Aufhebung Spitalstandort Brugg

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Botschaft des Regierungsrats des
Kantons Aargau an den Grossen Rat
vom 22. Dezember 2004
Aufhebung Spitalstandort Brugg
04.353
-2-
INHALTSVERZEICHNIS
SEITE
1.
Zusammenfassung ....................................................................................................... 4
2.
Ausgangslage ............................................................................................................... 7
2.1
2.2
2.3
2.4
3.
Aufhebung Spitalstandort Brugg .............................................................................. 10
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
4.
Entlastungsmassnahmen 2003 ............................................................................ 7
Gesundheitspolitische Gesamtplanung ................................................................ 8
Rechtliches Umfeld .............................................................................................. 9
Entscheidungen und Kompetenzen .................................................................... 10
Patientenströme Region Brugg .......................................................................... 11
Entwicklung der Pflegetage ................................................................................ 11
Vergleich der Aufwände ..................................................................................... 12
Kapazitäten der benachbarten Spitäler .............................................................. 12
Sicherstellung der stationären Grundversorgung ................................................ 14
Finanzielle Auswirkung der Spitalschliessung .................................................... 14
Zusammenfassung ............................................................................................. 15
Alternativen des Stiftungsrats des Bezirksspitals Brugg zur Aufhebung des
Spitalstandorts ........................................................................................................... 16
4.1
4.2
4.3
Alternative Akutspital Futura............................................................................... 16
Alternative mit eingeschränktem Leistungsauftrag Innere Medizin ..................... 18
Stellungnahme des Regierungsrats zu den beiden Alternativen ......................... 18
5.
Schlussfolgerungen und Antrag zur Aufhebung des Spitalstandorts Brugg ........ 20
6.
Gesamtkonzeption des Regierungsrats zur Umwandlung des Bezirksspitals
Brugg ........................................................................................................................... 20
7.
Konzept Pflegeheim mit Übergangspflege ............................................................... 21
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
7.6
7.7
8.
Medizinisches Zentrum Brugg ................................................................................... 27
8.1
8.2
9.
Vorgehen ........................................................................................................... 21
Bedarfsanalyse .................................................................................................. 22
Angebotsplanung ............................................................................................... 24
Bauliche Massnahmen ....................................................................................... 25
Sozialplan .......................................................................................................... 25
Umsetzungsplanung .......................................................................................... 26
Zusammenfassung ............................................................................................. 26
Beschreibung Medizinisches Zentrum Brugg ..................................................... 27
Stellungnahme des Regierungsrats zum Medizinischen Zentrum ...................... 29
Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung im Raum Brugg................... 29
10. Finanzielle Auswirkungen .......................................................................................... 30
-3-
11. Zeitplan........................................................................................................................ 32
12. Bewertung und Schlussfolgerungen zur Gesamtkonzeption des Regierungsrats
zur Umwandlung des Bezirksspitals Brugg.............................................................. 33
12.1 Bewertung .......................................................................................................... 33
12.2 Schlussfolgerungen ............................................................................................ 34
A n t r a g : ......................................................................................................................... 35
-4-
1.
Zusammenfassung
Am 24. Februar 2004 hat der Grosse Rat der im Rahmen der Entlastungsmassnahmen 2003
festgehaltenen Massnahme B2/GD12 „Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim“ zugestimmt. Der Verlauf der Sitzung (Art. 1753 und 1757 des Protokolls vom 24. Februar 2004) zeigte, dass eine grosse Mehrheit des Grossen Rats sich dafür aussprach, diese
Massnahme weiterzuverfolgen und sie dem Grossen Rat in Form einer separaten Vorlage zu
unterbreiten. Gestützt auf diesen Beschluss ist ein Konzept für die Umwandlung in ein Pflegeheim unter Einbezug der Verantwortlichen des Bezirksspitals Brugg erarbeitet worden. Der
in der Abstimmung knapp abgelehnte Antrag von Frau Grossrätin Cécile Frei forderte den
Einbezug der Verantwortlichen des Bezirksspitals Brugg. Mit der vorliegenden Botschaft soll
die Umsetzung des Konzepts, die Umwandlung in ein Pflegeheim, ermöglicht werden. Dazu
erforderlich ist die Aufhebung des Spitalstandorts Brugg gemäss § 5 Abs. 1 des Spitalgesetzes (SpiG) vom 25. Februar 2003.
Aufhebung Spitalstandort Brugg
Der Grosse Rat hat mit dieser Botschaft über den Spitalstandort Brugg zu entscheiden.
Aufgrund von verschiedenen Analysen und Feststellungen bestätigt sich die Zweckmässigkeit der Aufhebung des Spitalstandorts Brugg und der Umwandlung des Bezirksspitals in ein
Pflegeheim vollumfänglich:
−
Die Entwicklung der Behandlungstage Akut ist markant rückläufig, der Bedarf im Bereich
Übergangpflege steigt. Um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, brauchen
wir weniger Akut- und mehr Pflegebetten.
−
Der durch die Aufhebung des Bezirksspitals Brugg entstehende Bettenbedarf Akut ist
durch die benachbarten Akut-Spitäler Aarau, Baden und Leuggern mehr als abgedeckt.
Die Leistungssteigerungen bedingen die Überprüfung und wo notwendig, die Anpassung
der Personalbestände im Pflegebereich.
−
Die Qualität der Leistungen der Häuser erfordert gute Auslastungen. Mit der Schliessung
des Bezirksspitals Brugg werden die Auslastungskapazitäten und die damit verbundene
Wirtschaftlichkeit der benachbarten Spitäler Aarau, Baden und Leuggern verbessert.
−
Die Region Brugg wird bezüglich Spitalversorgung durch die benachbarten Spitäler
Aarau, Baden und Leuggern mit Radius 15 Kilometer mehrfach abgedeckt (Erreichbarkeit
mit dem Auto in maximal 20 Minuten).
−
Rund die Hälfte aller Patientinnen und Patienten aus der Spitalregion Brugg wird schon
heute nicht im Bezirksspital Brugg medizinisch versorgt.
−
Die Notfallversorgung bleibt sichergestellt. Der Rettungsdienst bleibt am Standort Brugg
und wird fachlich einem kantonalen Spital unterstellt.
−
Der Bedarf nach zusätzlichen Leistungsangeboten im Bereich Pflege (mit Übergangspflege und Kurzaufenthalte) ist offenkundig und kann mit der Umwandlung des Bezirksspitals in ein Pflegeheim bis ca. ins Jahr 2015 für die Region Brugg gedeckt werden.
-5-
−
Die durch die Umwandlung des Bezirksspitals errechneten finanziellen Einsparungen im
Rahmen der Massnahme B2/GD12 werden erfüllt: Es ergeben sich jährlich 3.7 Mio. Franken. Einsparungen und es können Gesamtinvestitionen für ein neues Pflegeheim in der
Höhe von ca. 18 Mio. Franken eingespart werden. Die daraus resultierende jährliche Einsparung (Annuität) beträgt 1.5 Mio. Franken. Total werden somit Einsparungen von
5.2 Mio. Franken realisiert. Zudem müssten in naher Zukunft im Bezirksspital Brugg Investitionen für Renovationen (Operationssäle, Klima, Röntgen) im Umfang von ca. 3 bis
5 Mio. Franken vorgenommen werden.
Fazit: Die stationäre Gesundheitsversorgung bleibt für die Einwohnerinnen und Einwohner
der Gemeinden der ehemaligen Spitalregion Brugg auch nach der Schliessung des Spitals
vollumfänglich gesichert. Die benachbarten Spitäler verfügen über ausreichende Kapazitäten. Diese können im Sinne der Synergie-Nutzung besser ausgelastet werden und es ergeben sich die anvisierten Spareffekte.
Alternativen des Stiftungsrats Bezirksspital Brugg zur Beibehaltung des Spitalstandorts, Beurteilung durch den Regierungsrat
Der Stiftungsrat des Bezirksspitals Brugg hat, ohne Mitwirkung des Gesundheitsdepartements, zur Beibehaltung des Spitalstandorts Brugg zwei Alternativen erarbeitet:
−
Die Alternative „Spital Futura“ sieht ein eingeschränktes Angebot der Fachbereiche Innere Medizin und Chirurgie sowie einen zeitlich reduzierten Notfalldienst (kein Notfalldienst
in der Nacht und am Wochenende) vor.
−
Für den Fall einer Umwandlung des Bezirksspitals in ein Pflegeheim, schlägt der Stiftungsrat als Alternative vor, dass dem „Bezirksspital“ ein eingeschränkter Leistungsauftrag Innere Medizin erteilt wird.
Der Regierungsrat hat beide Alternativen geprüft:
−
„Spital Futura“, Beurteilung durch den Regierungsrat
Mit der Alternative „Spital Futura“ wird eine zusätzliche Spitalkategorie „Eingeschränkte
Grundversorgung“ für die Region Brugg geschaffen mit gleichzeitiger Schliessung der
Gynäkologie und Geburtshilfe. Der zeitlich reduzierte Notfalldienst (kein Notfalldienst in
der Nacht und am Wochenende) kann zu unklaren Situationen führen, mit entsprechenden Auswirkungen. Die Versorgungssicherheit kann gefährdet sein. Die notwendige
Strukturanpassung kann mit dem „Spital Futura“ nicht realisiert werden. Die benachbarten Spitäler verfügen über die notwendigen Kapazitäten für die Übernahme aller Patientinnen und Patienten des Bezirksspitals Brugg. Mit dieser Alternative wird die Auslastung
der benachbarten Spitäler nur geringfügig erhöht. Das „Spital Futura“ würde nur einfache
Fälle behandeln. Gemäss dem Stiftungsrat des Bezirksspitals Brugg ergäben sich daraus reduzierte Fallpreispauschalen von 15 % bis 20 %. Das „Spital Futura“ erbringt gemäss Konzept aber auch keine gemeinwirtschaftlichen Leistungen (Notfall, Ausbildung
etc.) mehr. Diese würden dementsprechend ausschliesslich bei den benachbarten Spitälern anfallen und zusätzliche Kosten verursachen. Die im „Spital Futura“ als Einsparung
der öffentlichen Hand berechneten 1.6 Mio. Franken können nicht als echte Einsparungen bezeichnet werden. So fallen insbesondere die eingesparten gemeinwirtschaftlichen
Kosten bei den benachbarten Spitälern an. Durch die Verlagerung der schweren Fälle in
-6-
diese Spitäler ist insgesamt sogar mit Mehrkosten zu rechnen. Die mit der Massnahme
B2/GD12 vorgesehenen Einsparungen können nicht realisiert werden.
−
„Eingeschränkter Leistungsauftrag“, Beurteilung durch den Regierungsrat
Bei der Alternative „Eingeschränkter Leistungsauftrag Innere Medizin“ ist zu erwarten,
dass im Durchschnitt maximal täglich ein Patienteneintritt erfolgt. Die Notfall-Versorgung
nimmt ausschliesslich Fälle der Inneren Medizin auf, die keine aufwändige Diagnostik
benötigen. Bei dieser Alternative kann die notwendige Strukturanpassung nur teilweise
realisiert werden. Wie bereits in der Alternative „Spital Futura“ erwähnt, verfügen die benachbarten Spitäler über die notwendigen Kapazitäten für die Übernahme aller Patientinnen und Patienten des Bezirksspitals Brugg.
Die Alternative „Eingeschränkter Leistungsauftrag Innere Medizin“ soll mit dem Konzept
„Pflegeheim mit Übergangspflege“ und dem privatwirtschaftlich geführten „Medizinischen
Zentrum“ realisiert werden. Die Alternative „Eingeschränkter Leistungsauftrag Innere Medizin“ bedingt die Aufnahme auf die Spitalliste, mit entsprechenden Kostenfolgen für die
öffentliche Hand. Aus Sicht des Regierungsrats müsste diese medizinische Dienstleistung in den Leistungskatalog des Medizinischen Zentrums integriert werden.
Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim
Die Bevölkerungsentwicklung, insbesondere der Hochbetagten (Einwohner und Einwohnerinnen, die über 80 Jahre alt sind) und der daraus ableitbare Bedarf an Langzeitbetten zeigen, dass im Bezirk Brugg in naher Zukunft ein Unterbestand an Langzeitbetten entsteht.
