Unterlagen zur Leistungsbeurteilung

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LERHGANG FÜR UP – BIOLOGIE UND
UMWELTKUNDE
LEISTUNGSBEURTEILUNG
Dr. Manfred WIMMER
Hollabrunn
11.11.2010
Struktur
1. Allgemeines: Funktionen der LB
Anforderungen an korrekte LB
Psychologie der LB
Rahmenbedingungen
2. Rechtliche Grundlagen:
Formen und Duchführungsbestimmungen der Leistungsfeststellung (Mitarbeit,
Prüfungen etc.)
Definition von LEISTUNG (Klafki 1975,
S528):
„Leistung ist das Ergebnis und der Vollzug
einer Tätigkeit, die mit Anstrengung
und gegebenenfalls Selbstüberwindung
verbunden ist und für die Gütemaßstäbe
anerkannt werden.“
Allgemeine Funktionen der LB

-) Berechtigungsfunktion: Aufstieg in nächsthöhere Klasse;
Universität etc.;

-) Berichtsfunktion: Note als (sehr knappe) Rückmeldung hinsichtlich
des Leistungsstandes;

-) Pädagogische Funktion: Überprüfung des Lernfortschrittes
(Feedback);


-) Mittel zur Motivierung (im negativen Fall zur Demotivierung);
Kein Disziplinierungsmittel!
Anforderungen an korrekte LB
.) Objektivität: Unabhängigkeit der Messergebnisse von Einflüssen durch den
Untersuchenden = Intersubjektive Übereinstimmung
Persönliche Präferenzen bzw. Aversionen dürfen in das Ergebnis nicht
einfließen.
.) Reliabilität (Messgenauigkeit, Zuverlässigkeit): Dabei sollen
wiederholte Messungen unter den gleichen Bedingungen zum selben
Ergebnis führen. (Z.B.: Paralleltest Reliabilität: 5+2=….; 3+4=……)
.) Validität (Gültigkeit; Gütekriterium für Messinstrumente): Dabei soll
jener Bereich durch den Test erfasst werden, den dieser zu erfassen
vorgibt. Z.B. Fachkenntnis und nicht Eloquenz bzw. Auftreten oder
Stressresistenz.
Diese Anforderungen sind naturgemäß im Rahmen schulischer LB nicht immer
gegeben.
Formen von Vergleichsdimensionen:


NORMORIENTIERTER Vergleich:
Klassendurchschnitt dient als Norm;
Vergleichbarkeit?
KRITERIUMORIENTIERTER Vergleich:
rel. festes und klares Kriterium in Bezug auf
Lernzielerreichung. Bsp.: 8 von 10 Vokabeln müssen
erreicht werden; 8 von 10 Pflanzenarten müssen anhand
von Bildern erkannt werden etc.; Bildungs- und
Unterrichtsstandards
Bildungsstandards – Formen:
Inhaltliche Standards
(content standards oder curriculum standards)
Inhaltliche Standards beschreiben, was Lehrpersonen unterrichten und
Schülerinnen und Schüler lernen müssen. Sie beschreiben klar und
eindeutig die aufzubauenden Kompetenzen und das zu erreichende
Wissen.
Leistungs- oder Ergebnisstandards
(performance standards oder output standards)
Mindest- oder Minimalstandards beziehen sich dabei auf ein
definiertes Minimum an Kompetenzen, das alle Schülerinnen und Schüler zu
einem vorher festgelegten Zeitpunkt in ihrer Schullaufbahn erreicht haben
müssen.
Regelstandards beschreiben Kompetenzen, die im „Durchschnitt“, „in der
Regel“ von den Schülerinnen und Schülern einer Jahrgangsstufe erreicht
werden sollen.
Exzellenz- oder Maximalstandards beziehen sich darauf, was die
besten Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Jahrgangsstufen können
sollten.
Psychologie der LB (1)

.) Bewerter der Leistungen eines Kindes – besondere Sensibilitäten seitens der Eltern bzw.
Erziehungsberechtigten.

.) LB ist eine Form der Quantifizierung von Leistungen. Reduktion komplexer Phänomene auf
extrem vereinfachte Ausdrucksformen.

.) Feedbacks seitens der Unterrichtenden können motivierend bzw. auch demotivierend wirken.


