Lernmodul Wettbewerbs

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Philip Scherz
Lernfeld Wirtschaft & Europa
SS 2015
Handelspolitik – Subventionspolitik – Konsumentenpolitik
Lernmodule
Die Planung erfolgt für eine 6. Klasse AHS und ist im Lehrplan unter folgendem Punkt zu finden:
 Die Menschen und ihre wirtschaftlichen Bedürfnisse
o
die Bedeutung der Märkte und der Preisbildung für die Verteilung knapper Güter und
für die grenzenlosen Bedürfnisse erkennen
o
wirtschaftliche Ungleichheiten auf der Erde anhand der Verfügbarkeit an
Produktionsfaktoren (Boden, Arbeit, Kapital, Humanressourcen) sowie als Folge
politischen Handelns erklären können
Unter Berücksichtigung der im Lehrplan verankerten Anforderungen lassen sich die Handels-,
Subventions- und Konsumentenpolitik sehr gut verknüpfen.
1. Einheit: (50 Minuten) - Handelspolitik
In der ersten Einheit soll den Schülerinnen und Schülern ein allgemeiner und sehr kompakter
Überblick über die Handelspolitik vermittelt werden (PowerPoint-Vortrag) – anschließend werden
drei Arbeitsblätter zu unterschiedlichen Themen individuell ausgearbeitet und in Expertengruppen
besprochen.
Lernziele der ersten Einheit:
•
Analyse und Interpretation wirtschaftlicher Daten
•
Abläufe (inter)nationaler Handelspolitik kennen lernen
•
Bearbeitung und Präsentation von (kritischen) Texten bzw. Zeitungsartikeln und Bildung
einer eigenen Meinung
2. Einheit: (Doppeleinheit – 100 Minuten) - Subventionspolitik
Die zweite Einheit beginnt mit einem Video, „EU Wahnsinn Agrarsubventionen – Bauern zocken ab
Teil 1+2. Die SchülerInnen notieren die für sie wichtigsten Informationen und besprechen diese im
Plenum.
Link: https://www.youtube.com/watch?v=qIxM9N81Zns
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Im Anschluss werden Teams zu je 2 Schülerinnen und Schülern gebildet und von der Homepage
„reform the cap“, welche sich mit der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und deren gewünschten
Veränderung beschäftigt, Themen rund um Lebensmittel, Lebensmittelstandards oder
Produktionsstandards gesucht und ausgearbeitet.
Link: http://www.reformthecap.eu
Die Ergebnisse werden mit der Lehrperson besprochen/diskutiert und auf einem gemeinsam
gestalteten Plakat festgehalten.
Lernziele der 2. Einheit:
•
Die Schülerinnen und Schüler einen Zusammenhang zwischen Handelspolitik und
Subventionspolitik erkennen
•
Bildung einer kritischen Meinung zu gewissen Abläufen/Prozessen innerhalb der
europäischen Union
3. Einheit (50 Minuten) - Konsumentenpolitik
Die Schülerinnen bearbeiten zwei Zeitungsartikel, die sich mit dem TTIP-Abkommen (und dem
Chlorhühnchen) und den Auswirkungen auf die Konsumenten beschäftigen. Die Artikel nehmen
unterschiedliche Standpunkte ein. Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten die wichtigsten Inhalte
und stellen diese gegenüber. In weiterer Folge sollen sie die Inhalte kritisch hinterfragen, da zwei
unterschiedliche Standpunkte zur gleichen Thematik von Medien eingenommen wurden.
Link: http://www.profil.at/ausland/ttip-warum-panik-freihandelsabkommen-371566
http://www.news.at/a/global-2000-warnung-ttip-chlorhuhn
Lernziel der 3. Einheit:

Die Schülerinnen und Schüler können sich kritisch mit Zeitungsartikeln auseinandersetzen
4. Sicherung
Die Sicherung erfolgt anhand einer Concept-Map. Die Schülerinnen und Schüler fassen die
wichtigsten Begriffe und Zusammenhänge auf der Concept-Map zusammen. Dadurch wird die enge
Verknüpfung der Handels-, Subventions- und Konsumentenpolitik veranschaulicht.
