GROSSER RAT WORTPROTOKOLL 59. Sitzung vom 23. Juni 2015 von 10.00 Uhr bis 12.30 Uhr (Art. 0892 - 0919) Vorsitzender: Dr. Markus Dieth, Wettingen Protokollführung: Rahel Ommerli-Peyer, Ratssekretärin Präsenz: Anwesend 129 Mitglieder Abwesend mit Entschuldigung 10 Mitglieder Abwesend ohne Entschuldigung 1 Mitglied Entschuldigt abwesend: Marco Beng, Berikon; Dr. Ulrich Bürgi, Aarau; Jürg Caflisch, Baden; Serge Demuth, Baden; Kathrin Fricker, Baden; Esther Gebhard-Schöni, Möriken-Wildegg; Theres Lepori, Berikon; Herbert Strebel Muri; Gottlieb Trachsler, Gontenschwil; Hansjörg Wittwer, Aarau Unentschuldigt abwesend: Fabian Hauser, Birmenstorf Behandelte Traktanden Seite 0892 Mitteilungen 2541 0893 Gabi Lauper Richner, SP, Niederlenz (anstelle von Beatrice Beck-Matti, Schafisheim); Inpflichtnahme als Mitglied des Grossen Rats 2541 0894 Neueingänge 2542 0895 Motion der Fraktion der Grünen (Sprecher Andreas Fischer, Möhlin) vom 23. Juni 2015 betreffend Ergänzung § 19 des Energiegesetzes; Einreichung und schriftliche Begründung 2542 0896 Motion Clemens Hochreuter, SVP, Aarau (Sprecher), Dr. Martina Sigg, FDP, Schinznach, Dr. Theo Voegtli, CVP, Böttstein, vom 23. Juni 2015 betreffend Verzicht auf Einführung von zusätzlichen Qualitätsaudits durch das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) bei den Aargauer Akutspitälern und Überprüfung von Doppelspurigkeiten bei den Datenerfassungen; Einreichung und schriftliche Begründung 2542 0897 Motion Dr. Lukas Pfisterer, Aarau (Sprecher), und Thierry Burkart, Baden, vom 23. Juni 2015 betreffend Stärkung der Demokratie und Vermeidung von verzögerndem Rechtsschutz nach Volks- und Parlamentsentscheiden zu konkret festgelegten Bauprojekten; Einreichung und schriftliche Begründung 2544 0898 Motion Heinz Graf, BDP, Oberrohrdorf (Sprecher), und Dr. Marcel Bruggisser, BDP, Aarau, vom 23. Juni 2015 betreffend Förderung vom Home Office und flexiblen Arbeitszeitmodellen; Einreichung und schriftliche Begründung 2545 0899 Motion Maja Riniker, FDP, Suhr, vom 23. Juni 2015 betreffend "Verkaufsverbot von EZigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren"; Einreichung und schriftliche Begründung 2546 2538 0900 Motion Ruedi Weber, Grüne, Menziken (Sprecher), Alfred Merz, SP, Menziken, Adrian Meier, FDP, Reinach, Bruno Rudolf, SVP, Reinach, Max Härri, SVP, Birrwil, Franz Vogt, SVP, Leimbach, Renate Gautschy, FDP, Gontenschwil, und Rolf Haller, EDU, Zetzwil, vom 23. Juni 2015 zur Verordnung betreffs Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe und die Soziale Prävention (SPG) vom 5. Mai 2015; Einreichung und schriftliche Begründung 2547 0901 Postulat Martin Keller, SVP, Obersiggenthal (Sprecher), und Adrian Schoch, SVP, Fislisbach, vom 23. Juni 2015 betreffend rasche Realisierung einer Westumfahrung Fislisbach; Einreichung und schriftliche Begründung 2547 0902 Interpellation der Fraktion der Grünen (Sprecher Robert Obrist, Schinznach), vom 23. Juni 2015 betreffend Massnahmen auf der Einnahmenseite im Budget 2016 und im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2017-2020; Einreichung und schriftliche Begründung 2548 0903 Interpellation Thomas Burgherr, SVP, Wiliberg, vom 23. Juni 2015 betreffend steigende Sozialkosten im Kanton Aargau; Einreichung und schriftliche Begründung 2549 0904 Interpellation Jeanine Glarner, FDP, Möriken-Wildegg, vom 23. Juni 2015 betreffend Fachstellen beim Kanton Aargau; Einreichung und schriftliche Begründung 2550 0905 Interpellation Peter Voser, CVP, Killwangen, vom 23. Juni 2015 betreffend Anzahl natürliche Personen, welche keine Steuern bezahlen; Einreichung und schriftliche Begründung 2550 0906 Interpellation Lilian Studer, EVP, Wettingen, vom 13. Januar 2015 betreffend Massnahmen gegen den Menschenhandel; Beantwortung; Erledigung 2551 0907 Thomas Burgherr, Wiliberg; Fraktionserklärung 2554 0908 Kommissionswahlen in ständige Kommissionen AVW und JUS (Ersatzwahlen); Kenntnisnahme 2555 0909 Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention (Sozialhilfe- und Präventionsgesetz, SPG); Änderung vom 5. Mai 2015; redaktionelle Überprüfung gemäss § 35 Geschäftsverkehrsgesetz (GVG) und § 56b Geschäftsordnung (GO) 2555 0910 Einbürgerungen 2015; 2. Serie; Kenntnisnahme 2556 0911 Jahresbericht mit Jahresrechnung 2014; Genehmigung bzw. Beschlussfassung; Abschreibung von Motionen, Postulaten und Aufträgen; (15.58) Berichterstattung über die Tätigkeit der Finanzkontrolle 2014; Kenntnisnahme 2556 0912 Interpellation Maya Bally Frehner, BDP, Hendschiken, vom 16. September 2014 betreffend Widerspruch in den kantonalen Merkblättern gegenüber der eidgenössischen Verordnung im Bereich Pferd und Raumplanung; Beantwortung und Erledigung 2572 0913 Interpellation Bruno Gretener, FDP, Mellingen, vom 4. November 2014 betreffend Beschwerdeverfahren "Strassenbauprojekt (Umfahrung Mellingen)" des VCS und WWF gegen den Kanton Aargau; Beantwortung und Erledigung 2575 0914 Motion Adriaan Kerkhoven, GLP, Brugg, vom 3. März 2015, übernommen von Barbara Portmann-Müller, GLP, Lenzburg, betreffend Baumbestand in Siedlungsgebieten; Rückzug 2578 0915 Interpellation Thomas Burgherr, SVP, Wiliberg, Walter Deppeler, SVP, Tegerfelden, Manfred Dubach, SP, Zofingen, Eva Eliassen Vecko, Grüne, Turgi, Sabina Freiermuth-Salz, FDP, Zofingen (Sprecherin), Bruno Gretener, FDP, Mellingen, Daniel Hölzle, Grüne, Zofingen, Viviane Hösli, SP, Zofingen, Thomas Leitch-Frey, SP, Wohlen, Martin Lerch, EDU, Rothrist, Richard Plüss, SVP, Lupfig, Herbert H. Scholl, FDP, Zofingen, und Kathrin Scholl-Debrunner, SP, Lenzburg, vom 3. März 2015 betreffend Wahl eines neuen Rektors für die Kantonsschule Zofingen; Beantwortung und Erledigung 2580 0916 Sammelvorlage für Verpflichtungskredite und Nachtragskredite 2015, I. Teil; Beschlussfassung 2583 0917 Interpellation Martin Keller, SVP, Obersiggenthal, vom 3. März 2015 betreffend Präsenz der Mitglieder des Bankrats AKB an den Bankratssitzungen und an den Sitzungen der Ausschüsse; Beantwortung und Erledigung 2585 2539 0918 Motion Pascal Furer, SVP, Staufen, vom 3. März 2015 betreffend Schuldenabbau durch Zuweisung der Negativzinsen in die Sonderfinanzierung; Rückzug 2588 0919 Motion Ralf Bucher, CVP, Mühlau (Sprecher), und Alois Huber, SVP, Möriken-Wildegg, vom 3. März 2015 betreffend Sistierung von Steuerveranlagungen bei Gewinnen von Grundstücken zur Verhinderung von Rechtsungleichheit; Ablehnung 2590 2540 0892 Mitteilungen Vorsitzender: Ich begrüsse Sie zur 59. Sitzung der Legislaturperiode 2013/2016. Ich habe Sie über den Hinschied eines ehemaligen Ratskollegen in Kenntnis zu setzen: Herr Dr. Ernst Fahrländer, Rothrist, ist am 3. Juni 2015 verstorben. Er gehörte dem Grossen Rat von 1957 bis 1961 und 1969 bis 1980 als Mitglied der FDP-Fraktion an. Herr Dr. Fahrländer war während seiner Zeit im Grossen Rat Präsident von insgesamt vier Kommissionen – unter anderem der Spitalkommission – sowie Mitglied zahlreicher Kommissionen. Der Trauerfamilie haben wir unser Beileid bekundet. Dem Verstorbenen werden wir ein ehrendes Andenken bewahren. Heute Abend um 18.00 Uhr spielt der FC Grossrat gegen die Mannschaft der reformierten Landeskirche auf der Sportanlage Schützenrain, Oberentfelden. Fans sind herzlich willkommen! Ich wünsche dem FC Grossrat viel Erfolg! Ich bitte Sie um Ihre Aufmerksamkeit für eine wichtige Mitteilung zu den Traktanden 6 und 7 Jahresbericht. 4 der 44 zu beratenden Aufgabenbereiche werden nicht durch den Regierungsrat vertreten. Werner Augstburger, Leiter Finanzkontrolle, ist für die Beratung anwesend. Hingegen müssten der Obergerichtspräsident und die Beauftragte für Öffentlichkeitsprinzip und Datenschutz bei Bedarf noch aufgeboten werden. Sollten Sie also Wortmeldungen oder Anträge zu den Aufgabenbereichen 710 Rechtsprechung oder 820 Öffentlichkeitsprinzip und Datenschutz haben, bitte ich Sie, dies umgehend dem Grossratsvizepräsidenten 1 zu melden, damit wir die zuständigen Personen aufbieten können. Besten Dank für Ihr Verständnis. Die Traktandenliste wird stillschweigend genehmigt. Regierungsrätliche Vernehmlassung an Bundesbehörden 1. Revision der Verordnung über Verkehr mit Abfällen (VeVA); Vernehmlassung zuhanden des Bundesamts für Umwelt vom 17.06.2015 2. Teilrevision der Verordnung des UVEK über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen (RKV; SR 742.221); Vernehmlassung zuhanden des Bundesamts für Verkehr vom 17.06.2015 3. Entwurf einer Verfassungsbestimmung für ein Klima- und Energielenkungssystem; Vernehmlassung zuhanden der Eidgenössischen Finanzverwaltung vom 10.06.2015 Die Staatskanzlei stellt auf Verlangen die Vernehmlassungen samt den Unterlagen des Bundes zur Verfügung. Die Vernehmlassungen können auch im Internet (www.ag.ch) 0893 Gabi Lauper Richner, SP, Niederlenz (anstelle von Beatrice Beck-Matti, Schafisheim); Inpflichtnahme als Mitglied des Grossen Rats Vom Grossen Rat wird gemäss § 5 des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) folgendes neues Ratsmitglied in Pflicht genommen: - Gabi Lauper Richner, SP, Niederlenz (anstelle von Beatrice Beck-Matti, Schafisheim) 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0892-0893 2541 0894 Neueingänge 1. SVA Aargau; Jahresbericht und Jahresrechnung 2014 (Zuweisung: Kommission GSW) 2. Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und Partnerschaftsgesetz (EG ZGB); Änderung; Grundbuchgebührendekret (GBGD); Bericht und Entwurf zur 2. Beratung (Zuweisung: Kommission VWA) 3. Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt; Änderung; Bericht und Entwurf zur 2. Beratung (Zuweisung: Kommission SIK) 4. Dekret über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit; (Polizeidekret, PolD); Änderung (Zuweisung: Kommission SIK) 5. Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW); Jahresbericht 2014; Bericht zum Leistungsauftrag 2012–2014 (Zuweisung: Kommission BKS) 6. Informatikprojekt VERANA; Technische Erneuerung Fachapplikation "Veranlagung natürliche Personen"; Verpflichtungskredit (Zuweisung: Kommission VWA) 0895 Motion der Fraktion der Grünen (Sprecher Andreas Fischer, Möhlin) vom 23. Juni 2015 betreffend Ergänzung § 19 des Energiegesetzes; Einreichung und schriftliche Begründung Von der Fraktion der Grünen wird folgende Motion eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird aufgefordert, den §19, Absatz 1 des Energiegesetzes mit folgendem Satz zu ergänzen: "Betriebsbewilligungen werden nur erteilt, wenn die Anlagen CO2-neutral betrieben werden". Begründung: Die Energiestrategie 2050 des Bundes sieht in den kommenden Jahrzehnten den Ersatz der Atomkraftwerke vor. Zuständig für die Betriebsbewilligung neuer Kraftwerke sind die Kantone. Im Sinne des Klimaschutzes sollten diese Anlagen nicht durch Kraftwerke ersetzt werden, die mit den fossilen Brennstoffen Erdöl oder Erdgas betrieben werden. Dass dies möglich ist, belegen diverse Studien. Der Grosse Rat hat im Rahmen der Behandlung der Energiestrategie "energieAARGAU" am 2. Juni 2015 diesen Grundsatz mit der Annahme des Änderungsantrags von Martin Keller, SVP, mit dem Wortlaut "Der langfristige, sichere Betrieb der drei Kernenergieanlagen im Kanton Aargau wird durch den Kanton Aargau unterstützt wie auch die Bestrebungen um den Ersatz der bestehenden Kraftwerkskapazitäten durch CO2-neutrale Anlagen." bestätigt. Die Grünen fordern den Regierungsrat mit dieser Motion auf, dies im Energiegesetz zu verankern. 0896 Motion Clemens Hochreuter, SVP, Aarau (Sprecher), Dr. Martina Sigg, FDP, Schinznach, Dr. Theo Voegtli, CVP, Böttstein, vom 23. Juni 2015 betreffend Verzicht auf Einführung von zusätzlichen Qualitätsaudits durch das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) bei den Aargauer Akutspitälern und Überprüfung von Doppelspurigkeiten bei den Datenerfassungen; Einreichung und schriftliche Begründung Von Clemens Hochreuter, SVP, Aarau, Dr. Martina Sigg, FDP, Schinznach, Dr. Theo Voegtli, CVP, Böttstein, und 72 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Motion eingereicht: 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0894-0896 2542 Text: Mit der vorliegenden Motion soll der Regierungsrat dazu verpflichtet werden, keine personellen oder finanziellen Ressourcen im AFP 2016–19 für Spitalqualitätsaudits einzustellen und auf die geplanten Qualitätsaudits bei den Spitälern – inklusive der geplanten beiden Audits bei Pilotspitälern im Herbst 2015 – gänzlich zu verzichten. Zusätzlich sollen Massnahmen ergriffen werden, um Datenerhebungen zu koordinieren. Begründung: Die Sicherstellung hoher Qualität an den aargauischen Spitälern und Gesundheitsinstitutionen ist ein wichtiges gesundheitspolitisches Anliegen. Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) verpflichtet die Leistungserbringer zur Qualitätssicherung und – Kontrolle (KW Art. 77 Qualitätssicherung: "Die Leistungserbringer oder deren Verbände erarbeiten Konzepte und Programme über die Anforderungen an die Qualität der Leistungen und die Förderung der Qualität.") und sieht Sanktionen vor, wenn die vorgegebenen Qualitätskriterien nicht eingehalten werden. Ebenso schreibt Art. 39 2ter KVG, dass die Prüfung von Wirtschaftlichkeit und Qualität als Planungskriterien zugezogen werden können. Hohe Qualität und Patientensicherheit sind also im Interesse der Häuser. Heutzutage findet bereits ein intensiver Wettbewerb um Qualitätsmerkmale, Standards und Zertifizierungen statt. Zahlreiche Institutionen (zum Beispiel: Krankenkassen, spezielle Institute, Fach- und Berufsgesellschaften, Branchenverbände, Ämter beim Bund und in den Kantonen,...) und Gefässe (zum Beispiel Nationaler Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ), Patientenzufriedenheit, Codier Revision, SwissDRG, REKOLE,...) führen Qualitätsprüfungen, Zertifizierungen und Qualitätsvergleiche in den Spitälern durch. Jede Prüfung, jedes Audit, jede Statistik und Patientenbefragung benötigen personelle und finanzielle Ressourcen in den Institutionen und sollen deshalb nur sehr gezielt eingesetzt werden. Qualitätsprozesse können sehr sinnvoll sein, doch die Gefahr besteht, dass ein eigentlicher Overkill und Bürokratieaufbau stattfindet. Auch der Kanton spielt in diesem Bereich eine entscheidende Rolle. Er erteilt Leistungsaufträge und genehmigt Tarife. Dabei kann er sich bereits heute auf folgende Daten stützen: • • • • Fallzahlen in entsprechenden Leistungsgruppen Qualitätsindikatoren in Schweizer Spitälern des BAG Messergebnisse der ANQ Messungen Informationen aus den Q-Berichten nach den Vorgaben von H+ Verständlicherweise möchte der Kanton überprüfen, ob von den Spitälern und Gesundheitsinstitutionen deklarierte Leistungen (z. B. Zugang zum Spital, Einsatzbereitschaft der Dienstärzte usw.) auch tatsächlich erbracht werden. Nun hat das DGS angekündigt, eigene Qualitätsaudits in den Spitälern durchzuführen. Dazu wurden mit dem Kanton Zürich eigene Messmodule entwickelt. Aufgrund personeller Engpässe seitens des DGS müssen diese Audits bereits verschoben werden. Der Mehrwert dieser Audits ist unter mehreren Titeln fraglich: • • Die Audits führen einmal mehr zu erhöhtem Aufwand und zunehmender Bürokratie, blockieren das Personal und führen zu zusätzlichen Stellen in den Spitälern einerseits, in der Verwaltung andererseits. Da heute alle denkbaren Bereiche abgedeckt sind, geschähe ein Zusatzaudit durch die Verwaltung des DGS ohne erkennbaren Zusatznutzen für die Spitäler oder die Patientinnen und Patienten. Auf diesen zusätzlichen Aufwand kann jedoch zum heutigen Zeitpunkt getrost verzichtet werden. Der Aufwand für die "Inspektion" dürfte dabei weniger ins Gewicht fallen, als der Aufwand für die Erstellung von Unterlagen, Datenanalysen und Reportings. Wie oben erwähnt, unterziehen sich alle Spitäler und Institutionen bereits mehrfachen Audits. Das DGS sollte sich deshalb darauf beschränken zu überprüfen, ob der Leistungserbringer ein anerkann23. Juni 2015 Art.-Nr. 0896 2543 tes Qualitätsmanagementsystem umsetzt und sich externen Audits unterzieht. Dabei kann verlangt werden, dass einzelne Kriterien, wie z. B. die Zugänglichkeit, in einem Audit überprüft werden. So kann beim Antrag für einen Leistungsauftrag einfach die Bestätigung dieses Audits oder das Zertifikat vorgewiesen werden. Es erscheint den Motionären paradox, wenn die Spitäler Kosten senken müssen, ihnen via zusätzlichen Kontrollen aber laufend mehr Aufwand überbürdet wird. Bereits heute kosten die Qualitätssicherungssysteme und Prozesse die Spitäler Hunderttausende von Franken. Es ist zu befürchten, dass mit den geplanten Qualitätsaudits die Kosten weiter zunehmen. Im Sinne einer Erhöhung der Effizienz für alle kantonalen Stellen genauso wie für die Spitäler, Kliniken und Institutionen scheint es uns sinnvoller zu sein, einmal kritisch zu überprüfen, welche Daten wann und in welcher Regelmässigkeit durch wen einverlangt werden. Dies würde bedingen, dass jede Datenerhebung des Kantons kritisch überprüft wird und gemeinsam mit den Leistungserbringern hinterfragt wird, ob Synergien genutzt werden können im Rahmen von Erhebungen durch Krankrankenkassen, Zertifizierungsaudits, Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Spitallisten etc. 0897 Motion Dr. Lukas Pfisterer, Aarau (Sprecher), und Thierry Burkart, Baden, vom 23. Juni 2015 betreffend Stärkung der Demokratie und Vermeidung von verzögerndem Rechtsschutz nach Volks- und Parlamentsentscheiden zu konkret festgelegten Bauprojekten; Einreichung und schriftliche Begründung Von Dr. Lukas Pfisterer, Aarau, Thierry Burkart, Baden, und 17 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Motion eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird eingeladen, dem Grossen Rat die nötigen Gesetzesänderungen vorzuschlagen, damit der Rechtsschutz nach positiven Volks- und Parlamentsentscheiden zu konkreten, genügend bestimmt festgelegten Projekten von Kanton und Gemeinden verwesentlicht wird. Der Rechtsschutz darf insbesondere nicht missbraucht werden, um unterlegene politische Opposition immer wieder vorzubringen. Namentlich soll aufgezeigt werden, ob und wie der Instanzenzug für Bewilligungen bzw. Rechtsmittel auf zwei verkürzt werden kann. Begründung: Fälle wie das Fussballstadion Aarau, die Umfahrung Mellingen, die Südwestumfahrung Brugg oder die Ausweitung des Auenschutzparks Aargau bei Rietheim ("Chly Rhy") haben jüngst Möglichkeiten für persönlich motivierte Verzögerungen, ja Missbräuche des Rechtsschutzes zulasten der Demokratie gezeigt. Es geht um Vorhaben, die Kanton und Gemeinden in Projekten, Gestaltungsplänen usw. genügend bestimmt festlegen. Es gilt, bei solchen Vorhaben die Demokratie zu stärken und dennoch den nötigen Rechtsschutz zu wahren. Sowohl die Volks- wie auch die Rechte von Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, von Eigentümerschaften, Nachbarn, Verbänden usw. sind einzuhalten. Selbstverständlich sind die Vorgaben des Bundesrechts, insbesondere des Bundesgerichtsgesetzes, und der Kantonsverfassung einzuhalten. Aber mehrfach das gleiche Thema auf verschiedenen Ebenen zu diskutieren, geht sehr weit oder zu weit. Teilweise schränkt das Baugesetz solche doppelten Vorbringen deshalb bereits heute ein, so bei Strassenbauprojekten (§ 95 Abs. 3 BauG). Der Regierungsrat möge eine Auslegeordnung der Möglichkeiten zur Verwesentlichung des Rechtsmittelweges, vorab zur Straffung und Beschleunigung, mit Vor- und Nachteilen erarbeiten. Er soll dabei die Regelungen und die Praxis des Bundes sowie anderer Kantone mit berücksichtigen, von denen der Aargau gewinnen und lernen kann. Zu erwägen ist beispielsweise, den Instanzenzug von heute drei (Gemeinderat, Regierungsrat, bzw. Departement und Verwaltungsgericht) auf zwei Instanzen zu verkürzen. Das hiesse, die Vorberei23. Juni 2015 Art.-Nr. 0897 2544 tungsarbeit des Rechtsdienstes des Regierungsrats (mit Tatsachenermittlung und Augenscheinen) mit dem heutigen Verwaltungsgericht zu einer einzigen Instanz zusammenzuführen, nach dem Vorbild des Handelsgerichts in handelsrechtlichen Angelegenheiten oder des Verwaltungsgerichts in Vergabesachen. In Frage kommt dann, auf der Nutzungsplanstufe, ein neues Instrument eines Projektplans zu schaffen, der Vorhaben genug bestimmt festlegt, sodass die Einwendungs- und Beschwerdeberechtigten ihre Betroffenheit frühzeitig erkennen und im Planverfahren geltend machen können und müssen, nicht nachher im Rechtschutzprozess gegen die Projektgenehmigung; der Gestaltungsplan kann dazu ein Vorbild sein. Möglich ist es ferner, den Rechtsschutz vor dem politischen Entscheid zu gewähren, damit er nicht im Nachhinein missbraucht werden kann. Denkbar ist es zu versuchen, das Rechtsmissbrauchsverbot gesetzlich zu schärfen, Fristen für die Verfahrensabläufe, Prioritäten der Rechtsmittelbehandlung und strengere Kostenvorschriften, ein Verbot der Prozessfinanzierung durch Dritte unter Schadenersatzfolge einzuführen, usw. 0898 Motion Heinz Graf, BDP, Oberrohrdorf (Sprecher), und Dr. Marcel Bruggisser, BDP, Aarau, vom 23. Juni 2015 betreffend Förderung vom Home Office und flexiblen Arbeitszeitmodellen; Einreichung und schriftliche Begründung Von Heinz Graf, BDP, Oberrohrdorf, Dr. Marcel Bruggisser, BDP, Aarau, und 2 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Motion eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird eingeladen, das Aargauer Steuergesetz dahingehend anzupassen, dass zusätzliche Anreize geschaffen werden, um den öffentlichen Verkehr und den Strassenverkehr zu entlasten. Begründung: Bund und Kanton investieren in den nächsten zehn Jahren insgesamt 1,1 Milliarden Franken in Erneuerung, Unterhalt und Ausbau der Schieneninfrastruktur im Raum Aargau-Solothurn. Für die Erweiterungsinvestitionen und den Substanzerhalt der S-Bahn Aargau werden 163 Millionen Franken investiert. Der Aargau beteiligt sich an den Gesamtprojektkosten mit 40 Millionen Franken. Eine weitere Entlastung wird in Zukunft die Limmattalbahn sowie der Ausbau der N1 bringen. Alle vorerwähnten Massnahmen werden jedoch noch Jahre für die Realisierung brauchen. Die Bevölkerungszunahme und die damit zusammenhängenden Engpassprobleme beim öffentlichen sowie beim Strassenverkehr belasten unsere Gesellschaft immer mehr. Das hat dazu geführt, dass zu Spitzenzeiten der öffentliche Verkehr überlastet ist und es im Strassenverkehr täglich zu Stauproblemen der N1 und zu Überlastungen der Zufahrtsstrassen kommt. Laut einer Studie der Universität St. Gallen1 wären rund 450'000 Menschen hierzulande in der Lage, aufgrund ihres Arbeitsprofils einen Tag pro Woche von zu Hause aus zu arbeiten. Allerdings nutzen das bis jetzt nur knapp 30'000 (7 Prozent). Dabei könnte die Schweiz durch einen systematischen Home-Office-Tag ihre Produktivität um bis zu 5 Prozent steigern (aktuell sind es 1,3 Prozent). Heimarbeit kann unbürokratisch vorangetrieben werden: Man muss nur wollen – neben den Betrieben muss die Politik mit entsprechenden Rahmenbedingungen steuerliche Anreize schaffen. Seit längerer Zeit wird vom sogenannten "Dichtestress" gesprochen. Unter anderem wird damit auf die Pend-lerspitzen im ÖV und MIV hingewiesen. Schon seit längerer Zeit wird von verschiedenen Seiten da-rauf aufmerksam gemacht, dass diese Situation entschärft werden könnte, wenn nicht alle Pendler zum gleichen Zeitpunkt Züge und Strassen frequentieren würden. Fährt man beispielsweise um 11.00 mit dem Zug von Aarau nach Bern ist in der Regel nichts von einem "Dichtestress" zu spüren. In einer an der FHNW durchgeführten Studie von Johann Weichbrodt2et al. konnte nachgewiesen werden, dass mit einer höheren Arbeitsflexibilität- und Mobilität ein Potenzial zur Entlastung des ÖV während den Hauptverkehrszeiten von 7 % erreicht werden kann. 