Absolventen von Bachelor- Masterstudiengängen - Uni

Werbung
Im folgenden finden Sie eine modifizierte Version des Antragsformulars
„Bewertung Einzelanträge auf Zulassung der Absolventen von Bachelor- /
Masterstudiengängen“ (nach Ziffer 6.2, S. 30 „Bewertungsempfehlungen“). Darin
sind alle Anteile des Masterstudiums M.A. Klinische Linguistik bereits den GKVVorgaben zugeordnet. Die Inhalte des Masterstudiengangs wurden bereits vom
GKV positiv bewertet und in die Anlage 3 der Zulassungsempfehlungen
aufgenommen.
Die
im
Bachelorstudium
erbrachten
Leistungen
(d.h.
die
Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudium) müssen noch individuell
eingetragen werden (farbig unterlegte Felder).
Sollten extracurricular weitere Leistungen erbracht worden sein, können diese
ebenfalls eingetragen werden.
In der Tabelle zu Praktika sollten die tatsächlich erbrachten Stunden im
Patientenkontakt, aufgeschlüsselt nach Indikationsbereichen, eingetragen
werden. Als Nachweis gilt das Dokumentationsbuch.
Bewertung Zulassungsantrag
als Heilmittelerbringer
– Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie –
Absolventen von Bachelor- Masterstudiengängen
Antragsteller
Geburtsdatum
Anschrift
Gutachter
Gutachten erstellt am
Vorliegende Unterlagen
 Studiengang: M.A. Klinische Linguistik
Philipps-Universität Marburg
 Prüfungszeugnis
vom
 Nachweise über während des Studiums erbrachte Praktika,
Übungen, Hospitationen:
 Tätigkeitsnachweise nach Abschluss der Ausbildung:
 Bescheinigungen über Supervisionen:
 weitere Unterlagen:
Beantragte Indikationsbereiche
 SP1-SP3, SF Entwicklungsbedingte Störungen und
Rhinolalien
 SP 4 Sprachstörungen bei hochgradiger Schwerhörigkeit
und Chochlear-Implantat-Versorgung
 SP5 / SP6 Aphasie, Dysarthrie und Sprechapraxie
 RE1 / RE2 Stottern und Poltern
 ST1 – ST4 Stimmstörungen
 SC1 / SC2 Kau- und Schluckstörungen
Überprüfung der Leistungsnachweise „Absolventen von Bachelor-/Masterstudiengängen“
entsprechend der Zulassungsempfehlungen Abschnitt IV STIMM-, SPRECH- und SPRACHTHERAPIE
Soll
ECTS
4.1 Theoretisch-praktische Anforderungen
4.1.1 Sprachtherapeutische
Handlungskompetenzen; davon:
 Wissenschaftliche Arbeits- und
Forschungsmethoden
24
Ist
ECTS
24
3
3
3
3
6
6
3
3
3
3
 Qualitätssicherung
 Diagnostik
 Therapiedidaktik
 Beratung / Therapeutenverhalten
1
Bemerkungen
M.A. KliLi, KL 10:
LV „Statistik“1
(3 von 4 ECTS dieser LV)
M.A. KliLi, KL 10:
LV „Evidenzbasierte Praxis und
Therapieevaluation“ (2 ECTS) u. LV
„Statistik“ (1 von 4 ECTS)
M.A. KliLi, KL 1:
LV „Symptome und Syndrome
gestörter Sprache“ (3 ECTS) u.
LV „Transkription gestörter
Sprache“ (3 ECTS)
M.A. KliLi, KL 2:
LV „Therapiedidaktik“ mit
Therapiehospitation
M.A. KliLi, KL 2:
M.A. KliLi = Studiengang M.A. Klinische Linguistik, KL __ = Modulnummer laut Prüfungsordnung in diesem
Studiengang, LV = Lehrveranstaltung.