Für die Umwandlung des Bezirksspitals Brugg liegt eine Gesamtkonzeption vor, mit einem:
−
Konzept Pflegeheim mit den zusätzlichen Leistungsangeboten Übergangspflege und
Kurzaufenthalte (Ferienbetten).
−
Konzept für die Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung im Raum Brugg. Mit
der Umsetzung dieses Konzepts kann der heutige Qualitätsstandard beibehalten werden.
−
Konzept für ein privatwirtschaftlich betriebenes Medizinisches Zentrum, das der Stiftungsrat des Bezirksspitals Brugg erarbeitet hat. Das Medizinische Zentrum wird nicht auf
der Spitalliste aufgeführt, es erbringt ausschliesslich ambulante Dienstleistungen.
Diese drei Konzepte decken unterschiedliche Bedürfnisse ab und ergänzen sich gegenseitig.
Es sind zukunftsorientierte Konzepte, die den Erwartungen der Patientinnen und Patienten
wie auch der Betagten entsprechen.
Strukturanpassungen betreffen immer auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für diese
wird ein Sozialplan erstellt, der mit den Sozialpartnern abgestimmt wird.
-7-
Finanzielle Auswirkungen
Mit der Aufhebung des Spitalstandorts Brugg können aufgrund der höheren Auslastung der
bestehenden Infrastruktur in den benachbarten Spitälern jährlich 3.7 Mio. Franken eingespart
werden. Mit der Realisierung des Pflegeheims kann der Bedarf an Pflegeheimbetten im Bezirk Brugg bis ca. ins Jahr 2015 gedeckt werden. Damit können Investitionen für ein neues
Pflegeheim in der Höhe von ca. 18 Mio. Franken eingespart werden. Die daraus resultierende jährliche Einsparung (Annuität) beträgt 1.5 Mio. Franken. Total werden Einsparungen von
5.2 Mio. Franken pro Jahr realisiert.
Die Massnahme B2/GD12 „Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim“ hat
Verbesserungen gegenüber dem Finanzplan September 2003 von 1.0 Mio. Franken für das
Jahr 2005 vorgesehen und 2.0 Mio. Franken ab dem Jahr 2006.
Für die Realisierung der Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim wird dem
Grossen Rat ein Verpflichtungskredit von 3.7 Mio. Franken beantragt, für den Umbau
(2.6 Mio. Franken) und für den Sozialplan (1.1 Mio. Franken).
Mit dem Entscheid zur Aufhebung des Spitalstandorts Brugg und der Realisierung des
Konzepts Pflegeheim sowie der Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung
können die Ziele der Massnahme B2/GD12 erfüllt werden. Der Aufbau des privatwirtschaftlich geführten Medizinischen Zentrums ergänzt die Umstrukturierung.
2.
Ausgangslage
2.1
Entlastungsmassnahmen 2003
Im Rahmen der Entlastungsmassnahmen 2003 hat der Regierungsrat dem Grossen Rat mit
dem Budget 2004 die Massnahme B2/GD12 „Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein
Pflegeheim“ beantragt.
Die Staatsrechnungskommission hat dieser beantragten Massnahme an ihrer Sitzung vom
16. Dezember 2003 mit 16:0 Stimmen zugestimmt. Der Grosse Rat hat an der Sitzung vom
24. Februar 2004 darüber beraten. Der Verlauf der Sitzung (Art. 1753 und 1757 des Protokolls vom 24. Februar 2004) zeigte, dass eine grosse Mehrheit des Grossen Rats sich dafür
aussprach, diese Massnahme weiterzuverfolgen und sie dem Grossen Rat in Form einer
separaten Vorlage zu unterbreiten. Uneinigkeit herrschte über das Vorgehen. Einige Grossräte standen dafür ein, mit einer Zustimmung zum Antrag des Regierungsrats die Stossrichtung dieser Massnahme zu unterstützen. Andere befürworteten ein Vorgehen, wonach im
Moment auf eine Aussage zur Stossrichtung verzichtet wird und die Entscheidung erst mit
der separaten Vorlage erfolgt. Die letztere Auffassung mündete im Antrag von Frau Grossrätin Cécile Frei wie folgt: „Die Regierung wird aufgefordert, dem Grossen Rat innert nützlicher
Frist eine separate Botschaft zur Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim
vorzulegen, unter Einbezug der Verantwortlichen des Bezirksspitals Brugg.“ Dieser Antrag
unterlag in der Abstimmung dem Antrag des Regierungsrats mit 84 zu 87 Stimmen. Trotz
diesem Abstimmungsergebnis wurden die mit dem Antrag formulierten Anliegen, betreffend
nützlicher Frist und Einbezug der Verantwortlichen, berücksichtigt.
-8-
2.2
Gesundheitspolitische Gesamtplanung
Rechtliche Grundlage der vorliegenden Botschaft an den Grossen Rat ist § 5 Abs. 1 des Spitalgesetzes (SpiG) vom 25. Februar 2003: „Der Grosse Rat erlässt im Sinne von § 79 der
Kantonsverfassung die Gesundheitspolitische Gesamtplanung. Sie enthält die strategischen
Ziele und Grundsätze im Gesundheitswesen und legt die Standorte der Spitäler fest. Die
Gesamtplanung ist periodisch zu überprüfen.“
Inhalt des mit der vorliegenden Botschaft zu fällenden Entscheids ist somit der Entscheid
über den Spitalstandort Brugg.
Die Gesundheitspolitische Gesamtplanung wurde vom Regierungsrat am 1. November 2004
in ein ordentliches Vernehmlassungsverfahren gegeben. Die Vernehmlassungsfassung geht
davon aus und weist explizit darauf hin, dass die Frage des Spitalstandorts Brugg dem Grossen Rat in einer separaten Botschaft zum Entscheid vorgelegt werde. Der Entscheid des
Grossen Rats würde somit zeitlich vor der Beratung der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung erfolgen. Dieser könnte somit nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens in die
Gesundheitspolitische Gesamtplanung eingearbeitet werden. Ein solches Vorgehen mit einer
separaten Vorlage zum Spitalstandort Brugg rechtfertigt sich deshalb, weil damit die Grundlagen für die Entscheidung und die Möglichkeiten einer anderweitigen Nutzung umfassend
und im Detail aufgezeigt werden können. Dieses Vorgehen ist im Sinne der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung. Neben der Darstellung der Gesamtsicht müssen zur Zielerreichung
auch Prozesse aufgrund veränderter Lagebeurteilungen ausgelöst werden.
Die Gesundheitspolitische Gesamtplanung ist bis Ende Januar 2005 in der Vernehmlassung,
sie ist für alle Interessierten öffentlich zugänglich. Aus der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung kann die strategische Ausrichtung in Bezug auf die Spitalstandorte (Strategie 8) im
Allgemeinen und zum Spitalstandort Brugg im Speziellen entnommen werden. Der Grosse
Rat wird mit der Botschaft Brugg bis Mitte März 2005 entscheiden, ob er den sachlichen
Gründen zur Aufhebung des Spitalstandorts Brugg folgen kann. Danach wird der Entscheid
des Grossen Rats in das parlamentarische Verfahren der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung einfliessen (2. und 3. Quartal 2005).
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In der folgenden Tabelle sind die zeitlichen Abläufe betreffend der Gesundheitspolitischen
Gesamtplanung und der Aufhebung des Spitalstandorts Brugg dargestellt:
Zeitplan
Vorgänge
11.2004
12.2004
01.2005
02.2005
03.2005
04.2005
05.2005
06.2005
07.2005
08.2005
Gesundheitspolitische
Gesamtplanung
Vernehmlassung
bis Ende Januar 2005
Auswertung, Botschaft und RRB zur
Botschaft
bis 30.03.2005
Parlamentarisches Verfahren
(Kommission, GR)
II. und III. Quartal
2005
Aufhebung Spitalstandort Brugg
Mitberichtsverfahren und RRB zur
Botschaft
Parlamentarisches Verfahren
(Kommission, GR)
2.3
bis
15.12.2004
bis Mitte März 2005
Rechtliches Umfeld
Gegenstand der vorliegenden Beschlussfassung des Grossen Rats ist grundsätzlich allein
die Frage des Spitalstandorts Brugg (§ 5 Abs. 2 SpiG). Dem Beschluss über die Aufhebung
des Spitalstandorts Brugg kann rechtlich kein verbindlicher Beschluss über die künftige Nutzung des Spitals Brugg folgen. Träger des Spitals Brugg und des angegliederten Krankenheims Brugg ist eine privatrechtliche Stiftung. Sie entscheidet grundsätzlich im Rahmen des
Stiftungszwecks eigenständig über die Nutzung der bestehenden Infrastruktur. Politisch wird
dagegen die Haltung des Grossen Rats über eine künftige Nutzung des Spitals Brugg einiges Gewicht haben. Letztere soll mit einem entsprechenden Auftrag des Grossen Rats an
den Regierungsrat (vgl. Ziff. 2 des Antrags) dokumentiert werden, im Sinne der politischen
Haltung des Grossen Rats weiter vorzugehen.
Die Unterstützung der regierungsrätlichen Vorstellung, das Spital Brugg in ein Pflegeheim
umzuwandeln, führt in rechtlicher Hinsicht dazu, dass das heute bestehende Krankenheim
Brugg um Räumlichkeiten des Spitals Brugg erweitert wird. Rechtliche Grundlage der heutigen Krankenheime ist nach wie vor das (alte) Spitalgesetz vom 19. Oktober 1971
(SAR 331.100) samt der Vollziehungsverordnung vom 20. März 1972 (SAR 331.111).
Diese Rechtsgrundlagen sind somit auch massgebend für die Finanzierung des (erweiterten)
Krankenheims Brugg im Bereich Bau und Betrieb. Die Kosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten trägt dabei der Kanton (§ 5 Abs. 1 des Spitalgesetzes 1971). Die Kosten des
Betriebs bzw. ein allfälliges Defizit werden – nach Massgabe des vom Kanton bewilligten
Budgets und der bewilligten Jahresrechnung – vom Kanton zu 60 % und von den Gemeinden zu 40 % getragen.
- 10 -
2.4
Entscheidungen und Kompetenzen
Gemäss Spitalgesetz § 5 Abs. 1 legt der Grosse Rat die Standorte der Spitäler fest.
Für den Fall, dass der Grosse Rat die Aufhebung des Spitalstandorts Brugg beschliesst,
kann der Regierungsrat respektive Stiftungsrat die für den Aufbau des Pflegeheims mit
Übergangspflege notwendigen Entscheidungen treffen. Dabei hat der Stiftungsrat des Bezirksspitals Brugg ergänzend ein Konzept für ein privatwirtschaftlich betriebenes Medizinisches Zentrum erarbeitet.
Falls der Grosse Rat den Spitalstandort Brugg nicht aufhebt, kann der Regierungsrat über
die Ausgestaltung des Leistungsauftrags für ein Spital Brugg mit bisherigem oder neuem
respektive angepasstem Leistungsauftrag entscheiden. Als Alternativen dazu hat der Stiftungsrat des Bezirksspitals Brugg zwei Vorschläge erarbeitet: „Spital Futura“ und „Eingeschränkter Leistungsauftrag Innere Medizin“.
Entlastungsmassnahme
B2/GD12
ja
Grosser
Rat
Spitalstandort
nicht aufheben
Spitalstandort
aufheben
→ Für das weitere Vorgehen ist der
Regierungsrat und der Stiftungsrat des
Bezirksspitals Brugg zuständig:
→ Für das weitere Vorgehen und die Erteilung
eines Leistungsauftrages ist der
Regierungsrat zuständig:
Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in
ein Pflegeheim
3.
nein
Mittelfristig ist der Bau eines neuen
Pflegeheims notwendig (Gesamtinvestition
ca. Fr. 18 Mio.)
Aufhebung Spitalstandort Brugg
Nachfolgend wird dargestellt, weshalb der Spitalstandort Brugg aufzuheben ist. Strukturanpassungen
sind aus verschiedenen Gründen notwendig:
−
veränderte Mobilität
−
Rückgang der Anzahl Pflegetage und als Folge
davon entstandene Überkapazitäten
−
Wirtschaftlichkeit.
Entlastungsmassnahme
B2/GD12
ja
Spitalstandort
aufheben
Grosser
Rat
nein
Spitalstandort
nicht aufheben
- 11 -
3.1
Patientenströme Region Brugg
Die Auswertung der Patientenströme der letzten 5 Jahre zeigt, dass fast die Hälfte der Patientinnen und Patienten der Spitalregion Brugg in benachbarte Spitäler eintrat (ärztliche Einweisung, Selbsteinweisung).
