für landwirtschaftliche Motorfahrzeuge gilt das Leergewicht als Bemessungsgrundlage. Die Motorfahrzeugabgabe wird nach folgenden Ansätzen erhoben: bis 2000 kg Leergewicht 60 Franken, 2001-3500 kg Leergewicht 66 Franken, über 3500 kg 72 Franken." Damit würden lit. g, k und m entfallen. Hinzu käme eine lit. c. Die Motoreinachser, die fast nicht auf der Strasse verkehren, sollten gleich belassen werden. Roman Gloor, Bottenwil: Ich stelle einen Antrag zu Abs. d. Es handelt sich um denselben Antrag, den ich schon bei der ersten Lesung als Prüfungsantrag vorgebracht habe. Er lautet: "Die jährlichen Motorfahrzeugabgaben für Personenwagen sind nach Gesamtgewicht zu erheben. § 11 Abs. 1 lit. d ist zu streichen und unter lit. f zu subsumieren". Der Grundgedanke liegt darin, dass man mit den Motorfahrzeugsteuern einen Anreiz schaffen sollte, Treibstoff zu sparen. Der Zusammenhang zwischen Gewicht und Spritverbrauch ist eindeutig und nicht widerlegbar. Jedes Sparauto ist leicht, ob Solar-, Elektro- oder Benzinfahrzeug. Der Zusammenhang zwischen Treibstoffverbrauch und Hubraum ist nicht in dem Masse vorhanden. So kann ein 1-LiterMotor mit Turbolader ohne weiteres mehr PS hervorbringen als ein 2-Liter-Motor ohne Turbolader und entsprechend mehr Abgaben entwickeln. Der Regierungsrat hat in seinem Bericht anscheinend kein grosses Interesse daran, Treibstoff zu sparen. Er kommt zum Schluss, dass das bestehende System besser sei. Kein einziger Punkt dieses Berichtes kann mich überzeugen, höchstens der Übergang von SteuerPS zu Hubraum, der doch für jeden viel klarer ist, da es keine Formel mehr braucht. Zur Behauptung, leichte PWs 163 18. Juni 1996 Art. 1729 seien weniger sicher: Sie alle haben schon einmal ein Formel-1-Rennen gesehen. Wissen Sie, wie schwer diese Wa- gen sind? 500 kg! Diese spektakulären Unfälle, die hie und da passieren, werden von den Piloten meist ohne Schaden überstanden. Es ist also offensichtlich, dass auch leichte Fahrzeuge unfallsicher gebaut werden können. Man muss sich nur in der Konstruktion umstellen. Bei den Lieferwagen, die sich in der gleichen Gewichtskategorie wie die PWs befinden, nämlich 0- 3,5 Tonnen, will der Regierungsrat auf Gewichtsbesteuerung umstellen. Wo ist denn da der Unterschied punkto Sicherheit oder Abnützung der Strassen? Hier widerspricht sich der Regierungsrat. Mein Antrag brächte auch eine Vereinfachung, den lit. d könnte gestrichen werden. Die PWs fielen unter diese litera unter litera f. Natürlich müsste dort ein Korrekturfaktor eingebaut werden, wie es für andere Kategorien auch gemacht wird. Der Herr Regierungsrat hat mal gesagt, er wolle Transparenz. Folgen Sie meinem Antrag, dann haben Sie schon wieder eine Vereinfachung. zugestimmt. Das haben wir bei den landwirtschaftlichen Fahrzeugen ebenfalls übernommen. Grundsätzlich werden die landwirtschaftlichen Fahrzeuge gleich behandelt wie alle anderen Fahrzeugarten mit besonderen Ansätzen. Es entspricht auch allgemein gerechten Steuergrundsätzen, dass man für einen Landwirtschaftstraktor unterschiedliche Steuern erhebt, wenn er unterschiedlich schwer ist. Hier braucht es von der Steuergerechtigkeit her eine Differenzierung. Daher schlagen wir Ihnen vor, an dem Vorschlag von Regierung und Kommission festzuhalten. Hansruedi Brun, Merenschwand: Allgemein ist festzuhalten, dass Erhöhungen politisch heutzutage einen schweren Stand haben, vor allem dann, wenn sie über das normale Mass hinausgehen. Das ist bei den landwirtschaftlichen Fahrzeugen teilweise der Fall. Auf der einen Seite gibt es gewisse Senkungen, auf der anderen massive Erhöhungen. Hier stellt sich die Frage, ob das angewendete System richtig ist. Bei den Autos hat man ein anderes Bemessungssystem. Hier gibt es in der Anwendung andere Möglichkeiten. In der ersten Lesung hat man den richtigen Prüfungsauftrag angenommen, der in der Kommission aber abgelehnt wurde. Für ein landwirtschaftliches Fahrzeug bis 1000 kg wurden bis jetzt pauschal 60 Franken bezahlt, nach Vorschlag der Regierung und Kommission käme das jetzt auf 34 Franken, also minus 43 %. Vielleicht ist in dieser Kategorie nicht einmal der administrative Aufwand gedeckt. Ein Traktor bis 5000 kg kostet heute pauschal 60 Franken, neu 110 Franken. Das wäre eine Erhöhung von 84 %. Der Antrag Richner differenziert. Er geht von 0-20 % Erhöhungen aus. Das ist praktikabel und findet wahrscheinlich bei den betroffenen Kreisen Anerkennung. Ich möchte Sie bitten, diesen Antrag zu unterstützen. Sämi Richner, Auenstein: Für PWs soll die zweite Spalte, d, genommen werden: Bis 1'000 ccm Hubraum 200 Franken und pro 100 ccm 13 Franken mehr. Das bedeutet 10 %. Mir scheint, dass 10 % mehr Motorfahrzeugsteuern für die PWs verkraftbar sind. Es würde die Ausfälle, die wir vom Bund haben, kompensieren. Das hätte grosse Chancen, in der Abstimmung angenommen zu werden. Jetzt bleibt abzuwägen, ob man lieber 10 % auf ziemlich sicher oder 20 % sehr unsicher haben möchte. Gehen Sie auf die sichereren 10 %! Barbara Kunz-Egloff, Brittnau, Präsidentin der nichtständigen Kommission Nr. 16: Die von Herrn Richner beantragte Änderung wurde bereits in der Kommission diskutiert. Der entsprechende Antrag wurde mit 8:3 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Viktor Erni, Chef des Strassenverkehrsamtes: Was Ihnen Herr Richner vorschlägt, ist im Prinzip eine Fortführung des heutigen Systems der Pauschalabgaben. Die haben wir bei allen anderen Fahrzeugarten abgelehnt. Zu den einachsigen Motorfahrzeugen verlangt die Regierung 26.25 Franken, also 2.25 Franken mehr, was im Gegensatz zu Herrn Richners Vorschlag teilbar wäre. Sie haben in allen anderen Fahrzeugarten einer stufenweisen Bemessung von 500 kg 164 Regierungsrat Dr. Thomas Pfisterer: Herrn Gloors Anliegen ist auf S. 5 der Botschaft. Wir haben Ihren Prüfungsantrag dort kommentiert. Der Übergang zum Hubraum erfolgt, weil alle das besser begreifen. Nicht alle sind Spezialisten wie Herr Gloor. Die Gesamtgewichtsbesteuerung führt zu Verzerrungen. Sie lässt sich nicht rechtsgleich und sozial verträglich anwenden. 20 Kantone haben das System des Hubraums, weil sie die gleiche Feststellung gemacht haben. Das Gewicht spielt beim PW eine sekundäre Rolle, anders als beim Lastwagen. Herr Gloor, Sie kennen diese Differenzen besser als ich. Ich gebe zu, dass der Hubraum auch ein Hilfskriterium ist, aber eines, das wir alle verstehen und das zu einem rechtsgleichen Ergebnis führt. Was Sie letztlich beantragen, läuft auf einen Systemwechsel in letzter Minute hinaus. Ich bitte den Rat sehr, das nicht zu tun. Man kann nicht einfach die Zahlen nehmen, die für Nutzfahrzeuge im Entwurf stehen, sonst passt das nichts ins Ganze, und zudem schafft man Ungleichheiten. Das lässt sich nicht realisieren. Der Unterschied zwischen den PW-Zahlen in Abs. 1 lit. d, zwischen Kommissionsbeschluss und Antrag des Regierungsrates, ist durch das andere System erklärlich. Das haben wir Ihnen in der Kommission lang und eingehend erläutert. Sie hatten auch Gelegenheit, weitere Gespräche mit dem Strassenverkehrsamtsvorsteher zu führen. Wir können nicht das System ändern, um dann immer genau auf die alten Ergebnisse zu kommen. Das Gesamtsystem muss geschlossen sein, sonst schaffen wir Ungleichheiten. Man muss einmal die Realitäten der Zahlen akzeptieren. Wir haben auf Anregung von Herrn Richner und Herrn Stutz das letzte Mal den Entscheid gefällt, für die landwirtschaftlichen Fahrzeuge auf das Niveau der Lastwagen zu gehen. Daher haben wir bei allen Nutzfahrzeugen den 10 %-Tarif genommen. Das ist die entscheidende Differenz gegenüber der ersten Vorlage, eine Leistung zur Entlastung der Landwirtschaft. Erkennen Sie das bitte an! Diese Vorlage schafft für das Gewerbe insgesamt eine schwierige Situation, da einzelne entlastet und andere belastet werden. Wir versuchen jetzt, die Zerreissprobe für das Gewerbe zu reduzieren, indem wir überall die Nutzfahrzeuge auf 10 % senken. Das ist der tiefere Sinn. Unterstützen Sie dieses politische Prinzip und folgen Sie der Kommission. Bruno Nüsperli, Aarau: Ich habe das Gefühl, wir kämpfen auf verschiedenen Kriegsschauplätzen. Nebenkriegsschauplätze sind Elektrofahrzeuge, Sattelschlepper, Bemessungsgrundlagen usw. Herr Richner hat ja zum Hauptkriegsschauplatz einen Antrag gestellt, nämlich zur 10 %Erhöhung für PWs. Unsere Fraktion unterstützt den Antrag Richner. Auf der Skala von 0-20 % ist dies ein Kompromiss. Deshalb unterstützen wir diesen Vorschlag. Es geht darum, den Unterhalt des Strassennetzes sicherzustellen. Deshalb Art. 1729 unterstützen wir nicht den Antrag der Grünen. Wir wollen keine New Yorker Zustände, wo Strassen stillgelegt werden, weil sie zusammenbrechen. Es braucht etwas Geld. Um zu 20 %, weil wir den Neubaueffekt, die Projekte aus ökologischen Gründen etwas bremsen möchten. Wenn man dann auch nicht die Bözbergstrasse zurückversetzen kann, was ich sicher begrüssen würde, - aber dafür haben wir jetzt kein Geld, das kann man nicht. Unsere Fraktion ist zusammen mit den Freiheitlichen die einzige, die für tiefe Steuern ist, da ja jetzt auch die FDP für 20 % votieren. Grundsätzlich sollte man dem Staat so wenig Geld wie nötig abliefern müssen. Unsere Fraktion hat eine Standesinitiative überwiesen, welche den ganzen Unterhalt des Nationalstrassennetzes dem Bund überantworten möchte, damit eine gerechtere Besteuerung möglich wird. Wir finden es richtig und gut, wenn der Kanton mit dem Geld sparsam umgeht und so etwas Druck auf die Bundesbehörde ausübt, diese Standesinitiative beförderlichst zu behandeln. Sämi Richner, Auenstein: Herr Erni hat gesagt, bei den landwirtschaftlichen Fahrzeugen sei es eine Fortführung der Pauschale. Dem möchte ich widersprechen. Wir hatten bisher einen Betrag von 60 Franken. Nach meinem Vorschlag haben wir eine Aufteilung nach Gewichtskategorien, die ein bisschen gröber ist. Wir haben nachher drei Kategorien mit einem höheren Sockelbeitrag. Aber ich muss mich energisch gegen die Behauptung wehren, dies sei eine Fortführung des Gehabten. Barbara Kunz-Egloff, Brittnau, Präsidentin der nichtständigen Kommission Nr. 16: Die Kommission hat mit 7:5 Stimmen bei einer Enthaltung