Der Weihnachtsfeier-Knigge Wie benehme ich mich auf der

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Der Weihnachtsfeier-Knigge
Wie benehme ich mich auf der Weihnachtsfeier?
Was sollte ich anziehen?
Darf ich Alkohol trinken?
Kann ich den Chef duzen?
Kann ich die Weihnachtsfeier absagen?
Wie oft darf ich zum Büffet?
Kann ich nach dem Essen gehen?
Darf ich Flirten?
Kann ich ein Tanzangebot ablehnen?
Darf ich am nächsten Tag nach der versprochenen Gehaltserhöhung fragen?
Alle Jahre wieder: Die Weihnachtsfeier in Ihrer Firma steht vor der Tür und Sie machen sich schon
Gedanken, wie Sie bloß nicht ins Fettnäpfchen tappen. Denn bei einer Weihnachtsfeier gibt es viele:
Wen begrüße ich zuerst: den Chef oder meine Kollegen? Wo setze ich mich hin, wenn es keine
Platzkärtchen gibt? Und über welche Themen darf ich bei einer Weihnachtsfeier reden? Wer die
Antworten auf diese Fragen nicht kennt, braucht dringend ein paar gute Tipps. Denn ohne die
richtigen Tipps kann die Weihnachtsfeier peinlich werden. Damit Sie auf der nächsten
Weihnachtsfeier glänzen und charmant alle lauernden Fettnäpfchen meiden, gibt es hier die besten
Tipps für die nächste Weihnachtsfeier.
Der Auftritt: Wen begrüße ich zuerst?
Am Anfang der Weihnachtsfeier ist es meistens noch recht förmlich. Die Mitarbeiter stehen in
kleinen Grüppchen und plaudern. Nach und nach trödeln die Nachzügler ein. Und in den ersten
Minuten entsteht häufig schon die erste knifflige Situation: Wen begrüße ich zuerst? Den
Vorgesetzten oder meine vertraute Zimmerkollegin? "Normalerweise sollten Sie mit dem
Ranghöchsten anfangen. Sagen Sie zunächst Ihrem Chef, der Sie schließlich auch eingeladen hat,
'Hallo'. Danach arbeiten Sie sich auf der Weihnachtsfeier zum Rangniedrigsten durch", rät Christina
Tabernig. Natürlich sollen Sie dabei nicht im Zickzack-Kurs durch die Räume laufen. Am besten gehen
Sie von einer Runde zur nächsten. Stehen ranggleiche Personen auf der Weihnachtsfeier zusammen,
begrüßen Sie die Frau zuerst.
Der Aperitif: Wohin soll ich mich setzen?
Wenn keine Namenskärtchen auf den Tischen stehen und Ihnen ein Vorgesetzter nicht ausdrücklich
einen Platz zuweist, ist die Stuhlwahl frei. Sinnvoll wäre es, sich nicht neben den Lieblingskollegen zu
setzen. Nutzen Sie die Gelegenheit, mit Leuten ins Gespräch zu kommen, die Sie im normalen
Büroalltag nicht so oft sehen. Suchen Sie sich einen Platz in einer Runde, die Ihnen sympathisch ist.
Bei der Themenwahl gibt es einiges zu beachten: Ob der neue Mitarbeiter sein Gehalt wert ist, Ihr
Liebesleben, die Nagelpilzinfektion Ihres Mannes oder Kritik an der Chefetage haben auf
Weihnachtsfeiern nichts zu suchen. Plaudern Sie lieber über den Urlaub, das Wetter oder den
neusten Hollywood-Film.
Die Hauptspeise: Was kann ich bestellen?
Bestellen Sie à la carte, sollten Sie sich bei der Gangzahl und der Preislage der gewählten Gerichte an
dem orientieren, was Ihre Kollegen wählen. Oft schlägt der Gastgeber einige Gerichte vor. Daran
können Sie erkennen, wie viel Ihr Essen ungefähr kosten sollte. Wenn Ihr Chef Vorspeise,
Hauptspeise und Nachspeise im mittleren Preisniveau bestellt, sollten Sie auf Ihr Sieben-Gänge-Menü
"De Luxe" verzichten. Auch wenn Ihnen bei dem Gedanken an die Gänsestopfleber an ChampagnerGelee mit weißem Trüffel das Wasser im Munde zusammenläuft. Bei der Getränkewahl herrscht
dagegen kein Gruppenzwang. "Sie können Bier oder Wein bestellen, auch wenn Sie einen
antialkoholischen Chef haben", sagt die Benimm-Expertin. Angestoßen wird nur in kleinen Runden.
