Das Gesetz als Grundlage des Verwaltungsrechts

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Das Gesetz als
Grundlage
der Verwaltung
Begriff und Arten
der Rechtsnormen
wahr
Aussagesätze
oder
unwahr
gelten
Verpflichtungssätze
oder
sind nichtig
Art. 163 BV Form der Erlasse der Bundesversammlung
Art.
1 Die
22Bundesversammlung
Parlamentsgesetz erlässt recht4 Als
rechtsetzend
gelten
Bestimmunsetzende
Bestimmungen
in der
Form des
gen,
die in unmittelbar
und
Bundesgesetzes
oder derverbindlicher
Verordnung.
generell-abstrakter
Weise in
Pflichten
Die übrigen Erlasse ergehen
der Form auferlegen,
Rechte verleihen
oder Zuständes Bundesbeschlusses;
ein Bundesbedigkeiten
festlegen.
schluss, der
dem Referendum nicht untersteht, wird als einfacher Bundesbeschluss
bezeichnet.
Art. 164 BV Gesetzgebung
1 Alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen
sind in der Form des Bundesgesetzes zu erlassen.
Dazu gehören insbesondere die grundlegenden
Bestimmungen über:
a. die Ausübung der politischen Rechte;
b. die Einschränkungen von verfassungsmässigen
Rechten;
c. die Rechte und Pflichten von Personen;
d. den Kreis der Abgabepflichtigen sowie den
Gegenstand und die Bemessung von Abgaben;
e. die Aufgaben und die Leistungen des Bundes;
f. die Verpflichtungen der Kantone bei der Umsetzung und beim Vollzug des Bundesrechts;
g. die Organisation und das Verfahren der
Bundesbehörden.
2 Rechtsetzungsbefugnisse können durch Bundesgesetz übertragen werden, soweit dies nicht
durch die Bundesverfassung ausgeschlossen
wird.
1. Norm setzt voraus
Art. 26 Gemeindesteuergesetz
Art. 104 FR
RPG
Geltung
Die Gemeinden
können allgemeine
4 Der Oberamtmann oder die Gemeinde
Frondienste
verordnen.
Art.
178
RPG
FR
kannBegründung
die vor der
Erteilung
derRechte
Bewilligung
2 Das Recht
aufFrondienstpflichtigen,
Entschädigung
Sie können
von den
bezogenen Räumlichkeiten auf
Kosten des
Pflichten
bleibt
vorbehalten.
die
die
Arbeiten
nicht
ausführen
Dieses
Gesetz
tritt wenn
amwollen
1. die
Eigentümers räumen
lassen,
Dezember
1962 in rechtfertigen.
Kraft.
Durchsetzbaroder
können,
eineMassnahme
gleichwertige
GeldUmstände
diese
keitfordern.
leistung
Integration in
Rechtsordnung
Zuständigkeit
Art. 98 BVG
2 Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt des
Asylgesetz
vomund
26. berücksichtigt
Juni 1998
Art.
3 Umfang
Inkrafttretens
dabei
Die
Bundesversammlung
der das
Schweizerischen
1
Der
Auslandschweizer,
der
18.
Altersjahr
insbesondere
die sozialen
und
wirtschaftliter
Eidgenossenschaft,
gestützt
auf
Artikel
69
zurückgelegt
hat,
kann
an
den
eidgenössichen
Verhältnisse.
Er
kann
einzelne
VorschrifArt. 5 BVG Gemeinsame Bestimmungen
der
Bundesverfassung,
nach
Einsicht
in eine
schen
Wahlen
und
Abstimmungen
teilnehmen
vor
diesem
Zeitpunkt
Kraft
setzen.
Geltung
1ten
Dieses
Gesetz
gilt
nur in
für
Personen,
die
Botschaft
des
Bundesrates
vom
31.
August
1977,
sowie
eidgenössische
Initiativund
3
Diebei
Vorschriften
in
Artikel
81
Absätze
2
der AHV versichert sind.
beschliesst:
Referendumsbegehren
unterzeichnen.
und 3 und in den Artikeln
82 und 83 sind
innerhalb dreier Jahre nach Inkrafttreten
des Gesetzes in Kraft zu setzen.
Begründung von
Rechten und Pflichten
Art. 13
USG Immissionsgrenzwerte
6 GSchG
Grundsatz
1 Für
die
Art.
