PM_BDPK_Faktenbuch 2015_06_24.

Werbung
Berlin, 24.06.2015
Presseerklärung
„Wettbewerb schafft Lösungen“
• RWI-Studie belegt Vorteile der Trägervielfalt in der Krankenhausversorgung
• Appell zur aktuellen Krankenhaus-Reform an Bund und Länder
Stuttgart, 24.06.2015 Der Spitzenverband der deutschen Krankenhäuser und Reha-Kliniken in
privater Trägerschaft (BDPK) hat die Bundesregierung dazu aufgerufen, bei der geplanten
Krankenhaus-Reform den Wettbewerb und die Transparenz im Krankenhausmarkt zu stärken
und mehr auf die Entscheidungsfähigkeit der Bürger und Patienten zu vertrauen. Auf diese
Weise sei ein kontrollierter und sinnvoller Strukturwandel in der Krankenhausversorgung am
besten zu erreichen.
Bestätigt sehen die Vertreter der privaten Klinikunternehmen ihre
Auffassung durch die Ergebnisse einer heute in Stuttgart vorgestellten Studie des RheinischWestfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI).
Für die vom RWI bereits in dritter Auflage herausgegebene Studie zur „Bedeutung der
Krankenhäuser in privater Trägerschaft" wurden Krankenhaus-Kennziffern aus den Jahren 2005 bis
2013 trägerspezifisch aufbereitet und ausgewertet. Besondere Schwerpunkte waren dieses Mal
die Themen Notfallversorgung, Qualität im Krankenhaus, Einsatz von Pflegekräften sowie
Investitionsfinanzierung von Krankenhäusern. Wie Dr. Boris Augurzky, Leiter des RWIKompetenzbereichs „Gesundheit“, bei der Vorstellung der Studie erläuterte, sei bei den Analysen
deutlich geworden, dass die Trägervielfalt in vielen ländlichen Regionen zum Erhalt von
Krankenhäusern beigetragen hat. Denn während die Zahl der öffentlichen und freigemeinnützigen
Krankenhäuser im ländlichen Raum stark rückläufig ist, stieg der Anteil privat geführter Kliniken
sogar leicht an. Trotz knapper Ressourcen hätten private Klinikbetreiber so einen wichtigen Beitrag
zur Daseinsvorsorge geleistet und seien dort zur Versorgung angetreten, wo andere Träger wegen
Seite 1
fehlenden wirtschaftlichen Erfolgs ihren Versorgungsauftrag nicht mehr wahrnehmen konnten.
Bezüglich der medizinischen Qualität der Behandlung bestehen laut RWI keine signifikanten
Unterschiede zwischen den Trägern, dagegen seien die Ertragskraft und die Investitionsfähigkeit
privater Krankenhäuser deutlich höher als bei nicht‐privaten Krankenhäusern.
Dr. Michael Philippi, Sana: „Falsche Signale“
Dr. Michael Philippi, der sowohl dem BDPK als auch der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
als Vizepräsident vorsteht und Vorsitzender des Vorstandes der Sana Kliniken AG ist, meinte bei
der Vorstellung der RWI-Studie: „Die RWI-Analysen belegen einmal mehr eindrucksvoll, dass der
Wettbewerb unter den Krankenhäusern dazu beiträgt, die Qualität der Versorgung für die
Patienten zu verbessern und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen,“ so Philippi. Diese
Verbindung von Wirtschaftlichkeit und Qualität in der Krankenhausversorgung müsse der
Gesetzgeber ausnutzen und stärken, und dies hätten Bund und Länder auch miteinander
vereinbart. Im gegenwärtigen Kabinettsbeschluss zur Krankenhaus-Reform sei davon aber nicht
mehr viel zu erkennen. „Leistungsbereite und leistungsfähige Krankenhäuser, die sich zu mehr
Qualität bekennen, werden bestraft. Das sind eindeutig die falschen Signale, weil damit
erfolgreicher Wettbewerb verhindert wird“, meint Philippi. Zudem fehle dem Gesetzentwurf die
Logik: „Die Rechnung geht nicht auf: wenn man die Qualität der Patientenversorgung verbessern
und die Belastung des Personals reduzieren will, kann man nicht gleichzeitig Mittel kürzen.“ Wenn
dieser Weg verfolgt würde, seien die 1,1 Millionen Beschäftigten in den Krankenhäusern und die
Patienten die Leidtragenden, so Philippi.
Dr. Francesco De Meo, Helios: „Qualität muss Patienten erreichen”
Die eigentliche Absicht der Bundesregierung, die Qualität in der Krankenhausversorgung gezielt zu
stärken, sollte in der gegenwärtigen Gesetzesvorlage noch mehr Beachtung finden, meint Dr.
Francesco De Meo, BDPK-Vorstandsmitglied und Vorsitzender der Geschäftsführung der Helios
