Was bringt eine Güterregulierung den Bauern in Welschenrohr

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Begrüssung durch, Dieter Max Künzli,
Gemeindepräsident Breitenbach
Orientierung über Ziel und Kosten,
Jürg Kaufmann, dipl. Kulturingenieur ETHZ
Information über Gründungsverfahren,
Werner Wehrli, dipl. Kulturingenieur ETHZ
Fragen, Diskussion
 Welches
sind die Zielsetzungen
einer Güterregulierung und zu
welchem Preis?
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Geschichte (Kurzabriss)
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Was bringt eine Güterregulierung
◦ allen Grundeigentümern?
◦ den Bewirtschaftern?
◦ den Gemeinden?
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Welches sind die einzelnen RealisierungsSchritte?
Wie hoch sind die Kosten einer integralen
Melioration?
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Verbindungen zur Melioration Wahlen BL
gemeinsame alte Werke (Entwässerungen)
gemeinsames Grenzgewässer (Diebach)
gemeinsame Grenzen
Eigentumsverflechtungen über die Kantons- und
Gemeindegrenzen
◦ Nutzungen über die Kantonsgrenze
◦ gleiche Bewirtschaftungsziele
◦ gleicher Parzellierungsgrad
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Zeitpunkt günstig für ein gemeinsames
Vorgehen
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Weniger Parzellen / Tiefere Kosten bei
Handänderungen
Besser Parzellenformen
Optimale Erschliessungen
Reduktion der Dienstbarkeiten (Wegrechte etc.)
Möglichkeit zur Auflösung von
Erbengemeinschaften
Rechtssicherheit des Eigentums
Möglichkeit zu einer einfachen und klaren
Regelung der Pachtverhältnisse
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Weniger Bewirtschaftungsparzellen
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Verbesserung der Parzellenform
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Verbesserung der Erschliessung:
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◦ Eigenland
◦ Eigen- und Pachtland, falls eine Pachtlandarrondierung
durchgeführt wird.
◦ Weniger Restflächen
◦ Bessere Erschliessung
◦ Kürzere Transportwege
◦ Bessere Flurwege (Schonung der Mechanisierung)
◦ Weniger Leerfahrten dank geringerer Parzellenzahl
Tiefere Kosten bei Handänderungen
Klare und übersichtliche Pachtlandverhältnisse
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Erschliessungswerke
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Ausscheidung Grundwasser-Schutzzonen:
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Flächenbedarf der öffentlichen Hand
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Planung:
◦ Sanierung und Werterhaltung Flurwegnetz
◦ Sanierung und Werterhaltung der übrigen Werke ausserhalb
des Baugebiets (ua Entwässerungswerke).
◦ S1 und evtl. auch S2 ins Eigentum der Gemeinde überführen
◦ Naturdenkmäler, Wegkreuze, etc.
◦ Öffentliche Werke
◦ Optimale Abstimmung Gesamtplan mit landwirtschaftlichen
Anliegen
◦ Umsetzung Naturkonzept und Gesamtplan; Ausscheidung von
Flächen ohne Mutationen und Verträge
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Klare Ausscheidung von Ökoflächen:
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Weniger landwirtschaftlicher Verkehr:
◦ Gewährleistung von Mindestgrössen
◦ Umsetzung von weitergehenden Massnahmen
möglich (ÖQV-Vernetzungsprojekte)
◦ Kürzere Transportwege
◦ Weniger Leerfahrten
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Vorbereitungen / Information
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Gründung der Flurgenossenschaft
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Vorprojekt mit Kostenschätzung / Kostenvoranschlag
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Bewertung des alten Besitzstandes
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Wunschtage / Neuzuteilung
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Dienstbarkeitenbereinigung
◦ Mitwirkungsverfahren / Anträge / Korrekturen
◦ Festlegung des allgemeinen Abzugs (ca. 1-2% des Anspruchswerts)
◦ Auflageverfahren (30 Tage) mit Einsprachemöglichkeit
◦ Auflage Bonitierungs-Grundsätze mit Einsprachemöglichkeit
◦ Auflage alter Besitzstand mit Einsprachemöglichkeit
◦ Wunschtage mit jedem Grundeigentümer
◦ Neuzuteilungsentwurf
◦ Auflageverfahren (30 Tage) mit Einsprachemöglichkeit
◦ Auflage Dienstbarkeiten alter und neuer Besitzstand mit Einsprachemöglichkeit
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Detailprojekte / Bauprojekte (etappenweise)
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Kostenverteiler
◦ Auflageverfahren (14 Tage) mit Einsprachemöglichkeit
◦ Auflage Grundsätze (Phase 1) mit Einsprachemöglichkeit
◦ Auflage Punktierung Vor- und Nachteile (Phase 2) mit Einsprachemöglichkeit