Eintritte (aus dem Kanton Aargau)
1999
2000
2001
2002
2003
Patienten im Spital Brugg
2'330
2'532
2'724
2'870
2'576
- von Spitalregion Brugg selbst
1'753
1'843
1'991
2'081
1'911
- von anderen Spitalregionen
577
689
733
789
665
Patienten aus Spitalregion Brugg
2'226
2'231
2'198
2'218
2'407
- nach Kantonsspital Aarau
861
843
768
932
947
- nach Kantonsspital Baden
1'251
1'240
1'274
1'131
1'299
- nach andere Spitäler
114
148
156
155
161
Total Patienten im Spital Brugg/
aus Spitalregion Brugg
4'556
4'763
4'922
5'088
4'983
 5 Jahre (%)
54
46
100
Quelle: Spitäler, Kliniken und Heime im Aargau, Statistik 1999 ff., Gesundheitsdepartement Spitalabteilung
Eine grosse Anzahl der Patientinnen und Patienten von der Spitalregion Brugg, die sich in
anderen Spitalregionen behandeln lassen, geht ins Kantonsspital Aarau (2003: 947 Patienten) und ins Kantonsspital Baden (2003: 1'299 Patienten). Zudem steigt die Abwanderung
seit 2001 kontinuierlich an.
3.2
Entwicklung der Pflegetage
Die geleisteten Pflegetage sind, trotz zunehmender Fallzahlen, seit mehreren Jahren rückläufig. Diese Entwicklung ist gesamtschweizerisch feststellbar und wird sich im Trend weiter
fortsetzen (kürzere Aufenthaltsdauer, vermehrt ambulante statt stationäre Behandlung). Die
benachbarten Kantone haben die sich daraus ergebenden Strukturanpassungen bereits vollzogen und schliessen weitergehende Massnahmen nicht aus. Seit der Einführung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) haben der Kanton Zürich 8 Spitäler, der
Kanton Bern 7 Spitäler sowie zusätzlich 19 Abteilungen und der Kanton Solothurn 1 Spital
geschlossen. Gemäss Medienmitteilung des Regierungsrats vom 30. September 2004 konnte im Kanton Zürich das Aufwandsniveau durch die Strukturanpassungen um jährlich etwa
200 bis 300 Mio. Franken nachhaltig gesenkt werden. Der Kanton Bern vermeldete beim
Mediengespräch vom 5. November 2004, dass die Kostensteigerung im Gesundheitsbereich
durch Umsetzung der Massnahmen um rund 85 Mio. Franken jährlich verringert werden
konnte.
- 12 -
Die Entwicklung der Pflegetage im Bezirksspital Brugg und sämtlicher Akutspitäler im Kanton
Aargau ist aus der Tabelle ersichtlich:
Pflegetage (ohne Säuglinge), abs.
1993
2003
Δ absolut
1993/2003
Δ% 1993/2003
Bezirksspital Brugg
22'801
16'523
-6'278
-28
Akutspitäler Kanton Aargau
494'326
440'010
-54'316
-11
Quelle: Spitäler, Kliniken und Heime im Aargau, Statistik 1993 ff., Gesundheitsdepartement Spitalabteilung
Das Bezirksspital Brugg leistete im Jahr 2003 insgesamt 16'523 Pflegetage (3.8 %), im Vergleich dazu sämtliche Akutspitäler des Kantons Aargau mit total 440'010 Pflegetagen
(100 %). Die benachbarten Spitäler produzieren zusammen 66.8 % der gesamten Pflegetage
im Kanton Aargau.
3.3
Vergleich der Aufwände
Das Bezirksspital Brugg verzeichnete in den letzten 5 Jahren eine stärkere Abnahme der
Pflegetage als der Durchschnitt aller Regionalspitäler (inklusive Brugg).
Aus der folgenden Tabelle wird auch ersichtlich, dass beim Bezirksspital Brugg der Personalaufwand pro Pflegetag deutlich höher ist als bei den Regionalspitälern () und dem Kantonsspital Baden.
2003
Bezirksspital
Brugg
(BSB)
 der Regionalspitäler (inkl. BSB),
Summe Regionalspitäler/Anzahl
Δ BSB/
Regionalspitäler
(abs.)
Δ BSB/
Regionalspit
äler (%)
Kantonsspital
Baden (KSB)
Anzahl Pflegetage
Δ Pflegetage
der letzten 5
Jahren (%)
Personalaufwand pro Pflegetag (Fr.)
16'523
22'899
-6'376
-27.8
109'325
-17.2
-14.6
-2.6
-3.2
1'081
913
168
18.4
903
Sachaufwand
pro Pflegetag
(Fr.)
Betriebsaufwand pro Pflegetag (Fr.)
366
328
38
11.6
498
1'447
1'241
206
16.6
1'401
Quelle: Spitäler, Kliniken und Heime im Aargau, Statistik 2003, Gesundheitsdepartement Spitalabteilung
3.4
Kapazitäten der benachbarten Spitäler
Die Patientinnen und Patienten des Bezirksspitals Brugg müssen durch die benachbarten
Spitäler aufgenommen werden können (2003: 2'373 Patienteneintritte total, ohne Säuglinge).
Das sind 4.5 % der Patientenschaft der benachbarten Spitäler und entsprechen einem Bedarf von ca. 50 Betten (Auslastung: 85 %).
- 13 -
Die Tabelle zeigt die Aufnahmekapazitäten der benachbarten Spitäler für das Jahr 2003:
Patienten
stationäre
Austritte
Planbetten
Betriebene  BettenAkutbetten belegung
 Bettenbele- Aufnahmegung/Betriebe kapazität (Betne Akut-betten ten, abs.)
(%)
Kantonsspital Aarau
20'133
628
545
466
85
79
Kantonsspital Baden
12'709
360
340
299
88
41
Spital Leuggern
2'129
45
45
40
90
5
Total Spitäler (ohne
Brugg)
52'811
1'523
1'341
1'160
87
181
Quelle: Spitäler, Kliniken und Heime im Aargau, Statistik 2003, Gesundheitsdepartement Spitalabteilung
Das heutige Bezirksspital Brugg hatte im Jahr 2003 im Akutbereich 52 betriebene Akutbetten. Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass die benachbarten Spitäler die Akutbetten des Bezirksspitals Brugg aufnehmen können. Zudem ist zu erwarten, dass ein Teil der Patientinnen
und Patienten von den Privatspitälern übernommen werden.
Das Kantonsspital Aarau (KSA) verfügt rein rechnerisch über eine Aufnahmekapazität von
79 Betten. Aufgrund einer ersten Analyse der Situation können durch organisatorische Anpassungen und weiteren Massnahmen wie Erhöhung der Auslastung ca. 1'000 Patientinnen
und Patienten aufgenommen werden.
Das Kantonsspital Baden (KSB) verfügt gemäss Spitalkonzeption über 360 Planbetten. Das
KSB kann ca. 1'250 zusätzliche Patientinnen und Patienten aufnehmen. Neben diesen stationären Leistungssteigerungen wäre im ambulanten Bereich eine Steigerung um ca. 20 %
möglich (2003: 37'163 ambulante Fälle).
Das Spital Leuggern wird ca. 200 bis 300 Patientinnen und Patienten aufnehmen können.
Diese zusätzlichen Eintritte können voraussichtlich ohne bauliche Investitionen und Aufstockung des Personalbestands bewältigt werden.
Die für die Auslastungssteigerungen notwendigen medizinischen Infrastrukturen sind in diesen Spitälern vorhanden und können somit im Sinne einer Nutzung von Synergien besser
ausgelastet werden. Es fallen hier also keine zusätzlichen Fixkosten an. Aufgrund der Übernahme der stationären Patientinnen und Patienten des Bezirksspitals Brugg müssen die
Personalbestände der benachbarten Spitäler im Pflegebereich überprüft und entsprechend
der Leistungssteigerung angepasst werden.
- 14 -
3.5
Sicherstellung der stationären Grundversorgung
Die untenstehende Grafik zeigt die Erreichbarkeit von anderen Spitälern für die Einwohner
und Einwohnerinnen der Gemeinden der ehemaligen Spitalregion Brugg.
Full-Reuenthal
Koblenz Rietheim
Leibstadt
Klingnau
Schwaderloch
Rheinfelden
Möhlin
71
54
Zeiningen
Kaiseraugst
40
Mumpf
Oberhofen
Würenlingen
32
Villigen
Oeschgen
Gipf-Oberfrick
Rüfenach
Oberbözberg
Hornussen
Bözen
Brugg
Unterbözberg
Ueken
Wittnau
Zeihen
Wölflinswil
Densbüren
Turgi
89
Gebenstorf
Windisch
8
97
Birmenstorf
Habsburg
Hausen
Schinznach-Dorf
Mülligen
43
Scherz
Schinznach-Bad
Lupfig
Oberhof
Birrhard
Oberflachs
Veltheim
Küttigen
45
Aarau
Suhr
104
Unterentfelden
Birr
227
Fislisbach
107
Neuenhof
72
Gränichen
50
Muhen
55
Egliswil
Seon
94
Villmergen
67
Seengen
Hallwil
Teufenthal
Bremgarten
70
Wohlen
145
Hilfikon Büttikon
Safenwil
33
Uerkheim
Mühlethal
Rothrist
110
ZofingenBottenwil
Strengelbach
Hirschthal
Holziken
Unterkulm
Schöftland
91
Birrwil
Zetzwil
Bettwil
Besenbüren
Islisberg
Arni
Oberlunkhofen
Jonen
Boswil
48
Aristau
Staffelbach
136
Kirchleerau
Vordemwald
Williberg
Uezwil
Boniswil
Kallern
Sarmenstorf
45
Leutwil
Meister-schwanden
Oberwil-Lieli
Unterlunkhofen
Rottenschwil
Dürrenäsch
Oberkulm
72
Schlossrued
Berikon
Zufikon
4
Waltenschwil Hermetschwil
Bünzen
Oftringen
48
Würenlos
Oberrohrdorf
Killwangen
Niederlenz
72
Dintikon
Oberentfelden
97
Murgenthal
50
Holderbank
Baden Wettingen
118
Mellingen
Brunegg
Wohlen-schwil
Niederrohrdorf
Spreitenbach
Möriken-Wildegg
40
96
39
Mägenwil
Remetschwil
53
Tägerig Stetten
Othmarsingen
Bellikon
Hägglingen
Lenzburg
Bergdietikon
Hendschiken
HunzenKünten
56
Niederwil
schwil
Staufen
Dottikon
Eggenwil
Fischbach-Göslikon
Ammerswil
Schafisheim
Widen Rudolfstetten
74
Rupperswil
108
Buchs
79
173
Kölliken
50
Oberehrendingen
Ennetbaden
Biberstein Auenstein
Rohr
Aarburg
60
Obersiggenthal
Villnachern
Linn
Thalheim
Schneisingen
Unterehrendingen
Freienwil
Umiken
Gallenkirch
Herznach
Untersiggenthal
61
Riniken
Effingen
Wegenstetten
Erlinsbach
50
Lengnau
56
Remigen
Mönthal
Elfingen
Frick
77
Endingen
Stilli
Ittenthal
Schupfart
Hellikon
Böbikon
Siglistorf
Gansingen
Zuzgen
Fisibach
Wislikofen
Baldingen
Unterendingen
Hottwil
Sulz
Kaisten
Obermumpf
Magden
Kaiserstuhl
Rekingen
Mellikon Rümikon
Tegerfelden
Döttingen
64
Mandach
75
Eiken
Stein
Münchwilen
Olsberg
Böttstein
Wil
Mettau
Laufenburg
Sisseln
Zurzach
59
Leuggern
Etzgen
Wallbach
Attelwil
Brittnau
Leimbach
Schmiedrued
Gontenschwil
Moosleerau
Reinach
61
Fahrwangen
Beinwil a.S.
58
Buttwil
Muri Merenschwand
52
Geltwil
Reitnau
Menziken
Burg
55
Kreisradius = 15 Kilometer
Benzenschwil
Mühlau
Beinwil
Auw
37
Sins
52
Abtwil
Oberrüti
Dietwil
Für die stationären Patientinnen und Patienten zeigt sich aus obigem Bild, dass die benachbarten Spitäler Aarau, Baden und Leuggern alle innerhalb eines Radius von 15 Kilometer
liegen. Damit wird die in der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung definierte Zugänglichkeit, innerhalb von 20 Minuten mit dem Auto bei einem Anbieter der Grundversorgung zu
sein, erfüllt. Die Region Brugg wird durch die benachbarten Spitäler mehrfach abgedeckt.