Bei großen Feiern wünscht man sich nur "zum Wohl", dem Gastgeber zuerst, dann der Runde.
Augenkontakt und ein Lächeln schaffen zusätzlich Sympathie.
Wenn alle ihre Teller haben, gibt der Chef das Startzeichen, indem er zu Messer und Gabel greift.
"Wenn die Gerichte nur nach und nach kommen, wird ein guter Gastgeber vorschlagen, schon
anzufangen. Das Angebot können Sie ruhig annehmen", sagt Christina Tabernig. Auf das "Guten
Appetit" wird im Geschäftsleben - und somit auch auf Weihnachtsfeiern - ganz verzichtet. Wenn die
Bedienung "Guten Appetit" wünscht, bedanken Sie sich höfflich. Schmeckt Ihnen die Ente nicht,
müssen Sie den Teller nicht leer essen. Ist sie ungenießbar, können Sie reklamieren.
Auf vielen Feiern wird ein Buffet angeboten. Auch wenn der Anblick so verlockend ist, dass Sie beim
ersten Durchgang am liebsten von jeder Platte sofort probieren möchten: achten Sie besser auf die
Speisenfolge. Beim ersten Gang gibt es nur kalte Vorspeisen, beim zweiten Suppe, dann die
Hauptspeise und erst zum Schluss den Nachtisch. Sie dürfen ruhig öfter zum Büffet gehen, selbst
wenn Sie das zehn Mal tun, würde das nicht gegen Benimm-Regeln verstoßen. Vollgetürmte Teller
sehen dagegen peinlich aus.
Nach dem Essen legen Sie Messer und Gabel auf dem Teller ab. Der aufmerksame Service wird ihn
umgehend wegräumen. Neues Geschirr und Besteck wartet am Büffet. Ist Ihnen beim Aufstehen die
Serviette vom Schoß auf den Boden gefallen, müssen Sie nicht unter den Tisch kriechen. Fragen Sie
das Personal, ob Sie eine frische Serviette bekommen können. "Wenn Sie die Möglichkeit haben,
können Sie das Tuch auch diskret am Bund feststecken, dann rutscht es nicht so schnell weg",
empfiehlt die Expertin.
Der Espresso: Was tun mit aufdringlichen Kollegen?
Während Sie noch auf Ihren Espresso warten, ist Ihr Nachbar bei seinem sechsten Bier angelangt.
Dabei scheint der sonst so akkurate Herr seine lustige Ader entdeckt zu haben. Sie dagegen finden
sein lautes Benehmen weniger witzig. Sie überlegen, ihn darauf hinzuweisen, dass er besser mit dem
Trinken aufhören sollte. "Das steht Ihnen auf keinen Fall zu!", warnt die Expertin. Wird ihr Nachbar
zunehmend aufdringlich, sollten Sie ihn ignorieren, allerdings möglichst höflich. Unterhalten Sie sich
demonstrativ mit anderen Personen. So verweisen Sie ihn diplomatisch und ohne großes Aufsehen in
seine Schranken. Zur Not wechseln Sie den Sitzplatz. Entschuldigen Sie sich bei Ihren Sitznachbarn
und sagen Sie, dass Sie noch mit einer Kollegin sprechen müssen.
Für Raucher sind während des Essens Zigaretten tabu, das gilt auch zwischen den Gängen. Erst wenn
die Tischnachbarn mit dem Dessert fertig sind, können Sie nachfragen, ob Sie rauchen dürfen.