◦ Auflage definitive Abrechnung Restkosten pro Grundeigentümer mit begrenzter
Einsprachemöglichkeit (Rechnungsfehler)
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Information und Mitwirkung
◦ Gemeinderäte der Gemeinden Büsserach+Breitenbach; politische Zielsetzungen
 verschiedene gemeinsame Gemeinderatssitzungen
◦ Landwirte; Abklärungen der Bedürfnisse zur langfristigen Existenzsicherung
 Erhebungen zur landwirtschaftlichen Vorplanung
◦ Grundeigentümer
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Vorbereitungskommission
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Markus Vögtlin, Breitenbach
Werner Hartung, Büsserach
Thomas Ackermann, Breitenbach
Pascal Moser, Büsserach
Alfons Marti, Breitenbach
Thomas Mosimann, Büsserach
Marcel Humair, Breitenbach
Josef Kübler, Büsserach
Annegret Marti, Breitenbach
Peter Jeker, Büsserach
verschiedene Landwirte aus Breitenbach, Büsserach,
Wahlen und Brislach
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Tätigkeiten der Vorbereitungskommission
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Technische Vorbereitung durch den beauftragten
Projektverfasser:
◦ 6 Kommissionssitzungen
◦ 9 Arbeitsgruppensitzungen in den beiden Gemeinden
◦ Kommunikation mit den Gemeindebehörden
◦ Beizugsgebiet prüfen und planlich festhalten
◦ Eigentümer- und Liegenschaftenverzeichnis erstellen
◦ Statutenentwurf erarbeiten
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Auflage Gründungsakten (4. Februar bis 7. März 2011)
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Berichtigung von Fehlern
Bereinigung von Einsprachen
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Gründungsversammlung 5. Mai 2011
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◦ Abgrenzung Beizugsgebiet
◦ Statuten
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Fixkosten:
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vermessungstechnische Arbeiten (Gründung bis Kostenverteiler,
exkl. Bauarbeiten) ca. Fr. 4000.-/ha brutto
Restkosten zL Grundeigentümer:
ca Fr. 1000.- / ha
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Variable Kosten:
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bautechnische Arbeiten (je nach Bedarf / gemäss Vorprojekt)
Restkosten zL Gemeinden+Grundeigentümer:
ca. Fr. 1000.- bis 3000.- / ha
207 ha, 182 Grundeigentümer (total 273 Adressaten), 829 Parzellen
Vermessungstechnische Arbeiten (inkl.Schätzungskommission)
Bautechnische Arbeiten (inkl. Siedlungserschliessung)
Administration, Vorstand
Landerwerbe
Reserve
Total Güterregulierung
Beiträge Bund, Kanton, Gemeinde und Erträge
Bundesbeitrag
Kantonsbeitrag
Gemeindebeitrag
Ertrag aus Abgeltung und Ausgleich Mehr-/Minderzuteilungen
Restkostenanteile Siedlungserschliessung
Total Beiträge
Fr. 735'000
Fr. 1'390'000
Fr.
65’000
Fr.
15’000
Fr.
25'000
Fr. 2’230'000
Total zu verteilende Restkosten
Fr. 251'000
Fr. 800’000
Fr. 727'000
Fr. 285'000
Fr. 126'000
Fr.
41’000
Fr. 1’979'000
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Wahl der Schätzungskommission und der
Rechnungsrevisionsstelle durch die Generalversammlung;
Durchführung der öffentlichen Submission zur Bestimmung
des Ingenieurbüros (Projektleitung);
Wahl des Projektleiters durch die Generalversammlung der
Flurgenossenschaft;
Erarbeitung Vorprojekt unter Berücksichtigung der
kommunalen Gesamtplanungen, Naturkonzepte,
raumplanerische Vorgaben, ...........;
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Bewertung des alten Besitzstandes (Bonitierung);
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Wunschtage, Neuzuteilung;
Von der Gründung (5. Mai 2011) bis .............
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..... Genehmigung Vorprojekt: ~2 Jahre
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..... Auflage alter Besitzstand (Bewertung des Bodens):
~2 – 3 Jahre
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..... Neuantritt: ~6 – 8 Jahre
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….. Auflage des Kostenverteilers: ~10 Jahre
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Kanton hat mit RRB amtliche Mitwirkung
zugesichert:
◦ Technische und betriebliche Beratung
◦ Gebührenfreiheit
◦ Grundlage für Kantonsbeiträge
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Unterstützung durch Beiträge:
◦ Beitragssatz wird bei der Genehmigung des Vorprojektes
festgelegt
◦ Beitragssätze abhängig von verschiedenen Faktoren (Stand:
2010):
 Bund ~ 34 - 40 %
 Kanton ~ 35 - 40 %
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Über die Rechtsgrundlagen und das
Gründungsverfahren orientiert Sie nun:
Werner Wehrli, dipl. Kult. Ing. ETHZ,
Amt für Landwirtschaft Solothurn
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