LV „Therapeutische
Gesprächsführung“
 Frei im Bereich sprachtherapeutische
Handlungskompetenzen einsetzbar
4.1.2 Grundlagen; davon:
 Medizin:
Neurologie / Psychiatrie / Psychosomatik
/ HNO/Phoniatrie / Pädaudiologie /
Pädiatrie / Kinder- und Jugendpsychiatrie
 Sprachwissenschaften:
Phonetik / Strukturlinguistik / Pragmatik
/ Neurolinguistik / Psycholinguistik /
Spracherwerb / Patholinguistik
 Pädagogik, Sonderpädagogik, Soziologie:
Sprachbehindertenpädagogik / Heil- und
Sonderpädagogik / Soziologie der
Behinderten
 Psychologie:
Entwicklungspsychologie / Lernpsychologie / Lernbiologie / Kognitive
Psychologie / Neuropsychologie
 Frei in den Bereichen Medizin /
Sprachwissenschaften einsetzbar
 Frei in den Bereichen Psychologie /
Pädagogik, Sonderpädagogik, Soziologie
einsetzbar
4.1.3 Störungsbezogene Kompetenzen;
davon:
 Entwicklungsbedingte Störungen
SP 1 Spezifische Sprachentwicklungsstörungen
SP 1 Sprachentwicklungsstörungen bei
komplexen Behinderungen
SP 3 Phonetisch-phonologische
Störungen
SP 2 Hörverarbeitung
SP 4 Kindliche Hörstörungen (Sprachaufbau) und Cochlear-Implantat
 Erworbene Sprachsystematische
Störungen
SP 5 Aphasie
SP 5 Schriftsprachstörungen
2
6
6
48
49
14
M.A. KliLi, KL 4:
LV „Neuroanatomie“ (6 ECTS)
LV „Neurologie“ (2 ECTS)
14 LV „Phoniatrie, Pädaudiologie,
HNO“ (4 ECTS) u.
LV „Kinder- u. Jugendpsychiatrie“ (2
ECTS)
12
12
BACHELORSTUDIUM
6
6
BACHELORSTUDIUM
6
6
BACHELORSTUDIUM
5
5
BACHELORSTUDIUM /LINGUISTIK
5
M.A. KliLi, KL 11:
LV aus den Wahlpflichtbereichen
6 Psychologie (6 ECTS) oder
Pädagogik (6 ECTS) oder
Psycholinguistik (6 ECTS)
56/702
18
BACHELORSTUDIUM
56
18 M.A. KliLi, KL 6:
LV „Diagnostik von SES“ (6 ECTS),
LV „Therapie von SES“ (6 ECTS), LV
„Sprachstörungen im Rahmen
primärer Störungsbilder“ (4 ECTS),
LV „perzeptive Phonetik /
Hörverarbeitung“ (2 ECTS),
3
0
10
10
Indikationsbereich nicht beantragt
M.A. KliLi, KL 5:
LV „Diagnostik erworbener
Sprachstörungen“
LV „Therapie erworbener Sprachstörungen“
Im Vergleich zur Vorgabe (70 ECTS) reduzierte Punktzahl (56 ECTS), da keine Vollzulassung, sondern eine Teilzulassung ohne die Indikationsbereiche Redeflussstörungen, Stimmstörungen und kindliche Hörstörungen
(Cochlear Implantat) angestrebt wird.
 Redeflussstörungen
RE 1 Stottern
RE 2 Poltern
 Sprechstörungen
SP 6 Dysarthrophonie
SP 6 Sprechapraxien
6
0
10
10
7
SP 3 Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalten
SF Rhinolalien
3
 Stimmstörungen
ST 1 Organische Stimmstörungen
ST 2 Funktionelle Stimmstörungen
ST 1 Laryngektomie mit Patientenkontakt
ST 3, 4 Psychogene Stimmstörungen
 Schluckstörungen
SC 1, 2 Dysphagie / orofaziale Störungen
 Frei im Bereich der Störungsbezogenen
Kompetenzen einsetzbar (z.B. auch
Störungen des Schriftspracherwerbs, bei
Mehrsprachigkeit)
4.1.4 Abschlussarbeit mit einer sprachtherapeutischen Fragestellung (nicht aus
dem Grundlagenbereich)
Indikationsbereich nicht beantragt
M.A. KliLi, KL 3:
LV „Physiologische Phonetik“ (4 von
6 ECTS);
M.A. KliLi, KL 7:
7
LV „Erworbene Sprech- u.
Schluckstörungen“ (2 von 5 ECTS) u.
LV „Entwicklungsbedingte Sprechu. Schluckstörungen“ (1 von 5 ECTS)
M.A. KliLi, KL 3:
LV „Physiologische Phonetik“ (2
ECTS)
3
M.A. KliLi, KL 7:
LV „Entwicklungsbedingte Sprechu. Schluckstörungen“ (1 von 5 ECTS)
8
Indikationsbereich nicht beantragt
5
13
8
5 M.A. KliLi, KL 7:
LV „Erworbene Sprech- u.