3.6
Finanzielle Auswirkung der Spitalschliessung
Mit der Spitalschliessung können sofort Einsparungen erzielt werden. Der Betrieb eines Spitals ist durch einen hohen Anteil an Fix- und Vorhaltekosten gekennzeichnet. Diese Kosten
fallen unabhängig von der geleisteten Anzahl Pflegetage bzw. Fälle an (Empfang, Reinigung,
technischer Dienst, etc.). Bei einer Schliessung können diese Kosten sofort eingespart werden. Zusätzlich kann durch eine höhere Auslastung der medizintechnischen Geräte in den
übrigen Spitälern ein tieferer Kostensatz erzielt werden. Dies führt zu weiteren Einsparungen, die jedoch aufgrund des prozentualen Anteils der Anzahl Pflegetage bzw. Fälle des
Bezirksspitals Brugg eher gering sind.
- 15 -
Die Gesamtaufwendungen des Bezirksspitals Brugg teilen sich auf in 38 % fixe und 62 %
variable Kosten. Aufgrund von Erfahrungswerten weist ein Spital der Grundversorgung mit
den Fachbereichen Chirurgie, Innere Medizin, Gynäkologie und Geburtshilfe diese Kostenstruktur aus. Bei der Berechnung der Einsparungen wird auf Basis des bisher geleisteten
Staatsbeitrags, der sich auf die Kostenrechnung abstützt, dieses Kostenverhältnis verwendet.
Das Bezirksspital Brugg hat im Jahr 2003 für die geleisteten Pflegetage bzw. Anzahl Fälle
einen Staatszuschuss von 9.8 Mio. Franken erhalten. Die Einsparung beträgt total
3.7 Mio. Franken (38 % Fixkosten des Staatszuschusses von 9.8 Mio. Franken). Der kantonale Anteil an den Einsparungen beträgt somit 2.2 Mio. Franken (60 %) und der Anteil der
Gemeinden 1.5 Mio. Franken (40 %).
Mit der Schliessung des Bezirksspitals Brugg (52 betriebene Akutbetten) resultiert ein Einsparpotential von 3.7 Mio. Franken (Fr. 67'307.– pro Bett). Als Vergleich dazu weist der Kanton Bern mit der Schliessung von 1'260 Betten*) eine Einsparung von 85 Mio. Franken (Fr.
67'460.– pro Bett) aus. Zusätzlich zu diesen direkten Einsparungen können durch die Umnutzung der Infrastruktur zu einem Pflegeheim weitere Einsparungen erzielt werden
(siehe Kapitel 10).
*) Gemäss Informationen aus dem Mediengespräch der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kanton Bern
vom 5. November 2004.
3.7
Zusammenfassung
Aufgrund obiger Analysen und Feststellungen drängt sich die Aufhebung des Spitalstandorts
Brugg auf:
−
Die rückläufige Entwicklung der Pflegetage erfordert Strukturanpassungen im Gesundheitswesen.
−
Die Auslastung und die damit verbundene Wirtschaftlichkeit der benachbarten Spitäler
wird verbessert (höhere Auslastung = niedrigere durchschnittliche Fallkosten).
−
Die Region Brugg wird durch die benachbarten Spitäler innerhalb eines Radius von
15 Kilometer mehrfach abgedeckt (Erreichbarkeit mit dem Auto in 20 Minuten). Die Notfallversorgung ist sichergestellt.
−
Die finanzielle Zielsetzung der Massnahme B2/GD12 wird erfüllt.
−
Rund die Hälfte aller Patientinnen und Patienten aus der Spitalregion Brugg wird schon
heute nicht im Bezirksspital Brugg medizinisch versorgt.
−
Der durch die Schliessung des Bezirksspitals Brugg entstehende Bedarf an Akutbetten
ist durch die benachbarten Spitäler gesichert.
−
Der Rettungsdienst bleibt am Standort Brugg und wird fachlich einem kantonalen Spital
unterstellt.
Weitere Argumente stützen und ergänzen die obigen Aussagen. Sie ergeben sich aus den in
den folgenden Kapiteln beschriebenen Konzepten „Pflegeheim mit Übergangspflege“, „Si-
- 16 -
cherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung im Raum Brugg“ und „Medizinisches Zentrum“.
Der Regierungsrat beantragt die Aufhebung des Spitalstandorts Brugg.
4.
Alternativen des Stiftungsrats des Bezirksspitals Brugg zur Aufhebung des Spitalstandorts
Der Stiftungsrat hat, ohne Mitwirkung des
Gesundheitsdepartements, zum Erhalt des Bezirksspitals Brugg zwei Alternativen erarbeitet:
−
Akutspital Futura
−
Eingeschränkter Leistungsauftrag Innere Medizin
Entlastungsmassnahme
B2/GD12
ja
Spitalstandort
aufheben
Grosser
Rat
nein
Spitalstandort
nicht aufheben
Mit den vom Stiftungsrat vorgeschlagenen Alternativen zum Erhalt des Spitalstandorts Brugg
können weder die versorgungstechnischen noch betriebswirtschaftlichen Ziele erfüllt werden.
Die notwendigen Strukturanpassungen können nicht realisiert werden. Die Zielsetzung der
Massnahme B2/GD12 „Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim“ werden mit
den beiden Alternativen nicht erfüllt. Der Regierungsrat lehnt deshalb die nachfolgend beschriebenen Alternativen „Akutspital Futura“ und „Eingeschränkter Leistungsauftrag“ des
Stiftungsrats des Bezirksspitals Brugg ab.
Die Gesamtkonzeption des Regierungsrats zur Umwandlung des Bezirksspitals Brugg ist in
den Kapiteln 6 ff. beschrieben.
Die folgenden Kapitel 4.1 bis 4.3 enthalten die Beschreibung der Alternativen des Stiftungsrats des Bezirksspitals Brugg sowie die Stellungnahme des Regierungsrats.
4.1
Alternative Akutspital Futura
Die folgende Beschreibung des Akutspitals Futura ist aus dem Konzept „Akutspital Futura“
des Stiftungsrats des Bezirksspitals Brugg vom 19. August 2004, ohne fundierte Prüfung der
inhaltlichen Richtigkeit des Konzepts, übernommen worden. Die Erarbeitung des Konzepts
erfolgte ohne Mitwirkung des Gesundheitsdepartements. Zur Information wurden die wichtigsten Punkte der Unterlage zusammengefasst:
−
Reduziertes Leistungsangebot
Das Akutspital Futura beschränkt das Grundversorgungsangebot auf die Bereiche Medizin und Chirurgie (inklusive Chirurgie UVG). Das Spital wird nach dem Belegarztsystem
geführt und somit werden die ärztlichen Leistungen von Belegärztinnen und Belegärzten
angeboten. Die Trägerschaft des Akutspitals Futura bleibt die Stiftung des Bezirksspitals
Brugg.
- 17 -
−
Tages- und Wochenchirurgie
Die Operationssäle werden von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr betrieben. Am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen wird nicht operiert.
−
Notfall
Die Notfallstation ist von Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet. In der
Nacht und am Wochenende wird kein Notfalldienst aufrecht erhalten. Der Dienstarzt entscheidet, ob die Patientin oder der Patient ins Kantonsspital Aarau oder Baden verlegt
werden muss.
−
Rettungswesen
Das Rettungswesen wird im bisherigen Umfang gemäss kantonalem Rettungskonzept
gewährleistet.
−
Bettenzahl
Die Bettenzahl wird von heute 52 auf 35 reduziert.
−
Stellenplan
Durch die Beschränkung des Angebots der medizinischen Grundversorgung werden die
Stellen im Akutbereich von 162 auf 105 reduziert.
−
Fallpauschalen
Die angebotene medizinische Grundversorgung entspricht den im kantonalen Spitalgesetz formulierten Anforderungen. Mit Einschränkung des Angebots auf apparativ und
pflegerisch weniger aufwändige Bereiche, können die Fachbereichspauschalen gegenüber den Chefarzthäusern mit Intensivstation, um 15 % bis 20 % reduziert werden.
−
Beitrag öffentliche Hand
In der folgenden Tabelle hat der Stiftungsrat des Bezirksspitals Brugg die Einsparungen
der öffentlichen Hand berechnet, indem die im letzten Abschnitt erwähnten reduzierten
Fachbereichspauschalen mit den nicht reduzierten Fachpauschalen verglichen werden.
Fallpauschale reduziert (Fr.)
Anzahl Fälle
Beitrag öffentliche
Hand (Fr.)
Medizin
3'495
508
1'775'460
Chirurgie
3'484
1’276
4'445'584
Chirurgie UVG
3'332
162
539'784
Total Beitrag öffentliche Hand, mit reduzierten Fallpauschalen (nur für
Medizin, Chirurgie und Chirurgie UVG)
6'760'828
Total Beitrag öffentliche Hand, ohne reduzierte Fallpauschalen (nur für
Medizin, Chirurgie und Chirurgie UVG)
8'317'628
Einsparung öffentliche Hand
1'556'800
- 18 -
−
Plan-Erfolgsrechnung
Die vom Stiftungsrat erstellte Plan-Erfolgsrechnung basiert auf der Erfolgsrechnung 2003. Aufgrund der Annahmen wird mit einem Ergebnis von Fr. 299'392.– gerechnet (Ertrag: 17.7 Mio. Franken, Aufwand: 17.4 Mio. Franken).
−
Diverses
Das bisherige Akutspital soll auf den 1. Januar 2006 in das „Akutspital Futura“ umgewandelt werden. Nach den Entscheiden des Grossen Rats und der Erteilung des Leistungsauftrags durch den Regierungsrat kann die Umwandlung innerhalb von 6 Monaten
ohne Betriebsunterbruch erfolgen.
4.2
Alternative mit eingeschränktem Leistungsauftrag Innere Medizin
Die folgende Zusammenfassung stützt sich auf das Grobkonzept des Stiftungsrats des Bezirksspitals Brugg vom 14. Oktober 2004, ohne fundierte Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit
des Grobkonzepts. Die Erarbeitung des Konzepts erfolgte ohne Mitwirkung des Gesundheitsdepartements.
Für den Fall einer Umwandlung in ein Pflegeheim mit Übergangspflege, hat der Stiftungsrat
eine weitere Alternative mit einem eingeschränkten Leistungsauftrag für Innere Medizin vorgeschlagen. Dadurch sollen Behandlung und Pflege von Patientinnen und Patienten für allgemeine Innere Medizin, die keine aufwändige Diagnostik benötigen (z.B. akute Alterspflegefälle, Lungenentzündungen), zulasten der obligatorischen Krankenversicherung ermöglicht
werden. Mit dieser Alternative können Synergien zur Übergangspflege genutzt sowie Krankentransporte, insbesondere der älteren Patientinnen und Patienten, vermieden werden.
Zudem erwartet der Stiftungsrat eine Entlastung der Zentrumsspitäler mit entsprechenden
Kosteneinsparungen.
4.3
Stellungnahme des Regierungsrats zu den beiden Alternativen
Der Regierungsrat hat beide Alternativen in versorgungstechnischer und betriebswirtschaftlicher Hinsicht geprüft.
−
Akutspital Futura
Bei der Alternative „Spital Futura“ werden die Gynäkologie und die Geburtshilfe geschlossen. Die Versorgung hat durch die benachbarten Spitäler zu erfolgen. Mit dem in
der Alternative vorgesehenen eingeschränkten Leistungsangebot der Fachbereiche Innere Medizin und Chirurgie kann die Grundversorgung nicht umfassend sichergestellt werden. Dieser Auftrag ist den benachbarten Spitälern zusätzlich zu erteilen. Mit der geplanten, eingeschränkten Betriebszeit des Notfalldiensts kann auch die Notfallversorgung
nicht sichergestellt werden. Mit der Alternative „Spital Futura“ wird eine zusätzliche Spitalkategorie „Eingeschränkte Grundversorgung“ vorgeschlagen, die sich zudem ausschliesslich an betriebswirtschaftlichen Kriterien orientiert. Der prozentuale Anteil der
Abwanderung aus der Region Brugg wird sich weiter erhöhen.
