Bundespräsident

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Staat und Politik
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„Die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß
Grundgesetz ein demokratischer
und sozialer Bundesstaat. „Alle
Staatsgewalt geht vom Volk aus“, heißt es
im Grundgesetz (Bundesverfassung, die in
ihren Grundzügen aus dem Jahr 1949
stammt).
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Das GRUNDGESETZ bindet die Gesetzgebung an die
verfassungsmäßige Ordnung und die Staatsverwaltung an
Recht und Gesetz. Besondere Bedeutung besitzt der Artikel
1 des Grundgesetzes. Er postuliert als höchstes Gut der
Verfassungsordnung die Respektierung der Menschenwürde:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und
zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Die
weiteren Grundrechte garantieren unter anderem die Freiheit
des Handelns im Rahmen der Gesetze, die Gleichheit der
Menschen vor dem Gesetz, die Presse- und Medienfreiheit,
die Vereinigungsfreiheit sowie den Schutz der Familie.
Abkürzungen
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(Art. 32 Absatz 3, Art. 24 Absatz 1 GG)
(Art. 65 Satz 1 GG)
Vier Hauptprinzipien
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Als unbestrittene Prinzipien des Grundgesetzes gelten:
das demokratische Prinzip (Mit der Feststellung, dass das
Volk die Herrschaft durch besondere Organe ausübt, schreibt
das Grundgesetz die Herrschaftsform der repräsentativen
Demokratie fest.
das republikanische Prinzip (an der Spitze des Staates steht
ein gewähltes Staatsoberhaupt)
das bundesstaatliche Prinzip („Die BRD ist ein Bundesstaat“)
das rechtsstaatliche Prinzip (die staatliche Verwaltung
erfolgt ausschließlich auf Basis der Gesetze, alles Handeln
staatlicher Behörden unterliegt der richterlichen Kontrolle ).
das bundesstaatliche Prinzip
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Ein weiteres Verfassungsprinzip ist der
Bundesstaat, das heißt die Aufteilung der
Herrschaftsgewalt auf eine Reihe von
Gliedstaaten und auf den Zentralstaat.
Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus 16
selbstständigen Bundesländern. Die Staatsgewalt
ist zwischen dem Gesamtstaat, dem Bund, und
den Bundesländern aufgeteilt. Diese verfügen
über eigenständige, wenn auch beschränkte
Staatsgewalt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland
das demokratische Prinzip
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„das Recht geht vom Volk aus“
Die Wahlen zu allen Volksvertretungen sind allgemein (jeder
deutsche Staatsangehörige, der über 18 Jahre ist, kann
wählen), unmittelbar (jede Stimme wird direkt dem Bewerber
gegeben), frei (kein Wahlzwang), gleich (jede Stimme zählt
gleich viel) und geheim (es darf nicht bekannt werden, wem
der Wähler seine Stimme gegeben hat). Wahlberechtigt ist
jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
In Deutschland ist das Wahlrecht heute im Grundgesetz in
den Artikeln 20 und 38 verankert.
Bei den Reichstagswahlen am 19. Januar 1919 konnten
Frauen in Deutschland erstmals gewählt werden.
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In Deutschland wird nach einer leicht
modifizierten personalisierten Verhältniswahl
gewählt. Jeder Wahlberechtigte hat zwei
Stimmen zu vergeben. Mit der Erststimme
wählt man den Kandidaten einer Partei im
Wahlkreis, mit der Zweitstimme die
Landesliste einer Partei.
Passives Wahlrecht
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Für folgende Ämter sind in der Bundesrepublik Deutschland
Mindest- bzw. Höchstalter vorgesehen:
Bundespräsident: Mindestens 40 Jahre
Richter am Bundesverfassungsgericht: Zwischen 40 und 68 Jahre
Landrat: Wechselnde Regelungen in den Bundesländern. In
Schleswig-Holstein beispielsweise 27 Jahre am Wahltag.
Bürgermeister: am Wahltag zwischen 25 und 65 Jahre (§46
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, teilweise
unterschiedliche Regelungen in anderen Bundesländern)
Zum Regierenden Bürgermeister von Berlin kann man ab 21
Jahren gewählt werden.
Zum Bundeskanzler kann man schon ab 18 Jahren gewählt
werden.
Volksabstimmung
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Das Ergebnis der Volksabstimmung ist für den
Gesetzgeber bindend.
Die Staatsgewalt wird durch
vollziehende Gewalt – Exekutive
 gesetzgebende Gewalt – Legislative
 die Rechtsprechung – Judikative
ausgeübt.
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Die Bundesregierung
Die Bundeskanzlerin und die Bundesministerinnen
und Bundesminister bilden zusammen das
Bundeskabinett. Den Vorsitz im Bundeskabinett
führt die Bundeskanzlerin.
Bundesregierung
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das höchste Verwaltungsorgan des Bundes
besteht aus dem Bundeskanzlerin und den
Bundesministern
vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des
Bundeskanzlers ernannt
an der Spitze: Bundeskanzlerin Angela Merkel
(seit dem 22. November 2005)
die wichtigste Aufgabe: Beschluss von
Gesetzesinitiativen
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IN DER BUNDESREGIERUNG SIEHT DAS
GRUNDGESETZ DREI WICHTIGE
ARBEITSPRINZIPIEN VOR: DAS KANZLER-,
DAS KOLLEGIAL- UND DAS RESSORTPRINZIP.
