Brief an die Kinderfreunde

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Sehr geehrter Herr Vorsitzender Andreas Kollross!
Liebe Unterstützer der Kinderfreunde NÖ!
Im Zusammenhang mit der Podiumsdiskussion vom 4.7.2011 in Wr.
Neudorf und der Zusammenfassung der Aussagen von Hr. Kollross auf der
Homepage der NÖ Kinderfreunde möchte der Verein „Väter ohne Rechte“
wie folgt Stellung nehmen:
Die Position der Kinderfreunde betreffend gemeinsamer Obsorge
(Originalton Hr. Kollross: die gemeinsame Obsorge ist nicht so wichtig!)
ist aus Sicht unseres Vereins grundlegend falsch und offensichtlich
ausschließlich auf ideologische Vorgaben der SP-Frauenpolitik
ausgerichtet, mit Sicherheit aber nicht im Interesse der Kinder!
Die Aussage von Hr. Kollross, das dem Kind die Obsorge egal sei, ist
ebenfalls falsch und widerspricht den vielen wissenschaftlichen
Untersuchungen mit Befragungen von Kindern.
Aber: wenn es dem Kind wirklich egal sein sollte, WARUM LÄSST MAN
DANN NICHT DIE GEMEINSAME OBSORGE ALS REGELFALL NACH
TRENNUNG /SCHEIDUNG AUFRECHT, sondern entzieht in der Regel einem
Elternteil (Vater) ohne Angaben von Gründen die Obsorge ????
Die Antwort ist sehr einfach: es geht nicht um das Kindeswohl, sondern
um die Befriedigung der Bedürfnisse der Mütter (Stichwort GELDFLUSS!)
Die Obsorge ist definiert durch den Gesetzestext und beinhaltet kurz
zusammengefasst die PFLEGE UND ERZIEHUNG, DIE GESETZLICHE
VERTRETUNG und DIE VERWALTUNG DES VERMÖGENS des Kindes durch
einen Elternteil.
Bei Entzug der Obsorge werden einem Elternteil (meist dem Vater) diese
Verpflichtungen und Rechte dem Kind gegenüber UNTERSAGT und das im
Namen der Republik ! Was hat das Kind davon: Einen Elternteil, der sich
NICHT MEHR SORGEN DARF um seine Bedürfnisse und NICHT
TEILNEHMEN DARF an wichtigen Etappen der kindlichen Entwicklung.
Aus diesem Grunde ist der routinemäßige Entzug der Obsorge:
1. Menschenrechtswidrig
2. Verfassungswidrig
3. Diskriminierend
Aber vor allem GEGEN das Kindeswohl gerichtet.
Die alleinige Obsorge bildet den GRUNDSTEIN zum Kontaktabbruch, die
gemeinsame Obsorge wirkt per se – auch in Hochkonflikt-Situationen! –
deeskalierend. Das ist wissenschaftlich belegt.
Die SP-Frauenministerin ist die EINZIGE Ministerin der Bundesregierung,
die – obwohl sie nicht einmal vom Ressort her zuständig ist! – gegen die
gemeinsame Obsorge agiert und absichtlich falsche Aussagen in diesem
Zusammenhang tätigt! Die SPÖ verwechselt offenbar Frauenpolitik mit
KINDERPOLITIK und FAMILIENPOLITIK !
Es ist sehr schade, dass sich die Kinderfreunde als SP-Unterorganisation
der Frauenpolitik hingibt, anstatt den Kindern zu ihren Rechten zu
verhelfen. Viele betroffene Väter, die ihre politische Heimat in der
Sozialdemokratie haben, verstehen das nicht und wenden sich daher von
der SPÖ aufgrund ihrer starren, reformunwilligen familienpolitischen
Haltung ab.