- 19 -
Das „Spital Futura“ würde nur einfache Fälle behandeln. Die komplexeren Fälle müssten
durch die benachbarten Spitäler behandelt werden. Gemäss dem Stiftungsrat des Bezirksspitals Brugg ergäben sich daraus reduzierte Fallpreispauschalen von 15 % bis
20 %. Das „Spital Futura“ erbringt gemäss Konzept aber auch keine gemeinwirtschaftlichen Leistungen (Notfall, Ausbildung etc.) mehr. Diese würden dementsprechend ausschliesslich bei den benachbarten Spitälern anfallen und zusätzliche Kosten verursachen. Die im „Spital Futura“ als Einsparung der öffentlichen Hand berechneten
1.6 Mio. Franken können nicht als echte Einsparungen bezeichnet werden. So fallen
insbesondere die „Spital Futura“ eingesparten gemeinwirtschaftlichen Kosten bei den benachbarten Spitälern an. Durch die Verlagerung der schweren Fälle in diese Spitäler ist
insgesamt sogar mit Mehrkosten zu rechnen. Die mit der Massnahme B2/GD12 vorgesehenen Einsparungen können nicht realisiert werden.
−
Eingeschränkter Leistungsauftrag Innere Medizin
Bei der Alternative „Eingeschränkter Leistungsauftrag Innere Medizin“ wird sich die Anzahl medizinischer Fälle aufgrund des eingeschränkten Leistungsspektrums verringern.
Die Versorgung dieser Patientinnen und Patienten hat von den benachbarten Spitälern
zu erfolgen. Das Bezirksspital Brugg versorgte im Jahr 2003 rund 508 Patientinnen und
Patienten in der Inneren Medizin. Es ist zu erwarten, dass höchstens zwei Drittel dieser
Personen dem Leistungsspektrum des eingeschränkten Leistungsauftrags Innere Medizin entsprechen. Dies entspricht im Durchschnitt maximal einem Patienteneintritt pro
Tag.
Die Notfall-Versorgung nimmt ausschliesslich Fälle der Inneren Medizin auf, die keine
aufwändige Diagnostik benötigen. Bei dieser Alternative kann die notwendige Strukturanpassung nur teilweise realisiert werden. Wie bereits in der Alternative „Spital Futura“
erwähnt, verfügen die benachbarten Spitäler über die notwendigen Kapazitäten für die
Übernahme aller Patientinnen und Patienten des Bezirksspitals Brugg.
Die Alternative „Eingeschränkter Leistungsauftrag Innere Medizin“ soll mit dem Konzept
„Pflegeheim mit Übergangspflege“ und dem privatwirtschaftlich geführten „Medizinischen
Zentrum“ realisiert werden. Die Alternative „Eingeschränkter Leistungsauftrag Innere Medizin“ bedingt die Aufnahme auf die Spitalliste, mit entsprechenden Kostenfolgen für die
öffentliche Hand. Aus Sicht des Regierungsrats müsste diese medizinische Dienstleistung in den Leistungskatalog des Medizinischen Zentrums integriert werden.
Mit den vom Stiftungsrat vorgeschlagenen Alternativen zum Erhalt des Spitalstandorts Brugg
können weder die versorgungstechnischen noch betriebswirtschaftlichen Ziele erfüllt werden.
Die notwendigen Strukturanpassungen können nicht realisiert werden. Die Zielsetzung der
Massnahme B2/GD12 „Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim“ werden mit
den beiden Alternativen nicht erfüllt. Der Regierungsrat lehnt deshalb die Alternativen „Akutspital Futura“ und „Eingeschränkter Leistungsauftrag“ ab.
- 20 -
5.
Schlussfolgerungen und Antrag zur Aufhebung des Spitalstandorts Brugg
Mit der Massnahme B2/GD12 der Entlastungsmassnahmen 2003 hat der Regierungsrat dem
Grossen Rat die Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim beantragt. Zur
Umsetzung dieser Massnahme ist die Aufhebung des Spitalstandorts Brugg erforderlich.
Wie aufgeführt, werden die finanziellen Zielsetzungen der Massnahme B2/GD12 übertroffen.
Die aufgrund von Erfahrungswerten errechneten jährlichen Einsparungen durch die Schliessung des Bezirksspitals Brugg betragen 3.7 Mio. Franken und entsprechen vergleichbaren
Werten anderer Kantone (Einsparung pro Bett: Fr. 67'307.–; Kanton Bern: Fr. 67'460.– pro
Bett, siehe Kapitel 3.6: Finanzielle Auswirkung der Spitalschliessung). Mit der Umwandlung
in ein Pflegeheim resultiert bis ins Jahr 2010 eine kumulierte Einsparung von rund
24 Mio. Franken (Kapitel 10: Finanzielle Auswirkungen).
Mit der Aufhebung des Spitalstandorts Brugg erfolgt eine Strukturanpassung, die in den angrenzenden Kantonen Bern, Solothurn und Zürich bereits erfolgt ist (Anzahl geschlossene
Spitäler seit 1996: Kanton Zürich: 8, Kanton Bern: 7, Kanton Solothurn 1).
Die medizinische Grundversorgung bleibt mit der Schliessung des Bezirksspitals Brugg weiterhin gewährleistet.
Die vom Stiftungsrat des Bezirksspitals Brugg vorgeschlagenen Alternativen wurden vom
Gesundheitsdepartement geprüft. Die anvisierten Einsparungen können mit den beiden Alternativen nicht realisiert werden. Die Bettenkapazität wird nur partiell reduziert und die notwendige Strukturanpassung verhindert. Der Regierungsrat lehnt die beiden Alternativen des
Stiftungsrats deshalb ab.
Der Regierungsrat beantragt die Aufhebung des Spitalstandorts Brugg (siehe Antrag).
Damit kann die nachfolgend dargestellte Gesamtkonzeption des Regierungsrats zur
Umwandlung des Bezirksspitals Brugg realisiert werden.
6.
Gesamtkonzeption des Regierungsrats zur Umwandlung des Bezirksspitals
Brugg
Die für die Umwandlung des Bezirksspitals Brugg vorgesehenen Lösungen bilden eine Gesamtkonzeption. Diese wird nachfolgend dargestellt. Der Regierungsrat und auch der Stiftungsrat haben sich zum Ziel gesetzt, bei der Umwandlung des Bezirksspitals Brugg, sowohl
den Bedarf – aufgrund der demographischen Entwicklung – zu berücksichtigen, als auch die
Möglichkeiten durch die Fortschritte in der Medizin. Ebenfalls sollen die Vorgaben der rettungsdienstlichen Versorgung erfüllt werden. Ausgehend davon ist die nachfolgend dargestellte Gesamtkonzeption erarbeitet worden. Die Grafik zeigt diese mit den zuständigen
Rechtsträgern auf:
- 21 -
Gesamtkonzeption des Regierungsrats zur Umwandlung
des Bezirksspitals Brugg
Pflegeheim mit
Übergangspflege
Ambulante
medizinische
Dienstleistungen
Rettungswesen
(Kapitel 7)
(Kapitel 8)
(Kapitel 9)
Stiftung
Bezirksspital
Brugg
Medizinisches
Zentrum Brugg AG
Stiftung
Bezirksspital
Brugg
Rechtsträger
Es handelt sich um eine integrale und umfassende Gesamtkonzeption mit der eine Reihe
von Zusatznutzen erreicht werden kann. Das Pflegeheim mit Übergangspflege erfüllt eine
wichtige Funktion der integrierten Gesundheitsversorgung. Mit dem Rettungswesen ist die
Notfallversorgung gesichert. Mit dem Medizinischen Zentrum (Medizinisches Zentrum
Brugg AG) kann eine auf die ambulante Versorgung ausgerichtete medizinische Versorgung
gewährleistet werden. In den nachfolgenden Kapiteln werden die Konzepte einzeln dargestellt und beschrieben.
Entlastungsmassnahme
B2/GD12
7.
Konzept Pflegeheim mit Übergangspflege
ja
7.1
Vorgehen
Spitalstandort
aufheben
Grosser
Rat
nein
Spitalstandort
nicht aufheben
Einbezug der Verantwortlichen
Der in der Abstimmung vom 24. Februar 2004 unterlegene Antrag von Frau Grossrätin Cécile Frei forderte, dass die Botschaft zur Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim unter Einbezug der Verantwortlichen des Bezirksspitals Brugg zu erstellen sei. Obwohl
der Antrag abgelehnt wurde, sind die Anliegen bei der Weiterbearbeitung berücksichtigt worden. Die Stiftungsleitung und die Verantwortlichen des Bezirksspitals Brugg wurden umfassend in die Arbeiten für die Botschaft einbezogen.
Projektorganisation
Zur Erarbeitung der Konzepte für das Pflegeheim wurde eine Projektgruppe mit Vertretern
des Gesundheitsdepartements und dem Bezirksspital Brugg gebildet.
- 22 -
Die Projektleitung und die Arbeitsgruppen wurden durch das im Gesundheitswesen tätige
Beratungsunternehmen BMH Consulting Group AG unterstützt.
Der Stiftungsrat des Bezirksspitals Brugg seinerseits hat folgende Arbeitsgruppen eingesetzt:
−
„Pflegeheim/Kooperationen“
−
„Medizinisches Zentrum“
−
„Rettungsdienst“
−
„Ressourcen“ (Sicherstellung von operativen Fragen während der Projektdauer)
Für die Projektplanung und -steuerung ist ein Projektlenkungsausschuss eingesetzt worden
mit paritätischer Vertretung des Gesundheitsdepartements und des Bezirksspitals Brugg. Mit
dieser Projektorganisation konnten eine durchgängige Information und Koordination aller
Aktivitäten gesichert werden. Der Projektlenkungsausschuss wurde laufend über die Ergebnisse der Projektarbeiten informiert. Die Information an das Personal erfolgte mit gemeinsam
durchgeführten Veranstaltungen. Die Öffentlichkeit wurde durch Pressecommuniqués des
Stiftungsrats orientiert, welche gemeinsam mit dem Gesundheitsdepartement erarbeitet wurden. Der Projektlenkungsausschuss legte Wert auf eine offene und umfassende Information,
insbesondere an das Personal.
Im Rahmen der Projektarbeit für das Konzept Pflegeheim wurden sachspezifische Fragen
mit den jeweiligen Institutionen und Verantwortlichen geklärt. So wurden unter anderem mit
den Kantonsspitälern Aarau und Baden, dem Spital Leuggern, dem Departement Bildung,
Kultur und Sport sowie dem Bau des Kantons Aargau, der Pensionskasse des Kantons Aargau, der Stadt Brugg, der Gemeinde Windisch, der Alzheimervereinigung Kanton Aargau,
der zeka (Zentren Körperbehinderte Aargau) und der Pro Infirmis Gespräche geführt. Ebenfalls erfolgten mehrere Besuche in ehemalige Spitäler, die geschlossen und mit neuen Aufgaben beauftragt worden sind (Spital Erlenbach im Simmental im Kanton Bern, neu: Klinik
Erlenbach mit dem Auftrag für Übergangspflege; Spital Breitenbach im Kanton Solothurn,
neu: Pflegezentrum Passwang; Spital Bauma im Kanton Zürich, neu: Pflegezentrum Bauma).
Ebenfalls wurden Institutionen mit spezifischen Leistungsangeboten besucht (Pflegeheim
Witikon Stadt Zürich, Angebot für körperbehinderte Erwachsene).
7.2
Bedarfsanalyse
Als Basis für die Konzeption des Pflegeheims ist eine umfassende Bedarfsanalyse für den
Bezirk Brugg erstellt worden. Zielsetzung war, den zusätzlich notwendigen Bedarf an Pflegebetten abzuklären.