SIE REGELN DEN UMGANG UND DIE
ARBEITSTEILUNG IM KABINETT.
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http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bu
ndesregierung/RegierungundVerfassung/regierun
g-undverfassung.html__nnn=true#doc44890bodyText6
KANZLERPRINZIP
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NACH DEM KANZLERPRINZIP
BESTIMMT DIE BUNDESKANZLERIN
ODER DER BUNDESKANZLER DIE
RICHTLINIEN DER POLITIK UND TRÄGT
DAFÜR DIE VERANTWORTUNG.
KOLLEGIALPRINZIP
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NACH DEM KOLLEGIALPRINZIP
ENTSCHEIDEN DIE KANZLERIN ODER DER
KANZLER UND DIE MINISTERINNEN ODER
MINISTER GEMEINSAM, ÜBER
ANGELEGENHEITEN VON ALLGEMEINER
POLITISCHER BEDEUTUNG. BEI
MEINUNGSVERSCHIEDENHEITEN IST DIE
KANZLERIN ODER DER KANZLER
ALLERDINGS ERSTER UNTER GLEICHEN.
RESSORTPRINZIP
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NACH DEM RESSORTPRINZIP LEITET
JEDE MINISTERIN ODER JEDER
MINISTER IHREN ODER SEINEN
AUFGABENBEREICH IN EIGENER
VERANTWORTUNG.
Bundeskanzlerin Angela Merkel
(CDU )
http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bun
desregierung/Bundeskabinett/bundeskabinett.html
Bundestag
die Volksvertretung der BRD
 wird vom Volk auf vier Jahre gewählt
 die wichtigsten Aufgaben:
- die Gesetzgebung
- die Wahl des Bundeskanzlers
- die Kontrole der Regierung
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Wählen und Entscheiden
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22. September 2013
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Wahl zum 18. Deutschen
Bundestag
Bundesrat
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die Vertretung der 16 Bundesländer, eine Art
Zweite Kammer neben dem Bundestag
verkörpert die föderative Komponente des
Bundesstaates
durch den Bundesrat wirken die Bundesländer bei
Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit
jedes Bundesland hat entsprechend seiner
Einwohnerzahl zwischen 3 und 6 Stimmen
Ehemaliges Preußisches Herrenhaus, Sitz des
Bundesrates
Bundesversammlung
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bilden die Mitglieder des Bundestages und
gleiche Anzahl von Mitgliedern der
Volksvertretungen
Verfassungsorgan, das nur zur Wahl des
Bundespräsidenten zusammentritt
Bundespräsident
ist der oberste Repräsentant des Staates
 übt als neutrale Kraft und als Hüter der
Verfassung eine ausgleichende Wirkung
aus
 die Amtszeit des Bundespräsidenten
beträgt 5 Jahre
 eine einmalige unmittelbar folgende
Wiederwahl ist zulässig
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Bundespräsident
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hat gemäß der Verfassung das Recht auf
Ernennung des Bundeskanzlers und der
Bundesminister, die ihm der Bundeskanzler
vorschlägt
kann unter bestimmten Voraussetzungen die
Bundesregierung entlassen und das Parlament
auflösen
vertritt die Republik nach außen
ist Oberbefehlshaber des Bundesheeres
besitzt die Ernennungsbefugnis für hohe
Bundesbeamte, Offiziere und Richter
Bundespräsident
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Horst Köhler, Bundespräsident
seit 2004
Am 23. Mai 2009 wird er von
der Bundesversammlung im
ersten Wahlgang mit der
absoluten Mehrheit von 613
Stimmen für weitere fünf Jahre
im Amt bestätigt.
2004 kam mit Köhler erstmals ein
Nichtpolitiker ins höchste
Staatsamt. Anders als seine
Vorgänger war er nicht in ein
politisches Netzwerk
eingebunden. Dies ließ ihn oft
auch unabhängiger agieren.
Rücktritt vom Amt
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Am 31. Mai 2010 - Rücktritt vom Amt des
Bundespräsidenten
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Das hat es in der Geschichte der Bundesrepublik
noch nie gegeben: Der Bundespräsident ist mit
sofortiger Wirkung zurückgetreten. Als Grund
nannte Horst Köhler die Kritik an seinen
Äußerungen zum Afghanistan-Einsatz - er vermisse
den Respekt vor seinem Amt.
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http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518
,697781,00.html
30. Juni 2010
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Die Bundesversammlung
wählt Christian Wulff zum
zehnten Präsidenten
der Bundesrepublik
Deutschland.
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http://info.koppverlag.de/hintergruende/deutschland/gerha
rd-wisnewski/stoerfall-bundespraesidentwarum-christian-wulff-wirklichzuruecktreten-musste.html
18. März 2012
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Die Bundesversammlung wählt Joachim
Gauck zum elften Präsidenten der
Bundesrepublik Deutschland.
Standarte des Bundespräsidenten
Schloss Bellevue
Spreeweg 1, 10557 Berlin
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Virtueller Rundgang
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http://www.bundespraesident.de/Die-Amtssitze/SchlossBellevue-,11087/Virtueller-Rundgang.htm
Villa Hammerschmidt
Adenauerallee 135, 53113 Bonn
Parteien
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CDU – die Christlich Demokratische Union
Deutschlands
SPD – die Sozialdemokratische Partei
Deutschlands
FDP – die Freie Demokratische Partei
CSU – die Christlich Soziale Union
Bündnis 90/Die Grünen
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