Vortrag von Susanne von Hehl - frauen-in

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Gewalt gegen Frauen –
ein weltweites Phänomen
Vortrag von Susanne von Hehl
amnesty international
Sektionskoordinationsgruppe
Menschenrechtsverletzungen an Frauen
am 25.09.2006 in Gladbeck
Das Ausmaß familiärer Gewalt an Frauen weltweit
Vergleichbar durchgeführte Befragungen (1990-er Jahre): %-Sätze von
Frauen, die schon Gewalt im häuslichen Bereich erfahren haben:*
Äquatorial Guinea
30
Malaysia
39
Australien
20
Niederlande
21
Chile
26
Pakistan
80
China
20
Südafrika
43
Costa Rica
54
Taiwan
35
Dänemark
21
Tansania
60
Deutschland
25
USA
28
(Laut Bielefelder Studie 2004)
Guatemala
49
*) Joni Seager: Der Fischer Frauen-
Japan
59
Atlas. Fischer Taschenbuch Verl.
Kenia
42
1998 (vergr.)
Litauen
33
Gewalt gegen Frauen . . .
• ist eine sehr weit verbreitete Menschenrechtsverletzung, aber auch
eine sehr versteckte.
• kennt keine kulturellen, regionalen, religiösen oder ökonomischen
Grenzen, betrifft Frauen jeder Schicht, Ethnie, Nationalität, Religion,
sexueller Identität und jeden Alters.
• geschieht öffentlich und privat, in „Friedenszeiten“ wie im Krieg.
• geht oft mit Straffreiheit für die Täter einher: Ein Großteil der
Gewaltakte bleibt hinter einer Mauer der Gleichgültigkeit und
Straflosigkeit verborgen.
Ursachen von Gewalt gegen Frauen
Wurzel ist eine weltweite Tradition, die Frauen nicht die gleichen Rechte
zugesteht wie Männern und die die Vereinnahmung des weiblichen
Körpers zum Zwecke der persönlichen Befriedigung oder aus
politischen Gründen legitimiert.
Anhaltende Diskriminierung von Frauen verhindert, dass sie ihre
politischen und wirtschaftlichen Rechte in vollem Umfang und den
Männern gleichgestellt wahrnehmen können.
Gewalt gegen Frauen ist Ausdruck dieser Diskriminierung und zugleich
ihr Nährboden: Wo Frauen in der Haft misshandelt, von Soldaten als
„Kriegsbeute“ vergewaltigt oder in ihrem häuslichen Umfeld durch
ständige Gewaltakte terrorisiert werden, manifestieren sich die
ungleichen Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen.
Formen von Gewalt gegen Frauen
•
Häusliche oder familiäre Gewalt
•
Verbrechen im Namen der Ehre („Ehrenmorde“)
•
Frauenhandel und Zwangsprostitution
•
Weibliche Genitalverstümmelung (FGM)
•
Frauen in Haft
•
Folter an Frauen in bewaffneten Konflikten
•
Folter an Frauen auf der Flucht
Versagen des Staates beim Schutz der Frauen
• Existenz unzulänglicher Mechanismen zur Verhütung von Übergriffen
• Gleichgültigkeit in den Reihen der Polizei gegenüber den Anliegen der
Opfer
• fehlende Definition von Menschenrechtsverstößen als Straftaten
• geschlechtsspezifische Diskriminierung durch das Justizsystem
• rechtliche Verfahren, die einer fairen Strafverfolgung im Wege stehen
Strategieansätze von amnesty international gegen
Gewalt gegen Frauen
Öffentliches Bewusstsein für diese
Menschenrechtsverletzung schaffen!
Konkrete Ziele am Beispiel der Kampagne
> HINSEHEN & HANDELN: Gewalt gegen Frauen verhindern <
1. Gesetze, die Frauen diskriminieren, müssen abgeschafft werden.
2. Die Verantwortlichkeit und Sorgfaltspflicht von Staaten/ der
internationalen Gemeinschaft bei familiärer Gewalt muss eingefordert
werden: Prävention und Schutz für Frauen, Bestrafung der Täter.
3. Ein Ende der Straflosigkeit von bewaffneten Gruppen, die Gewalt
gegen Frauen in Konflikten begehen, wird angestrebt.
amnesty international fordert die Bundesregierung auf...
1. nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung als Fluchtgründe
anzuerkennen und eine entsprechende gesetzliche Regelung zu treffen.
2. die Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes durch geeignete
Maßnahmen wie Aufklärung über das Gesetz, Beratung der
betroffenen Frauen und akute Hilfe für sie zu fördern. Maßnahmen,
die die Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes erschweren, wie z.B.
die Reduzierung oder Streichung der finanziellen Unterstützung von
Frauenhäusern, sind zurückzunehmen. Diese Forderung richtet sich
auch an die Landesregierungen.
3. Menschenrechtsverteidigerinnen in ihrem Einsatz für die
Menschenrechte vor Ort zu unterstützen. Sollte eine Ausreise wegen
Gefahren für Leib und Leben notwendig sein, muss die
Bundesregierung Menschenrechtsverteidigerinnen die Einreise nach
Deutschland schnell und unbürokratisch ermöglichen und ihnen in
Deutschland vorübergehend Schutz gewähren.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden allerdings nur dann Erfolg
haben, wenn auch das Problem der geschlechtsspezifischen
Diskriminierung erkannt und dagegen angekämpft wird.
Dies ist eine Aufgabe, die alle angeht – Regierungen, politische Parteien,
Religionsgemeinschaften, alle Teile der Zivilgesellschaft und
Einzelpersonen.
Für die Gleichheit aller Menschen ungeachtet ihres Geschlechts, Alters
oder sozialen Status, ihrer rassischen, nationalen oder ethnischen
Herkunft oder ihrer sexuellen Orientierung einzutreten, liegt in der
Verantwortung eines jeden und einer jeden von uns.
Vielen Dank!
Weitere Informationen:
www.amnesty-frauen.de
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