Kliniken GmbH. Es sei hilfreich, wenn der Gesetzgeber sein Vorhaben in die Tat umsetzt, für mehr
Transparenz in der Krankenhauslandschaft zu sorgen. Entscheidend sei aber, dass in den
Krankenhäusern ein echtes Qualitätsbewusstsein entsteht und eine bessere Versorgung beim
Seite 2
Patienten ankommt. Neben dem Faktenbuch des RWI zeige auch die Erfahrung der vielen Kliniken,
die schon heute freiwillig mit Qualitätsindikatoren ihre Behandlungsergebnisse messen und
transparent veröffentlichen, dass hiermit ein starker Anreiz zur echten Verbesserung der
Behandlungsergebnisse gesetzt wird. Es sei deshalb richtig, gute Qualität und Transparenz
konsequent gesetzlich sowohl zu verankern als auch zu belohnen und nur qualitativ schlechte
Krankenhäuser zu sanktionieren, in letzter Konsequenz auch mit der Herausnahme aus dem
Landeskrankenhausplan. Allerdings sei nicht nachvollziehbar, dass Krankenhäuser, die nicht zuletzt
wegen ihrer guten Qualität mehr Patienten behandeln, hierfür dann möglicherweise mehr
Abschläge auf diese Mehrleistung hinnehmen sollen. Hier gäbe es einen Korrekturbedarf an dem
Entwurf, so dass Abteilungen mit wirklich guter Qualität ihre Leistungen den Patienten ohne
planerische Beschränkung anbieten können. Unter diesen Qualitätsgesichtspunkten könne die
Politik einen Abbau der bestehenden Überkapazitäten bei gleichzeitiger Akzeptanz der
Bevölkerung umsetzen.
Dr. Ulrich Wandschneider, Asklepios: „Investitionen verbessern Wirtschaftlichkeit“
Weitere Nachbesserungen am Kabinettsentwurf zur Krankenhaus-Reform hält der BDPKVizepräsident und Vorsitzende der Konzerngeschäftsführung der Asklepios Kliniken GmbH, Dr.
Ulrich Wandschneider, auch beim Thema Investitionskostenfinanzierung für dringend erforderlich.
Die vom RWI vorgelegten Analysen würden deutlich zeigen, so Wandschneider, dass eine gute
Kapitalausstattung und höhere Investitionen die Betriebskosten senken und die Wirtschaftlichkeit
verbessern, dies gelte für alle Krankenhausträger. Deshalb sei es bedauerlich, dass der vorliegende
Gesetzentwurf als Ergebnis einer gemeinsamen Bund-Länderarbeitsgruppe keine Lösung für das
zentrale Problem der seit Jahren ungenügenden Investitionsfinanzierung der Bundesländer für ihre
Krankenhäuser liefere. Die im Regierungsentwurf enthaltene Selbstverpflichtung der Länder, nicht
weniger Investitionskosten zu zahlen als zwischen 2012 und 2014, reiche jedenfalls nicht aus, denn
gerade in diesem Zeitraum seien die geleisteten Investitionszahlungen so niedrig gewesen wie
niemals zuvor. Wandschneider appellierte im Namen der privaten Klinikunternehmen an die
Bundesregierung und die Gesundheitsminister der Bundesländer (die heute, am 24.06.2015, in
Berlin über die Reform beraten), die Gesetzesvorlage grundlegend zu überarbeiten und auf die
Seite 3
vielen guten bereits umgesetzten Elemente wie das neue Qualitätsinstitut zu vertrauen: „Wenn
Sie wirklich eine konsequente Qualitätsverbesserung der medizinischen Versorgung der Patienten
in den Krankenhäusern wollen, müssen Sie als Gesetzgeber den Qualitätswettbewerb für die
Krankenhäuser anstoßen. Setzen Sie wirksame Anreize für die Krankenhäuser, dann nimmt der
Qualitätszug schnell weiter an Fahrt auf! Dies leistet der aktuelle Gesetzentwurf leider noch nicht“.
Ihr Ansprechpartner:
Thomas Bublitz
Hauptgeschäftsführer des
Bundesverbandes
Deutscher Privatkliniken e.V.
Friedrichstraße 60
10117 Berlin
Tel.: 0 30 - 2 40 08 99 -0
Fax: 0 30 - 2 40 08 99 -30
mailto:[email protected]
http://www.bdpk.de
Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) vertritt seit über 60 Jahren die Interessen
von mehr als 1.000 Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken in privater Trägerschaft. Er ist
damit maßgeblicher Spitzenverband der dieser privatwirtschaftlich tätigen Leistungserbringer und
flankiert die zunehmende Privatisierung im deutschen Gesundheitsmarkt. Der BDPK steht für
Qualität, Innovation und Wirtschaftlichkeit in der stationären Versorgung.
Seite 4
Anhang
Weitere Details der Studie
Regionale Versorgung, Notfallversorgung und Intensivbetten