.) Attribution: Meinung über Kausalzusammenhänge
Internale (personenbezogene) A.; internal stabil= Fähigkeit; internal variabel= Anstrengung
Externale (situationsbezogene) A.; external stabil= Schwierigkeitsgrad; external variabel: Zufall,
Glück
.) Multifaktorielle Bedingtheit von Leistung:
Begabung
Motivation – vor allem Leistungsmotivation
Umstände – soziale Rahmenbedingungen (Eltern, peer group etc.)
Konzentrationsfähigkeit
Lerntechnik
Klassensituation
Angst – Versagensangst
Gesundheit
Psychologie der LB (2)
Leistungsbeurteilung im Rahmen der Arbeits- und
Organisationspsychologie





Zur Einschätzung des beruflichen Erfolges/Misserfolges der
Mitarbeiter
3 wesentliche Beurteilungsformen:
.) ergebnisorientierte Beurteilungen: z.B. Verkaufszahlen,
Reklamationen, Umsätze etc.
.) verhaltensbezogene Beurteilungen: Voraussetzung ist
bekannter Zusammenhang zwischen Verhalten und Erfolg.
Beobachtung erfolgsrelevanten Verhaltens
.) eigenschaftsbezogene Beurteilungen: Bezug auf allgemeine
Fähigkeiten und Persönlichkeitsmerkmale. Z.B.: Flexibilität;
Kooperationsfähigkeit …. .
Psychologie der LB 3
Soziale Wahrnehmung, Urteilsbildung, Bewertung und
deren „Tiefenschichten“


Bewertung und Urteil als basaler biologischer
Verrechnungsmechanismus
Implizite, und nicht bis nur teilweise bewusste Mechanismen der
Urteilsbildung

Kognition – Emotion

Gehirn und Bewertung
Mögliche Beurteilungsfehler:
.) Implizite Persönlichkeitstheorie: - Bezug auf den sog. Halo Effekt
(Thorndike) =Tendenz zur konsistenten Bewertung – ein Urteil beeinflusst
weitere Urteile
2 Bewertungsdimensionen:
soziale B. (verlässlich, tolerant, ehrlich, ….)
intellektuelle B. (intelligent, fähig, beharrlich….)
Konstruktion konsistenter Bilder
.) „self fulfilling prophecy“: „Vorausurteile“ (Erwartungen, Rollenbilder etc.)
biologische biases;
.) Rolleneffekt: soziale Rolle bestimmt Urteil
.) Fehler der Milde/Strenge: Grad des persönlichen Verhältnisses bestimmt
Urteil
.) Logischer Fehler: Konstruktion scheinbarer logischer Zusammenhänge
(Einzelgänger – Unsicherheit – Leistungsschwäche..)
.) Reihungsfehler – mehrere schlechte Noten – Tendenz zur besseren
Bewertung
Rahmenbedingungen der LB


Klarheit: Es kann nur präzise beurteilt werden,
was präzise definiert wurde!
Transparenz: Unabdingbar und für
Konfliktminderung wesentlich.
Anforderungen – es muss klar sein, was verlangt
wird!
Die Schüler müssen jederzeit erfragen können
wo sie stehen und warum sie dort stehen wo sie
sich befinden.
2. Rechtliche Grundlagen: Formen und
Duchführungsbestimmungen der Leistungsfeststellung
(Mitarbeit, Prüfungen etc.)





1.
2.
3.
4.
5.
Mitarbeit im Unterricht
Mündliche Prüfungen
Mündliche Übungen (Referat etc.)
Schriftliche Überprüfungen (Test)
Schularbeiten
Beispiel für Elterninformation bezüglich LB:
Beurteilungskriterien BIOLOGIE/UMWELTKUNDE für die Klasse …..
im Schuljahr …….. :












Die Jahresnote setzt sich aus der Beurteilung folgender Kriterien zusammen:
ÜBERPRÜFUNGEN:
.) Stundenwiederholungen
.) Test (1-2/Semester)
.) Mündliche Prüfungen (werden bei Bedarf seitens der (des) Unterrichtenden festgesetzt; auf
Wunsch des Kindes)
.) Mündliche Zusammenfassungen des besprochenen Stoffes gegen Ende der Stunde
MITARBEIT:
.) Permanente und konstruktive Mitarbeit (Beteiligung an Diskussionen; selbstständige
Wortmeldungen; fachbezogene Fragestellungen; Teilnahme an der Erarbeitung von
Stoffgebieten….)
.) Persönlicher Einsatz bei Gruppen-, Partner-, Projektarbeiten etc.
.) Selbstständiges Erarbeiten von Stoffgebieten (z.B. Arbeitsaufträge im Unterricht, Recherche
…..)
.) Heftführung
.) Eigenständiges und zeitgerechtes Nachholen von versäumten Stunden hinsichtlich Inhalt und
Heftführung


