TOP 9 Arbeitspapier zum Konzept für Flüchtlings

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Tagung der Kreissynode am 07.11. und 08.11.2014
Vorlage zu TOP 9 Konzeption Flüchtlingsarbeit
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Arbeitspapier zum Konzept für Flüchtlings- und Asylarbeit im Kirchenkreis
Grundlegung
Im Alten Testament wird davon berichtet, dass bei der Gründung Israels die Fluchterfahrungen
(Exodus) eine wesentliche Rolle gespielt haben. Unter den alttestamentlichen Geboten gibt es daher
einige Schutzgebote gegenüber Fremden und Flüchtlingen, z.B.:
„Wenn bei dir ein Fremder in eurem Land lebt, sollt ihr ihn nicht unterdrücken. Der Fremde, der sich
bei euch aufhält, soll euch wie ein Einheimischer gelten, und du sollst ihn lieben, wie dich selbst; denn
ihr seid selbst Fremde gewesen in Ägypten“
(3.Mose 19,33 f.).
Das Neue Testament schließt in seiner Hinwendung zu den Armen und Notleidenden gerade solche
Menschen ein, die obdachlos und schutzlos sind. Das allgemeine Gebot der Liebe zum Nächsten
konkretisiert sich in der Zuwendung zum Fremden, der aber kein Fremder bleiben muss.
Jesus sagt: „Ich bin ein Fremder gewesen und ihr habt mich aufgenommen.
Was ihr einem von diesen meinen geringsten Brüdern getan habt, das habt ihr mir getan“ (Mt 25,
35.40).
Auftrag
Das Evangelium fordert Christinnen und Christen und Kirchen heraus, sich für die Beachtung von
Würde und Recht entwurzelter Menschen (z.B. Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler) einzusetzen, sie
zu schützen und ihnen Gastfreundschaft zu gewähren.
Situation
Seit 2013 flüchten weltweit immer mehr Menschen. Flüchtlinge, die v.a. aus den Krisenregionen
Afrikas und dem Nahen Osten kommen, erreichen zunehmend die Außengrenzen der EU.
Auch innerhalb der EU ist es wegen der zunehmenden Durchlässigkeit der Grenzen zwischen den
Mitgliedsstaaten zu Wanderbewegungen gekommen.
Im Oktober 2014 leben ca. 880 Menschen in Flüchtlingsheimen in den Städten und Gemeinden des
Kirchenkreises. Weitere Flüchtlinge werden erwartet.
Der Kirchenkreis Lennep sieht sich in der Mitverantwortung für diese Menschen, die freiwillig oder
unfreiwillig in unsere Region gekommen sind.
Beratung und Begleitung können die Säulen sein, auf denen sich ein kreiskirchliches Engagement
aufbaut. Eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen kommunalen Behörden und den
Beratungseinrichtungen ist dabei sinnvoll, um Hilfsangebote bedarfsorientiert anbieten zu können.
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Tagung der Kreissynode am 07.11. und 08.11.2014
Vorlage zu TOP 9 Konzeption Flüchtlingsarbeit
Vorschläge für ein kirchliches Engagement in der Flüchtlings- und Asylarbeit
Beratung: Die Städte und Kommunen bieten Beratung zum Asylverfahren, zum Sozialrecht und
Asylbewerberleistungsgesetz, zum Ausländerrecht und zu Fragen der
Weiterwanderung/Rückkehrberatung. Für diese Beratung sind qualifizierte Fachkräfte erforderlich.
Entsprechende Beratungsstellen sollen noch in 2014 personell aufgestockt werden. Aus diesem
Grund empfiehlt der Fachausschuss kein eigenes Engagement im Bereich Beratung, sondern rät zu
einem Einsatz im Bereich der „Begleitung“. Denn die Begleitung der Menschen, die um Beratung
nachsuchen, bleibt infolge der starken Nachfrage zur Zeit auf der Strecke.
Begleitung: Viele Flüchtlinge haben ein stark belastendes Lebensschicksal. Sie sind latent oder offen
in einer Lebenskrise. Neben der Beratung hält der Fachausschuss eine Begleitung dieser Menschen
durch Ehrenamtliche für sinnvoll und durchführbar.
Ziel: Ehrenamtliche sollen gewonnen, fortgebildet, begleitet und vernetzt werden, damit sie für die
Begleitung von Flüchtlingen zur Verfügung stehen können.
