Botschaft des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 22. Dezember 2004 Aufhebung Spitalstandort Brugg 04.353 -2- INHALTSVERZEICHNIS SEITE 1. Zusammenfassung ....................................................................................................... 4 2. Ausgangslage ............................................................................................................... 7 2.1 2.2 2.3 2.4 3. Aufhebung Spitalstandort Brugg .............................................................................. 10 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 4. Entlastungsmassnahmen 2003 ............................................................................ 7 Gesundheitspolitische Gesamtplanung ................................................................ 8 Rechtliches Umfeld .............................................................................................. 9 Entscheidungen und Kompetenzen .................................................................... 10 Patientenströme Region Brugg .......................................................................... 11 Entwicklung der Pflegetage ................................................................................ 11 Vergleich der Aufwände ..................................................................................... 12 Kapazitäten der benachbarten Spitäler .............................................................. 12 Sicherstellung der stationären Grundversorgung ................................................ 14 Finanzielle Auswirkung der Spitalschliessung .................................................... 14 Zusammenfassung ............................................................................................. 15 Alternativen des Stiftungsrats des Bezirksspitals Brugg zur Aufhebung des Spitalstandorts ........................................................................................................... 16 4.1 4.2 4.3 Alternative Akutspital Futura............................................................................... 16 Alternative mit eingeschränktem Leistungsauftrag Innere Medizin ..................... 18 Stellungnahme des Regierungsrats zu den beiden Alternativen ......................... 18 5. Schlussfolgerungen und Antrag zur Aufhebung des Spitalstandorts Brugg ........ 20 6. Gesamtkonzeption des Regierungsrats zur Umwandlung des Bezirksspitals Brugg ........................................................................................................................... 20 7. Konzept Pflegeheim mit Übergangspflege ............................................................... 21 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 7.7 8. Medizinisches Zentrum Brugg ................................................................................... 27 8.1 8.2 9. Vorgehen ........................................................................................................... 21 Bedarfsanalyse .................................................................................................. 22 Angebotsplanung ............................................................................................... 24 Bauliche Massnahmen ....................................................................................... 25 Sozialplan .......................................................................................................... 25 Umsetzungsplanung .......................................................................................... 26 Zusammenfassung ............................................................................................. 26 Beschreibung Medizinisches Zentrum Brugg ..................................................... 27 Stellungnahme des Regierungsrats zum Medizinischen Zentrum ...................... 29 Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung im Raum Brugg................... 29 10. Finanzielle Auswirkungen .......................................................................................... 30 -3- 11. Zeitplan........................................................................................................................ 32 12. Bewertung und Schlussfolgerungen zur Gesamtkonzeption des Regierungsrats zur Umwandlung des Bezirksspitals Brugg.............................................................. 33 12.1 Bewertung .......................................................................................................... 33 12.2 Schlussfolgerungen ............................................................................................ 34 A n t r a g : ......................................................................................................................... 35 -4- 1. Zusammenfassung Am 24. Februar 2004 hat der Grosse Rat der im Rahmen der Entlastungsmassnahmen 2003 festgehaltenen Massnahme B2/GD12 „Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim“ zugestimmt. Der Verlauf der Sitzung (Art. 1753 und 1757 des Protokolls vom 24. Februar 2004) zeigte, dass eine grosse Mehrheit des Grossen Rats sich dafür aussprach, diese Massnahme weiterzuverfolgen und sie dem Grossen Rat in Form einer separaten Vorlage zu unterbreiten. Gestützt auf diesen Beschluss ist ein Konzept für die Umwandlung in ein Pflegeheim unter Einbezug der Verantwortlichen des Bezirksspitals Brugg erarbeitet worden. Der in der Abstimmung knapp abgelehnte Antrag von Frau Grossrätin Cécile Frei forderte den Einbezug der Verantwortlichen des Bezirksspitals Brugg. Mit der vorliegenden Botschaft soll die Umsetzung des Konzepts, die Umwandlung in ein Pflegeheim, ermöglicht werden. Dazu erforderlich ist die Aufhebung des Spitalstandorts Brugg gemäss § 5 Abs. 1 des Spitalgesetzes (SpiG) vom 25. Februar 2003. Aufhebung Spitalstandort Brugg Der Grosse Rat hat mit dieser Botschaft über den Spitalstandort Brugg zu entscheiden. Aufgrund von verschiedenen Analysen und Feststellungen bestätigt sich die Zweckmässigkeit der Aufhebung des Spitalstandorts Brugg und der Umwandlung des Bezirksspitals in ein Pflegeheim vollumfänglich: − Die Entwicklung der Behandlungstage Akut ist markant rückläufig, der Bedarf im Bereich Übergangpflege steigt. Um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, brauchen wir weniger Akut- und mehr Pflegebetten. − Der durch die Aufhebung des Bezirksspitals Brugg entstehende Bettenbedarf Akut ist durch die benachbarten Akut-Spitäler Aarau, Baden und Leuggern mehr als abgedeckt. Die Leistungssteigerungen bedingen die Überprüfung und wo notwendig, die Anpassung der Personalbestände im Pflegebereich. − Die Qualität der Leistungen der Häuser erfordert gute Auslastungen. Mit der Schliessung des Bezirksspitals Brugg werden die Auslastungskapazitäten und die damit verbundene Wirtschaftlichkeit der benachbarten Spitäler Aarau, Baden und Leuggern verbessert. − Die Region Brugg wird bezüglich Spitalversorgung durch die benachbarten Spitäler Aarau, Baden und Leuggern mit Radius 15 Kilometer mehrfach abgedeckt (Erreichbarkeit mit dem Auto in maximal 20 Minuten). − Rund die Hälfte aller Patientinnen und Patienten aus der Spitalregion Brugg wird schon heute nicht im Bezirksspital Brugg medizinisch versorgt. − Die Notfallversorgung bleibt sichergestellt. Der Rettungsdienst bleibt am Standort Brugg und wird fachlich einem kantonalen Spital unterstellt. − Der Bedarf nach zusätzlichen Leistungsangeboten im Bereich Pflege (mit Übergangspflege und Kurzaufenthalte) ist offenkundig und kann mit der Umwandlung des Bezirksspitals in ein Pflegeheim bis ca. ins Jahr 2015 für die Region Brugg gedeckt werden. -5- − Die durch die Umwandlung des Bezirksspitals errechneten finanziellen Einsparungen im Rahmen der Massnahme B2/GD12 werden erfüllt: Es ergeben sich jährlich 3.7 Mio. Franken. Einsparungen und es können Gesamtinvestitionen für ein neues Pflegeheim in der Höhe von ca. 18 Mio. Franken eingespart werden. Die daraus resultierende jährliche Einsparung (Annuität) beträgt 1.5 Mio. Franken. Total werden somit Einsparungen von 5.2 Mio. Franken realisiert. Zudem müssten in naher Zukunft im Bezirksspital Brugg Investitionen für Renovationen (Operationssäle, Klima, Röntgen) im Umfang von ca. 3 bis 5 Mio. Franken vorgenommen werden. Fazit: Die stationäre Gesundheitsversorgung bleibt für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden der ehemaligen Spitalregion Brugg auch nach der Schliessung des Spitals vollumfänglich gesichert. Die benachbarten Spitäler verfügen über ausreichende Kapazitäten. Diese können im Sinne der Synergie-Nutzung besser ausgelastet werden und es ergeben sich die anvisierten Spareffekte. Alternativen des Stiftungsrats Bezirksspital Brugg zur Beibehaltung des Spitalstandorts, Beurteilung durch den Regierungsrat Der Stiftungsrat des Bezirksspitals Brugg hat, ohne Mitwirkung des Gesundheitsdepartements, zur Beibehaltung des Spitalstandorts Brugg zwei Alternativen erarbeitet: − Die Alternative „Spital Futura“ sieht ein eingeschränktes Angebot der Fachbereiche Innere Medizin und Chirurgie sowie einen zeitlich reduzierten Notfalldienst (kein Notfalldienst in der Nacht und am Wochenende) vor. − Für den Fall einer Umwandlung des Bezirksspitals in ein Pflegeheim, schlägt der Stiftungsrat als Alternative vor, dass dem „Bezirksspital“ ein eingeschränkter Leistungsauftrag Innere Medizin erteilt wird. Der Regierungsrat hat beide Alternativen geprüft: − „Spital Futura“, Beurteilung durch den Regierungsrat Mit der Alternative „Spital Futura“ wird eine zusätzliche Spitalkategorie „Eingeschränkte Grundversorgung“ für die Region Brugg geschaffen mit gleichzeitiger Schliessung der Gynäkologie und Geburtshilfe. Der zeitlich reduzierte Notfalldienst (kein Notfalldienst in der Nacht und am Wochenende) kann zu unklaren Situationen führen, mit entsprechenden Auswirkungen. Die Versorgungssicherheit kann gefährdet sein. Die notwendige Strukturanpassung kann mit dem „Spital Futura“ nicht realisiert werden. Die benachbarten Spitäler verfügen über die notwendigen Kapazitäten für die Übernahme aller Patientinnen und Patienten des Bezirksspitals Brugg. Mit dieser Alternative wird die Auslastung der benachbarten Spitäler nur geringfügig erhöht. Das „Spital Futura“ würde nur einfache Fälle behandeln. Gemäss dem Stiftungsrat des Bezirksspitals Brugg ergäben sich daraus reduzierte Fallpreispauschalen von 15 % bis 20 %. Das „Spital Futura“ erbringt gemäss Konzept aber auch keine gemeinwirtschaftlichen Leistungen (Notfall, Ausbildung