Unterschrift d. Erziehungsberechtigten:
1. Mitarbeit im Unterricht (LBVO §4; SchUG §18):

Durchführung – Dauer: keine fixe Zahl von Leistungsfeststellungen – so viele wie

Aufgabenstellung – Umfang:









für eine sichere LB erforderlich sind.
-) in den Unterricht eingebaute mündliche, schriftliche, praktische und grafische
Leistungen;
-) allgemeine Fragen;
-) Leistungen im Zusammenhang mit der Sicherung des Unterrichtsertrages (auch
HÜ);
-) Erledigung von Sammlungs- und Ordnungsaufträgen (z.B. Anlegen eines Herbars)
-) Leistungen bei der Erarbeitung neuer Lehrstoffe (Recherchen etc.)
-) Leistungen im Zusammenhang mit dem Erfassen und Verstehen von
unterrichtlichen Sachverhalten;
-) Leistungen im Zusammenhang mit der Fähigkeit, Erarbeitetes richtig einzuordnen
und anzuwenden;
-) Stoffwiederholungen (Sicherung des Unterrichtsertrages)
-) Berücksichtigung auch von Leistungen in der Gruppen- und
Partnerarbeit:Fachkompetenz, Methodenkompetenz,
Kommunikationsfähigkeit,Teamfähigkeit (Fairness, Akzeptanz anderer
Meinungen, konstruktive Mitarbeit, Einbringung von Wissen)
1.1. Beispiele für Arbeits-, Sammlungs- und
Ordnungsaufträge:








Abschnitte aus einem Buch exzerpieren und als Kurzreferat
präsentieren
Recherchen zu kleinen (erweiternden) Themengebieten
durchführen, für die Benützung der Schulbibliothek erforderlich ist
und die im Unterricht eingebaut werden können
Sammlung von Zeitungsartikeln zu best. Thema
Arbeitsblätter
Plakate konzipieren
Interviews
„Expertenberichte“ von Kindern mit besonderen Interessen
Beobachtungsaufgaben (Konsumgewohnheiten etc.)
2. Mündliche Prüfungen (LBVO §5)

Termine:

-) 2 Unterrichtstage vorher – bei Ankündigung durch den Lehrer
-) Anmeldung auf Wunsch des Schülers (1 mal/Semester) – zeitgerecht, damit
Durchführung möglich ist.

Durchführung:


US: 10 Minuten; OS 15 Minuten
Durchführung nur während der Unterrichtszeit – nach Möglichkeit nicht
überwiegender Teil der Unterrichtsstunde.

Aufgabenstellung – Stoffumfang:







-) mindestens 2 voneinander unabhängige Fragen
-) eingehendere Prüfung der zuletzt behandelten Gebiete, weiter zurückliegende nur
überblicksweise – außer sie sind Voraussetzung für die gestellten Fragen
-) auf Fehler ist sofort zu verweisen
Verbot der Durchführung:
-) AHS US: SA an diesem Tag bzw. 2 mündliche Prüfungen
-) nach mindestens drei aufeinanderfolgenden schulfreien Tagen; nach mehrtägigen
schul- bzw. schulbezogenen Veranstaltungen. Ausnahme: freiwillige Meldung.
3. Mündliche Übungen (LBVO §6)

Termine: eine Woche vorher festzulegen (mit Themenangaben)

Durchführung:
US: 10 Minuten; OS 15 Minuten

Aufgabenstellung:
Mündliche Übungen bestehen aus einer systematischen und
zusammenhängenden Behandlung eines im Lehrplan vorgesehenen
Stoffgebietes oder eines Themas aus dem Erlebnis- und
Erfahrungsbereich des Schülers durch den Schüler. (Referate,
Redeübungen)
4. Schriftliche Überprüfungen (TEST) (LBVO §8)

Termine: Festlegung 2 Tage vorher

Durchführung – Dauer:
.) AHS-Unterstufe: max. 15 Minuten; AHS-Oberstufe: max. 20 Minuten
.) Gesamtarbeitszeit aller schriftlichen Überprüfungen pro Semester:
AHS-Unterstufe: max. 30 Min.
AHS-Oberstufe: max. 50 Min.