einer Erhöhung um 20 % zugestimmt. § 11 Abs. 1 lit. d Eventualabstimmung: Für den Antrag von Regierung und Kommission: 95 Stimmen. Für den Antrag Richner (Erhöhung um 10 %): 34 Stimmen. Hauptabstimmung: Der Antrag von Regierung und Kommission wird mit grosser Mehrheit dem Antrag Gloor vorgezogen. § 11 Abs. 3 Abstimmung: Für den Antrag von Regierung und Kommission: 84 Stimmen. Dagegen: 21 Stimmen. Im übrigen Zustimmung. § 12 Hedy Zehnder, Niederrohrdorf: Ich möchte einen Abänderungsantrag betreffend der landwirtschaftlichen Traktoren stellen, keine Systemänderungen: In litera g sei der Faktor auf 0.185 abzuändern. Vor einer Woche haben wir das Landwirtschaftsgesetz revidiert und darin das Bauerneinkommen eher geschwächt als gestärkt. Ich war Mitglied der vorberatenden Kommission und habe mich davon überzeugen lassen, dass sich ein Betrieb heute nur noch verbessern kann, wenn er auf die Dauer Kosten einspart. Hier haben wir 18. Juni 1996 kompensieren, was der Bund uns vorenthält, genügen 10 % Erhöhung. Gleichzeitig wollen wir aber nicht nun eine Möglichkeit, der hart geforderten Landwirtschaft zu zeigen, dass wir sie echt fördern wollen. Auch wenn es nur ein paar Franken pro Traktor ausmacht, ist es immerhin ein Zeichen. Die landwirtschaftlichen Traktoren stellen rund 25 % aller landwirtschaftlichen Motorfahrzeuge. Wenn wir bei ihnen den Faktor 0.195 auf 0.185 zurücknehmen, macht dies nach Berechnungen des Strassenverkehrsamtes eine durchschnittliche Erhöhung von knapp 5 % statt 10 % aus. Die landwirtschaftlichen Traktoren kosten nach dieser Rechnung immer noch fast 27'000 Franken mehr als bisher. Beim Faktor 0.195 wären es rund 58'000 Franken. Mit meinem Antrag ersparen wir den Bauern rund 30'000 Franken im Jahr. Dies ist finanzpolitisch zu verantworten und aus landwirtschaftlicher Sicht richtig, denn ein landwirtschaftlicher Traktor benützt die Kantons- und Gemeindestrassen prozentual viel weniger als ein PW oder ein Lastwagen. Erfahrungszahlen sprechen von etwa 20 %. Die übrigen 80 % fährt ein Landwirtschaftstraktor auf Flurstrassen, die nicht über das Strassenbaugesetz finanziert werden, oder auf Feld- und Ackerboden. Eine differenzierte Behandlung der landwirtschaftlichen Traktoren im Rahmen des Strassenbaugesetzes ist also recht und billig. Von der Sache her gehe ich mit Herrn Richner einig, der für die Traktoren eine besonders günstige Regelung verlangt. An seinem Antrag stört mich aber das Berechnungssystem. Dieses auf Gewicht und Faktoren aufbauende System soll um der Transparenz willen für alle Fahrzeuge gelten. Es führt unter anderem dazu, dass die leichteren Traktoren sogar weniger kosten als bisher. Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen. Hans Killer, Untersiggenthal: Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen. Wir haben herausgefunden, dass das System richtig ist. Es wäre falsch, jetzt wieder an einzelnen Zahlen herumzuschrauben. Die Beträge, die pro Landwirt neu erhoben werden, sind nicht so massgeblich, dass das der Landwirtschaft als Ganzes schadet. Wenn wir beginnen, bei einzelnen Kategorien an diesen Faktoren zu schrauben, könnte mir die Idee kommen, auch für gewisse Baumaschinen einen neuen Faktor einzuführen. Auch dort gäbe es allenfalls Ungerechtigkeiten, die innerhalb der Gesetzestoleranz aber zu verkraften sind. Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen. Regierungsrat Dr. Thomas Pfisterer: Was heisst diese Zahl 0.195 praktisch? Natürlich geht es um etwa 26'000 Franken. Da hat Frau Zehnder recht. Es geht aber schon um eine Grundsatzfrage, ob man nämlich für die Landwirtschaft auch etwa 10 % erhöht oder nur 5 %, wobei zuzugeben ist, dass man bei den Lastwagen auch nur um etwa 8 % erhöht. Allerdings sind diese im Gegensatz zu den landwirtschaftlichen Fahrzeugen mit der Schwerverkehrsabgabe belastet. Konsequenterweise und vom System her sind diese 10 % zumutbar. Reinhard Gloor, Birr: Warum haben wir 20 % für die PWs und 10 % für die Nutzfahrzeuge? In der Kommission haben wir uns aufgrund eines Rückkommensantrags entschieden, zwei Kategorien zu machen, wobei die landwirtschaftlichen Fahrzeuge bei den Nutzfahrzeugen eingeordnet wurden, um der Landwirtschaft entgegenzukommen. Wir von der SVP 165 18. Juni 1996 Art. 1729 waren schon bei der ersten Lesung für eine spezielle, vertretbare Lösung für die Landwirtschaft. Wir haben diese mit der jetzigen Regelung gefunden. Man sollte dies nicht noch einmal aufbrechen. Bedenken Sie, dass wir den Unterschied zwischen PW und Lastwagen wegen der Schwerverkehrsabgabe gemacht haben, die bei den landwirtschaftlichen Fahrzeugen fehlt. Trotzdem wurden sie unter 10 % eingereiht, mit dem Einverständnis der SVP und vieler anderer. Abstimmung: René Birri, Stein: Bei der ersten Beratung hatten wir noch den Vorschlag, dass der Regierungsrat beauftragt wird, bei Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung die Projekte innert 17 Jahren zu realisieren. Bei der zweiten Beratung wurde dieser Text gestrichen. Bei der Kommissionsberatung haben wir nicht über eine neue Einführung entschieden. Ich stelle im Namen der grossmehrheitlichen FDP-Fraktion Antrag, § 20 Abs. 2 so einzuführen, wie er in der gelben Synopse steht: "Der Regierungsrat ist beauftragt, das beim Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung geltende Strassenbauprogramm innert 17 Jahren zu realisieren und zugleich die Werterhaltung des kantonalen Strassennetzes sicherzustellen". Wir sehen darin eine Erfolgskontrolle mit genauen Fristen, wie wir sie aus dem Umwelt- , Lärm- und dem Gewässerschutzgesetz kennen. Damit kann die härtere Zweckbindung erreicht werden. Wir beurteilen diesen Abschnitt als einmalig. Wir kennen dies aus anderen Gesetzen nicht und möchten es im Sinne einer Erfolgskontrolle einführen. Wir bitten Sie, diesen Antrag zu unterstützen. Für den Antrag von Regierung und Kommission: 91 Stimmen. Für den Antrag Zehnder: 25 Stimmen. Kurt Rüegger, Rothrist: Abs. 2 ist nicht mehr vorhanden. Ich stelle hier einen Antrag, als Abs. 2 folgenden Text in das Gesetz aufzunehmen: "Bei einer allfälligen Einführung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe durch den Bund reduzieren sich die kantonalen Abgaben für Motorfahrzeuge für die betroffenen Fahrzeugarten wieder um 10 %". Dieser Satz war vorher in Abs. 2, ebenso in § 18. Da er offensichtlich aus dem Gesetz gestrichen worden ist, muss ich ihn wieder stellen. Regierungsrat Dr. Thomas Pfisterer: Ich frage mich, ob wir den Fünfer und das Weggli wollen. Wir haben ja mit der Begründung Schwerverkehrsabgabe diesen niederen Satz legitimiert. Sie bekommen diese Beschränkung schon, wenn das Gesetz früher in Kraft tritt. Zudem wissen wir beide, dass die Einführung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe zunächst noch ein Traum der Bundesverkehrspolitik ist. Ob und wann er realisiert wird, wissen wir nicht. Das hängt nicht von Bern ab, sondern von den Landverkehrsverhandlungen mit Brüssel. Deren Fortsetzung ist nach den Ergebnissen der gestrigen Verkehrsministertagung offener denn je. Wenn diese Situation eintritt, ist der Regierungsrat bereit, die Problematik wieder aufzugreifen und eine allfällige Gesetzesrevision zu diskutieren. Aber das tun wir nicht auf Vorschuss. Es wird jetzt ein differenzierter Tarif vorgeschlagen, und ich bitte Sie, sich mit dieser weitgehenden Regelung zugunsten des Gewerbes abzufinden. Lehnen Sie den Antrag von Herrn Rüegger ab. Abstimmung: Eine grosse Mehrheit stimmt gegen den Antrag Rüegger. Im übrigen Zustimmung. § 13 Barbara Kunz-Egloff, Brittnau, Präsidentin der nichtständigen Kommission Nr. 16: Hier wurde verlangt, dass pro Wechselschild bis zu 5 Fahrzeuge zugelassen werden sollten. Dieser Antrag wurde aber abgelehnt, weil aufgrund der Bundesgesetzgebung hier gar keine Vorschriften über die Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge gemacht werden müssen. In Abs. 2 sollten die 20 % für das zweite Fahrzeug durch eine Pauschale von 60 Franken ersetzt werden, was die Kommission jedoch mit 11:2 Stimmen bei 2 Enthaltungen ablehnte. Auch der Antrag zu Abs. 3, pro Wechselschild seien über alle Fahrzeugkategorien 5 Fahrzeuge zuzulassen, wurde mit grossem Mehr abgelehnt. Zustimmung. § 14-19 Zustimmung. § 20 166 Marianne Herzog-Ernst, Oberhof: Herr Birri hat es gesagt: Es ist wirklich einmalig, einen solchen Zeithorizont in einem Gesetz festzulegen. Diese 17 Jahre hängen ja nicht allein vom Kanton Aargau ab, sondern auch vom Bund. Der Bund wird sich wohl in Zukunft eher mehr zurückziehen. Also sind diese 17 Jahre eine ganz unsichere Grösse. Wir warnen davor, solche Zeiten in eine Gesetz aufzunehmen. Eine solche Frist gehört nicht in ein Gesetz, sondern vielleicht in eine Abstimmungsbroschüre oder in die Medien. Bei dieser Erfolgskontrolle werden die meisten von uns nicht mehr dabei sein, wahrscheinlich auch der Herr Regierungsrat nicht. Ich weiss, dass er gerne ehrgeizige Herausforderungen sucht, aber für uns wäre es viel wichtiger, jedes Projekt vor der Realisierung auf Herz und Nieren zu prüfen, ob es wirklich den neuesten Anforderungen und den modernsten Erkenntnissen in allen Hinsichten genügt. Wir bitten Sie, diesen unrealisierbaren 17 Jahren nicht zuzustimmen. Reinhard Gloor, Birr: Wir haben es versäumt, darüber noch einmal zu diskutieren. Herrn Birris Antrag müssen wir unterstützen. Wir dürfen nicht vergessen, dass der Wortlaut des Antrags besagt, man gehe vom jetzt geltenden Strassenbauprogramm aus. Alle nicht vorhersehbaren Änderungen werden berücksichtigt. Wir haben keine Veranlassung, diese Absicht nicht zu offenbaren. Für die referendumspolitische Bedeutung kann es etwas bewirken, wenn die Stimmberechtigten wissen, welche konkreten Absichten unter den heute geltenden Prämissen bestehen. Darum sollten wir das machen. Ich unterstütze Herrn Birris Antrag. Dass gespart werden muss, ist Allgemeingut. Wir überprüfen die Vorhaben selbstverständlich auf ihre Aktualität und werden das auch in Zukunft tun. Dr. Albert Rüttimann, Jonen: Auch ich möchte Sie bitten, den Antrag Birri zu unterstützen, da wir vorher den Ansatz 20 % beschlossen haben und damit 15 Mio. Franken