Oft gibt es ein Unterhaltungsprogramm. Einige Kollegen halten lustige Reden, andere animieren zu
albernen Spielchen. Gerne werden auch Freiwillige aus dem Publikum gesucht. Werden Sie
aufgefordert, denken Sie nach, ob Sie tatsächlich ablehnen. Sie müssen damit rechnen, sich den Ruf
einer Spielverderberin einzufangen. Auch wenn das Programm langweilig ist und Sie hundemüde
sind, sollten Sie nicht gleich nach dem Dessert aufbrechen. "Lassen Sie sich nach dem Essen noch
eine gute Stunde Zeit. Danach können Sie sich verabschieden, ohne dass es unhöflich wirkt",
empfiehlt Christina Tabernig. Vor dem Aufbrechen sollten Sie sich noch von Ihrem Gastgeber
verabschieden. Während Sie sich für die Einladung bedanken, wird Ihr angeheiterter Chef plötzlich
vertraulich und bietet Ihnen das Du oder sogar eine Gehaltserhöhung an. Freuen Sie sich nicht zu
früh, was auf der Weihnachtsfeier noch gilt, ist am nächsten Tag oft wieder vergessen.
Einen Mojito, zwei Weißwein, drei Jägermeister und einen Cuba-Libre später ...
... sind Sie in das größte Fettnäpfchen getreten: Die Alkoholfalle. Sie dürfen niemals vergessen, dass
Sie unter ständiger Beobachtung stehen. Torkelnd durch die Räume zu gehen, macht bestimmt
keinen guten Eindruck. Mit steigendem Alkoholpegel fällt auch die Hemmschwelle. Dabei können
Peinlichkeiten passieren wie diese: Sie denken, Sie wären Shakira, und legen eine entsprechende
Bauchtanz-Vorstellung aufs Parkett. Vor Kollegen muss das nicht sein, deshalb: überlegen Sie sich
vorher, ob es noch ein Glas mehr sein soll.
Der Tag danach: Die Peinlichkeiten überspielen?
Auch wenn Sie im schlimmsten Fall nicht wissen, wie Sie heim gekommen sind: sich einfach
krankmelden geht nicht. Eine kalte Dusche und Aspirin wirken oft Wunder. Und trösten Sie sich,
Ihren Kollegen geht es auch nicht viel besser.
Warten Sie, bis Ihr Chef Sie anspricht. Wenn er beim Du bleibt, dürfen Sie sich anschließen.
Ansonsten tun Sie so, als ob nichts passiert wäre. Auch bei der Gehaltserhöhung. Wenn Sie auf Ihre
Shakira-Vorstellung angesprochen werden, bleiben Sie ruhig und sagen Sie, dass es Ihnen leid tut,
dass Sie etwas aufgefallen sind, und dass Sie hoffen, niemanden beleidigt zu haben. "Hätten Sie
jemanden tatsächlich gekränkt oder Schaden angerichtet, müssten Sie sich entschuldigen", sagt die
Expertin. In einem harmlosen Fall können Sie den Fauxpas jedoch einfach runterspielen. Sagen Sie
nur Ihrer Lieblingskollegin, dass Ihnen der Fehltritt sehr peinlich ist. Sie wird es den anderen schon
klar machen. Solange müssen Sie warten und hoffen, dass Gras über die Sache wächst. Genauso, wie
der akkurate Herr am Ende des Flurs, der beim Gedanken an gestern vor Verlegenheit leicht
zusammenzuckt.
Weihnachtsfeier in der Firma! Jedes Jahr schwören wir uns: diesmal nur ein Bier, diesmal keine
Peinlichkeit, diesmal kein Küsschen! Und dann kommt es doch wieder ganz anders.
Beispiel Tanzfläche: Sie ist zwar Flirtzone Nr.1, dennoch sollten Sie aufpassen, wen Sie antanzen.
Bedenken Sie: Wer falsche Signale sendet und damit den Kollegen verzückt, riskiert eine angespannte
Arbeitsatmosphäre, wenn Sie ihn dann doch abblitzen lassen.
Sex mit dem Chef – ein absolutes Tabu! Damit liefern Sie garantiert für Wochen die
Tratschgeschichte Nummer eins im Büro. Sehen Sie sich lieber nach schnuckligen Alternativen um.
Ein weiterer Fauxpas: Neid. Auch wenn Ihre Kollegin sich aufführt wie ein Schulmädchen auf der AbiParty – verkneifen Sie sich zu lästern. Besser: Immer freundlich und neutral bleiben. Das wirkt am
souveränsten.
Was darf ich auf der Weihnachtsfeier machen, was lieber nicht? Hier die Antworten:
1. Muss ich zur Weihnachtsfeier gehen?
Grundsätzlich nicht. Sollte jedoch während der Arbeitszeit gefeiert werden, müssen Sie stattdessen
arbeiten.
