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Versorgungssteuerung
in der Hausarztzentrierten Versorgung
Hilfsmittelmanagement
Deutscher Hausärzteverband
Landesverband Baden-Württemberg
April 2012
1
Versorgungssteuerung - Definition
In der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) steht der Hausarzt
im Mittelpunkt einer flächendeckenden und besonders
qualifizierten medizinischen Versorgung der Bevölkerung.
Zentrale Elemente der HZV sind:
1. Primärärztliche Versorgung der Bevölkerung
(in der etwa 80% aller Beratungsanlässe abgearbeitet werden)
2. Versorgungssteuerung
Der Hausarzt lenkt und koordiniert die darüber
hinausgehenden Versorgungsmaßnahmen anderer
Leistungserbringer wie z.B. der Organ- und Methodenspezialisten, Apotheker, Physiotherapeuten, Krankenhäuser
usw.
3
Versorgungssteuerung - Ausgangslage
 Versorgungssteuerung ist notwendig.
Anteil an den Krankenkassenausgaben z.B. für
 das gesamte hausärztliche Honorar: ca. 5 %
 durch Hausärzte veranlasste Kosten: ca. 60 %
 Versorgungssteuerung in der HZV:
 Einschreibung des gesetzlich Versicherten
 die Hausärztin/der Hausarzt steuert
 transparentes Steuerungssystem
 in die Zukunft gerichtet
 Belohnungssystem
4
Ziele
der neuen Versorgungssteuerung
1. Refinanzierung der HZV
2. Verbesserung der Versorgungsstrukturen
3. Vereinfachung der Versorgung durch Nutzung der
online-Kommunikation
4. Übernahme der Verantwortung für die
Wirtschaftlichkeit der Versorgung durch
die Krankenkassen
5
Die 12 Elemente
der neuen Versorgungssteuerung
1. Einschreibung des gesetzlich Versicherten bei einem Hausarzt
2. Behandlung nach evidenzbasierten Leitlinien einschließlich
der rationalen Pharmakotherapie
3. Fortbildung von Hausärzten für Hausärzte
4. Schulung der Hausärzte und MFA in der neuen
Versorgungssteuerung
5. Verbesserung des Informationsaustausches zwischen
Hausarzt und Krankenkasse
6. Heil- und Hilfsmittelmanagement: Unterstützung bei der Heil-/
Hilfsmittelversorgung durch die Krankenkasse
6
Die 12 Elemente
der neuen Versorgungssteuerung
7. Fallmanagement bei Arbeitsunfähigkeit
8. Management in Fällen mit besonderem Steuerungsbedarf
(Fallsteuerungsgruppen)
9. Anbindung der fachärztlichen Versorgungsebene in Verträgen
nach § 73c SGB V und anderer Leistungserbringer
10. Steuerung der stationären Behandlungen und der Entlassungen
aus stationärer Behandlung zur Vermeidung von (Re-)
Hospitalisierungen
11. Einbindung anderer Versorgungsformen der Krankenkasse, z.B.
Verträge nach § 140 a ff. SGB V
12. Bewertung der Versorgungssteuerung
7
Bestehende Elemente der Versorgungssteuerung (außer Einschreibung)
Element
AOK
BKK
VAG
Arzneimittelmodul
x
x
x
Basis- und
Schnellinformation
ab Q3/12
x
x
Heilmittelmanagement
x
x
x
Hilfsmittelmanagement
x
x
x
AU Fallmanagement
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Fallsteuerungsgruppen
Verordnung häuslicher
Krankenpflege
Anbindung von
Facharztverträgen
arriba
8
Bosch
BKK
x
BKK
IKK
Verbund classic
nur
einzelne
Kassen
x
Ersatzkassen
Knappschaft
nur TK
x
Hilfsmittelmanagement
BKK-VAG- und Bosch BKK-Vertrag, Anlage 14, Anhang 3
9
Hilfsmittelkatalog und Verordnung
10

Grundlage für die Hilfsmittelversorgung ist der in der
Vertragssoftware hinterlegte GKV-Hilfsmittelkatalog mit
umfassender Suchfunktion.