mehr erhalten werden. Damit wird dieses Ziel im Strassenbauprogramm, das kantonale Projekte beinhaltet und nichts mit dem Bund zu tun hat, wieder realistisch. Der Regierungsrat Art. 1729 bekommt den Auftrag, wirklich daran zu arbeiten. Wenn wir diese Mittel zielgerichtet einsetzen wollen, müssen wir diesem Antrag zustimmen. Er hat gesetzestechnisch keine grosse Sünde zur Folge, da er ja im Übergangsrecht steht. Das hat oft Fristen drin, die einmal ablaufen und dann wegfallen. den damaligen Überlegungen angeschlossen hat, aber offensichtlich ist dies nicht der Fall. Auf jeden Fall ist es nach wie vor notwendig, diesen Absatz zu streichen, weil die Konsequenzen deutlicher und schärfer sind, als jetzt dargestellt wurde. Es geht um einen verbindlichen Auftrag, das geltende Programm zu vollziehen, mit Limite. Das heisst nicht nur, wie Herr Gloor gesagt hat, dass das Neue nicht dazukommt. Ich habe in diesem Rat schon verschiedene Programme erlebt. Wir haben periodisch Projekte, die sich als nicht dringlich oder andersartig herausgestellt haben, aus dem Programm gestrichen, weil die Einsicht kam, dass gewisse Dinge sich mit der Zeit ändern. Das dürften wir mit dieser Formulierung nicht mehr machen. Wenn es hier heisst, dieses Programm müsse vollzogen werden, dann wird dem Volk gesagt, dass die Politiker darauf behaftet werden können. Wenn es dann doch nicht getan wird, würde zu Recht gesagt, man hätte etwas vorgemacht, was nicht eingehalten wurde. Ich habe auch Verständnis dafür, dass man bei der Abstimmung sagen würde, die Absicht sei, das Wesentliche in vernünftigen Fristen zu realisieren. Wie es aber hier steht, dürfen wir nicht Gesetzgebung betreiben, weil wir da für spätere Ratsmitglieder eine Verpflichtung stagnieren, die wir so nicht vollziehen können. Ich bitte Sie, beim Kommissionsantrag zu bleiben und diesen Absatz zu streichen. Dr. Charles Meier, Wettingen: Ich möchte Sie bitten, diesen Streichungsantrag abzulehnen. Die Regierung gibt sich Mühe, dem Stimmbürger eine Garantie zu geben. Es ist mir klar, dass eine Streichung aus dem Lager von Frau Herzog erwünscht wäre. Wir haben ja gesehen, was das kostet. Kürzlich hat Herr Bundesrat Leuenberger enorme Kostensteigerungen im Nationalstrassenbau festgestellt. Die kommen von dem von Frau Herzog befürwortenden Perfektionismus, die Projekte immer wieder zu prüfen, auch wenn das schon hundertmal erfolgt ist. Wenn wir mit dem Zins bauen könnten, welche die Eidgenossenschaft auf der Rückstellung aus dem Nationalstrassenbau gescheffelt bzw. gestohlen hat, so könnten wir Tausende von arbeitslosen Bauarbeitern beschäftigen. Dass uns die Regierung hier eine Garantie geben will, finde ich sympathisch. Ich bitte Sie, diesen Streichungsantrag nicht zu unterstützen. Rudolf Stutz, Neuenhof: Für den Fall, dass der Antrag Birri angenommen wird, möchte ich empfehlen, dass die Projektsliste auf den Zeitpunkt der Volksabstimmung aktualisiert wird. Regierungsrat Dr. Thomas Pfisterer: Im Text steht "bei Inkrafttreten des Gesetzes". Dieses Problem ist also bereits erkannt. Es ist richtig, dass dieser Absatz bei der Kommissionsberatung vergessen wurde. Allerdings kann man nicht mehr von 17 Jahren sprechen. Wir haben das genau berechnet. Es geht jetzt 19 Jahre, weil 1,1 Mio. Franken weniger zur Verfügung stehen, indem alle Nutzfahrzeuge auf den 10 %-Tarif genommen wurden. Es geht nicht um die Nationalstrassen, sondern um die Kantonsstrassen im Sinne von § 20 Abs. 1. Die Überprüfung muss möglich sein und ist es in Zukunft auch, aber das geht nur in ordnungsgemässen Ver- 18. Juni 1996 Heiner Studer, Wettingen: Unsere Fraktion hat bei der ersten Lesung den Antrag gestellt, diesen Absatz zu streichen. Wir waren der Meinung, dass sich die Kommission fahren. Der Grosse Rat kann an sich jeden Beschluss im normalen Verfahren rückgängig machen, aber solange ein Beschluss gilt, gehört er in dieses Strassenbauprogramm und muss von der Regierung umgesetzt werden. Sie geben den Takt an, nicht wir. Damit ist gewährleistet, dass man bei den einzelnen Bauprojekten redimensionieren und vernünftige Lösungen finden kann, wie ich Ihnen das dargestellt habe. Die Voraussetzungen sind so, wie sie Herr Gloor umschrieben hat: Es geht selbstverständlich um die heutigen Prämissen, dass Verzögerungen als Rechtsmittelverfahren höherer Gewalt nicht berücksichtigt werden können, liegt auf der Hand. Wir verstärken die Zweckbindung. Wir wollen der Bevölkerung ganz klar sagen, wofür dieses Geld gebraucht wird, nämlich nur für die Strassen und nicht für irgend etwas anderes. Dafür hat sich Herr Christen das letzte Mal zu Recht eingesetzt, wenn auch die Definition nicht ganz so herausgekommen ist, wie er sich das vorgestellt hat. Der Grosse Rat soll dem Regierungsrat auch in zeitlicher Hinsicht auf die Finger schauen können. Das ist Führung durch Output, wenn man sich eine Frist setzt und sagt, bis dann und dann sei dieses Ziel zu erreichen. Ich bin sehr dankbar, dass das Aargauer Volk mit sehr grosser Mehrheit dem Gesetz über den öffentlichen Verkehr zugestimmt hat. Wir wissen aber alle, dass von dieser Vorlage vor allem auch die Agglomerationen profitieren. Im ländlichen Raum kommen wir auch künftig nicht ohne einen Grossteil von Strassenverkehr aus, privat und öffentlich. Wenn wir mit den ländlichen Gemeinden solidarisch sein wollen, müssen wir auch beim Strassenbaugesetz ja sagen. Beide Vorlagen sind Zwillinge. Es ist doch eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit! Es ist der Versuch, den Leuten ganz klar zu sagen, was sie einkaufen, wenn sie diesem Gesetz zustimmen. Dieser Versuch lohnt sich. Ich bitte Sie, zuzustimmen. Eventualabstimmung: Der modifizierte Antrag des Regierungsrates (19 Jahre) wird dem Antrag Birri (17 Jahre) mit Mehrheit vorgezogen. Hauptabstimmung: Für den modifizierten Antrag des Regierungsrates aus der ersten Lesung: 88 Stimmen. Dagegen: 43 Stimmen. Im übrigen Zustimmung. § 21 Zustimmung. Vorsitzender: Wird Rückkommen verlangt? Das ist nicht der Fall. Barbara Kunz-Egloff, Brittnau, Präsidentin der nichtständigen Kommission Nr. 16: Mit 8:5 Stimmen stimmt die Kommission der Vorlage, wie sie aus den Kommissionsberatungen hervorgegangen ist, zu. Schlussabstimmung: 167 18. Juni 1996 Für die Gesetzesänderung, wie sie aus den Beratungen hervorgegangen ist: 79 Stimmen. Dagegen: 59 Stimmen. Barbara Kunz-Egloff, Brittnau, Präsidentin der nichtständigen Kommission Nr. 16: Für Ihre wertvolle und engagierte Mitarbeit und die spannenden Auseinandersetzungen danke Vorsitzender: Ich danke der Kommission und deren Präsidentin. Das Geschäft ist erledigt. 1730 Postulat der SP-Fraktion vom 12. Dezember 1995 betreffend Schaffung eines "ökologischen Finanzausgleichs"; Ablehnung (vgl. Art. 1427 hievor) Antrag des Regierungsrates vom 29. Mai 1996: Die rechtliche und finanzielle Situation des Natur- und Landschaftsschutzes hat sich in den letzten Jahren mit dem Inkrafttreten von § 40 des Gesetzes über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen (Baugesetz) vom 19. Januar 1993, der Änderung des Dekretes über den Natur- und Landschaftsschutz, dem Mehrjahresprogramm Natur 2001 und dem Naturschutzprogramm Wald verbessert. Eine zusätzliche Verbesserung wurde beim direkten Finanzausgleich mit der Einordnung der Naturschutzprojekte in die prioritären Aufgaben erzielt. Die Auswirkungen der neuen Anreize für die Gemeinden lassen sich auch nach dem Europäischen Naturschutzjahr 1995 noch nicht abschätzen. Weitere Änderungen wären deshalb zumindest verfrüht. Das Postulat zielt unter dem Stichwort „Ökologischer Finanzausgleich“ auf grundlegende Änderungen ab, für die sich der Finanzausgleich nur beschränkt eignet. Letztlich geht es um einen Lastenausgleich. Dieser kann nur mit einem völlig neuen Steuerungsmodell erreicht werden. Dazu fehlt jedoch die gesetzliche Grundlage. 1. Bestehende Rechtsgrundlagen: Das Baugesetz bestimmt in den §§ 39 bis 43 die Aufgaben des Kantons und der Gemeinden im Bereich des Umweltschutzes und überträgt in § 40 Abs. 6 dem Grossen Rat die Kompetenz, die sachgemässe Aufteilung der Aufgaben und Kosten zwischen Kanton und Gemeinden festzulegen. Mit der Änderung des Dekretes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 15. November 1994 hat der Grosse Rat die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden, insbesondere die Kantonsbeiträge an Aufwendungen der Gemeinden oder Dritter, geregelt. Das Dekret ist Ende 1994 in Kraft getreten. Ein zusätzlicher Regelungsbedarf besteht so lange nicht, als die Entwicklung, die das Gesetz und die Dekretsänderung fördern wollen, nicht beurteilt werden kann. Es ist in diesem Zeitpunkt verfrüht, über zusätzliche Anreize zu entscheiden, als ob bereits feststünde, dass die Gemeinden ihre gesetzlichen Aufgaben nicht im Rahmen ihrer Möglichkeiten erfüllen würden. 2. Anpassung der Prioritätenordnung im bestehenden Finanzausgleich: Der Regierungsrat hat am 24. Januar 1996 im bisherigen Finanzausgleich verschiedene Änderungen 168 Art. 1729 ich Ihnen sehr herzlich. Besonders bedanken möchte ich mich bei allen Kommissionsmitgliedern sowie den Herren Erni, Schuler, Peterhans und Rüedi für die fruchtbare Zusammenarbeit und die tatkräftige Unterstützung. Ich danke auch dem Baudirektor. Mit Freude habe ich diese Kommission präsidiert, wie Sie vielleicht gemerkt haben. der Prioritätenordnung beschlossen. Die bis anhin dem Wahlbedarf zugeordneten Massnahmen der Gemeinden unter dem Stichwort „Biotope, Naturschutzgebiete, Weiher“ wurden unter dem neuen Titel „Natur- und Landschaftsschutz“ der Prioritätsstufe I zugeteilt, soweit es um genehmigte Projekte auf der Grundlage des Mehrjahresprogrammes Natur 2001, der Richt- oder der Nutzungsplanung geht. In der Regel handelt es sich um finanziell geringfügige Aufwendungen. Da im ländlichen Raum mehr schützenswerte Gebiete als in Agglomerationen erhalten blieben, schafft die Änderung der Prioritätenordnung einen gewissen Ausgleich zwischen ländlichen und eher städtischen Gegenden. 