etc.) mehr. Diese würden dementsprechend ausschliesslich bei den benachbarten Spitälern anfallen und zusätzliche Kosten verursachen. Die im „Spital Futura“ als Einsparung der öffentlichen Hand berechneten 1.6 Mio. Franken können nicht als echte Einsparungen bezeichnet werden. So fallen insbesondere die eingesparten gemeinwirtschaftlichen Kosten bei den benachbarten Spitälern an. Durch die Verlagerung der schweren Fälle in -6- diese Spitäler ist insgesamt sogar mit Mehrkosten zu rechnen. Die mit der Massnahme B2/GD12 vorgesehenen Einsparungen können nicht realisiert werden. − „Eingeschränkter Leistungsauftrag“, Beurteilung durch den Regierungsrat Bei der Alternative „Eingeschränkter Leistungsauftrag Innere Medizin“ ist zu erwarten, dass im Durchschnitt maximal täglich ein Patienteneintritt erfolgt. Die Notfall-Versorgung nimmt ausschliesslich Fälle der Inneren Medizin auf, die keine aufwändige Diagnostik benötigen. Bei dieser Alternative kann die notwendige Strukturanpassung nur teilweise realisiert werden. Wie bereits in der Alternative „Spital Futura“ erwähnt, verfügen die benachbarten Spitäler über die notwendigen Kapazitäten für die Übernahme aller Patientinnen und Patienten des Bezirksspitals Brugg. Die Alternative „Eingeschränkter Leistungsauftrag Innere Medizin“ soll mit dem Konzept „Pflegeheim mit Übergangspflege“ und dem privatwirtschaftlich geführten „Medizinischen Zentrum“ realisiert werden. Die Alternative „Eingeschränkter Leistungsauftrag Innere Medizin“ bedingt die Aufnahme auf die Spitalliste, mit entsprechenden Kostenfolgen für die öffentliche Hand. Aus Sicht des Regierungsrats müsste diese medizinische Dienstleistung in den Leistungskatalog des Medizinischen Zentrums integriert werden. Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim Die Bevölkerungsentwicklung, insbesondere der Hochbetagten (Einwohner und Einwohnerinnen, die über 80 Jahre alt sind) und der daraus ableitbare Bedarf an Langzeitbetten zeigen, dass im Bezirk Brugg in naher Zukunft ein Unterbestand an Langzeitbetten entsteht. Für die Umwandlung des Bezirksspitals Brugg liegt eine Gesamtkonzeption vor, mit einem: − Konzept Pflegeheim mit den zusätzlichen Leistungsangeboten Übergangspflege und Kurzaufenthalte (Ferienbetten). − Konzept für die Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung im Raum Brugg. Mit der Umsetzung dieses Konzepts kann der heutige Qualitätsstandard beibehalten werden. − Konzept für ein privatwirtschaftlich betriebenes Medizinisches Zentrum, das der Stiftungsrat des Bezirksspitals Brugg erarbeitet hat. Das Medizinische Zentrum wird nicht auf der Spitalliste aufgeführt, es erbringt ausschliesslich ambulante Dienstleistungen. Diese drei Konzepte decken unterschiedliche Bedürfnisse ab und ergänzen sich gegenseitig. Es sind zukunftsorientierte Konzepte, die den Erwartungen der Patientinnen und Patienten wie auch der Betagten entsprechen. Strukturanpassungen betreffen immer auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für diese wird ein Sozialplan erstellt, der mit den Sozialpartnern abgestimmt wird. -7- Finanzielle Auswirkungen Mit der Aufhebung des Spitalstandorts Brugg können aufgrund der höheren Auslastung der bestehenden Infrastruktur in den benachbarten Spitälern jährlich 3.7 Mio. Franken eingespart werden. Mit der Realisierung des Pflegeheims kann der Bedarf an Pflegeheimbetten im Bezirk Brugg bis ca. ins Jahr 2015 gedeckt werden. Damit können Investitionen für ein neues Pflegeheim in der Höhe von ca. 18 Mio. Franken eingespart werden. Die daraus resultierende jährliche Einsparung (Annuität) beträgt 1.5 Mio. Franken. Total werden Einsparungen von 5.2 Mio. Franken pro Jahr realisiert. Die Massnahme B2/GD12 „Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim“ hat Verbesserungen gegenüber dem Finanzplan September 2003 von 1.0 Mio. Franken für das Jahr 2005 vorgesehen und 2.0 Mio. Franken ab dem Jahr 2006. Für die Realisierung der Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim wird dem Grossen Rat ein Verpflichtungskredit von 3.7 Mio. Franken beantragt, für den Umbau (2.6 Mio. Franken) und für den Sozialplan (1.1 Mio. Franken). Mit dem Entscheid zur Aufhebung des Spitalstandorts Brugg und der Realisierung des Konzepts Pflegeheim sowie der Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung können die Ziele der Massnahme B2/GD12 erfüllt werden. Der Aufbau des privatwirtschaftlich geführten Medizinischen Zentrums ergänzt die Umstrukturierung. 2. Ausgangslage 2.1 Entlastungsmassnahmen 2003 Im Rahmen der Entlastungsmassnahmen 2003 hat der Regierungsrat dem Grossen Rat mit dem Budget 2004 die Massnahme B2/GD12 „Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim“ beantragt. Die Staatsrechnungskommission hat dieser beantragten Massnahme an ihrer Sitzung vom 16. Dezember 2003 mit 16:0 Stimmen zugestimmt. Der Grosse Rat hat an der Sitzung vom 24. Februar 2004 darüber beraten. Der Verlauf der Sitzung (Art. 1753 und 1757 des Protokolls vom 24. Februar 2004) zeigte, dass eine grosse Mehrheit des Grossen Rats sich dafür aussprach, diese Massnahme weiterzuverfolgen und sie dem Grossen Rat in Form einer separaten Vorlage zu unterbreiten. Uneinigkeit herrschte über das Vorgehen. Einige Grossräte standen dafür ein, mit einer Zustimmung zum Antrag des Regierungsrats die Stossrichtung dieser Massnahme zu unterstützen. Andere befürworteten ein Vorgehen, wonach im Moment auf eine Aussage zur Stossrichtung verzichtet wird und die Entscheidung erst mit der separaten Vorlage erfolgt. Die letztere Auffassung mündete im Antrag von Frau Grossrätin Cécile Frei wie folgt: „Die Regierung wird aufgefordert, dem Grossen Rat innert nützlicher Frist eine separate Botschaft zur Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim vorzulegen, unter Einbezug der Verantwortlichen des Bezirksspitals Brugg.“ Dieser Antrag unterlag in der Abstimmung dem Antrag des Regierungsrats mit 84 zu 87 Stimmen. Trotz diesem Abstimmungsergebnis wurden die mit dem Antrag formulierten Anliegen, betreffend nützlicher Frist und Einbezug der Verantwortlichen, berücksichtigt. -8- 2.2 Gesundheitspolitische Gesamtplanung Rechtliche Grundlage der vorliegenden Botschaft an den Grossen Rat ist § 5 Abs. 1 des Spitalgesetzes (SpiG) vom 25. Februar 2003: „Der Grosse Rat erlässt im Sinne von § 79 der Kantonsverfassung die Gesundheitspolitische Gesamtplanung. Sie enthält die strategischen Ziele und Grundsätze im Gesundheitswesen und legt die Standorte der Spitäler fest. Die Gesamtplanung ist periodisch zu überprüfen.“ Inhalt des mit der vorliegenden Botschaft zu fällenden Entscheids ist somit der Entscheid über den Spitalstandort Brugg. Die Gesundheitspolitische Gesamtplanung wurde vom Regierungsrat am 1. November 2004 in ein ordentliches Vernehmlassungsverfahren gegeben. Die Vernehmlassungsfassung geht davon aus und weist explizit darauf hin, dass die Frage des Spitalstandorts Brugg dem Grossen Rat in einer separaten Botschaft zum Entscheid vorgelegt werde. Der Entscheid des Grossen Rats würde somit zeitlich vor der Beratung der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung erfolgen. Dieser könnte somit nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens in die Gesundheitspolitische Gesamtplanung eingearbeitet werden. Ein solches Vorgehen mit einer separaten Vorlage zum Spitalstandort Brugg rechtfertigt sich deshalb, weil damit die Grundlagen für die Entscheidung und die Möglichkeiten einer anderweitigen Nutzung umfassend und im Detail aufgezeigt werden können. Dieses Vorgehen ist im Sinne der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung. Neben der Darstellung der Gesamtsicht müssen zur Zielerreichung auch Prozesse aufgrund veränderter Lagebeurteilungen ausgelöst werden. Die Gesundheitspolitische Gesamtplanung ist bis Ende Januar 2005 in der Vernehmlassung, sie ist für alle Interessierten öffentlich zugänglich. Aus der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung kann die strategische Ausrichtung in Bezug auf die Spitalstandorte (Strategie 8) im Allgemeinen und zum Spitalstandort Brugg im Speziellen entnommen werden. Der Grosse Rat wird mit der Botschaft Brugg bis Mitte März 2005 entscheiden, ob er den sachlichen Gründen zur Aufhebung des Spitalstandorts Brugg folgen kann. Danach wird der Entscheid des Grossen Rats in das parlamentarische Verfahren der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung einfliessen (2. und 3. Quartal 2005). -9- In der folgenden Tabelle sind die zeitlichen Abläufe betreffend der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung und der Aufhebung des Spitalstandorts Brugg dargestellt: Zeitplan Vorgänge 11.2004 12.2004 01.2005 02.2005 03.2005 04.2005 05.2005 06.2005 07.2005 08.2005 Gesundheitspolitische Gesamtplanung Vernehmlassung bis Ende Januar 2005 Auswertung, Botschaft und RRB zur Botschaft bis 30.03.2005 Parlamentarisches Verfahren (Kommission, GR) II. und III. Quartal 2005 Aufhebung Spitalstandort Brugg Mitberichtsverfahren und RRB zur Botschaft Parlamentarisches Verfahren (Kommission, GR) 2.3 bis 15.12.2004 bis Mitte März 2005 Rechtliches Umfeld Gegenstand der vorliegenden Beschlussfassung des Grossen Rats ist grundsätzlich allein die Frage des Spitalstandorts Brugg (§ 5 Abs. 2 SpiG). Dem Beschluss über die Aufhebung des Spitalstandorts Brugg kann rechtlich kein verbindlicher Beschluss über die künftige Nutzung des Spitals Brugg folgen. Träger des Spitals Brugg und des angegliederten Krankenheims Brugg ist eine privatrechtliche Stiftung. Sie entscheidet grundsätzlich im Rahmen des Stiftungszwecks eigenständig über die Nutzung der bestehenden Infrastruktur. Politisch wird dagegen die Haltung des Grossen Rats über eine künftige Nutzung des Spitals Brugg einiges Gewicht haben. Letztere soll mit einem entsprechenden Auftrag des Grossen Rats an den Regierungsrat (vgl. Ziff. 2 des Antrags) dokumentiert werden, im Sinne der politischen Haltung des Grossen Rats weiter vorzugehen. Die Unterstützung der regierungsrätlichen Vorstellung, das Spital Brugg in ein Pflegeheim umzuwandeln, führt in rechtlicher Hinsicht dazu, dass das heute bestehende Krankenheim Brugg um Räumlichkeiten des Spitals Brugg erweitert wird. Rechtliche Grundlage der heutigen Krankenheime ist nach wie vor das (alte) Spitalgesetz vom 19. Oktober 1971 (SAR 331.100) samt der Vollziehungsverordnung vom 20. März 1972 (SAR 331.111). Diese Rechtsgrundlagen sind somit auch massgebend für die Finanzierung des (erweiterten) Krankenheims Brugg im Bereich Bau und Betrieb. Die Kosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten trägt dabei der Kanton (§ 5 Abs. 1 des Spitalgesetzes 1971). Die Kosten des Betriebs bzw. ein allfälliges Defizit werden – nach Massgabe des vom Kanton bewilligten Budgets und der bewilligten Jahresrechnung – vom Kanton zu 60 % und von den Gemeinden zu 40 % getragen. - 10 - 2.4 Entscheidungen und Kompetenzen Gemäss Spitalgesetz § 5 Abs. 1 legt der Grosse Rat die Standorte der Spitäler fest. Für den Fall, dass der Grosse Rat die Aufhebung des Spitalstandorts Brugg beschliesst, kann der Regierungsrat respektive Stiftungsrat die für den Aufbau des Pflegeheims mit Übergangspflege notwendigen Entscheidungen treffen. Dabei hat der Stiftungsrat des Bezirksspitals Brugg ergänzend ein Konzept für ein privatwirtschaftlich betriebenes Medizinisches Zentrum erarbeitet. Falls der Grosse Rat den Spitalstandort Brugg nicht aufhebt, kann der Regierungsrat über die Ausgestaltung des Leistungsauftrags für ein Spital Brugg mit bisherigem oder neuem respektive angepasstem Leistungsauftrag entscheiden. Als Alternativen dazu hat der Stiftungsrat des Bezirksspitals Brugg zwei Vorschläge erarbeitet: „Spital Futura“ und „Eingeschränkter Leistungsauftrag Innere Medizin“. Entlastungsmassnahme B2/GD12 ja Grosser Rat Spitalstandort nicht aufheben Spitalstandort aufheben → Für das weitere Vorgehen ist der Regierungsrat und der Stiftungsrat des Bezirksspitals Brugg zuständig: → Für das weitere Vorgehen und die Erteilung eines Leistungsauftrages ist der Regierungsrat zuständig: Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim 3. nein Mittelfristig ist der Bau eines neuen Pflegeheims notwendig (Gesamtinvestition ca. Fr. 18 Mio.) Aufhebung Spitalstandort Brugg Nachfolgend wird dargestellt, weshalb der Spitalstandort Brugg aufzuheben ist. Strukturanpassungen sind aus verschiedenen Gründen notwendig: − veränderte Mobilität − Rückgang der Anzahl Pflegetage und als Folge davon entstandene Überkapazitäten − Wirtschaftlichkeit. Entlastungsmassnahme B2/GD12 ja Spitalstandort aufheben Grosser Rat nein Spitalstandort nicht aufheben - 11 - 3.1 Patientenströme Region Brugg Die Auswertung der Patientenströme der letzten 5 Jahre zeigt, dass fast die Hälfte der Patientinnen und Patienten der Spitalregion Brugg in benachbarte Spitäler eintrat (ärztliche Einweisung, Selbsteinweisung). Eintritte (aus dem Kanton Aargau) 1999 2000 2001 2002 2003 Patienten im Spital Brugg 2'330 2'532 2'724 2'870 2'576 - von Spitalregion Brugg selbst 1'753 1'843 1'991 2'081 1'911 - von anderen Spitalregionen 577 689 733 789 665 Patienten aus Spitalregion Brugg 2'226 2'231 2'198 2'218 2'407 - nach Kantonsspital Aarau 861 843 768 932 947 - nach Kantonsspital Baden 1'251 1'240 1'274 1'131 1'299 - nach andere Spitäler 114 148 156 155 161 Total Patienten im Spital Brugg/ aus Spitalregion Brugg 4'556 4'763 4'922 5'088 4'983 5 Jahre (%) 54 46 100 Quelle: Spitäler, Kliniken und Heime im Aargau, Statistik 1999 ff., Gesundheitsdepartement Spitalabteilung Eine grosse Anzahl der Patientinnen und Patienten von der Spitalregion Brugg, die sich in anderen Spitalregionen behandeln lassen, geht ins Kantonsspital Aarau (2003: 947 Patienten) und ins Kantonsspital Baden (2003: 1'299 Patienten). Zudem steigt die Abwanderung seit 2001 kontinuierlich an. 3.2 Entwicklung der Pflegetage Die geleisteten Pflegetage sind, trotz zunehmender Fallzahlen, seit mehreren Jahren rückläufig. Diese Entwicklung ist gesamtschweizerisch feststellbar und wird sich im Trend weiter fortsetzen (kürzere Aufenthaltsdauer, vermehrt ambulante statt stationäre Behandlung). Die benachbarten Kantone haben die sich daraus ergebenden Strukturanpassungen bereits vollzogen und schliessen weitergehende Massnahmen nicht aus. Seit der Einführung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) haben der Kanton Zürich 8 Spitäler, der Kanton Bern 7 Spitäler sowie zusätzlich 19 Abteilungen und der Kanton Solothurn 1 Spital geschlossen. Gemäss Medienmitteilung des Regierungsrats vom 30. September 2004 konnte im Kanton Zürich das Aufwandsniveau durch die Strukturanpassungen um jährlich etwa 200 bis 300 Mio. Franken nachhaltig gesenkt werden. Der Kanton Bern vermeldete beim Mediengespräch vom 5. November 2004, dass die Kostensteigerung im Gesundheitsbereich durch Umsetzung der Massnahmen um rund 85 Mio. Franken jährlich verringert werden konnte. - 12 - Die Entwicklung der Pflegetage im Bezirksspital Brugg und sämtlicher Akutspitäler im Kanton Aargau ist aus der Tabelle ersichtlich: Pflegetage (ohne Säuglinge), abs. 1993 2003 Δ absolut 1993/2003 Δ% 1993/2003 Bezirksspital Brugg 22'801 16'523 -6'278 -28 Akutspitäler Kanton Aargau 494'326 440'010 -54'316 -11 Quelle: Spitäler, Kliniken und Heime im Aargau, Statistik 1993 ff., Gesundheitsdepartement Spitalabteilung Das Bezirksspital Brugg leistete im Jahr 2003 insgesamt 16'523 Pflegetage (3.8 %), im Vergleich dazu sämtliche Akutspitäler des Kantons Aargau mit total 440'010 Pflegetagen (100 %). Die benachbarten Spitäler produzieren zusammen 66.8 % der gesamten Pflegetage im Kanton Aargau. 3.3 Vergleich der Aufwände Das Bezirksspital Brugg verzeichnete in den letzten 5 Jahren eine stärkere Abnahme der Pflegetage als der Durchschnitt aller Regionalspitäler (inklusive Brugg). Aus der folgenden Tabelle wird auch ersichtlich, dass beim Bezirksspital Brugg der Personalaufwand pro Pflegetag deutlich höher ist als bei den Regionalspitälern () und dem Kantonsspital Baden. 2003 Bezirksspital Brugg (BSB) der Regionalspitäler (inkl. BSB), Summe Regionalspitäler/Anzahl Δ BSB/ Regionalspitäler (abs.) Δ BSB/ Regionalspit äler (%) Kantonsspital Baden (KSB) Anzahl Pflegetage Δ Pflegetage der letzten 5 Jahren (%) Personalaufwand pro Pflegetag (Fr.) 16'523 22'899 -6'376 -27.8 109'325 -17.2 -14.6 -2.6 -3.2 1'081 913 168 18.4 903 Sachaufwand pro Pflegetag (Fr.) Betriebsaufwand pro Pflegetag (Fr.) 366 328 38 11.6 498 1'447 1'241 206 16.6 1'401 Quelle: Spitäler, Kliniken und Heime im Aargau, Statistik 2003, Gesundheitsdepartement Spitalabteilung 3.4 Kapazitäten der benachbarten Spitäler Die Patientinnen und Patienten des Bezirksspitals Brugg müssen durch die benachbarten Spitäler aufgenommen werden können (2003: 2'373 Patienteneintritte total, ohne Säuglinge). Das sind 4.5 % der Patientenschaft der benachbarten Spitäler und entsprechen einem Bedarf von ca. 50 Betten (Auslastung: 85 %). - 13 - Die Tabelle zeigt die Aufnahmekapazitäten der benachbarten Spitäler für das Jahr 2003: Patienten stationäre Austritte Planbetten Betriebene BettenAkutbetten belegung Bettenbele- Aufnahmegung/Betriebe kapazität (Betne Akut-betten ten, abs.) (%) Kantonsspital Aarau 20'133 628 545 466 85 79 Kantonsspital Baden 12'709 360 340 299 88 41 Spital Leuggern 2'129 45 45 40 90 5 Total Spitäler (ohne Brugg) 52'811 1'523 1'341 1'160 87 181 Quelle: Spitäler, Kliniken und Heime im Aargau, Statistik 2003, Gesundheitsdepartement Spitalabteilung Das heutige Bezirksspital Brugg hatte im Jahr 2003 im Akutbereich 52 betriebene Akutbetten. Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass die benachbarten Spitäler die Akutbetten des Bezirksspitals Brugg aufnehmen können. Zudem ist zu erwarten, dass ein Teil der Patientinnen und Patienten von den Privatspitälern übernommen werden. Das Kantonsspital Aarau (KSA) verfügt rein rechnerisch über eine Aufnahmekapazität von 79 Betten. Aufgrund einer ersten Analyse der Situation können durch organisatorische Anpassungen und weiteren Massnahmen wie Erhöhung der Auslastung ca. 1'000 Patientinnen und Patienten aufgenommen werden. Das Kantonsspital Baden (KSB) verfügt gemäss Spitalkonzeption über 360 Planbetten. Das KSB kann ca. 1'250 zusätzliche Patientinnen und Patienten aufnehmen. Neben diesen stationären Leistungssteigerungen wäre im ambulanten Bereich eine Steigerung um ca. 20 % möglich (2003: 37'163 ambulante Fälle). Das Spital Leuggern wird ca. 200 bis 300 Patientinnen und Patienten aufnehmen können. Diese zusätzlichen Eintritte können voraussichtlich ohne bauliche Investitionen und Aufstockung des Personalbestands bewältigt werden. Die für die Auslastungssteigerungen notwendigen medizinischen Infrastrukturen sind in diesen Spitälern vorhanden und können somit im Sinne einer Nutzung von Synergien besser ausgelastet werden. Es fallen hier also keine zusätzlichen Fixkosten an. Aufgrund der Übernahme der stationären Patientinnen und Patienten des Bezirksspitals Brugg müssen die Personalbestände der benachbarten Spitäler im Pflegebereich überprüft und entsprechend der Leistungssteigerung angepasst werden. - 14 - 3.5 Sicherstellung der stationären Grundversorgung Die untenstehende Grafik zeigt die Erreichbarkeit von anderen Spitälern für die Einwohner und Einwohnerinnen der Gemeinden der ehemaligen Spitalregion Brugg. Full-Reuenthal Koblenz Rietheim Leibstadt Klingnau Schwaderloch Rheinfelden Möhlin 71 54 Zeiningen Kaiseraugst 40 Mumpf Oberhofen Würenlingen 32 Villigen Oeschgen Gipf-Oberfrick Rüfenach Oberbözberg Hornussen Bözen Brugg Unterbözberg Ueken Wittnau Zeihen Wölflinswil Densbüren Turgi 89 Gebenstorf Windisch 8 97 Birmenstorf Habsburg Hausen Schinznach-Dorf Mülligen 43 Scherz Schinznach-Bad Lupfig Oberhof Birrhard Oberflachs Veltheim Küttigen 45 Aarau Suhr 104 Unterentfelden Birr 227 Fislisbach 107 Neuenhof 72 Gränichen 50 Muhen 55 Egliswil Seon 94 Villmergen 67 Seengen Hallwil Teufenthal Bremgarten 70 Wohlen 145 Hilfikon Büttikon Safenwil 33 Uerkheim Mühlethal Rothrist 110 ZofingenBottenwil Strengelbach Hirschthal Holziken Unterkulm Schöftland 91 Birrwil Zetzwil Bettwil Besenbüren Islisberg Arni Oberlunkhofen Jonen Boswil 48 Aristau Staffelbach 136 Kirchleerau Vordemwald Williberg Uezwil Boniswil Kallern Sarmenstorf 45 Leutwil Meister-schwanden Oberwil-Lieli Unterlunkhofen Rottenschwil Dürrenäsch Oberkulm 72 Schlossrued Berikon Zufikon 4 Waltenschwil Hermetschwil Bünzen Oftringen 48 Würenlos Oberrohrdorf Killwangen Niederlenz 72 Dintikon Oberentfelden 97 Murgenthal 50 Holderbank Baden Wettingen 118 Mellingen Brunegg Wohlen-schwil Niederrohrdorf Spreitenbach Möriken-Wildegg 40 96 39 Mägenwil Remetschwil 53 Tägerig Stetten Othmarsingen Bellikon Hägglingen Lenzburg Bergdietikon Hendschiken HunzenKünten 56 Niederwil schwil Staufen Dottikon Eggenwil Fischbach-Göslikon Ammerswil Schafisheim Widen Rudolfstetten 74 Rupperswil 108 Buchs 79 173 Kölliken 50 Oberehrendingen Ennetbaden Biberstein Auenstein Rohr Aarburg 60 Obersiggenthal Villnachern Linn Thalheim Schneisingen Unterehrendingen Freienwil Umiken Gallenkirch Herznach Untersiggenthal 61 Riniken Effingen Wegenstetten Erlinsbach 50 Lengnau 56 Remigen Mönthal Elfingen Frick 77 Endingen Stilli Ittenthal Schupfart Hellikon Böbikon Siglistorf Gansingen Zuzgen Fisibach Wislikofen Baldingen Unterendingen Hottwil Sulz Kaisten Obermumpf Magden Kaiserstuhl Rekingen Mellikon Rümikon Tegerfelden Döttingen 64 Mandach 75 Eiken Stein Münchwilen Olsberg Böttstein Wil Mettau Laufenburg Sisseln Zurzach 59 Leuggern Etzgen Wallbach Attelwil Brittnau Leimbach Schmiedrued Gontenschwil Moosleerau Reinach 61 Fahrwangen Beinwil a.S. 58 Buttwil Muri Merenschwand 52 Geltwil Reitnau Menziken Burg 55 Kreisradius = 15 Kilometer Benzenschwil Mühlau Beinwil Auw 37 Sins 52 Abtwil Oberrüti Dietwil Für die stationären Patientinnen und Patienten zeigt sich aus obigem Bild, dass die benachbarten Spitäler Aarau, Baden und Leuggern alle innerhalb eines Radius von 15 Kilometer liegen. Damit wird die in der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung definierte Zugänglichkeit, innerhalb von 20 Minuten mit dem Auto bei einem Anbieter der Grundversorgung zu sein, erfüllt. Die Region Brugg wird durch die benachbarten Spitäler mehrfach abgedeckt. 