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Maturafragen:
1. Beschreibe die Merkmale einer Freihandelszone und nenne 3 große Abkommen und deren
Zusammensetzung. (AFB I)
2. Die EU möchte eine Neuverteilung der Agrarsubventionen absegnen, die bisherige Verteilung
(Direktzahlungen) nach Flächengröße (€ 300,-/Hektar) ist nicht mehr tragbar, formuliere
neue, faire Verteilungsmöglichkeiten der EU-Subventionen und begründe deine Vorschläge.
(AFB II)
Interpretiere das Bild M2 hinsichtlich des bevorstehenden TTIP-Abkommens zwischen
Europa und den Vereinigten Staaten von Amerika.
3. Du bist Expertin/Experte im Agrarbereich, analysiere und vergleiche die Situation (Chancen,
Risiken, Folgen) eines österreichischen Bio-Bauerns und eines amerikanischen Großkonzerns
nach Abschluss des transatlantischen Freihandelabkommens (TTIP – Transatlantic Trade and
Investment Partnership).
Leite mögliche Veränderungen der Lebensmittelqualität für eine(n)österreichische(n)
Konsumentin/Konsumenten ab. (AFB II + III)
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M2:
(http://www.roth-cartoons.de/wp-content/uploads/2015/02/ttip-eisberg-titanic-europa.jpg abgerufen am 10.12.2015)
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SS 2015
Arbeitsblatt Gruppe A
Zeitungsartikel aus der Zeitschrift FORMAT (03.01.2015):
http://www.format.at/wirtschaft/international/eu-beitritt-oesterreich-5399461
EU-Beitritt als Adrenalinschub für
Österreichs Außenhandel
© APA/EPA/HERWIG VERGULT
Seit dem EU-Beitritt vor 20 Jahren haben sich Österreichs Exporte mehr als verdreifacht. Aus
österreichischen KMU wurden europäische Mittelständler - mit entsprechend vielen Mitarbeitern.
Seit dem EU-Beitritt 1995 hat sich der internationale Warenaustausch Österreichs massiv belebt. Damals hatte
das Volumen der Ausfuhren 42,15 Mrd. Euro erreicht. "Mittlerweile haben sich die Exporte auf 126 Mrd. Euro
verdreifacht - das war eine recht dynamische Entwicklung", betonte der Vize-Chef der Außenwirtschaft in der
Wirtschaftskammer Österreich, Karl Hartleb.
"Da liefen Parallelentwicklungen, die das mit sich bringen", erklärte der stellvertretende Leiter der
Außenwirtschaftsorganisation. Denn zur Dynamisierung der Ausfuhren trug auch die starke Position Österreichs
nach der Ostöffnung 1989 bei, die das heimische Außenhandelsvolumen mit den Ländern Ost- und
Südosteuropas spürbar ausdehnte. Zudem hat sich die Union in den vergangenen 20 Jahren von zwölf auf 28
Mitgliedstaaten deutlich vergrößert. "Durch den Beitritt der CEE-Länder hat sich der EU-Effekt bei uns
sicherlich verstärkt", so Hartleb.
VERDREIFACHUNG DES WARENEXPORTS
"Wir haben vom EU-Beitritt profitiert - auch im Dienstleistungsbereich", ist der Außenhandelsexperte überzeugt.
Im Warenbereich hätten sich die heimischen Ausfuhren seither verdreifacht, bei den Dienstleistungen
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verdoppelt. Die Dienstleistungsexporte nach Großbritannien und Holland seien beispielsweise mittlerweile fast
so hoch wie die Warenexporte.
Das strukturelle Außenhandelsdefizit, das Österreich seit den Siebziger/Achtziger-Jahren im weltweiten
Warenaustausch ausweise, habe sich von gut 8 Mrd. Euro im Jahr vor dem EU-Beitritt (1994) auf zuletzt etwas
über 4 Mrd. Euro halbiert (2013). "Die Situation hat sich da gebessert, weil wir wettbewerbsfähiger geworden
sind", berichtete Hartleb.