Gemäss Pflegeheimliste verfügt der Bezirk Brugg heute über ein Angebot von total
359 Langzeitbetten. Diese sind in 5 Alters- und Pflegezentren verteilt:
−
Alterszentrum Brugg:
89 Betten
−
Pflegeheim Süessbach Brugg:
84 Betten
−
Altersheim Eigenamt Lupfig:
46 Betten
- 23 -
−
Alters- und Pflegezentrum Schenkenbergertal:
43 Betten
−
Alters- und Pflegeheim Lindenpark Windisch:
97 Betten
Das Gesundheitsdepartment setzt für Langzeit-Prognosen einen Bettenbedarf von 20 % für
Hochbetagte (Einwohner und Einwohnerinnen, die über 80 Jahre alt sind) ein. Die Bedarfsplanung für das Pflegeheim Brugg stützt sich ebenfalls auf diesen Wert ab. Bei der Beurteilung der Prognosewerte ist zu beachten, dass der effektive, aktuelle Bettenbedarf aber 29 %
für Hochbetagte beträgt. Der Prognosewert von 20 % für Hochbetagte setzt nämlich eine
Verbesserung des Gesundheitszustands und eine Verbesserung in der Vernetzung altersspezifischer Angebote voraus. Dies mit dem Ziel eines längeren Verbleibs in der angestammten Umgebung. Das ist eine mittel- und langfristige Zielsetzung, welche mit der Umsetzung
der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung und in den bisherigen Vorarbeiten zum Pflegegesetz verankert sind.
Die folgende Tabelle zeigt die Bevölkerungsentwicklung und den daraus abgeleiteten Bettenbedarf in Pflegeheimen im Bezirk Brugg:
Jahr
Bevölkerung
Hochbetagte
%-Anteil
Hochbetagte/
Bevölkerung
Bettenbedarf in Pflegeheimen (in % der Hochbetagten) und Differenz zu heutigem Angebot von
359 Langzeitbetten
Bedarf bei
20 %
Differenz
bei 20 %
Bedarf bei
29 %
Differenz
bei 29 %
2005
45'714
1'667
3.6 %
333
26
483
-124
2010
47'060
2'006
4.3 %
401
-42
582
-223
2015
48'413
2'385
4.9 %
477
-118
692
-333
2020
49'730
2'709
5.4 %
542
-183
786
-427
Quelle: Bevölkerungsprognose, Statistisches Amt
Die Anzahl der Hochbetagten (Einwohnerinnen und Einwohner, die über 80 Jahre alt sind)
im Bezirk Brugg steigt bis ins Jahr 2020 von 1'667 auf 2'709 kontinuierlich an.
Die folgende Grafik zeigt zusammenfassend die Entwicklung zwischen dem Angebot von
heute 359 Pflegebetten und dem zukünftigen Bedarf auf:
Bedarf an Betten, wenn 20% der
Hochbetagten ein Langzeitbett benötigen
Bedarf an Betten, wenn 29% der
Hochbetagten ein Langzeitbett benötigen
100
100
0
-100
2005
2010
2015
-42
2020
-118
-200
-183
-300
-400
Anzahl (+: Überbestand,
-: Unterbestand)
Anzahl (+: Überbestand,
-: Unterbestand)
26
0
-100
2005
2010
2015
2020
-124
-200
-223
-300
-333
-400
-427
-500
-500
Jahr
Jahr
- 24 -
Der Bedarf an zusätzlichen Pflegebetten im Bezirk Brugg ist ausgewiesen. Bis ins Jahr 2020
sind bei einer Berechnungsgrundlage von 20 % für Hochbetagte, zusätzlich 183 Betten bereitzustellen. Mit der Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim kann der Bedarf bis ca. ins Jahr 2015 gedeckt werden. Die Detaillierung der Bedarfsprognose auf Stufe
Gemeinde zeigt, dass rund 37 % des zusätzlichen Bettenbedarfs in der Stadt Brugg und der
Gemeinde Windisch entstehen. Mit Vertretern der Stadt und der Gemeinde sind die Ergebnisse der Prognosen besprochen und geklärt worden. Es bestehen zur Zeit keine Planungen
zur Erweiterung der beiden auf Stadt- respektive Gemeindegebiet stehenden Institutionen.
7.3
Angebotsplanung
Auswahl der möglichen Angebote
Mit der Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim soll ein zukunftsorientiertes
Kompetenzzentrum entwickelt werden, das im Kanton Aargau eine gute Position einnimmt.
Die Angebote sollen insbesondere Leistungen umfassen, die die Wiedererlangung der Selbständigkeit unterstützen und damit die Rückkehr nach Hause ermöglichen.
Mit diesen Rahmenbedingungen sind die nachfolgenden Angebote geprüft und mit einer
Nutzwertanalyse bewertet worden:
−
Langzeit-Pflege
−
Pflegerische Rehabilitation geriatrischer Patientinnen und Patienten
−
Übergangspflege
−
Kurzzeitaufenthalte (Ferienbetten)
−
Tages- und Nachtklinik
−
Langzeit-Psychogeriatrie (Personen mit Demenz)
−
Pflegebedürftige, körperlich behinderte Erwachsene
−
Spezialangebote
Realisierbare Angebote
Die Nutzwertanalyse zeigte auf, dass in einer ersten Phase der Umwandlung schwerpunktmässig auf Übergangspflege und Kurzaufenthalte (Ferienbetten) zu setzen ist.
−
Das Angebot der Langzeitpflege entspricht in weiten Teilen dem Angebot des bestehenden Pflegeheims Süessbach, das dem Bezirksspital Brugg angegliedert ist. Mit dem Angebot der Übergangspflege kann eine Versorgungslücke für ältere Personen geschlossen werden, die nach einem Akutspital-Aufenthalt und vor der Rückkehr nach Hause ergänzendes Training und weitere Betreuung benötigen. Erforderlich zu den Pflegeleistungen sind reaktivierende Massnahmen zur Wiedererlangung der Selbständigkeit. Mit diesem Angebot kann eine Entlastung in den Akutspitälern erzielt werden. Mit der gesicherten Nachsorge kann die Aufenthaltsdauer im Akutspital verkürzt werden. Dies zum Nutzen der Patientinnen und Patienten sowie zur Entlastung der fallbezogenen Gesamtkosten, die sich aufgrund der „richtigen Leistung am richtigen Ort“ reduzieren.
−
Die Nachfrage nach Angeboten von Kurzaufenthalten (Ferienbetten) bestätigte sich anlässlich einer durchgeführten Umfrage. Zusätzlich wurde im Sommer 2004 dieses Ange-
- 25 -
bot im Markt mit grossem Erfolg getestet. Zielsetzung dieses Angebots ist die Entlastung
der Angehörigen und Pflegenden zu Hause. Damit sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die mithelfen, einen Eintritt ins Pflegeheim möglichst lange hinauszuschieben. Es erfolgt eine enge Vernetzung mit ambulanten Diensten, wie Hausärzte und SPITEX.
Die Erwartungen an ein zukunftsorientiertes, modernes Pflegeheim kann mit dem dargestellten Leistungsangebot erreicht werden. Es erfüllt im Besonderen auch die Erwartungen der
Betagten, möglichst lange in ihrer angestammten Wohnsituation verbleiben zu können.
7.4
Bauliche Massnahmen
Die Bausubstanz des Bezirksspitals Brugg ist in einem guten Zustand, eine Erneuerung der
Patientenräume wurde vor rund 7 Jahren abgeschlossen. Für die Umsetzung des Konzepts
Pflegeheim mit Übergangspflege sind jedoch geringe bauliche Anpassungen notwendig.
Dies betrifft vor allem räumliche Anpassungen an die spezifischen Bedürfnisse der Leistungsangebote, Ergänzungen von Nasszellen in einzelnen Zimmern, sowie aus Gründen der
Optimierung der betrieblichen Abläufe, die räumliche Durchgängigkeit zum bestehenden
Krankenheim. Für diese baulichen Massnahmen liegt eine Baukosten-Schätzung vor
(ca. 2.6 Mio. Franken, +/-20 % Abweichung).
Die geplanten Umbaumassnahmen sind die folgenden:
−
Im Trakt A (Akutspital 1974) müssen für den neuen Nutzungszweck in den Gebärsälen
im 2. Obergeschoss die Betriebseinrichtungen entfernt werden. Anschliessend erfolgt
eine farbliche Auffrischung. Im 3. Obergeschoss wird der Ostteil für das Pflegeheim nutzbar gemacht. Im Trakt A belaufen sich die Umbaukosten und Neueinrichtungen auf
0.6 Mio. Franken.
−
Im Trakt B (Bettenhaus Akutspital) bedingt das Leistungsangebot der Übergangspflege
und der Ferienbetten räumliche Anpassungen (z.B. Nasszellen) und farbliche Auffrischungen im 1. und 2. Obergeschoss. Im Trakt B belaufen sich die Umbaukosten und
Neueinrichtungen auf 1.7 Mio. Franken.
−
Im Trakt C (Krankenheim am Süssbach) wird eine rollstuhlgängige Verbindung zum Trakt
A realisiert. Die Kosten betragen 0.3 Mio. Franken.
7.5
Sozialplan
Die Anstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgte durch die Stiftung des Bezirksspitals Brugg.
Mit einem Sozialplan, der sich inhaltlich an den einschlägigen Verordnungen und Dekrete
des Kantons orientiert, soll die Gleichstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksspitals Brugg zu den kantonalen Angestellten gewährleistet werden.
Das Bezirksspital Brugg ist ein Belegarztspital. Die Belegärztinnen und Belegärzte arbeiten
mit dem Spital in einem Verhältnis als Dienstleister zusammen. Sie sind in diesem Status
selbständig erwerbende, freie Mitarbeiter und werden auf der Basis einer leistungsbezogenen Abgeltung bezahlt. Aufgrund der Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflege-
- 26 -
heim erhalten die benachbarten Spitälern Aarau, Baden, Leuggern und auch die Privatspitälern höhere Patientenzahlen. Deshalb ist zu erwarten, dass der Personalbestand an Ärztinnen und Ärzten in diesen Spitälern entsprechend aufgestockt wird.
Mit der Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim reduziert sich der Personalbestand um ca. 120 Stellen.
Die Arbeitsmarktfähigkeit der betroffenen Mitarbeiter wurde analysiert. Die Notwendigkeit
eines Sozialplans ist unbestritten. Im Zentrum des Sozialplans steht die Arbeitsplatz-Vermittlung. Dies insbesondere bei den notwendigen Stellenplan-Anpassungen durch die höheren Patientenfrequenzen in den kantonalen Spitälern Aarau und Baden sowie im Spital
Leuggern aufgrund der Aufhebung des Standorts des Bezirksspital Brugg. Weitere Unterstützung erfolgt in Form von Massnahmen zur Qualifizierung (Weiter- und Fortbildung), Einzel- und Teamcoaching sowie in besonderen Härtefällen in finanzieller Form. Die Kosten
werden auf ca. 1.1 Mio. Franken geschätzt. Der Sozialplan wird mit den Sozialpartnern abgestimmt.
7.6
Umsetzungsplanung
Die Umsetzungsplanung enthält sämtliche Aktivitäten für die geordnete Umwandlung des
Bezirksspitals Brugg in die neuen Strukturen. Für das Jahr 2005 erhält das Bezirksspital
Brugg den bisherigen Leistungsauftrag und wird diesen Auftrag mit der bisherigen Qualität
und Zuverlässigkeit erbringen. Es wird sichergestellt, dass die medizinische Versorgung zu
jedem Zeitpunkt vollumfänglich gewährleistet ist. Die notwendigen Vorkehrungen erfolgen in
enger Zusammenarbeit mit den einweisenden Ärztinnen und Ärzten, den Kantonsspitälern
Aarau und Baden sowie dem Spital Leuggern. Soweit die betrieblichen Kapazitäten es ermöglichen, sollen die baulichen Anpassungen und die stufenweise Aufnahme der einzelnen
Leistungsangebote bereits im Laufe des Jahrs 2005 erfolgen. Die Umsetzungsplanung sieht
einen Auf- und Ausbau der Angebote in enger Zusammenarbeit mit den zuweisenden Spitälern, der Hausärzteschaft und weiteren Institutionen vor. Damit kann eine den betriebswirtschaftlichen Anforderungen entsprechende Umwandlung gewährleistet werden.
7.7
Zusammenfassung
Der Bedarf an zusätzlichen Pflegebetten im Bezirk Brugg ist ausgewiesen. Die Anzahl der
Hochbetagten (Einwohnerinnen und Einwohner, die über 80 Jahre alt sind) im Bezirk Brugg
steigt bis ins Jahr 2020 kontinuierlich an. Heute werden 359 Langzeitbetten im Bezirk angeboten. Bei einem Bettenbedarf von 20 % für Hochbetagte fehlen im Bezirk Brugg 183 Langzeitbetten. Mehr als ein Drittel des zusätzlichen Bettenbedarfs entsteht in der Stadt Brugg
und in der Gemeinde Windisch. Es bestehen zur Zeit keine Planungen zur Erweiterung der
beiden auf Gemeindegebiet stehenden Institutionen.