3.6 Finanzielle Auswirkung der Spitalschliessung Mit der Spitalschliessung können sofort Einsparungen erzielt werden. Der Betrieb eines Spitals ist durch einen hohen Anteil an Fix- und Vorhaltekosten gekennzeichnet. Diese Kosten fallen unabhängig von der geleisteten Anzahl Pflegetage bzw. Fälle an (Empfang, Reinigung, technischer Dienst, etc.). Bei einer Schliessung können diese Kosten sofort eingespart werden. Zusätzlich kann durch eine höhere Auslastung der medizintechnischen Geräte in den übrigen Spitälern ein tieferer Kostensatz erzielt werden. Dies führt zu weiteren Einsparungen, die jedoch aufgrund des prozentualen Anteils der Anzahl Pflegetage bzw. Fälle des Bezirksspitals Brugg eher gering sind. - 15 - Die Gesamtaufwendungen des Bezirksspitals Brugg teilen sich auf in 38 % fixe und 62 % variable Kosten. Aufgrund von Erfahrungswerten weist ein Spital der Grundversorgung mit den Fachbereichen Chirurgie, Innere Medizin, Gynäkologie und Geburtshilfe diese Kostenstruktur aus. Bei der Berechnung der Einsparungen wird auf Basis des bisher geleisteten Staatsbeitrags, der sich auf die Kostenrechnung abstützt, dieses Kostenverhältnis verwendet. Das Bezirksspital Brugg hat im Jahr 2003 für die geleisteten Pflegetage bzw. Anzahl Fälle einen Staatszuschuss von 9.8 Mio. Franken erhalten. Die Einsparung beträgt total 3.7 Mio. Franken (38 % Fixkosten des Staatszuschusses von 9.8 Mio. Franken). Der kantonale Anteil an den Einsparungen beträgt somit 2.2 Mio. Franken (60 %) und der Anteil der Gemeinden 1.5 Mio. Franken (40 %). Mit der Schliessung des Bezirksspitals Brugg (52 betriebene Akutbetten) resultiert ein Einsparpotential von 3.7 Mio. Franken (Fr. 67'307.– pro Bett). Als Vergleich dazu weist der Kanton Bern mit der Schliessung von 1'260 Betten*) eine Einsparung von 85 Mio. Franken (Fr. 67'460.– pro Bett) aus. Zusätzlich zu diesen direkten Einsparungen können durch die Umnutzung der Infrastruktur zu einem Pflegeheim weitere Einsparungen erzielt werden (siehe Kapitel 10). *) Gemäss Informationen aus dem Mediengespräch der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kanton Bern vom 5. November 2004. 3.7 Zusammenfassung Aufgrund obiger Analysen und Feststellungen drängt sich die Aufhebung des Spitalstandorts Brugg auf: − Die rückläufige Entwicklung der Pflegetage erfordert Strukturanpassungen im Gesundheitswesen. − Die Auslastung und die damit verbundene Wirtschaftlichkeit der benachbarten Spitäler wird verbessert (höhere Auslastung = niedrigere durchschnittliche Fallkosten). − Die Region Brugg wird durch die benachbarten Spitäler innerhalb eines Radius von 15 Kilometer mehrfach abgedeckt (Erreichbarkeit mit dem Auto in 20 Minuten). Die Notfallversorgung ist sichergestellt. − Die finanzielle Zielsetzung der Massnahme B2/GD12 wird erfüllt. − Rund die Hälfte aller Patientinnen und Patienten aus der Spitalregion Brugg wird schon heute nicht im Bezirksspital Brugg medizinisch versorgt. − Der durch die Schliessung des Bezirksspitals Brugg entstehende Bedarf an Akutbetten ist durch die benachbarten Spitäler gesichert. − Der Rettungsdienst bleibt am Standort Brugg und wird fachlich einem kantonalen Spital unterstellt. Weitere Argumente stützen und ergänzen die obigen Aussagen. Sie ergeben sich aus den in den folgenden Kapiteln beschriebenen Konzepten „Pflegeheim mit Übergangspflege“, „Si- - 16 - cherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung im Raum Brugg“ und „Medizinisches Zentrum“. Der Regierungsrat beantragt die Aufhebung des Spitalstandorts Brugg. 4. Alternativen des Stiftungsrats des Bezirksspitals Brugg zur Aufhebung des Spitalstandorts Der Stiftungsrat hat, ohne Mitwirkung des Gesundheitsdepartements, zum Erhalt des Bezirksspitals Brugg zwei Alternativen erarbeitet: − Akutspital Futura − Eingeschränkter Leistungsauftrag Innere Medizin Entlastungsmassnahme B2/GD12 ja Spitalstandort aufheben Grosser Rat nein Spitalstandort nicht aufheben Mit den vom Stiftungsrat vorgeschlagenen Alternativen zum Erhalt des Spitalstandorts Brugg können weder die versorgungstechnischen noch betriebswirtschaftlichen Ziele erfüllt werden. Die notwendigen Strukturanpassungen können nicht realisiert werden. Die Zielsetzung der Massnahme B2/GD12 „Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim“ werden mit den beiden Alternativen nicht erfüllt. Der Regierungsrat lehnt deshalb die nachfolgend beschriebenen Alternativen „Akutspital Futura“ und „Eingeschränkter Leistungsauftrag“ des Stiftungsrats des Bezirksspitals Brugg ab. Die Gesamtkonzeption des Regierungsrats zur Umwandlung des Bezirksspitals Brugg ist in den Kapiteln 6 ff. beschrieben. Die folgenden Kapitel 4.1 bis 4.3 enthalten die Beschreibung der Alternativen des Stiftungsrats des Bezirksspitals Brugg sowie die Stellungnahme des Regierungsrats. 4.1 Alternative Akutspital Futura Die folgende Beschreibung des Akutspitals Futura ist aus dem Konzept „Akutspital Futura“ des Stiftungsrats des Bezirksspitals Brugg vom 19. August 2004, ohne fundierte Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit des Konzepts, übernommen worden. Die Erarbeitung des Konzepts erfolgte ohne Mitwirkung des Gesundheitsdepartements. Zur Information wurden die wichtigsten Punkte der Unterlage zusammengefasst: − Reduziertes Leistungsangebot Das Akutspital Futura beschränkt das Grundversorgungsangebot auf die Bereiche Medizin und Chirurgie (inklusive Chirurgie UVG). Das Spital wird nach dem Belegarztsystem geführt und somit werden die ärztlichen Leistungen von Belegärztinnen und Belegärzten angeboten. Die Trägerschaft des Akutspitals Futura bleibt die Stiftung des Bezirksspitals Brugg. - 17 - − Tages- und Wochenchirurgie Die Operationssäle werden von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr betrieben. Am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen wird nicht operiert. − Notfall Die Notfallstation ist von Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet. In der Nacht und am Wochenende wird kein Notfalldienst aufrecht erhalten. Der Dienstarzt entscheidet, ob die Patientin oder der Patient ins Kantonsspital Aarau oder Baden verlegt werden muss. − Rettungswesen Das Rettungswesen wird im bisherigen Umfang gemäss kantonalem Rettungskonzept gewährleistet. − Bettenzahl Die Bettenzahl wird von heute 52 auf 35 reduziert. − Stellenplan Durch die Beschränkung des Angebots der medizinischen Grundversorgung werden die Stellen im Akutbereich von 162 auf 105 reduziert. − Fallpauschalen Die angebotene medizinische Grundversorgung entspricht den im kantonalen Spitalgesetz formulierten Anforderungen. Mit Einschränkung des Angebots auf apparativ und pflegerisch weniger aufwändige Bereiche, können die Fachbereichspauschalen gegenüber den Chefarzthäusern mit Intensivstation, um 15 % bis 20 % reduziert werden. − Beitrag öffentliche Hand In der folgenden Tabelle hat der Stiftungsrat des Bezirksspitals Brugg die Einsparungen der öffentlichen Hand berechnet, indem die im letzten Abschnitt erwähnten reduzierten Fachbereichspauschalen mit den nicht reduzierten Fachpauschalen verglichen werden. Fallpauschale reduziert (Fr.) Anzahl Fälle Beitrag öffentliche Hand (Fr.) Medizin 3'495 508 1'775'460 Chirurgie 3'484 1’276 4'445'584 Chirurgie UVG 3'332 162 539'784 Total Beitrag öffentliche Hand, mit reduzierten Fallpauschalen (nur für Medizin, Chirurgie und Chirurgie UVG) 6'760'828 Total Beitrag öffentliche Hand, ohne reduzierte Fallpauschalen (nur für Medizin, Chirurgie und Chirurgie UVG) 8'317'628 Einsparung öffentliche Hand 1'556'800 - 18 - − Plan-Erfolgsrechnung Die vom Stiftungsrat erstellte Plan-Erfolgsrechnung basiert auf der Erfolgsrechnung 2003. Aufgrund der Annahmen wird mit einem Ergebnis von Fr. 299'392.– gerechnet (Ertrag: 17.7 Mio. Franken, Aufwand: 17.4 Mio. Franken). − Diverses Das bisherige Akutspital soll auf den 1. Januar 2006 in das „Akutspital Futura“ umgewandelt werden. Nach den Entscheiden des Grossen Rats und der Erteilung des Leistungsauftrags durch den Regierungsrat kann die Umwandlung innerhalb von 6 Monaten ohne Betriebsunterbruch erfolgen. 4.2 Alternative mit eingeschränktem Leistungsauftrag Innere Medizin Die folgende Zusammenfassung stützt sich auf das Grobkonzept des Stiftungsrats des Bezirksspitals Brugg vom 14. Oktober 2004, ohne fundierte Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit des Grobkonzepts. Die Erarbeitung des Konzepts erfolgte ohne Mitwirkung des Gesundheitsdepartements. Für den Fall einer Umwandlung in ein Pflegeheim mit Übergangspflege, hat der Stiftungsrat eine weitere Alternative mit einem eingeschränkten Leistungsauftrag für Innere Medizin vorgeschlagen. Dadurch sollen Behandlung und Pflege von Patientinnen und Patienten für allgemeine Innere Medizin, die keine aufwändige Diagnostik benötigen (z.B. akute Alterspflegefälle, Lungenentzündungen), zulasten der obligatorischen Krankenversicherung ermöglicht werden. Mit dieser Alternative können Synergien zur Übergangspflege genutzt sowie Krankentransporte, insbesondere der älteren Patientinnen und Patienten, vermieden werden. Zudem erwartet der Stiftungsrat eine Entlastung der Zentrumsspitäler mit entsprechenden Kosteneinsparungen. 