Verordnung eines Hilfsmittels (nach der Hilfsmittel-Richtlinie)
1.
die Produktart entsprechend dem Hilfsmittelverzeichnis
oder die 7-stellige Positionsnummer
2.
Auswahl des Einzelprodukts (10-stellige Positionsnummer)
grundsätzlich durch den Leistungserbringer mit dem
Versicherten nach Maßgabe der mit der Krankenkasse
abgeschlossenen Verträge zur wirtschaftlichen Versorgung
3.
Einzelproduktverordnung (10-stellige Positionsnummer)
nur mit entsprechender Begründung
Steuerbare Hilfsmittel

Steuerbare Hilfsmittel sind aus dem GKVHilfsmittelkatalog für die neue Versorgungssteuerung
ausgewählte Hilfsmittel, die eines der folgenden Kriterien
erfüllen:
11

Wiedereinsatz des Hilfsmittels ist möglich

Vertrag nach § 127 SGB V bei den
Betriebskrankenkassen

Die Verordnung eines solchen Hilfsmittels löst Fragen
hinsichtlich einer ganzheitlich orientierten
Versorgungssteuerung aus.

Relevantes Potenzial bei den hausärztlichen
Verordnungen
Umsetzung in der Vertragssoftware

Prüfung, ob das zur Verordnung ausgewählte Hilfsmittel ein
Hilfsmittel aus der Liste der steuerbaren Hilfsmittel ist

falls ja, muss die Vertragssoftware
1.
die folgenden zusätzlichen Daten auf das Muster 16
(Verordnung von Hilfsmitteln) drucken:


2.

12
Fax- und Telefon-Nummer der BKK
den Text: „Die Versorgung erfolgt über Ihre BKK.“
das „Merkblatt für steuerbare Hilfsmittel“ ausdrucken
WICHTIG:
Nicht nur Rezept und Merkblatt übergeben, sondern
Patienten/Angehörige explizit auf die Versorgung durch die
Betriebskrankenkasse hinweisen.
Hilfsmittelfragebogen
13

zusätzlich für wenige, besondere Hilfsmittel aus der Gruppe
der steuerbaren Hilfsmittel

in der Vertragssoftware hinterlegt

Ziele:
 ergänzende Informationen für die BKK zur
Hilfsmittelversorgung
 Minimierung von den Praxisablauf störenden Rückfragen

Der Versicherte erhält das Original der Verordnung und das
Merkblatt.

In diesen Einzelfällen ist der ausgedruckte Hilfsmittelfragebogen zusammen mit einer Kopie des Hilfsmittelrezepts
(Muster 16) an die zuständige BKK zu übermitteln.
Anhang:
Liste der steuerbaren Hilfsmittel mit Fragebogen












14
Orthopädische Schuhe
Badehilfen
Antidekubitusmatratzen
Sauerstoffgeräte
Elektrorollstühle
Treppensteig- und Schiebehilfen
Kranken- bzw. Pflegebetten
Ernährungspumpen
Blutgerinnungsmessgeräte
Insulinpumpen
Infusionspumpen
Kontinenz-Trainingsgeräte
Wieder einsetzbare Hilfsmittel


Bei Kenntnis über nicht mehr benötigte und wiedereinsetzbare
Hilfsmittel frühzeitige Information der Betriebskrankenkasse
durch den Hausarzt
per Schnellinformation; Beispiel:
Schnellinformation zur Versorgungssteuerung
Versicherten-Daten
Diagnose (ggf. ICD 10_Code):
Pseudoabrechnungsziffer: 0007
Bitte Rückruf am ___________ um _____ Uhr
Bemerkungen:
ungenutzter Rollstuhl
Fax-Nr. BKK: 0711 123499

15
Tel.-Nr. BKK: 0711 123456
Die Betriebskrankenkasse erhält so die Möglichkeit, nicht
mehr benötigte Hilfsmittel beim Versicherten abholen zu lassen.
Anhang
Die Umsetzung der Versorgungssteuerung ist in den
einzelnen Praxisprogrammen unterschiedlich; bei
Problemen in der Handhabung sollten Sie bitte bei
Ihrem Software-Anbieter nachfragen.
Als Beispiel wird die Umsetzung der
Hilfsmittelverordnung in Turbomed gezeigt.
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Hilfsmittelverordnung in Turbomed
17
18
19
20
21
22
Produktart (7-stellig) =
Ebene über den Herstellern
HERSTELLER
der EinzelProdukte
in Großbuchstaben
23
Einzelprodukt
24
Begründung bei
der Verordnung
von Einzelprodukten (10stellig)
25
26
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Haben Sie noch Fragen?
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