Beurteilung
29 BV Stoffe,
der
schädlichen
Es ist
untersagt,
die Wasser verZuständigkeit
zur
Normeninhalt
oder
Die
lästigen
Parteien
Einwirkungen
haben
Anspruch
legt
derunmitauf
unreinigen
können,
mittelbar
oder
Begründung
von
Bundesrat
Gehör.
Verordnung
Immissionstelbarrechtliches
in eindurch
Gewässer
einzubringen
oder
Rechten
und Pflichten
grenzwerte
fest.
sie versickern
zu lassen.
Verfahren zur Begründung von Rechten und
Pflichten
Nachteile
Wettbewerb
Durchsetzung
Anreize
Vollstreckung
FR: Beschluss vom 9. Januar
1968
Stufe
Betreffend Änderung der in verschiedenen
Integration
Beschlüssen und Reglementen vorgeschrieRechtsordnung
Art. 4benen
VwVG
Bussentarife, sowie
Verwendungzu
des
Beziehung
Bestimmungen
des Bundesrechts,
die
ein
Bussenertrages
anderen Erlassen
Verfahren eingehender regeln, finden AnArt. 1 soweit sie den Bestimmungen
wendung,
Der in Beschlüssen und Reglementen vordieses
Gesetzes
nicht widersprechen.
gesehene
Bussentarif
wird in dem Sinne
abgeändert, dass der Mindestbetrag der
Bussen
verdoppelt
und, da
wo kein
Höherer
Stufe
Gleicher
Stufe
Unterer Stufe
Mindestbetrag vorgeschrieben ist, dieser
auf 10 Franken festgesetzt wird.
Arten von Normen
LexArt.
Friederich
1 USG Zweck
Art.
Art.
6Dieses
GSchG
Bewilligungskontingente
Grundsatz
1 11
Gesetz
soll Menschen, Tiere und
11 Der
Es Pflanzen,
ist
Bundesrat
untersagt,
bestimmt
Stoffe,
die
nach
Wasser
Anhören
verunder
ihre Lebensgemeinschaften
Kantonsregierungen,
reinigen
können, mittelbar
jeweils
oder
für
unmittelbar
die Dauer
und Lebensräume
gegen
schädliche
oder
Normen,
die
von
in ein
zwei
Gewässer
Jahren,
einzubringen
die
jährlichen
oder
kantonalen
sie
versikBe- die
Unmittelbare
Normen,
die
lästige Einwirkungen schützen
insbesondere
wie
willigungskontingente
kern zu lassen. regeln,
für den
Erwerb die
von FerienBegründung
Anwenbiologische
Vielfalt
und
dieStoffe
Rechte
und
2
wohnungen
Es
ist
auch
untersagt,
und
Wohneinheiten
solche
in Apparthotels
ausservon Rechten
dung anderer
Fruchtbarkeit
Bodens
erhalten.
Pflichten
beim
halb
Rahmen
eines Gewässers
einerdes
gesamtschweizerischen
abzulagern
oder
auszu- reund
Pflichten
Normen
2 Im Sinne
derberücksichtigt
Vorsorge
sind
Einwirkungen,
gründet
werHöchstzahl;
bringen,
sofern
er
dadurch
die
konkrete
dabei
die
Gefahr
staatsgeln
(ZweckdieVerunreinigung
schädlich
oder
lästig
werdenentsteht.
könnten,
dendes
können.
politischen
einer
und volkswirtschaftlichen
Wassers
InteresDefinitionen)
zu begrenzen.
Kompetenzen/
senfrühzeitig
des Landes.
Verfahren
Normen als
Steuerungsinstrumente
Bewahren
Verändern
Lösung von Interessenkonflikten
Präzedenzfälle Abstrakte Regel
Technik der Steuerung
bei Präzedenzfällen
Pulver/
Pille
Gerüst
Gerüst
Holzrad
Sportflugzeug
Apotheke
Gefährliches
Produkt
Ungefährliches
Produkt für
gefährl. Fahrz.
Ungefährliches
Produkt, aber
mangelhaft
Technik der Abstraktion
für die Findung des
Norminhaltes
Abstraktion von
Präzedenzfällen:
Gemeinsamer
Nenner
Baute muss
sich ins Ortsund Landschaftsbild
einfügen
Redaktion der Norm
Innere
Normstruktur
Verhaltensvorschrift
Kompetenznorm
Anspruchsnorm
Formulierung
nach
Normstruktur
Rechtsfolgenorm
Zweck
Grundsatz
Definition
Informationselemente
der Norm
Aussagesätze
Das Haus
Verbindung von
Subjekt
drei Informationselementen
ist
gross
Verb Adjektiv
Verpflichtungssätze
Das kantonale Enteignungsamt kann verlangen, dass der Enteigner Profile erstellt
und das Projekt absteckt.