4.3 Stellungnahme des Regierungsrats zu den beiden Alternativen Der Regierungsrat hat beide Alternativen in versorgungstechnischer und betriebswirtschaftlicher Hinsicht geprüft. − Akutspital Futura Bei der Alternative „Spital Futura“ werden die Gynäkologie und die Geburtshilfe geschlossen. Die Versorgung hat durch die benachbarten Spitäler zu erfolgen. Mit dem in der Alternative vorgesehenen eingeschränkten Leistungsangebot der Fachbereiche Innere Medizin und Chirurgie kann die Grundversorgung nicht umfassend sichergestellt werden. Dieser Auftrag ist den benachbarten Spitälern zusätzlich zu erteilen. Mit der geplanten, eingeschränkten Betriebszeit des Notfalldiensts kann auch die Notfallversorgung nicht sichergestellt werden. Mit der Alternative „Spital Futura“ wird eine zusätzliche Spitalkategorie „Eingeschränkte Grundversorgung“ vorgeschlagen, die sich zudem ausschliesslich an betriebswirtschaftlichen Kriterien orientiert. Der prozentuale Anteil der Abwanderung aus der Region Brugg wird sich weiter erhöhen. - 19 - Das „Spital Futura“ würde nur einfache Fälle behandeln. Die komplexeren Fälle müssten durch die benachbarten Spitäler behandelt werden. Gemäss dem Stiftungsrat des Bezirksspitals Brugg ergäben sich daraus reduzierte Fallpreispauschalen von 15 % bis 20 %. Das „Spital Futura“ erbringt gemäss Konzept aber auch keine gemeinwirtschaftlichen Leistungen (Notfall, Ausbildung etc.) mehr. Diese würden dementsprechend ausschliesslich bei den benachbarten Spitälern anfallen und zusätzliche Kosten verursachen. Die im „Spital Futura“ als Einsparung der öffentlichen Hand berechneten 1.6 Mio. Franken können nicht als echte Einsparungen bezeichnet werden. So fallen insbesondere die „Spital Futura“ eingesparten gemeinwirtschaftlichen Kosten bei den benachbarten Spitälern an. Durch die Verlagerung der schweren Fälle in diese Spitäler ist insgesamt sogar mit Mehrkosten zu rechnen. Die mit der Massnahme B2/GD12 vorgesehenen Einsparungen können nicht realisiert werden. − Eingeschränkter Leistungsauftrag Innere Medizin Bei der Alternative „Eingeschränkter Leistungsauftrag Innere Medizin“ wird sich die Anzahl medizinischer Fälle aufgrund des eingeschränkten Leistungsspektrums verringern. Die Versorgung dieser Patientinnen und Patienten hat von den benachbarten Spitälern zu erfolgen. Das Bezirksspital Brugg versorgte im Jahr 2003 rund 508 Patientinnen und Patienten in der Inneren Medizin. Es ist zu erwarten, dass höchstens zwei Drittel dieser Personen dem Leistungsspektrum des eingeschränkten Leistungsauftrags Innere Medizin entsprechen. Dies entspricht im Durchschnitt maximal einem Patienteneintritt pro Tag. Die Notfall-Versorgung nimmt ausschliesslich Fälle der Inneren Medizin auf, die keine aufwändige Diagnostik benötigen. Bei dieser Alternative kann die notwendige Strukturanpassung nur teilweise realisiert werden. Wie bereits in der Alternative „Spital Futura“ erwähnt, verfügen die benachbarten Spitäler über die notwendigen Kapazitäten für die Übernahme aller Patientinnen und Patienten des Bezirksspitals Brugg. Die Alternative „Eingeschränkter Leistungsauftrag Innere Medizin“ soll mit dem Konzept „Pflegeheim mit Übergangspflege“ und dem privatwirtschaftlich geführten „Medizinischen Zentrum“ realisiert werden. Die Alternative „Eingeschränkter Leistungsauftrag Innere Medizin“ bedingt die Aufnahme auf die Spitalliste, mit entsprechenden Kostenfolgen für die öffentliche Hand. Aus Sicht des Regierungsrats müsste diese medizinische Dienstleistung in den Leistungskatalog des Medizinischen Zentrums integriert werden. Mit den vom Stiftungsrat vorgeschlagenen Alternativen zum Erhalt des Spitalstandorts Brugg können weder die versorgungstechnischen noch betriebswirtschaftlichen Ziele erfüllt werden. Die notwendigen Strukturanpassungen können nicht realisiert werden. Die Zielsetzung der Massnahme B2/GD12 „Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim“ werden mit den beiden Alternativen nicht erfüllt. Der Regierungsrat lehnt deshalb die Alternativen „Akutspital Futura“ und „Eingeschränkter Leistungsauftrag“ ab. - 20 - 5. Schlussfolgerungen und Antrag zur Aufhebung des Spitalstandorts Brugg Mit der Massnahme B2/GD12 der Entlastungsmassnahmen 2003 hat der Regierungsrat dem Grossen Rat die Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim beantragt. Zur Umsetzung dieser Massnahme ist die Aufhebung des Spitalstandorts Brugg erforderlich. Wie aufgeführt, werden die finanziellen Zielsetzungen der Massnahme B2/GD12 übertroffen. Die aufgrund von Erfahrungswerten errechneten jährlichen Einsparungen durch die Schliessung des Bezirksspitals Brugg betragen 3.7 Mio. Franken und entsprechen vergleichbaren Werten anderer Kantone (Einsparung pro Bett: Fr. 67'307.–; Kanton Bern: Fr. 67'460.– pro Bett, siehe Kapitel 3.6: Finanzielle Auswirkung der Spitalschliessung). Mit der Umwandlung in ein Pflegeheim resultiert bis ins Jahr 2010 eine kumulierte Einsparung von rund 24 Mio. Franken (Kapitel 10: Finanzielle Auswirkungen). Mit der Aufhebung des Spitalstandorts Brugg erfolgt eine Strukturanpassung, die in den angrenzenden Kantonen Bern, Solothurn und Zürich bereits erfolgt ist (Anzahl geschlossene Spitäler seit 1996: Kanton Zürich: 8, Kanton Bern: 7, Kanton Solothurn 1). Die medizinische Grundversorgung bleibt mit der Schliessung des Bezirksspitals Brugg weiterhin gewährleistet. Die vom Stiftungsrat des Bezirksspitals Brugg vorgeschlagenen Alternativen wurden vom Gesundheitsdepartement geprüft. Die anvisierten Einsparungen können mit den beiden Alternativen nicht realisiert werden. Die Bettenkapazität wird nur partiell reduziert und die notwendige Strukturanpassung verhindert. Der Regierungsrat lehnt die beiden Alternativen des Stiftungsrats deshalb ab. Der Regierungsrat beantragt die Aufhebung des Spitalstandorts Brugg (siehe Antrag). Damit kann die nachfolgend dargestellte Gesamtkonzeption des Regierungsrats zur Umwandlung des Bezirksspitals Brugg realisiert werden. 6. Gesamtkonzeption des Regierungsrats zur Umwandlung des Bezirksspitals Brugg Die für die Umwandlung des Bezirksspitals Brugg vorgesehenen Lösungen bilden eine Gesamtkonzeption. Diese wird nachfolgend dargestellt. Der Regierungsrat und auch der Stiftungsrat haben sich zum Ziel gesetzt, bei der Umwandlung des Bezirksspitals Brugg, sowohl den Bedarf – aufgrund der demographischen Entwicklung – zu berücksichtigen, als auch die Möglichkeiten durch die Fortschritte in der Medizin. Ebenfalls sollen die Vorgaben der rettungsdienstlichen Versorgung erfüllt werden. Ausgehend davon ist die nachfolgend dargestellte Gesamtkonzeption erarbeitet worden. Die Grafik zeigt diese mit den zuständigen Rechtsträgern auf: - 21 - Gesamtkonzeption des Regierungsrats zur Umwandlung des Bezirksspitals Brugg Pflegeheim mit Übergangspflege Ambulante medizinische Dienstleistungen Rettungswesen (Kapitel 7) (Kapitel 8) (Kapitel 9) Stiftung Bezirksspital Brugg Medizinisches Zentrum Brugg AG Stiftung Bezirksspital Brugg Rechtsträger Es handelt sich um eine integrale und umfassende Gesamtkonzeption mit der eine Reihe von Zusatznutzen erreicht werden kann. Das Pflegeheim mit Übergangspflege erfüllt eine wichtige Funktion der integrierten Gesundheitsversorgung. Mit dem Rettungswesen ist die Notfallversorgung gesichert. Mit dem Medizinischen Zentrum (Medizinisches Zentrum Brugg AG) kann eine auf die ambulante Versorgung ausgerichtete medizinische Versorgung gewährleistet werden. In den nachfolgenden Kapiteln werden die Konzepte einzeln dargestellt und beschrieben. Entlastungsmassnahme B2/GD12 7. Konzept Pflegeheim mit Übergangspflege ja 7.1 Vorgehen Spitalstandort aufheben Grosser Rat nein Spitalstandort nicht aufheben Einbezug der Verantwortlichen Der in der Abstimmung vom 24. Februar 2004 unterlegene Antrag von Frau Grossrätin Cécile Frei forderte, dass die Botschaft zur Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim unter Einbezug der Verantwortlichen des Bezirksspitals Brugg zu erstellen sei. Obwohl der Antrag abgelehnt wurde, sind die Anliegen bei der Weiterbearbeitung berücksichtigt worden. Die Stiftungsleitung und die Verantwortlichen des Bezirksspitals Brugg wurden umfassend in die Arbeiten für die Botschaft einbezogen. Projektorganisation Zur Erarbeitung der Konzepte für das Pflegeheim wurde eine Projektgruppe mit Vertretern des Gesundheitsdepartements und dem Bezirksspital Brugg gebildet. - 22 - Die Projektleitung und die Arbeitsgruppen wurden durch das im Gesundheitswesen tätige Beratungsunternehmen BMH Consulting Group AG unterstützt. Der Stiftungsrat des Bezirksspitals Brugg seinerseits hat folgende Arbeitsgruppen eingesetzt: − „Pflegeheim/Kooperationen“ − „Medizinisches Zentrum“ − „Rettungsdienst“ − „Ressourcen“ (Sicherstellung von operativen Fragen während der Projektdauer) Für die Projektplanung und -steuerung ist ein Projektlenkungsausschuss eingesetzt worden mit paritätischer Vertretung des Gesundheitsdepartements und des Bezirksspitals Brugg. Mit dieser Projektorganisation konnten eine durchgängige Information und Koordination aller Aktivitäten gesichert werden. Der Projektlenkungsausschuss wurde laufend über die Ergebnisse der Projektarbeiten informiert. Die Information an das Personal erfolgte mit gemeinsam durchgeführten Veranstaltungen. Die Öffentlichkeit wurde durch Pressecommuniqués des Stiftungsrats orientiert, welche gemeinsam mit dem Gesundheitsdepartement erarbeitet wurden. Der Projektlenkungsausschuss legte Wert auf eine offene und umfassende Information, insbesondere an das Personal. Im Rahmen der Projektarbeit für das Konzept Pflegeheim wurden sachspezifische Fragen mit den jeweiligen Institutionen und Verantwortlichen geklärt. So wurden unter anderem mit den Kantonsspitälern Aarau und Baden, dem Spital Leuggern, dem Departement Bildung, Kultur und Sport sowie dem Bau des Kantons Aargau, der Pensionskasse des Kantons Aargau, der Stadt Brugg, der Gemeinde Windisch, der Alzheimervereinigung Kanton Aargau, der zeka (Zentren Körperbehinderte Aargau) und der Pro Infirmis Gespräche geführt. Ebenfalls erfolgten mehrere Besuche in ehemalige Spitäler, die geschlossen und mit neuen Aufgaben beauftragt worden sind (Spital Erlenbach im Simmental im Kanton Bern, neu: Klinik Erlenbach mit dem Auftrag für Übergangspflege; Spital Breitenbach im Kanton Solothurn, neu: Pflegezentrum Passwang; Spital Bauma im Kanton Zürich, neu: Pflegezentrum Bauma). Ebenfalls wurden Institutionen mit spezifischen Leistungsangeboten besucht (Pflegeheim Witikon Stadt Zürich, Angebot für körperbehinderte Erwachsene). 