© apa/Martin Hirsch
Durch den EU-Beitritt und die Osterweiterung sei es Österreich auch gelungen, "einen kritischen Sprung in der
Firmengröße" zu machen. Aus österreichischen Mittelständlern seien europäische Mittelständler mit 1.000 und
mehr Beschäftigten geworden. Und über die Größe der Unternehmen sei auch Österreichs Wettbewerbsfähigkeit
gestiegen. Die heimischen Unternehmen zogen dann Niederlassungen durch ganz Osteuropa. Der Beitritt zur
internationalen Staatengemeinschaft habe das Ost-Engagement Österreichs "abgesichert".
Das Passivum im heimischen Warenaustausch mit den EU-Ländern erhöhte sich seit dem Beitritt von 5,5 auf 6,5
Mrd. Euro - seit etwa zehn Jahren ist es relativ stabil. Vor allem die Lebensmittelexporte in die EU legten stark
zu. Überschüsse erzielt Österreich im Außenhandel mit Großbritannien und mit Frankreich, aber auch auf
Drittmärkten (außerhalb der EU).
EURO-EINFÜHRUNG IN ITALIEN WAR WICHTIG
"Immer tiefe Defizite haben wir mit einzelnen Ländern wie etwa unserem Haupthandelspartner Deutschland",
räumte der Vertreter der Wirtschaftskammer ein. Seit 1995 erhöhten sich nicht nur Österreichs weltweite
Exporte, sondern auch die Importe - von 48,55 auf über 130 Mrd. Euro (2013).
Die Einführung des Euro im Jahr 2002 sei "für Österreich weniger Zäsur als für die südlichen EUMitgliedsländer" gewesen. Über die starke D-Mark-Bindung des Schillings seien es die Exporteure ohnehin
gewohnt gewesen, "in einem stabilen Umfeld zu leben", verwies Hartleb auf Preisstabilität und Währungshärte.
Für Österreich sehr wohl wichtig gewesen sei dafür die Euro-Einführung in Italien. Denn der bedeutende
Außenhandelspartner war "immer einer der massiven Abwertungskandidaten" gewesen.
"Österreich ist einer der Gewinner des EU-Binnenmarktes - neben Dänemark und Deutschland", strich der
Außenwirtschaftschef in der Wirtschaftskammer Österreich, Walter Koren, kürzlich vor Journalisten hervor. Die
EU-Integration habe hierzulande pro Kopf einen Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts von 280 Euro gebracht. 80
Prozent des Außenhandels wickelt Österreich laut Koren mit Europa ab, 70 Prozent mit den Ländern der EU.
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Aus der Außenhandelsstatistik als positive Entwicklung nicht ersichtlich seien die österreichischen
Direktinvestitionen im Ausland, die sich verzwanzigfachten, berichtete Hartleb weiters. "Das ist eine Explosion."
Er verwies dabei etwa auf die Großinvestitionen mit den Banken und Versicherungen in Osteuropa. "Seit drei
Jahren sind wir Nettokapitalexporteure, das heißt, wir exportieren mehr Kapital als wir importieren." Und diese
Investitionen machten Markterschließungen erst möglich.
(Quelle: http://www.format.at/wirtschaft/international/eu-beitritt-oesterreich-5399461)
Aufgaben:


Fasse die wichtigsten Punkte aus dem Artikel zusammen und bereite sie für die
Expertengruppen vor.
Erkläre Gründe für den Einfluss des EU-Beitritts auf den Außenhandel sein?
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Arbeitsblatt Gruppe B
TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership)
Transatlantisches Freihandelsabkommen
Artikel aus „The European – Das Debatten-Magazin“ (10.06.2015):
http://www.theeuropean.de/klaus-ernst--2/10229-ttip-birgt-mehr-risiken-als-chancen
Handel ja, TTIP nein - Was mit dem Abkommen Positives erreicht
werden kann, wiegt die Nachteile nicht auf. Investorenschutz, regulatorische
Zusammenarbeit und Harmonisierung sind eine akute Gefahr für unseren Staat.