Die Analysen der Angebote haben gezeigt, dass in einer ersten Phase der Umwandlung
schwerpunktmässig auf Übergangspflege und Kurzaufenthalte (Ferienbetten) zu setzen ist.
Das Angebot der Übergangspflege schliesst eine erkannte Versorgungslücke für ältere Personen nach einem Aufenthalt in einem Akutspital. Umfragen und Tests haben gezeigt, dass
eine Nachfrage für Kurzaufenthalte (Ferienbetten) besteht. Mit diesem Angebot können Angehörige und Pflegende entlastet werden.
- 27 -
Die baulichen Massnahmen belaufen sich auf 2.6 Mio. Franken und betreffen insbesondere
räumliche Anpassungen für die neuen Leistungsangebote. Diese Anpassungen und die Aufnahme der einzelnen Leistungsangebote werden ab Mitte 2005 stufenweise erfolgen. Die
medizinische Versorgung wird dabei zu jedem Zeitpunkt vollumfänglich gewährleistet.
Mit der Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim reduziert sich der Personalbestand um ca. 120 Stellen. Die Notwendigkeit eines Sozialplans für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist unbestritten. Im Zentrum steht die Arbeitsplatz-Vermittlung.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Spitals Brugg sollen vor allem an die benachbarten
Spitäler, an das Pflegeheim und an das Medizinische Zentrum vermittelt werden. In besonderen Härtefällen kann finanzielle Hilfe unterstützen. Die Kosten werden auf ca.
1.1 Mio. Franken geschätzt.
8.
Medizinisches Zentrum Brugg
Für den Fall, dass der Grosse Rat die Umwandlung
des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim beschliesst,
hat der Stiftungsrat, ohne Mitwirkung des Gesundheitsdepartements, einen Vorschlag für ein
privatwirtschaftlich betriebenes Medizinisches Zentrum
erarbeitet.
8.1
Entlastungsmassnahme
B2/GD12
ja
Spitalstandort
aufheben
Grosser
Rat
nein
Spitalstandort
nicht aufheben
Beschreibung Medizinisches Zentrum Brugg
Die folgende Beschreibung des Medizinischen Zentrums Brugg basiert auf dem Inhalt der
Dokumentation „Konzept der ambulanten und teilstationären medizinischen Dienstleistungen
für die Region Brugg“ des Stiftungsrats des Bezirksspitals Brugg vom 3. Juni 2004 und den
Beschlüssen des Stiftungsrats vom 16. August 2004. Zur Information wurden die wichtigsten
Punkte der Unterlage zusammengefasst:
−
Medizinische Dienstleistungen
Aufgrund einer Umfrage wurde das heutige medizinische Angebot des Bezirksspitals
Brugg bestätigt. Der Katalog diese medizinischen Angebots ist noch unverbindlich und
kann Änderungen erfahren.
−
Rechtsträger
Der Rechtsträger des Medizinischen Zentrums Brugg AG ist eine privatwirtschaftlich finanzierte Aktiengesellschaft. Die Gründung der Aktiengesellschaft ist am 5. November
2004 erfolgt. Das Startkapital beträgt Fr. 100'000.– und soll dereinst entsprechend aufgestockt werden.
−
Betriebsbewilligung
Die Betriebsbewilligung für ein Medizinisches Zentrum erfolgt durch den Regierungsrat.
Aufgrund der Ausgangslage erwartet der Stiftungsrat, dass das Medizinische Zentrum in
die Spitalliste B aufgenommen wird. (Anmerkung des Gesundheitsdepartements: Im Kan-
- 28 -
ton Aargau gibt es keine Spitalliste B. Ambulante Einrichtungen werden nicht in die Spitalliste aufgenommen.).
−
Gutsprache durch Krankenkassen
Die Gutsprache durch die Krankenkassen bedingt die Aufführung des Medizinischen
Zentrums in der Spitalliste B.
−
Finanzierung und Kapitalbedarf
Gemäss Businessplan wird die Aktiengesellschaft mit einem Aktienkapital von
Fr. 750'000.– ausgestattet. Dabei sollen verschiedene Aktionärsgruppen beteiligt sein
(z.B. Ärzteschaft, Personal, Private, Gemeinden etc.).
−
Übernahme medizinischer Infrastruktur und Miete bestehender Räumlichkeiten
In der Beschreibung des Projekts wird festgehalten, dass für einen erfolgreichen Start
des Medizinischen Zentrums das zur Verfügung stellen von Räumlichkeiten und medizinischer Infrastruktur durch die Stiftung des Bezirksspitals Brugg wesentlich sei. Dies betrifft namentlich die Operationseinrichtungen und Geräte, Röntgen, Labor sowie Mobiliar
und Einrichtungen des Aufwachraums und die Zumietung von Betten.
−
Infrastrukturfragen am Standort Brugg
Für den erfolgreichen Betrieb ist die Bereitstellung/Teilnutzung von Infrastruktur am
Standort des heutigen Bezirksspitals Brugg respektive zukünftigen Pflegeheims wichtig.
Interne Zusammenarbeiten sind gemäss Projekt bei der Telefonzentrale, beim Notruf/Rettungsdienst und Hausdienst zwingend. Beim Pflegepersonal/Personalwesen, bei
der Verpflegung und bei der Zusammenarbeit mit Apotheken wäre eine interne Lösung
einer externen vorzuziehen.
−
Ärzte
Voraussetzung für die erfolgreiche Realisierung des Konzepts ist eine kompetente und
gut funktionierende ärztliche Betreuung. Die Unterstützung für ein Medizinisches Zentrum
auf privatrechtlicher Basis scheint seitens der Belegärzteschaft, aber auch von zuweisenden Ärztinnen und Ärzten, einigermassen gesichert. Die Verfasser weisen darauf hin,
dass die Realisierung des Konzepts auch ein Umdenken der beteiligten Ärzteschaft bedingt und bei Herauszögerung des Entscheids Abgänge seitens der Ärzteschaft nicht zu
vermeiden sind.
−
Personal
Das Medizinische Zentrum soll einen Teil des gut qualifizierten Fachpersonals mit neuen
Verträgen anbinden. Gemäss Businessplan muss das Medizinische Zentrum mit einem
Personalbestand von 15 bis 20 Personen auskommen können. Neurekrutierungen wären
sehr kostspielig. Deshalb sind Abgänge des Personals beim Bezirksspital Brugg zu vermeiden.
Der Stiftungsrat hat die Vermietung der von diesem Medizinischen Zentrum erforderlichen
Räumlichkeiten, die Abtretung von medizinischen Geräten und Mobilien sowie die Rahmen-
- 29 -
bedingungen der Zusammenarbeit mit dem Pflegeheim – unter Vorbehalt des Entscheids zur
Aufhebung des Standorts des Spitals Brugg durch den Grossen Rat – beschlossen.
8.2
Stellungnahme des Regierungsrats zum Medizinischen Zentrum
Die vom Medizinischen Zentrum erforderlichen Räumlichkeiten führen gemäss dem neuen
SpiG § 14 Abs. 6 und der SpiV § 9 zu einer Zweckentfremdung. Mieterträge fallen demzufolge anteilsmässig beim Kanton an.
Dank den Fortschritten der medizinischen Behandlungen können vermehrt Leistungen, die
bisher einen stationären Spitalaufenthalt erforderten, ambulant durchgeführt werden. Diese
medizinischen Leistungen sollen künftig im Medizinischen Zentrum erbracht werden. Damit
bleibt ein medizinisches Angebot in der Region bestehen. In personeller, räumlicher und
infrastruktureller Hinsicht müssen alle einschlägigen Erfordernisse nach den Vorgaben des
Gesundheitsgesetzes SAR 301.100 vom 10. November 1987 erfüllt werden.
Das Medizinische Zentrum wird nicht auf der Spitalliste aufgeführt, es erbringt ausschliesslich ambulante Dienstleistungen. Der Stiftungsrat und die Rechtsvertreter des Medizinischen
Zentrums sind über diese Ausgangslage informiert und haben dies im Businessplan entsprechend berücksichtigt.
9.
Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung im Raum Brugg
Die Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung im Raum Brugg ist auch nach der
Umwandlung in ein Pflegeheim gewährleistet. Als Überblick wird nachfolgend die Ausgangslage und die Situation von heute und nach der Umwandlung im Raum Brugg dargestellt.
Ausgangslage
Das Alltagsrettungswesen im Kanton Aargau ist im Aargauischen Rettungskonzept geregelt.
Es stehen 11 Rettungsdienste (9 bei öffentlichen Spitälern stationierte sowie 2 private Dienste) zur Verfügung. Das Rettungswesen Aargau mit seiner dezentralen Struktur ist durch einen guten qualitativen Standard gekennzeichnet. Die Bewältigung der täglichen Notfallereignisse erfolgt professionell und kompetent. Dank den dezentralen Strukturen ist es möglich,
die Vorgabe zu erfüllen, in 80 % der Fälle innert 15 Minuten nach Alarmeingang beim Rettungsdienst vor Ort einzutreffen. Diese sogenannte "15-Minuten-Regel", die schweizweit als
Standard anerkannt ist, soll auch zukünftig beibehalten werden.
Heutige Situation
Der Rettungsdienst Brugg betreut 29 Gemeinden (ca. 45'000 Einwohner) in seiner Region
und dient der Einsatzleitstelle (ELS) 144 für 50 Gemeinden als Rückfallebene. Weiter ist er
zuständig bei Einsätzen auf der Nationalstrasse A3 Richtung Frick. Er verfügt über einen
Rettungswagen mit einer Kilometerleistung von ca. 30'000 km pro Jahr. Wie fast alle Rettungsdienste im Kanton Aargau verzeichnet der Rettungsdienst Brugg jährlich steigende
Einsatzzahlen. Im Vergleich zum Jahr 1999 wird ein Volumenzuwachs von rund 35 % verzeichnet.
- 30 -
Rettungsdienstliche Versorgung nach der Umwandlung
Um die Versorgung der Bevölkerung im Raum Brugg innerhalb der Interventionszeit von
15 Minuten sicherzustellen, wird der heutige Rettungsdienst-Standort beibehalten. Zu diesem Schluss kommt auch die externe Studie (Bericht Mühlemann) über die Notfall- und Rettungsversorgung im Kanton Aargau, die im Jahr 2003 durchgeführt wurde. Der Rettungsdienst in Brugg wird als Filialbetrieb unter der operativen und ärztlichen Leitung eines anderen Rettungsdiensts bzw. Spitals weitergeführt. Die Einsätze werden weiterhin durch die Einsatzleitstelle (ELS) 144 im Kantonsspital Aarau koordiniert und vergeben. Das heute in
Brugg vorhandene Personal des Rettungsdiensts wird wie bisher eingesetzt. In der Zeit, in
welcher keine Einsätze zu leisten sind, wird das Personal im Technischen Dienst des Pflegeheims tätig sein. Die Details werden im zukünftigen Rahmen- und Leistungsvertrag mit
demjenigen Spital geregelt, welches die Leitung des Rettungsdiensts Brugg übernehmen
wird. Somit werden ein optimaler Einsatz des Personals und eine effiziente Aus- und Weiterbildung sichergestellt. Der heutige Qualitätsstandard kann gehalten werden.
Weiteres Vorgehen
Nach dem allfälligen Entscheid betreffend Aufhebung des Spitalstandorts Brugg wird der
Rettungsdienst in Brugg führungsmässig der Stiftung Bezirksspital Brugg und fachlich als
Filialbetrieb einem der beiden kantonalen Spitäler unterstellt.
10.
Finanzielle Auswirkungen
Das geplante Medizinische Zentrum hat eine privatwirtschaftliche Trägerschaft. Allfällig erforderliche räumliche Anpassungen, Ergänzungen an Mobilien und Geräten sowie die Betriebskosten gehen zulasten der Betriebsrechung des Medizinischen Zentrums.
Für den Weiterbetrieb der rettungsdienstlichen Versorgung sind ebenfalls keine ausserordentlichen Investitionen notwendig.
In naher Zukunft wären bauliche Investitionen im Bezirksspital Brugg notwendig geworden.
Aufgrund der Umnutzung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim werden diese kantonalen Investitionskosten nicht anfallen.