Tipp: Auch wenn Sie keine Lust haben, lassen Sie sich wenigstens ein Stündchen sehen, sonst gelten
Sie schnell als arrogant oder als Außenseiter.
2. Was sollte ich anziehen?
Ziehen Sie sich elegant an, aber nicht zu aufgebrezelt.
Faustregel: Etwas schicker als normal. Tabu sind Ausschnitte bis zum Bauchnabel oder ein
superkurzer Mini.
3. Wen darf ich duzen?
Nach einem netten Gespräch duzt man sich schnell unter Kollegen.
Beim Chef sollten Sie vorsichtiger sein. Nur wenn er es Ihnen anbietet, dürfen Sie ihn duzen. Am
nächsten Tag warten Sie am besten ab, wie er Sie anspricht.
4. Darf ich mich auch mal richtig betrinken?
Eine Weihnachtsfeier sollte Spaß machen. Ein paar Gläser Bier oder Wein sind erlaubt.
Trotzdem: Trinken Sie nie so viel, dass Sie die Kontrolle verlieren.
Das würde sowohl bei den Kollegen als auch beim Chef schlecht ankommen. Am besten nach jedem
alkoholischen Getränk ein Glas Wasser trinken.
5. Darf ich mit der Brünetten aus der Finanzabteilung tanzen?
Flirten ist natürlich erlaubt. Laut einer Umfrage haben 25 Prozent der Befragten ihren (Ehe-)Partner
auf einer Weihnachtsparty kennengelernt.
Bedenken Sie nur, dass man sich nach der Feier wieder jeden Tag in die Augen schauen muss. Seien
sie also lieber etwas zurückhaltender. Sie wollen doch nicht wochenlanges Tratschthema im Büro
sein.
6. Worüber sollte ich mich keinesfalls unterhalten?
Wählen Sie Small-Talk-Themen. Reden Sie über Wetter, Sport und Ihren letzten Urlaub.
Tabu: Job-Angst, Scheidung, Krankheit, Religion, Geldprobleme.
7. Bin ich versichert, wenn mir etwas passiert?
Ja, wenn es eine offizielle Weihnachtsfeier ist. Also betrieblich organisiert, vom Chef gebilligt, und
wenn Einladungen an alle verschickt wurden. Versicherungsschutz gilt auch für den Hin- und
Rückweg.
Achtung: Betriebsfremde Gäste sind nicht versichert, genauso wenig fällt die Nachfeier in der Kneipe
unter den Versicherungsschutz.
8. Wann sollte ich gehen?
Wenn es ein Essen gibt, gehen Sie nicht sofort danach. Warten Sie noch eine Stunde.
Faustregel: Gehen Sie nicht als Erster, aber auch nicht als Letzter.
Die Vorweihnachtszeit hat ihren unverwechselbaren Zauber: da ist die Vorfreude auf den Heiligen
Abend, die allerlei besinnliches Beisammensein hervorruft. Neben den ganz beschaulichen
Adventsnachmittagen bei Kerzenlicht im vertrauten Kreis der Familie finden auch jede Menge
betriebliche Festivitäten statt.
Den meisten Vorgesetzten ist es aus Gründen der Anerkennung ein großes Anliegen, das Ende des
Jahres gemeinsam mit ihren Mitarbeitern zu begehen - und das zieht die berühmt-berüchtigten
Firmen-Weihnachtsfeiern nach sich, die entweder nach Arbeitsende gleich im Büro oder auch in
Nebenzimmern ausgewählter Speiselokale abgehalten werden.
Dass es auf diesen Veranstaltungen oftmals gar nicht so heilig zugeht, ist hinreichend bekannt. Die
Erleichterung über die nahende Auszeit in Kombination mit Punsch, Glühwein und Konsorten
überführen den einen oder anderen in eine Stimmung, die mit legitimer Ausgelassenheit längst
nichts mehr zu tun hat. Ähnlich wie im Fasching fallen disziplinarische Statuten und man kommt sich
deutlich zu nahe – und das mit und ohne Mistelzweig.
Die nachstehenden Empfehlungen sollen helfen, eine schöne, konfliktfreie und vor allem folgenlose
Weihnachtsfeier zu durchleben und sind daher möglichst uneingeschränkt zu beachten:
Schritt-für-Schritt Anleitung:
Gehen Sie nicht mit ganz leerem Magen zur Festivität, um nicht gleich nach dem BegrüßungsCocktail in einen unkontrollierten Modus zu fallen.
