Klein - Evangelische Akademie Tutzing

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Das Ethik-Komitee am
Klinikum Traunstein
Dr. med. F. Klein
LAA Chir. Abtlg.
Klinikum Traunstein
Cuno-Niggl Str. 3
83278 Traunstein
Tel.: (0861) 705-1201
FAX: (0861) 705-1470
E mail: [email protected]
[email protected]
[email protected]
Juli 1999 wurde am Klinikum Traunstein
ein Ethik-Komitee ins Leben gerufen
Mitglieder der Ethik-Komitee der Kreiskliniken
Traunstein-Trostberg GmbH:
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F. Klein/0903
Sr. Rosina Bernauer (PDL Klinikum Traunstein)
Dr. Dr. med. Biedermann (LAA Innere Abtlg. +
Onkologie – Ärztlicher Direktor KKH Trostberg)
Prof. Dr. med. Bürger (LAA Pädiatrie und Jugendmedizin, Ärztlicher Direktor Klinikum Traunstein)
Pfarrer Fischer (röm.-kath. Krankenhausseelsorge,
Klinikum Traunstein)
RA Harkotte (Rechtsanwaltskanzlei Kruse, Harkotte,
Wamsler, Traunstein)
Dr. med. F. Klein (LAA Chir. Abtlg. Klinikum Traunstein,
Vorsitzender)
Fr. Pfarrerin Loreck-Schwab (ev.-luth. Krankenhausseelsorge, Klinikum Traunstein)
Dr. med. Schlotterbeck (OA Kardiologie, med. IntensivStation, Klinikum Traunstein)
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Auslösende Faktoren der Einrichtung
eines Ethik-Komitees waren:
Debatte um das Transplantationsgesetz mit der
Verunsicherung der Bevölkerung und des Krankenhauspersonales
„Abtriften“ des Gesundheitswesen in eine zunehmende rein
ökonomische Betrachtungsweise
Aufkommen der Patientenverfügungen
Behandlung des „Euthanasie-Gesetz“ von Holland in den Medien
Umgang der Medien und Teilen der Juristen mit sog. Behandlungsfehlern oder mutmaßlicher Mißachtung des Patientenwillen
Der von der Rechtsprechung postulierte „mündige Patient“
F.Klein/0903
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Umbruch in der Gesellschaft:
•Radikale Veränderung der Arbeitswelt
•Auflösung des traditionellen Familienverbandes
•Zunahme der „Single“-Haushalte mit steigender Tendenz
•Veränderungen des sozialen Gefüges und der sozialen
Bindungen
•„Wildwuchs“ des Sozialstaates
•Fortschritte in der Medizin, Entwicklung in die
Spezialisierung der „Organmedizin“
•Verlust für die Wahrnehmung des Patienten als „Ganzes“
•Angst der Patienten vor dem Ausgeliefertsein in die
„Möglichkeiten der technischen Medizin“
Wahrnehmung des Todes in der Gesellschaft
Zunehmende Gewichtung der Autonomie des
Individuums -> Gesetzgebung und Rechtsprechung
F. Klein/0903
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Für unser Krankenhaus verbindliche
ethische Grundlagen schaffen.
Im Krankenhaus spiegelt sich mittlerweile
der repräsentative Querschnitt der Bevölkerung wieder:
•Synkretismus ethischer Vorstellungen
•Verminderung des Einflusses der christlichen Kirchen
•Zunahme des „Sektierertums“
•Die Verunsicherung der sich wandelnden Ethik
durch Wissenszuwachs in der Medizin
•Flucht in die Judikative mit deren „Überforderung“
Erarbeiten eines Leitfadens, der in einer Podiumsdiskussion vorgestellt und vom Träger genehmigt wurde.
Grundtenor ist die beratende Funktion des
Ethik-Komitees.
Im Org.-Handbuch desKH aufgenommen
F.Klein/0903
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Unser Hauptaugenmerk wurde auf die Patientenverfügung gelegt
• Autonomie des Patienten als aktiv beteiligter am „medizinischen Prozeß“
•Der behandelnde Arzt fungiert allerdings nicht als
„Objekt“, sondern als „aktiv handelndes Subjekt“.
Er wird also immer die Validität dieser Verfügungen
trotzdem der aktuellen Situation entsprechend zu prüfen haben.