3. Finanzausgleich oder Lastenausgleich?: Das Postulat zielt auf weitergehende Änderungen ab. Die in der Begründung skizzierte Lösung ist jedoch mit der geltenden Finanzausgleichsordnung nicht zu vereinbaren. Nach § 1 des Finanzausgleichsgesetzes vom 29. Juni 1983 besteht der Zweck des Finanzausgleichs darin, unter den Gemeinden ausgewogene Verhältnisse hinsichtlich der Steuerbelastung und der Leistungsfähigkeit zu gewährleisten sowie eine zeitgemässe Entwicklung zu ermöglichen. Kriterium sowohl für den Anspruch auf Ausgleichsbeiträge als auch für die Beiträge zugunsten des horizontalen Finanzausgleichs ist demnach die finanzielle Leistungsfähigkeit, nicht die Höhe der Belastung durch eine bestimmte Aufgabe. Wo die individuelle Belastung einer Gemeinde durch eine Aufgabe berücksichtigt wird (zusätzliche Finanzbedarfsgrössen wie z.B. Schulgelder für Berufsschulen), geht es bei allen Gemeinden um gleichermassen auferlegte, bezüglich der finanziellen Aufwendungen nicht beeinflussbare Verpflichtungen. Das Postulat will jedoch gerade nicht gleichmässig bestehende Aufgaben abdecken, sondern nach unterschiedlichen Leistungen differenzieren. Es verlangt einen Lastenausgleich, wenn die Aufwendungen für ökologische Massnahmen, gemessen nach festzulegenden Kriterien, über oder unter einer bestimmten Grösse liegen, und zwar unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde. 4. Finanzausgleich statt Steuerungsprozesse?: Letztlich zielt das Postulat auf ein richtiges Anliegen ab, nämlich auf den Steuerungsprozess für eine nachhaltige, umweltgerechte Entwicklung. Grundlage dazu sind einerseits Umweltstandards, anderseits Ausgleichsmodelle wie direkte Abgeltungszahlungen, Lenkungsabgaben ohne Zweckbindung oder zweckgebundene Abgaben wie der Landschaftsrappen. Damit eine solche Steuerung funktioniert, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: 1. Erforderlich sind in erster Linie klare umweltpolitische Ziele, denen Indikatoren zur Beurteilung der Zielerreichung zugeordnet sind. Die Ziele sind regional zu differenzieren, und sie dürfen nicht statisch sein, sondern müssen Umweltveränderungen berücksichtigen (Klima, Nährstoffbelastungen etc.). Art. 1729 2. Staatliche Programme, welche diese festgelegten Ziele berücksichtigen und der Verpflichtung zur Evaluation der Umweltwirkung unterliegen. 3. Erfolgskontrolle oder Evaluation der staatlichen Massnahmen und Sachprogramme. 4. Ein allgemeines Monitoring (Dauerbeobachtung im Bereich Wasser, Boden, Luft, Landschaft, biologische Vielfalt etc.). Diese Grundlagen fehlen sowohl in rechtlicher als auch in naturwissenschaftlicher Hinsicht und können nicht von heute auf morgen erarbeitet und umgesetzt werden. Insbesondere ist ein einzelner Kanton sinnvollerweise nicht autonom, von sich aus neue Umweltstandards und Abgaben einzuführen. Im Rahmen des zur Zeit anlaufenden Aufgabenteilungsprojektes wird dieser Aspekt möglicherweise im Gesamtrahmen nochmals geprüft. Vorsitzender: Der Regierungsrat ist nicht bereit, dieses Postulat zu übernehmen. Martin Christen, Turgi: Die SP-Fraktion schlägt Ihnen die Schaffung einer Art ökologisch begründeten Finanzausgleichs vor. Dieser Lastenausgleich soll von Gemeinden gespiesen werden, die in ökologischer Hinsicht Defizite aufweisen, weil sie für den Schutz und der Förderung von Naturwerten inner- und ausserhalb des Siedlungsraumes zu wenig Mittel bereitstellen bzw. zu wenig Massnahmen treffen. Profitieren sollen von einem solchen Lastenausgleich Gemeinden, die in diesen Bereichen Überdurchschnittliches leisten. Die Begründung für einen solchen Vorschlag, der meines Wissens in der Schweiz noch nicht existiert: Unser aller Ziel muss ja die Erhaltung der Artenvielfalt sein. Es soll verhindert werden, dass weitere bedrohte Tier- und Pflanzenarten sang- und klanglos aussterben. Trotz vorhandener gesetzlicher Grundlagen, trotz gewachsenem Verständnis und gutem Willen vieler Behörden und Verwaltungen müssen wir mehr tun. Es braucht mehr Engagement im Kanton und in den Gemeinden. Vor allem braucht es mehr Mittel, weitere Massnahmen, mehr Druck und Anreize. Wir haben hier im Grossen Rat schon mehrmals Nutzungspläne genehmigt, die punkto Naturschutz in keiner Weise zu genügen vermochten. Vor einer Woche war es die Nutzungsplanung Hunzenschwil. Sie weist kein einziges Schutzgebiet aus. Offenbar sind in den letzten Jahrzehnten sämtliche naturnahen Gebiete ausgeräumt worden oder, was wahrscheinlicher ist, mögliche Biotope von lokaler oder regionaler Bedeutung sind nicht unter Schutz gestellt worden. Wir haben auch andere Beispiele in anderen Nutzungsplanungen angetroffen. Erstaunlicherweise waren es Nutzungsplanungen von ländlichen Gemeinden, z.B. Unterendingen (0 ha Naturschutzzone, 0 ha Magerwiesen), Recklingen (0,7 ha Naturschutzzone bei einer Kulturlandfläche von 457 ha) oder Kallern, wo der Regierungsrat in seiner Botschaft geschrieben hat: "Ein Blick auf das Kulturland bestätigt, dass es sich um eine weitgehend ausgeräumte Landschaft handelt, die nur noch wenige biologische Naturwerte besitzt". Regierungsrat Dr. Pfisterer hat am letzten Dienstag darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Richtplans festgelegt werden müsse, wo und in welchen Gemeinden welche Schutzgebiete quasi als Ersatz für schutzgebietlose Gemeinden festzulegen seien. Das mag ja richtig sein, aber die Gemeinde, die keine solche Schutzzone aufweist, 18. Juni 1996 5. Die Ergebnisse aus Erfolgskontrolle und Dauerbeobachtung wären einerseits direkt für die Korrektur von Massnahmen, z.B. staatlichen Programmen zu verwenden, anderseits periodisch in einer Umweltberichterstattung zusammenzufassen und im Hinblick auf die Frage zu interpretieren, welche Verbesserungen für eine dauerhaftumweltgerechte Politik zu planen sind. müsse selbstverständlich in einem solchen Fall auch einen Beitrag leisten, mit dem Schutz- und Förderungsmassnahmen in anderen Gemeinden unterstützt werden könnten. Wahrscheinlich fehlen hierzu, wie aus dem Kommentar des Regierungsrates hervorgeht, die gesetzlichen Grundlagen. Es ist auch keine Motion, sondern ein Postulat, also ein Vorschlag, der ein Ziel für ein neuartiges Lenkungsinstrument vorgibt, mit dem weitere Anreize geschaffen werden könnten. Sicher wäre es nicht ganz einfach, eine Bewertungs- und Beurteilungsgrundlage zu schaffen, also eine Art Punktesystem, das möglichst objektiv und einfach zu handhaben wäre. Die SP-Fraktion bittet Sie, unsere Idee zu unterstützen. Natürlich ist ihre Realisierung mit einigen Schwierigkeiten verbunden, aber dieses Artensterben, diese Katastrophe, die sich in unserem Kanton in aller Stille abspielt, nur mit weiteren, wirksamen Massnahmen verhindert werden kann. Unser Postulat wäre eine solche Möglichkeit. Gisela Sommer, Wettingen: Ich möchte noch etwas zur ungleichen Lastenverteilung im Naturschutz sagen: Heute sind die Gemeinden von Massnahmen für den Naturschutz ganz unterschiedlich stark belastet. Einerseits haben wir Gemeinden mit Dekrets- oder Schwerpunktgebieten für den Natur- und Landschaftsschutz. Von ihnen wird erwartet, dass sie ihre Naturwerte langfristig sichern, und zwar mit planerischen Massnahmen und finanziellen Aufwendungen. Sie tun etwas im öffentlichen Interesse, für den ganzen Kanton. Auf der anderen Seite stehen die oft reicheren Mittellandgemeinden, welche ihre Landschaften schon längst ausgeräumt haben. Keine Naturwerte, folglich keine Leistungen für den Naturschutz. Diese Situation ergibt automatisch eine ungleiche Lastenverteilung. Gemeinden, die reich an Naturwerten, aber arm an Finanzen sind, wehren sich verständlicherweise dagegen, immer mehr für den Naturschutz tun zu müssen. Das ist auch der Grund, weshalb immer wieder Gebiete von kantonaler Naturschutzbedeutung nicht mehr weiter erhalten werden. Ihre Bewirtschaftung wird intensiviert, und bei der Nutzungsplanung werden sie umgezont. Sie gehen für den Naturschutz verloren. Diese Entwicklung müssen wir aufhalten. Die jetzigen Vereinbarungen und Ausgleichszahlungen reichen dazu nicht immer aus. Der prozessorientierte Naturschutz in unserem Kanton funktioniert nur, wenn von Fall zu Fall genügend finanzielle Mittel und die entsprechenden rechtlichen Instrumente bereitstehen, um Naturschutzprogramme umzusetzen. Die Situation von an Naturwerten reichen, an Finanzen armen Gemeinden sollte nicht ausschlaggebend für den Vollzug des Natur- und Landschaftsschutzes sein. Ich möchte Sie bitten, das Postulat zu überweisen. Dem Regierungsrat fällt bei einer Überprüfung dieser Situation sicher kein Stein aus der Krone. Regierungsrat Dr. Thomas Pfisterer: Das ist ein reales Anliegen, das wir ernst nehmen müssen. Es ist ein Problem 169 18. Juni 1996 des Stadt-Land-Gefälles in unserem Kanton. Ich habe dies in den letzten Jahren intensiv erlebt. Ich erinnere an die Diskussionen über Raumordnungskonzept, Richtplan, öffentlichen Verkehr, Strassenbaugesetz, Bewirtschaftungsbeiträge. Ich bitte Sie aber sehr, uns diesen Riesenauftrag nicht jetzt zu erteilen. Wir können das nicht auch noch integral angehen. Es ist eine Frage der Kapazitäten und Prioritäten. Es fehlt uns an den statistischen Unterlagen. Wir sind dabei, Art. 1730 diese aufzubauen. Das AGIS wird uns helfen. Wir sind in verschiedenen Teilbereichen mit diesem Problem beschäftigt. Wir haben den Pfad der schrittweisen Einzelansätze gewählt. Dieser pragmatische Weg ist vernünftig. Bitte keinen neuen Grossauftrag, aber das Anliegen wollen wir schrittweise weiter angehen. Spätestens bei der Diskussion um das Regierungsprogramm können Sie wieder Gewichte setzen. Die Bandbreite der Gemeindesteuerfüsse hat sich bei 88 135 % stabilisiert und liegt damit deutlich unter den Extremwerten früherer Jahre. Abstimmung: Für Überweisung des Postulates: 36 Stimmen. Dagegen: 81 Stimmen. Vorsitzender: Das Geschäft ist erledigt. 1731 Postulat Felix Binder, Tegerfelden, vom 26. April 1994 betreffend Zusammenarbeit der Gemeinden; Überweisung an den Regierungsrat (vgl. Art. 477 hievor) Vorsitzender: Der Regierungsrat ist bereit, das erwähnte Postulat entgegenzunehmen. Liegen dazu Wortmeldungen vor? Das ist nicht der Fall. Sie haben das Postulat stillschweigend überwiesen. 