Schluckstörungen“ (3 von 5 ECTS) u.
LV „Entwicklungs-bedingte Sprechu. Schluckstörungen“ (2 von 5 ECTS)
M.A. KliLi, KL 7:
LV „Redeflussstörungen“ (2 ECTS)
LV „Entwicklungsbedingte Sprech13 u. Schluckstörungen“ (1 von 5 ECTS)
M.A. KliLi, KL 12:
Masterarbeit mit Kolloquium und
Prüfung (10 von 18 ECTS)
M.A. KliLi, KL 12:
8 Masterarbeit mit Kolloquium und
Prüfung (8 von 18 ECTS)
Praktika während der Ausbildung:
4.2 Praktika
Vor- und Nachbereitung der Praktika
4.2.2 Praktika;
davon:
 SP 1 – SP 3 Entwicklungsbedingte
Störungen und SF Rhinolalien
 SP 4 Sprachstörungen bei hochgradiger
Schwerhörigkeit und Cochlear-ImplantatVersorgung
 SP 5 / SP 6 Aphasie, Dysarthrie und
Sprechapraxie
 RE 1 / RE 2 Stottern und Poltern
 ST 1 – ST 4 Stimmstörungen
 SC 1 / SC 2 Kau- und Schluckstörungen
Soll
ECTS
20
4
Soll
Std.
Ist
ECTS
143
4
Ist
Std.
Bemerkungen
Bemerkungen
600
240
240
40
0
140
140
50
0
80
0
50
50
Indikationsbereich nicht
beantragt
Indikationsbereich nicht
beantragt
Indikationsbereich nicht
beantragt
Fakultativ: Praxis nach der Ausbildung
Sofern im Einzelfall die praktische Qualifikation während des Bachelor-/ Masterstudiengangs
nicht umfassend erworben wurde, ist die verbliebene Stundenzahl mit dem Faktor 3 zu
multiplizieren. Sie kann nur in geeigneten Einrichtungen (siehe Zulassungsempfehlungen
Abschnitt IV., Ziffer 3.4) nachgeholt werden. Die Praktika sind im Rahmen einer externen
Supervision (siehe Zulassungsempfehlungen Abschnitt IV., Ziffer 3.2) von einem erfahrenen
Supvervisor (siehe Zulassungsempfehlungen Abschnitt IV., Ziffer 3.3) zu begleiten.
noch
erf.
Soll
Std.
Ist Std.
Bemerkungen
4.2.2 Praktika;
davon:
 SP 1 – SP 3 Entwicklungsbedingte
Störungen und SF Rhinolalien
 SP 4 Sprachstörungen bei hochgradiger
Schwerhörigkeit und Cochlear-ImplantatVersorgung
 SP 5 / SP 6 Aphasie, Dysarthrie und
Sprechapraxie
 RE 1 / RE 2 Stottern und Poltern
 ST 1 – ST 4 Stimmstörungen
 SC 1 / SC 2 Kau- und Schluckstörungen
3
Im Vergleich zur Vorgabe (20 ECTS) reduzierte Punktzahl (14 ECTS), da keine Vollzulassung, sondern eine Teilzulassung ohne die Indikationsbereiche Redeflussstörungen, Stimmstörungen und kindliche Hörstörungen
(Cochlear Implantat) angestrebt wird
Abschließende
Bewertung
 Dem Antrag kann zugestimmt werden
 Dem Antrag kann nur teilweise zugestimmt werden
 Dem Antrag kann nicht zugestimmt werden
Für folgende
Indikationsbereiche ist
eine Zulassung als
Heilmittelerbringer
möglich:
 SP1-SP3, SF Entwicklungsbedingte Störungen und
Rhinolalien
 SP 4 Sprachstörungen bei hochgradiger Schwerhörigkeit
und Chochlear-Implantat-Versorgung
 SP5 / SP6 Aphasie, Dysarthrie und Sprechapraxie
 RE1 / RE2 Stottern und Poltern
 ST1 – ST4 Stimmstörungen
 SC1 / SC2 Kau- und Schluckstörungen
Begründung bei teilweiser Zustimmung oder Ablehnung:
Unterschrift
Datum
Herunterladen