7.2 Bedarfsanalyse Als Basis für die Konzeption des Pflegeheims ist eine umfassende Bedarfsanalyse für den Bezirk Brugg erstellt worden. Zielsetzung war, den zusätzlich notwendigen Bedarf an Pflegebetten abzuklären. Gemäss Pflegeheimliste verfügt der Bezirk Brugg heute über ein Angebot von total 359 Langzeitbetten. Diese sind in 5 Alters- und Pflegezentren verteilt: − Alterszentrum Brugg: 89 Betten − Pflegeheim Süessbach Brugg: 84 Betten − Altersheim Eigenamt Lupfig: 46 Betten - 23 - − Alters- und Pflegezentrum Schenkenbergertal: 43 Betten − Alters- und Pflegeheim Lindenpark Windisch: 97 Betten Das Gesundheitsdepartment setzt für Langzeit-Prognosen einen Bettenbedarf von 20 % für Hochbetagte (Einwohner und Einwohnerinnen, die über 80 Jahre alt sind) ein. Die Bedarfsplanung für das Pflegeheim Brugg stützt sich ebenfalls auf diesen Wert ab. Bei der Beurteilung der Prognosewerte ist zu beachten, dass der effektive, aktuelle Bettenbedarf aber 29 % für Hochbetagte beträgt. Der Prognosewert von 20 % für Hochbetagte setzt nämlich eine Verbesserung des Gesundheitszustands und eine Verbesserung in der Vernetzung altersspezifischer Angebote voraus. Dies mit dem Ziel eines längeren Verbleibs in der angestammten Umgebung. Das ist eine mittel- und langfristige Zielsetzung, welche mit der Umsetzung der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung und in den bisherigen Vorarbeiten zum Pflegegesetz verankert sind. Die folgende Tabelle zeigt die Bevölkerungsentwicklung und den daraus abgeleiteten Bettenbedarf in Pflegeheimen im Bezirk Brugg: Jahr Bevölkerung Hochbetagte %-Anteil Hochbetagte/ Bevölkerung Bettenbedarf in Pflegeheimen (in % der Hochbetagten) und Differenz zu heutigem Angebot von 359 Langzeitbetten Bedarf bei 20 % Differenz bei 20 % Bedarf bei 29 % Differenz bei 29 % 2005 45'714 1'667 3.6 % 333 26 483 -124 2010 47'060 2'006 4.3 % 401 -42 582 -223 2015 48'413 2'385 4.9 % 477 -118 692 -333 2020 49'730 2'709 5.4 % 542 -183 786 -427 Quelle: Bevölkerungsprognose, Statistisches Amt Die Anzahl der Hochbetagten (Einwohnerinnen und Einwohner, die über 80 Jahre alt sind) im Bezirk Brugg steigt bis ins Jahr 2020 von 1'667 auf 2'709 kontinuierlich an. Die folgende Grafik zeigt zusammenfassend die Entwicklung zwischen dem Angebot von heute 359 Pflegebetten und dem zukünftigen Bedarf auf: Bedarf an Betten, wenn 20% der Hochbetagten ein Langzeitbett benötigen Bedarf an Betten, wenn 29% der Hochbetagten ein Langzeitbett benötigen 100 100 0 -100 2005 2010 2015 -42 2020 -118 -200 -183 -300 -400 Anzahl (+: Überbestand, -: Unterbestand) Anzahl (+: Überbestand, -: Unterbestand) 26 0 -100 2005 2010 2015 2020 -124 -200 -223 -300 -333 -400 -427 -500 -500 Jahr Jahr - 24 - Der Bedarf an zusätzlichen Pflegebetten im Bezirk Brugg ist ausgewiesen. Bis ins Jahr 2020 sind bei einer Berechnungsgrundlage von 20 % für Hochbetagte, zusätzlich 183 Betten bereitzustellen. Mit der Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim kann der Bedarf bis ca. ins Jahr 2015 gedeckt werden. Die Detaillierung der Bedarfsprognose auf Stufe Gemeinde zeigt, dass rund 37 % des zusätzlichen Bettenbedarfs in der Stadt Brugg und der Gemeinde Windisch entstehen. Mit Vertretern der Stadt und der Gemeinde sind die Ergebnisse der Prognosen besprochen und geklärt worden. Es bestehen zur Zeit keine Planungen zur Erweiterung der beiden auf Stadt- respektive Gemeindegebiet stehenden Institutionen. 7.3 Angebotsplanung Auswahl der möglichen Angebote Mit der Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim soll ein zukunftsorientiertes Kompetenzzentrum entwickelt werden, das im Kanton Aargau eine gute Position einnimmt. Die Angebote sollen insbesondere Leistungen umfassen, die die Wiedererlangung der Selbständigkeit unterstützen und damit die Rückkehr nach Hause ermöglichen. Mit diesen Rahmenbedingungen sind die nachfolgenden Angebote geprüft und mit einer Nutzwertanalyse bewertet worden: − Langzeit-Pflege − Pflegerische Rehabilitation geriatrischer Patientinnen und Patienten − Übergangspflege − Kurzzeitaufenthalte (Ferienbetten) − Tages- und Nachtklinik − Langzeit-Psychogeriatrie (Personen mit Demenz) − Pflegebedürftige, körperlich behinderte Erwachsene − Spezialangebote Realisierbare Angebote Die Nutzwertanalyse zeigte auf, dass in einer ersten Phase der Umwandlung schwerpunktmässig auf Übergangspflege und Kurzaufenthalte (Ferienbetten) zu setzen ist. − Das Angebot der Langzeitpflege entspricht in weiten Teilen dem Angebot des bestehenden Pflegeheims Süessbach, das dem Bezirksspital Brugg angegliedert ist. Mit dem Angebot der Übergangspflege kann eine Versorgungslücke für ältere Personen geschlossen werden, die nach einem Akutspital-Aufenthalt und vor der Rückkehr nach Hause ergänzendes Training und weitere Betreuung benötigen. Erforderlich zu den Pflegeleistungen sind reaktivierende Massnahmen zur Wiedererlangung der Selbständigkeit. Mit diesem Angebot kann eine Entlastung in den Akutspitälern erzielt werden. Mit der gesicherten Nachsorge kann die Aufenthaltsdauer im Akutspital verkürzt werden. Dies zum Nutzen der Patientinnen und Patienten sowie zur Entlastung der fallbezogenen Gesamtkosten, die sich aufgrund der „richtigen Leistung am richtigen Ort“ reduzieren. − Die Nachfrage nach Angeboten von Kurzaufenthalten (Ferienbetten) bestätigte sich anlässlich einer durchgeführten Umfrage. Zusätzlich wurde im Sommer 2004 dieses Ange- - 25 - bot im Markt mit grossem Erfolg getestet. Zielsetzung dieses Angebots ist die Entlastung der Angehörigen und Pflegenden zu Hause. Damit sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die mithelfen, einen Eintritt ins Pflegeheim möglichst lange hinauszuschieben. Es erfolgt eine enge Vernetzung mit ambulanten Diensten, wie Hausärzte und SPITEX. Die Erwartungen an ein zukunftsorientiertes, modernes Pflegeheim kann mit dem dargestellten Leistungsangebot erreicht werden. Es erfüllt im Besonderen auch die Erwartungen der Betagten, möglichst lange in ihrer angestammten Wohnsituation verbleiben zu können. 7.4 Bauliche Massnahmen Die Bausubstanz des Bezirksspitals Brugg ist in einem guten Zustand, eine Erneuerung der Patientenräume wurde vor rund 7 Jahren abgeschlossen. Für die Umsetzung des Konzepts Pflegeheim mit Übergangspflege sind jedoch geringe bauliche Anpassungen notwendig. Dies betrifft vor allem räumliche Anpassungen an die spezifischen Bedürfnisse der Leistungsangebote, Ergänzungen von Nasszellen in einzelnen Zimmern, sowie aus Gründen der Optimierung der betrieblichen Abläufe, die räumliche Durchgängigkeit zum bestehenden Krankenheim. Für diese baulichen Massnahmen liegt eine Baukosten-Schätzung vor (ca. 2.6 Mio. Franken, +/-20 % Abweichung). Die geplanten Umbaumassnahmen sind die folgenden: − Im Trakt A (Akutspital 1974) müssen für den neuen Nutzungszweck in den Gebärsälen im 2. Obergeschoss die Betriebseinrichtungen entfernt werden. Anschliessend erfolgt eine farbliche Auffrischung. Im 3. Obergeschoss wird der Ostteil für das Pflegeheim nutzbar gemacht. Im Trakt A belaufen sich die Umbaukosten und Neueinrichtungen auf 0.6 Mio. Franken. − Im Trakt B (Bettenhaus Akutspital) bedingt das Leistungsangebot der Übergangspflege und der Ferienbetten räumliche Anpassungen (z.B. Nasszellen) und farbliche Auffrischungen im 1. und 2. Obergeschoss. Im Trakt B belaufen sich die Umbaukosten und Neueinrichtungen auf 1.7 Mio. Franken. − Im Trakt C (Krankenheim am Süssbach) wird eine rollstuhlgängige Verbindung zum Trakt A realisiert. Die Kosten betragen 0.3 Mio. Franken. 7.5 Sozialplan Die Anstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgte durch die Stiftung des Bezirksspitals Brugg. Mit einem Sozialplan, der sich inhaltlich an den einschlägigen Verordnungen und Dekrete des Kantons orientiert, soll die Gleichstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksspitals Brugg zu den kantonalen Angestellten gewährleistet werden. Das Bezirksspital Brugg ist ein Belegarztspital. Die Belegärztinnen und Belegärzte arbeiten mit dem Spital in einem Verhältnis als Dienstleister zusammen. Sie sind in diesem Status selbständig erwerbende, freie Mitarbeiter und werden auf der Basis einer leistungsbezogenen Abgeltung bezahlt. Aufgrund der Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflege- - 26 - heim erhalten die benachbarten Spitälern Aarau, Baden, Leuggern und auch die Privatspitälern höhere Patientenzahlen. Deshalb ist zu erwarten, dass der Personalbestand an Ärztinnen und Ärzten in diesen Spitälern entsprechend aufgestockt wird. Mit der Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim reduziert sich der Personalbestand um ca. 120 Stellen. Die Arbeitsmarktfähigkeit der betroffenen Mitarbeiter wurde analysiert. Die Notwendigkeit eines Sozialplans ist unbestritten. Im Zentrum des Sozialplans steht die Arbeitsplatz-Vermittlung. Dies insbesondere bei den notwendigen Stellenplan-Anpassungen durch die höheren Patientenfrequenzen in den kantonalen Spitälern Aarau und Baden sowie im Spital Leuggern aufgrund der Aufhebung des Standorts des Bezirksspital Brugg. Weitere Unterstützung erfolgt in Form von Massnahmen zur Qualifizierung (Weiter- und Fortbildung), Einzel- und Teamcoaching sowie in besonderen Härtefällen in finanzieller Form. Die Kosten werden auf ca. 1.1 Mio. Franken geschätzt. Der Sozialplan wird mit den Sozialpartnern abgestimmt. 7.6 Umsetzungsplanung Die Umsetzungsplanung enthält sämtliche Aktivitäten für die geordnete Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in die neuen Strukturen. Für das Jahr 2005 erhält das Bezirksspital Brugg den bisherigen Leistungsauftrag und wird diesen Auftrag mit der bisherigen Qualität und Zuverlässigkeit erbringen. Es wird sichergestellt, dass die medizinische Versorgung zu jedem Zeitpunkt vollumfänglich gewährleistet ist. Die notwendigen Vorkehrungen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit den einweisenden Ärztinnen und Ärzten, den Kantonsspitälern Aarau und Baden sowie dem Spital Leuggern. Soweit die betrieblichen Kapazitäten es ermöglichen, sollen die baulichen Anpassungen und die stufenweise Aufnahme der einzelnen Leistungsangebote bereits im Laufe des Jahrs 2005 erfolgen. Die Umsetzungsplanung sieht einen Auf- und Ausbau der Angebote in enger Zusammenarbeit mit den zuweisenden Spitälern, der Hausärzteschaft und weiteren Institutionen vor. Damit kann eine den betriebswirtschaftlichen Anforderungen entsprechende Umwandlung gewährleistet werden. 