1732 Interpellation Felix Binder, Tegerfelden, vom 17. Januar 1995 betreffend Wahrung der Selbständigkeit aller Aargauer Gemeinden; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 900 hievor) Antwort des Regierungsrates vom 8. Mai 1996: Die vorliegende Interpellation wurde anfangs 1995 eingereicht. Die Beantwortung erfolgt erst jetzt, weil die Entwicklung der Finanzlage der Gemeinden und des Finanzausgleichs im vergangenen Jahr abgewartet wurde, um im Hinblick auf die gestellten Fragen die richtigen Schlüsse ziehen zu können. Zudem war in den letzten Monaten das Projekt Aufgabenteilung Kanton - Gemeinden in Vorbereitung, das für die Wahrung der Selbständigkeit der Gemeinden ebenfalls von erheblicher Bedeutung ist. Die Situation des Finanzausgleichs hat sich 1995 deutlich beruhigt. Die Kürzung der ordentlichen Beiträge konnte gegenüber dem Vorjahr um die Hälfte auf 14.3 % reduziert werden. Entgegen früheren Befürchtungen konnten die zusätzlichen Beiträge voll ausgerichtet werden. Das Fondsvermögen erhöhte sich um Fr. 3.3 Mio. auf Fr. 10.1 Mio. Mit dem Voranschlag 1996 bewilligte der Grosse Rat zudem die Erhöhung des Steuerzuschlags auf 3 %, was in den kommenden Jahren zu einer weiteren Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Finanzausgleichs führen dürfte. 170 Aus Sicht des Regierungsrates besteht keine Notwendigkeit, Zusammenschlüsse von Gemeinden zu forcieren. Dagegen erachtet er eine Intensivierung der Zusammenarbeit der Gemeinden bei der gemeinsamen Aufgabenerfüllung als sinnvoll und notwendig. Die entsprechenden Bestrebungen der Gemeinden sollen durch den Kanton noch vermehrt unterstützt werden. Im Hinblick darauf hat deshalb das Departement des Innern, parallel zum Projekt Aufgabenteilung, auch eine Ueberprüfung der Organisation und Aufgaben der Gemeindeabteilung und insbesondere des Gemeindeinspektorates in die Wege geleitet. Zu Frage 1 und 2: Der Regierungsrat vertritt nach wie vor die Auffassung, dass der Zusammenschluss in erster Linie Sache der Gemeinden selbst ist, wie es die Kantonsverfassung (§ 105) und das Gemeindegesetz (§ 5 ff.) vorsehen. Es sind durchaus Situationen denkbar, in denen für die beteiligten Gemeinden ein Zusammenschluss sinnvoll ist. Der Regierungsrat würde entsprechende Bestrebungen der Gemeinden unterstützen, jedoch nicht aktiv forcieren. Die abschliessende Zuständigkeit liegt ohnehin beim Grossen Rat, der die Zusammenschlüsse genehmigen muss. Wie schon bei früherer Gelegenheit festgehalten (u.a. Beantwortung der Interpellation Kurt Oldani vom 13. Oktober 1992), erachtet der Regierungsrat die bestehende Kompetenzordnung für den Zusammenschluss von Gemeinden vor dem Hintergrund der Gemeindeautonomie als sachlich und politisch richtig. Er beabsichtigt deshalb keine Aenderung der erwähnten Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen. Hingegen ist der Regierungsrat der Meinung, dass das bestehende Instrumentarium für eine zweckmässige und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung durch interkommunale Zusammenarbeit (Gemeindevertrag und Gemeindeverband) sowie Uebertragung an Dritte noch vermehrt ausgeschöpft werden muss. Entsprechende Akzente sind beim Startgespräch zum Projekt Aufgabenteilung zwischen einer Delegation des Gemeindeammännerverbandes und des Regierungsrates von beiden Seiten gesetzt worden. Bereits heute bietet § 11 des Baugesetzes eine neue, weitergehende Grundlage zur verbesserten Zusammenarbeit für die einzelnen Gemeinden; danach haben die Regionalplanungsverbände dafür zu sorgen, dass die Gemeinden ihre Planungen innerhalb der Region aufeinander abstimmen. Gemäss §§ 72 und 76 des Gemeindegesetzes könnten die Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen sogar zur Zusammenarbeit bzw. zum Beitritt zu einem Gemeindeverband verpflichtet werden. Der Regierungsrat vertritt jedoch auch in diesem Bereich die Auffassung, dass die Gemeinden in erster Linie selbst aktiv werden sollen. Allerdings müssen für entsprechende Bestrebungen noch vermehrt Anreize geschaffen werden. In die gleiche Richtung zielt auch das Postulat (6644) Felix Binder vom 26. April 1994, das eine Förderung der Zusammenar- Art. 1730 18. Juni 1996 beit der Gemeinden mit differenzierten Subventionssätzen vorsieht. Es wird deshalb beantragt, dieses Postulat entgegenzunehmen. Zu Frage 3: Die Schaffung ausgewogener Verhältnisse im Sinne von § 120 der Kantonsverfassung bedeutet nicht, dass in allen Gemeinden die erbrachten Leistungen und die Steuerbelastungen vereinheitlicht werden müssen. Dies würde dem autonomen Gestaltungswillen der Gemeinden widersprechen und wäre mit deren Eigenständigkeit nicht zu vereinbaren. Der ausgleichenden Annäherung der kommunalen Steuerfüsse sind dadurch Grenzen gesetzt, weshalb indem die Anzahl der Gemeinden in der Bandbreite von 100 % - 125 % auf 189 (81,5 %) gesunken ist, 11 (4,7 %) Gemeinden einen Steuerfuss unter 100 % und 32 (13,8 %) Gemeinden einen Ansatz über 125 % aufwiesen, darf immer noch von relativ ausgewogenen Verhältnissen gesprochen werden. Dies gilt auch für das Jahr 1996, das ein praktisch unverändertes Bild zeigt (Extremwerte 88 % - 131 %; 188 Gemeinden 100 % bis 125 %; 11 Gemeinden unter 100 %; 33 Gemeinden über 125 %). Die Steuerbelastung in den einzelnen Gemeinden ist heute jedenfalls wesentlich ausgeglichener als in den 60er und 70er Jahren mit damaligen Extremwerten von bis zu 190 %. Die am 1. Januar 1995 in Kraft getretenen revidierten Bestimmungen des Finanzausgleichsgesetzes sowie die Erhöhung des Staatssteuerzuschlages auf 2 % ab 1993 und auf 3 % für das Jahr 1996 lassen zudem erwarten, dass sich die Steuerfüsse im oberen Bereich nicht nur stabilisieren, sondern tendenziell wieder nach unten bewegen werden. In diesem Zusammenhang kann auf die folgende Entwicklung der ordentlichen Finanzausgleichsbeiträge hingewiesen werden: Auszahlungsjahr Bedarf (Mio.) Auszah- Verändelung rung zu (Mio.) Vorjahr Kürzung 1993 24,8 24,8 - 9,2 % keine 1994 48,6 33,1 + 33,5 % 31,8 % 1995 49,7 35,5 + 7,3 % 28,6 % 1996 48,4 41,5 + 16,9 % 14,3 % Für das Jahr 1997 und folgende kann mit einer weiteren Reduktion der Kürzung der ordentlichen Beiträge gerechnet werden. Ebenso sollten für die zusätzlichen Beiträge ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Zu Frage 4 a): Die Beratungstätigkeit hat innerhalb des Aufgabenbereiches des Gemeindeinspektorates bereits seit Jahren und heute noch vermehrt einen sehr grossen Stellenwert. Die Beratung der Gemeinden in allen Fragen des Finanzhaushaltes erfolgt durch die tägliche Erteilung von mündlichen und schriftlichen Auskünften, durch individuelle Hilfestellungen für einzelne Gemeindebehörden und Finanzverwaltungen sowie durch die Durchführung von Fachkursen und die Mitarbeit bei Weiterbildungsprogrammen. Sie betrifft die Beantwortung von einfachen Fragen der Buchführung und geht bis zur Behandlung von komplexeren Finanzierungs- und Analyseproblemen. Die Gemeindeabteilung sucht permanent nach Verbesserungen der Beratungstätigkeit. Im Zuge der anstehenden Neubesetzung der Stelle des Chefs Gemeindeabteilung werden Organisation und auch keine gesetzlichen Vorgaben bestehen, wie die anzustrebende Ausgewogenheit konkret auszusehen hat. Für die Beurteilung der Ausgewogenheit darf nicht von den Extremwerten - im Jahre 1994 zwischen 88 % und 135 % ausgegangen werden. Von den 232 Gemeinden befanden sich deren 202 (87,1 %) in einer Bandbreite von 25 % (100 125 %). Nur 11 (4,7 %) Gemeinden hatten einen Steuerfuss unter 100 % und 19 (8,2 %) Gemeinden einen solchen über 125 %. Obwohl sich die Situation im Jahre 1995 mit unveränderten Extremwerten etwas negativ verändert hat, Aufgaben der Abteilung wie auch des Gemeindeinspektorates einer grundsätzlichen Ueberprüfung unterzogen. In diese Ueberprüfung ist auch die Beratungstätigkeit gegenüber den Gemeinden einbezogen, v.a. in den Bereichen Organisation, interkommunale Zusammenarbeit und Finanzen. Die Beratung soll künftig gezielter auf diejenigen Gemeinden ausgerichtet werden, bei denen ein höherer Unterstützungsbedarf besteht. Zu Frage 4 b): Die Frage der Erfüllung von Aufgaben des Gemeindeinspektorates unter Einbezug von Privaten (Treuhand- und Revisionsgesellschaften) ist ebenfalls Gegenstand der Ueberprüfung der Organisation der Gemeindeabteilung. Eine umfassende Privatisierung wird dabei jedoch nicht angestrebt, weil der Kanton nicht vollständig von der Aufsicht über die Gemeindefinanzen entbunden werden kann. Die Uebertragung der Berechnungen für den Finanzausgleich auf Amtsstellen des Finanzdepartementes wird geprüft. Zur Zeit erhebt das Kantonale Steueramt allerdings nur zum Teil die für den Finanzausgleich benötigten Daten. Die notwendigen Grundlagen werden hauptsächlich bei der Kontrolle der vollständigen Gemeinderechnungen beschafft, mit denen sich heute weder das Kantonale Steueramt noch das Amt für Finanzkontrolle befassen. Zu Frage 4 c): Wie bereits erwähnt, ist die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit durch die Anwendung differenzierter Subventionssätze zu begrüssen. Dem Anliegen trägt der Kanton in einzelnen Teilbereichen bereits heute Rechnung. So sieht das vom Grossen Rat verabschiedete und im Juni dieses Jahres zur Volksabstimmung gelangende revidierte Feuerwehrgesetz vor, dass die Gebäudeversicherungsanstalt die Beitragsleistung bei einer gemeinsamen Anschaffung und Verwendung von Material und Einrichtungen durch mehrere Gemeinden erhöht, sofern dadurch technische, betriebliche oder finanzielle Vorteile erwachsen, welche die Interessen an der gemeindeweisen Anschaffung überwiegen. Die Zielsetzung, über die Zusprechung von Subventionen Anreize für eine vermehrte Kooperation der Gemeinden zu schaffen, ist bei anstehenden und künftigen Gesetzesrevisionen sowie im Rahmen des Projektes Aufgabenteilung Kanton - Gemeinden weiterzuverfolgen. In diesem Sinne ist der Regierungsrat auch bereit, das entsprechende Postulat Felix Binder entgegenzunehmen. Im Bereich des Finanzausgleichs wird das Anliegen berücksichtigt, indem regionale Projekte bei der Freigabe von Projekten im Hinblick auf zusätzliche Beiträge aus dem Finanzausgleich höhere Priorität haben. Felix Binder, Tegerfelden: Ich bin von der Antwort nur teilweise befriedigt. Ich bin