Stoffumfang – Aufgabenstellung:
.) in sich abgeschlossenes, kleines Stoffgebiet

Verbot der Durchführung:
.) wenn eine SA oder Test am gleichen Tag stattfindet
.) mehr als 3 schriftliche Leistungsfeststellungen innerhalb einer Woche
.) nach 3 aufeinanderfolgenden schulfreien Tagen oder mehrtägigen
Schulveranstaltungen

Sonstiges:
.) Rückgabe innerhalb einer Woche
.) Wh. bei mehr als 50% Nicht genügend. Wenn keine Wiederholung möglich gilt der
Test als Informationsfeststellung und nicht als Grundlage zur Leistungsbeurteilung.
.) Sammeln und Aufbewahren der Tests!!!!
4.1. Test (Forts.1)

Allgemeines:

.) Test sind Leistungsfeststellungen punktueller Natur!!

.) nur dann vorzunehmen wenn aus der mündl. MA und mündl. Prüfungen
keinen sichere Leistungsbeurteilung möglich ist.

.) subsidiärer Charakter der Tests, dürfen nicht als primäre Quellen der
LB herangezogen werden.

.) zur jeweiligen Gesamtbeurteilung (Gesamtnote) darf der Test keinesfalls
mehr als 50% beitragen!!

.) Test nicht am Semesterende zur Notenbeschaffung!

.) Test in die Jahresplanung einbeziehen
4.2. Test (Forts.2.)




Aufgabenformen und Formulierung der Testfragen:
.) Neben Lückentexten, dem Auswählen von Antworten aus mehreren
Vorgaben, neben tabellarischen Vergleichen, Beschriftungsaufgaben u.ä.
sind auch Fragestellungen, die eine kurze, eigenständig formulierte
Antwort verlangen, möglich und sinnvoll.
.) Aufforderungen zur freien Äußerung erschweren allerdings eine objektive
Auswertung und Beurteilung. Daher ist besonders in diesem
Zusammenhang darauf zu achten, dass der Aufgabentext eindeutig und
unmissverständlich formuliert wird. (siehe Folgefolie)
.) Auch der Beurteilungsmaßstab muss vorher genau festgelegt sein. (Alle
Antworten, die als richtige Lösung zu werten sind, sollten vom Lehrer
vorher taxativ festgehalten werden.)
NEGATIVBEISPIELE:


Erkläre den Begriff „autotrophe
Ernährung“! Schreibe die Grundgleichung
dieser Ernährungsart an und stelle beide
Arten dieser Ernährungsart gegenüber!
Erkläre am Beispiel einer höheren Pflanze
drei verschiedene Reizbereiche
4.3. Test (Forts.3)