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0898 2545 Dabei wurden folgende Instrumente der Arbeitsflexibilität eingesetzt: • • • Mehr Arbeit zu Hause Mehr Arbeit unterwegs Kombination der Arbeit zu Hause, unterwegs und im Büro Die Studie zeigte neben den positiven Effekten des ÖV zu den Hauptverkehrszeiten, dass keine Abstriche bei der Arbeitsproduktivität- und Qualität zu verzeichnen war. Als Nebeneffekt nannten die Studienteilnehmer zudem eine Verbesserung der Arbeitszufriedenheit, der Arbeitsmotivation und der Zufriedenheit mit dem Arbeitgeber. Man hat eine höhere Lebensqualität, arbeitet tendenziell mehr, hat aber trotzdem mehr Freizeit. Um das Problem des überlasteten ÖV und der Strassen zu lösen, fordern die Motionäre eine gesamtheitliche Betrachtungsweise der Steuererleichterungen (Arbeitgeber und Arbeitnehmer). Heute bestehen für Arbeitnehmer gewisse steuerliche Erleichterungen, in der Regel kann er, wenn er zu Hause arbeitet, einen Steuerabzug für das Home Office tätigen. Das Kriterium der Notwendigkeit wird bei den Raumkosten heute jedoch zu streng gehandhabt. Wer aus Gründen der persönlichen Annehmlichkeit die beruflichen Arbeiten zu Hause verrichtet, obwohl er an seiner Arbeitsstätte einen Raum benutzen könnte, hat keinen Anspruch auf einen Arbeitszimmerabzug. Komplett fehlen die Anreize für die Unternehmer, ihren Angestellten flexible Arbeitsmodelle zu ermöglichen. Wir bitten somit den Regierungsrat, steuerliche Anreize auch für die Unternehmen zu erarbeiten, um in ihren Betrieben zumindest teilweise flexible Arbeitsmodelle zu ermöglichen damit die Pendlerspitzen gebrochen werden können. Durch flexible Arbeitseinteilungen und Home Office werden in Zukunft massiv Steuergelder eingespart werden können, da weniger Investitionen in die Verkehrs-Infrastruktur nötig werden. Der Verpflegungskostenabzug und der Fahrkostenabzug entfällt. Ein weiterer Vorteil wäre, dass u. a. die Familien vermehrt selber die Verantwortung für die Kinder übernehmen können. Je nach Beruf und Familiensituation können Betreuungskosten eingespart werden. Zum Beispiel, wenn Kinder in Blockstunden in der Schule sind und nur zum Mittagessen nach Hause kommen etc. . Der Vorsteher vom Departement Finanzen und Ressourcen (DFR) wird zusätzlich aufgefordert, die Problematik mit den Kollegen aus den anderen Kantonen abzusprechen (Finanzdirektorenkonferenz), damit die Heimarbeit zu einem tragenden Pfeiler der Beschäftigung in der Schweiz werden kann. Auch das Stichwort Masseneinwanderungsinitiative legt einen entschlossenen Ausbau dieser Art flexibler Tätigkeit nahe. Der Kanton Aargau kann hier eine Vorbildfunktion übernehmen! 1) http://www.20min.ch/finance/news/story/Die-5groessten-lrrtuemer-zum-Home-Office-31663333 2) Weichbrodt, J., Sprenger, M., Steffen, M., Tanner, A., Meissner, J. O. & Schulze, H. (2013). WorkAnywhere: Mehr Produktivität und Zufriedenheit der Mitarbeitenden sowie Entlastung der Verkehrsinfrastruktur dank mobil-flexibler Arbeitsformen. Forschungsbericht, 28 S., SBB AG & Swisscom (Schweiz) AG. [PDF Link] 0899 Motion Maja Riniker, FDP, Suhr, vom 23. Juni 2015 betreffend "Verkaufsverbot von EZigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren"; Einreichung und schriftliche Begründung Von Maja Riniker, FDP, Suhr, und 11 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Motion eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird aufgefordert, die notwendigen gesetzlichen Anpassungen in § 37 GesG und § 17 GesV vorzunehmen, so dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren keine E-Zigaretten und E- Shishas käuflich erwerben können. 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0899 2546 Begründung: § 37 des Gesundheitsgesetzes verbietet den Verkauf von Tabakwaren und Alkohol an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. § 35 verpflichtet den Kanton zur Gesundheitsvorsorge und § 36 zur Suchtprävention. Im § 17 der Verordnung zum Gesundheitsgesetz (GesV) ist die Anpreisungsbeschränkung für Tabakwaren geregelt. Am Verkaufspunkt für Tabakwaren ist ein gut sichtbares Schild anzubringen, auf dem in gut lesbarer Schrift darauf hingewiesen wird, dass die Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verboten ist. E-Zigaretten und E-Shishas fallen per Definition nicht unter Tabakwaren, sind aber stark im Trend. Unter Fachleuten ist unbestritten, dass deren Konsum speziell für Kinder und Jugendliche problematisch ist, denn er fördert und erleichtert den Einstieg in ein Suchtverhalten. Gegenwärtig ist es so, dass im Aargau keine Zulassungsbeschränkung für E-Zigaretten und E-Shishas besteht, Jugendliche und auch Kinder können diese problemlos erwerben. Im Sinne der Prävention und des Jugendschutzes muss der Erwerb von E-Zigaretten und E-Shishas den gleichen Alterslimiten wie Tabakwaren angepasst werden. Diese Produkte stellen eine Gefahr für den Einstieg in die Tabakabhängigkeit dar. 0900 Motion Ruedi Weber, Grüne, Menziken (Sprecher), Alfred Merz, SP, Menziken, Adrian Meier, FDP, Reinach, Bruno Rudolf, SVP, Reinach, Max Härri, SVP, Birrwil, Franz Vogt, SVP, Leimbach, Renate Gautschy, FDP, Gontenschwil, und Rolf Haller, EDU, Zetzwil, vom 23. Juni 2015 zur Verordnung betreffs Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe und die Soziale Prävention (SPG) vom 5. Mai 2015; Einreichung und schriftliche Begründung Von Ruedi Weber, Grüne, Menziken, Alfred Merz, SP, Menziken, Adrian Meier, FDP, Reinach, Bruno Rudolf, SVP, Reinach, Max Härri, SVP, Birrwil, Franz Vogt, SVP, Leimbach, Renate Gautschy, FDP, Gontenschwil, und Rolf Haller, EDU, Zetzwil, wird folgende Motion eingereicht: Text: Die Kulmer Grossräte bitten den Regierungsrat, die am 5.Juni 2015 vom Grossen Rat beschlossenen Änderungen im SPG §18 derart umzusetzen, dass in Bezug auf die Ersatzvornahme keinerlei Übergangsfrist vorgesehen wird und die entsprechende Verordnung ausnahmslos auf den 1. Januar 2016 in Kraft tritt. Begründung Die unterschiedliche und unsolidarische Verteilung der Asylbewerber auf die aargauischen Gemeinden erregt zunehmenden Unmut in der Bevölkerung und bedarf der Abhilfe. Während in sogenannt "strukturschwachen Regionen" Unterbringungsmöglichkeiten gefunden – und auch belegt werden – kommen Gemeinden in "strukturstarken Gegenden" ihrer Aufnahmepflicht von Asylbewerbern zum Teil nur ungenügend nach. Die unverzügliche "Ersatzvornahme" auf den 1. Januar 2016 – ohne Übergangsfristen – soll in dieser Frage die Solidarität in der Aargauer Gemeindelandschaft wiederherstellen und eine ausgewogene Verteilung von Asylbewerbern begünstigen. 0901 Postulat Martin Keller, SVP, Obersiggenthal (Sprecher), und Adrian Schoch, SVP, Fislisbach, vom 23. Juni 2015 betreffend rasche Realisierung einer Westumfahrung Fislisbach; Einreichung und schriftliche Begründung 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0900-0901 2547 Von Martin Keller, SVP, Obersiggenthal, Adrian Schoch, SVP, Fislisbach, und 35 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht: Text: Nach der umgehenden Richtplananpassung – auf Stufe Festsetzung – ist mit der Realisierung baldmöglichst zu beginnen. Begründung: Das Verkehrsaufkommen durch Fislisbach hat in den letzten Jahren das erträgliche Mass erreicht. Zudem ist das Verkehrsproblem in Fislisbach nicht explizit im Grossprojekt Ostaargauer Strassenentwicklung oder in einem der verschiedenen Netzstrategien abgebildet. Daher ist eine Westumfahrung Fislisbach rasch zu realisieren, um das Dorf Fislisbach vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Dieses Bauvorhaben ist auch im Gesamtkontext mit der Umfahrung Mellingen [A] zu sehen, welche am 11. Mai 2011 mit 60.1 % an einer Volksabstimmung gutgeheissen wurde und hoffentlich bald realisiert werden kann. Die heute im Richtplan als Vororientierung aufgenommene Westumfahrung (vom Bahnhof Mellingen/Heitersberg bis Dättwil) [B] ist zu überprüfen und eventuell mit einem schnelleren Zubringer auf die A1 [C] anzupassen. Dies würde zusätzlich noch die Industriezone Dättwil wesentlich entlasten. 0902 Interpellation der Fraktion der Grünen (Sprecher Robert Obrist, Schinznach), vom 23. Juni 2015 betreffend Massnahmen auf der Einnahmenseite im Budget 2016 und im Aufgabenund Finanzplan (AFP) 2017-2020; Einreichung und schriftliche Begründung Von der Fraktion der Grünen wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: Obwohl die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sich nur über einen Bruchteil der von Regierung und Grossrat zu verantwortenden Massnahmen äussern konnten, fiel das Nein zum Gesetz über die Umsetzung der Leistungsanalyse am 8. März 2015 deutlich aus. Im Vorfeld wurde diese Abstimmung von verschieden Verbänden, Parteien und Medien als wegweisend für die künftige finanzpolitische Ausrichtung bezeichnet Mit diesem Nein zu weiteren Sparpaketen hat das Aargauer Volk Regierung und Grossrat einen klaren Auftrag erteilt: anstelle weiterer Sparpakete soll die Vermeidung künftiger Defizite über die Einnahmenseite erfolgen. In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen an den Regierungsrat: 1. Welche Massnahmen ergreift der Regierungsrat, um künftig Steuerhinterziehung zu erschweren? 2. Ist der Regierungsrat bereit, angesichts der Defizite in den Bereichen Natur (Artenvielfalt), Bildung (Mangel an inländischen Fachkräften) und der steigenden Ausgabensteigerung im 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0900-0901 2548 Gesundheitswesen auf eine weitere Senkung der Staatsquote (Stand 2014) zu verzichten? Wenn nein, wie gedenkt er diesen Verpflichtungen nachzukommen? 3. Ist der Regierungsrat bereit, die Kostendeckung im Bereich "Mobilität", beispielsweise durch Inrechnungstellung der externen Kosten (Lärm, Unfälle, Gesundheit und Klima) zulasten der Strassenrechnung zu erhöhen? Kahlschlag, nein zu weiteren Sparpaketen. Ja zu einem Staat, der seinen Verpflichtungen in den Bereichen Bildung, Natur, Kultur und Innovationsförderung nachkommt und dem die dafür benötigten Mittel bereitgestellt werden. Zu den Anträgen 1–4 der Regierung werden wir ja sagen, der Schaden ist angerichtet. Wir erwarten, dass die Lehren daraus gezogen werden. 0903 Interpellation Thomas Burgherr, SVP, Wiliberg, vom 23. Juni 2015 betreffend steigende Sozialkosten im Kanton Aargau; Einreichung und schriftliche Begründung Von Thomas Burgherr, SVP, Wiliberg, und 23 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: Die Nichtbeantwortung diverser Fragen aus meiner Interpellation "14.214 vom 18. November 2014 betreffend steigende Sozialkosten im Kanton Aargau" zwingt mich dazu, weiter nachzufragen, bis die Regierung die ihr bekannten Daten preisgibt. Der Regierungsrat gibt zwar zu, dass die Sozialhilfekosten sich in den letzten 10 Jahren auf 100 Millionen Franken verdoppelt haben, es rund 10 Fälle pro Jahr gibt, welche beachtliche 100'000– 150'000 Franken kosten und im Kanton Aargau der Ausländeranteil bei der Sozialhilfe mit 49.2 % über dem Schweizer Durchschnitt liegt. Gleichzeitig zieht er sich aber mit der mangelhaft bis fehlenden Beantwortung der Fragen in Bezug auf die Finanzen und das Personal aus der Verantwortung. Wegen dieser Verweigerungshaltung des Regierungsrats muss angenommen werden, dass die Sozialindustrie und die Sozialfunktionäre kein Interesse an Transparenz und einer ehrlichen Debatte haben. Die Beschäftigtenstatistik des Bundesamts für Statistik muss uns aufhorchen lassen. Obwohl seit den 90er-Jahren das Total der Beschäftigten nur +19 % zugenommen und der produzierende Sektor sogar abgenommen hat, hat die öffentliche Verwaltung generell um +43 % und das Sozialwesen um unglaubliche +106 % zugenommen, d. h. es hat sich mehr als verdoppelt! Um Kosten und bürokratische Leerläufe zu sparen, muss dort beim Personal der Sozialindustrie angesetzt werden. Dies ist aber nicht möglich, solange die Exekutive unseres Kantons diese Sozialkaste schützt. Der Regierungsrat wird aufgefordert über folgende Fragen Auskunft zu geben: • • • • • Wie hat sich die Anzahl Stellenprozente der Abteilung Kantonaler Sozialdienst gesamthaft und aufgeteilt nach Sektionen in den letzten 20 Jahren verändert? Wenn möglich interne und externe Mitarbeiter separat miteinberechnet. Wie hat sich die Lohnsumme der Abteilung Kantonaler Sozialdienst gesamthaft und aufgeteilt nach Sektionen in den letzten 20 Jahren verändert? Wenn möglich interne und externe Mitarbeiter separat miteinberechnet. Wie haben sich die Gesamtausgaben der Abteilung Kantonaler Sozialdienst gesamthaft und aufgeteilt nach Sektionen in den letzten 20 Jahren verändert? Wie viel Geld gab die Abteilung Kantonaler Sozialdienst gesamthaft und aufgeteilt nach Sektionen in den letzten 20 Jahren für externe Mandate aus? Was für Mandate sind das? Wie hat sich im Kanton Aargau die Anzahl der Angestellten im Sozialwesen (staatlich und nichtstaatlich) in den letzten 20 Jahren entwickelt? 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0902 2549 0904 Interpellation Jeanine Glarner, FDP, Möriken-Wildegg, vom 23. Juni 2015 betreffend Fachstellen beim Kanton Aargau; Einreichung und schriftliche Begründung Von Jeanine Glarner, FDP, Möriken-Wildegg, und 20 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: Im Kanton Aargau gibt es eine Vielzahl an kantonalen Fachstellen. Angesichts der angespannten Finanzlage des Kantons Aargau drängt sich eine systematische Überprüfung der kantonalen Fachstellen bezüglich Aufgaben und Wirkung auf. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat höflich um die Beantwortung folgender Fragen: 1. 2. Welche Fachstellen gibt es in der Verwaltung des Kantons Aargau – aufgeschlüsselt nach Departement? Welchen Auftrag haben sie? Wie haben sich die Fachstellen in den Jahren 2004, 2009 und 2014 bezüglich folgender Aspekte entwickelt? a) b) c) 3. 4. 5. 6. Anzahl Stellen Ausgaben Eigenwirtschaftlichkeit Welche Überprüfung der kantonalen Fachstellen hat der Regierungsrat im Rahmen der Leistungsanalyse 2014 getätigt? Auf welche Aufgaben, die heute von Fachstellen übernommen werden, kann ersatzlos verzichtet werden, da kein gesetzlicher Auftrag vorhanden ist? Welche Aktivitäten könnten von bereits bestehenden Vereinen, Stiftungen, Netzwerken von Gemeinden etc. erbracht werden? Welche Aufgaben, die heute von Fachstellen übernommen werden und auf einem gesetzlichen Auftrag basieren, könnten mittels Leistungsauftrag ausgelagert werden? Wie hoch wäre das Einsparungspotenzial? 0905 Interpellation Peter Voser, CVP, Killwangen, vom 23. Juni 2015 betreffend Anzahl natürliche Personen, welche keine Steuern bezahlen; Einreichung und schriftliche Begründung Von Peter Voser, CVP, Killwangen, und 11 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: Die Steuertarife bei der Einkommenssteuer sind bei tiefen Einkommen bewusst sehr gering angesetzt (Steuergesetz § 43). Bei der Vermögenssteuer sind seit der letzten Steuergesetzrevision für jede Person Fr. 100.000.– steuerfrei. Da einige Möglichkeiten bestehen, Abzüge vom Einkommen geltend zu machen, möchte ich wissen wie viele Personen im Kanton Aargau gar keine Steuern bezahlen: 1. Wie viele natürliche Personen bezahlen keine Einkommenssteuern? Aufgeteilt in direkte Bundessteuern, Kantonssteuern und Gemeindesteuern. 2. Wie ist davon die Altersaufteilung? 18 bis 30 Jahre, 31 bis 65 Jahre und älter als 65 Jahre? 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0904-0905 2550 3. Wie viele natürliche Personen bezahlen keine Vermögenssteuern? 4. Wie gross wären die Einnahmen, wenn eine Kopfsteuer von mindestens Fr. 500.– eingeführt würde? 0906 Interpellation Lilian Studer, EVP, Wettingen, vom 13. Januar 2015 betreffend Massnahmen gegen den Menschenhandel; Beantwortung; Erledigung (vgl. Art. 0730) Mit Datum vom 25. März 2015 hat der Regierungsrat die Interpellation beantwortet. Vorbemerkungen Menschenhandel wird zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, der Ausbeutung der Arbeitskraft oder zwecks Entnahme eines Körperorgans betrieben. Die häufigste Form von Menschenhandel ist die sexuelle Ausbeutung von Frauen in der Prostitution. Aufgrund des Texts und der Fragestellungen der Interpellation geht der Regierungsrat davon aus, dass sich die Fragen der Interpellation auf den Menschenhandel zwecks sexueller Ausbeutung richten. Es wird daher in der Beantwortung nicht Bezug genommen zum Menschenhandel zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft oder zwecks Entnahme eines Körperorgans. Zur Frage 1: "Wie sieht der Regierungsrat die Problematik des Menschenhandels im Kanton Aargau?" Die Erfahrungen zeigen, dass Strafverfolgung und Opferschutz in einer gegenseitigen Wechselwirkung stehen und miteinander koordiniert werden müssen, damit Menschenhandelsdelikte konsequent aufgeklärt werden können. Nur mit einer Koordination der involvierten Stellen lässt sich Menschenhandel gezielt bekämpfen. Zahlenmässig ist Menschenhandel im Kanton Aargau tatsächlich kein Thema mit hoher Brisanz. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Kanton Aargau dieses Thema in der Strafverfolgung als unwesentlich einstuft. Im Gegenteil messen die Strafverfolgungsbehörden der Verfolgung von Widerhandlungen nach Art. 182 Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB; Menschenhandel) hohe Bedeutung zu. Wenn ein Fall von Menschenhandel vorliegt, liegen professionelle Strukturen für die Fallbearbeitung vor, namentlich wird auch mit der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) zusammengearbeitet. Die Problematik besteht jedoch darin, dass der Tatbestand des Menschenhandels häufig nicht nachgewiesen werden kann, weshalb die Täter nach Art. 195 StGB (Förderung der Prostitution) sowie wegen Vergehen gegen das Ausländergesetz verurteilt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass die Opfer häufig nicht aussagewillig sind, was den Nachweis von Menschenhandel erschwert. Dieser Problematik soll mit einer besseren Zusammenarbeit zwischen der FIZ und mit den weiteren involvierten Stellen entgegengewirkt werden (vgl. Antwort zur Frage 2). Zur Frage 2: "Welche Priorität wird der Bekämpfung von Menschenhandel in der kantonalen Strafverfolgung eingeräumt? Wie wird der Opferschutz bewertet und wie eine vermehrte Öffentlichkeitsarbeit, um über die Thematik zu sensibilisieren und zu informieren?" Bei der Strafnorm von Art. 182 StGB (Menschenhandel) handelt es sich aufgrund der Strafandrohung um ein Vergehen. Wird ein Strafverfahren wegen Art. 182 StGB eröffnet, so misst sowohl die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau als auch die Kantonspolizei dem Verfahren eine hohe Bedeutung zu. Zudem führt die Kantonspolizei regelmässig Betriebskontrollen in den 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0904-0905 2551 entsprechenden Milieus durch, wobei überprüft wird, ob die anwesenden Frauen über die notwendigen ausländerrechtlichen Bewilligungen verfügen. Auch dem Opferschutz wird höchste Bedeutung zugemessen. Die Polizei informiert die Opfer vor Ort über ihre Opferrechte. Mit dem Einverständnis der Opfer wird in Fällen von Menschenhandel die FIZ kontaktiert, welche über eine Schutzwohnung und spezifisches Fachwissen verfügt. Der Kanton stellt den Informationsfluss zwischen den Involvierten sicher. Fachstellen, die unabhängig vom Kanton arbeiten, machen ihre Angebote selber über das Internet oder über Flyer oder ähnliches bekannt. Eine breite Sensibilisierung in der Öffentlichkeit fand durch die Vorsteherin des Departements Gesundheit und Soziales Susanne Hochuli und den Vorsteher des Departements Volkswirtschaft und Inneres Urs Hofmann beispielsweise vor zwei Jahren im Rahmen der Kampagne UN-Women "Frauen und Männer – gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" statt. Dieses Jahr veranstaltet der Kanton Aargau zusammen mit der FIZ eine Veranstaltung, um private Organisationen, welche im Rahmen ihrer Tätigkeiten mit potenziellen Opfern in Kontakt kommen und diesen Zugang zu Schutz und Hilfe eröffnen können, zu sensibilisieren. Dabei handelt es sich um soziale oder kirchliche Organisationen wie Sans-Papiers-Anlaufstellen, Spitäler, Aidshilfe oder Betreuer von Asylunterkünften. Zur Frage 3: "Hat der Kanton Aargau spezialisierte Personen in der Polizei wie in der Staatsanwaltschaft im Themenbereich Menschenhandel? Wenn ja, wie viele? Genügen diese?" Die Staatsanwaltschaft Aargau verfügt über Mitarbeitende, die sich fallunabhängig mit dem Themenbereich Menschenhandel auseinandersetzen. Diese Personen halten einerseits das Fachwissen aufrecht und stehen andererseits in Kontakt mit den zuständigen Stellen der übrigen involvierten kantonalen Stellen. Über spezialisierte Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte verfügt die Staatsanwaltschaft jedoch nicht. Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, welche bereits Fälle von Menschenhandel betreut haben, stehen jedoch den Kolleginnen und Kollegen für den Informationsaustausch zur Verfügung. Bei der Kantonspolizei Aargau sind in jeder der drei Regionen Nord, West und Ost je zwei Sachbearbeiterinnen beziehungsweise Sachbearbeiter als "Rotlicht"-Sachbearbeiterinnen oder "Rotlichter"-Sachbearbeiter bestimmt. Die direkten Vorgesetzten dieser Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter verfügen über das notwendige Wissen und die Erfahrung im Bereich Menschenhandel. Zusätzlich sind die vier Mitarbeitenden der Gruppe Leib und Leben, welche bei der Kriminalpolizei angesiedelt ist, auf Menschenhandel spezialisiert. Diese spezialisierten Personen decken die notwendigen Kapazitäten im Bereich Menschenhandel genügend ab. Zur Frage 4: "Welche Vorkehrungen hat das Polizeikorps für die Bekämpfung dieser Kriminalitätsform getroffen? Wurden z.B. spezielle Ermittlungstruppen geschaffen oder das Sachgebiet an bestehende Gruppen für besondere Ermittlung zugewiesen? Besteht eine Zusammenarbeit mit dem Grenzwachkorps?" Der Themenlead in der Bekämpfung des Menschenhandels obliegt dem Gruppenchef Leib und Leben der Abteilung Kriminalpolizei, welcher auch nach aussen als operative Ansprechperson der Kantonspolizei gilt. Komplexe Fälle werden in der Regel durch die Mitarbeitenden der Gruppe Leib und Leben bearbeitet. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der drei Aussenregionen, welche als "Rotlicht"-Sachbearbeiterinnen beziehungsweise "Rotlicht"-Sachbearbeiter bestimmt sind, 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0906 2552 organisieren die entsprechenden Milieukontrollen in ihrer Region. Auch mit dem Grenzwachkorps besteht eine Zusammenarbeit. Zur Frage 5: "Wie weitere Kantone hat der Kanton Aargau einen runden Tisch gegen Menschenhandel eingesetzt. Wie ist dieser zusammengesetzt? Wann oder wie viele Male wird getagt und mit welchem Inhalt? Wie sieht der Regierungsrat den Nutzen dieses runden Tischs? Gibt es Verbesserungsmöglichkeiten?" Der Kanton Aargau hat in einer Kooperationsvereinbarung die Abläufe und die Zusammenarbeit der involvierten Stellen geregelt. Kooperationspartner sind die Kantonspolizei Aargau, das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau, die Staatsanwaltschaft Aargau, der Kantonale Sozialdienst und die FIZ. Verantwortlich für die Kooperationsvereinbarung ist das Generalsekretariat des Departements Volkswirtschaft und Inneres. Mindestens einmal im Jahr treffen sich die Kooperationspartner zu einem Austausch, um sich gegenseitig über aktuelle Entwicklungen zu informieren und die gesammelten Erfahrungen zu teilen. Zudem werden anhand von Fällen in der Praxis die Abläufe evaluiert und gegebenenfalls angepasst. Den Nutzen dieser Kooperation erachtet der Regierungsrat als gross, da beim Thema Menschenhandel viele Stellen involviert sind und mit der Kooperation die interdisziplinäre Zusammenarbeit gefördert wird. Ziel der Zusammenarbeit sowie aller Massnahmen im Zusammenhang mit dem Menschenhandel ist der Schutz der betroffenen Menschen und die Verfolgung der Täterschaft. Zudem soll die Bekämpfung des Menschenhandels vorangetrieben werden. Eine konkrete Verbesserungsmöglichkeit sieht der Regierungsrat momentan in der Sensibilisierung von weiteren Organisationen, welche im Rahmen ihrer Tätigkeit mit potenziellen Opfern in Kontakt kommen. Für diese Sensibilisierung wird auf die Antwort zur Frage 2 verwiesen. Zur Frage 6: "Wie viele polizeilich registrierte Straftaten gemäss Strafgesetzbuch hatte es in den letzten Jahren im Aargau gegeben? Wie viele Verurteilungen gab es in den letzten Jahren im Bereich des Menschenhandels und zu welchem Strafmass? Wie stehen wir im Vergleich zu anderen Kantonen da? Gibt es eine Verbindung zu registrierten und verurteilten Straftaten bei Kantonen mit runden Tischen im Vergleich zu denjenigen Kantonen, die keine haben?" Seit dem Jahr 2009 gab es drei Verfahren wegen Widerhandlung gegen Art. 182 StGB (Menschenhandel). In zwei Fällen erfolgte eine rechtskräftige Verurteilung, ein Verfahren ist noch hängig. In einem Fall wurden eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren, eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu Fr. 12.