Referenten-Präsentation

Werbung
IhF-Mini-Modul
Fahreignung und Reisefähigkeit im Alter
Stand:
Gültigkeit:
Version:
Autor:
01/2010
11/2013
3.0
Dr. Oliver Funken, Rheinbach
Strukturierte
hausärztliche
Fortbildung
ein modernes
Konzept zum
Kompetenzerhalt
für Hausärzte
© IhF 01 / 2010
2
Das Konzept
• Besuch einer ShF-Veranstaltung „Mini-Modul“ z. B.
als Impulsreferat im Qualitätszirkel
• Kurz-Info und Literatur wird bereitgestellt
• In der Gesamtversion wird auf die zwei Bereiche
„Basiswissen“ und „Neues/Wichtiges“ durch das
gelbe bzw. rote Feld hingewiesen:
Basiswissen
ShF
basic
Neues/Wichtiges
ShF
update
© IhF 01 / 2010
3
Fahreignung und Reisefähigkeit
im Alter
Ziele:
1. Reisen im Alter (z. B. Fliegen, postoperativ)
2. Fahreignung im Alter
3. Die rechtlichen Situation bei eingeschränkter Fahreignung
© IhF 01 / 2010
4
Demographischer Wandel
ShF
basic
• steigender Anteil älterer Personen an Gesamtbevölkerung
• steigender Anteil älterer Führerscheinbesitzer: mehr als
zwei Drittel der über 65-Jährigen besitzen heute bereits
einen Führerschein
• steigender Anteil älterer Autobesitzer
 wachsendes Mobilitätsbedürfnis älterer Menschen!
 Anforderung an Verkehrsplanung, Reiseunternehmen
© IhF 01 / 2010
5
Häufige Unfallsituationen älterer Fahrer
Reisefähigkeit
im Alter
© IhF 01 / 2010
6
Wer sollte nicht fliegen?
ShF
update
• Patienten mit instabiler Angina pectoris
• Patienten mit Luftnot bei niedriger Leistungsstufe
• Patienten mit zunehmender Luftnot oder zunehmenden
Ödemen.
• Patienten mit plötzlichen Bewusstlosigkeiten
• Instabiler Diabetes mellitus
• Relevante Anämie (Hb < 9 mg/dl)
• Nicht eingestellte Hypertonie (syst > 200 mmHg,
diast > 120 mmHg *)
Individuelle Risikoabschätzung bei kurzen Strecken > evt. Kardiologe!
© IhF 01 / 2010
7
Wer sollte nicht reisen?
ShF
update
• Patienten innerhalb der ersten 3 Wochen nach
Aufdehnung der Herzkranzgefäße
• 3 Wochen nach Einsetzen eines Herzschrittmachers
• je nach Befund 3 Wochen nach Herzinfarkt
• je nach Befund 6 Wochen nach Herzoperation
• 3 Wochen nach Einsetzen eines Defibrillators
• Patienten mit Angina pectoris bei niedriger Leistungsstufe
(50 Watt *)
© IhF 01 / 2010
8
Wer kann reisen?
Grundsätzlich Patienten
3 Wochen nach Aufdehnung der Herzkranzgefäße,
3 Wochen nach Einsetzen eines
Herzschrittmachers,
3 Monate nach Herzinfarkt,
3 Monate nach Herzoperation,
3 Wochen nach Einsetzen eines Defibrillators
• wenn ihre körperliche Leistungsfähigkeit nicht
wesentlich eingeschränkt ist.
• ca. 100 Watt sollten problemlos geschafft werden
können.*
© IhF 01 / 2010
9
Fallbeispiel 1
•
•
•
•
73-jähriger Patient, 80 Kg
Zustand nach TIA vor 5 Jahren
keine motorischen Ausfälle,
KHK bei Hypertonie mit Herzinsuffizienz
NYHA II, TAA, VES Lown III
Ergometer: 100 Watt
Ramipril comp 5/25 1x1, Marcumar,
Amlodipin 2x5 , Simvastatin 40
Reisefähig?
© IhF 01 / 2010
10
Diskussion Fall 1
Fahrtauglich?
Medikation?
Anmerkungen?
