Vorlesung Ethik, Jena, Folien 13

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Bereiche der Angewandten Ethik
Die wichtigsten Bereiche der Angewandten Ethik sind
 Bioethik, zu der die folgenden vier als Teilgebiete gehören:
 Umweltethik
 Tierethik
 Ethik der Abtreibung
 Medizinethik
 Technikethik
 Medienethik
 Wissenschaftsethik
 Wirtschaftsethik, zu der unter anderem als Teilgebiete gehören:
 Unternehmensethik
 Verbraucherethik
Die Angewandte Ethik heißt so, weil die allgemeine normative Ethik auf diese verschiedenen
Bereiche angewandt wird. Aber: wegen der Abstraktheit der obersten Prinzipien oder
Verfahren einer allgemeinen Ethik und weil die Angewandte Ethik es häufig mit aktuellen
technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen zu tun hat, ist diese Anwendung der
allgemeinen Ethik nicht unproblematisch und nicht einfach.
Peter Singer und Richard Hare über die Ethik der Abtreibung
Peter Singer und Richard Hare gehen beide von einer utilitaristischen Ethik aus. Aber in der
Frage der Ethik der Abtreibung kommen sie zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen:
Peter Singer vertritt die These, dass moralische Relevanz von der Empfindungsfähigkeit
abhängt, weil diese Fähigkeit die Voraussetzung dafür ist, überhaupt Interessen haben zu
können. Ein Lebewesen, das keine Empfindungsfähigkeit besitzt, hat auch keinerlei
moralische Relevanz.
 Bis ca. zur 18. Schwangerschaftswoche entsteht im Hinblick auf eine Abtreibung
deshalb überhaupt kein moralisches Problem, weil man dem Fötus erst ab diesem
Zeitpunkt Empfindungsfähigkeit zuschreiben kann. Nach diesem Zeitpunkt werden in
der Regel die Interessen der Frau die Interessen des Fötus überwiegen.
Richard Hare glaubt, dass ein moralisches Problem von Anfang an besteht und zwar, weil die
Potentialität des Fötus, eine Person werden zu können, moralisch relevant ist. Er wendet die
Goldene Regel auf das Abtreibungsproblem an und formuliert den Grundsatz: Wenn wir froh
darüber sind, dass niemand die Schwangerschaft unterbrochen hat, die unsere Geburt zur
Folge hatte, dann sind wir, ceteris paribus, dringend aufgefordert, eine Schwangerschaft, die
in der Geburt einer Person resultiert, die ein Leben wie das unsere hat, nicht zu unterbrechen.
 Eine Abtreibung ist im Allgemeinen prima facie unmoralisch.
Marry Ann Warren’s empirisches Personalitätsargument
Nach Mary Ann Warren kann nur solchen Lebewesen ein Recht auf Leben zukommen, die
Personen sind. Sie benennt fünf Fähigkeiten, die zentral sind für die Eigenschaft der
Personalität:
1. Bewusstsein von externen oder internen Gegenständen und Ereignissen sowie
insbesondere die Fähigkeit, Schmerzen zu empfinden.
2. Reflexionsfähigkeit und die Fähigkeit, komplexe Probleme zu lösen.
3. Die Fähigkeit zu selbst-motivierten Handlungen, die relativ unabhängig von
genetischer oder externer Kontrolle sind.
4. Die Fähigkeit zu kommunizieren.
5. Die Existenz von Selbst-Begriffen und Selbst-bewusstsein.
Nicht alle fünf Bedingungen sollen notwendige Bedingungen sein. Aber da ein Embryo oder
ein Fötus keine dieser Bedingungen erfüllt, ist er keine Person und besitzt kein Recht auf
Leben.
Michael Tooley’s begriffliches Personalitätsargument
Auch Michael Tooley formuliert ein Argument, dass die Schlussfolgerung hat, dass nur
Personen ein Recht auf Leben haben. Seine erste Prämisse unterstellt dabei, dass die
Pflichten, die andere Personen gegenüber einem Inhaber von Rechten haben, nur bedingte
Pflichten sind: sie bestehen nur dann, wenn ein Interesse an dem besteht, was das Recht
garantiert.