– mit einer Probezeit von zwei Jahren sowie eine Busse in der Höhe von Fr. 700.– ausgesprochen. Im andern Fall wurden eine bedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten mit einer Probezeit von drei Jahren sowie eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu Fr. 50.– mit einer Probezeit von drei Jahren ausgesprochen. Es ist jedoch zu beachten, dass der strenge Tatbestand von Art. 182 StGB oft nicht erfüllt ist, obwohl in diese Richtung umfassend ermittelt wurde. In diesen Fällen erfolgt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, eine Verurteilung wegen Art. 195 StGB (Förderung der Prostitution). Seit dem Jahr 2009 gab es im Kanton Aargau elf polizeilich registrierte Straftaten und zwei rechtskräftige Verurteilungen gemäss Art. 195 StGB, wobei zu beachten ist, dass es sich bei diesen Fälle nicht nur um gescheiterte Menschenhandelsverfahren handelt, sondern auch um klassische Zuhälterei. 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0906 2553 Der Vergleich mit anderen Kantonen zeigt, dass der Kanton Aargau etwa gleich dasteht. So erfolgten schweizweit im Jahr 2013 zwölf Verurteilungen wegen Menschenhandels nach Art. 182 StGB und 21 Verurteilungen wegen Förderung der Prostitution nach Art. 195 StGB. Eine Verbindung zu registrierten und verurteilten Straftaten bei Kantonen mit runden Tischen im Vergleich zu denjenigen Kantonen, welche keine haben, kann nicht ausgemacht werden. Zur Frage 7: "Welche Fachgruppen/-personen müssten neben der Strafverfolgungsbehörde vermehrt sensibilisiert und informiert werden, damit diese über mehr Kompetenz im Wirken dieses Verbrechens und insbesondere für die Opfer gewinnen?" Neben den Strafverfolgungsbehörden sind auch die Opferhilfe und das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau als Kooperationspartner involviert und demnach entsprechend sensibilisiert und informiert. Die Sensibilisierung von weiteren Organisationen, welche im Rahmen ihrer Tätigkeiten mit potenziellen Opfern in Kontakt kommen, ist geplant (vgl. Antwort zur Frage 2). Zur Frage 8: "Wie viele Beratungen/Mandate von Betroffenen im Kanton Aargau gab es schon bei der Fachstelle FIZ? Findet ein Wissens-/ und Informationstransfer zwischen der FIZ und anderen Fachstellen rund um das Thema Menschenhandel und Aargauer Behörden und Fachgruppen statt?" Schon seit längerem besteht eine institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und der FIZ. Per 1. Januar 2014 wurde diese in einer Leistungs- und Kooperationsvereinbarung zur Bekämpfung des Menschenhandels formalisiert. Die FIZ und der Kanton Aargau arbeiteten bis heute in zwei Fällen zusammen. Mindestens einmal jährlich findet ein Austausch zwischen den involvierten Stellen – Kantonspolizei, Staatsanwaltschaft, Amt für Migration und Integration Kanton Aargau, Opferhilfe – und der FIZ statt, um die Abläufe zu evaluieren und Best-Practices zu etablieren. Der letzte Austausch fand im Januar 2015 statt. Ein weiterer Erfahrungsaustausch zwischen der FIZ und den involvierten Stellen des Kantons ist im Verlauf dieses Jahrs geplant. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'576.–. Mit Datum vom 27. Mai 2015 hat sich Lilian Studer, EVP, Wettingen, gemäss § 84 Abs. 2 GO schriftlich von der Antwort des Regierungsrats teilweise befriedigt erklärt. Das Geschäft ist somit erledigt. 0907 Thomas Burgherr, Wiliberg; Fraktionserklärung Thomas Burgherr, SVP, Wiliberg: Die SVP-Fraktion fordert den Regierungsrat auf, in Bezug auf die anhaltenden Flüchtlingsströme und in Bezug auf eine mögliche Grenzschliessung nach Süden, sich mit dem Tessiner Regierungsrat solidarisch zu zeigen und Frau Bundesrätin Sommaruga aufzufordern, rasch und konsequent zu handeln und eine vorübergehende Grenzschliessung zu veranlassen. Nur so kann die Schweiz Druck auf andere Staaten ausüben, welche ihren Pflichten nicht nachkommen. Politiker im Tessin, unter anderem auch der Regierungspräsident, denken offen darüber nach, in Zukunft die Grenzen nach Italien vorübergehend zu schliessen. Die Zollbehörden sind schon jetzt am Anschlag und die Zahl der Flüchtlinge wird weiter rasant zunehmen. Gleichzeitig haben die französischen Behörden vor wenigen Tagen die Grenzübergänge bereits geschlossen, weil der Flüchtlingsstrom kein Ende nimmt. Damit verstossen sie zwar gegen das "SchengenAbkommen", welches aber offensichtlich – zusammen mit dem "Dublin-Abkommen" – gescheitert ist. Im europaweiten Kontext ist auch zu erwähnen, dass in Osteuropa einige Staaten ihre Grenzen nach 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0906 2554 Süden bereits schliessen und die Sicherheitsmassnahmen verstärken. Darüber hinaus droht Österreich damit, keine Asylgesuche mehr zu bearbeiten. Mittlerweile ist der Kanton Tessin somit das einzige Tor, das von Italien aus noch offen ist. Die Bevölkerung lokaler Grenzdörfer verlangt aus Sicherheitsgründen infolge der anhaltenden Kriminalität ebenfalls, dass die Grenze zum Nachbarland – zumindest in der Nacht – geschlossen wird. Das Chaos im Asylwesen nimmt bereits bedenkliche Züge an. Die Kosten steigen und steigen. Wenn die internationale Kooperation diesbezüglich keine Linderung bringt, muss die Schweiz, wie andere EU-Staaten auch, die souveräne Kontrolle über ihre Grenzen zum Schutz der eigenen Bevölkerung, wieder in die Hand nehmen. Das "Schengen-Dublin-System" ist faktisch am Boden und verlangt nach einer eigenständigen Kontrolle der Zuwanderung. Die Schweizer Regierung muss in Anbetracht der europaweiten Flüchtlings- und Notlage ihre Verantwortung übernehmen und Massnahmen für die Sicherheit von Land und Leuten ergreifen. Eine vorübergehende Grenzschliessung scheint momentan die einzige Lösung in Sichtweite. Eine Wiedereinführung von Grenzkontrollen ist laut dem "Schengen-Abkommen" dann möglich, wenn eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit vorliegt. Dieser Tatbestand ist zurzeit im Kanton Tessin ganz klar erfüllt. Somit muss der Bundesrat nun umgehend handeln und so seine Verantwortung wahrnehmen. Am 5. Mai dieses Jahres habe ich in diesem Saal Folgendes gesagt, ich zitiere: "Der Bund, die Kantone – und insbesondere die Gemeinden – werden mit dieser Zunahme der Asylsuchenden deutlich überfordert sein. Das Chaos wird grösser, der Kollaps droht. Jetzt braucht es Kantone, die hinstehen und eine Umkehr fordern." Letztendlich ist nicht nur das Tessin betroffen, sondern die ganze Schweiz. Ich fordere den Regierungsrat nochmals auf, endlich mit andern Kantonen gegenüber Bern deutlich zu werden und diese Politik des Versagens nicht mehr mitzutragen. 0908 Kommissionswahlen in ständige Kommissionen AVW und JUS (Ersatzwahlen); Kenntnisnahme Gemäss schriftlicher Mitteilung hat das Büro mit Korrespondenzbeschluss vom 8. Juni 2015 gestützt auf die §§ 12 und 13 des Geschäftsverkehrsgesetzes die folgenden Wahlen in eigener Kompetenz vorgenommen: Kommission für allgemeine Verwaltung (AVW) - Gabi Lauper Richner, Niederlenz, Wahl als Mitglied (anstelle von Marco Hardmeier, Aarau) Kommission für Justiz (JUS) - Dr. Anna Andermatt, Wettingen, Wahl als Mitglied (anstelle von Beatrice Beck-Matti, Schafisheim) Keine Wortmeldungen. Kenntnisnahme 0909 Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention (Sozialhilfe- und Präventionsgesetz, SPG); Änderung vom 5. Mai 2015; redaktionelle Überprüfung gemäss § 35 Geschäftsverkehrsgesetz (GVG) und § 56b Geschäftsordnung (GO) Der Rat unterzieht die in der Sitzung vom 5. Mai 2015 verabschiedete Vorlage der Redaktionslesung. Den Ratsmitgliedern liegt der Bericht und Antrag des Regierungsrats vom 17. Juni 2015 in synoptischer Darstellung vor. 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0907 2555 Keine Wortmeldungen. Abstimmung Der Antrag des Regierungsrats wird mit 122 gegen 0 Stimmen gutgeheissen. Beschluss Das Ergebnis der redaktionellen Überprüfung der Änderung vom 5. Mai 2015 des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention (Sozialhilfe- und Präventionsgesetz, SPG) wird genehmigt. 0910 Einbürgerungen 2015; 2. Serie; Kenntnisnahme Gemäss schriftlicher Mitteilung hat die Einbürgerungskommission (EBK) an ihrer Sitzung vom 22. Mai 2015 gestützt auf § 27 Abs. 1 des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) die Einbürgerung von 553 ausländischen Staatsangehörigen, die Ablehnung der Gesuche von 3 ausländischen Staatsangehörigen und die Sistierung der Gesuche von 2 ausländischen Staatsangehörigen beschlossen. Keine Wortmeldungen. Kenntnisnahme 0911 Jahresbericht mit Jahresrechnung 2014; Genehmigung bzw. Beschlussfassung; Abschreibung von Motionen, Postulaten und Aufträgen; (15.58) Berichterstattung über die Tätigkeit der Finanzkontrolle 2014; Kenntnisnahme Behandlung der Vorlage-Nr. 15.42-1 des Regierungsrats sowie der Berichterstattung über die Tätigkeit der Finanzkontrolle 2014 vom 18. März 2015. Im Rat nimmt für die Beratung dieser Traktanden Werner Augstburger, Leiter Finanzkontrolle, Einsitz. Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) beantragt Beschlussfassung gemäss ihren Anträgen. Der Regierungsrat stimmt den abweichenden Anträgen der vorberatenden Kommissionen teilweise zu. Pascal Furer, SVP, Staufen, Präsident der Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF): Die erstmals nach neuem Finanzrecht erstellte Rechnung 2014 weist, zum ersten Mal seit Jahren, einen Aufwandüberschuss aus. Dieser beträgt dank einer Entnahme aus der Bilanzausgleichsreserve 65.5 Millionen Franken. Ohne Entnahme würde er sich auf 145.5 Millionen Franken belaufen. Die Steuereinnahmen sind weiter gestiegen und sind gegenüber dem Vorjahr um 1,2 Prozent angewachsen. Aber auch die Ausgaben sind gestiegen. So ortet denn auch die Mehrheit der Kommission weiterhin ein Ausgabenproblem und erachtet weitere, echte Sparmassnahmen als dringlich. Der Jahresbericht und die Jahresrechnung wurden in den Fachkommissionen – in welche die KAPF wiederum Delegationen entsandte – und in der KAPF selber an vier Sitzungen geprüft. Als wichtiges Instrument steht dem Parlament auch die Finanzkontrolle zur Verfügung. Der entsprechende Bericht über die Tätigkeit der Finanzkontrolle 2014, Geschäft 15.58, wurde parallel zur Rechnung beraten und wird von der Kommission zur Kenntnis genommen. Der Leiter Finanzkontrolle war an allen Kommissionssitzungen der KAPF anwesend und konnte seine Bemerkungen anbringen. Revisionen 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0908-0909 2556 der Finanzkontrolle brachten wiederum diverse kleinere und grössere Mängel zum Vorschein. Die meisten konnten korrigiert werden oder werden in Zukunft korrigiert. Ärgerlich ist, wenn sich gewisse Fehler auch in Folgerevisionen wieder finden. Gesamthaft wurde die Rechnung unter dem Aspekt der Wesentlichkeit als in Ordnung befunden. Die Kommission empfiehlt dem Parlament, Jahresbericht und Jahresrechnung zur Annahme und den Bericht der Finanzkontrolle zur Kenntnis zu nehmen. Bei der neuen Darstellung gaben insbesondere die farbigen Markierungen zum Status der Zielerreichung zu Beanstandungen Anlass. Die Einschätzung der Verwaltung, ob ein Ziel nun erreicht, teilweise erreicht oder nicht erreicht sei, wird je nach politischer Ausrichtung des Lesers geteilt oder nicht geteilt. Teilweise sind sie auch unlogisch und falsch. Die Lesbarkeit lässt im Moment noch zu wünschen übrig. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass ein Ziel, wenn es nicht ein Minimumoder Maximum-Ziel ist, möglichst genau einzuhalten ist. Mit dem Jahresabschluss 2015 erwartet die Kommission hier eine markante Verbesserung, damit einem die Farbpunkte das Lesen und Interpretieren der Rechnung tatsächlich erleichtern. Die KAPF hat alle Aufgabenbereiche beraten und ihnen – auch auf Empfehlung der Fachkommissionen – einstimmig oder grossmehrheitlich zugestimmt. Mit der in der Synopse aufgeführten Abweichung bei den abzuschreibenden Vorstössen stimmt die KAPF den Anträgen der Regierung zu Jahresbericht und Jahresrechnung 2014 zu. Ich danke dem Regierungsrat und der Verwaltung für die Beantwortung unserer Fragen sowie der Finanzkontrolle, den Fachkommissionen und Kommissionsmitgliedern für die gewissenhafte Prüfung. Allgemeine Aussprache Hans Pauli, SVP, Oftringen: Die SVP-Fraktion ist mit der vorliegenden Rechnung 2014 nicht in allen Teilen zufrieden. Trotz steigenden Steuereinnahmen bei den natürlichen und juristischen Personen, sinkenden Investitionen und der Auflösung von Reserven, die eigentlich für wirklich schlechte Zeiten gedacht waren, muss erstmals seit Jahren ein negativer Rechnungsabschluss vorgelegt werden. Effektiv schliesst die Rechnung 2014 mit einem Defizit von 145,5 Millionen Franken ab. Die Wirtschaftslage hat sich ebenfalls nicht markant verbessert. Der schwache Euro sitzt uns immer noch im Nacken. Wir haben bereits bei der Rechnung 2013 auf die Wichtigkeit der Finanzkontrolle hingewiesen. Dies wiederholt sich nun wieder bei der Rechnung 2014. Es wurde festgestellt, dass die Rechnungsgrundlagen nicht immer korrekt umgesetzt worden sind. In der Folge hat das teilweise zu höheren Kosten geführt. Bei der Revision der Quellensteuer zeigten sich grosse Kontrolllücken und grosse Rückstände. Zwei Informatikprojekte wurden abgebrochen. Interne sowie organisatorische Mängel bei der Projektentwicklung waren dafür verantwortlich. Die SVP verlangt, dass diese Feststellungen und Umstände umgehend angegangen werden. Griffige Massnahmen zur Beseitigung des strukturellen Defizits müssen nun dringend umgesetzt werden. Wir meinen damit, dass nun echte Sparmassnahmen folgen müssen. Die Ausgaben sind zwingend nach den Einnahmen zu richten. Die SVP wird aufgrund der Situation nicht allen Anträgen einstimmig zustimmen können. Ich komme zum Antrag 1: Diesen lehnen wir ab, vor allem, weil beim Aufgabenberiech (AB) 535 Gesundheitsversorung keine Besserung ersichtlich ist. Den Anträgen 2 und 3 stimmen wir zu. Dem Antrag 4, Abschreibungen von 20 und Aufrechterhaltung von 88 Motionen, Postulaten und Anfragen stimmen wir zu. Den Anträgen des Regierungsrats und der Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) stimmen wir zu. Die Anträge der Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) und der Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) lehnen wir hingegen ab. 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0910-0911 2557 Viviane Hösli, SP, Zofingen: Erstmals seit elf Jahren verzeichnen wir rote Zahlen – und keiner ist überrascht! Anscheinend sei man nur deswegen nicht überrascht, weil man von dieser Entwicklung schon länger – etwa im Zusammenhang mit der Leistungsanalyse – gewusst habe. Mit Verlaub – diese Kritik geht sowohl an den Regierungsrat als auch an die Bürgerlichen in diesem Parlament – diese Entwicklung hat sich schon länger abgezeichnet, nämlich vor fünf oder zehn Jahren. Man hat willentlich und wissentlich entgegen allen Anzeichen gehandelt, weil dies der Parteidoktrin der leeren Staatskasse entspricht. Oder man hat wider besseren Wissens gehandelt, weil man auf das Prinzip Hoffnung gesetzt hat – nämlich, dass die Einnahmen schön weitersprudeln? Wir bleiben dabei: Wir haben in erster Linie ein Einnahmenproblem. Uns fehlen die Einnahmen aus den unvernünftigen Steuersenkungen der letzten beiden Revisionen. Seit der Beantwortung unserer Interpellation nach den finanziellen Effekten der Änderungen des Steuergesetzes wissen wir es noch genauer: Über 200 Millionen Franken Steuergeschenke sprechen eine deutliche Sprache. Weiterhin zu negieren, dass der Kanton Aargau ein Einnahmenproblem hat, wäre ignorant und verantwortungslos. Wenn wir ein Ausgabenproblem haben, dann hat sich dieses angekündigt und die Mehrheit hier im Grossen Rat hat es ausgeblendet – wohl auch nach dem Prinzip Hoffnung. Sowohl die Einnahmen- als auch die Ausgabenprobleme, die wir heute haben, hätten wir alle viel früher sehen können. Oder Sie hätten sie sehen können, wenn Sie denn gewollt hätten. Wer ist denn seit 2009 noch überrascht, wenn beispielsweise die Nationalbankmillionen ausbleiben? Wieso hat man das Sparkässeli namens Bilanzausgleichsreserve als bodenlos angesehen? Welche Einnahmenausfälle waren uns mit den Steuergesetzrevisionen angekündigt worden? Was ist denn neu an der Kostendynamik im Gesundheitswesen? Oder warum sind Sie über höhere Personalkosten überrascht, wenn wir beispielsweise bei der Polizei auf Befehl des Volkes mehr Stellen haben und wenn wir im Grossen Rat weitere Stellen im Bereich Justiz schaffen? Hören Sie bitte damit auf, in diesem Zusammenhang den Abbau von Stellen in der Zentralverwaltung zu fordern. Diese ist nicht gewachsen. Im Vergleich zu anderen Kantonen – auch unseren Referenzkantonen – sind wir unterdurchschnittlich dotiert. Das Stellenwachstum war von uns gewollt: Sie und wir haben das zu verantworten, ebenso die Bevölkerung mit Entscheiden an der Urne. Eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger will, dass ein ganz kleiner Teil der Sparmassnahmen aus der Leistungsanalyse nicht umgesetzt wird. Wir hätten da gerne auch andere, schwerwiegende Massnahmen zu Fall gebracht, das dürfen Sie uns glauben. Dies auch an die Adresse der FDP, die es in ihrer Medienmitteilung nach der Abstimmung nicht lassen konnte, die Linken sowie die Konservativen – wer fühlt sich jetzt angesprochen? – für den ganzen Schlamassel verantwortlich zu machen. Die finanzielle Situation des Kantons haben offensichtlich wir mit dem Abstimmungskampf gegen diese 15 Massnahmen angerichtet. Bitten nehmen Sie im Hinblick auf das, was Sie angekündigt haben, zur Kenntnis: Das Volk ist nicht mehr bereit, all ihre Abbaumassnahmen mitzutragen. Das hat diese Abstimmung am 8. März 2015 ganz klar gezeigt. Optimistisch, wie es unserer grundsätzlichen Haltung entspricht, sehen wir, der ganzen Ausgangslage zum Trotz, auch einen kleinen Lichtstreifen am Horizont: 1. Man kann offensichtlich klüger werden. 2. Der Finanzdirektor spricht zwischenzeitlich auch von Korrekturen auf der Einnahmenseite. Was wohl damit gemeint ist? Sogar der SVP ist zwischenzeitlich bewusst geworden, dass die Grundbuchabgaben das "Fuder" vielleicht doch überladen und lässt neuerdings mit sich über einen Aufschub diskutieren. Ausserdem soll doch endlich mit diesen teuren und unnötigen Informatikprojekten aufgehört werden. Da antworte ich nur: Zurück zur Schreibmaschine. Die FDP differenziert sogar ein bisschen: Sie sieht Sparpotenzial bei der Bildung und der Gesundheit. Steuererhöhungen kämen aber nicht in Frage. Aber auf keinen Fall dürfen der Mittelstand und die KMU (kleine und mittlere Unternehmen) mehrbelastet werden. Von der CVP weiss man nicht so genau, was sie will. Sie hofft auf ihrer Homepage, dass die Leistungsanalyse angenommen wird und verliert sonst kein weiteres Wort mehr über die finanzielle Lage des Kantons. Dafür übertitelt sie zynisch einen Artikel wie folgt: Gesunde Mitarbeiter im gesunden Unternehmen (solange es nicht der Kanton ist). Daneben ist sie begeistert über den bürgerlichen Schulterschluss. Seit heute wissen wir auch, dass die CVP gerne eine Kopfsteuer 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0911 2558 einführen möchte. Bei den Nationalratswahlen im Herbst werden wir sehen, welcher Salat hier – mit oder ohne Schulterschluss – angerichtet wird. Wir verlangen klar, dass das Volk mitentscheiden darf. Wenn nicht, dann werden wir unsere nachhaltigen Ideen für den Kanton Aargau früher oder später trotzdem an die Urne bringen. Der Dank der SP-Fraktion gilt insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesem Kanton, die trotz schwierigen Voraussetzungen Grosses leisten. Zum Schluss noch eine Detailbemerkung, die ich jetzt hier anbringe, damit ich es später nicht muss: Für uns sind die 4,8 Millionen Franken stossend, die für Ruhegehälter des Regierungsrats eingesetzt werden, um die Veränderungen des technischen Zinssatzes auszugleichen. Wir fordern den Regierungsrat auf, endlich vorwärts zu machen mit dem Ruhegehaltsdekret. Robert Obrist, Grüne, Schinznach: Die Fraktion der Grünen nimmt den Jahresbericht mit Jahresrechnung 2014 zur Kenntnis. Das Defizit von 145,5 Millionen Franken vor dem Griff in die ohnehin bald leere Bilanzausgleichsreserve beunruhigt auch uns. Zu den Fakten: Die Steuerträge sind im Vergleich zum Vorjahr um 19,7 Millionen Franken oder 0,9 Prozent gestiegen. Der Aufwand beim Verwaltungspersonal ist um 0,6 Prozent gesunken. Derjenige bei den Lehrpersonen ist um 1,4 Prozent gestiegen. Total gibt es beim Personalaufwand einen Zuwachs von 0,6 Prozent. Damit ist dieser weniger stark gestiegen als die Steuereinnahmen. Wer also behauptet, der Staat wachse uferlos und werde aufgebläht, hält sich nicht an Zahlen, sondern pflegt Mythen. Dasselbe gilt für die Staatsquote. Hier macht es Sinn, Kanton und Gemeinden gemeinsam zu betrachten. Mit einer Quote von 16,7 steht der Kanton Aargau im Vergleich zu unseren Nachbarkantonen mit den Werten 21,5 (Bern), 19,4 (Luzern), 18,4 (Basel-Landschaft), 19,3 (Solothurn) sehr gut da. Einzig der Kanton Zürich weist mit 16,4 einen leicht tieferen Wert aus. Wer also behauptet, die Verwaltung im Kanton Aargau sei überdotiert und die Staatsaufgaben überdimensioniert, hält sich nicht an die Fakten. Zu den Kennzahlen: Die Grünen Aargau sind wenig erstaunt, dass die budgetierte nominelle Veränderung des Bruttoinlandprodukts (BIP) von 2,8 Prozent bei Weitem nicht erreicht wurde. Sie lag vielmehr bei 1,5 Prozent. Wir sind uns bewusst, dass ein unbegrenztes Wachstum in einer begrenzten Welt keine sinnvolle Strategie darstellt. Wir müssen zwingend unseren ökologischen Fussabdruck verkleinern; der Weg dorthin führt sicher nicht über steigende Bruttoinlandprodukte, sondern zwangsläufig mit einer ressourcenschonenden Wirtschaft. Der Regierungsrat und die Mehrheit des Grossen Rats haben es in der Vergangenheit versäumt, eine Finanzpolitik zu formulieren, die das absehbare Erodieren von Erträgen bei der Nationalbank und insbesondere bei den Beteiligungen berücksichtigt. Dass zusätzlich die Ertragsseite durch Steuersenkungen geschwächt wurde, hat massgeblich zum schlechten Jahresergebnis 2014 beigetragen. Wir fordern Regierungsrat und Parlament deshalb dringend auf, das bestehende strukturelle Defizit anzugehen. Die Volksabstimmung vom 8. März 2015 hat klar gezeigt, in welcher Richtung das erfolgen soll: Nein zum Kahlschlag, Nein zu weiteren Sparpaketen, Ja zu einem Staat, der seinen Verpflichtungen in den Bereichen Bildung, Natur, Kultur und Innovationsförderung nachkommt und der die dafür benötigten Mittel bereitstellt. Zu den Anträgen 1 – 3 des Regierungsrats werden wir Ja sagen; der Schaden ist angerichtet, wir erwarten, dass die Lehren daraus gezogen werden. Zum Antrag 4, insbesondere zum Postulat 13.117, wird Gertrud Häseli einen Antrag stellen. Sander Mallien, GLP, Baden: Jahresbericht und Jahresrechnung enthalten auch für die GLP keine Überraschungen oder zumindest wenig positive. Die GLP nimmt Kenntnis und wird Bericht und Rechnung genehmigen. Sämtliche Anträge auf Aufrechterhaltung von Vorstössen, insbesondere auch diejenigen der Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) und der Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) wird die GLP grossmehrheitlich unterstützen. Von der Berichterstattung über die Tätigkeit der Finanzkontrolle wird ebenfalls Kenntnis genommen. 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0911 2559 Silvan Hilfiker, FDP, Oberlunkhofen: 145 Millionen Defizit, 108 Millionen Ausgabenwachstum und 150 neue Stellen: Die Jahresrechnung löst bei der FDP keine Begeisterung aus – im Gegenteil. Wir sind besorgt, und zwar aus folgenden Gründen: Erster Grund; das Defizit: Auch in diesem Jahr musste ein bedeutender Betrag aus der Bilanzausgleichsreserve entnommen werden, um das Defizit künstlich zu drücken. 