Richtig eingesetzt, besteht gegen Tests kein Einwand, da sie
.) als Ergänzung zu den anderen Formen der Leistungsfeststellung in Form einer
Lernzielkontrolle auf die Lernmotivation und auf das Anspruchsniveau regulierend
wirken können.
Lernzielkontrolle erfolgt nicht primär um der Beurteilung willen, sondern um
festzuhalten, inwieweit das durch den Lernprozess beabsichtigte Endverhalten des
Lernenden mit dem gesteckten Lernziel übereinstimmt.
.) eine gleichzeitige Leistungsfeststellung bei allen Schülern eines
Klassenverbandes (Zeitersparnis) über ein zusammenhängendes Stoffgebiet
(Unterstufe: 8 – 12, Oberstufe:10 – 14 Unterrichtsstunden) ermöglichen.
.) durch die Auseinandersetzung mit umfangreicheren Inhalten Schülern die
Möglichkeit bieten, sich zumindest in Ansätzen auf die Anforderungen der
Reifeprüfung vorzubereiten.
.) es mündlich zurückhaltende Schülern durch diese Form der Leistungsfeststellung
ermöglichen, ihre Stärken einsetzen.
Bsp. BIUK Test 4. Klasse
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Max.: 31 Punkte; 0-15:5; 16-19:4; 20-23:3; 24-27:2; 28-31:1
1. Chemische Bausteine von Eiweiß (Protein). Für welche Art von Stoffwechsel werden Eiweiße
benötigt? Ein Beispiel für ein eiweißreiches Nahrungsmittel.(3P)
2. Chemische Bestandteile der Kohlenhydrate. Welche Form von KH ist Stärke und wo ist diese
enthalten (2 Beispiele)? (2P)
3. Welcher Nährstoff hat den höchsten energetischen Gehalt? (1P)
4. Welche Funktionen hat das Vitamin D und welche Krankheit tritt bei Vitamin D Mangel auf?
(2P)
5. Was sind Enzyme? (2P)
6. Welche Geschmacksqualitäten werden über die Zunge wahrgenommen? (2P)
7. Welche Hormone produziert die Bauchspeicheldrüse und welche Funktionen haben diese? (4P)
8. Wie heißt der erste Teil des Dünndarmes und welche Verdauungsdrüsen münden in diesen?
(3P)
9. Funktionen der Leber (4 Beispiele). (4P)
10. Was versteht man unter Resorption? (2P)
11. Aufgabe und Bildungsort der roten Blutkörperchen. (2P)
12. Welche Formen der Impfung werden unterschieden und worin liegen deren Kennzeichen? (4P)
Disposition Test 4. Klasse
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1. Chemische Bausteine von Eiweiß (Protein) und für welche Art von Stoffwechsel werden Eiweiße benötigt? Ein
Beispiel für ein eiweißreiches Nahrungsmittel.(3P)
Aminosäuren; Baustoffwechsel; Fleisch
2. Chemische Bestandteile der Kohlenhydrate. Was ist Stärke und wo ist diese enthalten (2 Beispiele)? (2P)
Zuckermoleküle; Polysaccharid; Mehl; Kartoffel
3. Welcher Nährstoff hat den höchsten energetischen Gehalt? (1P)
Fett
4. Welche Funktionen hat das Vitamin D und welche Krankheit tritt bei Vitamin D Mangel auf? (2P)
Calcium und Phosphatstoffw.; Rachitis
5. Was sind Enzyme? (2P)
Stoffe die chemische Reaktionen beeinflussen bzw. hervorrufen ohne sich dabei selbst zu verändern.
6. Welche Geschmacksqualitäten werden über die Zunge wahrgenommen? (2P)
7. Welche Hormone produziert die Bauchspeicheldrüse und welche Funktionen haben diese? (4P)
Insulin – Senkg. D. BZ Spiegels; Glukagon – Hebg. D. Bz. Spielgels.
8. Wie heißt der erste Teil des Dünndarmes und welche Verdauungsdrüsen münden in diesen? (3P)
Zwölffingerdarm; Gallengang; Bauchspeicheldrüse
9. Funktionen der Leber (4 Beispiele). (4P)
Glukagonspeicher, Entgiftung,…..
10. Was versteht man unter Resorption? (2P)
Übertritt der verdauten Nahrungsbestandteile ins Blut- u. Lympfgefäßsystem)
11. Aufgabe und Bildungsort der roten Blutkörperchen. (2P)
O2Transport; rotes Knochenmark
12. Welche Formen der Impfung werden unterschieden und worin liegen deren Kennzeichen? (4P)
Schutzimpfg – Körper aktiv, langfristig; Heilimpfung – Verabreichg. Fertiger Antikörper; kurzfristig
Max.: 31 Punkte; 0-15:5; 16-19:4; 20-23:3; 24-27:2; 28-31:1
5. Schularbeiten (LBVO §7)

Termine: 1. Sem.: Mind. 4 Wochen nach Beginn;
2. Sem.: spätestens 2 Wochen nach Semesterbeginn;

Stoffgebiete: Bekanntgabe 1 Woche vorher; nicht der Stoff der beiden letzten Stunden.
Zeitrahmen der SA: flexibel;
Biologie: 7. Klasse: möglich sind 2 – 3 SA. Mindestens eine pro Semester; keine SA länger als 2
Unterrichtsstunden, keine kürzer als eine Stunde. Gesamtausmaß von 3-4 Unterrichtseinheiten.
Möglichkeiten: 3x1Stunde; 2xjeweils 2Stunden; 1x2Stunden, 1x1 Stunde.
8. Klasse: möglich sind 2-3 SA; (mindestens eine pro Semester, zumindest eine 3stündige SA).
Gesamtausmaß von 5-7 Unterrichtsstunden

Aufgabenstellung – Stoffumfang: mindestens 2 Aufgaben mit voneinander unabhängigen