Nach den RWI-Analysen trägt der Wettbewerb unter den Krankenhäusern in vielen ländlichen Regionen zum Erhalt
von Krankenhäusern bei. Während die Zahl der öffentlichen und freigemeinnützigen Krankenhäuser im ländlichen
Raum stark rückläufig ist, stieg der Anteil privat geführter Kliniken sogar leicht an. Trotz knapper Ressourcen hätten
private Klinikbetreiber so einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge geleistet und seien dort zur Versorgung
angetreten, wo andere Träger wegen fehlendem wirtschaftlichen Erfolg ihren Versorgungsauftrag nicht mehr
wahrnehmen konnten oder wollten. Die Übernahme dieser defizitären Kliniken finde zudem ohne „Rosinenpickerei“
statt, erklärten die Wissenschaftler. Belegt werde dies dadurch, dass die an der Grundversorgung beteiligten Kliniken
privater Träger genauso häufig wie freigemeinnützige und kommunale Träger an der Notfallversorgung teilnehmen.
Einen höheren Anteil als ihre Mitbewerber haben die privaten Träger allerdings an kleineren Kliniken mit weniger als
50 Betten und Spezialversorgern, wie etwa Augenkliniken, die keine Notfallversorgung anbieten. Dennoch sei der
Beitrag der Privaten zur Sicherstellung im stationären Sektor höher als der vergleichbarer Krankenhäuser in nichtprivater Trägerschaft, weil in privat geführten Krankenhäusern überdurchschnittlich viele Intensivbetten stehen und
private Träger somit einen überdurchschnittlichen Beitrag zur Behandlung von schwer erkrankten Patienten leisten.
Qualität und Betreuungsrelation
Bezüglich der medizinischen Qualität der Behandlung, die das Institut anhand mehrerer Kennziffern und Quellen
bewertete, bestehen laut RWI keine signifikanten Unterschiede zwischen den Trägern. Berücksichtigt wurden für die
Qualitätsbewertung die risikoadjustierte Rate an Todesfällen, die risikoadjustierte Rate an Patienten mit Dekubitus bei
Entlassung und die risikoadjustierte Rate an postoperativen Wundinfektionen, die sich als Indikator für Hygiene im
Krankenhaus eignet. Eingang fanden außerdem anonymisierte Krankenhaus-Routinedaten der AOK sowie
Patientenbefragungen der Techniker Krankenkasse aus den Jahren 2006 bis 2013. In allen Bereichen gab es nur
geringe Unterschiede zwischen den verschiedenen Krankenhausträgern. Mit diesem Ergebnis korrelieren auch die
Analysen des RWI zur Betreuungsrelation, also der Zahl der Mitarbeiter je Patient. Laut RWI haben private
Krankenhäuser keine schlechtere Betreuungsrelation bei der Zahl der Pflegekräfte je Behandlungstag als die anderen
Träger, der Anteil der Vollkräfte im Pflegedienst an allen Vollkräften war bei privat geführten Krankenhäusern 2012
sogar leicht höher als bei nicht‐privaten.
Unterschiede bei wirtschaftlichen Kennziffern
Auffällige Unterschiede zwischen den Krankenhausträgern gibt es nach den Analysen der Wissenschaftler allerdings
bei den wirtschaftlichen Kennziffern. So war die wirtschaftliche Ertragskraft der privaten Klinikträger 2013 rund
doppelt so hoch wie bei den anderen Trägern. In der Folge davon wurden nur sieben Prozent der privat geführten
Krankenhäuser 2013 als nicht investitionsfähig eingestuft, demgegenüber waren es 40 Prozent bei freigemeinnützigen
und sogar 62 Prozent bei den kommunalen Trägern. Die Ergebnisse der Studie belegen zudem, dass Krankenhäuser in
privater Trägerschaft deutlich weniger staatliche Fördermittel erhielten und gleichzeitig erheblich mehr Steuern an
den Staat abführten als kommunale und freigemeinnützige Kliniken.
Marktanteile
 Der Marktanteil der Krankenhäuser in privater Trägerschaft hat sich zwischen 2005 und 2012 erhöht,
während der anderer Träger zurückgegangen ist. Bezogen auf die Zahl der Einrichtungen ist der Anteil der
Seite 5
Privaten um 7,4%‐Punkte gestiegen, bezogen auf die Zahl der Betten um 5,7%‐Punkte und bezogen auf die
Zahl der Fälle um 5,6%‐Punkte.
Wirtschaftlichkeit
 Private Krankenhäuser haben anteilig höhere Sachkosten als die anderen Träger. Der Anteil ist jedoch bei
allen Trägern im Vergleich zwischen 2009 und 2012 zurückgegangen. Das lässt sich vermutlich durch eine
höhere Fremderbringungsquote, d.h. ein höheres Maß an Outsourcing, erklären.