© IhF 01 / 2010
11
Fallbeispiel 2
•
•
•
82-jähriger Patient
Gonarthrose Grad 4 bds. Z. n.
TEP bds, deg. HWS mit
Schwindelanfällen keine Stürze,
Deg. LWS bei Z. n. NPP mit radikulären Symptomatik,
interm. TAA, Normoton Sehhilfe bei
Visuseinschränkung 0,7 bds, Schwerhörigkeit mit
Hörgeräten gut eingestellt.
Med.: Ramipril 2,5; Bisoprolol 2,5 mg; Diclo 50 b. B.,
Marcumar n. INR
Möchte seine Tochter mit Reisebus 400 Km entfernt
besuchen.
© IhF 01 / 2010
12
Diskussion Meinungsbild
Fahrtauglich?
Medikation?
Anmerkungen?
© IhF 01 / 2010
13
Patienteninformation:
Reisetipps
•
ShF
basic
Extremsituationen meiden:
Hitze, Kälte, Höhe über 2000 Meter,
lange Autofahrten, Reisestress,
schwere Bergtouren, etc.
•
Sorgfältige Reisevorbereitung verringert das Risiko einer
Überbelastung schon bei jüngeren Menschen.
•
Bei älteren ist die Planung und auch die Medikamentenanpassung unabdingbar.
•
Langsame Eingewöhnung am Urlaubsort.
•
Ernährung-, Flüssigkeitsaufnahme beachten.
Tipp:
Mobil im Alter – ja, mit Sicherheit (Bast)
In den Urlaub stressfrei & sicher (Reisetipps Deutsche Herzstiftung)
© IhF 01 / 2010
14
Flugreisen Langstrecke
ShF
update
• Dehydrierung
Vier Liter verdunstet ein Erwachsener auf einem
Langstreckenflug beispielsweise von Frankfurt nach New
York.
• Prophylaktisch wirksam sind Aufstehen und Umhergehen
und Sitzgymnastik mit Betätigung der Wadenpumpe
zumindest einmal pro Stunde.
• Prädisponierte Patienten sollten Kompressionsstrümpfe
oder -strumpfhosen tragen und sich ggf. niedermolekulares Heparin (2 h vor Reiseantritt) applizieren. Bei
anschließenden Rundreisen ist die Applikation in 24stündigen Abständen zu wiederholen
(Partsch, H. Reisethrombose. FlugReiseMed. 2/2000).
• Bei Reisen mit Zeitverschiebung sollte die zeitliche
Verschiebung bei der Einnahme der Medikation vorab
besprochen werden.
• Medikamente gehören griffbereit ins Handgepäck, für
einen ausreichenden Medikamentenvorrat sollte gesorgt
sein.
© IhF 01 / 2010
15
Häufige Unfallsituationen älterer Fahrer
Fahreignung
im Alter
© IhF 01 / 2010
16
Relevante alterskorrelierte Defizite
• Die Verschlechterung des Sehvermögens
• Einschränkungen der motorischen
Beweglichkeit
• Das nachlassende Leistungstempo bei der
Informationsverarbeitung, der Entscheidung und bei der
Ausführung einer geplanten Handlung
• Die häufigere Überforderung bei neuen, hohen und
komplexen Leistungsanforderungen
• Die verringerte Belastungsfähigkeit
• Die schnellere Ermüdbarkeit
• Fehlerhafte Einschätzung eigener Fahrfähigkeiten
© IhF 01 / 2010
17
Das „Verkehrsrisiko“ älterer
Menschen
ShF
basic
Häufige Unfallsituationen älterer Fahrer:
(Kaiser & Oswald, 2000)
Einordnen beim Spurwechsel
Einfahren in Kreuzungen, Vorfahrtbeachtung
Wende- und Abbiegemanöver
Auffahrunfälle
Verkehrszeichen übersehen
Bewältigung von Konfliktsituationen
(insbesondere unter Zeitdruck)
© IhF 01 / 2010
18
Erhöhtes Unfallrisiko im Alter?
1.
Bei einem Bevölkerungsanteil von 17,1 % liegen sie
damit weit unter dem Schnitt anderer Altersgruppen
2.
