Dokumentierte Patientenaufklärung

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PATIENTINNENETIKETTE
BRIEFKOPF
Dokumentierte Patientenaufklärung
gem § 34 PG 2013, BGBI, Nr. I 182/2013
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient!
Dieses Formular soll die besprochenen klinisch-psychologischen Aufklärungspunkte
dokumentieren:
1. Vorgehensweise bei der psychologischen Diagnostik
Anamnese und Exploration mittels strukturierten und semistrukturierten
Verfahren, Anwendung von psychometrischen Verfahren
□
2. Geplante diagnostische Verfahren
Alters-, geschlechts- und bildungsnormierte psychologische Testverfahren, welche
den Testgütekriterien (Reliabilität, Validität und Objektivität) entsprechen.
□
3. Art der Beratungen und Behandlungsmaßnahmen
Klinisch-(neuro)psychologische Beratung und Behandlung
□
4. Umfang der Beratungen und Behandlungsmaßnahmen
Eine klinisch-(neuro)psychologische Beratung und Behandlung kann während des
stationären Aufenthaltes stattfinden. Die Frequenz und Intensität richtet sich nach dem
Störungsbild und den betrieblichen Kapazitäten der Organisationseinheit
5. Geplanter Verlauf der Beratungen und Behandlungsmaßnahmen
Anamnese, Exploration, ggf. Selbstbeurteilungsverfahren,
Ein Service des Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnen, www.boep.or.at
□
Fremdbeurteilungsverfahren, Leistungsverfahren, Intelligenzverfahren,
Persönlichkeitsverfahren, projektive Verfahren oder …………………………..
□
6. Kosten der Diagnostik und Behandlungsmaßnahmen, Möglichkeiten der
Kostenübernahme oder Kostenerstattung:
Die Kostenwerden vom jeweiligen Kostenträger übernommen.
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7. Mögliche Folgen der Behandlung
Bewusstwerden des eigenen Erlebens und Verhaltens, Erkennen von
Zusammenhängen, vorübergehende Aggravation der Symptomatik, Verbesserung des
Beschwerdebildes, ………………………………………………………………..
□
8. Mögliche Folgen eines Unterbleibens einer Behandlung
Chronifizierung der Symptomatik, Verschlechterung der Symptomatik, eher
unwahrscheinliche Spontanremission, keine ganzheitliche Behandlung
möglich………………………………..…………………………………………..
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9. Gründeeiner eventuell notwendigen Abänderungen dergeplanten Vorgehensweise
Bekanntwerden von neuen und nicht vorhersehbaren Informationen, welche eine
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Änderung der Vorgehensweise bedingen.
10. Die Verarbeitung von Daten, insbesondere hinsichtlich der Übermittlung von Daten
an Dritte
Ein klinisch-(neuro)psychologischer Befund wird im Krankenhaussystem angelegt.
Sollte dieser von Dritten schriftlich angefordert werden, muss die unterschriebene
Verschwiegenheitspflichtsentbindunglt. § 37 PG 2013, BgBl, Nr. I 182/2013 von der
Patientin /vom Patienten vorliegen. □
ORT, am DATUM
…………………………………………..
Unterschrift
der Patientin/ des Patienten
…………………………………………….
Unterschrift
Klinische- u. Gesundheitspsychologin
Ein Service des Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnen, www.boep.or.at
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