Die Kinderfreunde NÖ sind im Banne der SPÖ-Doktrin und vertreten
NICHT die Kinderrechte, wenn sie die gemeinsame Obsorge als unwichtig
betrachten, das zeigte sich bereits bei der Beinahe-Absage des VaterKind-Festes in St. Pölten (nur weil auch andere Parteien vertreten waren).
Die Diskussion um die gemeinsame Obsorge geht NICHT an der Kernfrage
der Kinderrechte vorbei, sondern sie IST DIE KERNFRAGE aus Sichtweise
der Kinder! Die gemeinsame Obsorge ist die Garantie für die Verhinderung
des Kontaktabbruchs und der Entfremdung! (siehe Lit. PAS – das elterliche
Entfremdungssyndrom, eine interdisziplinäre Herausforderung für
scheidungsbegleitende Berufe, internationale Konferenz Frankfurt/Main,
2002, im Verlag VWB).
Die Debatte um die gemeinsame Obsorge ist also de facto KEINE
Scheindebatte !
Hr. Kollross hat das Cochemer Modell als Beispiel dafür genannt, dass
dadurch eine Verbesserung der elterlichen Verantwortung im Umgang mit
dem Recht des Kindes auf beide Elternteile erreicht werden kann. Das Ziel
dieses Modells ist aber auch eindeutig die Aufrechterhaltung der
gemeinsamen Obsorge im Interesse des Kindes, das hat Hr. Kollross
vergessen zu erwähnen, ebenso erwähnte er nicht, dass der Verein „Väter
ohne Rechte“ überhaupt die erste Organisation war, die dieses Modell in
Österreich publik gemacht hat!
Der Satz: „Es geht nicht um das Recht der Eltern auf ihre Kinder, sondern
es geht um das Recht der Kinder auf ihre Eltern“ ist zweischneidig
formuliert, denn es MUSS auch ein Recht der Eltern auf ihre Kinder geben!
Dieses Recht ist in der österr. Verfassung verankert (Recht auf Familie),
offenbar nimmt die SPÖ aber keine Rücksicht auf Menschenrechte und
Verfassungsrechte, sondern stellt die „Frauenrechte“ in den Vordergrund.
Außerdem widerspricht die Haltung der SPÖ den Inhalten des eigenen
Parteiprogramms! Wir gehen davon aus, dass Hr. Kollross dieses auch
kennt.
Der letzte Satz von Hr. Kollross: „Solange jedoch eine Scheindebatte über
die Obsorge geführt wird, kommen wir keinen Schritt weiter“ ist deshalb
mehr als zynisch, weil wir nur deshalb keinen Schritt weiter kommen, weil
die SPÖ ein modernes Familienrecht am Rücken unserer Kinder
verhindert.
Die erschreckend hohe Zahl von Kontaktabbrüchen zwischen Vätern und
ihren Kindern in Österreich (40-50% UNGEWOLLTER Kontaktabbruch nach
1-2 Jahren nach Trennung / Scheidung bei einer Scheidungsrate von
50%!) spricht eine klare Sprache. Bei nahezu allen Fällen hat nur ein
Elternteil (Mutter) die alleinige Obsorge.
Wer hier die Wichtigkeit der gemeinsamen Obsorge wissentlich herab
spielt und die Tatsachen verdreht, nur weil ein gesellschaftspolitisches
Modell der Frauen (AlleinerzieherInnen und homosexuelle Beziehungen
werden als „Familie“ bezeichnet, der leibliche Vater kann jederzeit entfernt
werden!) propagiert wird, um Wählerstimmen zu gewinnen, macht sich
mitschuldig am Verbrechen an den Kindern.
Weil jedes Kind das Recht auf beide Elternteile und jeder getrennt lebende
Elternteil ein Recht auf sein Kind hat, und zwar ohne wenn und aber !!!
Dr. Robert Holzer
Pressesprecher und Vorstand
Verein „Väter ohne Rechte“
www.vaeter-ohne-rechte.at
Wien, am 6.7.2011
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