Die detailliertere Kostenstruktur (z.B. Anteil des medizinischen Bedarfes an den Sachkosten) zeigt, dass die
Privaten für die medizinische Infrastruktur nicht weniger Geld ausgeben als die anderen Träger.

Private Krankenhäuser wiesen über alle Jahre die höchsten Outsourcing‐Quoten auf. Sie erreichten 2013
einen Wert von 5,9%, während kommunale und freigemeinnützige Kliniken mit 4,9% bzw. 4,2% deutlich
geringere Werte hatten.

Diese Zahlen spiegeln vermutlich wider, dass zum Beispiel die Bereiche Reinigung, Catering, Röntgen, Labor,
Hol‐ und Bringdienste und Sterilisation als sogenannte Sekundärdienste bei den Privaten häufiger durch
externe Dienstleister übernommen werden, was die Zahl der Vollkräfte reduziert.

Die Personalkosten fallen bei den privaten Anbietern mit rund 57% der Bruttokosten geringer aus
(freigemeinnützige 59,7%, kommunale 61,0%).
Pflegepersonal im Krankenhaus
 Die Zahl der Vollkräfte je Casemix‐Punkt ist bei privaten Krankenhäusern am niedrigsten, 2012 setzten sie
11,6 Pflegevollkräfte je 1 000 Casemix‐Punkten ein, während Krankenhäuser in freigemeinnütziger und
kommunaler Trägerschaft mehr als 14 Pflegevollkräfte aufwiesen. Bei allen Trägern ist der Wert fallend.