7.7 Zusammenfassung Der Bedarf an zusätzlichen Pflegebetten im Bezirk Brugg ist ausgewiesen. Die Anzahl der Hochbetagten (Einwohnerinnen und Einwohner, die über 80 Jahre alt sind) im Bezirk Brugg steigt bis ins Jahr 2020 kontinuierlich an. Heute werden 359 Langzeitbetten im Bezirk angeboten. Bei einem Bettenbedarf von 20 % für Hochbetagte fehlen im Bezirk Brugg 183 Langzeitbetten. Mehr als ein Drittel des zusätzlichen Bettenbedarfs entsteht in der Stadt Brugg und in der Gemeinde Windisch. Es bestehen zur Zeit keine Planungen zur Erweiterung der beiden auf Gemeindegebiet stehenden Institutionen. Die Analysen der Angebote haben gezeigt, dass in einer ersten Phase der Umwandlung schwerpunktmässig auf Übergangspflege und Kurzaufenthalte (Ferienbetten) zu setzen ist. Das Angebot der Übergangspflege schliesst eine erkannte Versorgungslücke für ältere Personen nach einem Aufenthalt in einem Akutspital. Umfragen und Tests haben gezeigt, dass eine Nachfrage für Kurzaufenthalte (Ferienbetten) besteht. Mit diesem Angebot können Angehörige und Pflegende entlastet werden. - 27 - Die baulichen Massnahmen belaufen sich auf 2.6 Mio. Franken und betreffen insbesondere räumliche Anpassungen für die neuen Leistungsangebote. Diese Anpassungen und die Aufnahme der einzelnen Leistungsangebote werden ab Mitte 2005 stufenweise erfolgen. Die medizinische Versorgung wird dabei zu jedem Zeitpunkt vollumfänglich gewährleistet. Mit der Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim reduziert sich der Personalbestand um ca. 120 Stellen. Die Notwendigkeit eines Sozialplans für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist unbestritten. Im Zentrum steht die Arbeitsplatz-Vermittlung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Spitals Brugg sollen vor allem an die benachbarten Spitäler, an das Pflegeheim und an das Medizinische Zentrum vermittelt werden. In besonderen Härtefällen kann finanzielle Hilfe unterstützen. Die Kosten werden auf ca. 1.1 Mio. Franken geschätzt. 8. Medizinisches Zentrum Brugg Für den Fall, dass der Grosse Rat die Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim beschliesst, hat der Stiftungsrat, ohne Mitwirkung des Gesundheitsdepartements, einen Vorschlag für ein privatwirtschaftlich betriebenes Medizinisches Zentrum erarbeitet. 8.1 Entlastungsmassnahme B2/GD12 ja Spitalstandort aufheben Grosser Rat nein Spitalstandort nicht aufheben Beschreibung Medizinisches Zentrum Brugg Die folgende Beschreibung des Medizinischen Zentrums Brugg basiert auf dem Inhalt der Dokumentation „Konzept der ambulanten und teilstationären medizinischen Dienstleistungen für die Region Brugg“ des Stiftungsrats des Bezirksspitals Brugg vom 3. Juni 2004 und den Beschlüssen des Stiftungsrats vom 16. August 2004. Zur Information wurden die wichtigsten Punkte der Unterlage zusammengefasst: − Medizinische Dienstleistungen Aufgrund einer Umfrage wurde das heutige medizinische Angebot des Bezirksspitals Brugg bestätigt. Der Katalog diese medizinischen Angebots ist noch unverbindlich und kann Änderungen erfahren. − Rechtsträger Der Rechtsträger des Medizinischen Zentrums Brugg AG ist eine privatwirtschaftlich finanzierte Aktiengesellschaft. Die Gründung der Aktiengesellschaft ist am 5. November 2004 erfolgt. Das Startkapital beträgt Fr. 100'000.– und soll dereinst entsprechend aufgestockt werden. − Betriebsbewilligung Die Betriebsbewilligung für ein Medizinisches Zentrum erfolgt durch den Regierungsrat. Aufgrund der Ausgangslage erwartet der Stiftungsrat, dass das Medizinische Zentrum in die Spitalliste B aufgenommen wird. (Anmerkung des Gesundheitsdepartements: Im Kan- - 28 - ton Aargau gibt es keine Spitalliste B. Ambulante Einrichtungen werden nicht in die Spitalliste aufgenommen.). − Gutsprache durch Krankenkassen Die Gutsprache durch die Krankenkassen bedingt die Aufführung des Medizinischen Zentrums in der Spitalliste B. − Finanzierung und Kapitalbedarf Gemäss Businessplan wird die Aktiengesellschaft mit einem Aktienkapital von Fr. 750'000.– ausgestattet. Dabei sollen verschiedene Aktionärsgruppen beteiligt sein (z.B. Ärzteschaft, Personal, Private, Gemeinden etc.). − Übernahme medizinischer Infrastruktur und Miete bestehender Räumlichkeiten In der Beschreibung des Projekts wird festgehalten, dass für einen erfolgreichen Start des Medizinischen Zentrums das zur Verfügung stellen von Räumlichkeiten und medizinischer Infrastruktur durch die Stiftung des Bezirksspitals Brugg wesentlich sei. Dies betrifft namentlich die Operationseinrichtungen und Geräte, Röntgen, Labor sowie Mobiliar und Einrichtungen des Aufwachraums und die Zumietung von Betten. − Infrastrukturfragen am Standort Brugg Für den erfolgreichen Betrieb ist die Bereitstellung/Teilnutzung von Infrastruktur am Standort des heutigen Bezirksspitals Brugg respektive zukünftigen Pflegeheims wichtig. Interne Zusammenarbeiten sind gemäss Projekt bei der Telefonzentrale, beim Notruf/Rettungsdienst und Hausdienst zwingend. Beim Pflegepersonal/Personalwesen, bei der Verpflegung und bei der Zusammenarbeit mit Apotheken wäre eine interne Lösung einer externen vorzuziehen. − Ärzte Voraussetzung für die erfolgreiche Realisierung des Konzepts ist eine kompetente und gut funktionierende ärztliche Betreuung. Die Unterstützung für ein Medizinisches Zentrum auf privatrechtlicher Basis scheint seitens der Belegärzteschaft, aber auch von zuweisenden Ärztinnen und Ärzten, einigermassen gesichert. Die Verfasser weisen darauf hin, dass die Realisierung des Konzepts auch ein Umdenken der beteiligten Ärzteschaft bedingt und bei Herauszögerung des Entscheids Abgänge seitens der Ärzteschaft nicht zu vermeiden sind. − Personal Das Medizinische Zentrum soll einen Teil des gut qualifizierten Fachpersonals mit neuen Verträgen anbinden. Gemäss Businessplan muss das Medizinische Zentrum mit einem Personalbestand von 15 bis 20 Personen auskommen können. Neurekrutierungen wären sehr kostspielig. Deshalb sind Abgänge des Personals beim Bezirksspital Brugg zu vermeiden. Der Stiftungsrat hat die Vermietung der von diesem Medizinischen Zentrum erforderlichen Räumlichkeiten, die Abtretung von medizinischen Geräten und Mobilien sowie die Rahmen- - 29 - bedingungen der Zusammenarbeit mit dem Pflegeheim – unter Vorbehalt des Entscheids zur Aufhebung des Standorts des Spitals Brugg durch den Grossen Rat – beschlossen. 8.2 Stellungnahme des Regierungsrats zum Medizinischen Zentrum Die vom Medizinischen Zentrum erforderlichen Räumlichkeiten führen gemäss dem neuen SpiG § 14 Abs. 6 und der SpiV § 9 zu einer Zweckentfremdung. Mieterträge fallen demzufolge anteilsmässig beim Kanton an. Dank den Fortschritten der medizinischen Behandlungen können vermehrt Leistungen, die bisher einen stationären Spitalaufenthalt erforderten, ambulant durchgeführt werden. Diese medizinischen Leistungen sollen künftig im Medizinischen Zentrum erbracht werden. Damit bleibt ein medizinisches Angebot in der Region bestehen. In personeller, räumlicher und infrastruktureller Hinsicht müssen alle einschlägigen Erfordernisse nach den Vorgaben des Gesundheitsgesetzes SAR 301.100 vom 10. November 1987 erfüllt werden. Das Medizinische Zentrum wird nicht auf der Spitalliste aufgeführt, es erbringt ausschliesslich ambulante Dienstleistungen. Der Stiftungsrat und die Rechtsvertreter des Medizinischen Zentrums sind über diese Ausgangslage informiert und haben dies im Businessplan entsprechend berücksichtigt. 9. Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung im Raum Brugg Die Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung im Raum Brugg ist auch nach der Umwandlung in ein Pflegeheim gewährleistet. Als Überblick wird nachfolgend die Ausgangslage und die Situation von heute und nach der Umwandlung im Raum Brugg dargestellt. Ausgangslage Das Alltagsrettungswesen im Kanton Aargau ist im Aargauischen Rettungskonzept geregelt. Es stehen 11 Rettungsdienste (9 bei öffentlichen Spitälern stationierte sowie 2 private Dienste) zur Verfügung. Das Rettungswesen Aargau mit seiner dezentralen Struktur ist durch einen guten qualitativen Standard gekennzeichnet. Die Bewältigung der täglichen Notfallereignisse erfolgt professionell und kompetent. Dank den dezentralen Strukturen ist es möglich, die Vorgabe zu erfüllen, in 80 % der Fälle innert 15 Minuten nach Alarmeingang beim Rettungsdienst vor Ort einzutreffen. Diese sogenannte "15-Minuten-Regel", die schweizweit als Standard anerkannt ist, soll auch zukünftig beibehalten werden. Heutige Situation Der Rettungsdienst Brugg betreut 29 Gemeinden (ca. 45'000 Einwohner) in seiner Region und dient der Einsatzleitstelle (ELS) 144 für 50 Gemeinden als Rückfallebene. Weiter ist er zuständig bei Einsätzen auf der Nationalstrasse A3 Richtung Frick. Er verfügt über einen Rettungswagen mit einer Kilometerleistung von ca. 30'000 km pro Jahr. Wie fast alle Rettungsdienste im Kanton Aargau verzeichnet der Rettungsdienst Brugg jährlich steigende Einsatzzahlen. Im Vergleich zum Jahr 1999 wird ein Volumenzuwachs von rund 35 % verzeichnet. - 30 - Rettungsdienstliche Versorgung nach der Umwandlung Um die Versorgung der Bevölkerung im Raum Brugg innerhalb der Interventionszeit von 15 Minuten sicherzustellen, wird der heutige Rettungsdienst-Standort beibehalten. Zu diesem Schluss kommt auch die externe Studie (Bericht Mühlemann) über die Notfall- und Rettungsversorgung im Kanton Aargau, die im Jahr 2003 durchgeführt wurde. Der Rettungsdienst in Brugg wird als Filialbetrieb unter der operativen und ärztlichen Leitung eines anderen Rettungsdiensts bzw. Spitals weitergeführt. Die Einsätze werden weiterhin durch die Einsatzleitstelle (ELS) 144 im Kantonsspital Aarau koordiniert und vergeben. Das heute in Brugg vorhandene Personal des Rettungsdiensts wird wie bisher eingesetzt. In der Zeit, in welcher keine Einsätze zu leisten sind, wird das Personal im Technischen Dienst des Pflegeheims tätig sein. Die Details werden im zukünftigen Rahmen- und Leistungsvertrag mit demjenigen Spital geregelt, welches die Leitung des Rettungsdiensts Brugg übernehmen wird. Somit werden ein optimaler Einsatz des Personals und eine effiziente Aus- und Weiterbildung sichergestellt. Der heutige Qualitätsstandard kann gehalten werden. Weiteres Vorgehen Nach dem allfälligen Entscheid betreffend Aufhebung des Spitalstandorts Brugg wird der Rettungsdienst in Brugg führungsmässig der Stiftung Bezirksspital Brugg und fachlich als Filialbetrieb einem der beiden kantonalen Spitäler unterstellt. 