Autofahrer über 65 Jahre sind derzeit lediglich in 9,2 %
aller Fälle Verursacher eines Unfalls mit
Personenschaden
3.
Jüngere (18- bis 24-jährige) Autofahrer verursachen
dreimal so häufig schwere, tödliche Unfälle wie 65Jährige
© IhF 01 / 2010
19
Kompensationsstrategien
älterer Fahrer
•
•
•
•
•
•
•
•
•
ShF
update
Seltenere Nutzung des Fahrzeugs
Vermeidung von:
Stoßzeiten
unbekannten Routen
Nachtfahrten
langsameres Fahren
kürzere Strecken
längere Fahrpausen
Vermeidung von Fahrten unter Alkohol
© IhF 01 / 2010
20
Fahreignungseinschränkende
Situation
ShF
basic
• Demenz
• Sehstörung
• Kardiologische Erkrankungen
• Diabetes
• Hörstörung
• Medikamenteneinnahme
•Info: www.fahrerlaubnisrecht.de
© IhF 01 / 2010
21
Demenz
• Fahruntauglichkeit bei (gesicherter) mittlerer und
schwerer Demenz *
• Fahrtauglichkeit bei fraglicher subklinischer
Demenz gegeben
• Fahrtauglichkeit bei leichten kognitiven Störungen
gegeben
• Fahrprobe sinnvoll
(www.fahrerlaubnisrecht.de)
Zusatzqualifikation Verkehrsmedizinische Begutachtung
(ÄKN, ÄKHB)**
© IhF 01 / 2010
22
Alterserscheinungen am Auge
•
•
•
•
•
•
•
•
Abnahme des Tränenflüssigkeitsfilmes
Einschränkung der Augenmuskelfunktion
Veränderungen der Bindehaut
Veränderungen der Hornhaut
Pupillen- und Irisveränderungen
Augenlinsenveränderungen
Glaskörperveränderungen
Netzhautveränderungen
© IhF 01 / 2010
23
Sehen und Hören
Führerschein Kl A,A1,B,BE,C,C1,M oder L
Mindestanforderung bei Erwerb des Führerschein
Sehen
Visus
0,7 / 0,7
Farbsehen
Kein Ausschluss
Gesichtsfeld
Binokular im Abstand von 20° bis 25° vom Gesichtsfeldzentrum
ohne Einschränkung
Horizontal bis fast an die Grenzen der physiologischen
Grenzen
Hören
Grundsätzlich keine Einschränkung der Fahrtauglichkeit *
Fahrerlaubnisverordnung 2007
© IhF 01 / 2010
24
Kardiologische Erkrankungen
• Arrhythmien 1
bei symp. HRST oder Synkope 3 m nicht FT
nach Beschwerdefreiheit
• Hypertonie 2
(diast >139 mm Hg, diast RR >100 + weitere
Symptome)
• Myokardinfarkt 3
Einschränkungen nach Re-Infarkt möglich
• Herzinsuffizienz 4
nicht FT bei NYHA III-IV, fraglich NYHA II
www.gesetze-im-internet.de/fev/
www.fahrerlaubnisrecht.de/
© IhF 01 / 2010
25
Diabetes Mellitus
• Fahrtauglichkeit (FT) bei stabiler
Stoffwechsellage
• Bei potentieller Hypoglykämiegefahr FT
unter den Voraussetzungen:
Einhalten der Schulungsinhalte
Aufklärung durch den behandelnden Arzt
Wenn möglich, Einsatz von Medikamenten
ohne Hypoglykämiegefahr
© IhF 01 / 2010
26
Diabetes Mellitus (nur IDDM)
•
•
•
•
•
•
•
•
Fahrantritt nur bei Wohlbefinden
Blutzucker-Kontrolle vor Fahrantritt
Protokollheft führen
Mitführen von Blutzucker-Messgerät
Mitführen von Traubenzucker u. ä.