Informationselemente
von Verpflichtungssätzen:
Direkter
Adressat
Kantonales Enteignungsamt
Indirekter
Adressat
Enteigner
Norminhalt
dass der Enteigner Profile erstellt und das Projekt absteckt
Normintensität
Direkt / indirekt
Normgegenstand
Enteignungsverfahren
Rechtsinstitut
Verfügung
Art der Norm
Kompetenznorm
Veränderung von Normen
• Das kantonale Enteignungsamt kann verlangen, dass Profile erstellt und das Projekt
absteckt wird.
• Der Enteigner kann verpflichtet werden,
Profile zu erstellen.
• Für die Projekte sind Profile zu erstellen;
vorbehalten bleiben andere Anordnungen.
• Auf das Gesuch ist einzutreten, wenn die
Profile erstellt und das Projekt abgesteckt ist.
Veränderung von Normen
• Die Projektierung umfasst in der Regel auch
das Erstellen der Profile und das Abstecken
des Projektes.
• Zum Gesuch gehört auch
• das Erstellen der Profile
• das Abstecken des Projektes
1. Norminhalte
• Rechte werden:
• gewährt
• aufgehoben
• Pflichten werden:
• auferlegt
• aufgehoben
• Aufgaben und Befugnisse werden:
• auferlegt
• aufgehoben
1. Norminhalte
Normen definieren:
• die Träger von Rechten, Pflichten und
Befugnissen
• die Rechte, Pflichten, Befugnisse
• die zeitliche, räumlich und personelle Geltung
2. Normenintensität
Normen sind:
• unmittelbar anwendbar für direkte und indirekte
Adressaten
• konkretisierungsbedürftig durch Einzelentscheid
für indirekte Adressaten
• konkretisierungsbedürftig durch generelle Norm
und/oder Einzelentscheid für indirekte Adressaten
• unmittelbar anwendbar für direkte Adressaten,
konkretisierungsbedürftig durch Handlungen,
Entscheid oder Norm für indirekte Adressaten
3. Normengegenstand
- Sachbereich
- Organisation
- Aufgabenteilung
- Vollzug
- Verfahren
- Aufsicht, Kontrolle
- Information, Auskünfte
- Verhältnis zu anderen Kt.
- Finanzrecht
- Subvention
- Strafbestimmung
- Übergangsrecht
- Inkrafttreten
4. Direkte Adressaten
5. Indirekte Adressaten
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Offen: jedermann / alle
Einzelperson Juristische Personen
Staat — Volk
Gesetzgeber
Gericht
Exekutive - Verwaltung
Anstalt — Körperschaft
Staat untere Stufe
Staat obere Stufe
6. Rechtsinstitute
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Offen
Erlass
Genehmigung
Verfügung
» Bewilligung
» Konzession
Nichtigkeit
Disziplinarmassnahme
Handlung
Vertrag
Auskunft
Anhörung
Beschwerde
Organbeschluss
7. Normsatzstruktur
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Verhaltensvorschrift
Verbotsnorm
Gebotsnorm
Anspruchsnorm
Kompetenznorm
Zuständigkeitsregelung
Auftragsnorm
Rechtsfolgenorm
Zweckbestimmung
Übung für redaktionelle
Verbesserung
• Der Enteignete oder seine Rechtsnachfolger
können gegen Rückerstattung der erhaltenen
Entschädigung die Rückübertragung der gemäss
vorliegendem Gesetz enteigneten Grundstücke
und dinglichen Rechte durch den Enteigner
verlangen, wenn diese innert 5 Jahren seit ihrer
Eintragung ins Grundbuch nicht zu dem Zweck
verwendet worden sind, es sei denn, dass ein
neues Enteignungsgesuch eingereicht worden
ist.
Übung für redaktionelle
Verbesserung
• Der Enteignete oder seine Rechtsnachfolger
können gegen Rückerstattung der erhaltenen
Entschädigung die Rückübertragung der gemäss vorliegendem Gesetz enteigneten Grundstücke und dinglichen Rechte durch den Enteigner verlangen, wenn diese innert 5 Jahren seit
ihrer Eintragung ins Grundbuch nicht zu dem
Zweck verwendet worden sind, es sei denn,
dass ein neues Enteignungsgesuch eingereicht
worden ist.