Dies um so mehr, da mittlerweile ca.
350 verschiedene Patientenverfügungen
von den verschiedensten Vereinigungen mit
unterschiedlichsten Zielsetzungen angeboten werden
F. Klein/0903
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1. Patientenverfügung
2. Krankheits-spezifische Auskunftsverfügung
Diese werden jedem Patienten in meiner Sprechstunde in der
Patientenmappe zusammen mit einem Organspendeausweis u.a.
ausgehändigt.
Stufenplan:
In der Allgemeinchirurgie erhält jeder Patient zusätzlich für den
Einzelfall, d.h. für die akut anstehende Behandlung, letzteres
Formular, in dem er die Ärzte von der Schweigepflicht gegenüber
einem vom Patienten benannten Personenkreis entbindet.
F. Klein/0903
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Das Ethik-Komitee hat sich mittlerweile bewährt!
•Klarstellung kritischer Patientensituationen zwischen Angehörigen,
deren Anwälten und Ärzten in Form von Beratung des beteiligten
Personenkreises.
Stellungnahme zu der Rechtmäßigkeit einer PEG. Die Ethik-Kommission
hat ein eindeutiges Votum abgegeben, das nachträglich durch die jüngste
Entscheidung des BGH legitimiert wurde.
•Zentrale Sammelstelle mit laufender Kontrolle
bei der Genehmigung von klinischen Studien ( ca. 15).
•Einladung zu mehreren öffentlichen Diskussionsveranstaltungen
im Landkreis ausgehend von kirchlichen Stellen, Gymnasium
und dem Landratsamt zur Vorstellung der Patientenverfügung.
•Ein ernsthaftes Interesse der Bevölkerung an Patientenverfügungen.
•Anlaufstelle für niedergelassene Kollegen bei strittigen Fragen in puncto
Patientenverfügungen.
•Die Patientenverfügung wird mittlerweile regelmäßig vom Landratsamt,
mehreren Gemeinden und niedergelassenen Kollegen angefordert.
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Bei der Beschäftigung mit diesem Thema stellen sich mehrere Fragen:
•Welche ethischen Vorstellungen existieren in unserer Gesellschaft?
•Gibt es noch gemeinsame Werte oder wird alles nur noch nach Geldwert
bemessen (finanzielle „frühkapitalistische“ Ethik), auch das Individuum?
•Wird der Begriff der heutigen „multikulturellen Gesellschaft“ mit Synkretismus
verwechselt und als Flucht der Gesellschaft vor Stellungnahme nach dem
Motto „Jeder soll nach seiner Facon selig werden“ mißbraucht?
•Wird nicht die Judikative und Legislative aus oben genannten Gründen in
ethischen Fragen überfordert, Entscheidungen zu fällen?
•Weil sie angerufen wird, erkennt sie noch ihre Grenzen?
•Der Gesetzgeber drückt sich zur Zeit noch geflissentlich, dieses Thema
aufzugreifen.
•Welchen Einfluß wollen die christlichen Kirchen nehmen oder wollen sie
zunehmend weiter eine Gruppierung unter vielen andern Religionen
oder Weltanschauungen spielen?
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Klinikum Traunstein
Viszeral-/Thoraxchirurgie
LAA Dr. med. F. Klein
Patientenetikett
Aufklärung der Angehörigen
Sehr geehrte(r) Patient(in),
wir dürfen an Ihr Verständnis appellieren. Die Rechtsprechung in Deutschland schreibt uns zwingend vor, daß wir
keiner weiteren Person
außer Ihnen, dem Patienten selbst,
Auskunft über Ihre Krankheit geben dürfen.
So bitten wir Sie herzlich um Ihr Einverständnis, uns von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber folgendem
Personenkreis zu entbinden.
(Die einzelnen Personen müssen namentlich genannt sein!)