80 Millionen Franken im letzten Jahr und 43 Millionen Franken im Vorjahr – insgesamt wurden der Bilanzausgleichsreserve in den letzten beiden Jahren 123 Millionen Franken entnommen. So kann es nicht weitergehen. Die Bilanzausgleichsreserve beträgt nur noch 109 Millionen Franken! Sie können selber ausrechnen, wie lange wir uns dies noch erlauben können. Die Bilanzausgleichsreserve ist dazu da, Schwankungen im Staatshaushalt auszugleichen, nicht jedoch, um ein strukturelles Defizit zu verkraften. Zweiter Grund; das Ausgabenwachstum: Der bereinigte Aufwand stieg im 2014 gegenüber dem Vorjahr um 108 Millionen oder um 2,5 Prozent. Im gleichen Zeitraum wuchs die Aargauer Wirtschaft aber um 1,3 Prozent. Wir stellen fest: Damit wuchsen die Staatsausgaben stärker, als dies die Wirtschaft im gleichen Zeitraum zu tun vermochte. Daraus resultiert letztlich ein Anstieg der Staatsquote. Wir stellen fest: Wir haben ein Ausgabenproblem. Der dritte Grund; das Stellenwachstum: Wenig überraschend sind die Stellen erneut angewachsen – und zwar um diese 1,3 Prozent oder 150 Stellen. Der Anstieg ist primär auf die Erhöhung der Anzahl Lehrpersonen zurückzuführen, was der FDP aber trotzdem nicht gefällt. Jedoch gefällt uns, dass sich das Stellenwachstum insgesamt verlangsamte. Im 2013 wuchsen die Stellen nämlich noch um knapp 4,0 Prozent oder 450 Stellen. Die Verlangsamung des Wachstums nehmen wir erfreut zur Kenntnis. Der nächste Schritt ist nun die Änderung des Vorzeichens, nämlich von einem Plus in ein Minus. Den Bericht der Finanzkontrolle nehmen wir zur Kenntnis. Die FDP erwartet von den Departementen, dass die Empfehlungen entsprechend umgesetzt werden. Erlauben Sie mir noch einen kurzen Ausblick: Die finanzielle Situation des Kantons Aargau ist angespannt und für die kommenden Jahre zeichnen sich weitere Fehlbeträge in der Höhe von bis zu 100 Millionen Franken ab. Es ist unumgänglich, den Staatshaushalt durch Einsparungen zu sanieren. Nur so bleiben die Standortqualität und die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons erhalten. Deshalb sind die Personalkosten, die Sach- und Betriebsaufwendungen und die Anzahl Projekte zu reduzieren. Mit diesen Massnahmen muss letztlich eine Senkung der Staatsquote erreicht werden. Die Senkung muss stärker ausfallen, als bisher im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) dargestellt. Zusammenfassend: 145 Millionen Defizit, 108 Millionen Ausgabenwachstum und 150 neue Stellen: Die FDP ist besorgt und wird alles daran setzen, die hohe Standortqualität und Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Aargau zu sichern. Wir stimmen allen Anträgen zu. Lilian Studer, EVP, Wettingen: Rote Zahlen sind nie erfreulich. Trotzdem kommen diese nicht ganz unerwartet – auf alle Fälle nicht für die EVP-Fraktion. In den letzten Jahren wurden wir stets mit einem guten Abschluss und Gewinnanteil verwöhnt. Unsichere Faktoren gibt es aber immer. Letztes Jahr waren es das Ausbleiben einer Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank sowie die Globalbudgetüberschreitung. Beides ist aus Sicht der EVP verständlich und nachvollziehbar. Bei all dem darf man die Einführung der Steuergesetzrevision sowie das Bevölkerungswachstum nicht vergessen. Die EVP genehmigt den Jahresbericht, die Jahresrechnung sowie die Berichterstattung über die Tätigkeit der Finanzkontrolle. Die Details wurden in den Kommissionen überprüft und besprochen. Mit grosser Wahrscheinlichkeit gibt es von unserer Seite her diesbezüglich keine Wortmeldungen. Für uns wichtig ist der Ausblick. Wie geht es weiter? Bei der Einführung der Bilanzausgleichsreserve war man sich schon frühzeitig bewusst, dass auch schlechtere Rechnungsergebnisse eintreffen können. Allen von uns ist klar: Diese Bilanzausgleichsreserve ist nur für wenige Jahre eine Lösung. Sparübungen wurden bereits angekündigt. Wo es sinnvoll ist, wird sich die EVP konstruktiv in die Debatte einbringen. Wir haben dies auch schon getan, ich denke diesbezüglich an die Leistungsanalyse. Eine Vorwarnung, liebe Kolleginnen und Kollegen: Einen ausgepressten Staat können wir uns nicht leisten! Es gibt Grenzen – und diese wurden zum Teil schon überschritten. Die 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0911 2560 EVP hofft bei der kommenden Budgetierungsrunde auf vernünftige Vorschläge des Regierungsrats und auf eine konstruktive Debatte. Die Auswirkungen eines Sparvorschlags müssen auch mitberücksichtigt werden. Zuletzt möchte sich die EVP-Fraktion beim Regierungsrat und der Verwaltung für die geleistete Arbeit bedanken. Nicht alle von uns sind immer mit allem einverstanden, oft gäbe es noch Wünsche. Doch wir müssen uns stets vor Augen führen: Unser Staat funktioniert! Und viele von uns hier geben dafür ihr Bestes! Das müssen wir berücksichtigen und würdigen. Darum möchte ich ein herzliches Dankeschön aussprechen. Wir stimmen den Berichten wie auch der Jahresrechnung zu. Ralf Bucher, CVP, Mühlau: Zu Viviane Hösli: Es freut mich, dass Sie sich auf unserer Homepage schlaumachen. Es stellt sich die Frage, ob man alle paar Wochen die Stellungnahme oder die Position wieder erneuern muss. Wir halten an unserer Position fest. Ich werde sie heute gerne bekannt geben. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat dem Kanton Aargau richtiggehend einen Strich durch die Rechnung gemacht. Die ausbleibenden 52 Millionen Franken waren – nebst der hohen Kostendynamik im Bereich der Spitalfinanzierung, welcher die CVP sehr besorgt gegenübersteht – der Hauptgrund für die roten Zahlen, die der Kanton Aargau zum ersten Mal seit elf Jahren schreibt. Der Jahresbericht ist ein Blick in die Vergangenheit, von welchem wir Erkenntnisse für die Zukunft ableiten sollten. Wichtig erscheint der CVP, dass die allgemeinen Herausforderungen im Bereich der öffentlichen Finanzen aktiv angegangen werden. Entsprechend hat die CVP denn auch die Leistungsanalyse unterstützt, wie Viviane Hösli ebenfalls bemerkt hat. Dass diese der erste Schritt hin zu einer nachhaltigen Finanzpolitik war, verdeutlichen die aktuell bekannten Herausforderungen im Rahmen des laufenden Budget- und AFP-Prozesses. So werden wir im Herbst der Kostendynamik richtigerweise entgegentreten müssen und auch nicht um Stellenabbau oder Verzicht auf geplanten Stellenaufbau herumkommen. Die CVP verlangt vom Regierungsrat einen ausgewogenen Vorschlag, wie die nächsten Jahre wieder ausgeglichen ausgestaltet werden können. Nebst der Senkung des Personalaufwands, verbunden mit Effizienzsteigerungen und Abbau von unnötiger Bürokratie, die leider nach wie vor besteht, sieht die CVP eine konsequente Optimierung der Projekte bezüglich Kosten und Dringlichkeit als zentrale Elemente. Wichtig ist auch eine Anpassung der Lohnstruktur – es braucht nicht für jede Stelle einen Hochschulabschluss – und eine Optimierung der Arbeitsplätze – nicht jeder Teilzeitangestellte braucht beispielsweise einen eigenen Arbeitsplatz. Weiter muss vorderhand auf die Umsetzung – da bleiben wir auch dabei – der Grundbuchabgabenreduktion verzichtet werden. Zurück zum Jahresbericht und zur Jahresrechnung: Die CVP-Fraktion wird den Anträgen 1, 2 und 3 zustimmen und erinnert nochmals an den Handlungsbedarf bei den Finanzen, welcher mit der Schuldenbremse, wo jedes neue Defizit innerhalb von fünf Jahren abgetragen werden muss, automatisch gegeben ist. Wir haben hier vor allem eine Verantwortung gegenüber unseren kommenden Generationen, die wir nicht auf einer Schuldenlast sitzen lassen wollen. Beim Antrag 4 folgt die CVP der Kommission GSW und möchte den Auftrag 13.57 betreffend Prüfung und eventueller Förderung des Projekts Zeitvorsorge von Therese Lepori aufrechterhalten. Roland Basler, BDP, Oftringen: Vor einem Jahr hat mein Votum mit den Sätzen begonnen: Alle Jahre wieder, eine schwarze Null dank unserer Bilanzausgleichsreserve! Das wäre dieses Jahr schamlos gelogen! Gelogen wäre es, weil wir wissen, dass die Jahresrechnung 2014 einen Aufwandüberschuss von 65,5 Millionen Franken ausweist. Schamlos gelogen wäre es, weil dieser Aufwandüberschuss trotz der Entnahme von 80 Millionen Franken aus der Bilanzausgleichsreserve zu Stande gekommen ist. Das heisst, dass der Kanton Aargau in der Finanzierungsrechnung 2014 eigentlich ein Defizit von 145,5 Millionen Franken eingefahren hat. Von einer Punktlandung, wie noch letztes Jahr, kann diesmal definitiv keine Rede mehr sein – das ist am Ziel vorbeigeschossen. 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0911 2561 Die BDP-Fraktion nimmt dieses Resultat mit Bedauern zur Kenntnis und hofft auf kompromissbereite Parteien für fruchtbare Budgetberatungen im kommenden Herbst – trotz eines Wahljahrs. Dies, damit der gesetzliche Auftrag der Schuldenbremse wahrgenommen werden kann. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Kontrolle der Staatsausgaben eine vordringliche Aufgabe von Regierungsrat und Parlament ist und wir sind nach wie vor der Meinung, dass auf eine Budgetierung der Nationalbankmillionen verzichtet werden sollte. Genau diese fehlenden 52 Millionen Franken der Nationalbank sind der Hauptgrund für den Fehlbetrag in der Finanzierungsrechnung. Die BDP weist allerdings darauf hin, dass wir in der Erfolgsrechnung 2014 einen Aufwandanstieg von 76,1 Millionen Franken und eine Ertragsminderung von 4,6 Millionen Franken gegenüber der Erfolgsrechnung 2013 haben. Das zeigt klar auf, dass wir aufwandseitig ein grösseres Problem haben. Aber auch einnahmenseitig besteht noch Regulierungspotenzial. Wie schon letztes Jahr, haben wir in dieser Jahresrechnung in den Aufgabenbereichen 535 Gesundheitsversorgung und 310 Volksschulen Globalbudgetüberschreitungen zu beklagen. Auch wenn diese Überschreitungen erklärt wurden und nachvollziehbar sind, sollte mit unterjährigen Kontrollen seitens der Finanzkontrolle darauf geachtet werden, dass diese in Zukunft minimiert oder gar eliminiert werden können. Allerdings ist es eine erfreuliche Tatsache, dass die Globalbudgets im Jahr 2014 gesamthaft um rund 10 Millionen Franken unterschritten wurden. Aufgrund dieser Tatsachen wird die BDP die Globalbudgetüberschreitungen genehmigen. Die aufmerksamen Prüferinnen und Prüfer der Finanzkontrolle haben auch dieses Jahr erfolgreich gegraben und die eine oder andere unangenehme Tatsache ans Licht gebracht. Wieder einmal haben Informatikprojekte zu Reklamationen geführt. Es sind dies die Projekte LAEDAG (langfristige Archivierung elektronischer Daten im Kanton Aargau) und CaseNet (Software der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde). In beiden Fällen waren interne, organisatorische sowie technische Mängel bei der Projektentwicklung dafür verantwortlich, dass die Projekte abgebrochen werden mussten. Weiter hat sich gemäss Finanzkontrolle offenbart, dass bei der Beschaffung von Informatikmitteln Regelungsbedarf bezüglich Offenlegung möglicher Interessenskonflikte besteht. Des Weitern hat die Finanzkontrolle festgestellt, dass Rechtsgrundlagen nicht immer korrekt umgesetzt wurden, was teilweise zu höheren Kosten geführt hat. Wir erwarten, dass die aufgedeckten Mängel in Zukunft behoben werden und gerade bei Informatikprojekten mit mehr Seriosität bei der Projektabwicklung gearbeitet wird. Dies, damit auch dort ein paar Franken weniger ausgegeben werden müssen. Die BDP dankt der Finanzkontrolle, unter der Leitung von Herrn Werner Augstburger, Frau Karin Geiger sowie sämtlichen Mitarbeitenden für die gewissenhafte und seriöse Arbeit. Einen zusätzlichen Dank möchte die BDP auch den Mitarbeitenden der geprüften Stellen aussprechen. Sie haben die Finanzkontrolle im Sinne der gemeinsamen Sache stets unterstützt. Folglich wird die BDP - dem Antrag 1, den Globalbudgetüberschreitungen in den AB 310 und 535, mit Bauchschmerzen zustimmen. - den Globalbudgetüberschreitungen, welche kompensiert werden konnten, selbstverständlich zustimmen. - den Jahresbericht mit Jahresrechnung 2014 der 44 Aufgabenbereiche gemäss Antrag 3 genehmigen. - bei Antrag 4 die Aufrechterhaltung der Geschäfte gemäss den Anträgen der Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV), Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) und Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) unterstützen. Ebenfalls zustimmen werden wir der Abschreibung von 18 sowie der Aufrechterhaltung von 91 Geschäften. Dies alles unter der Voraussetzung, dass in der Detailberatung nicht neue Erkenntnisse auftauchen. Andreas Glarner, SVP, Oberwil-Lieli: Geschätzte Frau Hösli, Sie haben mich nach vorne gerufen, weil Sie das Wort Steuergeschenke erwähnten. Wer das Wort Steuergeschenke verwendet, geht davon aus, dass alles, was wir "sauer" erwerben, zunächst einmal dem Staat gehört und er uns dann 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0911 2562 liebevoll etwas davon zurückgibt. Diese Annahme ist definitiv falsch. Es gibt allerdings im Aargau tatsächlich Steuergeschenke, nämlich für jene 67,0 Prozent der Bürgerinnen und Bürger, die keine Vermögenssteuer bezahlen. Ihre Partei möchte das nicht ändern. Hingegen sollen jene, die bereits Vermögenssteuern bezahlen, noch mehr bezahlen. Sie haben davon gesprochen, dass der Aargau ein Einnahmenproblem hätte. Nur ein paar Zahlen: Jahresbericht 2005 – 2014: Steigerung der Personalkosten 37,0 Prozent, Steigerung des Sachaufwands 69,0 Prozent, Steigerung Dienstleistungen/Honorare 92,0 Prozent und Steigerung Löhne Lehrpersonen 38,0 Prozent. Im gleichen Zeitraum stieg der Landesindex der Konsumentenpreise nur um 3,7 Prozent, das oft zitierte Bevölkerungswachstum nur um 11,0 Prozent und die Steuern um 40,0 Prozent. Sie sehen, es ist nicht ein Problem der Steuereinnahmen, sondern eher der liederliche Umgang mit unserem sauer verdienten Geld. Nehmen wir den oft und liebevoll gehätschelten Bereich der Bildung auf der sozialistischen Seite: Bei 10,0 Prozent weniger Schülern in zehn Jahren haben wir 35,0 Prozent mehr Geld ausgegeben und die Bildungskosten Volksschule haben inzwischen 900 Millionen Franken erreicht. Pro Jahr sind das insgesamt 1,6 Milliarden Franken für die Bildung; 48,0 Prozent mehr in zehn Jahren! Das sei den Sozialisten ins Stammbuch geschrieben. Wie hat es unsere liebe Frau Margaret Thatcher doch gesagt: "Das Problem der Sozialisten ist, dass ihnen irgendwann das Geld der anderen Leute ausgeht." Werner Augstburger Leiter Finanzkontrolle: Sie haben von uns wiederum eine umfangreiche, hauptsächlich revisionsbezogene, Berichterstattung über unsere Tätigkeit im 2014 erhalten. Wir haben feststellen dürfen, dass unsere Revisionsergebnisse nochmals vermehrter in die Beratungen der Fachkommissionen eingeflossen sind. Dies unterstützt unsere Tätigkeit, erhöht aber gleichzeitig auch Ihre Erwartungshaltung an uns. Wir werden weiterhin alles daran setzen, diese zu erfüllen. Geänderte Rahmenbedingungen wie die Änderung des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen oder die Anpassung der Schweizer Prüfungsstandards, an denen sich die Finanzkontrolle auszurichten hat, sind herausfordernd für uns, indem die Prüfungsstrategien umfangreich angepasst werden müssen. Selbstverständlich werden wir alles daran setzen, unsere Aufgabe auch künftig als unabhängige, politisch neutrale Fachbehörde zugunsten eines ordnungs- sowie rechtmässigen Finanzgebarens zu erfüllen. So werden wir auch weiterhin aus kritischer Distanz Optimierungsbedarf benennen. Neben unserem Tätigkeitsbericht haben Sie auch unseren Bericht über die Prüfung des Jahresberichts mit Jahresrechnung 2014 erhalten. Dieser Bericht ist im Sinne eines Bestätigungsberichts der Revisionsstelle zu verstehen, der summarisch die Ergebnisse aus den einzelnen Revisionen zusammenfasst. Ausführlichere Informationen haben die Fachkommissionen aus den ihnen unterbreiteten detaillierten Revisionsberichten entnehmen können. Die Finanzkontrolle empfiehlt in ihrem Bestätigungsbericht vom 23. April 2015 die vorliegende Jahresrechnung 2014 zur Genehmigung, da die festgestellten Sachverhalte das Gesamtbild der Jahresrechnung 2014 nicht grundlegend verändern. Roland Brogli, Regierungsrat, CVP: Der vorliegende Jahresbericht 2014 ist der erste Jahresbericht, der nach den revidierten rechtlichen Bestimmungen ausgestaltet worden ist. Vielleicht haben Sie das bemerkt. Der Regierungsrat blickt, wie auch der Grosse Rat, auf ein intensives Jahr 2014 zurück. Zum ersten Mal – Sie haben das festgestellt – seit elf Jahren schreibt der Kanton Aargau rote Zahlen. Die angespannte finanzielle Lage im Kantonshaushalt, welche die Erarbeitung und Umsetzung der Leistungsanalyse erforderlich machte, prägte denn auch das Berichtsjahr. Dennoch konnten im Jahr 2014 wichtige strategische und wegweisende Vorhaben vorangetrieben werden. Ich möchte betonen: Die Standortqualität im Kanton Aargau ist im interkantonalen und internationalen Vergleich nach wie vor überdurchschnittlich gut. Zu diesem Schluss kamen in den vergangenen Jahren verschiedene Untersuchungen von Banken und Forschungsstellen. Daran hat sich nichts geändert. 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0911 2563 Der Kanton Aargau ist nach wie vor ein sehr guter Standort für die Wirtschaft und er ist ein attraktiver und beliebter Wohnort. Vor einem Jahr habe ich meine Ausführungen hier vor dem Plenum mit einem Ausblick abgeschlossen und festgehalten, dass wir 2014 mit grossen finanziellen Herausforderungen konfrontiert sein werden. Diese Prognose hat sich leider bestätigt. Vor allem die Ertragsausfälle bei den Beteiligungen sind eingetroffen. Schon Anfang 2014, im Januar, wurde bekannt, dass der Ausfall der Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) ein Loch in das Jahresergebnis reissen würde. Trotz grosser Anstrengungen konnten wir ein Defizit nicht verhindern. Nach elf erfolgreichen und ununterbrochenen positiven Rechnungsabschlüssen weist die Jahresrechnung nun erstmals wieder ein deutliches Defizit in der Höhe von 65,5 Millionen Franken auf. In den letzten beiden Jahren 2012 und 2013 konnte dank der Bilanzausgleichsreserve ein Defizit vermieden und eine schwarze Null erzielt werden. Die Bilanzausgleichsreserve spielt auch im Ergebnis 2014 eine wesentliche Rolle. Ohne die im Budget vorgesehene Auflösung von 80 Millionen Franken aus der Bilanzausgleichsreserve hätte gar– es wurde auch schon gesagt – ein Defizit von 145,5 Millionen Franken resultiert. Dies zeigt, meine Damen und Herren, die Tragweite dieses Rechnungsabschlusses. Mit dem Resultat kommt zum ersten Mal seit ihrer Einführung die Schuldenbremse zur Anwendung. Die Schuldenbremse verlangt per Gesetz, dass das Budgetjahr 2016 und die folgenden Planjahre so auszugestalten sind, dass der Fehlbetrag über fünf Jahre abgetragen wird. Das Defizit belastet also die Jahre 2016 bis 2020 zusätzlich mit gut 13 Millionen Franken jährlich. Dieser Zusatzaufwand muss im neuen AFP 2016 – 2019 berücksichtigt werden. Noch ein Wort zu den Steuern: Bei den Kantonssteuern der natürlichen Personen wurde der budgetierte Wert leicht übertroffen. Gegenüber dem Rechnungsergebnis 2013 haben die Einkommens- und Vermögenssteuern um 14,7 Millionen Franken oder 0,9 Prozent zugenommen. Ein etwas anderes Bild zeigt sich bei den Kantonssteuern der juristischen Personen, also Gewinnund Kapitalsteuern. Dort wurde der budgetierte Ertrag nicht erreicht. Das Ergebnis liegt mit 399,5 Millionen Franken zwar leicht über dem Vorjahr 2013, jedoch um 27,5 Millionen Franken oder 6,4 Prozent unter dem Budget. Das Gesamtergebnis der kantonalen Steuern, also inklusive den Grundstückgewinnsteuern, den Erbschafts- und Schenkungssteuern, Nachsteuern, Bussen, Zinsen und Verluste weist gegenüber der Rechnung 2013 ein Wachstum von 0,9 Prozent auf und liegt mit 8,3 Millionen Franken Abweichung nur um 0,4 Prozent unter dem Budget. Es kann hier also erneut von einer Punktlandung bei der Budgetierung gesprochen werden. Ich mache nur kurz eine Gesamtwürdigung und gebe Ihnen noch einen Ausblick. Ich sage es deutlich: Das vorliegende Rechnungsergebnis 2014 ist unbefriedigend. Wir sind nach elf Jahren erstmals wieder in die roten Zahlen gerutscht. Problematisch ist vor allem der Umstand, dass die grösseren Budgetüberschreitungen weitgehend durch fremdbestimmte und kaum direkt beeinflussbare Entwicklungen verursacht wurden. Einnahmenseitig denke ich da an erster Stelle an die budgetierte, jedoch ausgebliebene Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und auch an die hohe Kostendynamik im Bereich Sicherheit, Gesundheit, Bildung und Soziales. Gleichzeitig sind die Budgetunterschreitungen im Vergleich zu den Vorjahren deutlich geringer ausgefallen. Dies zeigt, dass kaum mehr Budgetreserven bestehen. Der finanzielle Handlungsspielraum hat sich verringert und dürfte weiter abnehmen. Verschiedene finanzpolitische Risiken, wie beispielsweise die fast sicher fehlende Nationalbankausschüttung im Jahr 2016, und die massiv gedämpfte Konjunkturentwicklung aufgrund der Frankenstärke sind im gültigen AFP noch nicht berücksichtigt. Wenn wir uns die aktuelle Hochrechnung für das laufende Rechnungsjahr anschauen, sehen wir, dass die im Jahr 2015 doppelt anfallende Ausschüttung der SNB von 104 Millionen Franken bald zur Hälfte aufgebraucht sein wird. Die schwierige wirtschaftliche und finanzpolitische Situation erfordert einen sorgsamen Umgang mit den finanziellen Ressourcen und eine weiterhin ausgewogene, stabile und nachhaltige Finanz- und Sachpolitik. Der Regierungsrat setzt alles daran, die staatlichen Aufgaben auf das Notwendige und finanziell Tragbare zu beschränken. Der aktuelle Budgetprozess ist eine grosse Herausforderung – eine der grössten in meiner Amtszeit. Nur mit ausserordentlichen Anstrengungen sowohl auf der Ausgaben- wie auch auf 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0911 2564 der Einnahmenseite und weiteren Entlastungsmassnahmen wird es uns gelingen, Ihnen ein ausgeglichenes Budget 2016 vorzulegen. Meine Damen und Herren, ich bin überzeugt, auch Sie werden Ihre Verantwortung wahrnehmen und uns unterstützen. Ich bitte Sie, den Anträgen des Regierungsrats gemäss Synopse zu folgen. Detailberatung Jahresbericht mit Jahresrechnung 2014 Aufgabenbereiche Zustimmung AB 230 Arbeitssicherheit und arbeitsmarktliche Integration Pascal Furer, SVP, Staufen, Präsident der Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF): Die Finanzkontrolle hat festgestellt, dass die Kosten für die Durchführung der öffentlichen Arbeitsvermittlung und der arbeitsmarktlichen Massnahmen seit Jahren nicht korrekt abgegrenzt wurden. Dies ist zu korrigieren. Die die Rechnung einmalig belastenden 10,8 Millionen Franken sind relativ hoch. Das Finanzdepartement schlug vor, dass dieser Betrag über die durch Umstellung auf HRM2 entstandene Neubewertungsreserve erfolgsneutral ausgebucht werde. Dagegen wehrte sich die KAPF in Übereinstimmung mit der Finanzkontrolle. Es geht nicht an, Korrekturen an der Erfolgsrechnung vorbei zu verbuchen. Der Betrag wird nun zu Lasten der Rechnung 2015 verbucht. AB 430 Immobilien Pascal Furer, SVP, Staufen, Präsident der Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF): Bei diesem Aufgabenbereich haben wir über ein aktuelles Bauprojekt am Landwirtschaftlichen Zentrum Liebegg gesprochen. Dort wird eine Remise gebaut. Gemäss unseren Schätzungen baut ein Landwirt eine solche Baute für 200'000 Franken. Der Kanton hat bisher drei Architekturbüros dazu benötigt. Er hat ein erstes Projekt bei weit über 1 Million Franken abgebrochen. Schlussendlich kostet das Vorhaben etwa 1 Million Franken. Wir haben die Prozesse hinterfragt. Es will niemand daran schuld sein. Jede Amtsstelle gibt der anderen die Schuld. Wir empfehlen der Abteilung Immobilien Aargau (IMAG) dringend, die Prozesse zu überdenken. AB 535 Gesundheitsversorgung Pascal Furer, SVP, Staufen, Präsident der Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF): Bereits vor einem Jahr musste ich an dieser Stelle im Auftrag der Kommission den Regierungsrat rügen, da dieser Aufgabenbereich im Rechnungswesen nicht optimal geführt wird. Es wurde Besserung gelobt. Die Situation in diesem ausgabenstärksten Aufgabenbereich hat sich bezüglich Rechnungswesen aber leider noch nicht zur vollen Zufriedenheit von Finanzkontrolle und KAPF verbessert. Dies sollte nun vom Regierungsrat wirklich dringend korrigiert werden, zumal der Aufgabenbereich sein Globalbudget um über 21 Millionen Franken überzogen hat. Dem entsprechend notwendigen