überrascht, dass nach anderthalb Jahren eine so dürftige Antwort gekommen ist. Die Frage der Selbständigkeit der kleinen Gemeinde auf die Höhe des 171 18. Juni 1996 Finanzausgleichs reduzieren zu wollen ist zu einfach. Ich hätte grundsätzliche Überlegungen zu diesem Thema erwartet. Nicht nur die Finanzen drücken die kleinen Gemeinden, es gibt vor allem auch Umsetzungsprobleme, verbunden mit den hier produzierten und vom Volk angenommenen Vorlagen. Zum Thema Zusammenarbeit der kleinen Gemeinden sollte es Modellvorschläge geben. Ich war bei Schul- und Feuerwehrzusammenlegungen dabei, und bei jedem Thema musste das Rad neu erfunden werden. Es wäre zeitgerecht, 1733 Interpellation Urs Locher, Zofingen, vom 5. März 1996 betreffend Öffnungszeiten für alkoholfreie Cafés an Sonn- und Feiertagen; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 1518 hievor) Antwort des Regierungsrates vom 5. Juni 1996: § 26 des Gesetzes über das Wirtschaftswesen und den Handel mit geistigen Getränken (Wirtschafts-gesetz) vom 2. März 1903 lautet wie folgt: "An Sonn- und Feiertagen sollen die Wirtschaften bis 10.00 Uhr geschlossen sein. Dieses Verbot bezieht sich jedoch weder auf Reisende, noch auf diejenigen Personen, die in einer Wirtschaft herbergen." Diese Gesetzesbestimmung ist grundsätzlich anwendbar auf alle Gastwirtschaften, handle es sich um solche mit oder ohne Alkoholausschank. An der Bestimmung fällt auf, dass sie in Satz 1 als SollVorschrift formuliert ist, Satz 2 hingegen von einem Verbot ausgeht. In der Praxis macht dieser Widerspruch Mühe und lässt Raum für eine unterschiedliche Handhabung. Keine Geltung hat die Vorschrift für Reisende und für Personen, die in einer Gastwirtschaft logieren. Die Ausnahme für Reisende ist im Zusammenhang mit den Reisegewohnheiten und Möglichkeiten zu Beginn dieses Jahrhunderts zu verstehen. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass Gastwirtschaften, die als Nebenbetriebe der Eisenbahn und der Nationalstrassen eingestuft sind, nicht unter das kantonale Recht fallen. Deshalb können die entsprechenden Gaststätten an Bahnhöfen und die Raststätten auf der Autobahn an Sonnund Feiertagen früher öffnen. Der Regierungsrat hält die Bestimmung von § 26 als revisionsbedürftig und wird mit dem Entwurf des neuen Gastwirtschaftsgesetzes deren Aufhebung beantragen. Zu Frage 1: § 26 des Wirtschaftsgesetzes ist aufgrund der gesellschaftlichen Verhältnisse zu Beginn dieses Jahrhunderts entstanden. Der sonntägliche Kirchgang war damals derart dominierend, dass eine Oeffnung von Gastwirtschaften vor dem Abschluss des Gottesdienstes kaum denkbar war. Zudem bestand auch kein eigentlicher Bedarf für eine frühere Oeffnung am Sonntagmorgen, weil es die heute herrschende freizeitliche Betriebsamkeit am Sonntagmorgen noch gar nicht gab. Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass es nicht die Aufgabe des Rechts sein kann, durch gesellschaftliche Entwicklungen überholte Ordnungen aufrecht zu erhalten. Die geltende Regelung der zulässigen Oeffnungszeiten von Gastwirtschaften am Sonntagmorgen ist 172 Art. 1731-1732 wenn sich die Regierung zu diesen Themen Gedanken machte. Die Frage des Steuerfusses und der Bandbreite zwischen 88 % und 135 %: Diese erachte ich als zu hoch. In diesen Gemeinden versteht niemand, warum manche Leute nicht einmal 90 % Steuern bezahlen müssen und in den kleinen Gemeinden müssen es 135 % sein, damit die minimalsten Aufgaben erfüllt werden können. Ich bin von der regierungsrätlichen Antwort nur teilweise befriedigt. Vorsitzender: Das Geschäft ist erledigt. angesichts des in den letzten Jahren eingetretenen Wandels nicht mehr zeitgemäss. Zu Frage 2: Auch wenn das geltende Wirtschaftsgesetz in diesem Sinne einen Mangel aufweist, behält es grundsätzlich seine Gültigkeit. Insbesondere lässt es nach Ansicht des Regierungsrates keinen Platz für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen an Wirte, die ihren Betrieb früher öffnen möchten. Die Erteilung von Ausnahmebewilligungen ist nur zulässig, wenn das Gesetz selbst solche vorsieht und einer Behörde die Kompetenz erteilt, Ausnahmebewilligungen zu erteilen. Beides ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Die Ahndung von Verstössen gegen die Oeffnungszeiten fällt in die Kompetenz der Justizbehörden in den Bezirken. Diese tolerieren bereits heute in mehreren Bezirken frühere Oeffnungszeiten von Gastwirtschaften an Sonn- und Feiertagen und verzichten auf die Einleitung von Strafverfahren. Auch eine kürzlich vom Grossen Rat mit grosser Mehrheit überwiesene Motion verlangt eine Liberalisierung der Oeffnungszeiten von Gastwirtschaften an Wochenenden. Zu Frage 3: Die Totalrevision des Wirtschaftsgesetzes erweist sich erwartungsgemäss als komplexes Unterfangen. Zu klären sind bedeutende Fragen im Zusammenhang mit der Bedürfnisklausel, dem Fähigkeitsausweis, der Patentpflicht und den Oeffnungszeiten. Weiter müssen die meisten Bestimmungen den Entwicklungen der heutigen Zeit angepasst oder ganz eliminiert werden. Der beigezogene Gesetzesredaktor hat alle diese Fragen einer eingehenden und zeitaufwendigen Ueberprüfung unterzogen. Nach diesen Vorarbeiten sollte es möglich sein, den Gesetzesentwurf im Sommer 1996 in eine breit gestreute Vernehmlassung zu geben. Der weitere Fahrplan hängt davon ab, wie der Entwurf in der Vernehmlassung aufgenommen wird und wie anschliessend die Beratung im Grossen Rat verläuft. Regierungsrat und Departement des Innern sind bestrebt, das Gesetzgebungsverfahren speditiv abzuwickeln. Urs Locher, Zofingen: Ich danke dem Regierungsrat für die klare Stellungnahme bezüglich dem heutigen Stellenwert der angesprochenen Bestimmungen im Wirtschaftsgesetz. Ich sehe auch, dass er sich den gesellschaftlichen Entwicklungen nicht entgegenstellen will. Ich stelle ebenfalls fest, dass es allein Sache der Justizbehörden im Bezirk ist, ob man diesbezüglich grosszügig und tolerant ist. Der Regierungsrat lässt zwischen den Zeilen durchblicken, dass er ebenfalls eine grosszügige Lösung empfiehlt. Ich tue das auch und möchte die Bezirksbehörden auffordern, sich in tolerantem Sinn gegenseitig abzustimmen und keine unnötigen Kontroll- und Anzeigeübungen mehr durchzuführen. Ich bedaure, dass kein interner Fahrplan für ein zügiges Durchsehen der Wirtschaftsrevision besteht. Es gibt Gesetzesrevisionen, die in aller Eile durchgezogen werden, andere eher im Schneckentempo. Mir scheint, dass bislang ziemlich viel Zeit verloren wurde, obwohl schon eine Reihe von Signalen Art. 1732 gesetzt wurde. Meiner Meinung nach müsste es möglich sein, die in diesem Sommer stattfindende Vernehmlassung zügig zu verarbeiten und die beiden Lesungen mit anschliessender Volksabstimmung 1997 durchzuziehen, damit das neue Wirtschaftsgesetz wie in anderen Kantonen innert 1734 Postulat der SP-Fraktion vom 12. Dezember 1995 betreffend finanzielle Starthilfe an das Schweizerische Therapiezentrum für Folteropfer; Ablehnung (vgl. Art. 1428 hievor) Antrag des Regierungsrates vom 22. Mai 1996: 1. Allgemeine Bemerkungen zur Folter: Internationale Abkommen verbieten heute die Folter, diese schwerste, die Menschenwürde missachtende Form der Menschenrechtsverletzung. Art. 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinigten Nationen vom 10. Dezember 1948 nimmt dazu klar Stellung: "Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden". Sowohl die Europäische und die Amerikanische Menschenrechtskonvention, als auch die Afrikanische Charta der Menschenrechte und die Interamerikanische Konvention zur Prävention und Bestrafung von Folter sprechen sich in diesem Sinne aus. Trotz der internationalen Bemühungen zur Einhaltung der Menschenrechte kann nicht negiert werden, dass die Folterung und grausame Misshandlung von Gefangenen weiterhin eine triste Realität politischer Machtausübung in vielen Ländern bildet. 2. Therapieprojekt SRK für gefolterte Flüchtlinge: Das Therapie-Zentrum SRK steht unter der Trägerschaft des Schweizerischen Roten Kreuzes (Departement Flüchtlingshilfe) und befindet sich im Areal des Inselspitals in Bern. Anfangs September 1995 wurden die Räumlichkeiten bezogen und das Therapie-Zentrum eröffnet. Per Jahresbeginn 1996 befanden sich 18 Personen in einer längerfristigen Behandlung. Aufgabe des Therapiezentrums: Zentrale Aufgabe bildet die ärztlich geleitete Therapie. Das ambulante Abklärungs- und Therapieangebot für die gefolterten oder schwer kriegstraumatisierten anerkannten Flüchtlinge und ihre Angehörigen umfasst medizinische, psychische, psychotherapeutische und soziale Aspekte. Daneben übernimmt das Therapiezentrum SRK auch Aufgaben in den Bereichen Dokumentation (Aufbau einer Dokumentationsstelle zur Thematik der Folter und Kriegstraumatisierung) und Forschung (Durchführung praxisorientierter Forschungsprojekte, wie Evaluation von 18. Juni 1996 nützlicher Frist in Kraft treten kann. Weil ein konkreter Terminplan fehlt und etwas zu wenig Dampf gemacht wird, bin ich von der regierungsrätlichen Antwort nur teilweise befriedigt. Vorsitzender: Das Geschäft ist erledigt. Behandlungsmodellen). Ferner wird mittels Aus-, Weiterund Fortbildung der Aufbau von weiteren interdisziplinären Behandlungseinheiten für Folteropfer in der ganzen Schweiz gefördert. Finanzierung: In der Aufbauphase erfolgt die Finanzierung hauptsächlich durch das Schweizerische Rote Kreuz. Weiter werden Beiträge durch Spenden und die öffentliche Hand entrichtet. So leistete der Bund bis anhin einen Startbeitrag von Fr. 450'000.--. Einzelne Kantone (Bern, Neuenburg, Schwyz und Appenzell-Ausserrhoden) haben insgesamt Fr. 145'000.