Das Argument hat folgende Struktur:
(1) Die einem bestimmten Recht auf X eines Individuums A korrespondierenden
Verpflichtungen anderer Individuen, Handlungen zu unterlassen, die A X entziehen
würden, stehen unter der Bedingung, dass A X wünscht.
(2) Einen Wunsch zu haben, impliziert mehr als eine behaviorale Disposition, das heißt:
Wünsche
sind
Zustände,
die
notwendigerweise
in
einer
Relation
zu
Bewusstseinszuständen stehen.
(3) Der Ausdruck „Recht auf Leben“ bezieht sich nicht nur auf die kontinuierliche
Existenz eines biologischen Organismus, sondern meint das Recht eines Subjekts
von Erfahrungen und anderen mentalen Zuständen, als dieses Subjekt weiterhin zu
existieren.
(4) Welche Wünsche ein Lebewesen haben kann, hängt davon ab, welche Begriffe es
besitzt.
(5) Ein Lebewesen ist nur dann fähig zu wünschen, als Subjekt von Erfahrungen und
anderen mentalen Zuständen weiterhin zu existieren, wenn es einen Begriff solch
eines Subjekts besitzt und wenn es glaubt, dass es jetzt solch ein Subjekt ist.
Die Fragestellungen in der Debatte über die Ethik der Abtreibung
Die über allen anderen stehende und zunächst zu entscheidende Frage lautet: Haben der
Embryo beziehungsweise der Fötus überhaupt ein Recht auf Leben?
Die Diskussion verzweigt sich je nachdem wie diese Frage nach dem Lebensrecht entschieden
wird:
Wenn die Antwort nein lautet, entstehen drei weitere Fragen:
-
Was ist die Begründung für die Nicht-Zuschreibung eines Lebensrechts?
-
Welche Art von Schutz besteht dann überhaupt, wenn es keiner ist, der sich aus dem
Lebensrecht ergibt?
-
Macht die Geburt im Hinblick auf das Lebensrecht und den Lebensschutz einen
Unterschied?
Wenn die Antwort ja lautet, ergeben sich die folgenden weiteren Fragen:
-
Ist dieses Lebensrecht intrinsisch begründet und bezieht sich also auf den tatsächlich
lebenden Embryo oder Fötus?
-
Oder wird dieses Lebensrecht mit potentiellen Eigenschaften begründet, insbesondere
der potentiellen Eigenschaft, eine Person zu sein (Potentialitätsargument)?
-
Drittens entsteht vor dem Hintergrund der Bejahung des Lebensrechts ein
Rechtekonflikt, das heißt: Ist das Recht auf Leben in jedem Fall vorrangig gegenüber
den Rechten der Frau oder umgekehrt? Oder muss von Fall zu Fall entschieden
werden? Wie sind dann das Lebensrecht und das Selbstbestimmungsrecht der Frau
gegeneinander abzuwägen?
Literatur
Hare, Richard M.: „Abortion and the Golden Rule“, in: Richard Hare: Essays on Bioethics,
Oxford 1993, S. 147-167.
Hoerster, Norbert: Ethik des Embryonenschutzes: ein rechtsphilosophischer Essay, Stuttgart
2002.
Schwarz, Stephen: „Personhood begins at Conception, in: Pojman, Louis P. / Beckwith,
Francis J. (Eds.): The Abortion Controversy. A reader, Boston 1994, S. 236-253.
Singer, Peter: Practical Ethics. Second Edition, Cambridge 1993.
Stone, Jim: „Why Potentiality Matters, in: Canadian Journal of Philosophy, 17 (1987), S.
815-830.
Thomson, Judith J.: „A Defense of Abortion“, in: Philosophy and Public Affairs, 1 (1971), S.
47-66.
Tooley, Michael: „Abortion and Infanticide“, in: Philosophy and Public Affairs, 2 (1972), S.
37-65.
Warren, Mary Ann: „On the Moral and Legal Status of Abortion“, in: The Monist, 57 (1973),
S. 43-62.
Warren, Mary Ann: „The Moral Significance of Birth“, in: Bennett, Belinda (Hg.): Abortion.
International Library of Medicine, Ethics and Law, Aldershot 2004, S. 99-118.
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