Die Kennzahl „Zahl der Vollkräfte je Casemix‐ Punkt“ bildet aber nicht die „Pflege am Bett“ ab. Zwar hat der
Schweregrad einen Einfluss auf den Pflegebedarf. Der Pflegebedarf hängt aber auch stark sowohl von der
Zahl der zu betreuenden Patienten (Zahl der Fälle) als auch von der Zahl der Belegungstage ab.

Bei der Zahl der Pflegekräfte je Behandlungstag sind die Werte trägerübergreifend praktisch identisch
(private 14,9, freigemeinnützige 14,3 und kommunale 15,6)

Der Anteil der Vollkräfte im Pflegedienst an allen Vollkräften ist bei privaten Krankenhäusern 2012 leicht
höher als bei nicht‐privaten. Er bewegte sich über alle Träger bei 38% bis 40%. Zwischen 2005 und 2013 ist
bei öffentlich‐rechtlichen und freigemeinnützigen Trägern ein sehr leichter Rückgang festzustellen. Bei
privaten Trägern ist der Anteil dagegen stabil geblieben.

Eine Aussage, ob die „Pflege am Bett“ bei privaten Krankenhäusern schlechter als bei anderen Trägern ist
bzw. ob generell bei Krankenhäusern die „Pflege am Bett“ zu schlecht ausgestattet ist, lässt sich aus diesen
Kennzahlen nicht ableiten.
Seite 6
Ertragskraft und Investitionsfähigkeit
 Beim EBITDA handelt es sich um den Ertrag aus dem operativen Geschäft, d.h. die Erlöse nach Abzug von
Personal‐ und Sachkosten. Die Abkürzung steht für „Earnings before interest, taxes, depreciation, and
amortization“. Es ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die relativ gut den Cash Flow eines Unternehmens
approximiert. Das EBITDA bildet damit die Investitionsfähigkeit eines Unternehmens ab. Die EBITDA‐Marge ist
das Verhältnis von EBITDA zu Erlösen.

Die EBITDA‐Marge (inkl. Fördermittel) privater Krankenhäuser betrug im Jahr 2013 im Durchschnitt 11,2% der
Erlöse und war damit deutlich höher als bei nicht‐privaten Krankenhäusern (freigemeinnützige 6,7%,
kommunale 5,3%). Betrachtet man die EBITDA‐Marge ohne Fördermittel, d.h. der operative Ertrag aus
eigener Kraft, wird der Abstand der Privaten zu den anderen Trägern noch größer, weil Private weniger stark
auf öffentliche Fördermittel zurückgreifen.

Private Krankenhäuser nehmen deutlich weniger öffentliche Ressourcen in Form von Fördermitteln in
Anspruch und entlasten damit den Steuerzahler. Darüber hinaus leisten sie durch Steuerzahlungen auf ihre
Gewinne umgekehrt sogar einen Beitrag zur Finanzierung der gesellschaftlichen Aufgaben des Staates. Ein
Vergleich der Sonderpostenquote verdeutlicht dies.

Sonderposten sind die in der Vergangenheit erhaltenen kumulierten öffentlichen Fördermittel (nach
Abschreibungen), die Sonderpostenquote (in % der Bilanzsumme) betrug 2013 bei den privaten 22,7%, bei
den freigemeinnützigen 36,0% und bei den kommunalen Trägern 40,1%.

Trotz der geringeren Inanspruchnahme öffentlicher Mittel durch private Krankenhäuser erzielen diese einen
höheren Jahresüberschuss, auf den sie 2013 rund 137 Mill. Euro Gewinnsteuern zahlten, deutlich mehr als
die freigemeinnützigen (31 Mill. Euro) und die kommunalen Träger (44 Mill. Euro). Noch deutlicher wird dies
bei der Betrachtung der Steuern je Bett (private 1.814 EUR, freigemeinnützige 192 EUR, kommunale 239
EUR).
Beteiligung an der medizinischen Versorgung
 Das Durchschnittsalter der behandelten Patienten in privaten Krankenhäusern liegt höher als bei anderen
(private 59,0 Jahre, freigemeinnützige und kommunale jeweils 57,0 Jahre)

Das gilt auch für den Case Mix Index (CMI = durchschnittliche Schwere der Patientenfälle). Er betrug bei den
privaten 2013 im Durchschnitt 1,29 Punkte, bei den freigemeinnützigen 1,03 und den kommunalen 1,05.