Was uns mit TTIP (Vertrag EU – USA) und CETA (Vertrag EU – Kanada) blüht, lehren zum Beispiel die
Erfahrungen aus dem nordamerikanischen Freihandelsabkommen NAFTA zwischen den USA, Kanada und
Mexiko. Dieses Abkommen ist seit 1994 in Kraft. Die damaligen Jobversprechen und angeblichen
Wohlfahrtsgewinne blieben unerfüllt. Der Handel zwischen den drei Ländern hat sich seit 1994 zwar
verdreifacht, aber die Einkommensungleichheit ist in allen drei Ländern massiv gestiegen. Alle Erwartungen
übertroffen haben nur die durch NAFTA ermöglichten Investorenklagen gegen die Mitgliedstaaten.
So gehört Kanada wegen NAFTA zu den am öftesten verklagten Industriestaaten.
Exemplarisch will ich die erste Klage aufgreifen: Das US-Unternehmen Ethyl Corporation hatte die kanadische
Regierung 1997 vor einem NAFTA-Schiedsgericht auf Schadenersatz verklagt, weil das kanadische
Importverbot von Benzin mit dem giftigen Zusatzstoff MMT einer Enteignung gleichkomme.
Kanada hob darauf das Verbot auf und zahlte im Rahmen eines Vergleichs eine Millionenentschädigung. Unterm
Strich lässt sich feststellen, dass die Investor-Staat-Schiedsgerichte stets die Investorenrechte außerordentlich
weitgehend interpretiert haben und alle Ausnahmen extrem eng. Davon, dass die Klagerechte staatliche
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Regulierungsspielräume („right to regulate“) nicht einschränken, kann keine Rede sein. Die
Umweltgesetzgebung in Kanada ist seither einem massiven Einschüchterungseffekt ausgesetzt.
Latent voreingenommene Schiedsrichter
Auch Deutschland macht gerade seine ersten Erfahrungen als beklagtes Land. Der schwedische Energiekonzern
Vattenfall fordert auf Grundlage der Energiecharta Schadenersatz in Höhe von 4,7 Milliarden Euro wegen der
entgangenen Gewinne durch den politisch beschlossenen Atomausstieg.
Wer sich mit konkreten Klagefällen auseinandersetzt, reibt sich ungläubig die Augen.
Trotzdem enthält der bereits ausgehandelte CETA-Vertrag nur marginale Änderungen. Auch die dank dem
Widerstand in der Bevölkerung nun debattierten Reformschritte in Bezug auf TTIP brechen nicht mit der
verqueren Logik des Investitionsschutzes.
Weiterhin werden ausländische Unternehmen einseitig privilegiert – ohne ihnen irgendwelche Pflichten
aufzuerlegen – und private Schiedsrichter entscheiden, die latent voreingenommen sind. Sie haben ein
finanzielles Interesse an weiteren Klagen und damit an unternehmensfreundlichen Entscheidungen.
Wirkliche Verbesserungen werden erst in ferner Zukunft in Aussicht gestellt – wenn CETA und TTIP schon
längst in Kraft sind. Im Übrigen: Es fehlt jeder empirische Beweis, dass bei Staaten, die über ein verlässliches
Rechtssystem verfügen, Konzernklagerechte zu mehr Direktinvestitionen führen. Doch auch jenseits dieser
Klagerechte gibt es genügend Gründe, gegen TTIP und CETA zu sein.
Voodoo und Harmonisierung
Regulatorische Kooperation als Instrument, Unternehmensinteressen direkt beim Gesetzgebungsprozess
unterzubringen, der Abbau von Schutzstandards durch gegenseitige Anerkennung und Harmonisierung,
Datenschutzaufweichung, Druck auf die Beschäftigten und die europäische Landwirtschaft durch verstärkten
Wettbewerb, Ausverkauf der öffentlichen Daseinsvorsorge usw. usf.