Durch Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim fallen beim Kanton folgende
Kosten an und werden als Verpflichtungskredit dem Grossen Rat beantragt:
Kostenarten
Kosten (Mio. Franken)
Bemerkungen
Umbauten
2.6
Kapitel 7.4,
Kostenschätzung +/-20 %
Sozialplan
1.1
Kapitel 7.5
Total
3.7
- 31 -
Diesen einmaligen Kosten stehen folgende Einsparungen gegenüber:
Einsparungen aus der Spitalschliessung
Die Gesamtaufwendungen des Bezirksspitals Brugg teilen sich auf in 38 % fixe und 62 %
variable Kosten. Aufgrund von Erfahrungswerten weist ein Spital der Grundversorgung mit
den Fachbereichen Chirurgie, Innere Medizin, Gynäkologie und Geburtshilfe diese Kostenstruktur aus. Bei der Berechnung der Einsparungen wird auf Basis des bisher geleisteten
Staatsbeitrags, der sich auf die Kostenrechnung abstützt, dieses Kostenverhältnis verwendet.
Das Bezirksspital Brugg hat im Jahr 2003 für die geleisteten Pflegetage bzw. Anzahl Fälle
einen Staatszuschuss von 9.8 Mio. Franken erhalten. Die Einsparung beträgt total
3.7 Mio. Franken (38 % Fixkosten des Staatszuschuss von 9.8 Mio. Franken). Der kantonale
Anteil an den Einsparungen beträgt somit 2.2 Mio. Franken (60 %) und der Anteil der Gemeinden 1.5 Mio. Franken (40 %).
Mit der Schliessung des Bezirksspitals Brugg und der Umwandlung in ein Pflegeheim wird
bis ins Jahr 2010 eine kumulierte Einsparung von total 23.5 Mio. Franken erzielt.
Der Anteil der variablen Kosten des Staatszuschusses beträgt 6.1 Mio. Franken (62 % variable Kosten von 9.8 Mio. Franken Staatszuschuss). Er fällt hingegen bei denjenigen Spitälern an, in die die Patienten des Bezirksspitals Brugg eintreten werden.
Einsparung Investitionsaufwand für ein neues Pflegeheim
Der Investitionsaufwand für ein neues Pflegeheim mit 60 Betten beträgt ca. 18 Mio. Franken.
Die daraus mit Annahmen berechnete Annuität beträgt ca. 1.5 Mio. Franken pro Jahr (unter
Berücksichtigung der Umbaukosten).
Die Kosten des Betriebs bzw. ein allfälliges Defizit werden – nach Massgabe des vom Kanton bewilligten Budgets und der bewilligten Jahresrechnung – vom Kanton zu 60 % und von
den Gemeinden zu 40 % getragen. Im gleichen Verhältnis profitieren Kanton und Gemeinden
von den realisierbaren Einsparungen.
- 32 -
Zusammengefasst ergibt sich für die Jahre 2005/2010 insgesamt folgende finanzielle Auswirkung:
in Mio. Franken
2005
2006
2007
2008
2009
2010
Einsparung aus der Spitalschliessung (2003:
0.0
3.7
3.7
3.7
3.7
3.7
Einsparung Investitionsaufwand neues Pflegeheim (Annuität)
0.0
1.5
1.5
1.5
1.5
1.5
Total Einsparungen brutto
0.0
5.2
5.2
5.2
5.2
5.2
Sozialplan
-1.1
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
Betriebskosten Pflegeheim
0.0
-0.7
-0.45
-0.25
0.0
0.0
Total Einsparungen netto
-1.1
4.5
4.8
4.9
5.2
5.2
Kumulierte Einsparungen netto
-1.1
3.4
8.2
13.1
18.3
23.5
Staatszuschuss 9.8 Mio. Franken, 38 % Fixkosten)
Die folgende Tabelle zeigt die kumulierten Einsparungen netto für Kanton und Gemeinden.
Die Einsparungen aus der Spitalschliessung (Staatszuschuss) und die Betriebskosten Pflegeheim sind im Verhältnis 60/40 % auf Kanton und Gemeinden aufgeteilt. Die anderen Kosten fallen ausschliesslich beim Kanton an.
in Mio. Franken
2005
2006
2007
2008
2009
2010
Kanton: Kumulierte Einsparungen netto
-1.1
2.2
5.7
9.2
12.9
16.6
Gemeinden: Kumulierte Einsparungen netto
0.0
1.2
2.5
3.9
5.4
6.9
11.
Zeitplan
Der nachfolgende Zeitplan zeigt die einzelnen Tätigkeiten auf. Es sind sämtliche Vorkehrungen getroffen, so dass der Spitalbetrieb bis Ende 2005 gewährleistet werden kann. Ebenfalls
sind Vorarbeiten im Gange, damit die dargestellte Gesamtkonzeption zeit- und sachgerecht
umgesetzt wird. Der definitive Start des Pflegeheims ist per 1. Januar 2006 geplant, wobei
wie vorgängig erwähnt, im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten einzelne Leistungen vorab angeboten werden. Die Phasen 2 und 3 der Umsetzung des Konzepts Pflegeheim mit
Übergangspflege beinhalten einen stufenweisen Ausbau sowohl der Bettenkapazität wie
auch weiterer Angebote, die sich aufgrund von aktualisierten Bedarfsanalysen ergeben.
- 33 -
Tätigkeiten
2005
1.Q. 2.Q. 3.Q.
4.Q.
2006
2007
2008
1.Q. 2.Q. 3.Q. 4.Q. 1.Q. 2.Q. 3.Q. 4.Q. 1.Q. 2.Q. 3.Q. 4.Q.
Akutspital
Spitalbetrieb mit Leistungsauftrag
Sozialplan; Umsetzung
Schliessung Akutspital
31.12.2005
Abschlussarbeiten
Pflegeheim
Detailplanung Pflegeheim
Bauliche Massnahmen
Strukturaufbau Pflegeheim
Start mit reduziertem Betrieb
Definitiver Start Betrieb; Phase 1
1.1.2006
Planung Phase 2
Umsetzung Phase 2
Planung Phase 3
Umsetzung Phase 3
Medizinisches Zentrum AG
Aufbau und Detailplanung, Verträge
Eröffnung und Betrieb
1.1.2006
Rettungswesen
Aufbau und Detailplanung
Start und Betrieb
12.
1.1.2006
Bewertung und Schlussfolgerungen zur Gesamtkonzeption des Regierungsrats
zur Umwandlung des Bezirksspitals Brugg
12.1 Bewertung
Die Gesamtkonzeption des Regierungsrats zur Umwandlung des Bezirksspitals Brugg umfasst das Konzept Pflegeheim, die rettungsdienstliche Versorgung und das privatwirtschaftlich geführte Medizinische Zentrum.
Diese drei Konzepte decken unterschiedliche Bedürfnisse ab und ergänzen sich gegenseitig.
Kennzeichnend für das Pflegeheim, wie auch für das Medizinische Zentrum, ist die Ausrichtung auf neue Möglichkeiten und geänderte Bedürfnisse. Damit kann eine zukunftsorientierte
Versorgung entwickelt werden, die über den Bezirk und den Kanton hinaus Modellcharakter
hat.
- 34 -
Mit dem Schwerpunkt der Übergangspflege kann das Pflegeheim einen wesentlichen Beitrag
für die integrierte Versorgung leisten und auch die Voraussetzung für eine sachgerechte Bettenbelegung schaffen, ohne Fehlbelegungen in den kostenintensiven Akutbetten.
Der Bedarf an zusätzlichen Pflegeheimbetten kann gedeckt werden. Gleichzeitig werden
damit die Bauinvestitionen in zusätzliche Pflegebetten vermindert. Dem vergleichbaren Investitionsaufwand anstelle einer Umwandlung von geschätzten 18.0 Mio. Franken stehen
Umwandlungskosten von rund 3.7 Mio. Franken (Umbaukosten: 2.6 Mio. Franken und Sozialplan: 1.1 Mio. Franken) gegenüber. Zusätzlich zu diesen Investitions-Einsparungen resultiert eine jährliche Einsparung für die Akutversorgung von 3.7 Mio. Franken aufgrund der
höheren Auslastung der bestehenden Infrastrukturen. Diese Einsparungen sind sofort wirksam und werden durch die Reduktion der Fallpreise realisiert.
Die medizinische Versorgung ist weiterhin vollumfänglich gesichert und durch die beschriebene rettungsdienstliche Versorgung auch im Notfall gewährleistet.
12.2 Schlussfolgerungen
Die Entwicklungen im Gesundheitswesen, wie auch die demographische Entwicklung, erfordern strategische Ausrichtungen, die eine nachhaltige Optimierung der Ressourcen ermöglichen. Dabei sind Strukturanpassungen unumgänglich.
Wie vom Regierungsrat des Kantons Aargau aufgezeigt, soll das Bezirksspital Brugg in ein
Pflegeheim umgewandelt werden. Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im Bezirk
Brugg ist auch nach der Schliessung des Bezirksspitals Brugg weiterhin vollumfänglich
sichergestellt.
Alternative Lösungen des Stiftungsrats sind in der vorliegenden Botschaft beschrieben. Die
Bewertung dieser Alternativen („Spital Futura“ und „Eingeschränkter Leistungsauftrag Innere
Medizin“), wie auch der Verzicht auf eine Umwandlung, sind nach sachlichen Kriterien erfolgt. Mit den vom Stiftungsrat erarbeiteten Alternativen „Spital Futura“ und „Eingeschränkter
Leistungsauftrag Innere Medizin“ können wichtige Ziele nicht erreicht werden. Die Bewertung
dieser Alternativen hat aufgezeigt, dass die angestrebten Synergienutzungen und Einsparungen nicht erzielt werden. Im Weiteren wären in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen notwendig geworden, sowohl für den Spitalbetrieb wie auch für die Bereitstellung von
weiteren Pflegebetten. Auf eine Umsetzung der Alternativen des Stiftungsrats soll deshalb
verzichtet werden.
Mit dem vorgestellten Konzept Pflegeheim, der rettungsdienstlichen Versorgung und dem
Medizinischen Zentrum sind Lösungen erarbeitet worden, die die Zielsetzungen eines zukunftsorientierten Kompetenzzentrums erfüllen. Die Entwicklungen der Bedürfnisse von älteren Personen, Patientinnen und Patienten sowie der Medizin sind erkannt und berücksichtigt
worden.
Die Umwandlung in ein Pflegeheim bedeutet auch eine Strukturanpassung mit einschneidenden Folgen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es wird ein Sozialplan erarbeitet, in dessen Mittelpunkt die Vermittlung von Arbeitskräften und die Unterstützung bei der
Qualifizierung für neue Aufgaben stehen.
- 35 -
Mit dem Entscheid zur Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim können Einsparungen realisiert werden, bestehende Infrastrukturen sinnvoll genutzt und zusätzliche
Investitionen eingespart werden.
Die Erarbeitung des Konzepts ist in enger Zusammenarbeit mit dem Stiftungsrat und der
Spitalleitung des Bezirksspitals Brugg erfolgt.
Die Vorarbeiten für eine erfolgreiche operative Umsetzung sind abgeschlossen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Spitalleitung und der Stiftungsrat erwarten einen
raschen Entscheid. Damit kann für alle eine Planungssicherheit erreicht werden.
Mit dem Entscheid zur Aufhebung des Spitalstandorts Brugg und der Realisierung des
Konzepts Pflegeheim sowie der Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung
können die Ziele der Massnahme B2/GD12 erfüllt werden. Der Aufbau des privatwirtschaftlich geführten Medizinischen Zentrums ergänzt die Umstrukturierung.
Antrag:
1.
Der Spitalstandort Brugg wird, gestützt auf das Spitalgesetz § 5 Abs. 1, per 31. Dezember
2005 aufgehoben.
2.
Der Regierungsrat wird beauftragt, die Voraussetzungen für die Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim zu schaffen und die in der Zuständigkeit des Kantons liegenden Tätigkeiten für den Aufbau des Pflegeheims vorzunehmen.
3.
Für die Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim wird ein Verpflichtungskredit
von total 3.7 Mio. Franken (Umbaukosten 2.6 Mio. Franken und Sozialplan 1.1 Mio. Franken)
bewilligt.
- 36 -
Aarau, 22. Dezember 2004
IM NAMEN DES REGIERUNGSRATS
Landammann:
Roland Brogli
Staatsschreiber:
Dr. Peter Grünenfelder
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