Regelmäßige Pausen und Blutzucker-Kontrollen
Fahrtabbruch bei hypoglycämischen Zeichen
Sicher die Behandlung der Hypoglycämie beherrschen
IDDM = insulinabhängiger Diabetes Mellitus
© IhF 01 / 2010
27
Medikamenteneinnahme
• Verkehrsmedizinische Relevanz
Psychopharmaka
Hypnotika, Sedativa
Analgetika
Narkosemittel
Stimulanzien
Antiepileptika
Antihistaminika
Ophtalmika
Tipp: Leitlinie „Geriatrie“ Hessen 2008
© IhF 01 / 2010
28
Medikamenteneinnahme
ShF
basic
• insgesamt 54 % aller Fertigarzneimittel,
• ihr Anteil an der Bevölkerung beträgt 21 %
• Allein bei den Psychopharmaka verbrauchen die 60bis 70-jährigen Senioren 10 x mehr als die 20- bis 30jährigen Menschen.
• Ähnlich sieht es auch bei anderen Medikamenten aus.
• Auf den Einfluss von Medikamenten werden ca. 10 bis
25 % der Unfälle im Seniorenalter zurückgeführt.
© IhF 01 / 2010
29
Patienteninformation:
Tipps zum Verhalten im Verkehr
Gefahrensituationen meiden:
• z. B. Dämmerung, Dunkelheit, gefährliche, stark
befahrene Straßen,
• Ungesicherte Übergänge (unter Inkaufnahme eines
Umweges nur an gesicherten Übergängen überqueren)
• Eingeschränktes Gesichtsfeld (bewusst nach links und
rechts schauen, ggf. unter Drehung des ganzen
Körpers)
• z. B. glatte Straßen (Gefahr des Sturzes mit
Oberschenkelhalsbruch!)
• schlechtes Wetter
www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?anlage=4
© IhF 01 / 2010
30
Patienteninformation:
Tipps zum Verhalten im Verkehr
Hilfsmittel/Erleichterungen nutzen:
• Brille,
• Hörgerät,
• Gehhilfen,
• Einkaufshilfen (Rollator etc.)
• sich helfen lassen
© IhF 01 / 2010
31
Patienteninformation:
Tipps zum Verhalten im Verkehr
Hilfsmittel/ Erleichterungen nutzen im Auto
• Klimaanlage
• asphärische Spiegel
• Ultraschallabstandsgerät als Einparkhilfe bzw. zum
geschwindigkeitsabhängigen Abstandhalten
• gute Vorbereitung einer Fahrt
• Fahrerassistenzsysteme (z. B. Navigationssystem)
• möglichst zu Zeiten mit weniger Verkehr unterwegs
sein
© IhF 01 / 2010
32
Fahrerassistenzsysteme für Ältere:
Was kann empfohlen werden?
Systeme, die Fahr-/Führungsaufgaben teilweise
übernehmen, stellen eine Erleichterung dar und
können auch unmittelbar sicherheitsrelevant sein
… aber einschränkend ist zu beachten,
• Technik muss simpel sein
• der Fahrer auch in der Lage sein muss,
dass System zu verstehen
(Interaktionswissen, Systemgrenzen)
• Gewöhnung eintreten kann, Systeme aber nicht 100%
funktionieren
© IhF 01 / 2010
33
Fahrerassistenzsysteme für Ältere:
Was kann empfohlen werden?
•
•
•
•
•
•
•
ESP: Elektronisches Stabilitätsprogramm
Navigationssystem
Einparkhilfe
Licht- / Regensensor
Xenonlicht Kurvenlicht
ACC Adaptive Cruise Control
Spurverlassenswarnung
© IhF 01 / 2010
34
Fahrerassistenzsysteme für Ältere:
Eher nicht zu empfehlen
• Head Up Display
geringere Blickabwendung
Hervorheben wesentlicher Info wäre möglich
keine unnötigen Info einspielen
kann auch irritieren, gerade bei älteren Menschen
• Tempomat
ist zwar eine Entlastung
aber Vorsicht: hier gibt das Auto von alleine Gas!