Und es gibt aus Sicht der Menschen keinen überzeugenden Grund für TTIP und CETA! Dass das
Haushaltseinkommen des europäischen Durchschnittsbürgers durch TTIP um 545 Euro pro Jahr steigen würde,
hat sich schnell als PR-Gag herausgestellt. Denn diese rosigen Zahlen sollen erst gelten, wenn TTIP komplett
umgesetzt ist – im Jahr 2027. Pro Jahr umgerechnet bedeutet das 0,036 Prozent mehr Wachstum. Das ist ein
Wert unterhalb der statistischen Nachweisgrenze. Selbst der Bundeswirtschaftsminister spricht von VoodooÖkonomie.
Dann gibt es noch das Versprechen von niedrigeren Verbraucherpreisen. Doch wie die öffentliche Debatte zeigt,
wollen die Menschen eben kein billiges Hormonfleisch oder Genfood oder Chlorhühnchen. Und
unproblematische Angleichungen wie Blinkerfarben und Rückspiegelkrümmungen bedürfen keines umfassenden
Freihandelsabkommens.
Gute Standards waren nie ein Ziel
So bleibt von den Pro-Argumenten die Erzählung, dass die EU und die USA Standards setzen müssen, weil
ansonsten China zukünftig globale Standards setzt. Was aber hilft es, wenn die EU und die USA im Begriff sind,
schlechte Standards zu setzen, und: Wiegt dieses Argument all die Nachteile auf?
Einige Gewerkschaften und auch die SPD gehen davon aus, dass nun die Gelegenheit genutzt werden muss,
gemeinsam mit den USA hohe Standards festzulegen. Doch das ist eben nicht das Ziel der TTIP-Verhandlungen.
Es geht um Marktzugang bei der öffentlichen Beschaffung und der öffentlichen Daseinsvorsorge sowie den
„Abbau unnötiger Handels- und Investitionshemmnisse, einschließlich bestehender nichttarifärer Hemmnisse“.
So steht es im Verhandlungsmandat. Das verwundert nicht, kam doch die Initiative für einen gemeinsamen
transatlantischen Markt von den größten US-amerikanischen und europäischen Konzernen.
Natürlich lassen sich das Ausmaß und die genaue Form der oben genannten Risiken nicht mit 100-prozentiger
Sicherheit voraussagen. Die konsolidierten Verhandlungstexte können nur von ausgewählten Personen in
speziellen Leseräumen eingesehen werden können – allein das sollte stutzig machen –, und sowieso kommt es
immer darauf an, wie die Textstellen dann in der Praxis gelebt und ausgelegt werden. NAFTA-Erfahrungen, die
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jetzigen Klagen, die Geheimverhandlungen – all das sind genug Indizien, dass es sich bei TTIP und CETA um
ein Projekt zugunsten der internationalen Konzerne und zulasten der Bevölkerungsmehrheit handelt.
(Quelle: http://www.theeuropean.de/klaus-ernst--2/10229-ttip-birgt-mehr-risiken-als-chancen)
Aufgaben:


Notiere die wichtigsten Aussagen des Textes und bereitet sie für die Expertengruppen vor.
Erläutere Chancen bzw. Risiken, die sich deiner Meinung nach aus dem TTIP-Abkommen für
den Außenhandel ergeben würden?
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Arbeitsblatt Gruppe C
Gehe mit deinem Smartphone oder Laptop auf die Homepage von Statistik
Austria. (www.statistik.at)
1. Finde heraus wer die wichtigsten Handelspartner Österreichs sind.
2. Notiere dir die wichtigsten Warenexporte bzw. –importe Österreichs.
3. Interpretiere die nachstehende Grafik und finde Gründe, welche die einzelnen
Unterschiede der Außenhandelsbilanzen innerhalb der Bundesländer erklären.
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Artikel von der Homepage der Zeitschrift „Profil“ (15.01.14)
TTIP: Warum Panik vor dem Freihandelsabkommen unbegründet ist
http://www.profil.at/ausland/ttip-warum-panik-freihandelsabkommen-371566
Das geplante Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU sorgt bereits jetzt für Panik.