-- zugesichert. Die medizinisch-therapeutischen Leistungen werden von den Krankenkassen oder der IV bezahlt. Wie sich der Betrieb nach den Starthilfen finanzieren lässt, bleibt offen. Budget 1996: Das Budget für 1996 sieht bei einem Stellenetat von rund 800 % für 1996 Betriebskosten von Fr. 1,5 Millionen vor. 3. Bisherige Gesuche an den Kanton Aargau: Bereits im Jahre 1993 stellte das Schweizerische Rote Kreuz ein Beitragsgesuch an den Kanton Aargau für ein Therapieprojekt für gefolterte Flüchtlinge mit der Begründung, dass die Schweiz 1984 die UNO-Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen ratifiziert hat und damit eine moralische Verpflichtung eingegangen sei, diesen Personen eine möglichst vollständige Rehabilitation zu ermöglichen. Das Schweizerische Rote Kreuz wollte sich - unter Vorbehalt der Finanzierung dieser humanitären Aufgabe annehmen. Das Gesundheitsdepartement wurde damals vom Regierungsrat beauftragt, dieses Projekt zu prüfen. Nach Abklärungen, sowohl mit der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz und der Kantonalen Fürsorgedirektorenkonferenz in Bern, hat der Regierungsrat eine Beteiligung an diesem Projekt ebenfalls abgelehnt. Die Ablehnung erfolgte in der Überzeugung, dass die Therapieangebote in unserem Kanton und in der Schweiz sehr gut ausgebaut sind und die Folteropfer in den bestehenden Therapiezentren kompeten therapiert und behandelt werden können. Im Jahre 1994 stellte der ACAT (Action des Chrétiens pour l'Abolition de la Torture) Schweiz in Bern ein erneutes Unterstützungsgesuch an den Regierungsrat. Dieses Gesuch wurde unter den gleichen Gesichtspunkten abgelehnt. Am 12. Dezember 1995 wurde das Postulat der SP-Fraktion eingereicht. 4. Eingeholte Stellungnahmen des Gesundheitsdepartementes: Stellungnahme des Vorstandes der Konferenz der kantonalen Fürsorgedirektoren Bern: Die vorgeschlagene Lösung über eine neu zu schaffende zentrale Struktur findet keine Zustimmung. Die Konferenz ist der Auffassung, dass die dezentrale Behandlung eindeutig vorzuziehen ist. Die Kantone sind für die Betreuung von Flüchtlingen mit Niederlassungsbewilligungen, d.h. nach 5 Jahren, zuständig. Nach dieser Zeit ist die Integration weit fortgeschritten. Die ärztliche und soziale Betreuung sollte nach diesem Zeit173 18. Juni 1996 punkt gleich wie bei der einheimischen Bevölkerung erfolgen. Stellungnahme des Externen Psychiatrischen Dienstes (EPD) Königsfelden: Immer wieder werden dem EPD Folteropfer (ausländische) zur Behandlung zugewiesen. Das spezielle Fachwissen wird regelmässig (auch im Zusammenhang mit dem psychiatrischen Katastrophenkonzept des Kantons Aargau) geschult. Es werden Krisentinterventionen und Kurztherapien durchgeführt. Die Patientinnen und Patienten können danach in vielen Fällen in Praxen von Psychiaterinnen und Psychiatern, die über das spezielle Fachwissen verfügen, weiterbetreut werden. Ein Problem, gung zugezogen werden (diese werden übrigens auch von der Opferhilfe nach OHG eingesetzt). Es erstaunt, dass nun plötzlich die Kantone einen Beitrag an einen speziellen Teil dieser Betreuung leisten sollen. Die entstehenden Kosten gehören in die Betreuungskosten der anerkannten Flüchtlinge und damit zum Bund. 5. Folgerungen des Regierungsrates: Der Regierungsrat erachtet das Projekt eines Therapiezentrums SRK als eine nicht notwendige zusätzliche therapeutische Einrichtung mit sehr hohen Kosten. Insgesamt wird dadurch die Lage von Menschen, die die Sprache extremer Gewalt erfahren haben (Folteropfer) und mit diesen traumatisierenden Erlebnissen weiterleben müssen, nicht wesentlich verbessert. Dass eine dezentrale Behandlung, aus Zugänglichkeits- und psychosozialen Gründen, einer zentralisierten wenn immer möglich vorzuziehen ist, entspricht dem Grundsatz zeitgemässer Therapie (Spitex, Sozialpsychiatrie u.a.m.). Es ist sicher richtig, dass foltertraumatisierte, anerkannte Flüchtlinge, die einer komplexen Behandlung bedürfen, einer fachkundigen therapeutischen Hilfe zugeführt werden müssen. Der Regierungsrat ist sich durchaus bewusst, dass diese sowohl psychisch, physisch wie sozial betroffenen und geschädigten Menschen, die die traumatischen Auswirkungen der Folter bewältigen müssen, einfühlsam sowie fachlich kompetent behandelt werden müssen. Der Regierungsrat befürwortet aber die bisherige Regelung, dass dafür die vorhandenen, sehr gut ausgebauten Infrastrukturen, die über das nötige Fachwissen verfügen, zu nutzen sind. In einer multikulturellen und multikonfessionellen Gesellschaft ist das ärztliche und das therapeutische Personal stets angehalten, sich das nötige Fachwissen zu den vielfältig vorhandenen Problemen anzueignen. Es ist - auch in Anbetracht der eingeschränkten finanziellen Ressourcen jedoch nicht möglich, dass für alle Therapiesparten spezielle Behandlungenszentren eingerichtet werden, deren längerfristige Existenz fraglich ist. Das zeitlich beschränkte Projekt des Therapie-Zentrums SRK hat vor allem den Charakter einer wissenschaftlichen Studie mit sehr hohen Kosten. Die Zukunft des Projektes ist jedoch ungewiss. Des weiteren richtet sich das Projekt ausdrücklich an die anerkannten Flüchtlinge, für deren Kosten in den ersten 5 Jahren der Bund aufkommt. Die Frage, wie sich nach den Starthilfen der weitere Betrieb finanzieren lässt, bleibt offen. Vorsitzender: Der Regierungsrat beantragt, das Postulat abzulehnen. Barbara Kunz-Egloff, Brittnau: In seiner ablehnenden Antwort bezeichnet der Regierungsrat das Therapiezentrum 174 Art. 1733 das bei der Behandlung ausländischer Patientinnen und Patienten handicapiert, ist die Sprache. Dazu werden Dolmetscherinnen und Dolmetscher beigezogen (dieses Problem besteht aber genauso beim SRK-Therapiezentrum). Stellungnahme des Sozialdienstes des Kantons Aargau: Von den angeblich 7'000 Folteropfern, welche sich unter den anerkannten Flüchtlingen in der Schweiz befinden sollen, leben auch einige in unserem Kanton. Ihnen wird seit jeher medizinische, psychologische und therapeutische Hilfe gegeben. Wenn die Erlebnisse überhaupt je verarbeitet werden können, dann ist das mit den bestehenden Mitteln gewährleistet, indem Fachleute für Traumabewältifür Folteropfer als eine nicht notwendige zusätzliche therapeutische Einrichtung mit sehr hohen Kosten. Er stellt in Abrede, dass durch die Arbeit dieses Zentrums die Lage von Menschen, die extreme Gewalt und Verletzungen erfahren haben, verbessert werden könne. Diese Haltung des Regierungsrates ist masslos enttäuschend. Bis zur Eröffnung des Zentrums im Herbst 1995 war die Schweiz die einzige Industrienation der Welt, die keine spezialisierte Behandlungsstelle für gefolterte und kriegstraumatisierte Menschen hatte. Dabei rechtfertigen humanitäre und fach-liche Gründe diese notwendige therapeutische Einrichtung. Der Entscheid der Aargauer Regierung stützt sich unter anderem auf die ablehnende Empfehlung der Konferenz der Fürsorgedirektoren von 1993. Dieser Entscheid wurde damals aufgrund umfassender theoretischer Projektgrundlagen gefällt, namentlich aufgrund von Studien von Prof. Wicker und Frau Dr. Weiss. Es ist sehr bedauerlich, dass neuere Entwicklungen und insbesondere die nun praktischen Erfahrungen des seit September 1995 eröffneten Therapiezentrums nicht berücksichtigt wurden. Das Therapiezentrum hat keine zentrale Versorgungsstruktur, im Gegenteil. Es will durch die intensive Öffentlichkeitsarbeit, Beratungs- und Weiterbildungsangebote sowie intensive Arbeit im Bereich von Forschung und Dokumentation die gemachten Erfahrungen in der Behandlung von Gefolterten und Kriegstraumatisierten weitertragen. Beispielsweise muss die universitäre Weiterbildung "Folter- und kriegstraumatisierte Flüchtlinge in der Schweiz" doppelt geführt werden, weil so viele sich angemeldet hatten und der Kurs ein überdurchschnittlich positives Echo hervorrief. Das Ziel dieser Konzeption der Multiplikation von Fachwissen und therapeutischen Fähigkeiten ist, eine Grundlage für den Aufbau von anderen Therapieeinrichtungen zu schaffen. Seit der Eröffnung des Zentrums haben sich bereits rund 70 von schwersten Menschenrechtsverletzungen betroffene, anerkannte Flüchtlinge für eine ambulante medizinische und psychotherapeutische Behandlung angemeldet. 40 Menschen stehen zur Zeit in Behandlung. Es besteht gegenwärtig bereits eine lange Warteliste. Die schwer traumatisierten Flüchtlinge aus bisher acht verschiedenen Ländern leiden teilweise schon seit Jahren unter schwerwiegenden körperlichen und sozialen Folgen der Misshandlungen. Sie sind deshalb in der Arbeitswelt kaum integrierbar, und die nachhaltigen Folgen treffen die ganze Familie. Die Mehrzahl der Patientinnen und Patienten im Therapiezentrum des Roten Kreuzes wurden bislang in freier Praxis behandelt, ohne durchgreifenden Erfolg. Wiederholt durchgeführte und zum Teil teure Abklärungen sowie unkoordiniert durchgeführte Behandlungen mit einer Vielzahl an Medikamenten sind bei den Opfern an der Tagesordnung. Nicht selten werden diese Behandlungen 18. Juni 1996 Art. 1734 ohne ausreichende Übersetzungshilfen durchgeführt. Dies begünstigt Unklarheiten, Missverständnisse und mangelhafte Kooperation. In Ergänzung zu den bestehenden Strukturen können spezialisierte Therapieeinrichtungen für Folteropfer mithelfen, die Behandlungskosten zu senken. Dies wirkt längerfristig kostendämpfend, beispielsweise durch Verhinderung einer Invalidisierung. Die Auswirkungen von Folter und Krieg werden gerne verleugnet und heruntergespielt. Es liegt in der Natur des Menschen, abscheuliche Menschenrechtsverletzungen, Misshandlungen und deren Auswirkungen am liebsten nicht wahrhaben zu wollen. Der Kampf gegen diese Menschenrechtsverletzungen stellt jedoch einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Demokratie dar und ist ein Tatbeweis im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen. Ich bitte Sie inständig, das Postulat zu überweisen. auch eine intensive Therapie. Offenbar haben das Rote Kreuz sowie der Bund und einige Kantone dies erkannt und entsprechend Starthilfe gewährt. Die Schweiz ist in diesem Bereich speziell zur bestmöglichen Hilfe verpflichtet, da sonst das geflügelte Wort von der humanitären Schweiz zur Farce würde. Gerade weil die Flüchtlingsfürsorge fünf Jahre nach der Einreise eines Flüchtlings an den Kanton übergeht, sollte dieser das grösste Interesse daran haben, dass in der Zeit davor für Therapiebedürftige das Optimum getan wird. Der Kanton könnte sich dadurch viele Kosten ersparen, wenn die Leute für ihren Unterhalt selber sorgen könnten. Es geht hier um anerkannte Flüchtlinge. Wir müssen zu diesen Leuten sehen. Die Klinik Königsfelden kann vieles, aber nicht alles. Gemäss Angaben des Leiters des Berner