• Speedlimiter
Geschwindigkeitsüberschreitung scheint kein wesentliches
Problem älterer Fahrer/innen zu sein
© IhF 01 / 2010
35
Fallbeispiel 3
•
•
74-jährige Patientin mit Gedächtnisstörungen, im
erstmals durchgeführten MMST geringe
Einschränkungen, Hypertonus, Harninkontinenz,
chronisches LWS-Syndrom bei Zuckererkrankung
NIDDM unter oraler Therapie immer wieder Hypo´s bei
unregelmäßiger Nahrungsaufnahme
Medikation: Glibenclamid 3,5 1-1-0, Ramipril 5 1x1,
Darifenacin 7,5 ASS 100, Ibuprofen ret 2x800,
Tramadol 100 ret 2x
Urlaub mit Flug nach Kroatien. Bedenken?
© IhF 01 / 2010
36
Diskussion zu Fallbeispiel 3
Hypoglykämie Vorgehen?
Interaktion Ibuprofen – ASS – Tramadol?
Darifenacin?
Demenztestverfahren?
© IhF 01 / 2010
37
Die ärztlichen Aufklärungspflichten
in Bezug auf die Fahruntauglichkeit
ShF
update
Inhalt und Umfang der Aufklärungspflicht:
Selbstbestimmungsaufklärung
Sicherungsaufklärung
Hierunter fällt auch die Belehrung des Patienten
durch den Arzt bei Vorliegen einer Fahruntauglichkeit
infolge Krankheit oder Medikation.

Wichtig:
Die Aufklärung des Patienten ist in der Krankenakte
präzise und unter Auflistung der erteilten Warnungen
zu dokumentieren.
© IhF 01 / 2010
38
Patientenaufklärung
Am tt.mm.jjjj wurde Patient XY Medikament
XYZ verordnet. Dieses kann die Fahrtauglichkeit
einschränken. Ich habe den Patienten hierüber
aufgeklärt, insbesondere:
Reaktionsvermögen
Einschränkung des Wachheitsgrades
Schwindel
Sehstörungen
Sonstiges
Datum und Unterschriften
Arzt
© IhF 01 / 2010
Patient
39
Konsequenzen bei Verletzung der
Aufklärungspflicht
• zivil- als auch strafrechtliche Folgen bei fehlender/
mangelhafter Aufklärung des Patienten durch den
Arzt
• fehlende/unzureichende Sicherungsaufklärung =
Behandlungsfehler, der einen Sorgfaltspflichtverstoß
begründet
 Strafrechtlich:
Fahrlässige Körperverletzung /Tötung
 Zivilrechtlich:
Haftung auf Schadensersatz
© IhF 01 / 2010
40
Unterrichtung Dritter
ShF
basic
Grundsätzliche Problemstellung:
Was ist zu tun bei Missachtung der ärztlichen
Empfehlungen durch den Patienten?
Jede Unterrichtung Dritter über nicht allgemein
bekannte Umstände, die dem Arzt im Rahmen seiner
Berufsausübung bekannt geworden sind, stellen einen
Bruch der ärztlichen Schweigepflicht dar (
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe).

Umgekehrt kann die Unterlassung einer
Unterrichtung dritter Personen im Einzelfall
auch zu strafrechtlichen und zivilrechtlichen
Konsequenzen führen.
© IhF 01 / 2010
41
Unterrichtung der
Straßenverkehrsbehörden
ShF
update
KEINE Verletzung von Privatgeheimnissen, wenn der
Arzt einen Patienten, der trotz entsprechender
Aufklärung weiterhin ein Fahrzeug führt, der
Fahrerlaubnisbehörde meldet*.
Bei irrtümlicher Annahme der Fahruntauglichkeit durch
den Arzt liegt ebenfalls keine Strafbarkeit vor, jedoch
sind zivilrechtliche Ansprüche denkbar.
Der Arzt KANN die Fahrerlaubnisbehörde unterrichten,
aber es besteht keine Pflicht.** Ausnahme iatrogene
Ursache
© IhF 01 / 2010
42
Konsequenz
Da die Rechtslage schwierig ist, sollte der Hausarzt
eine einheitliche Strategie bei allen Patienten
entwickeln.
• Aufklärung Nebenwirkungen
• Dokumentation Vordruck
• Umgang mit Patienten, die häufig Unfälle mit
dem Auto haben und Medikamente nehmen
© IhF 01 / 2010
43
Schlüsselrolle Hausarzt
• Dem Hausarzt kommt als kompetenter Vertrauensperson
kann bei Reise- und Fahrtauglichkeit eine
Schlüsselfunktion zukommen.