Kleiden Sie sich angemessen: Sie müssen nicht militärisch zugeknöpft aufkreuzen wie ein
ehemaliger Volkspolizist, aber zu knappe, zu kurze und zu legere Bekleidung wirkt oft
missverständlich und signalisiert Ihrer Umwelt womöglich eine Bereitschaft, die Sie gar nicht haben.
Also, meine Damen: ein Rock, der aussieht wie ein elastischer Streckverband für das Gesäß ist
definitiv das falsche Modell für diesen Anlass.
Bleiben Sie zumindest so nüchtern, dass Sie noch wissen, was Sie sagen und vor allem, zu WEM.
Schlüpfriges Gurren in Richtung von Vorgesetzten und verheirateten Kolleginnen/Kollegen ist absolut
indiskutabel. Und lassen Sie Ihre Zunge bitte konsequent in Ihrem EIGENEN Mund.
Auch wenn Sie nicht in erotische Laune kommen, gibt es noch andere Fettnäpfchen, die Sie
möglichst galant umschiffen sollten. Verfallen Sie nicht in plumpe Kumpanei und duzten Sie nicht
wahllos alle, mit denen Sie im Arbeitsalltag „per Sie“ sind.
Werden Sie nicht zu privat, stellen Sie keine indiskreten Fragen und plaudern Sie nicht taktlos jedes
überflüssige Detail über sich selbst aus. Kein Mensch will wissen, dass Sie gerade eine
Blasenentzündung haben.
Bleiben Sie respektvoll – und wenn sich wirklich eine menschliche Annäherung ergibt, die noch
innerhalb der Regeln guten Benehmens verläuft, dann gehen Sie sensibel darauf ein. Die
Ausnahmesituation „betriebliche Feier“ kann für die Zukunft durchaus auch schöne Kontakte
hervorzaubern.
Das war’s auch schon. Spaß sollen Sie allemal haben, schließlich gehen Sie auf kein Begräbnis.
Haben Sie eine wunderschöne Weihnachtszeit mit vielen freudvollen und lustigen Feiern!
Kassel. Jetzt beginnt die Zeit der Weihnachtsfeiern in den Betrieben. Eine feucht-fröhliche
Gelegenheit, dem Chef zu sagen, was man ihm immer schon mal sagen wollte? Oder die Chance, das
neue, tief dekolletierte Kleid auszuführen? Besser nicht.
Betriebliche Weihnachtsfeiern sind kein privates Ereignis, sondern Teil des Jobs“, sagt Michael Kugel,
Fachmann für Stil und Etikette in Kassel. Er gibt Tipps und warnt vor Fettnäpfchen rund um die
Weihnachtsfeier – damit der Morgen danach nicht peinlich wird.
?Warum darf ich nicht im tief ausgeschnittenen Minikleid feiern?
!Auch bei der Weihnachtsfeier sollte die Kleidung des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin die
Stellung im Unternehmen widerspiegeln. Wer viel Haut zeigt, dem kann die fachliche Kompetenz
abgesprochen werden. Kompetente Gesprächsbeiträge werden nicht wahrgenommen, wenn zu viel
Haut ablenkt.
Und die Erinnerung an einen tiefen Ausschnitt kann auch noch auf das Arbeitsklima am nächsten Tag
wirken. Bei der Wahl der Kleidung sollte man authentisch bleiben, nicht in eine andere Rolle
schlüpfen.
?Wie halte ich es mit dem Alkohol?
!Seien Sie zurückhaltend. Wer betrunken durch den Kreis der Feiernden schwankt, dem droht
Gesichtsverlust. Man wird so auch leicht Thema im Unternehmensklatsch. Auch das passt nicht zum
Bild des kompetenten Mitarbeiters.
Unter Alkoholeinfluss lässt man sich auch oft zu etwas verleiten, was man später bereut – vielleicht
muss man danach Leute duzen, die man nicht ausstehen kann.
?Lasse ich dem Chef den Vortritt am Büfett?
!Auch bei der Weihnachtsfeier gilt die betriebliche Hierarchie, also hat der Chef grundsätzlich den
Vortritt. Stilvoll seitens des Chefs wäre es, Mitarbeiterinnen, also den Damen, den Vortritt zu lassen.