Der Fachausschuss hält es für sinnvoll, dass eine Fachkraft gesucht wird, die diese Begleitung und
Förderung ehrenamtlicher Arbeit organisiert und Ansprechpartner für ehrenamtlich Tätige und für
Gemeinden ist.
Aufgaben:
● Ehrenamtliche sollen motiviert und fachlich für die Arbeit befähigt werden
● die Gewinnung von Ehrenamtlichen soll z. B. durch gezielte Ansprache, Artikel in den
Gemeindebriefen / örtlicher Presse, Erstellung von Infomaterial und Angebot persönlicher Gespräche
betrieben werden
● eine Vermittlung von Kontakten zwischen Flüchtlingen und Ehrenamtlichen, z. B. durch Aufbau und
Begleitung von Treffen oder Vermittlung von Patenschaften, soll ermöglicht werden
● die kontinuierliche Beratung und Begleitung, v.a. in belastenden oder schwierigen
Fällen/Situationen soll für die Ehrenamtlichen verfügbar sein
● eine Fortbildung von Ehrenamtlichen soll bedarfsorientiert angeboten werden
● ein regelmäßiges Forum zum Austausch über Erlebtes und Erfahrenes soll eingerichtet werden (z.B.
als Bereichsausschuss im Kirchenkreis)
● Informationen über die Herkunftsländer und die missliche Lage der Flüchtlinge im Kirchenkreis
sollen in den Gemeinden transparent gemacht werden, um Verständnis aufzubauen
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Voraussetzungen: Sinnvoll ist die Einrichtung einer solchen Stelle im Kirchenkreis oder in
Kooperation mit bereits vorhandenen Beratungseinrichtungen wie Caritas oder BAF e.V.
Zur Finanzierung einer derartigen Stelle(mindestens 50%) wären mindestens 45.000 Euro pro Jahr
erforderlich. Angesichts der Veränderungen in der Flüchtlingssituation kann die Stelle vorerst auf 2
Jahre befristet sein.
Eine Finanzierung könnte durch eine Sonderumlage oder eine Entnahme aus dem Fonds zur
Förderung übergemeindlicher Projekte erfolgen.
Die Anstellungsträgerschaft liegt beim Kirchenkreis. Dienst- und Fachaufsicht sind hier zu klären.
Ziel des kreiskirchlichen Engagements
Der Kirchenkreis setzt sich dafür ein, die Flüchtlinge in unseren Städten und Gemeinden zu
akzeptieren, ihre Situation wahrzunehmen und sie nach Möglichkeit zu begleiten und zu
unterstützen. Eine Zusammenarbeit mit den örtlichen Moschee-Vereinen ist notwendig. Es geht
dabei um die Förderung einer „Willkommens-Kultur“ in unserer Region.
Beschlussvorschlag:
Die Kreissynode begrüßt das vorgelegte Konzept zur Flüchtlingsarbeit (mit folgenden
Änderungen/Ergänzungen:)
Die Kreissynode beschließt, auf der Grundlage des vorliegenden Konzeptes eine 0,5 VzK Stelle für eine/n Sozialarbeiter/in, Sozialpädagogen/in, Diakon/in oder vergleichbare
Qualifikation auszuschreiben, die besonders die ehrenamtliche Begleitung und Mitwirkung in
der Flüchtlingsarbeit in den Gemeinden des Kirchenkreises ermöglichen, fördern und
qualifizieren soll.
Die Stelle wird auf zwei Jahre befristet. Der Kreissynode soll im Frühjahr 2016 eine
Evaluation der Arbeit und ein Vorschlag für das weitere Vorgehen vorgelegt werden.
Die Stelle wird bei der Abteilung 1 Gemeindedienste im Kirchenkreis eingerichtet.
Die Finanzierung (ca. 35.000 EUR Personalkosten plus 5.000 EUR Sachkosten im Jahr)
erfolgt
- zur Hälfte aus Mittel des Fonds zur Förderung übergemeindlicher Projekte und zur anderen
Hälfte aus einer Sonderumlage der Kirchengemeinden und des Kirchenkreises
- aus Mitteln des Fonds zur Förderung übergemeindlicher Projekte.
Einstimmig
Ja-Stimmen
Enthaltungen
Nein-Stimmen
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