Teilantrag im Antrag 1 wurde in der Kommission denn auch nur mit 8 gegen 5 Stimmen zugestimmt. Fredy Böni, SVP, Möhlin: Das Globalbudget im AB 535 weist eine Budgetüberschreitung – wie bereits gehört – von 21,5 Millionen Franken aus. Gemäss dem Revisionsbericht stellt das einen klaren Verstoss gegen die Bestimmungen des GAF (Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0911 2565 von Aufgaben und Finanzen) dar. Am meisten zu diesem Verlust beigetragen haben interkantonale Behandlungen in der Rehabilitation mit 11,7 Millionen Franken, aber auch die Bereiche Prämienverbilligung, Akutspitäler und Psychiatrie sind betroffen. Das Departement ist aufgefordert, dringend etwas gegen diese Entwicklung zu unternehmen. Entweder werden die Budgets in Zukunft den Gegebenheiten angepasst und diese Kosten im Departement Gesundheit und Soziales (DGS) entsprechend kompensiert, oder man versucht mit aller Kraft, dem Trend entgegenzuwirken. Was unsere Fraktion in Alarmzustand versetzt, ist die Tatsache, dass die durchschnittlich höheren Fallpauschalen bei den Akutspitälern statt bei den budgetierten 9'500 Franken pro Fall neu bei 9'900 Franken liegen. Mit diesen gesamten Kostenüberschreitungen wird das Szenario A der "Finanzierbaren Aargauer Gesundheitspolitik", auf das wir uns hier in diesem Rat geeinigt haben, deutlich übertroffen. Das bereitet uns grosse Sorgen. Um ein Zeichen zu setzen, lehnen wir die Kostenüberschreitung ab. Geschätzte Grossrätinnen und Grossräte, Pascal Furer hat es in seinem Votum vorhin angedeutet: Was uns von der Gesundheitspolitik her besonders zu denken gibt, sind die Bemerkungen des Revisionsberichts über die Buchführung im DGS. Es sind vor allem die Beurteilung transitorischer Passiven im Bereich für verlustige Prämienforderungen in der Höhe von 15,6 Millionen Franken oder auch Zweifel an der Korrektheit der passiven Rechnungsabgrenzungen im Bereich der Krankenkassenprämienverbilligung in der Höhe von immerhin 26,4 Millionen Franken durch fehlende Dokumentation. Wir empfehlen Frau Regierungsrätin Hochuli, das Dossier Rechnungswesen im DGS zur Chefsache zu machen und die verschiedenen pendenten Projekte – Totalrevision Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG), familienergänzende Kinderbetreuung, Gesundheitspolitische Gesamtplanung (GGpl) oder die unnötige sozialpolitische Planung – entsprechend in die Schublade zu legen. AB 615 Energie Pascal Furer, SVP, Staufen, Präsident der Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF): Es stellte sich heraus, dass beim Ziel 615Z002 die Indikatoren 4, 5 und 11 falsch sind. Die korrekten Zahlen lauten für den Jahresbericht 2014 bei Indikator 4: 3'995, bei Indikator 5: 11'260 und bei Indikator 11: 24'725. Aufrechterhaltungen und Abschreibungen von Vorstössen Seit der Drucklegung des Jahresberichtes wurden im Rahmen der betreffenden Sachgeschäfte folgende in der Botschaft aufgeführten Vorstösse bereits abgeschrieben: 12.147 (Botschaft Seite 27) 12.37, 12.38, 12.97, 12.113, 12.178 (Botschaft Seite 40) 12.212 und 12.244 (Botschaft Seite 42) 12.133, 12.148, 12.198 (Botschaft Seite 43) Abschreibungen: (Seiten 25–31 der Botschaft) Antrag der Kommission BKS auf Aufrechterhaltung: (13.41) Auftrag Thomas Leitch-Frey, SP, Wohlen (Sprecher), Theres Lepori, CVP, Berikon, Stefan Haller, BDP, Dottikon, Dr. Felix Jenni, GLP, Oberwil-Lieli, Kathrin Fricker, Grüne, Baden-Dättwil, und Esther Gebhard-Schöni, EVP, Möriken-Wildegg, vom 12. März 2013 betreffend Desinteresse der Männer am Lehrberuf 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0911 2566 Thomas Leitch-Frey, SP, Wohlen, Präsident der Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS): Die Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) möchte den Auftrag mit 7 gegen 5 Stimmen, bei 1 Enthaltung, aufrechterhalten. Der Regierungsrat wird um Prüfung ersucht, eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag zu geben, welche die Frage abklärt, aus welchen Gründen immer mehr Männer den Lehrberuf meiden. Der Forschungsauftrag kann mit der Frage ergänzt werden, mit welchen Massnahmen das Interesse am Lehrberuf bei jungen Männern geweckt werden kann. In den Kantonen Basel-Landschaft, Solothurn sowie Basel-Stadt sind ähnliche Vorstösse eingereicht worden. Im Kanton Basel-Stadt ist eine entsprechende Anfrage erfolgt. Das ist kein Zufall, denn diese vier Kantone verbindet die gemeinsame Fachhochschule sowie die Meinung und die Hoffnung, dass die Fachhochschule eine solche Untersuchung in Angriff nehmen könnte. Allenfalls liessen sich auch Massnahmen aus bestehenden Untersuchungen formulieren. Ich zitiere ein paar Antworten des Regierungsrats von Basel-Stadt auf die Anfrage im Kanton BaselStadt: Eine Frage war: Wovon hängt es ab, dass die männlichen Lehrpersonen sich immer weniger für den Lehrberuf interessieren? Antwort: Zu den Gründen der Untervertretung männlicher Lehrpersonen auf der Unterstufe gibt es nur wenig gesicherte Erkenntnisse. Nächste Frage: Inwieweit spielen tiefere Löhne im Kindergarten und in der Primarschule für den Lehrermangel eine Rolle? Antwort: Darüber, ob die Frage der Besoldung zum prognostizierten Lehrermangel beiträgt, kann zum jetzigen Zeitpunkt nur spekuliert werden. Nächste Frage: Kann man durch die Minimierung der Lohnunterschiede den Lehrermangel sowie die Geschlechterdevianz aufheben? Antwort: Es ist wahrscheinlich, dass Männer ihre Berufswahl tendenziell stärker nach potenziellen Aufstiegsmöglichkeiten und Prestige und zu erwartendem Lohn ausrichten als Frauen, während Frauen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf mehr Bedeutung beimessen als Männer. Dies sind alles Mutmassungen und nichts Fundiertes. Die Antworten zeigen, dass es weder eine relevante Untersuchung noch einen Massnahmenplan gibt – wie auch, wenn nicht einmal die Grundlagen dazu erarbeitet werden. Der gegenwärtige Zustand ist aber unhaltbar. Bald werden zudem sehr viele Männer pensioniert, so dass sich der Frauenanteil weiter erhöht. Die Kommissionsmehrheit versteht nicht, aus welchem Grund der Auftrag abgeschrieben werden soll, denn der Regierungsrat hat rein gar nichts unternommen, obschon eindeutig Handlungsbedarf besteht. Die Kommission bittet Sie deshalb, der Aufrechterhaltung des Auftrags zuzustimmen. Alex Hürzeler, Regierungsrat, SVP: Der Regierungsrat und auch die anderen drei Kantone des Bildungsraums Nordwestschweiz haben in den letzten Jahren sehr wohl an dieser Thematik gearbeitet. Fazit dieser Antwort: Der Regierungsrat will diesen Auftrag abschreiben. Zum Fazit: Es gibt bereits diverse Studien zu dieser Thematik. Es ist eine Tatsache, dass insbesondere der Lehrerberuf auf der Stufe Primarschule feminisiert wurde. Denken Sie aber auch an andere Berufsfelder – beispielsweise Ärzte und Ärztinnen, diese werden in einigen Jahren auch ein Thema sein. Es gibt aber auch andere Bereiche, beispielsweise die Kindergartenstufe, wo schon immer mehrheitlich Frauen tätig waren. Dasselbe gilt für das Fach Hauswirtschaft und das Textile Werken. Diese Tendenz ist in allen deutschsprachigen Ländern in Europa erkennbar. Dies trotz aller Anstrengungen der letzten Jahrzehnte, allen Studien und allen Vorstössen – nicht nur im Aargauer Parlament. Es hat damit zu tun, dass der Lehrerberuf und die gesamte Berufswahl gegenseitig in Konkurrenz stehen. Den Fachkräftemangel, insbesondere in der Schweiz, kennen wir in diversen Berufen oder Bereichen, wie Ingenieure oder Technik. Man kann sich schlussendlich auch fragen: Ist es denn schlimm, wenn sich einzelne Berufe so oder anders verändern? Das wird auch in den nächsten Jahrzehnten so sein. Aus der Sicht des Bildungsdirektors ist es selbstverständlich nicht optimal, wenn in einzelnen Primarschulen kein einziger Mann als Lehrperson tätig ist. Es gibt solche Beispiele von Schulen; es 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0911 2567 gibt aber auch andere, wo die männlichen Lehrpersonen immerhin zwei Drittel ausmachen. Dies ist aber die absolute Ausnahme. Dieser Thematik haben wir uns zu stellen – auch die Schulen vor Ort. Der Regierungsrat kommt aber zum Schluss, dass eine weitere Studie diesen Fakt nicht verändert und auch keine neuen Anhaltspunkte liefert. Selbstverständlich gibt es Möglichkeiten, diese Tendenz zu ändern. Ein möglicher Ansatz wäre vielleicht die Lohnthematik. Da sieht der Regierungsrat aber absolut keine Möglichkeiten. Ich verweise auf andere kleine Dinge, die wir getan haben und die bereits wirken, wenn auch nur im kleinsten Bereich. Wir haben unter anderem das Quereinsteigermodell. Durch dieses Modell können mehr Männer für den Lehrerberuf gewonnen werden, als über den ordentlichen Weg der Pädagogischen Hochschule (PH). Seitens des Kantons sind wir aber auch mit der Pädagogischen Hochschule und den anderen Kantonen laufend daran, weitere Ideen zu prüfen. So ist das Fach Informatikmedien des Verbands für Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT) durchaus eine Möglichkeit, mehr Männer für dieses Berufsfeld zu interessieren. Auch der Fokus auf die Naturwissenschaften, auf welche wir im Kanton Aargau in der Volksschule setzen, sollte mithelfen. Es ist nicht die Absicht des Regierungsrats, Quoten oder Zwangsquoten – wie in der Planwirtschaft – vorzugeben. Deshalb müssen alle – die Pädagogische Hochschule, die Bildungsdepartemente, aber auch die Verantwortlichen vor Ort – miteinander versuchen, attraktive und motivierende Möglichkeiten zu finden, damit weiterhin auch Männer den Lehrberuf ergreifen möchten. Eine weitere Studie, geschätzte Damen und Herren, hilft uns jedoch hier nicht weiter. Ich habe dies in der Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) ausführlich dargelegt. Das heisst aber nicht, dass wir nicht weiterhin versuchen, unseren Beitrag zu leisten. Ich bitte Sie im Namen des Regierungsrats um Abschreibung dieses Auftrags. Abstimmung Der Antrag auf Aufrechterhaltung wird mit 73 gegen 43 Stimmen abgelehnt. Der Vorstoss ist somit abgeschrieben. Gertrud Häseli, Wittnau, beantragt Aufrechterhaltung von Vorstoss (13.117) Postulat Alexandra Abbt, CVP, Islisberg, Andrea Moll-Reutercrona, FDP, Sins, und Peter Wehrli, SVP, Küttigen, vom 28. Mai 2013 betreffend Schaffung einer Fach- und Koordinationsstelle für Bienenhaltung Gertrud Häseli, Grüne, Wittnau: Im Namen der Grünen möchte ich Ihnen die Aufrechterhaltung des Postulats zur Schaffung einer Fachstelle Bienen empfehlen. Der Regierungsrat hat beim Amt für Verbraucherschutz ein paar Stellenprozente geschaffen. Dort geht es darum, dass vor allem der Honig kontrolliert wird. Wir sehen aber die Wichtigkeit im Bereich der Imkerei, dass hier Imker und Landwirte beraten werden, dass der Informationsaustausch stattfinden kann und auch, dass sich die Imkerei weiterentwickeln kann. Es scheint uns, dass die Imkerei im Moment etwas in einer Sackgasse steckt. Viele Bienen sind von Krankheiten bedroht und es fehlen neue Lösungsansätze, um das Bienensterben einzudämmen und die Bienen wieder zu neuer Frische zu erwecken. Wir könnten uns auch vorstellen, dass der Kanton einen Leistungsauftrag mit dem FiBL (Forschungsinstitut für biologischen Landbau) abschliessen würde. Dort besteht bereits eine entsprechende Fachstelle. Die Imkerei, die das FiBL betreibt, ist sicher eine zukunftsgerichtete Imkerei, die neue Ansätze in dieser Tierhaltung aufzeigen könnte. Wir bitten Sie darum, dieses Postulat nicht abzuschreiben und hier weitere Schritte einzuleiten. Roland Brogli, Regierungsrat, CVP: Wir haben dem Postulat bereits soweit als möglich Rechnung getragen. Aber die Bedürfnisse der Postulanten und der Freunde dieses Postulats gehen sicher auch weiter. Das habe ich jetzt auch verstanden. Aber wir sind im Zuge der Leistungsanalyse und der beschränkten finanziellen und personellen Ressourcen darauf angewiesen, dass wir dieses Postulat jetzt abschreiben können. 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0911 2568 Abstimmung Der Antrag auf Aufrechterhaltung wird mit 85 gegen 30 Stimmen abgelehnt. Der Vorstoss ist somit abgeschrieben. Antrag der Kommission GSW auf Aufrechterhaltung: (13.57) Auftrag Theres Lepori, CVP, Berikon, vom 26. März 2013 betreffend Prüfung und eventuelle Förderung des Projektes "Zeitvorsorge" (Projekt der Freiwilligenarbeit) auch für den Kanton Aargau Abstimmung Der Antrag auf Aufrechterhaltung wird mit 65 gegen 54 Stimmen abgelehnt. Der Vorstoss ist somit abgeschrieben. Antrag der Kommissionen UBV und KAPF auf Aufrechterhaltung: (11.53) Postulat Herbert H. Scholl, FDP, Zofingen, vom 1. März 2011 betreffend 3. Etappe der Wiggertalstrasse (K 204) Der Regierungsrat stimmt zu. Der Antrag ist unbestritten. Das Postulat wird somit aufrechterhalten. Antrag der Kommissionen UBV und KAPF auf Aufrechterhaltung: (13.118) Postulat Dr. Lukas Pfisterer, FDP, Aarau, vom 28. Mai 2013 betreffend Ausbau des Eppenbergtunnels für "mehr Bahn und mehr Bahnhof in Aarau" Der Regierungsrat stimmt zu. Der Antrag ist unbestritten. Das Postulat wird somit aufrechterhalten. Aufrechterhaltungen: (Seiten 32–47 der Botschaft Keine Wortmeldungen Berichterstattung über die Tätigkeit der Finanzkontrolle 2014 Keine Wortmeldungen. Abstimmungen: Anträge gemäss Botschaft Pascal Furer, SVP, Staufen, Präsident der Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF): Zum Antrag 3: Ein Antrag, den Finanzierungsfehlbetrag von 65,5 Millionen Franken zwecks besserer Transparenz des Beschlusses in den Antragstext aufzunehmen, wurde mit 6 gegen 7 Stimmen abgelehnt. Der Antragsteller verzichtete darauf, den Antrag als Minderheitsantrag in die Synopse einzubringen, da er sonst heute gleichzeitig den Mehrheits- und den Minderheitsantrag hätte vertreten müssen. Materiell war man sich aber sowieso einig und so empfiehlt die KAPF, den Jahresbericht mit Jahresrechnung 2014 der 44 Aufgabenbereiche mit 13 gegen 0 Stimmen zur Annahme. Jahresbericht mit Jahresrechnung 2015 Antrag 1 – Teil 1 Aufgabenbereich 310 Volksschule 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0911 2569 Der Antrag gemäss Botschaft wird mit 116 gegen 3 Stimmen angenommen. Antrag 1 – Teil 2 Aufgabenbereich 535 Gesundheitsversorgung Der Antrag gemäss Botschaft wird mit 68 gegen 49 Stimmen angenommen. Antrag 2 wird mit 123 gegen 0 Stimmen gutgeheissen. Antrag 3 wird mit 115 gegen 8 Stimmen gutgeheissen. Antrag 4 wird – wie aus den Beratungen hervorgegangen – mit 123 gegen 0 Stimmen gutgeheissen. Antrag Berichterstattung über die Tätigkeit der Finanzkontrolle 2014 Der Antrag wird mit 124 gegen 0 Stimmen gutgeheissen. Vorsitzender: An dieser Stelle verabschiede ich Werner Augstburger und danke ihm herzlich für seine Arbeit. Dasselbe gilt für die Kommission KAPF. Beschluss 1. Folgende Überschreitungen des Globalbudgets (GB) werden bewilligt: Aufgabenbereich Überschreitung 310 Volksschule GB: 5'993'956.– 535 Gesundheitsversorgung GB: 21'483'164.– 2. Folgende Überschreitungen des Globalbudgets (GB) respektive der Investitionsrechnung (IR) mit Kompensation innerhalb des Aufgabenbereichs (AB) werden bewilligt: Aufgabenbereich Überschreitung Kompensation 210 Polizeiliche Sicherheit GB*: 94'142.– GB**: 94'142.– 320 Berufsbildung und Mittelschule IR: 1'630'393.– GB: 1'630'393.– 430 Immobilien GB: 8'861'083.– IR: 8'861'083.– Anmerkungen: * Globalbudget mit Budgetmittel von Verpflichtungskrediten; ** Globalbudget ohne Budgetmittel von Verpflichtungskrediten; gemäss § 14 Abs. 1 GAF verfügt der Regierungsrat nicht über die Kompetenz von Kompensationen von Verpflichtungskrediten im Globalbudget und umgekehrt; sie werden daher dem Grossen Rat zur Bewilligung vorgelegt. 3. Der Jahresbericht mit Jahresrechnung 2014 der 44 Aufgabenbereiche wird genehmigt. 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0911 2570 4. Der Abschreibung der folgenden 17 Motionen, Postulaten und Aufträgen wird zugestimmt. Departement Volkswirtschaft und Inneres (08.114) Motion der SP-Fraktion vom 6. Mai 2008 betreffend Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung der Jugendgewalt im Aargau; Schaffung einer kantonalen Gewaltinterventionsstelle (09.226) Motion der FDP-Fraktion vom 18. August 2009 betreffend Bereinigung Aktivitäten Standortförderung und Zusammenführung "Greater Zurich Area" und "Basel Area" und Schaffung einer "Greater Argovia Basel Zurich Area" (12.118) Postulat Sämi Richner, EVP, Auenstein, vom 22. Mai 2012 betreffend Planung und Bau einer Longstay-Einrichtung für Verwahrte Departement Bildung, Kultur und Sport (09.47) Postulat Milly Stöckli, Muri, vom 24. Februar 2009 betreffend Kompetent im Alltag – Kompetent in der Schule –- Kompetent in der Berufswelt. Alltagskompetenzen/Hauswirtschaft soll im zukünftigen Deutschschweizer Lehrplan aufgenommen werden (11.262) Auftrag Roland Basler, BDP, Oftringen, vom 23. August 2011 betreffend Schaffung einer Fachstelle "Kindes- und Jugendschutz" im Kanton Aargau (11.308) Postulat Theres Lepori, CVP, Berikon, vom 20. September 2011 betreffend Prüfung eines zeitlich begrenzten Projektes für Quereinsteigende auf dem 2. Bildungsweg in den Pflegeberuf auf Stufe HF (12.232) Postulat Herbert Strebel, CVP, Muri, vom 4. September 2012 betreffend Senkung des Verzinsungssatzes für Darlehen an Studierende (13.41) Auftrag Thomas Leitch-Frey, SP, Wohlen (Sprecher), Theres Lepori, CVP, Berikon, Stefan Haller, BDP, Dottikon, Dr. Felix Jenni, GLP, Oberwil-Lieli, Kathrin Fricker, Grüne, Baden-Dättwil, und Esther Gebhard-Schöni, EVP, Möriken-Wildegg, vom 12. März 2013 betreffend Desinteresse der Männer am Lehrberuf Departement Finanzen und Ressourcen (09.263) Postulat Rene Kunz, Reinach, vom 15. September 2009 betreffend Einführung eines "JobTickets" für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung, der und der selbständigen Staatsanstalten (10.71) Postulat Jürg Caflisch, SP, Baden (Sprecher), Nicole Meier, CVP, Baden, Jonas Fricker, Grüne, Baden, vom 16. März 2010 betreffend bezahlten Jugendurlaub für Jugendliche in Ausbildung (11.13) Motion der SP-Fraktion vom 18. Januar 2011 betreffend Erhöhung des Pauschalabzuges im Steuergesetz für Beiträge an die Krankenkassenprämien (13.117) Postulat Alexandra Abbt, CVP, Islisberg, Andrea Moll-Reutercrona, FDP, Sins, und Peter Wehrli, SVP, Küttigen, vom 28. Mai 2013 betreffend Schaffung einer Fach- und Koordinationsstelle für Bienenhaltung Departement Gesundheit und Soziales (13.57) Auftrag Theres Lepori, CVP, Berikon, vom 26. März 2013 betreffend Prüfung und eventuelle Förderung des Projektes "Zeitvorsorge" (Projekt der Freiwilligenarbeit) auch für den Kanton Aargau Departement Bau, Verkehr und Umwelt (07.110) Postulat Martin Bhend, Oftringen, vom 8. Mai 2007 betreffend Planung / Projektierung und Freihaltung von zusätzlichen Autobahnanschlüssen im Räume Verzweigung Wiggertal (A1/A2) (13.54) Postulat Thierry Burkart, FDP, Baden (Sprecher), Benjamin Giezendanner, SVP, Rothrist, und Dr. Markus Dieth, CVP, Wettingen, vom 26. März 2013 betreffend Lastwagenausstellplätze entlang Kantonsstrassen (13.153) Motion Ralf Bucher, CVP, Mühlau (Sprecher), und Alois Huber, SVP, Möriken-Wildegg, vom 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0911 2571 2. Juli 2013 betreffend Aufwertung von Fruchtfolgeflächen im Rahmen von Strassenbauprojekten (13.154) Motion Richard Plüss, SVP, Lupfig, vom 2. Juli 2013 betreffend Anpassung des kantonalen Baugesetzes in Anlehnung an das neue Raumplanungsgesetz, welches 2014 in Kraft gesetzt wird Der Aufrechterhaltung von 81 Motionen, Postulaten und Aufträgen wird zugestimmt. 5. Von der vorliegenden Berichterstattung über die Tätigkeit der Finanzkontrolle 2014 wird Kenntnis genommen. 0912 Interpellation Maya Bally Frehner, BDP, Hendschiken, vom 16. September 2014 betreffend Widerspruch in den kantonalen Merkblättern gegenüber der eidgenössischen Verordnung im Bereich Pferd und Raumplanung; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 0600) Mit Datum vom 26. November 2014 hat der Regierungsrat die Interpellation beantwortet. Vorbemerkungen Der Kanton Aargau gehört mit über 9'000 Equiden zu den fünf grössten Pferdehaltungskantonen der Schweiz. Der Regierungsrat hat daher der seinerzeitigen Vernehmlassung zur Änderung des Raumplanungsrechts bezüglich Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone eine grosse Bedeutung beigemessen und sich für Erleichterungen bei der Bewilligung von Bauten und Anlagen für die Pferdehaltung ausgesprochen. Bei der Umsetzung der auf den 1. Mai 2014 in Kraft gesetzten Bestimmungen wurden entsprechend über die minimalen Tierschutzbestimmungen hinausgehende Regelungen vorgesehen. Zur Frage 1: "Warum wird die Einschränkung "in der Regel maximal 4 Pferde" gemacht, dies entgegen der Raumplanungsverordnung?" Gemäss den Bestimmungen der Raumplanungsverordnung müssen Hobbytierhalter imstande sein, alle gehaltenen Tiere selber zu betreuen. Im Sinne einer extensiven Auslegung dieser Bestimmung geht der Kanton Aargau davon aus, dass eine Gesuchstellerin beziehungsweise ein Gesuchsteller in der Regel in der Lage ist, maximal vier Pferde selber zu betreuen; im Baugesuchsverfahren ist dafür kein Nachweis zu erbringen. Die Erfahrung zeigt, dass diese Praxis die allermeisten Fälle im Bereich der hobbymässigen Pferdehaltung abzudecken vermag. Will eine Gesuchstellerin beziehungsweise ein Gesuchsteller hobbymässig mehr Pferde halten, ist auch im Kanton Aargau der vom Verordnungsgeber vorgesehene Nachweis zur Betreuung zu erbringen. Bereits vor der Revision der Raumplanungsgesetzgebung wurde dem Kriterium der eigenhändigen Pflege und Betreuung durch die hobbymässigen Tierhalter in der Wegleitung "Pferd und Raumplanung" des Bundesamts für Raumentwicklung eine wichtige Bedeutung beigemessen. Allerdings ging man davon aus, dass aufgrund dieser Voraussetzung bei der hobbymässigen Haltung zwei Pferde den Normalfall bilden; eine grössere Anzahl bis maximal vier Pferde konnte in begründeten Ausnahmefällen zugelassen werden (Wegleitung "Pferde und Raumplanung" des Bundesamts für Raumentwicklung, Version 2011, Seite 15). Die heutige Praxis des Kantons Aargau, ohne Nachweis der Betreuungsmöglichkeiten vier Pferdeplätze zuzulassen und mit entsprechendem Nachweis zusätzliche Plätze zu bewilligen, trägt somit der politisch gewollten Lockerung im Bereich der Pferdehaltung gebührend Rechnung. Im Übrigen gilt es zu beachten, dass bei hobbymässiger Pferdehaltung in bestehenden, nahe gelegenen Ökonomiegebäuden die dafür beanspruchten Flächen den Wohnnebenflächen 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0912 2572 angerechnet werden müssen. Je nach Flächenbedarf pro Pferdeplatz reicht die bewilligungsfähige Flächenerweiterung für mehr oder weniger Pferde aus. Erfahrungsgemäss sind die Erweiterungsmöglichkeiten bei der Haltung von vier Pferden ausgeschöpft. Mit der Aussage "in der Regel maximal vier Pferde" im kantonalen Merkblatt wird im Sinne einer Kundenorientierung eine in den meisten Fällen zutreffende Obergrenze mitgeteilt, damit sich Interessierte auch ohne spezifische Kenntnisse im Raumplanungsrecht einen ersten Überblick verschaffen können. Zur Frage 2: "Warum wird, sollte diese "in der Regel"-Formulierung für den Aargau so wichtig sein, nicht genau erläutert, was die Ausnahmen sind von der Regel?" Wie aus den Ausführungen zur Frage 1 hervorgeht, sind für die Beurteilung der Anzahl bewilligungsfähiger Pferdeplätze die konkreten Möglichkeiten zur Betreuung und das Erweiterungspotenzial bei den Wohnnebenflächen massgebend. Für eine verlässliche Aussage zur Anzahl Pferdeplätze ist somit die Situation im Einzelfall zu prüfen. Eine detaillierte Beurteilung, welche den einzelfallspezifischen Gegebenheiten Rechnung trägt, ist Gegenstand eines Baugesuchsverfahrens. In einem Merkblatt sind einzelfallabhängige Aussagen nicht möglich. Eine weitergehende Erläuterung aller Bewilligungsvoraussetzungen erscheint nach dem Gesagten weder praktikabel noch zweckmässig. Zur Frage 3: "Warum wird entgegen der Raumplanungsverordnung ein Maximalmass für die Allwetterausläufe bestimmt, das nicht der Empfehlung des Tierschutzes entspricht?" Es entspricht nicht dem Willen des Gesetzgebers, die Grösse der Allwetterausläufe allein nach den Empfehlungen des Tierschutzes auszurichten. Die empfohlenen Flächen liegen weit über den nach Tierschutzgesetzgebung vorgeschriebenen Mindestflächen. Im Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats zur parlamentarischen Initiative "Pferdehaltung" vom 24. April 2012 (BBl 2012 6589) wird explizit ausgeführt, dass einer unbesehenen Zulassung der empfohlenen Flächen ausserhalb der Bauzonen zentrale raumplanerische Gründe entgegenstünden. Vor dem Hintergrund, dass gemäss bisheriger Regelung lediglich die Mindestflächen als notwendig und damit bewilligungsfähig galten, sollte mit der Revision der Raumplanungsgesetzgebung eine in der Rechtsprechung des Bundesgerichts entwickelte ausgleichende Regelung neu gesetzlich verankert werden. Danach ist ein sachgerechter Ausgleich zwischen den Interessen der Raumplanung und denjenigen des Tierwohls anzustreben. Darauf wird auch im erläuternden Bericht des Bundesamts für Raumentwicklung zur Änderung der Raumplanungsverordnung vom 2. April 2014 ausdrücklich hingewiesen (Seite 22). Nach heutiger Praxis des Kantons Aargau ist bei einem Bestand von zwei bis vier Pferden ein Allwetterauslauf in der Grösse von 160 m2 ohne spezielle Voraussetzungen bewilligungsfähig. Bereits dieses Mass liegt deutlich über dem Minimalmass gemäss Tierschutzgesetzgebung (permanent zugänglich: je nach Widerristhöhe maximal 24 m 2, nicht angrenzend: je nach Widerristhöhe maximal 36 m2 pro Pferd). Ein solcher Allwetterauslauf kann bis auf 300 m² vergrössert werden, wenn keine Fruchtfolgefläche betroffen ist, sich der Platz gut in die Landschaft einpasst, neben einem Hartbelag auch eine weiche Tretschicht geschaffen wird und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegen stehen. Damit entspricht ein derartiger Platz bei der Haltung von zwei Pferden der Empfehlung des Tierschutzes und reizt die obere Grenze gemäss Raumplanungsverordnung aus. Bei zunehmender Bestandesgrösse nimmt die empfohlene Fläche pro Tier ab; gleichzeitig nehmen die Auswirkungen auf Raum und Umwelt zu. Vor diesem 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0912 2573 Hintergrund wird bei mehr als vier Pferden für jedes weitere Pferd eine zusätzliche Fläche von maximal 75 m2 bewilligt. Im Kanton Aargau als dicht besiedeltem Mittellandkanton ist eine umfassende Abwägung zwischen den unterschiedlichsten Interessen besonders wichtig. Regelmässig stehen die Interessen der verschiedenen Freizeitnutzungen den zentralen Anliegen der Raumplanung und der Landwirtschaft an der Erhaltung des Bodens und namentlich der Fruchtfolgeflächen gegenüber. Die Praxis im Kanton Aargau betreffend die Anwendung der Raumplanungsgesetzgebung in Bezug auf Pferdehaltungsfragen stellt in diesem Spannungsfeld eine sachgerechte Lösung dar, die auch den Anliegen der hobbymässigen Pferdehalter gebührend Rechnung trägt. Der Kanton Aargau steht auch im interkantonalen Vergleich gut da: Während der Kanton BaselLandschaft explizit die Aargauer Regelung als adäquat betrachtet und übernommen hat, ist der Kanton Luzern strenger (permanent zugänglich: 24 m 2 pro Pferd, das heisst 96 m2; abgesetzter Auslauf; generell 36 m2, das heisst 144 m2). Die Kantone Zürich, Solothurn und Zug haben keine eigene Interessenabwägung transparent gemacht und orientieren sich an den Vorgaben des Tierschutzgesetzes. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'399.–. Maya Bally Frehner, BDP, Hendschiken: Ich bedanke mich beim Regierungsrat für die Beantwortung der Interpellation. Ich gehe grundsätzlich mit dem Regierungsrat einig, dass gerade in einem dicht besiedelten Kanton wie dem Kanton Aargau jeweils eine Abwägung zwischen den unterschiedlichen Interessen besonders wichtig ist. Damit hat es sich aber leider bereits mit der Einigkeit! Aus meiner Sicht muss diese Abwägung innerhalb der vorhandenen Gesetzgebung dann pro Fall erfolgen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen sollen nicht schon im Voraus in einem Merkblatt eingeschränkt werden. Dies ist unzulässig und verbreitet einen unangenehmen Geschmack von Willkür. Zu den Details: "In der Regel"-Formulierungen sind grundsätzlich zu hinterfragen, wenn nicht ausgeführt wird, was "in der Regel" bedeutet. In diesem Fall bedeutet es nämlich die Anzahl der Pferde. Hier könnte nach dem Passus "(...) Hobbytierhalter müssen im Stande sein, alle hobbymässig gehaltenen Tiere selbst und ohne Hilfe von Dritten zu betreuen (...)" Folgendes ergänzt werden: "Bei mehr als vier Pferden muss der Nachweis erbracht werden, dass man in der Lage ist, die Pferde fachgerecht zu betreuen." Ebenso kann ergänzt werden: "Die Erfahrung zeigt, dass die Erweiterungsmöglichkeiten aufgrund der planerischen, gesetzlichen Bewilligungsmöglichkeiten in den meisten Fällen bei vier Pferden ausgeschöpft ist. Aus diesem Grund beschränkt sich die Anzahl Pferde in der Regel auf vier." Mit einer solchen Formulierung, sehr geehrter Herr Regierungsrat, wäre die Sache doch um einiges klarer. Eine grundsätzliche Festlegung eines Maximalmasses widerspricht klar der eidgenössischen Gesetzgebung. Es mag zwar auch hier sehr wohl sein, dass in vielen oder sogar in den meisten Fällen aus raumplanerischer Sicht gar nichts mehr bewilligt werden kann. Aber dafür gibt es ja die Voraussetzungen, welche im RPG (Raumplanungsgesetz) unter Art. 24d und 24e klar definiert sind. Das heisst, entweder verweist man im Merkblatt auf diese Artikel oder man führt sie gleich auf. Wenn nun aber ein fixes Maximalmass festgelegt wird, dann heisst das, dass der Kanton Aargau grundsätzlich nicht mehr bewilligt, auch wenn dies in Einzelfällen von den gesetzlichen Voraussetzungen her möglich wäre. Wie in aller Welt wird dies begründet? Sehr geehrter Herr Regierungsrat, ich appelliere an Sie, dieses Merkblatt nochmals überarbeiten zu lassen, damit es den eidgenössischen Gesetzen entspricht und diese nicht schon im Voraus prophylaktisch einschränkt. Das Ziel eines Merkblatts ist es, Klarheit zu schaffen und nicht Fragen aufzuwerfen. Sie können das Merkblatt aber gerne auch ersatzlos streichen, denn grundsätzlich wäre ein solches nicht einmal nötig, da das Bundesgesetz mit der Verordnung die Regelung klar erläutert. Es war der explizite Wunsch des National- und Ständerats, dass die Handhabung in allen Kantonen gleich ist 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0912 2574 und nicht einzelne Kantone willkürliche Einschränkungen vornehmen. Leider werde ich aufgrund von Zuschriften und Beispielen aus der Praxis den Verdacht nicht ganz los, dass das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) auch in konkreten Fällen bewusst das eidgenössische Gesetz sehr restriktiv interpretiert, seine Entscheide wenig erläutert und nicht auf Entgegnungen eingeht. Das Motto des Tages scheint zu lauten: "Akzeptier oder rekurrier!" Bei allem Respekt, sehr geehrter Herr Regierungsrat, frage ich mich schon, ob das ein korrektes und vertrauensbildendes Vorgehen ist. Es ist unschwer zu erkennen, ich bin mit der Antwort auf die Interpellation nicht zufrieden. Vorsitzender: Die Interpellantin erklärt sich von der Antwort nicht befriedigt. Das Geschäft ist erledigt. 0913 Interpellation Bruno Gretener, FDP, Mellingen, vom 4. November 2014 betreffend Beschwerdeverfahren "Strassenbauprojekt (Umfahrung Mellingen)" des VCS und WWF gegen den Kanton Aargau; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 0635) Mit Datum vom 21. Januar 2015 hat der Regierungsrat die Interpellation beantwortet. Die Fragen betreffen ausschliesslich die Zuständigkeit der Abteilung Verwaltungsgericht des Obergerichts. Aus diesem Grund sind alle Fragen der Interpellation von der Justizleitung nach Rücksprache mit der Abteilung Verwaltungsgericht des Obergerichts beantwortet worden und werden nachfolgend unverändert wiedergegeben. Stellungnahme der Justizleitung der Gerichte Kanton Aargau: Vorbemerkungen Beim fraglichen Beschwerdeverfahren handelt es sich um ein hängiges Verfahren. Dem Verwaltungsgericht ist gesetzlich untersagt, inhaltliche Auskünfte zu pendenten Verfahren zu erteilen. Aus diesem Grund beantwortet die Justizleitung die Interpellation. Die Antwort muss sich auf generelle und technische Aspekte eines Beschwerdeverfahrens über ein kantonales Bauprojekt beschränken. Angaben zu Entscheiden, Anordnungen und Überlegungen des Verwaltungsgerichts können nicht gemacht werden. Auch Rückschlüsse aus der Beantwortung der Fragen des Interpellanten auf das Verfahren "Strassenbauprojekt (Umfahrung Mellingen)" sind nicht zulässig. Ausgangspunkt der Interpellation bildet eine Meldung in der Aargauer Zeitung vom 7. Oktober 2014 mit dem Titel: "Kampf gegen Umfahrung Mellingen: Etappensieg für Umweltverbände." Am 8. Oktober 2014 äusserte sich Gemeindeammann Bruno Gretener ebenfalls in der Aargauer Zeitung wie folgt: "Ich bin enttäuscht, dass das Verwaltungsgericht 1½ Jahre benötigt hat, um zur Erkenntnis zu gelangen, dass es nun doch ein Gutachten von der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission braucht". Die Meldungen und Aussagen erfolgten ohne Mitwirkung oder Rücksprache mit dem Verwaltungsgericht. Sie sind aufgrund der Chronologie des Verfahrensablaufs falsch. Ablauf des Verfahrens/Chronologie 8. Mai 2013 Eingang der Beschwerde beim Verwaltungsgericht anschliessend Instruktionsverfahren mit folgenden Schritten: Einholen des Kostenvorschusses, Rechtsschriftenwechsel (Beschwerdeantwort, Replik, Duplik, Stellungnahme zur Duplik) 19. November 2013 Abschluss des Rechtsschriftenwechsels 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0913 2575 21. Februar 2014 10. Juli 2014 17. September 2014 5. November 2014 Beweisbeschluss des Gerichts zur Einholung eines Gutachtens anschliessend Zwischenverfahren betreffend prozessuale Anträge Abschluss des Zwischenverfahrens anschliessend Terminabsprachen mit Parteien, Gutachtern, diversen Fachstellen der kantonalen Verwaltung und externen Projektmitarbeitenden Vorladungsverfügung Inpflichtnahme und Instruktion der Experten mit Augenschein vor Ort Zur Frage 1: "Wann genau hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass das besagte Gutachten von der ENHK verlangt werden soll?" Das Verwaltungsgericht hat am 21. Februar 2014 entschieden, ein Gutachten von der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) einzuholen. Dieser Beweisbeschluss erfolgte drei Monate nach Abschluss des Rechtsschriftenwechsels. Zur Frage 2: "Weshalb wurde das Gutachten der ENHK nicht schon früher eingefordert, beispielsweise nach einer ersten Sichtung der Beschwerdeunterlagen?" Ein Gutachten ist ein Beweismittel. Eine Beweisanordnung vor Abschluss des Rechtsschriftenwechsels widerspricht den Verfahrensvorschriften und verletzt das rechtliche Gehör der Parteien. Diese müssen vor einem Entscheid zu allen Anträgen angehört werden. Das Verwaltungsgericht hat überdies § 45 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG) einzuhalten, welcher den Schriftenwechsel regelt. Zur Frage 3: "Ist es überhaupt üblich, dass in Beschwerdeverfahren in einem ersten Schritt überprüft wird, ob allenfalls noch weitere Unterlagen/Gutachten eingefordert werden müssen? Falls nein, weshalb nicht?" In Beschwerdeverfahren über kantonale Bauprojekte ist eine Überprüfung des Sachverhalts und der Rechtslage in der Regel erst nach Abschluss des Rechtsschriftenwechsels möglich und zulässig. Ausnahmen im Sinne einer vorsorglichen Beweisaufnahme sind dort zulässig, wo die Gefahr besteht, dass Beweise später nicht mehr erbracht werden können. Zur Frage 4: "Sind Regierungsrat/Justizleitung der Meinung, dass dieses Beschwerdeverfahren effizient genug durchgeführt wird, wenn 1½ Jahre verstreichen, bis ein Gutachten eingefordert wird?" Wie die Chronologie zeigt, geht der Fragesteller von falschen Zeitbezügen aus. Ein Verfahrensablauf wie in Ziffer 2 dargestellt gibt bei kantonalen Bauprojekten zu keinen Beanstandungen Anlass und entspricht einem üblichen zeitnahen Verfahrensgang solcher Beschwerdefälle. Zur Frage 5: "Weshalb wurde der Gemeinderat Mellingen über den Entscheid nicht in Kenntnis gesetzt, bzw. musste den Sachverhalt aus der Presse entnehmen?" 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0913 2576 Bei kantonalen Strassenbauprojekten ist die Standortgemeinde von Gesetzes wegen (vgl. § 13 Abs. 2 VRPG) nicht Partei. Die Gemeinden können sich aber auf Antrag am Verfahren beteiligen (§ 13 Abs. 2 lit. c VRPG); sie tragen dann ein Kostenrisiko. Zusätzlich erhält der Gemeinderat einer Standortgemeinde bezüglich des Verfahrensablaufs vom Verwaltungsgericht auf Anfrage jederzeit Auskunft. Von dieser Möglichkeit machte der Gemeinderat Mellingen keinen Gebrauch. Im Übrigen wäre dem Interpellanten freigestanden, sich bei der kantonalen Verwaltung als Vertreterin der Bauherrschaft nach dem Verfahrensablauf zu erkundigen. Zur Frage 6: "Bis wann wird das Gutachten der ENHK vorliegen, bzw. welche Frist wurde der Kommission zur Ausarbeitung des Gutachtens gesetzt?" Konkrete Angaben zum Gutachten der ENHK sind aufgrund des Amtsgeheimnisses nicht zulässig. Üblich sind Fristen von drei bis vier Monaten. Zur Frage 7: "Bis wann gedenkt das Verwaltungsgericht einen Beschwerdeentscheid zu fällen?" Die Verfahrensdauer in Beschwerdefällen mit Gutachten ist davon abhängig, welche Anträge die Parteien nach Eingang des Gutachtens in ihren Stellungnahmen vorbringen (Ergänzungsfragen an die Gutachter, Ergänzungsgutachten, Zweitgutachten, usw.). Zeitliche Prognosen sind daher nicht möglich. Das Verwaltungsgericht behandelt bedeutende kantonale Bauprojekte mit Priorität. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'399.–. Bruno Gretener, FDP, Mellingen: Ich bedanke mich für die ausführliche Beantwortung meiner Fragen durch die Justizleitung. Jedoch hält sich meine Begeisterung darüber in engen Grenzen. Vor über vier Jahren, am 11. Mai 2011, fand die Volksabstimmung über die Umfahrung Mellingen statt. Und heute fahren täglich immer noch 15'000 Fahrzeuge durch unsere enge, historische Altstadt. Täglich staut sich der Verkehr in unserer Altstadt während den Hauptverkehrszeiten am Morgen und am Abend. Die Mellinger Bevölkerung hat sich nach der Volksabstimmung im Mai 2011 erhofft, dass die Umfahrung Mellingen schon bald in Betrieb genommen werden könnte. Leider ist dem nicht so, weil VCS (Verkehrs-Club der Schweiz) und WWF (World Wide Fund for Nature) einmal mehr mit einer Beschwerde einen klaren Volksentscheid bekämpfen. Ich wollte mit meiner Interpellation dem Verwaltungsgericht nicht unterstellen, dass das Beschwerdeverfahren zu wenig effizient bearbeitet worden sei. Die detaillierten Antworten zeigen jedoch auf, dass die Verfahrensabläufe viel zu lange dauern und unbedingt beschleunigt werden müssen. Aus der Chronologie des Verfahrens geht zum Beispiel hervor, dass alleine der Rechtsschriftenwechsel ein halbes Jahr in Anspruch genommen hat. Gerade hier ist es für Beschwerdeführende relativ einfach, ein Verfahren unnötig und willkürlich zu verzögern, indem unnötige Fristerstreckungen verlangt werden, die in der Regel auch bewilligt werden. Danach fällt auf, dass es nach dem Entscheid des Verwaltungsgerichts bezüglich Einholung eines Gutachtens am 21. Februar 2014 immer noch mehr als ein halbes Jahr dauerte, bis die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission anfangs November 2011 in Pflicht genommen werden konnte und ein Augenschein vor Ort stattfand. Auch hier standen Tür und Tor weit offen für die Beschwerdeführenden, um Anträge zu stellen bezüglich Zusammensetzung der Kommission und/oder Ausstandspflichten einzelner Kommissionsmitglieder. Und so ziehen die Wochen und Monate ins Land und die Unzufriedenheit der Bevölkerung wächst weiter an sowie das Unverständnis ob dieser Verfahrenslängen. Ich bin überzeugt, dass Sie mit mir einig sind, dass die Verfahrensabläufe in unserem Land und in unserem Kanton grundsätzlich viel zu lange dauern. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0913 2577 Die heute eingereichte Motion meiner Ratskollegen Dr. Lukas Pfisterer und Thierry Burkart hat mich daher sehr erfreut und ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Ich hoffe, dass bald noch weitere Schritte folgen werden, damit wichtige und sinnvolle Projekte wie die Umfahrung Mellingen zukünftig in einem vernünftigeren Zeitrahmen realisiert werden können. Ich bin mit der Beantwortung meiner Fragen zufrieden, hingegen mit dem eigentlichen Verfahrensablauf höchst unzufrieden. In der Summe bin ich leider nur teilweise zufrieden. Vorsitzender: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort teilweise befriedigt. Das Geschäft ist erledigt. Damit wir das Geschäft Aargauische Kantonalbank (AKB); Jahresbericht und Jahresrechnung 2014 nicht unterbrechen müssen, verschieben wir die Beratung auf 14.00 Uhr. 0914 Motion Adriaan Kerkhoven, GLP, Brugg, vom 3. März 2015, übernommen von Barbara Portmann-Müller, GLP, Lenzburg, betreffend Baumbestand in Siedlungsgebieten; Rückzug (vgl. Art. 0753) Mit Datum vom 27. Mai 2015 beantragt der Regierungsrat, die Motion mit folgender Begründung abzulehnen: Die Motion will die Gemeinden beim Schutz der Bäume stärker in die Pflicht nehmen. Das Anliegen ist grundsätzlich berechtigt. Bäume geniessen, insbesondere innerhalb der Siedlung, grosse Beliebtheit bei der Bevölkerung. Der Motionär stellt auch richtig fest, dass gut mit Bäumen durchgrünte Quartiere eine hohe Lebens- und Wohnqualität bieten. Bäume produzieren Sauerstoff und speichern dabei CO2, befeuchten und reinigen die Luft, wirken ausgleichend auf das lokale Klima und verschönern mit ihrem Habitus und Blattwerk die Quartiere. Zudem gibt es auf der Erde kein Lebewesen, das grösser oder älter wird als Bäume. Schon deshalb verdienen sie unseren Respekt. Die Gemeinden sind bereits heute in der Pflicht, das Grün in der Siedlung und Bäume im Speziellen als wichtige Elemente bezüglich ökologischer Wirkung, Orts- und Quartierbild sowie Siedlungsqualität zu fördern und zu schützen. Dazu bestehen zahlreiche Rechtsgrundlagen. Auch stehen genügend Instrumente zur Verfügung: Gemäss § 40 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) sind die Erhaltung, die Pflege und die Gestaltung unter anderem von Objekten des Naturschutzes, wozu die Bäume zweifelsfrei zu zählen sind, Sache des Kantons und der Gemeinden. Für diese Schutzobjekte sind unter anderem Massnahmen zu treffen, um die einheimischen Pflanzenarten zu erhalten. Zu diesem Zweck können die Gemeinden im Rahmen der Nutzungsplanung Schutzzonen ausscheiden, Einzelbäume oder Baumgruppen als Schutzobjekte bezeichnen und Schutzverfügungen erlassen. § 21 BauG sowie die §§ 8 und 39 der Bauverordnung (BauV) bieten den Gemeinden ausdrücklich die Möglichkeit, bei Gestaltungsplänen und Arealüberbauungen gute Gartenanlagen und damit Baumpflanzungen zu verlangen. Gemäss § 9 BauV können die Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt die Gestaltung von Strassen- und anderen Freiräumen unter anderem mit Bäumen vorsehen. Dies gilt für Kantonsstrassen, für die der Richtplan eine Strassenaufwertung vorschreibt (vgl. Richtplan S 1.1; Empfehlung und zusätzliche Anforderung bei einem durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) > 8'000 Motorfahrzeuge/Tag, Verpflichtung bei DTV > 15'000 Motorfahrzeuge/Tag). 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0914 2578 Das Richtplankapitel S 1.1 "Siedlungsqualität und innere Siedlungsentwicklung" verpflichtet die Gemeinden, mittels geeigneter Zonen- und Bauvorschriften für eine gute Siedlungsqualität und ökologische Vernetzung zu sorgen. Dabei spielen Bäume eine zentrale Rolle. Des Weiteren wird verlangt, bei öffentlichen Bauten und Anlagen eine hohe Architektur- und städtebauliche Qualität zu gewährleisten. Der ökologische Ausgleich, bei dem Bäume ein wichtiges Element darstellen, wird im Übrigen auch vom Bundesrecht gefordert: Art. 13 ff. der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV; SR 451.1) verlangen gestützt auf Art. 18b Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451), in intensiv genutzten Gebieten innerhalb von Siedlungen für ökologischen Ausgleich zu sorgen. Schliesslich setzt Art. 3 Abs. 3 lit. e des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG) als Planungsgrundsatz fest, dass Siedlungen viele Grünflächen und Bäume enthalten sollen. Hinzu kommen weitere Massnahmen, bei denen Baumpflanzungen beziehungsweise der Erhalt von Einzelbäumen und Baumgruppen eine bedeutende Rolle spielen, wie: diverse Empfehlungen in der Muster-Bau- und Nutzungsordnung (M-BNO; Ausgestaltung öffentlicher Bauten und Anlagen mit attraktiven Freiräumen, Regelung der Ausgestaltung von öffentlich zugänglichen (Aussen-)Räumen, etc.). erhöhte Anforderungen an den Freiraum gemäss § 21 BauG in gestaltungsplanpflichtigen Gebieten. die Empfehlung an die Gemeinden, den Aussenraum in kommunalen Richtplänen und Freiraumkonzepten zu regeln. Zudem fördert der Kanton mit verschiedenen Programmen und Fachstellen unter anderem die Pflanzung von Bäumen als wichtige Elemente aktiv: Das Naturama bietet Kurse "Bäume im Siedlungsraum" an, welche sich explizit an Verantwortliche in den Gemeinden richten. Bei Wettbewerben für öffentliche Bauten wird in der Regel empfohlen, Fachleute aus dem Bereich Landschafsarchitektur beizuziehen, damit auch die Umgebungsgestaltung entsprechendes Gewicht hat. Bei der Planung von Kantonsstrassen und Lärmschutzmassnahmen sind immer auch Fachleute aus dem Bereich Gestaltung im Team, damit die Strassenräume insbesondere auch mit Bäumen aufgewertet werden. Mit verschiedenen Projekten wie "Focus öffentlicher Raum" für die Gestaltung von Strassen-, Platz-, und Parkräumen in den Gemeinden (Federführung Departement Bau, Verkehr und Umwelt) und "QuAKTIV" (Federführung Departement Bildung, Kultur und Sport) für die naturnahe, kinder- und jugendgerechte Quartier- und Siedlungsentwicklung unterstützt und motiviert der Kanton die Gemeinden und arbeitet auch mit ihnen zusammen an Pilotprojekten. Die Gemeinden sind somit schon heute in der Pflicht und verfügen über genügend gesetzliche Grundlagen und Instrumente, um dem Anliegen der Motion Nachachtung zu verschaffen. Einige Gemeinden haben die Wichtigkeit und vielfältige Bedeutung von Bäumen auch erkannt und haben bereits Massnahmen getroffen beziehungsweise sind daran, Aktivitäten zur Pflanzung, Erhaltung und Pflege von Bäumen im Siedlungsgebiet zu entwickeln. Aus den dargelegten Gründen beantragt der Regierungsrat die Ablehnung der Motion. Konsequenzen der Umsetzung, insbesondere Auswirkungen auf die Aufgaben- und Finanzplanung 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0914 2579 Aus der Umsetzung ergäben sich keine direkten Kosten für den Kanton, die geforderten Instrumente sind vorhanden. Im Zusammenhang mit den geforderten Neuanpflanzungen ergeben sich allenfalls Auswirkungen auf die Gemeinden. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'136.–. Barbara Portmann-Müller, GLP, Lenzburg: Ich habe diesen Vorstoss von Adriaan Kerkhoven übernommen, da für mich grüne Siedlungen und Bäume durchaus ein berechtigtes Anliegen sind. Insbesondere habe ich den Vorstoss auch übernommen, weil ich die Antwort des Regierungsrats auf dem Tisch haben wollte. In diesem Sinne bedanke ich mich für die ausführliche und durchaus wohlwollende Antwort zu diesem Anliegen. Die GLP-Fraktion sieht jedoch ein, dass die geforderte Verbindlichkeit wohl kaum mehrheitsfähig und vermutlich auch nicht in allen Fällen sachgerecht wäre, zum Beispiel dort, wo es sich um nicht einheimische Bäume handelt. Wir ziehen daher die Motion zurück. Vorsitzender: Barbara Portmann-Müller erklärt den Rückzug der Motion. Das Geschäft ist erledigt. 