2 mündliche Prüfungen

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Standardisierte,
kompetenzorientierte
Reifeprüfung
und Wahlpflichtgegenstände
Information für die 5. Klassen des
Jahrgangs 2011/12
Dir. Mag. Inge Schneider
AHS Heustadelgasse
1
Input  Output
Inputorientierung

Durch Lernen ohne
Handlungsbezug wird
passives Wissen
erworben, dem es an
Nachhaltigkeit fehlt.
Outputorientierung

Aktives Wissen, das
mit anderem Wissen
vernetzt und auf Anwendungen bezogen
ist.
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AHS Heustadelgasse
2
Kompetenzen
„Kompetenzen stellen die Verbindung
von Wissen und Können her. Sie sind
als Befähigung zur Bewältigung
unterschiedlicher Situationen zu
sehen.“ (Klieme, E. 2003)
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AHS Heustadelgasse
3
REIFEPRÜFUNG
7 Teilprüfungen:
1.) Verpflichtend für
alle SchülerInnen

VWA: Abschließende
(vorwissenschaftliche) Arbeit
Inklusive Präsentation und Diskussion
(Termin: Vor der schriftlichen Reifeprüfung!)
2.) Schriftlich

4
3
3.) Mündlich

2
3
Gesamt

7
7
Dir. Mag. Inge Schneider
AHS Heustadelgasse
4
Abschließende Arbeit (VWA)
• Zuordnung zu einem Gegenstand nicht
unbedingt erforderlich!
• Betreuende/r Lehrer/in muss nicht
Klassenlehrer/in sein!
• 45 000 – 60 000 Zeichen
• Themenstellung muss dem Umfang
angemessen sein!
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5
Zeitplan der VWA
7. Klasse:
• Wintersemester:
8. Klasse:
• Beginn 2. Semester:
– Betreuung vereinbaren
– Themenfindung
– Anmeldung
• Ende Februar bis
Ende April:
– Approbation durch
SSR für Wien
– Abgabe der Arbeit
• Um Ostern:
– Präsentation und
Diskussion der Arbeit
• Beurteilung erfolgt
erst nach der
Präsentation der
Arbeit!
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6
Schriftliche Reifeprüfung
• Verpflichtend vorgeschrieben sind folgende
3 Klausuren:
– Deutsch (standardisiert)
– Mathematik (standardisiert)
– Lebende Fremdsprache (standardisiert)
• 4. Klausur optional:
– Lebende Fremdsprache (standardisiert) oder
– Latein (standardisiert) oder
– Darstellende Geometrie (im RG)
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7
Mündliche Reifeprüfung
• 2 mündliche Prüfungen (bei 4 Klausuren):
Summe der Jahreswochenstunden 
mindestens 10
• 3 mündliche Prüfungen (bei 3 Klausuren):
Summe der Jahreswochenstunden 
mindestens 15
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8
Abwicklung
• Anzahl der (lernzielorientierten) Themen
pro Gegenstand: Mindestens 3 pro
Jahreswochenstunde, höchstens aber 24
• 2 Themen werden vom/von der
Kandidat/in „gezogen“, eines wird von
ihm/ihr ausgewählt.
• (Kompetenzorientierte, gegliederte) Frage
wird vom/von der Prüfer/in zugeteilt
• Prüfungsdauer: 10 – 15 Minuten
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9
Gewählt werden können
• Pflicht- bzw. Wahlpflichtgegenstände,
wenn sie
– mind. 4 Jahreswochenstunden umfassen
und
– bis zur vorletzten Schulstufe unterrichtet
wurden.
• Spanisch ( = ergänzender Wahlpflichtgegenstand) ist erst ab 6 Stunden
maturabel (GERS-Niveau A2).
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10
Pflicht- und Wahlpflichtgegenstand
• Die Kombination eines Pflichtgegenstandes mit dem entsprechenden
absolvierten Wahlpflichtgegenstand (zur
Erreichung der nötigen Wochenstundenanzahl) ist ebenfalls möglich:
• Beispiel (2 mündlichen Prüfungen):
– Pflichtfach Chemie (4 Std.) und
– Pflichtfach PuP (4 Std.) + Wpff. PuP (4 Std.)
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Wahlpflichtgegenstände 1
• In Summe sind sowohl im G wie im RG von der
6. bis zur 8. Klasse 10 Jahreswochenstunden
zu belegen und positiv zu absolvieren.
• Im Gymnasium müssen mind. 4 Wstd. = zwei
Jahre aus dem Wahlpflichtkontingent für eine
Sprache (kann auch Deutsch sein!) verwendet
werden!
• Im Realgymnasium müssen mind. 4 Wstd. =
zwei Jahre aus dem Wahlpflichtkontingent für
naturwiss./realistische Gegenstände M, DG, Gg,
Bi, Ph, Ch oder Informatik verwendet werden!
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Wahlpflichtgegenstände 2
Zusätzliche Wahlpflichtgegenstände
müssen mindestens 2-jährig belegt
werden:
– 2-jährig, z.B. je 3 Std. Spanisch 6.+7. Kl.,
DG für G, BE oder ME 7.+ 8.Kl. alternativ
zum gewählten Pflichtgegenstand;
Informatik 6.+7. Kl.
– 2- oder 3-jährig: Informatik und Spanisch
(obligatorisch für die 6.+7. Klasse, 8. Klasse
optional)
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Wahlpflichtgegenstände 3
• Wahlpflichtgegenstände vertiefend zu einem
Pflichtgegenstand müssen grundsätzlich
2 Jahre (= 4 Stunden) belegt werden. 
• Ausschließlich zum Auffüllen auf die
Gesamtstundenanzahl 10 ist auch eine
einjährige Belegung (in der 7. oder 8. Klasse,
nicht aber in der 6. Klasse) möglich.
• Ebenso kann bei Bedarf auf 12 Stunden
„überbucht“ werden.
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Online-Inskription
• Hauptinskription:
– bis Freitag, 13.01.2012, 15:00 h
• Ersatzinskription:
– bis 25.01.2012, 15:00 h  nur falls ein/mehrere
beim ersten Termin gewählte/r Gegenstand / Gegenstände nicht zustande kommt/kommen! – Wählbar sind
nur mehr Gegenstände, die zustande gekommen sind.
• Achtung: Nach Ablauf der Frist ist eine
Online-Inskription nicht mehr möglich!
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Vielen Dank für eure
Aufmerksamkeit!
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