1.Ehegatte______________________________________________________________
2.Kinder________________________________________________________________
3.Lebensgefährte_________________________________________________________
4.Sonstige Angehörige____________________________________________________
Niemand außer mir selbst*)
(*) entsprechendes ankreuzen, wenn so gewünscht)
über folgende Sachverhalte:
Diagnose *)
Behandlung (Operation, Chemo-, Strahlentherapie, nicht operative Behandlung usw.) *)
Stationären Verlauf *)
Diagnose und Krankheit, einschließlich des Verlaufes auf Grund ärztlicher Erfahrung *)
Sonstiges *)____________________________________________________________
*) entsprechendes bitte ankreuzen
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Traunstein, den_______________________________________________________________
Unterschrift des Patienten
Sehr geehrte(r) Patient(in),
bitten Sie Ihre Angehörigen am Tage der Operation mittags/nachmittags auf der chirurgischen Station, auf der Sie
präoperativ liegen, mit dem Stations-/Oberarzt zu sprechen (mündlich oder telephonisch), um Auskunft über den Eingriff
und den unmittelbaren Verlauf zu bekommen. Wir kümmern uns gerne darum, daß Sie / Ihre Angehörigen direkt diese
Auskunft erhalten.
Gez.: Dr. med. F. Klein
LAA Chir. Abtlg
.
PS: Bitte geben Sie diesen Zettel bei der stationären Aufnahme dem Pflegepersonal bzw. den Stationsärzten!!!
Patientenverfügung
Für den Fall, daß ich nicht mehr in der Lage bin, meine Angelegenheiten selbst zu regeln,
verfüge ich:
An mir sollen keine lebensverlängernde Maßnahmen vorgenommen werden, wenn medizinisch festgestellt ist:
daß ich mich in einem festgestellten unmittelbaren Sterbeprozeß befinde, bei dem jede lebenserhaltende
Maßnahme das Sterben oder Leiden ohne Aussicht auf erfolgreiche Behandlung verlängern würde,
oder
daß es zu einem nicht behebbaren Ausfall lebenswichtiger Funktionen meines Körpers kommt, der zum Tode
führt.
Ärztliche Begleitung und Behandlung sollen in diesen Fällen ausschließlich auf sorgsame Pflege, die Linderung
von Schmerzen, Unruhe und Angst sowie Hunger und Durst gerichtet sein. Ich möchte in Würde und Frieden
sterben können, nach Möglichkeit in Nähe und Kontakt mit meinen Angehörigen und nahe stehenden Personen
und in meiner vertrauten Umgebung.
Ich unterschreibe diese Verfügung nach sorgfältiger Überlegung und als Ausdruck meines
Selbstbestimmungsrechtes. Ich wünsche nicht, daß mir in der akuten Situation eine Änderung meines hiermit
bekundeten Willens unterstellt wird. Sollte ich meine Meinung ändern, werde ich dafür sorgen, daß mein
geänderter Wille erkennbar zum Ausdruck kommt.
Sollte ich meine Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln können, bevollmächtige ich hiermit
ausdrücklich folgende Person(en), in meinem Sinne zu handeln:
Bitte entsprechendes ankreuzen:
Ich bitte um seelsorgerlichen Beistand
Mir ist es wichtig, noch auf folgendes in Ergänzung zu obiger Erklärung hinzuweisen bzw.
folgendes zu bestimmen:
…………………………………………………………………………………….
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…………………………………………………………………………………….
…………………………………………………………………………………….
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…………………………………………………………………………………….
Ich möchte keine weiteren Ergänzungen hinzufügen und bin mit der vorliegenden Verfügung
einverstanden.
Bitte tragen Sie diese Verfügung bei sich oder legen Sie sie Ihren Papieren bei. Wenn
immer möglich, hinterlegen Sie eine Kopie bei Ihren Angehörigen, Betreuern und
Hausarzt.
Name:
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Geb. am
………………………………………………………………………
Anschrift:
……………………………………………………………………...
Ort, Datum: ……………………………………………………………………...
Unterschrift: ……………………………………………………………………...
Diese Patientenverfügung wird von mir erneut bestätigt:
(Es wäre wünschenswert und auch zur Bestätigung der Patientenverfügung notwendig, wenn Sie diese Verfügung in
regelmäßigen Abständen – z.B. bei unvorhersehbaren wesentlichen Ereignissen usw. – halbjährlich erneuern würden.)
Ort, Datum: ………………………… Unterschrift: …………………………….
Ort, Datum: ………………………… Unterschrift: …………………………….
Ort, Datum: ………………………… Unterschrift: …………………………….
Ethik-Kommission der Kreiskliniken Traunstein-Trostberg;
akt. Fassung 8/03
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