Bei der Vorhaltung der medizinisch‐technischen Infrastruktur gemessen an der Zahl der medizinischen
Großgeräte bestehen kaum trägerspezifische Unterschiede.

Privat geführte Krankenhäuser behandeln nicht mehr und nicht weniger privat versicherte Patienten als
andere Krankenhäuser.
Beteiligung an der Notfallversorgung
 Kleinere Kliniken mit weniger als 50 Betten und Spezialversorger (z.B. Augenkliniken) bieten oftmals keine
Notfallversorgung an, sie sind häufig in privater Trägerschaft.

Krankenhäuser der Grundversorgung (mit mehr als 200 Betten) nehmen fast ausnahmslos an der
Notfallversorgung teil. Private praktisch genauso häufig wie freigemeinnützige und kommunale
Grundversorger.
Sicherstellung der regionalen Versorgung
Seite 7

Die Zahl der Krankenhausbetten im ländlichen Raum (Dichte über 150 Einwohner/km 2 und ohne
Oberzentrum über 100.000 Einwohner oder mit Oberzentrum über 100.000 Einwohner und Dichte unter 100
Einwohner/km2) ist von 2005 bis 2009 um 4.000 gesunken. Die Zahl der Betten in privat geführten
Krankenhäusern ist jedoch gleich geblieben. Private Träger haben ein ähnlich hohes Niveau der ländlichen
Versorgung wie kommunale Träger.
Qualität
 Die Qualität der Leistungserstellung wurde vom RWI u.a. auf Grundlage der AQUA‐Indikatoren der
strukturieren Qualitätsberichte gem. § 137 Abs. 3 SGB V aus dem Jahr 2012 und der QSR‐Indikatoren des
WIdO untersucht.

Bei der trägerspezifischen Auswertung der qualitativen Auffälligkeiten für die risikoadjustierte Rate an
postoperativen Wundinfektionen (als Indikator für Hygiene im Krankenhaus geeignet) betrug die Rate der
auffälligen Krankenhäuser bei den privaten 2,2%, bei den freigemeinnützigen 2,3% und bei den kommunalen
2,7%.

Bei der risikoadjustierte Rate an Todesfällen (2012) betrug der Anteil an allen Krankenhäusern mit
qualitativen Auffälligkeiten bei den privaten 3,2%, bei den freigemeinnützigen 4,8% und bei den kommunalen
1,9%.

Bei der risikoadjustierte Rate an an Patienten mit Dekubitus bei Entlassung (2012) betrug der Anteil an allen
Krankenhäusern mit qualitativen Auffälligkeiten bei den privaten 3,3%, bei den freigemeinnützigen 2,6% und
bei den kommunalen 3,9%.

Die Auswertungen zu den maximal erreichbaren QSR‐Qualitätspunkten ergaben keine signifikanten
Unterschiede zwischen den Trägern.

Neben der medizinischen Qualität ist auch die von den Patienten erlebte Servicequalität, gemessen an der
Patientenzufriedenheit von Bedeutung. Grundlage zu deren Messung sind Patientenbefragungen der
Techniker Krankenkasse aus den Jahren 2006 bis 2013. Die zugrundeliegende Patientenzufriedenheit wurde
aus verschiedenen Fragen eines Fragebogens ermittelt, den Patienten der Techniker Krankenkasse nach
ihrem Krankenhausaufenthalt ausgefüllt haben. Hierbei wurden keine signifikanten trägerspezifischen
Unterschiede festgestellt. Für alle Träger liegt die durchschnittliche Patientenzufriedenheit bei rund 77% bis
80%.
Seite 8
Herunterladen