Die Ständekämpfe

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Die Ständekämpfe
Patrizier und Plebejer
Folgt man den sehr viel später entstandenen
Quellen, so gab es die Patrizier schon in der römischen Königszeit. Ihnen gegenüber standen
demnach die Plebejer als heterogene Masse des
populus Romanus. Die Ärmeren unter diesen
sahen sich vor allem dreierlei Problemen gegenübergestellt: Zu Anfang der Römischen Republik herrschte Landnot; viele Landgüter römischer Bürger waren zu klein, um sie mit den damals üblichen Methoden effektiv bewirtschaften zu können; Missernten konnten für viele in
die persönliche Katastrophe führen.
Ein weiteres Problem, das die Plebejer bedrohte, war die Schuldknechtschaft: Wer in Not geraten war und sich gezwungen sah, ein Saatdarlehen aufzunehmen, schließlich selbst aber
nicht im Stande war, die Schuld zu begleichen
und keinen Gläubiger fand, musste mit seiner
Arbeitskraft herhalten und geriet so in die
Schuldsklaverei (lat. nexum). Ein weiteres Privileg, das die Patrizier genossen, war die Kenntnis
der Gesetze des Stadtstaates. Als Patrone vertraten sie ihre Klienten vor Gericht. Um selbst Einsicht in die Gesetzgebung nehmen zu können,
verlangten die Plebejer nach einer Veröffentlichung des geltenden Rechts.
Auszug der Plebejer
Gegen die Exklusivrechte der Patrizier bildete
sich Widerstand aus der Gruppe der Plebejer,
die Linderung der drängenden Probleme und
Beteiligung an der Politik für sich forderten. Sie
beschlossen 494 v. Chr. , Rom zu verlassen
(secessio plebis), um sich auf einem nahe gelegenen Berg, dem Mons Sacer, zu versammeln
und sich eine eigene Organisation zu geben.
Dem Bericht des Titus Livius zufolge konnte der
Konsular Agrippa Menenius Lanatus sie zur
Rückkehr bewegen, indem er ihnen die Fabel
vom Magen und den Gliedern erzählte. In der
althistorischen Forschung wird diese Episode ins
Reich der Legende verwiesen.
Als Gegenmacht zu den patrizischen Beamten
wählten sie in einer eigenen Versammlung (lat.
Concilium Plebis) Volkstribune, die, geschützt
durch einen kollektiven Eid (sacrosanctitas),
fortan römische Bürger vor dem willkürlichen
Zugriff der Magistrate schützen konnten, und
zwar durch das Recht der Interzession. Außerdem waren sie bevollmächtigt, die Versammlungen der Plebejer einzuberufen und - zunächst nur für die Plebejer geltende - Gesetze
(Plebiszite) zu erlassen.
Erfolge
Im Jahr 451/450 v. Chr. erreichte die organisierte plebs ihren ersten Teilerfolg: Das Zwölftafelgesetz wurde nach seiner Kodifikation in Bronze gegossen und 449 v. Chr. öffentlich aufgestellt. Indem man darin die Heirat zwischen Patriziern und Plebejern verbot, wurde gleichzeitig
ein Aufstieg der Plebejer in den Kreis der Patrizier verhindert, wodurch das Patriziat seinen
endgültigen Abschluss als Adelskaste erfuhr.
Doch wurde dieses Gesetz schon 445 v. Chr.
wegen großen Widerstands beider Seiten wieder aufgehoben. Die plebejische Organisation
konnte in den folgenden Jahrzehnten weitere
Erfolge verbuchen. Bald durften auch Plebejer
die ehemals rein patrizischen Ämter besetzen.
Dies und die Einführung einiger Gesetze, die
zur sozialen Gerechtigkeit beitrugen, führten
zur Bildung einer neuen, auf Wohlstand, Einfluss und Leistungen für den Staat basierenden
Schicht, der Nobilität.
Eines der wichtigsten Gesetze war die Öffnung
des höchsten Amtes für die Plebejer, des Konsulats (366 v. Chr.), durch die Leges Liciniae
Sextiae. Weitere Gesetze stärkten die Position
der Plebejer, bzw. rückten sie auf eine Stufe mit
den Patriziern. Dazu gehörten unter anderem
die Öffnung der Priesterkollegien für die Plebejer (Lex Ogulnia 300 v. Chr.), die Gleichstellung
der Beschlüsse aus Versammlungen der Plebs
mit von den Comitien beschlossenen Gesetzen
(Lex Hortensia 287 v. Chr.) sowie die Aufhebung der Schuldknechtschaft. Die Plebejer gewannen somit an Macht.
Quelle: Wikipedia, stark gekürzt
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