Verbot der Durchführung:
Lösungen.
Vorlage der Aufgabenstellungen in vervielfältigter Form.
.) nach mindestens 3 aufeinanderfolgenden schulfreien Tagen, nach mehrtägigen Schul-oder
schulbezogenen Veranstaltungen
.) AHS: mehr als 2 SA innerhalb einer Woche (Nicht Kalenderwoche sondern 8 Tage gleitend!!!!)
.) BHS: mehr als 3 SA innerhalb einer Woche (s.o.!!!)
.) mehr als 1 SA pro Tag
.) AHS: SA ab der 5. Stunde
5.1. Schularbeiten (Forts. 1)

Sonstiges:
.) Rückgabe nach 1 Woche (Verlängerung durch Direktor möglich)
.) Wiederholung bei mehr als 50% Nicht genügend, innerhalb von 14 Tagen
nach der Rückgabe; nur eine Wiederholung möglich – bessere Note zählt.
.) Versäumnis von mehr als der Hälfte der SA´s pro Semester – Nachholen!
.) Schummeln (vorgetäuschte Leistungen) – nicht beurteilen!
.) Sa- Hefte 1 Jahr aufbewahren
5.2. Schularbeiten (Fortsetzung 2)

Allgemeine Hinweise:

Formulierung eines genauen Erwartungshorizontes und dahingehend Vergabe der
Punkte.

Die Fähigkeit zur sachrichtigen, schlüssigen und verständlichen Darstellung
biologischer Sachverhalte ist das zentrale Beurteilungskriterium.


Fachsprachliche Genauigkeit (z.B. die deutliche Differenzierung zwischen Ursache
und Wirkung eines bestimmten Sachverhaltes) ist dabei unbedingt einzufordern; auf
unterrichtssprachliche Richtigkeit ist zu achten.


Ebenso soll auf das Herstellen von Zusammenhängen zwischen Teilgebieten
der Biologie und das Verknüpfen biologischer Inhalte mit anderen
Fachbereichen Wert gelegt werden, wo immer dies möglich ist. Dem ist durch
entsprechende Themenstellung und ausdrückliche Berücksichtigung in der
Beurteilung Rechnung zu tragen.
5.3. Schularbeiten (Fortsetzung3)


Dem Lehrer wird dringend empfohlen, für jede gestellte Aufgabe einen
genauen Erwartungshorizont zu formulieren, der alle geforderten Begriffe,
Begriffserklärungen, Beschreibungen und Begründungen sowie sonstigen
Anforderungen enthält, und diesen als Grundlage für seine Punktevergabe
einzusetzen.
Um Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit zu verbessern, soll einheitlich von 40
bzw. (für mehrstündige Schularbeiten) 80 erreichbaren Punkten
ausgegangen werden.






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
Die Beurteilung soll mit Genügend ab 50 %, Befriedigend ab 65 %, Gut ab 80
% und Sehr gut ab 92 % der maximal zu erwartenden Leistungen erfolgen.
Daraus ergibt sich folgender Notenschlüssel:
40 – 37 Punkte
Sehr gut
36 – 32 Punkte
Gut
31 – 26 Punkte
Befriedigend
25 – 20 Punkte
Genügend
weniger als 20 P.
Nicht genügend
80 – 74 Punkte
73 – 64 Punkte
63 – 52 Punkte
51 – 40 Punkte
weniger als 40 P.
Notendefinitionen: (§14 LBVO)





Sehr gut (1): Mit „Sehr gut“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach
Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des
Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in weit über das Wesentliche
hinausgehendem Ausmaß erfüllt und, wo dies möglich ist, deutliche Eigenständigkeit
beziehungsweise die Fähigkeit zur selbstständigen Anwendung seines Wissens und Könnens auf
für ihn neuartige aufgaben zeigt.
Gut (2): Mit „Gut“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des
Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes
sowie in der Durchführung der Aufgaben in über das Wesentliche hinausgehendem
Ausmaß erfüllt und, wo dies möglich ist, merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit
beziehungsweise bei entsprechender Anleitung die Fähigkeit zur Anwendung seines Wissens und
Könnens auf für ihn neuartige Aufgaben zeigt.
Befriedigend (3): Mit „Befriedigend“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die
nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung
des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen zur
Gänze erfüllt; dabei werden Mängel in der Durchführung durch merkliche Ansätze zur
Eigenständigkeit ausgeglichen.
Genügend (4): Mit „Genügend“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach
Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des
Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen
überwiegend erfüllt.
Nicht genügend (5): Mit „Nicht genügend“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der
Schüler nicht einmal alle Erfordernisse für die Beuteilung „Genügend“ erfüllt.
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