?Darf ich einen Korb geben, wenn jemand mit mir tanzen will, ich aber nicht mit ihm?
© HNA/HerzogKnigge: Auch am Büfett gilt die Firmenhierarchie. Ein stilvoller Chef lässt den Damen
allerdings den Vortritt. Unser Foto ist gestellt. Es zeigt Michael Kugel und Uta Todenhöfer.!Ja, das
darf man. Aber mit Stil und so, dass der Abgeblitzte dabei nicht das Gesicht verliert. Also lieber sagen,
„ich möchte jetzt nicht“ oder „ich möchte nicht zu diesem Lied tanzen“ als „ich möchte nicht mit
dir/Ihnen tanzen“. Man sollte dann auch ein, zwei Musikstücke mit dem Tanzen aussetzen, damit der
Abgeblitzte nicht verletzt wird.
?Wie lange kann ich feiern?
!Nicht länger als der Chef, eher sollten Sie vor ihm nach Hause gehen. Es sei denn, er verabschiedet
sich sehr früh und kündigt an, dass er die Getränke zahlt, die bis zu einer bestimmten Uhrzeit
konsumiert werden.
?Was macht man bei unerwünschten Annäherungsversuchen?
!Auch hier gilt es, den Gesichtsverlust des anderen zu vermeiden. Man sollte ihn/sie beiseitenehmen
und freundlich erklären, dass man an einer Vertiefung der Beziehung nicht interessiert ist. Man
braucht Fingerspitzengefühl, denn gekränkte Eitelkeit des Gegenübers kann auch negative Folgen im
Beruf haben.
?Darf man am nächsten Morgen fröhlich in der Teeküche über Kollegen ablästern?
!Auf keinen Fall. Schweigen ist Gold nach einer betrieblichen Weihnachtsfeier. Und immer daran
denken: Wer schlecht über andere redet, gilt auf Dauer nicht als wirklich sympathisch.
Weihnachtsfeier: Was darf passieren, was ist tabu?
[Weihnachts und Sylvesterfeier]
Der Dezember: Weihnachtsmärkte sind in der Stadt, überall wird weihnachtlich geschmückt und auch
in den Unternehmen darf man einmal im Jahr auf der Weihnachtsfeier die Lampen an haben. Aber
was geht im Kollegenkreis und was ist auf jeden Fall tabu und kann sogar zu fristlosen Kündigungen
führen?
Das Problem an Weihnachtsfeiern ist der Flair einer halb-privaten Veranstaltung und der fließende
Alkohol. Die Weihnachtsfeier an sich ist aber eine voll und ganz geschäftliche Veranstaltung, alles
steht unter der Beobachtung des Chefs.
Oh Du peinliche Weihnachtsfeier – ab wann wird es unangenehm?
Eine kleine Geschichte aus meiner Weihnachtsfeier-Historie. Es war meine erste Feier bei meinem
neuen Arbeitgeber, ich war seit drei Monaten dabei. Das Team war jung und feierwütig. Ich hatte mir
aber vorgenommen nur wenig zu trinken. Und so floß nach einem Begrüßungssekt erst einmal mehr
Wasser als Bier die Kehle runter. Doch nach zwei Stunden brach der Damm. Als das Buffet
leergefuttert war fing der direkte Vorgesetzte an Schnäpse auszuteilen. Da sagt man nicht “Nein” und
so entstand zu unserem Tisch eine Direktverbindung zum Spirituosenlager. Beim tanzen einige Zeit
später passierte es: Ich tanzte, fiel um und hielt mich an einem mit Jacken behangenen
Garderobenständer fest. Der fiel mit mir zusammen und zwar mitten auf die Tanzfläche. Seit dem
Abend war ich derjenige, der mit dem Garderobenständer tanzt. Über drei Jahre bin ich das nicht los
geworden.
Was soll nicht passieren?
Auch wenn Du gerne zeigst, was Du hast: Frauen sollten einen nicht zu tiefen Ausschnitt wählen und
Männer sollten sich auch gepflegt kleiden. Zu Beginn gibt es meist ja ein Buffet, das wird übrigens nur
vom Chef eröffnet. Wer großen Hunger hat, sollte aber nicht gleich drauf los stürzen, sondern die
Menureihenfolge einhalten und sich nicht mehr als fünf verschiedene Sorten auf den Teller packen.