Gegner befürchten einen Angriff auf Gesundheit, Umwelt und Demokratie. Anna Giulia Fink und
Robert Treichler geben Entwarnung.
Warum nicht mal ein Chlorhühnchen? Das Rezept geht so: Nach der Schlachtung des Huhns wird das
gerupfte Tier zur Desinfektion in eine Chlorlauge geworfen. Es anschließend mit Trinkwasser
abzuspülen, ist nicht nötig. Schon fertig, Mahlzeit!
Die leckere Anleitung stammt aus den USA, wo die Hühnerproduzenten diese Methode seit vielen
Jahren anwenden. In der Europäischen Union ist der Import von Chlorhühnchen seit 1997 verboten.
Noch. Aber nicht mehr lange, wenn man den sorgenvollen Kommentatoren Glauben schenkt, die den
Fortgang eines gemeinsamen Projekts der USA und der EU verfolgen: die Verhandlungen zu dem
geplanten Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership). Gemäß den
düsteren Prognosen wird das aus der Chlorlauge gefischte Huhn noch das Appetitlichste sein, was auf
Bürger und Konsumenten zukommt.
Auf dem Servierwagen warten nämlich: die generelle "Aufweichung von Lebensmittelsicherheit“
(Zitat: die globalisierungskritische Organisation Attac), "Hormon-Schnitzel zum Mittagessen“ (Zitat:
die österreichischen Grünen), "der Verlust von Grundrechten“ (Zitat: die deutsche Piratenpartei),
"die Liquidierung der Klimapolitik“ (Zitat: die US-Anwältin und Anti-Globalisierungs-Aktivistin Lori
Wallach in "Le Monde diplomatique“), ein "Angriff auf Umweltschutz, Sozialstaat und Privatsphäre“
(Zitat: der Kandidat der österreichischen Grünen für die Wahlen zum EU-Parlament, Michel Reimon).
Diese empörenden Entwicklungen würden mittels der "Geheimoperation transatlantisches
Freihandelsabkommen“ und "praktisch ohne Kontrolle des EU-Parlaments“ (Zitate: Bayerischer
Rundfunk) über Europa hereinbrechen.
Nach außen sieht alles sehr harmlos aus. Die Europäische Kommission, repräsentiert durch
Handelskommissar Karel de Gucht, verhandelt mit den USA über ein Abkommen, das
Handelshemmnisse wie etwa Zölle, unnötige bürokratische Regelungen oder
Investitionsbeschränkungen abbauen soll. Doch die lieblich-langweiligen Umschreibungen des
Projekts fachen die schlimmen Verdächtigungen auf Seiten der Kritiker nur noch mehr an.
Aber sind die Vorwürfe auch stichhaltig?
Beginnen wir mit den Konkretesten: Chlorhuhn, Hormonschwein und Genmais dürfen dank des
Freihandelsabkommens, so die Befürchtung, ungehindert und ohne Kennzeichnung europäische
Märkte erobern. Das ist falsch. Die EU-Kommission hält fest, dass über die entsprechenden geltenden
Gesetze nicht verhandelt werde. Ein Freihandelsabkommen baut zwar auf gemeinsamen Standards
auf, doch jeder Seite ist es vorbehalten, in einzelnen Punkten auf ihren Gesetzen zu beharren.
Mexiko etwa musste sein Moratorium zum Anbau von gentechnisch verändertem Weizen, das seit
1988 in Kraft ist, nicht beenden, als es 1994 mit den USA und Kanada den Nordamerikanischen
Freihandelspakt Nafta schloss. Der Agrar- und Biotechnologie-Konzern Monsanto drängt Mexiko seit
vielen Jahren, ihm den Anbau von genetisch verändertem Weizen zu gestatten, doch Nafta gibt dem
Konzern nicht die rechtlichen Möglichkeiten, dies zu erzwingen.