1. Allgemeine Rechtspflicht des
Enteigners
• Der Enteigner verwendet die ihm durch
die Enteignung übertragenen dinglichen
Rechte zu dem für die Enteignung vorgesehenen Zweck.
2. Zweckänderung
• Will der Enteigner die dinglichen Rechte
zu einem anderen Zweck verwenden,
muss er ein neues Enteignungsgesuch
einreichen.
3. Anspruch des Enteigneten
• Kann die Rückübertragung verlangen
4. Geltungsdauer des
Rechtsanspruchs
• Das Recht auf Rückübertragung der
enteigneten Grundstücke gilt nach
Ablauf einer Frist von 5 Jahren ab dem
Zeitpunkt der Eintragung der Enteignung im Grundbuch.
5. Preis für die Rückübertragung
• Bei der Rückübertragung der enteigneten dinglichen Rechte erstattet der
Enteignete dem Enteigner die für die
Enteignung erhaltene Entschädigung.
Artikel a: Änderung des
Enteignungszwecks
• 1 Der Enteigner verwendet die ihm
durch die Enteignung
übertragenen
dinglichen Rechte zu dem für die
Enteignung vorgesehenen Zweck.
• 2 Will der Enteigner die dinglichen
Rechte zu einem anderen Zweck
verwenden, muss er ein neues Enteignungsgesuch einreichen.
Artikel b: Rückübertragung
• 1 Der Enteignete kann vom Enteigner die
Rückgabe der enteigneten dinglichen Rechte verlangen, wenn diese vom Enteigner nicht für den
vorgesehenen Zweck verwendet werden.
• 2 Das Recht auf Rückübertragung der enteigneten
Grundstücke kann frühestens 5 Jahre nach der
Eintragung der Enteignung im Grundbuch geltend
gemacht werden.
• 3 Bei der Rückübertragung der enteigneten
dinglichen Rechte erstattet der Enteignete dem
Enteigner die für die Enteignung erhaltene Entschädigung.
Unverständliche Norm
• Der Enteignete oder seine Rechtsnachfolger
können gegen Rückerstattung der erhaltenen
Entschädigung die Rückübertragung der gemäss vorliegendem Gesetz enteigneten
Grundstücke und dinglichen Rechte durch
den Enteigner verlangen, wenn diese innert 5
Jahren seit ihrer Eintragung ins Grundbuch
nicht zu dem Zweck verwendet worden sind,
es sei denn, dass ein neues Enteignungsgesuch eingereicht worden ist.
Definition statt Rechtsfolgenorm
• Das Ausstellen und die Ausgabe des
Jagdausweises ist an die Voraussetzung
geknüpft, dass angemessene Sicherheit
für allfällige Schadensstiftung geleistet
wird.
• Wer den Jagdausweis erwerben will,
muss nachweisen, dass er eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Falsche Adressaten
• Anspruch auf Invalidenleistungen haben Personen, die bei Eintritt der zur Invalidität führenden
Arbeitsunfähigkeit versichert waren und denen
eine Rente der Eidgenössischen Invalidenversicherung zusteht.
• Erfüllt ein Ausländer oder Staatenloser die
Bedingungen von Abs.1 nur wegen Art. 6 Abs. 2
des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung nicht, so hat er dennoch Anspruch auf
Invalidenleistungen der Vorsorgeeinrichtungen.
Richtige Adressaten
• Anspruch auf Invalidenleistungen haben
Personen, die bei Beginn der zur
Invalidität führenden Arbeitsunfähigkeit
versichert waren und zu mindestens
50% invalid sind.
Rechtsfolgenorm statt
Verhaltenspflicht
• Ist der Bestand einer nicht jagdbaren Tierart in einem
Gebiet so angewachsen, dass der Lebensraum und
damit der Fortbestand der Art als bedroht erscheint,
so trifft der betreffende Kanton im Einvernehmen mit
der zuständigen Bundesbehörde die nötigen jagdlichen Vorkehren zur Wiederherstellung des Gleichgewichts.
• Die Kantone sorgen dafür, dass das biologische
Gleichgewicht zwischen Tier- und Pflanzenwelt und
innerhalb des Wildbestandes erhalten bleibt.
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