10. Finanzielle Auswirkungen Das geplante Medizinische Zentrum hat eine privatwirtschaftliche Trägerschaft. Allfällig erforderliche räumliche Anpassungen, Ergänzungen an Mobilien und Geräten sowie die Betriebskosten gehen zulasten der Betriebsrechung des Medizinischen Zentrums. Für den Weiterbetrieb der rettungsdienstlichen Versorgung sind ebenfalls keine ausserordentlichen Investitionen notwendig. In naher Zukunft wären bauliche Investitionen im Bezirksspital Brugg notwendig geworden. Aufgrund der Umnutzung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim werden diese kantonalen Investitionskosten nicht anfallen. Durch Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim fallen beim Kanton folgende Kosten an und werden als Verpflichtungskredit dem Grossen Rat beantragt: Kostenarten Kosten (Mio. Franken) Bemerkungen Umbauten 2.6 Kapitel 7.4, Kostenschätzung +/-20 % Sozialplan 1.1 Kapitel 7.5 Total 3.7 - 31 - Diesen einmaligen Kosten stehen folgende Einsparungen gegenüber: Einsparungen aus der Spitalschliessung Die Gesamtaufwendungen des Bezirksspitals Brugg teilen sich auf in 38 % fixe und 62 % variable Kosten. Aufgrund von Erfahrungswerten weist ein Spital der Grundversorgung mit den Fachbereichen Chirurgie, Innere Medizin, Gynäkologie und Geburtshilfe diese Kostenstruktur aus. Bei der Berechnung der Einsparungen wird auf Basis des bisher geleisteten Staatsbeitrags, der sich auf die Kostenrechnung abstützt, dieses Kostenverhältnis verwendet. Das Bezirksspital Brugg hat im Jahr 2003 für die geleisteten Pflegetage bzw. Anzahl Fälle einen Staatszuschuss von 9.8 Mio. Franken erhalten. Die Einsparung beträgt total 3.7 Mio. Franken (38 % Fixkosten des Staatszuschuss von 9.8 Mio. Franken). Der kantonale Anteil an den Einsparungen beträgt somit 2.2 Mio. Franken (60 %) und der Anteil der Gemeinden 1.5 Mio. Franken (40 %). Mit der Schliessung des Bezirksspitals Brugg und der Umwandlung in ein Pflegeheim wird bis ins Jahr 2010 eine kumulierte Einsparung von total 23.5 Mio. Franken erzielt. Der Anteil der variablen Kosten des Staatszuschusses beträgt 6.1 Mio. Franken (62 % variable Kosten von 9.8 Mio. Franken Staatszuschuss). Er fällt hingegen bei denjenigen Spitälern an, in die die Patienten des Bezirksspitals Brugg eintreten werden. Einsparung Investitionsaufwand für ein neues Pflegeheim Der Investitionsaufwand für ein neues Pflegeheim mit 60 Betten beträgt ca. 18 Mio. Franken. Die daraus mit Annahmen berechnete Annuität beträgt ca. 1.5 Mio. Franken pro Jahr (unter Berücksichtigung der Umbaukosten). Die Kosten des Betriebs bzw. ein allfälliges Defizit werden – nach Massgabe des vom Kanton bewilligten Budgets und der bewilligten Jahresrechnung – vom Kanton zu 60 % und von den Gemeinden zu 40 % getragen. Im gleichen Verhältnis profitieren Kanton und Gemeinden von den realisierbaren Einsparungen. - 32 - Zusammengefasst ergibt sich für die Jahre 2005/2010 insgesamt folgende finanzielle Auswirkung: in Mio. Franken 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Einsparung aus der Spitalschliessung (2003: 0.0 3.7 3.7 3.7 3.7 3.7 Einsparung Investitionsaufwand neues Pflegeheim (Annuität) 0.0 1.5 1.5 1.5 1.5 1.5 Total Einsparungen brutto 0.0 5.2 5.2 5.2 5.2 5.2 Sozialplan -1.1 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 Betriebskosten Pflegeheim 0.0 -0.7 -0.45 -0.25 0.0 0.0 Total Einsparungen netto -1.1 4.5 4.8 4.9 5.2 5.2 Kumulierte Einsparungen netto -1.1 3.4 8.2 13.1 18.3 23.5 Staatszuschuss 9.8 Mio. Franken, 38 % Fixkosten) Die folgende Tabelle zeigt die kumulierten Einsparungen netto für Kanton und Gemeinden. Die Einsparungen aus der Spitalschliessung (Staatszuschuss) und die Betriebskosten Pflegeheim sind im Verhältnis 60/40 % auf Kanton und Gemeinden aufgeteilt. Die anderen Kosten fallen ausschliesslich beim Kanton an. in Mio. Franken 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Kanton: Kumulierte Einsparungen netto -1.1 2.2 5.7 9.2 12.9 16.6 Gemeinden: Kumulierte Einsparungen netto 0.0 1.2 2.5 3.9 5.4 6.9 11. Zeitplan Der nachfolgende Zeitplan zeigt die einzelnen Tätigkeiten auf. Es sind sämtliche Vorkehrungen getroffen, so dass der Spitalbetrieb bis Ende 2005 gewährleistet werden kann. Ebenfalls sind Vorarbeiten im Gange, damit die dargestellte Gesamtkonzeption zeit- und sachgerecht umgesetzt wird. Der definitive Start des Pflegeheims ist per 1. Januar 2006 geplant, wobei wie vorgängig erwähnt, im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten einzelne Leistungen vorab angeboten werden. Die Phasen 2 und 3 der Umsetzung des Konzepts Pflegeheim mit Übergangspflege beinhalten einen stufenweisen Ausbau sowohl der Bettenkapazität wie auch weiterer Angebote, die sich aufgrund von aktualisierten Bedarfsanalysen ergeben. - 33 - Tätigkeiten 2005 1.Q. 2.Q. 3.Q. 4.Q. 2006 2007 2008 1.Q. 2.Q. 3.Q. 4.Q. 1.Q. 2.Q. 3.Q. 4.Q. 1.Q. 2.Q. 3.Q. 4.Q. Akutspital Spitalbetrieb mit Leistungsauftrag Sozialplan; Umsetzung Schliessung Akutspital 31.12.2005 Abschlussarbeiten Pflegeheim Detailplanung Pflegeheim Bauliche Massnahmen Strukturaufbau Pflegeheim Start mit reduziertem Betrieb Definitiver Start Betrieb; Phase 1 1.1.2006 Planung Phase 2 Umsetzung Phase 2 Planung Phase 3 Umsetzung Phase 3 Medizinisches Zentrum AG Aufbau und Detailplanung, Verträge Eröffnung und Betrieb 1.1.2006 Rettungswesen Aufbau und Detailplanung Start und Betrieb 12. 1.1.2006 Bewertung und Schlussfolgerungen zur Gesamtkonzeption des Regierungsrats zur Umwandlung des Bezirksspitals Brugg 12.1 Bewertung Die Gesamtkonzeption des Regierungsrats zur Umwandlung des Bezirksspitals Brugg umfasst das Konzept Pflegeheim, die rettungsdienstliche Versorgung und das privatwirtschaftlich geführte Medizinische Zentrum. Diese drei Konzepte decken unterschiedliche Bedürfnisse ab und ergänzen sich gegenseitig. Kennzeichnend für das Pflegeheim, wie auch für das Medizinische Zentrum, ist die Ausrichtung auf neue Möglichkeiten und geänderte Bedürfnisse. Damit kann eine zukunftsorientierte Versorgung entwickelt werden, die über den Bezirk und den Kanton hinaus Modellcharakter hat. - 34 - Mit dem Schwerpunkt der Übergangspflege kann das Pflegeheim einen wesentlichen Beitrag für die integrierte Versorgung leisten und auch die Voraussetzung für eine sachgerechte Bettenbelegung schaffen, ohne Fehlbelegungen in den kostenintensiven Akutbetten. Der Bedarf an zusätzlichen Pflegeheimbetten kann gedeckt werden. Gleichzeitig werden damit die Bauinvestitionen in zusätzliche Pflegebetten vermindert. Dem vergleichbaren Investitionsaufwand anstelle einer Umwandlung von geschätzten 18.0 Mio. Franken stehen Umwandlungskosten von rund 3.7 Mio. Franken (Umbaukosten: 2.6 Mio. Franken und Sozialplan: 1.1 Mio. Franken) gegenüber. Zusätzlich zu diesen Investitions-Einsparungen resultiert eine jährliche Einsparung für die Akutversorgung von 3.7 Mio. Franken aufgrund der höheren Auslastung der bestehenden Infrastrukturen. Diese Einsparungen sind sofort wirksam und werden durch die Reduktion der Fallpreise realisiert. Die medizinische Versorgung ist weiterhin vollumfänglich gesichert und durch die beschriebene rettungsdienstliche Versorgung auch im Notfall gewährleistet. 12.2 Schlussfolgerungen Die Entwicklungen im Gesundheitswesen, wie auch die demographische Entwicklung, erfordern strategische Ausrichtungen, die eine nachhaltige Optimierung der Ressourcen ermöglichen. Dabei sind Strukturanpassungen unumgänglich. Wie vom Regierungsrat des Kantons Aargau aufgezeigt, soll das Bezirksspital Brugg in ein Pflegeheim umgewandelt werden. Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im Bezirk Brugg ist auch nach der Schliessung des Bezirksspitals Brugg weiterhin vollumfänglich sichergestellt. Alternative Lösungen des Stiftungsrats sind in der vorliegenden Botschaft beschrieben. Die Bewertung dieser Alternativen („Spital Futura“ und „Eingeschränkter Leistungsauftrag Innere Medizin“), wie auch der Verzicht auf eine Umwandlung, sind nach sachlichen Kriterien erfolgt. Mit den vom Stiftungsrat erarbeiteten Alternativen „Spital Futura“ und „Eingeschränkter Leistungsauftrag Innere Medizin“ können wichtige Ziele nicht erreicht werden. Die Bewertung dieser Alternativen hat aufgezeigt, dass die angestrebten Synergienutzungen und Einsparungen nicht erzielt werden. Im Weiteren wären in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen notwendig geworden, sowohl für den Spitalbetrieb wie auch für die Bereitstellung von weiteren Pflegebetten. Auf eine Umsetzung der Alternativen des Stiftungsrats soll deshalb verzichtet werden. Mit dem vorgestellten Konzept Pflegeheim, der rettungsdienstlichen Versorgung und dem Medizinischen Zentrum sind Lösungen erarbeitet worden, die die Zielsetzungen eines zukunftsorientierten Kompetenzzentrums erfüllen. Die Entwicklungen der Bedürfnisse von älteren Personen, Patientinnen und Patienten sowie der Medizin sind erkannt und berücksichtigt worden. Die Umwandlung in ein Pflegeheim bedeutet auch eine Strukturanpassung mit einschneidenden Folgen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es wird ein Sozialplan erarbeitet, in dessen Mittelpunkt die Vermittlung von Arbeitskräften und die Unterstützung bei der Qualifizierung für neue Aufgaben stehen. - 35 - Mit dem Entscheid zur Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim können Einsparungen realisiert werden, bestehende Infrastrukturen sinnvoll genutzt und zusätzliche Investitionen eingespart werden. Die Erarbeitung des Konzepts ist in enger Zusammenarbeit mit dem Stiftungsrat und der Spitalleitung des Bezirksspitals Brugg erfolgt. Die Vorarbeiten für eine erfolgreiche operative Umsetzung sind abgeschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Spitalleitung und der Stiftungsrat erwarten einen raschen Entscheid. Damit kann für alle eine Planungssicherheit erreicht werden. Mit dem Entscheid zur Aufhebung des Spitalstandorts Brugg und der Realisierung des Konzepts Pflegeheim sowie der Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung können die Ziele der Massnahme B2/GD12 erfüllt werden. Der Aufbau des privatwirtschaftlich geführten Medizinischen Zentrums ergänzt die Umstrukturierung. Antrag: 1. Der Spitalstandort Brugg wird, gestützt auf das Spitalgesetz § 5 Abs. 1, per 31. Dezember 2005 aufgehoben. 2. Der Regierungsrat wird beauftragt, die Voraussetzungen für die Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim zu schaffen und die in der Zuständigkeit des Kantons liegenden Tätigkeiten für den Aufbau des Pflegeheims vorzunehmen. 3. Für die Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim wird ein Verpflichtungskredit von total 3.7 Mio. Franken (Umbaukosten 2.6 Mio. Franken und Sozialplan 1.1 Mio. Franken) bewilligt. - 36 - Aarau, 22. Dezember 2004 IM NAMEN DES REGIERUNGSRATS Landammann: Roland Brogli Staatsschreiber: Dr. Peter Grünenfelder