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Im Gegenteil: Im Jahr 2002 bemerkten mexikanische Farmer das Auftauchen von Gen-Weizen auf
ihren Feldern und verlangten die Einsetzung einer Kommission im Rahmen der Nafta. Deren
Endbericht aus dem Jahr 2004 fiel eindeutig aus: Die Verbreitung des Gen-Weizens stelle eine
Bedrohung dar. Die Position der USA, wonach von diesen Pflanzen keine Gefahr ausgehe, verwarf der
Report mit dem Hinweis, dass es allein das Recht des mexikanischen Staates sei, festzulegen, ob er
Gen-Pflanzen für unbedenklich halte.
Sollte der mexikanische Gesetzgeber jedoch die Produktion von Gen-Weizen gestatten - und derzeit
gibt es Anzeichen dafür, dass dies bald der Fall sein könnte -, so tut er es aus eigenem Antrieb und
nicht als Folge des 20 Jahre alten Freihandelspaktes.
Dasselbe gilt für die in Europa wenig beliebten Kreaturen, namentlich das Chlorhühnchen und das
Hormonschwein. Kein US-Unternehmen kann die Öffnung des Marktes auf Basis allgemeiner
Freihandelsregeln erzwingen, solange die europäischen Gesetze dies verbieten. Im Falle des
Chlorhühnchens, dessen Verzehr für die Gesundheit völlig unbedenklich ist, zeichnet sich ein
Kompromiss ab: Chlorhühnchen müssten demnach gekennzeichnet und dürfen nur im Ganzen
verkauft werden. Eine solche Regelung kann die EU unabhängig von einem Freihandelsabkommen
beschließen - oder nicht.
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Lernfeld Wirtschaft & Europa
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Zeitungsartikel von der Homepage der Zeitschrift „News“ (12.03.15):
http://www.news.at/a/global-2000-warnung-ttip-chlorhuhn
Global 2000 warnt: EU ebnet Weg für "Chlorhuhn"
NGO: EU-Kommission will Forderungen der Agrarindustrie entgegen kommen
Die Nichtregierungsorganisation Global 2000 warnte davor, dass das "Chlorhuhn" nun doch über das
transatlantische Handelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) seinen Weg nach Europa
finden könnte. Sie verweist dazu auf ein Stakeholder-Treffen zum Thema "anitbakterielle Behandlung
von Geflügelfleisch", zu dem die EU-Kommission am Dienstag eingeladen habe.
Der Zweck dieses Treffens sei, dass die Behandlung von Geflügelfleisch mit Peroxy-Essigsäure auch in
der EU zugelassen werde. Im Lichte der Debatte um das "Chlorhuhn" scheine das ein weiterer Schritt,
den Forderungen der Agrarindustrie entgegen zu kommen, so Global 2000 am Mittwoch in einer
Presseaussendung.
Zulassung bisher gescheitert
Bereits 2008 habe die EU-Kommission einen Vorstoß gewagt und wollte die Behandlung mit Chlor
und Peroxy-Essigsäure durchsetzen. Bisher scheiterte die Zulassung aber an den EU-Mitgliedsstaaten.
2013 wurde auf Druck der US-Rinder-Industrie jedoch die Behandlung von Rindfleisch mit Milchsäure
zugelassen. Die USA hatten damals die EU auf Basis der WTO-Verträge geklagt, heißt es in der
Aussendung.
"Die Befürchtung, das 'Chlorhuhn' könnte mit TTIP in die EU kommen, scheint mit der aktuellen
Debatte einmal mehr real", so TTIP-Sprecherin Heidemarie Porstner. Billiges Massenfleisch werde mit
TTIP auf den EU-Markt drängen und der Druck, solche Behandlungsmethoden auch hierzulande
zuzulassen, werde steigen. Die kleinen Produzenten würden einmal mehr unter die Räder kommen.
"Umwelt- und Lebensmittelstandards in Gefahr"
"Mit den geplanten Handelsabkommen TTIP und CETA sind unsere Umwelt- und
Lebensmittelstandards in Gefahr", warnt Porstner. Und auch die Landwirtschaft gerate immer mehr
unter die Räder. Global 2000 kündigt dazu für den 18. April eine Aktion an.
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