Auch beim Plausch mit den Kollegen gibt es einige Regeln zu beachten: Erzähle keine schmuddeligen
oder sexistischen Witze, läster in keinem Fall über Kollegen oder gar den Chef. Das kann sehr
unangenehme folgen bis hin zur fristlosen Kündigung haben. Wenn Du einen Kollegen beleidigt hast
oder den Chef mit “Schnuckelhase” agesprochen hast, ist eine Entschuldigung so schnell wie möglich
nötig.
Der Umgang mit dem Chef
Der Chef aud der Weihnachtsfeier ist ein Wesen, was zwischen Autorität und Bierseligkeit schwankt,
und es ist ein besonderer Umgang von nöten. Sollte er oder sie Dir das “Du” anbieten, überhöre es,
er oder sie ist vielleicht betrunken und kann sich am nächsten Tag nicht unbedingt dran erinnern.
Auch Gespräche über Gehaltserhöhungen, Verbesserungsvorschläge oder andere Firmeninterna oder
dienstliches sind tabu – auch für Chefs ist es die dienstliche Weihnachtsfeier eine halbe
Privatveranstaltung. Auch Beleidigungen oder sexuelle Belästigung sind absolute No-gos und können
zur fristlosen Kündigung führen.
Der Umgang mit den Kollegen
Plumpe Anmache oder zu heftiges Tanzen können nur peinlich werden, auch wenn alle drüber lachen
wird darüber spätestens am nächsten Tag drüber gelästert. Rumknutschen sollte man lieber sein
lassen, auch wenn Du denkst, in einer dunklen Ecke würde es niemand sehen: Irgendwer bekommt
es trotzdem mit und der Flurfunk funktioniert immer prächtig.
Übrigens: Am nächsten Tag einfach blau machen geht nicht, da muss ein Aspirin helfen oder einer
der Katertipps! Aber sonst: Viel Spaß auf deiner Weihnachtsfeier!
Betriebsfeiern haben ihre Tücken. ZEIT ONLINE erklärt in einem FAQ, wie sich Mitarbeiter und Chef
gut benehmen und trotzdem Spaß haben.
Ist die Teilnahme an der Weihnachtsfeier Pflicht?
Das hängt davon ab, ob sie während oder außerhalb der Arbeitszeit stattfindet. "Die Teilnahme an
der Weihnachtsfeier ist nicht gesetzlich geregelt. Findet die Veranstaltung zu der regulären
Arbeitszeit statt, müssen die Mitarbeiter theoretisch nicht teilnehmen, stattdessen aber arbeiten",
erklärt der Arbeitsrechtsexperte und ZEIT-ONLINE-Kolumnist Ulf Weigelt. "Es hat jedoch ein
Geschmäckle, wenn man sich nicht blicken lässt", sagt Agnes Jarosch, Mitglied im Deutschen KniggeRat und Kommunikationstrainerin. "Wenn man nicht hingeht, sendet man das Signal: Mir ist es nicht
wert, meine Freizeit mit meinen Kollegen und dem Chef zu verbringen."
Welche Kleidung ist angemessen?
Management-Trainerin Marion Knaths gibt Tipps für einem gelungenen Auftritt [Video
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Der Anlass bestimmt die Kleidung. Plant der Betrieb eine herbstliche Wanderung mit einem
anschließenden Bummel über den Weihnachtsmarkt mit Glühwein, sollte bequeme Kleidung gewählt
werden. Findet dagegen ein großes Firmenbankett in einem gehobenen Restaurant statt, ist edle
Kleidung angemessen. "In vielen Firmen brechen die Mitarbeiter nach Dienstschluss gemeinsam auf.
Dann ist es wichtig, bürotaugliche Kleidung zu wählen. Am Abend kann sie aber mit einigen
Accessoires versehen werden: Femininer Schmuck und Pumps mit etwas höheren Absätzen für die
Damen, eine neue Krawatte für den Herren", rät Kniggetrainerin Jarosch.
Darf, während der Chef eine Rede hält, schon getrunken werden?
Jedes Jahr das gleiche Prozedere: Erst spricht der Chef, dann der Vorstand und schließlich noch der
Firmensenior – und die Mitarbeiter sitzen währenddessen auf dem Trockenen und langweilen sich.