Therapiezentrums werden sie in Bern überhäuft mit Anfragen von Psychiatern, Juristen und Sozialarbeitern. So sind die von diesem Zentrum ausgeschriebenen Weiterbildungskurse für Fachpersonal zum voraus weitgehend ausgebucht. Auch die Klinik Königsfelden und alle interessierten Fachkräfte im Aargau können von diesem Zentrum profitieren. Ein Zentrum mit dem Know-how, wie man Dolmetscher in den Therapieprozess integriert, das das Verständnis und Bewusstsein bei den Fachpersonen und in der Bevölkerung fördert und sich durch deine Dokumentationen auszeichnen könnte, wäre darum wirklich sinnvoll. In der Sendung "Mitenand" wurde im Fernsehen DRS in Zusammenhang mit diesem Zentrum eine Familie aus dem Aargau, aus Rothrist, vorgestellt. Ich habe erfahren, dass weitere Leute aus dem Aargau dort behandelt werden. Daher ist ein angemessener Beitrag angebracht. Wir haben einen Lotteriefonds, aus dem wir manches bezahlen. Das wäre eine Möglichkeit. Seit 1993, als der Bericht verfasst wurde, der der regierungsrätlichen Antwort zugrunde liegt, sind einige neue Erkenntnisse dazugekommen. Demnächst wird die Fürsorgedirektorenkonferenz der Schweiz nochmals mit dem Problem konfrontiert werden. Die Weichen werden dann höchstwahrscheinlich anders gestellt, da die vom Therapiezentrum geleistete Arbeit und deren Unterstützungswürdigkeit durch die Kantone differenzierter beurteilt werden kann. 1993 lag der Bericht als theoretische Abhandlung vor. Heute sind praktische Erfahrungen vorhanden. Der Aargau sollte ein humanitäres Zeichen setzen. Es darf nicht bei schönen Worten bleiben. Ebenso reicht es nicht aus, entsetzt die Greueltaten vor allem an Frauen aus Ex-Jugoslawien zu verurteilen. Auch im Aargau gibt es einige schwerstleidende Menschen. Sie verdienen eine optimale Hilfe. Es wäre befremdend, wenn der Rat die Botschaft aus dem Postulat einfach negieren und mit beschönigenden Worten ablehnen würde. Wieviel kostet es den Kanton Aargau, diese Menschen in Königsfelden zu betreuen, wenn es verpasst wurde, sie recht- zeitig am richtigen Ort zu behandeln. Posttraumatische Schübe eines Opfers können seine Persönlichkeit dramatisch verändern, besonders dann, wenn eine richtige Behandlung unterbleibt. Ich bitte Sie, das Postulat zu überweisen. 175 Josef Winter, Laufenburg: Warum braucht es dieses Therapiezentrum? Vereinfacht formuliert halte ich einleitend fest, dass unser Asylgesetz Menschen Asyl gewährt, die an Leib und Leben bedroht sind und dies auch ausreichend beweisen können. Wer bei uns Asyl erhalten hat, ist oft ein gezeichneter Mensch. Er hätte sonst gar keine Chance gehabt, hierzubleiben. Wer als Folteropfer bei uns Aufnahme findet, braucht weitere Betreuung und leider oft Patrizia Bertschi-Hitz, Ennetbaden: In der Antwort heisst es: "Die Kantone sind für die Betreuung von Flüchtlingen mit Niederlassungsbewilligungen zuständig. Zu diesem Zeitpunkt ist die Integration weit fortgeschritten. Die ärztliche und soziale Betreuung sollte nach diesem Zeitpunkt gleich wie bei der einheimischen Bevölkerung erfolgen:" Das ist bedenklich und bestätigt mich in der Annahme, dass hier nicht ganz realisiert wird, worum es geht. Das sind nicht irgend welche Probleme, sondern Menschen, die zum Teil über Jahre auf schlimmste Weise gefoltert wurden. Ich habe mich bei Psychiatern erkundigt, wie sie die Situation sehen, und es werden ganz klar Parallelen zum Ansatz der psychiatrischen Katastrophenhilfe gezogen, der allerdings auf eine schweizerische Bevölkerung zugeschnitten ist. Bei den Folter- und Kriegsopfern geht es noch um einiges mehr. Da brauchen Therapeuten ein zusätzliches Wissen über religiöse, kulturelle, politische und regionale Hintergründe ihrer Patientinnen und Patienten. Eine Psychiaterin, die die Katastrophenausbildung besitzt, hat mir bestätigt, wie wichtig eine Zusatzausbildung ist, die ja vom Zentrum in Bern angeboten wird. Die Probleme, die Übersetzer im Aargau oder bei diesem Zentrum haben, sind nicht die gleichen. Wenig geschulte Leute werden oft beigezogen. Der Sozialdienst redet von "angeblich 7'000 Folteropfern". Diese Menschen können sich kaum vorstellen, dass man ihnen nicht glaubt. Der KSD betreut ja "nur" Asylsuchende. Sie haben ebenso wie die Ärzte aus der Psychiatrie betont, wie wichtig ein solches Zentrum ist. Es kann nicht jeder Kanton für sich ein solches Angebot realisieren. Daher bitte ich Sie, das Postulat zu überweisen. Ursi Arpagaus, Rudolfstetten: "Tradition - wir stehen dazu!" So hiess das Motto vom letzten Flüchtlingstag. Die Schweiz hat eine humanitäre Tradition. Wir müssen diese aber pflegen und tatsächlich dazu stehen, auch die Kantone. Es geht hier nicht um Millionen. Schon mit etwa 50'000 Franken wären wir dabei. Verlangt wird ja nur eine Starthilfe. Der Regierungsrat erwähnt die AKAD, wo ich Mitglied bin. Das ist eine Unterorganisation von Amnesty International. Alle Mitglieder wissen, wie nötig ein solches Zentrum ist. Ich bitte Sie, zu der humanitären Tradition der Schweiz zu stehen und das Postulat zu überweisen. Elisabeth Imhof-Kappeler, Gipf-Oberfrick: Die Fraktion der FDP lehnt das Postulat ab. Nicht etwa, weil wir uns nicht der humanitären Tradition bewusst wären oder die Proble- Art. 1734 18. Juni 1996 matik nicht einsähen, wir sind aber ganz klar der Meinung, dass wir im Kanton Aargau über sehr gute ambulante und stationäre Strukturen verfügen. Wir haben ein weites und vielfältiges Netz von ärztlichen, sozialen und psychiatrischen Betreuungsmöglichkeiten privater und öffentlicher Anbieter. Es ist klar, dass diesen Opfern geholfen werden muss. Ihnen soll die nötige Hilfe zukommen, die wir aber im Aargau anbieten. Wir ziehen die dezentrale Hilfe vor, auch aus Gründen der langen Zufahrtswege. Auch die sind eine Belastung. Zudem sind wir der Meinung, dass auch das private Umfeld der Patienten in die Behandlung einbezogen werden muss. Aus diesen Gründen lehnen wir das Postulat ab. Bettina Bacher, Merenschwand: Ich werde mich schämen müssen, wenn wir diesem Unternehmen keinen roten Heller zusprechen. Wenn wir es schon nicht schaffen, den Folteropfern direkt Hilfe zukommen zu lassen, dann sollten wir finanzielle Hilfe der Unternehmung selbst zukommen lassen. In der Antwort des Regierungsrates steht: "Die Institution macht die Durchführung praxisorientierter Forschungsprojekte wie Evaluation von Behandlungsmodellen. Ferner wird mittels Aus-, Weiter- und Fortbildung der Aufbau interdisziplinärer Behandlungseinheiten für die Folteropfer in der ganzen Schweiz gefördert." Kann der Kanton Aargau abseits stehen und nicht Nutzniesser dieser Forschungsprojekte werden? Ganz sicher wird es auch in die Ausbildung unserer Ärzte einfliessen. Wir werden dann von den Bezahlungen der anderen profitieren. Ich möchte Ihnen ins Gewissen reden, einen Beitrag finanzieller Art zu leisten. Kranken im Kanton nie erreichen. Wenn man ein solches Zentrum führen will, stellt sich auch die Frage, wer für die Kosten aufkommen soll. Für Asylbewerber ist der Bund für die ersten fünf Jahre nach Anerkennung der Flüchtlinge kostenersatzpflichtig. Diese Therapien haben nur dann einen Sinn, wenn sie rechtzeitig einsetzen. Damit würde der Bund als Kostenträger im Vordergrund stehen. Offensichtlich steht der Bund selber nicht voll dahinter und beteiligt sich deshalb im Moment mit einem Viertel an den Kosten. Wir haben hier von Starthilfe gesprochen. Was hat sie für einen Sinn, wenn kein Mensch weiss, wie eine solche Einrichtung nachher weiterfinanziert wird? Wenn wir schon Geld ausgeben, sollten wir es tun, um die bestehenden Einrichtungen in den Kantonen zu verbessern, allenfalls auch jene Leute auszubilden, die in den Kantonen tätig sind. Das wäre eine wünschenswerte Hilfe, aber dafür brauchen wir dieses Zentrum nicht. Wir sollen und wollen helfen und tun dies auch. Wir tun dies aber dezentral und so, wie es im Aargau Brauch ist, nämlich ohne eine Geschichte daraus zu machen. Sicher können wir auch in unserer Betreuung noch Verbesserungen anbringen und werden dies auch laufend tun. Aber der Weg über die Unterstützung dieses Zentrums ist der falsche. Ich bitte Sie, dieses Postulat abzulehnen. Patrizia Bertschi-Hitz, Ennetbaden: Ich habe wirklich bei Leuten Abklärungen gemacht, die Flüchtlinge betreuen. Mir wurde gesagt, das Angebot im Kanton Aargau reiche nicht. Das wurde mir auch von seiten der Psychiatrie bestätigt. Landstatthalter Dr. Stéphanie Mörikofer-Zwez: Psychiatrische Hilfe für Folteropfer, aber auch für andere Flüchtlinge, die psychische Probleme haben, ist für den Regierungsrat eine Selbstverständlichkeit. Wir diskutieren hier nicht über die Frage, ob wir diesen Menschen helfen sollen, sondern wie. Diese Hilfe wird im Kanton Aargau unspektakulär geleistet. Frau Bertschi hat gesagt, es brauche zusätzliches Wissen. Das ist richtig. Unsere Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, sich dieses Wissen anzueignen, das sie für die Ausübung ihres Berufes brauchen. Sie tun es auch in diesem Falle. Man darf sich keinen Illusionen hingeben. Vorhin hat es geklungen, als ob man Folteropfer durch Behandlung in einem Therapiezentrum auf Dauer heilen könnte. Wer sich mit Folter und ihren Folgen auseinandergesetzt hat, weiss, dass man die Wunden bestenfalls zum Vernarben bringen Abstimmung: kann, aber die Narben bleiben und brechen immer wieder auf. Das Therapiezentrum des Roten Kreuzes, das gegen den Für Überweisung des Postulates: 46 Stimmen. Willen der Sanitätsdirektorenkonferenz entstanden ist, kann Dagegen: 80 Stimmen. in der Therapie auch nichts anderes tun als wir hier im Kanton. Es bietet zusätzlich Dokumentationen und AusbilVorsitzender: Das Geschäft ist erledigt. Wir sind damit am dung an. Darüber könnte man allenfalls reden, aber nicht Schluss der Traktandenliste. Ich wünsche Ihnen einen schöüber eine Institution, die mit einem Jahresbudget von 1,5 nen Abend. Die Sitzung ist geschlossen. Mio. Franken und 800 Stellenprozent rechnet und damit im (Schluss der Sitzung um 16.40 Uhr.) Moment jetzt 40 Folteropfer betreut. Anfangs Jahr waren es 18. Diese Verhältnisse könnten wir für unsere psychisch ________________________________________________ 178