• Die Leistungen der Beratung und die Tests sind keine
Leistungen der GKV
• Analog GOÄ Ziffer: z. B. 34
© IhF 01 / 2010
44
Schlüsselrolle Hausarzt
Individuelle reisemedizinische Beratung mit Impfplan
Analog GOÄ Ziffern:34
60.-
Individuelle reisemedizinische Beratung mit Impfplan und gründlicher Untersuchung
Analog GOÄ Ziffern: 8, 34
140.-
Zusammenstellung einer Reiseapotheke (schriftlich)
Analog GOÄ Ziffern: 76
20.-
Internationaler Impfausweis blanko
5..-
Attest zur Vorlage bei Einreisebehörden über mitgeführte medizinische Ausrüstung
Analog GOÄ Ziffern: 70
10.-
Prüfung der Voraussetzungen und Ausstellung einer Bescheinigung zur Vorlage bei
einer Versicherung wegen Stornierung einer Reise aufgrund einer Erkrankung
(Reiserücktrittsversicherung)
analog GOÄ Ziffern: 76
25.-
Vorschlagsliste IgeL
© IhF 01 / 2010
45
IhF-Mini-Modul
Fahreignung und Reisefähigkeit im Alter
Der Autor erklärt, keinerlei Interessenskonflikte
gegenüber Firmen, erwähnter Produkte oder
Medikamente zu haben.
© IhF 01 / 2010
46
Weitere IhF Mini-Module
(Stand: Dezember 2009)
•
•
•
•
•
•
•
•
Asthma/COPD
Das fiebernde Kind
Enuresis im Kindesalter
Gerinnungshemmung
Halsschmerzen
Herzinsuffizienz
Husten
J1 – Jugendgesundheitsvorsorge
Copyright:
•
•
•
•
•
•
Ohrenschmerzen
Osteoporose
Rhinosinusitis
Schwindel
Thoraxschmerz
Akuter
Bewusstseinsverlust
• Palliativmedizin
(Doppel-Module)
Institut für hausärztliche Fortbildung im
Deutschen Hausärzteverband (IhF) e. V.
Von-der-Wettern-Str. 27
51149 Köln
Tel. 02203 / 57 56 - 1030
Fax 02203 / 57 56 - 7000
Email: [email protected]
© IhF 01 / 2010
47
Ergänzungen
Testverfahren
Rechtliche Situation
© IhF 01 / 2010
48
Diagnostische Verfahren
Alters-Konzentrations-Test (AKT)
Konzentrationsfähigkeit und
Vigilanz
© IhF 01 / 2010
49
Diagnostische Verfahren
AMSLER-Raster
Altersbedingte Makula-Degeneration
© IhF 01 / 2010
50
Linienverfolgungstest (LVT)
selektiven Aufmerksamkeit im visuellen Bereich
Durchführungsdauer
 Langform ca. 25 Min.
 Kurzform ca. 15 Min.
© IhF 01 / 2010
51
Grundlagen des Fahrerlaubnisrechts
•
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
•
Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ersetzt Vorschriften der früheren
Straßenverkehrszulassungsordnung, (StVZO)
•
Ist die Eignung zum Führen von Kfz nachträglich weggefallen, so
hat die zuständige Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis gem.
§ 3 StVG i. V. m. § 46 FeV zu entziehen.
•
http://www.fdk.info/upload/pdf/PDF-ArchivDaten/Vorlesungsskript_Verkehrstauglichkeit_des_älteren_Mensc
hen.pdf
© IhF 01 / 2010
52
Weiterführende Informationen
Internetlinks:
•
•
•
www.fahrerlaubnisrecht.de/Begutachtungsleitlinien/BGLL%20Inhaltsverzeichnis
.htm
http://www.fahrerlaubnisrecht.de/
http://www.fdk.info/upload/pdf/PDF-ArchivDaten/Vorlesungsskript_Verkehrstauglichkeit_des_älteren_Menschen.pdf
http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_04.php
http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?anlage=4
•
http://www.gesetze-im-internet.de/fev/
•
•
© IhF 01 / 2010
53
Herunterladen