0915 Interpellation Thomas Burgherr, SVP, Wiliberg, Walter Deppeler, SVP, Tegerfelden, Manfred Dubach, SP, Zofingen, Eva Eliassen Vecko, Grüne, Turgi, Sabina Freiermuth-Salz, FDP, Zofingen (Sprecherin), Bruno Gretener, FDP, Mellingen, Daniel Hölzle, Grüne, Zofingen, Viviane Hösli, SP, Zofingen, Thomas Leitch-Frey, SP, Wohlen, Martin Lerch, EDU, Rothrist, Richard Plüss, SVP, Lupfig, Herbert H. Scholl, FDP, Zofingen, und Kathrin Scholl-Debrunner, SP, Lenzburg, vom 3. März 2015 betreffend Wahl eines neuen Rektors für die Kantonsschule Zofingen; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 0757) Mit Datum vom 6. Mai 2015 hat der Regierungsrat die Interpellation beantwortet. Zur Frage 1: "Wer war innerhalb des BKS für das Verfahren verantwortlich?" Geleitet wird der Anstellungsprozess von der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule des Departements Bildung, Kultur und Sport. Er verläuft in enger Zusammenarbeit mit dem Personaldienst und in Absprache mit der Departementsleitung. Der Anstellungsprozess für Rektorinnen und Rektoren von Kantonalen Schulen ist somit gleich wie derjenige für andere departementale Kaderanstellungen, federführend ist immer die Anstellungsbehörde. Zur Frage 2: "Besteht eine regierungsrätliche Verordnung bzw. Weisung für das Wahlverfahren einer Kantonsschul-Rektorin bzw. eines -Rektors? Wie verläuft das Verfahren?" Weder die Personalgesetzgebung noch die Lehrpersonengesetzgebung machen konkrete Vorgaben zum Verfahren für die Anstellung von Kaderpersonen respektive Rektorinnen und Rektoren. Wie bei allen Kaderanstellungen im Kanton gibt es auch bei Rektoratsstellen ein professionelles Verfahren, zu dem neben mehreren Bewerbungsgesprächen auch ein eintägiges Kaderassessment gehört. Ausserdem werden die Lehrpersonen und die Schulkommission der betroffenen Schule konsultiert (siehe Antwort zur Frage 6). Die Ernennung der neuen Rektorin oder des neuen Rektors geschieht durch die Abteilungsleitung im Einvernehmen mit der Departementsleitung. 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0915 2580 Zur Frage 3: "Wurde der in Frage 2. beschriebene Ablauf bei der Rektoren-Wahl für Zofingen befolgt?" Ja. Zur Frage 4: "Was war das Anforderungsprofil an den/die Nachfolgerin des Rektors in Zofingen?" Erforderlich waren die im Inserat genannten Qualifikationen und Qualitäten: Ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit Lehrbefähigung für Sekundarstufe II Ausbildung als Schulleiter von Vorteil Ausgewiesene Führungserfahrung und Umsetzungsstärke Erfahrung in der Führung von schulischen Projekten Freude am Umgang mit jungen Menschen, Lehrpersonen, Mitarbeitenden in Verwaltung und Betrieb sowie mit Schulbehörden und Amtsstellen Kommunikationsgeschick, überzeugendes Auftreten sowie hohe Sozialkompetenz Analytisches Denken Ausgeprägte Dienstleistungsorientierung und Gelassenheit Zudem wurde und wird erwartet, dass die neue Rektorin beziehungsweise der neue Rektor der grossen Bedeutung der regionalen Vernetzung Rechnung trägt und mit der Schulleitung des Berufsund Weiterbildungszentrums Zofingen (BWZ) gemeinsam eine einvernehmliche Führung der beiden Schulen unter demselben Dach ausgestaltet. Zur Frage 5: "Wurde ein Assessment durchgeführt? Wenn ja, welches Institut hat dieses Assessment mit welchen Kostenfolgen betreut?" Ja, es wurde mit zwei Kandidaten ein ganztägiges professionelles Assessment durchgeführt. Die Assessments wurden von einer Firma, die auf die Rekrutierung von Führungspersonen im Nonprofit-Bereich, in der öffentlichen Verwaltung und an Schulen spezialisiert ist, durchgeführt. Der Name der Firma kann aus Gründen der Vertraulichkeit nicht bekanntgegeben werden. Die Kosten für die beiden Assessments belaufen sich auf Fr. 13'800.–. Zur Frage 6: "Wurden Kollegium, Schulkommission und/oder andere Beteiligte im Auswahlverfahren mit einbezogen? Wenn ja, in welcher Form und welche Bedürfnisse und Anliegen brachten diese ein?" Die Lehrpersonen und die Schulkommission der kantonalen Schulen wurden von der Abteilungsleitung eingeladen, in einem Gespräch darzulegen, welche Berufserfahrungen und Eigenschaften der neuen Rektorin oder des neuen Rektors ihnen wichtig sind und wie sie die weitere Entwicklung ihrer Schule sehen. Sowohl die Lehrpersonen als auch die Schulkommission der Kantonsschule Zofingen haben die Gelegenheit zur Konsultation genützt und je eine Delegation beauftragt. Die Delegation der Lehrpersonen hat sowohl mündlich als auch schriftlich die für sie prioritären Anliegen eingebacht, zur internen Bewerbung jedoch keine Stellung bezogen. Die Delegation der Schulkommission hat ihre Haltung mündlich vorgebracht und den internen Kandidaten empfohlen. 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0915 2581 Zur Frage 7: "Ist für die anstehenden Rektoren-Wahlen an den Schulstandorten Baden und Wettingen dasselbe Verfahren vorgesehen? Wurde für diese Ausschreibungen dasselbe Anforderungsprofil wie für die Nachfolge in Zofingen definiert?" Es ist dasselbe Verfahren vorgesehen. Das Anforderungsprofil ist im Grundsatz gleich, unterscheidet sich aber leicht aufgrund der unterschiedlichen Grössen und spezifischen Rahmenbedingungen der Kantonsschulen in Zofingen, Baden und Wettingen. Zur Frage 8: "Was waren die genauen Gründe für die Nichtwahl des internen Bewerbers?" Die Rektorenstelle an einer Kantonsschule ist eine Schlüsselfunktion. Sie wird deshalb nicht durch Berufung besetzt, sondern erfolgt aufgrund eines ergebnisoffenen Auswahlverfahrens. Das in der Antwort zur Frage 2 dargelegte professionelle Anstellungsverfahren führt dazu, dass diejenige Person angestellt wird, welche sich am besten für die Funktion eignet. Zur Frage 9: "Ist dem Regierungsrat bewusst, dass die Ernennung einer schulfremden, unerfahrenen und mit dem regionalen wie kantonalen Umfeld unvertrauten Person zum Rektor die Kantonsschule Zofingen empfindlich geschwächt wird? Ist es im Sinne des Regierungsrats, die Kantonsschule Zofingen zu schwächen?" Als Resultat eines transparenten und professionell geführten Verfahrens mit klarem Anforderungsprofil wurde der geeignetste Kandidat angestellt. Der Regierungsrat kann daraus keine Schwächung der Kantonsschule Zofingen ableiten. Diese entspräche auch keineswegs seiner Absicht. Der designierte Rektor ist weder schulfremd – er hat nach der Absolvierung des Höheren Lehramts selber in früheren Jahren an Gymnasien unterrichtet – noch unerfahren, sondern er bringt langjährige und vielfältige Führungserfahrung mit. Das regionale Umfeld war allen im Rennen befindlichen Kandidatinnen und Kandidaten ausser dem internen Bewerber, der zudem der einzige Bewerber aus dem Kanton Aargau war, wenig vertraut. Selbstverständlich wird die rasche und aktive lokale Vernetzung und Verankerung zu den primären Aufgaben des designierten Rektors gehören. Zur Frage 10: "Findet der Regierungsrat im Allgemeinen – und besonders im Hinblick auf das neue Standort- und Raumkonzept Sekundarstufe II – nicht auch, dass es von Vorteil gewesen wäre, einen erfahrenen und mit regionalen wie auch kantonalen Schulfragen vertrauten Nachfolger als Rektor einzusetzen?" Es gibt keinen Zusammenhang zwischen der Rektorenanstellung an der Kantonsschule Zofingen, und dem Projekt Standort- und Raumkonzept Sekundarstufe II. In diesem geht es um Schulraumund Standortfragen, um Kompetenzzentrenbildung und Auslastungsfragen und nicht um Rektorenprofile. Zur Frage 11: "Stimmt es, dass der interne Bewerber die Ausbildung zum Schulleiter in Kürze erfolgreich abschliessen wird, während der neue Rektor diese Fortbildung nicht absolviert hat? Mit welchen Kostenfolgen ist bei einer allfälligen, vergleichbaren Weiterbildung des gewählten Nachfolgers zu rechnen?" 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0915 2582 Es stimmt, dass der interne Bewerber die Schulleiter-Ausbildung absolviert und bald abschliessen wird. Sie ist explizit für Lehrpersonen konzipiert und richtet sich nicht nur an angehende Rektorinnen und Rektoren sondern auch an Prorektorinnen und Prorektoren. Der designierte Rektor verfügt über langjährige Führungserfahrung und bringt die dazu gehörige Weiterbildung bereits mit. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'277.–. Sabina Freiermuth-Salz, FDP, Zofingen: Ich danke dem Herrn Bildungsdirektor Alex Hürzeler, dass er explizit wegen dieses Vorstosses den Weg hierher auf sich genommen hat. Ich fühle mich geehrt und bin auch ein bisschen erstaunt, dass unsere Interpellation heute als einziges BKS-Geschäft behandelt wird. Wir hätten Ihnen denn gerne auch die Freude gemacht, mit der Beantwortung zufrieden zu sein. Leider sind wir es aber nicht. Ja, wir sind sogar enttäuscht darüber. Ich möchte Folgendes betonen: Es ging und geht hier in keiner Weise um Personen. Wir beanstanden lediglich das Wahlverfahren und im Prozess vermissten wir die Führung der Departementsleitung. Laut Antwort des Regierungsrats wird die Anstellung eines/einer Kantonsschulrektors/-rektorin gleich behandelt wie jede andere Kader-Besetzung in der Verwaltung. Und genau das ist das Problem. Eine Schule ist keine anonyme Verwaltungseinheit. Sie ist eine Bildungsstätte für junge Leute, ein Organismus voller Lebendigkeit, Aktivität und Unternehmungslust. Der Rektor beziehungsweise die Rektorin hat mehrere Dutzend Akademiker und Akademikerinnen zu führen. Das benötigt mehr als die gängigen Managerqualitäten. Er oder sie hat sich darüber hinaus in der Bildungslandschaft des Kantons auszukennen und zu behaupten, seine Schule zu positionieren und strategisch auszurichten. Er muss lokal gut vernetzt sein und last but not least beschäftigt er sich tagtäglich mit dem Werdegang von mehreren Hundert Jugendlichen. Das heisst konkret, es genügt nicht, wenn drei Personen aus der Verwaltung in Absprache mit dem Departementsleiter BKS den Auswahlprozess leiten. Die Wahlbehörde muss breiter aufgestellt sein. Zwingend gehören Personen dazu, die mit dem Tagesgeschäft vertraut sind. Der Regierungsrat bestätigt, dass es heute keine konkreten Regeln zum Anstellungsverfahren gibt. Hier muss Transparenz mit verbindlichen und nachvollziehbaren Vorgaben geschaffen werden. Die Schulen vor Ort werden zwar konsultiert; zumindest im Fall Zofingen hatten die Ergebnisse der Befragung wenig bis gar keinen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens. Kurz, es war eine reine Alibiübung! Zur Aussage, es sei die geeignetste Person gewählt worden: Ich frage mich hier: "Wofür am Geeignetsten? Für die Schule? Für die fügsame Zusammenarbeit mit dem Departement BKS? Oder für wen?" Der Regierungsrat sieht auch keinen Zusammenhang zwischen einer Rektorenanstellung und Fragen des Schulraums, des Standorts und der Auslastung. Das zeigt mir die Haltung des Departements gegenüber den Rektoraten deutlich. Sie sollen lediglich administrativ führen und dabei Fragen der Ausrichtung und Strategie dem Departement BKS überlassen. Fazit: Das Anstellungsverfahren für die Führungspersonen an den Kantonsschulen braucht explizit wegen dieser Interpellation eine Überarbeitung. Wir geben dem Regierungsrat die Gelegenheit dazu und reichen heute eine Motion dazu ein. Vorsitzender: Namens der Interpellantinnen und Interpellanten erklärt sich Sabina Freiermuth-Salz von der Antwort nicht befriedigt. Das Geschäft ist erledigt. 0916 Sammelvorlage Beschlussfassung für Verpflichtungskredite und Nachtragskredite 2015, I. Teil; (Vorlage-Nr. 15.64-1 des Regierungsrats vom 1. April 2015) Maya Meier, SVP, Staufen, Sprecherin der Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF): Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) hat die Sammelvorlage für 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0915 2583 Verpflichtungskredite und Nachtragskredite 2015, I. Teil, anlässlich ihrer Kommissionssitzung vom 11. Mai 2015 behandelt. Die Vorlage beinhaltet einen neuen Verpflichtungskredit im Aufgabenbereich 100 Zentrale Dienstleistungen und kantonale Projekte DGS Organisatorischer und technischer Aufbau und Betrieb eHealth-Gemeinschaft Aargau. Das Geschäft wurde von der zuständigen Departementsvorsteherin Susanne Hochuli und Stephan Campi, Generalsekretär des Departements Gesundheit und Soziales (DGS), vorgestellt. Die gestellten Fragen konnten zufriedenstellend beantwortet werden. Eine Kommissionsminderheit äusserte Bedenken bezüglich der Datensicherheit und des Datenschutzes. Ausserdem wurde in Frage gestellt, wie die Einsparungen schlussendlich dem Kanton wieder zugutekommen werden. Zwei Kommissionsmitglieder befanden sich bei der Abstimmung aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der Arbeitsgruppe eHealth im Ausstand. Die KAPF stimmte dem Verpflichtungskredit in der Folge mit 10 Stimmen gegen 1 Stimme zu. Vorsitzender: Für die Abstimmung zum Antrag eHealth werden sich Sander Mallien, Baden, und Andre Rotzetter, Buchs, als Vorstandsmitglieder des Vereins eHealth Aargau in den Ausstand begeben. Eintreten Vorsitzender: Stillschweigend treten die Fraktionen der SVP, SP, Grünen, EVP, BDP und FDP auf die Vorlage ein. Renata Siegrist-Bachmann, GLP, Zofingen: Ich kann mich kurz halten. Die Grünliberalen erachten den Aufbau und den späteren Betrieb einer vernetzten elektronischen Patientendatenbank als zeitgemässe Form der Verwaltung von Patientendaten. Damit sollen nicht nur Doppelspurigkeiten vermieden, sondern auch die Zugänglichkeit für Leistungserbringer und Patienten ohne Umwege und Zeitverlust möglich werden. Wir erachten den Abschluss eines Leistungsauftrags mit dem Verein eHealth Aargau (eHAG) als wichtigen und zielführenden Baustein auf dem Weg zum elektronischen Patientendossier (ePD) und unterstützen den beantragten Verpflichtungskredit. Ralf Bucher, CVP, Mühlau: Die CVP-Fraktion begrüsst, dass aktuell noch keine Nachtragskredite beantragt werden und erwartet vom Regierungsrat, dass die absehbaren Budgetüberschreitungen durch die Umsetzung einer straffen Ausgaben- und Kostenkontrolle auf das absolut Notwendigste reduziert werden. Zum Nachtragskredit: Mit dem elektronischen Patientendossier werden mehr Fachleute noch mehr Gesundheits- und Krankheitsdaten schneller zur Verfügung haben. Dies reduziert Mehrfachbehandlungen, verhindert Komplikationen und erhöht die Behandlungsqualität und sicherheit für die Patientinnen und Patienten. Es ist mittlerweile hinreichend belegt, dass sich die vermehrte elektronische Kommunikation, Koordination und Kooperation zwischen allen Partnern, Leistungserbringern, Kostenträgern, Versicherten, Patientinnen und Patienten günstig auf die Kostenentwicklung der Gesundheitsversorgung auswirkt. Der Kosten-Nutzen-Effekt ist somit gegeben. Man kann sich höchstens die Frage stellen, ob sich der Kanton Aargau hier überhaupt engagieren soll. Wir sind klar der Meinung, dass er dies tun soll. Er soll insbesondere die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen schaffen. Es ist zudem fraglich, ob sich die Gesundheitsbranche in gleichem Masse engagieren würde, und das Projekt auch ohne Unterstützung des Kantons zustande käme. Die CVP-Fraktion ist deshalb einstimmig der Ansicht, dieses Risiko nicht einzugehen und wird den Verpflichtungskredit unterstützen. Vorsitzender: Eintreten ist unbestritten. 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0916 2584 Detailberatung / Antrag gemäss Botschaft Abstimmung Der regierungsrätliche Antrag wird mit 99 Stimmen gegen 1 Stimme angenommen. Beschluss Es wird folgender Verpflichtungskredit beschlossen: Aufgabenbereich 100 'Zentrale Dienstleistungen und kantonale Projekte (DGS)' Kapitel Seite 1.2.1 Seite 5 Vorhaben/Projekt einmaliger Bruttoaufwand (in Franken) wiederkehrender Bruttoaufwand (in Franken) 1'529'203 90'000 Organisatorischer und technischer Aufbau und Betrieb eHealthGemeinschaft Aargau 0917 Interpellation Martin Keller, SVP, Obersiggenthal, vom 3. März 2015 betreffend Präsenz der Mitglieder des Bankrats AKB an den Bankratssitzungen und an den Sitzungen der Ausschüsse; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 0759) Mit Datum vom 6. Mai 2015 hat der Regierungsrat die Interpellation beantwortet: Vorbemerkungen Im Geschäftsbericht der Aargauischen Kantonalbank (AKB) wird bereits heute die Anzahl Sitzungen des Bankrats und der Ausschüsse ausgewiesen. Zudem ist ersichtlich, welche Bankräte dem jeweiligen Ausschuss angehören. Über die Präsenz der einzelnen Bankratsmitglieder an den Sitzungen wird darin nicht informiert. Wie den nachfolgenden Darstellungen entnommen werden kann, ist die Anwesenheit der einzelnen Bankratsmitglieder an den Sitzungen sehr hoch. Abwesenheiten sind in der Regel auf Krankheit oder geschäftliche Terminkollisionen zurückzuführen. Der Übersichtlichkeit halber werden die Fragen 1 und 2 zusammen beantwortet. Zu den Fragen 1 und 2: "An welchen Daten hat der Bankrat in der laufenden Amtsperiode seit dem 1. Oktober 2013 getagt?" "Welche Mitglieder des Bankrats waren an welchen Sitzungen des Bankrats anwesend?" Der Bankrat tagte seit Beginn der Amtsperiode insgesamt 14 Mal, wobei sowohl im Jahr 2013 als auch im Jahr 2014 eine zweitätige Klausursitzung stattfand. Der folgenden Tabelle kann die Anwesenheit der Mitglieder des Bankrats pro Sitzung entnommen werden: Dieter Egloff 1. Sitzung 2013 23. Juni 2015 x Thomas Roland Eichler Brogli x Hans Bürge x Art.-Nr. 0917 Hans Peter Kunz x HansUlrich Pfyffer x Beni Strub Peter Suter Thomas Zemp x x x 2585 2. Sitzung x x x x x x x x x 3. Sitzung x x x x x x x x x Beni Strub Peter Suter Thomas Zemp x x x x x x x x x Dieter Egloff Thomas Roland Eichler Brogli Hans Bürge Hans Peter Kunz HansUlrich Pfyffer 1. Sitzung 2014 x x x x x x 2. Sitzung x x x x x x 3. Sitzung x x x x x 4. Sitzung x x x x x x 5. Sitzung x x x x x x x x x 6. Sitzung x x x x x x x x x 7. Sitzung x x x x x x x x 8. Sitzung x x x x x x x x 9. Sitzung x x x x x x x x Beni Strub Peter Suter Thomas Zemp Dieter Egloff Thomas Roland Eichler Brogli 1. Sitzung 2015 x x 2. Sitzung x x Hans Bürge x Hans Peter Kunz x HansUlrich Pfyffer x x x x x x x x x x x x * Zweitägige Klausursitzung Zur Frage 3: "An welchen Daten haben die folgenden Ausschüsse in der laufenden Amtsperiode seit dem 1. Oktober 2013 getagt? 3.1 Leitender Ausschuss? 3.2 Prüfungs- und Risikoausschuss? 3.3 Strategieausschuss?" Seit Beginn der laufenden Amtsperiode tagte der Leitende Ausschuss 15 Mal, der Prüfungs- und Risikoausschuss 12 Mal und der Strategieausschuss 2 Mal. Zur Frage 4: "Welche Mitglieder des Bankrats waren an welchen Sitzungen der einzelnen Ausschüsse anwesend? 4.1 Leitender Ausschuss? 4.2 Prüfungs- und Risikoausschuss? 4.3 Strategieausschuss?" 4.1 Leitender Ausschuss Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die Anwesenheit der Mitglieder des Leitenden Ausschusses pro Sitzung seit Beginn der laufenden Amtsperiode. Dieter Egloff 23. Juni 2015 Thomas Eichler Art.-Nr. 0917 Roland Brogli Hans-Ulrich Pfyffer Peter Suter 2586 1. Sitzung 2013 x x x x x 2. Sitzung x x x x x Dieter Egloff Thomas Eichler Roland Brogli Hans-Ulrich Pfyffer Peter Suter 1. Sitzung 2014 x x x x x 2. Sitzung x x x x x 3. Sitzung x x x x x 4. Sitzung x x x x x 5. Sitzung x x x x x 6. Sitzung x x x x x 7. Sitzung x x x x x 8. Sitzung x x x x x 9. Sitzung x x x x x 10. Sitzung x x x x 11.Sitzung x x x x Dieter Egloff Thomas Eichler Roland Brogli Hans-Ulrich Pfyffer Peter Suter 1. Sitzung 2015 x x x x x 2. Sitzung x x x x 4.2 Prüfungs- und Risikoausschuss Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die Anwesenheit der Mitglieder des Prüfungs- und Risikoausschusses pro Sitzung seit Beginn der laufenden Amtsperiode. Thomas Eichler Hans Peter Kunz Hans-Ulrich Pfyffer Thomas Zemp x x x x x x x Thomas Eichler Hans Peter Kunz Hans-Ulrich Pfyffer Thomas Zemp 1. Sitzung 2014 x x x x 2. Sitzung x x x x 3. Sitzung x x x x 4. Sitzung x x x x 5. Sitzung x x x x 6. Sitzung x x x x 7. Sitzung x x x x 8. Sitzung x x x x 1. Sitzung 2013 2. Sitzung 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0917 2587 Thomas Eichler Hans Peter Kunz Hans-Ulrich Pfyffer Thomas Zemp 1. Sitzung 2015 x x x x 2. Sitzung x x x x 4.3 Strategieausschuss Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die Anwesenheit der Mitglieder des Strategieausschusses pro Sitzung seit Beginn der laufenden Amtsperiode 1. Sitzung 2013 1. Sitzung 2014 Dieter Egloff Hans Bürge Beni Strub Peter Suter Thomas Zemp x x x x x Dieter Egloff Hans Bürge Beni Strub Peter Suter Thomas Zemp x x x x x Zur Frage 5: "Sind der Regierungsrat und der Bankrat bereit, diese Informationen zukünftig im Jahresbericht der AKB aufzulisten?" Die Erstellung des Jahresberichts der AKB liegt in der Zuständigkeit des Bankrats. Der Grosse Rat genehmigt diesen auf Antrag des Regierungsrats. Künftig wird wie bis anhin die Anzahl Bankratssitzungen, die Anzahl Sitzungen der Ausschüsse und die Mitglieder der einzelnen Ausschüsse im Geschäftsbericht ausgewiesen. Auf eine detailliertere Darstellung der Anwesenheit der einzelnen Mitglieder des Bankrats wird verzichtet. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'635.–. Martin Keller, SVP, Obersiggenthal: Mit der Beantwortung der Interpellation kann ich mich zufrieden erklären. Jedoch ist der Inhalt beziehungsweise die hohe Abwesenheit unseres Regierungsrats schockierend. Deshalb stelle ich am Nachmittag bei der Beratung des Geschäfts 15.62 Aargauische Kantonalbank (AKB); Jahresbericht und Jahresrechnung 2014, den Antrag auf Verweigerung der Decharge von Regierungsrat Roland Brogli. Die Begründung folgt ebenfalls heute Nachmittag. Vorsitzender: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort befriedigt. Das Geschäft ist erledigt. 0918 Motion Pascal Furer, SVP, Staufen, vom 3. März 2015 betreffend Schuldenabbau durch Zuweisung der Negativzinsen in die Sonderfinanzierung; Rückzug (vgl. Art. 0751) Mit Datum vom 20. Mai 2015 beantragt der Regierungsrat, die Motion mit folgender Begründung abzulehnen: Die vorliegende Motion verlangt vom Regierungsrat, allfällige Negativzinsen, die der Kanton bei der Aufnahme von Geldern erhält, der Spezialfinanzierung Sonderlasten gutzuschreiben. Gemäss § 4 Abs. 1 lit. f des Gesetzes über die Finanzierung der Sonderlasten (G Sonderlasten) vom 16. August 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0917 2588 2005 gelten als zweckgebundener Ertrag der Spezialfinanzierung die Mittel, die der Grosse Rat mit dem Budget oder dem Jahresbericht der Spezialfinanzierung zuweist. Es liegt also am Grossen Rat, allfällige Erträge aus Negativzinsen der Spezialfinanzierung Sonderlasten zuzuweisen. Um Erträge aus Negativzinsen dauerhaft der Spezialfinanzierung zuzuweisen, bedürfte es einer Gesetzesänderung. Angesichts der aktuell schwierigen finanziellen Situation des Kantons, erachtet es der Regierungsrat als nicht zielführend, den Fokus in der Finanzpolitik auf den Schuldenabbau zu setzen. Es ist aktuell vordringlich, sich auf die Stabilisierung des ordentlichen Finanzhaushalts zu konzentrieren und drohende Defizite in den kommenden Jahren abzuwenden. Es fliessen bereits heute ausserordentliche Erträge aus Beteiligungen und zusätzliche Erträge als Folge einer längerfristigen Änderung der Gewinnausschüttung bei Beteiligungen in die Spezialfinanzierung Sonderlasten. Der Regierungsrat lehnt es ab, seine Einlagenpolitik aufgrund einer aussergewöhnlichen und temporären Marktsituation zu ändern. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei den Negativzinsen um ein vorübergehendes Phänomen von ein bis drei Jahren handelt und es wäre deshalb kurzsichtig, aufgrund dieser Situation die bisherige Politik zu ändern. Seit Bestehen der Marktsituation mit Negativzinsen hat der Kanton Aargau neue Schulden im Umfang von 50 Millionen Franken mit einem Zins von rund -0,9 % aufgenommen, dies für eine Laufzeit von 6 Monaten. Die Aufnahme wird am 6. August 2015 auslaufen. Insgesamt resultiert daraus ein Ertrag aus Negativzinsen von gut Fr. 235'000.–. Aktuell ist keine weitere Aufnahme geplant, da die bestehende Liquidität dies nicht erforderlich macht. Auch wenn der Kanton auf der Passivenseite Negativzinsen erhält, darf nicht vergessen werden, dass auch auf der Aktivenseite Negativzinsen bestehen, das heisst für Geldanlagen werden ab einem gewissen Betrag Negativzinsen fällig. In der Regel sind heute Negativzinsen geschuldet, wenn der Kontobestand 100 Millionen Franken überschreitet. Dank täglicher Bewirtschaftung der Konten können Liquiditätsspitzen gut abgefedert werden, sodass der Kanton bis jetzt nur in einigen wenigen Fällen für ganz kurze Zeit, das heisst wenige Tage, Negativzinsen bezahlen musste. Aufgrund des Umstands, dass sowohl auf der Passiven- wie auch auf der Aktivenseite aktuell Negativzinsen bestehen, handelt es sich im Total in etwa um ein Nullsummenspiel. Aus diesen Gründen lohnt sich eine forcierte Geldaufnahme zu Negativzinsen finanziell nicht, da der Ertrag mit zu bezahlenden Negativzinsen kompensiert wird. Zudem erachtet der Regierungsrat die Risiken einer solchen Zinsspekulation als zu hoch und auch als negativ für die Reputation des Kantons im Kapitalmarkt. Der Ertrag aus Negativzinsen, welcher allenfalls der Spezialfinanzierung Sonderlasten zugewiesen werden könnte, ist daher sehr gering und ein nachhaltiger Schuldenabbau ist mit dieser Zuweisung nicht möglich. Ausserdem lässt es die aktuelle finanzielle Situation des Kantons nicht zu, den Schwerpunkt der Finanzpolitik auf den Schuldenabbau zu setzen. Aus diesen Gründen lehnt der Regierungsrat die von der Motion geforderte Massnahme ab. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'045.–. Pascal Furer, SVP, Staufen: Mit meiner Motion will ich verhindern, dass der Kanton Aargau Schulden aufnimmt, nur um Negativzinsen zu erhalten, um damit irgendwelche Projekte zu finanzieren, die Rechnung zu beschönigen oder sonst irgendwelchen Wunschträumen nachzueifern. Entsprechende Begehren wurden nach Bekanntgabe der Einführung des Negativzinses von diversen Seiten bereits geäussert. In der Zwischenzeit hat sich die Situation aber etwas geändert. Der Kanton kann diese Gelder auch nicht mehr ertragsbringend anlegen. Aus diesem Grund ist meine Motion eigentlich soweit erfüllt und ich ziehe sie zurück. Vorsitzender: Pascal Furer erklärt den Rückzug der Motion. Das Geschäft ist erledigt. 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0918 2589 0919 Motion Ralf Bucher, CVP, Mühlau (Sprecher), und Alois Huber, SVP, Möriken-Wildegg, vom 3. März 2015 betreffend Sistierung von Steuerveranlagungen bei Gewinnen von Grundstücken zur Verhinderung von Rechtsungleichheit; Ablehnung (vgl. Art. 0769) Mit Datum vom 6. Mai 2015 beantragt der Regierungsrat, die Motion mit folgender Begründung abzulehnen: Das Bundesgericht hat am 2. Dezember 2011 entschieden, dass die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke anhand der Landwirtschaftsgesetzgebung und des bäuerlichen Bodenrechts definiert werden. Daraus folgt gemäss dem Bundesgericht, dass Gewinne aus dem Verkauf von Bauland entgegen der früheren Praxis der Steuerbehörden nicht grundsätzlich der Grundstückgewinnsteuer, sondern stets der Einkommenssteuer unterliegen. Damit wird eine Gleichstellung zu Baulandverkäufen von anderen Selbstständigerwerbenden erreicht. Die vom Bundesparlament im Dezember 2014 überwiesene Motion Leo Müller verlangt eine neue Definition der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke, so dass landwirtschaftliche Grundstücke in der Bauzone wieder privilegiert besteuert werden. Die Steuerbehörde wendet seit dem Erlass des Bundesgerichtsurteils die neue Praxis an. Mit der vorliegenden Motion sollen entsprechende Veranlagungen sistiert werden, bis auf Bundesebene die angestrebte Gesetzesänderung in Kraft tritt. Das Aargauer Verwaltungsgericht hat mit Urteil vom 17. Februar 2015 die Frage einer Sistierung in einem Verfahren um Besteuerung eines Gewinns aus der Veräusserung eines landwirtschaftlichen Grundstücks in der Bauzone bereits geprüft und abgelehnt. Gegen das Urteil haben die Steuerpflichtigen allerdings Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten erhoben, über welche das Bundesgericht im Zeitpunkt der vorliegenden Beantwortung noch nicht entschieden hat. Das Verwaltungsgericht begründete die Abweisung des Sistierungsantrags wie folgt: "Das Gesuch um Sistierung des Beschwerdeverfahrens, welches die Beschwerdeführer gestellt haben, ist abzuweisen. Zwar bestehen zurzeit Bestrebungen, den Begriff des landwirtschaftlichen Grundstücks in Abweichung von der bundesgerichtlichen Rechtsprechung in der Steuergesetzgebung neu weiter zu fassen. Ob überhaupt und allenfalls wann die entsprechenden Bestrebungen zum Erfolg führen werden, ist zum heutigen Zeitpunkt indessen noch völlig offen; es liegt noch nicht einmal eine Botschaft des Bundesrats ans Parlament zu entsprechenden Gesetzesänderungen vor. Ebenso ist keineswegs absehbar, dass der Gesetzgeber die Rückwirkung allfälliger Gesetzesänderungen anordnen wird. Es ist daher auch nicht zu vermuten, eine allfällige neue Gesetzgebung könnte Auswirkungen auf den hier zu beurteilenden, schon längst verwirklichten Sachverhalt haben." Die Begründungen des Verwaltungsgerichts erscheinen sachgerecht und überzeugend. Der Regierungsrat teilt die Auffassung des Bundesgerichts wie auch des Regierungsrats des Kantons Luzern, welcher kürzlich einen analogen parlamentarischen Vorstoss betreffend Sistierung abgelehnt hat. Das Bundesgericht hat bei Veräusserungen von in der Bauzone gelegenen landwirtschaftlichen Grundstücken im Geschäftsvermögen eine neue Rechtslage geschaffen. Damit wird die frühere Interpretation der Steuerbehörden als falsch und damit nicht mehr anwendbar erklärt. Die sich aus der neuen Rechtslage ergebenden Folgen hat die Eidgenössische Steuerverwaltung in Zusammenarbeit mit den Kantonen im Kreisschreiben Nr. 38 vom 17. Juli 2013 geregelt. Gemäss Ziffer 6 dieses Kreisschreibens findet es auf alle im Zeitpunkt des Inkrafttretens offenen 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0919 2590 Veranlagungen Anwendung. Diese Weisung folgt dem aus der Rechtsprechung des Bundesgerichts entwickelten Grundsatz, wonach Praxisänderungen auf alle noch offenen Fälle anzuwenden sind. Nach dem Grundsatz der Gesetzmässigkeit sind die rechtsanwendenden Behörden verpflichtet, eine vom Bundesgericht als richtig erkannte Regelung auf alle betroffenen Personen anzuwenden. Der Grundsatz der Rechtsgleichheit verlangt zudem, dass alle Betroffenen gleich, das heisst nach der neuen Rechtsprechung behandelt werden. Die neue Rechtsprechung ist daher auf alle offenen Fälle anzuwenden. Für eine Sistierung entsprechender Veranlagungen besteht nach geltendem Recht somit keine Rechtsgrundlage. Eine Sistierung über mehrere Jahre schafft ihrerseits wiederum neue Rechtsungleichheiten und Rechtsunsicherheiten für die Betroffenen. Seit 2011 sind zahlreiche Fälle im Sinne der neuen Rechtsprechung rechtskräftig veranlagt worden. Eine Sistierung mit der Möglichkeit, dass später aufgrund einer geänderten Bundesgesetzgebung eine andere Beurteilung erfolgt, würde daher diese Gruppe von Steuerpflichtigen benachteiligen. Eine Sistierung über mehrere Jahre hätte auch negative Auswirkungen in andern Bereichen. Die Gewährung von Subventionen, Sozial- und Transferleistungen (wie zum Beispiel Prämienverbilligungen, Stipendien etc.) knüpft vielfach am steuerbaren Einkommen an. Die entsprechenden Verfahren müssten ebenfalls sistiert oder rückabgewickelt werden, wenn ungerechtfertigte Leistungen bezogen worden sind. Dies wäre mit einem beträchtlichen Vollzugsaufwand verbunden. Die Betroffenen sähen sich zudem mit einer längeren Phase von Rechtsunsicherheit oder – je nach den Umständen – gar mit Rückforderungen von zu Unrecht bezogenen Leistungen konfrontiert. Zu beachten ist schliesslich, dass ungewiss ist, ob das Bundesparlament dereinst eine Gesetzesänderung im Sinne der Motion Leo Müller beschliesst. Ebenso ist ungewiss, ob gegen eine solche Gesetzesänderung das Referendum ergriffen und das Schweizer Stimmvolk die Änderung gutheissen wird. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'163.–. Ralf Bucher, CVP, Mühlau: Mit unserer Motion wollen wir erreichen, dass diejenigen, die zwischen dem Jahr 2011 und vielleicht 2017 veranlagt werden, nicht das Pech haben, zehnmal mehr Steuern zu bezahlen als diejenigen vor dem Jahre 2011 und diejenigen nach 2017/2018 – je nachdem. Gleichzeitig wollen wir verhindern, dass man mit dieser Thematik weiterhin die Gerichte beschäftigt. Es lohnt sich schnell einmal, sich zu wehren, wenn man plötzlich 100'000 oder 200'000 – 300'000 Franken Steuern bezahlen muss, obwohl das Geld gar nicht vorhanden ist. Zur Vorgeschichte: Das Bundesgericht hat in einem stark umstrittenen, politisch motivierten Urteil die gängige Praxis, wonach ein Gewinn aus der Veräusserung von land- und fortwirtschaftlichen Grundstücken bis zu den Anlagekosten mit der Einkommenssteuer erfasst wird und ein darüber hinaus erzielter Gewinn der Grundstückgewinnsteuer unterliegen soll, vollständig gekehrt. Neu muss alles als Einkommen versteuert werden, was häufig eine Verzehnfachung des ursprünglichen Steuerbetrags ausmacht. Die Grundstückgewinnsteuer liegt im Kanton Aargau, je nach Besitzdauer des Grundstücks, beispielsweise bei 5,0 Prozent, die entsprechende Einkommenssteuer liegt, inklusive AHV-Beiträge, bei rund 50,0 Prozent. Das eidgenössische Parlament hat eine Motion von Leo Müller überwiesen, die fordert, dass die Gesetze so angepasst werden sollen, dass die alte Praxis wieder eingeführt wird. Im Moment läuft die Anhörung des Bundesrats dazu und es ist damit zu rechnen, dass ab dem Jahr 2017, 2018 oder allenfalls 2019 zur alten Praxis zurückgekehrt wird. Die hier vorliegende Motion verlangt nun, dass alle Veranlagungen sistiert werden, bis die Gesetze angepasst werden. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Personen schwerwiegend von der geänderten Besteuerungspraxis betroffen werden. Heute Morgen habe ich erfahren, dass das Bundesgericht sich zu dieser Sistierung geäussert hat. Es hat entschieden, diese nicht zuzulassen. Logischerweise kommt das Bundesgericht, das dieses Urteil gefällt hat, nicht zum Schluss, dass eine Sistierung möglich sei. Aber aus unserer Sicht ist es 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0919 2591 eine politische Frage und keine ausschliesslich juristische Angelegenheit. Deshalb sind wir der Ansicht, dass wir die Politik entscheiden lassen wollen und halten an der Motion fest. Wir wollen keine Beurteilung durch das Gericht. Deshalb danke ich Ihnen, wenn Sie hier ein Zeichen für Rechtssicherheit setzen und die Motion unterstützen. Alois Huber, SVP, Möriken-Wildegg: Weshalb wollen wir Motionäre eine Sistierung der Besteuerung nach Einkommenssteuer bei Veräusserung von Bauland in der Landwirtschaft? Zur Begründung: Ich möchte Ihnen anhand eines Beispiels, welches sich tatsächlich abgespielt hat, die Auswirkungen einer Veranlagung nach Einkommenssteuer gegenüber der Anwendung der Grundstückgewinnsteuer aufzeigen. Folgende Ausgangslage: Der Bewirtschafter eines landwirtschaftlichen Betriebs mit Tierhaltung und rund 25 Hektaren landwirtschaftlicher Nutzfläche, davon 17,5 Hektaren Eigenfläche, beabsichtigte, seinem Sohn den Betrieb abzutreten. Kurz vor der Übergabe wurden wegen Tierschutzauflagen und Gewässerschutzvorschriften Investitionen in neue Stallgebäude und in die Sanierung der Hofdüngeranlage getätigt. Gleichzeitig wurde auch der Landkauf vollzogen, da der Verpächter das Grundstück veräussern wollte. Die Investitionssumme belief sich auf 635'000 Franken. Zum Betrieb gehörten auch zwei Baulandgrundstücke mit einer Fläche von je 8,5 Aaren. Um die Betriebsübernahme in finanziell tragbarem Rahmen zu halten, wurde der landwirtschaftliche Betrieb samt Inventar zum Ertragswert – wie bei Hofübergaben und nach bäuerlichem Bodenrecht üblich – dem Sohn übertragen. Der vereinbarte Kaufpreis konnte durch die Übernahme der bestehenden Schulden und der Entschädigung für das Wohnrecht knapp gedeckt werden, sodass keine Barauszahlung zugunsten des Hofabtreters erfolgte. Gleichzeitig wurden den beiden Geschwistern des Hofübernehmers mit einem Schenkungsvertrag die beiden Baulandgrundstücke übertragen. Zu den Steuerfolgen nach alter Praxis: Da der Kaufpreis für die Liegenschaft, inklusiv Inventar, knapp unter dem ausgewiesenen Buchwert lag, war diesbezüglich mit keinen Steuerfolgen zu rechnen. Die Schenkung der beiden Baulandgrundstücke löste gemäss § 142 Abs. 3 des Steuergesetzes keine Schenkungssteuer aus. Nach § 97 Abs. 1 wurde auch die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben, sodass aus diesem Rechtsgeschäft keine Steuerbelastung zu erwarten war. Zu den Steuerfolgen gemäss neuer Praxis: Nach heutiger Anwendung werden Überführungsgewinne aus Baulandgrundstücken der Einkommenssteuer bis zur Höhe des Verkehrswerts unterworfen. Im geschilderten Fall hat die Steuerbehörde einen Gewinn von 530'000 Franken ermittelt, welcher auch der AHV-Pflicht unterlag. Für den Hofabtreter ergab dies folgende steuerliche Belastung: 50'000 Franken AHV-Beitrag, knapp 47'000 Franken Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern und nochmals 58'000 Franken direkte Bundessteuer. Dies ergibt ein Total von 155'000 Franken. Da aus der Hofübergabe kein Barerlös resultierte und die Ersparnisse weitgehend in den Betrieb investiert wurden, sah sich der Hofabtreter nicht in der Lage, die Forderung zu begleichen. Damit die Eltern nicht zu Sozialbezügern wurden, haben sich die drei Nachkommen entschlossen, die Steuern zu übernehmen. Dies führte jedoch bei zwei der drei Nachkommen zu grösseren finanziellen Problemen, da sie in der Zwischenzeit auf ihren Bauparzellen einen Neubau realisiert hatten. Mit der Motion 15.38 wird nun eine Sistierung dieser Besteuerungspraxis gefordert. Jedoch ist nach dem Entscheid des Bundesrats vom 5. Juni 2015 damit zu rechnen, dass die Besteuerung landwirtschaftlicher Grundstücke wieder wie vor dem Jahr 2011 erfolgt, also mit Grundstückgewinnsteuer, dies ab den Jahren 2017/2018. Viviane Hösli, SP, Zofingen: Ich muss ehrlich gesagt zugeben, dass das bäuerliche Bodenrecht nicht mein Spezialgebiet ist. Trotzdem habe ich mich hier eingearbeitet. Bei der vorliegenden Motion handelt sich auf den Punkt genau um das Anliegen, welches bereits im September 2014 im Kanton Luzern eingereicht wurde. Ich hoffe, es kommt heute zum selben Abstimmungsresultat wie Mitte März 2015 im Kanton Luzern. Dieses Postulat wurde mit 3 gegen 91 Stimmen klar abgelehnt. Was genau hat der zitierte Bundesgerichtsentscheid geändert? Das Bundesgericht hat in seinem Urteil vom 2. Dezember 2011 geklärt und klar aufgezeigt, was als land- und fortwirtschaftliches Grundstück im Sinne des bäuerlichen Bodenrechts und der Raumplanung zu gelten hat. Neu werden 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0919 2592 bei Gewinnen aus Verkäufen von Grundstücken, welche Bauland sind – unabhängig davon, ob es sich um Landwirtschaftsland handelt oder nicht – dieselben steuerrechtlichen Prinzipien angewandt. Dies ist soweit nachvollziehbar, da die Privilegierung von Veräusserungsgewinnen auf Bauland nicht die Spekulation mit Landwirtschaftsland belohnen soll, sondern es soll dazu dienen, beispielsweise die Übertragung von Landwirtschaftsbetrieben zu erleichtern. Die Übertragung von Landwirtschaftsbetrieben ist auch weiterhin möglich, da das Bauland nicht zusammen mit dem landwirtschaftlichen Betrieb veräussert werden muss. Das hat auch das Beispiel von Grossrat Alois Huber aufgezeigt. Die Geschwister haben das Bauland geerbt und der Sohn, der den Bauernbetrieb weiterführen wollte, hat den Rest geerbt. Die Motion von Nationalrat Leo Müller fordert nun, dass diese Privilegierung wieder eingeführt werden soll und zwar unabhängig davon, ob sich das land- und forstwirtschaftliche Land in der Bauzone befindet oder nicht. Der Kommissionsentscheid in der Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) war mit 6 gegen 5 Stimmen relativ knapp und zum heutigen Zeitpunkt befindet sich der neue Gesetzentwurf in der Vernehmlassung. Ob das eidgenössische Parlament der Kommission WAK bei einem tatsächlich vorliegenden Gesetzentwurf folgen wird, ist heute noch nicht absehbar. Die Anwendung der neuen Rechtslage bei den Steuerbehörden ist daher korrekt und die einzige sinnvolle Reaktion auf dieses Anliegen. Es gibt noch so einige Motionen, welche bei uns im Grossen Rat und auf eidgenössischer Ebene hängig sind. Die Praxis, aufgrund von noch nicht getätigten Gesetzesänderungen vorausseilend sistieren zu wollen, ist auf keinen Fall sinnvoll. Es ist ein irritierendes Vorhaben, einen Bundesgerichtsentscheid einfach ignorieren zu wollen. Dass die Sistierung für Betroffene vielleicht gar nicht von Vorteil ist, hat der Regierungsrat in seiner Stellungnahme gut ausgeführt. Wir schliessen uns dem Antrag des Regierungsrats an und lehnen die Überweisung der Motion ab. Barbara Portmann-Müller, GLP, Lenzburg: Die GLP lehnt diese Motion auch ab. Der Regierungsrat argumentiert richtig. Bis zum Zeitpunkt, an dem ein neues Gesetz beschlossen ist, gilt das aktuelle Gesetz, inklusive der Rechtsprechung. Alles andere ist ordnungspolitisch falsch und reine KlientelPolitik. Diese ist zwar im Moment durchaus sehr erfolgreich, ob sie aber effektiv hilft, eine starke, auf die aktuellen Herausforderungen ausgerichtete Landwirtschaft zu unterstützen oder letztlich nicht das Gegenteil erreicht, ist aus Sicht der GLP höchst fraglich. Es bleibt weiter festzuhalten, dass die Landwirtschaft durchaus auch sonst von vielen steuerlichen Vorteilen profitiert, indem sie beispielsweise zum landwirtschaftlichen Ertragswert versteuert. So resultiert insbesondere beim Wohnraum ein deutlich tieferer Wert als bei den üblichen Eigenmietwerten. Weiter weiss auch der Regierungsrat genau, dass die Aargauer Bauern nicht gemäss dem geltenden Ertragswert-Reglement versteuern, sondern gemäss dem alten, und dass anstelle des eigentlich vorgesehenen 10jährigen Rhythmus von Neuschätzungen des Betriebs bis zur nächsten Neuschätzung wohl noch locker 20 Jahre ins Land gehen werden – und dies trotz Finanzknappheit. Doch darum geht es hier nur am Rande. Aber es ist dennoch wichtig zu wissen, dass wirklich nicht behauptet werden kann, dass unsere geschätzten Landwirtinnen und Landwirte steuerlich geschröpft würden. Ich verstehe, dass Unmut herrscht. Insbesondere da eine Hofübernahme ein langwieriger Prozess ist und so ein Urteil plötzlich daherkommt und dann vielleicht die bisherigen Berechnungsgrundlagen umstellt. Das ist ärgerlich, da verstehe ich die Direktbetroffenen. Ich möchte noch etwas zum Beispiel von Alois Huber sagen: Ich beschäftige mich täglich mit dem bäuerlichen Bodenrecht und führe auch selbst Ertragswertschätzungen durch. Daher kenne ich diese Werte, obwohl ich nicht im Steuerwesen tätig bin. Aber Abgrenzungen zwischen landwirtschaftlichen und nicht landschaftlichen Grundstücken in der Bauzone gehören zu meinen Tätigkeiten. Hier muss ich Folgendes dazu sagen: Ich glaube, dass die Hofübergabe, die hier zitiert wurde, so passiert ist. Nur hat Alois Huber vergessen zu sagen, dass es möglich ist, dass der Hofabtreter, wenn er in den letzten 10 Jahren namhaft in den Hof investiert hat, den Ertragswert angemessen erhöhen darf. Das hat er anscheinend aber nicht getan. Er muss auch kein Bauland verschenken, das hat er aber gewollt – und ja, das ist okay, das schafft sicher Gerechtigkeit zwischen den Geschwistern. Des 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0919 2593 Weiteren bekommen Junglandwirte normalerweise bis zum 30. Lebensjahr – und seltsamerweise im Kanton Aargau bis zum 45. Lebensjahr – Starthilfedarlehen, zinslose Darlehen, sofern sie einen Hof übernehmen. Auch davon wird bei dieser Hofübernahme bestimmt profitiert worden sein. Es ist wirklich nicht einzusehen, weshalb eine Schenkung von Bauland durch einen Landwirt anders besteuert werden soll, als wenn ein Otto-Normalbürger, der das Glück hat, Bauland zu haben, dies seinen Kindern schenkt. Dies sind meine Anmerkungen zu diesem Fallbeispiel. Des Weiteren ist ja heute die Eingabefrist beim Baugesetz in der Vernehmlassung. Dort wird vorgeschlagen, dass neu bei Bauland und dem nicht betriebsnotwendigen Umschwung ein Mittelwert zwischen Ertragswert und Verkehrswert berechnet werden soll. Auch dies ist immer noch ein Kompromiss. Ich möchte Ihnen noch ein weiteres Beispiel nennen: Der Ertragswert für ein gutes Stück Ackerland in einer guten Klimazone – egal, ob es sich in der Bauzone befindet oder nicht – beträgt knapp 50 Rappen pro Quadratmeter. Wenn wir mit Bauland rechnen, dann sind es vielleicht 500 Franken pro Quadratmeter. Da können Sie die Nullen selbst dazurechnen und schauen, um welch grosse Zahl sich hier diese Werte verschieben. Ob es wirklich in allen Fällen gerechtfertigt ist, bleibt durchaus fraglich. Ich bitte Sie um Ablehnung der Motion. Robert Obrist, Grüne, Schinznach: Dass mit einer Motion in ein laufendes Verfahren auf Bundesebene eingegriffen werden soll, erachten wir als unzweckmässig. Wir schliessen uns der Argumentation der beiden Vorrednerinnen an, insbesondere derjenigen der Fachfrau Barbara Portmann. Wir unterstützen die Argumentation des Regierungsrats, insbesondere unter dem Aspekt, dass eine Sistierung neue Rechtsungleichheiten schafft und werden diese Motion deshalb ablehnen. Wir bitten Sie, dasselbe zu tun. Dr. Bernhard Scholl, FDP, Möhlin: Drei Gründe bewegen die Mehrheit der FDP-Fraktion zu einem Nein. 1. Das Bundesgericht hat anhand der geltenden Gesetzesordnung und -auslegung entschieden, dass Gewinne aus Baulandverkäufen der Einkommenssteuer unterliegen. Damit ist diese Sonderrechtsgesetzgebung für die Landwirte abgeschafft. Dem kann ich nichts entgegenhalten, wieso es hier eine Spezialregelung geben sollte. 2. Eine Sistierung über lange Jahre schafft neue Rechtsungleichheiten. Die Details können Sie in der Antwort des Regierungsrats nachlesen. 3. Folgendes Argument habe ich bisher nur in der Energiedebatte gehört und zwar, dass man vorauseilend gehorsam ist zu Sachlagen, die der Bund dann dereinst einmal beschliessen könnte, wollte oder würde. Das geht nicht! Wir lehnen aus diesem Grund die Motion ebenfalls ab, so wie es die Vorrednerinnen und Vorredner getan haben. Lehnen auch Sie die Motion ab. Roland Brogli, Regierungsrat, CVP: Seit dem Bundesgerichtsentscheid vom 2. Dezember 2011 – übrigens war es ein Aargauer Fall, der durch den Steuerpflichten selbst provoziert wurde – werden ja bekanntlich Verkaufserlöse, die ein Landwirt aus dem Verkauf von Bauland erzielt, nicht mehr privilegiert besteuert. Früher kam nur die Grundstückgewinnsteuer zum Tragen, neu eben auch die Einkommenssteuer. Damit unterliegen solche Einnahmen neu eben auch der direkten Bundessteuer. Früher gab es keine Bundessteuer, weil der Bund keine Grundstückgewinnsteuer kennt. Mit der bundesgerichtlichen Vorgabe wird eine Gleichstellung zu Baulandverkäufen von anderen selbstständig Erwerbenden erreicht. Nun haben die eidgenössischen Räte bekanntlich eine Motion von Leo Müller überwiesen. Diese Motion 12.3172 verlangt, dass alle Grundstücke eines Landwirtschaftsbetriebs von einer privilegierten Besteuerung profitieren sollen, wie dies vor dem Bundesgerichtsurteil vom 2. Dezember 2011 der Fall war. Am 5. Juni 2015 hat der Bundesrat dazu das Vernehmlassungsverfahren eröffnet, dessen Frist am 25. September 2015 abläuft. Die Motion Ralf Bucher und Alois Huber verlangt eine Sistierung der Veranlagungen mit Baulandverkäufen, bis auf Bundesebene neue Gesetzesbestimmungen in Kraft treten. Ob das Bundesrecht dereinst überhaupt geändert wird, ist offen. So oder so ist die aktuelle rechtliche Situation jedoch klar. Zurzeit dürfen Gewinne aus der Veräusserung von Bauland bei den Landwirten 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0919 2594 nicht privilegiert besteuert werden. Die Steuerbehörden sind verpflichtet, die vom Bundesgericht als richtig erkannte Regelung auf alle betroffenen Personen anzuwenden. Der Grundsatz der Rechtsgleichheit verlangt, dass alle Betroffenen gleich, nämlich nach der neuen Rechtsprechung behandelt werden. Die neue Rechtsprechung ist daher auf alle offenen Fälle anzuwenden. Für eine Sistierung entsprechender Veranlagungen besteht nach geltendem Recht keine Rechtsgrundlage! Nun kommt das Entscheidende, das nun hinzugekommen ist: Dass keine Sistierung erfolgen darf, hat kürzlich auch das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau entschieden. Und noch etwas ganz Entscheidendes für die Behandlung dieser Motion: Vor wenigen Tagen, am 10. Juni 2015, hat das Bundesgericht entschieden und bestätigt, dass keine Sistierung derartiger Verfahren erfolgen darf. Es gibt also keine andere Möglichkeit, als diese Motion abzulehnen. Ich bitte Sie daher im Namen des Regierungsrats, diese Motion nicht zu überweisen. Abstimmung Die Motion wird mit 78 gegen 44 Stimmen abgelehnt. Vorsitzender: An dieser Stelle schliesse ich die Sitzung. 23. Juni 2015 Art.-Nr. 0919 2595