Guide to declare performance of a roomheater burning solid fuel EN

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Leistungserklärung für Raumheizer für feste Brennstoffe EN 13240 gemäß der Verordnung
(EU) 305/2011 – finaler Entwurf 04.06.2013
Leitfaden
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Dieser Leitfaden sollte vom 01.07.2013 bis zum Erlass der überarbeiteten EN
13240 in der neuen Struktur der EN 16510-Reihe verwendet werden.
Die genannten Artikel sind Artikel der Verordnung (EU) Nr. 305/2011.
Dieser Leitfaden gilt für Raumheizer für feste Brennstoffe nach EN 13240 zur
Beheizung von Wohngebäuden mit/ohne möglicher Warmwasserbereitung oder
Brauchwasser.
Der Hersteller muss die Informationen in 1) und 3) dieser Leistungserklärung zur
Verfügung stellen, ob das Gerät mit/ohne Warmwasserbereitung ist. Für Geräte
ohne Warmwasserbereitung ist die Wasserwärmeleistung in "- kW" anzugeben
und folglich entspricht dann die Raumwärmeleistung der Nennwärmeleistung, wie
in 8) dieser Leistungserklärung angegeben ist.
Die Leistungserklärung muss in der/den Sprache(n) des beabsichtigten Zielmitgliedstaates verfasst werden. Eine Kopie der Leistungserklärung muss vom Hersteller oder einem autorisierten Vertreter für mindestens 10 Jahre nach der Einführung des Produktes in den Markt aufbewahrt werden. In jedem Fall ist die Bereitstellung der Leistungserklärung in elektronischer Form ausreichend.
Elektronische Form bedeutet in pdf- oder
Word-Format und kann per E-Mail bereitgestellt werden.
CEN/TC 295 ist der Meinung, dass eine Kopie einer Leistungserklärung mit jedem
Gerät mitgeliefert werden oder die Leistungserklärung auf der Webseite des Herstellers zur Verfügung stehen sollte.
Leistungserklärung gemäß der Verordnung (EU) 305/2011
No. 00001-CPR-2013/07/01
1)
vom Hersteller anzugeben
Die Nummer der Leistungserklärung wird
von dem betroffenen Hersteller zugeordnet  (die Nummer der Leistungserklärung kann mit der Produkttyp Referenznummer übereinstimmen)
Eindeutiger Kennzeichnungscode des Produkttyps:
“Alpha”, Raumheizer für feste Brennstoffe mit/ohne Warmwasserbereitung
EN 13240:2001/A2:2004/AC:2007
vom Hersteller anzugeben
2)
Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Kennzeichen zur
Identifikation des Bauproduktes gemäß Artikel 11 (4):
“Model Beta 2”, Chargen oder Seriennummer “xyz”
Vom Hersteller in Übereinstimmung mit
den Bestimmungen in seiner FPC anzugeben.
3)
Vom Hersteller vorgesehener Verwendungszweck oder vorgesehene Verwendungszwecke des Bauproduktes gemäß der entsprechenden harmonisierten technischen Spezifikation:
Raumheizer für feste Brennstoffe mit/ohne Warmwasserbereitung
vom Hersteller anzugeben
Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Marke und Kontaktanschrift des Herstellers gemäß Artikel 11 (5):
“Firma, Anschrift/Straße x, yyyyy Stadt, Land”
vom Hersteller anzugeben
4)
Es ist zusätzlich ratsam die Telefonnummer, Faxnummer sowie E-Mail
Adresse anzugeben.
Hier müssen der Name des Herstellers
und die Anschrift angegeben werden.
5)
Gegebenenfalls Name und Kontaktanschrift des Bevollmächtigten, der mit
den Aufgaben gemäß Artikel 12 (2) beauftragt ist:
“Firma, Anschrift/Straße x, yyyyy Stadt, Land”
vom Hersteller anzugeben
Es ist zusätzlich ratsam die Telefonnummer, Faxnummer sowie E-Mail
Adresse anzugeben.
Hier muss der Name sowie die Anschrift
des Bevollmächtigten angegeben werden. Dieser Vertreter kann ausschließlich
vom Hersteller benannt werden. Dieser
muss die Leistungserklärung des Raumheizers "Alpha" für die zuständige Behörde in dem Mitgliedstaat für die Marktkontrolle in einer für die zuständige
Behörde verständlichen Sprache bereitstellen.
Wenn kein Vertreter zugeordnet ist,
werden kein Name und keine Anschrift in
5) eingetragen.
6)
7)
System oder Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit des Bauproduktes gemäß Anhang V:
System 3 und System 4
System 4 gilt ausschließlich für elektrische Komponenten.
Im Falle einer Leistungserklärung, die ein Bauprodukt betrifft, das von einer
harmonisierten Norm erfasst wird:
vom Hersteller anzugeben
Das notifizierte Prüflabor “Labor, Nr. xyz” hat nach System 3 die Erstprüfung
durchgeführt
Anmerkung  Die Nummer der notifizierten Stelle ist die Nummer, welche von
der Kommission nach dem Notifizierungsverfahren zugeordnet wird.
und im Prüfbericht xyz dokumentiert
vom Hersteller anzugeben
Entsprechend der Nummer des Prüfberichtes, welche durch das notifizierte
Prüflabor vergeben wurde.
8)
8)
Leistungserklärung
Harmonisierte technische
Spezifikationen
Wesentliche Merkmale
Brandsicherheit
EN 13240:2001/A2:2004/AC:2007
Brandverhalten
Abstand zu brennbaren
Materialien
A1
Mindestabstand in mm
Hinten = 200
Seite = 150
Decke = 150
Front = 800
Boden = 800
erfüllt
Brandgefahr durch Herausfallen von brennendem
Brennstoff
Emission der Verbrennungsprodukte
Oberflächentemperatur
Elektrische Sicherheit
Reinigbarkeit
Maximaler
WasserBetriebsdruck
Abgastemperatur
bei
Nennwärmeleistung
Mechanische Festigkeit
(zum
Tragen
eines
Schornsteins)
Wärmeleistung
Nennwärmeleistung
Raumwärmeleistung
Wasserwärmeleistung
Wirkungsgrad
9)
Leistung
Wenn die alte Norm nur einen Wert für
Hinten, Seite und Vorne aufweist, müssen die entsprechenden Werte aus dem
Prüfbericht entnommen werden.
Der Wert für die Front muss aus dem
NB-Bericht entnommen werden.
Wenn die Decke nicht relevant ist (und
nicht geprüft worden ist), nehmen Sie
diese Angabe heraus.
CO [0.12 %]
erfüllt
erfüllt
erfüllt
1,9* bar
*Für Geräte ohne Warmwasserbereitung
setzen Sie ein "-" vor bar
T [255 °C]
NPD
8 kW
6 kW
2* kW
 [78 %]
Die Leistung des Produktes gemäß den Nummern 1 und 2 entspricht der
erklärten Leistung nach Nummer 8.
Da in der Norm kein Test angegeben ist,
sollte NPD verwendet werden.
*Für Geräte ohne Warmwasserbereitung,
setzten Sie ein "-" vor kW. In diesem Fall
sind die Nennwärmeleistung und die
Raumwärmeleistung identisch
kein Kommentar
Verantwortlich für die Erstellung dieser Leistungserklärung ist allein der Hersteller gemäß Nummer 4.
Unterzeichnet für den Hersteller und im Namen des Herstellers von:
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(Name und Funktion)
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(Datum und Ort)
(Unterschrift)
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