Sich unterdessen zu betrinken, ist falsch. "Da müssen Sie durch", sagt die Stilexpertin. Die Rolle des
Gastgebers übernimmt der Arbeitgeber und bevor nicht er sein Glas erhebt, sollten es die
Angestellten auch nicht tun. Ebenso verhält es sich mit dem Essen: "Bis der Gastgeber nicht das
Signal gibt, dass nun gegessen werden darf, sollte man warten", sagt Jarosch.
Ist es unhöflich, beim Essen richtig reinzuhauen?
Die Mitarbeiter sollten zwar nicht hungrig nach Hause gehen, aber auch nicht über die Strenge
schlagen, nur weil die Firma bezahlt. Insbesondere dann, wenn frei von der Karte gewählt werden
darf. "Es könnte der Eindruck entstehen, man wolle der Firma finanziell schaden", sagt Agnes
Jarosch. Auch beim offenen Buffet gilt: lieber mehrmals mit einem kleinen Teller gehen, als mit
überladenen Tellern negativ auffallen. Wem die angebotenen Speisen nicht schmecken, der soll sich
mit negativen Kommentaren zurückhalten. "Stellen Sie sich vor, Sie wären der Gastgeber. Das schickt
sich einfach nicht", sagt die Kniggeexpertin. Das gleiche gilt übrigens für etwaige kleine Geschenke:
Auch wenn sich die Firma in diesem Jahr knauserig zeigt, gilt doch der Grundsatz: "Einem
geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul." Auf der Weihnachtsfeier zu meckern, ist also
verboten.
Wie sollte man sich verhalten, wenn man die Speisen nicht zu sich nehmen kann?
Die meisten Unternehmen fragen mit der Anmeldung zur Weihnachtsfeier ab, ob Vegetarier unter
den Gästen sind. Leider tun dies nicht alle. Und nicht nur Vegetarier, auch Allergiker und Menschen
mit anderen Religionen können angesichts einer Gänsestopfleber im festgelegten Menüplan vor
einer Herausforderung stehen: Darf man sagen, dass man eine bestimmte Speise nicht essen kann?
Ja, aber leise. "Machen Sie kein großes Aufsehen darum und führen Sie keine Diskussionen, weder
über Tierschutz noch über Allergien oder über religiöse Weltanschauungen", empfiehlt die
Kniggetrainerin. Auch wenn es höflich gemeint ist: Sich laut für seine Essensgewohnheiten zu
entschuldigen, wäre falsch. "Lassen Sie das Essen einfach liegen oder geben Sie dem Serviceteam
diskret Bescheid. Manche Küchenchefs können auch rasch ein Ersatzmenü kreieren."
Darf der Vorstandsvorsitzende beim Smalltalk einfach so angesprochen werden – und mit welchem
Thema?
Smalltalk ist auf der Weihnachtsfeier ausdrücklich erwünscht. Die meisten Vorgesetzten freuen sich,
mit den Mitarbeitern in Kontakt zu kommen. Es wird auch gerne gesehen, wenn sich die Abteilungen
mischen und junge Mitarbeiter den Kontakt zu den Älteren suchen. "Das zeigt Offenheit und
Interesse an der Firma und ist gut für den Zusammenhalt", sagt Agnes Jarosch. Als Thema eignet sich
alles rund um die Feier: die Musik, das Essen, der Wein. Allerdings mögen die allermeisten
Führungskräfte nicht, wenn Mitarbeiter den Smalltalk als Möglichkeit verstehen, sich plump zu
profilieren oder gar nach der nächsten Gehaltserhöhung zu fragen. Smalltalk-Themen sollten
unkritisch sein. Allgemeine politische Tagesthemen sind nicht mehr generell verboten. "Bei einer
Firmenfeier kann eine aktuelle lokale Bürgerbewegung durchaus ein spannendes Thema sein, das alle
interessiert", sagt Kniggetrainerin Jarosch. Sie rät dazu, den Smalltalk als Spiel mit einem Luftballon
zu sehen. "Smalltalk ist die Möglichkeit zu spielen – mit einem Ball voll heißer Luft. Werfen Sie Ihrem
Gegner also keinen Medizinball zu, bedenken Sie die Situation mit."
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