Keuchhusten - Kreis Viersen

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Gesundheitsamt
Infektions- und Umwelthygiene
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Infektionskrankheiten - Informationsreihe des Gesundheitsamtes
Keuchhusten
Was versteht man unter dem Begriff Keuchhusten?
Keuchhusten (Pertussis) wird durch Bakterien (Bordetella pertussis) verursacht. Die Erkrankung ist
ganzjährig, besonders aber im Herbst und im Winter zu beobachten. Sie tritt nicht nur im
Kindesalter, sondern auch bei Jugendlichen und Erwachsenen auf.
Welche Krankheiten können
Menschen verursacht werden?
durch
Keuchhusten-Bakterien
beim
Gefährdet sind vor allem Säuglinge, weil keine durch die Mutter übertragbare Immunität
(„Nestschutz“) besteht und im ersten Lebensjahr besonders häufig Komplikationen bei einer
Keuchhusten-Erkrankung
auftreten
können.
Die
häufigsten
Komplikationen
sind
Lungenentzündungen und Mittelohrentzündungen, die wegen der geschwächten Immunitätslage
durch zusätzliche bakterielle Infektionen verursacht werden. Selten treten auch neurologische
Komplikationen durch Hirnerkrankungen auf.
Welche Symptome können auf eine Erkrankung hinweisen?
Eine Keuchhusten-Erkrankung zieht sich meistens über mehrere Wochen bis Monate hin. Sie tritt
vor allen Dingen bei Kindern in der Regel bei der erstmaligen Infektion in 3 typischen Stadien auf:
Etwa 7 – 20 Tage nach der Infektion (Inkubationsphase) stehen für ca. 1 – 2 Wochen
grippeähnliche Symptome ohne Fieber, manchmal mäßig hohem Fieber mit Schnupfen, leichtem
Husten, Schwächegefühl im Vordergrund. Dann kommt es zu häufigen Hustenanfällen, besonders
nachts, die gerade bei Kindern mit einem typischen „Keuchen“ – daher die Krankheitsbezeichnung
– verbunden sein können. Die Hustenattacken sind oft begleitet mit Hochwürgen von zähem
Schleim und auch mit Erbrechen. Dieses Stadium zieht sich über 4 – 6 Wochen hin. In der Regel
wird in dieser Phase kein oder nur leichtes Fieber beobachtet. Kommt es zum erheblichen
Temperaturanstieg, kann das Fieber auf eine Komplikation durch eine zusätzliche bakterielle
Infektion hinweisen. Im 3. Stadium, das nochmals zwischen 6 und 10 Wochen andauert, klingen
die Hustenattacken allmählich ab.
Allerdings ist zu beachten, dass bei Säuglingen das Krankheitsbild oft nicht typisch ist und
stattdessen Atemstillstände auftreten können. Auch bei Jugendlichen und Erwachsenen weicht die
Symptomatik oft von der beschriebenen „klassischen“ Form ab und auffällig ist ein lang dauernder
Husten ohne die typischen Hustenattacken, wie sie meistens bei Kindern beobachtet werden.
Wie stecke ich mich an?
Die Erreger des Keuchhustens werden von Mensch zu Mensch beim Husten, Niesen und
Sprechen über Tröpfchen übertragen. Auch Personen, die schon einmal gegen Keuchhusten
geimpft wurden, können zumindest vorübergehend die Bakterien aufnehmen und weiter
übertragen. Ein Abstand bis zu 1 Meter zwischen Infiziertem und Personen, die angesteckt werden
können, stellt ein besonders hohes Übertragungssrisiko dar. Ohne antibiotische Behandlung
dauert die Ansteckungsfähigkeit des Erkrankten ab Ende der Inkubationszeit bis zu 3 Wochen
nach dem Beginn der Hustenattacken. Bei einer Therapie der Erkrankung mit Antibiotika kann die
Ansteckungsdauer auf etwa 5 Tage nach Behandlungsbeginn verkürzt werden. Sowohl die
Erkrankung, als auch eine (einmalige) Impfung hinterlassen keine lebenslange Immunität. Daher
können sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene erneut mit Keuchhusten anstecken und auch
auf andere übertragen. Dieser Sachverhalt ist ganz besonders zu beachten im Umgang mit
Säuglingen, die ein hohes Risiko haben, schwer an Keuchhusten, oft mit bedrohlichen
Komplikationen, zu erkranken.
Wie kann ich mich vor Erkrankung bzw. Ansteckung schützen
•
•
durch spezifische, medizinische Maßnahmen (z.B. Impfungen)
durch sonstige Maßnahmen?
Ein ganz besonderes Gewicht haben möglichst frühzeitige Schutzimpfungen der besonders
gefährdeten Säuglinge (ab Vollendung des 2. Lebensmonats) und Kleinkinder in Form der
Grundimmunisierung (Vollendung 2. Lebensmonat, 3. Lebensmonat, 4. Lebensmonat) und eine
erste Auffrischung zwischen 11. und 14. Lebensmonat, weitere Auffrischungsimpfung im 5. bis 6.
Lebensjahr und dann nochmals zwischen dem 9. Und 17. Lebensjahr. Grund für die Häufigkeit der
Auffrischungsimpfungen ist die ansonsten nachlassende Immunität sowohl nach Erkrankung als
auch nach einer (einmaligen) Impfung.
Sehr hoch ist das Ansteckungsrisiko für Säuglinge in den ersten Lebensmonaten, weil bis zur
Vollendung des 2. Lebensmonats eine Schutzimpfung gegen Keuchhusten nicht erfolgen kann und
keine Immunität über die Mutter („Nestschutz“) weitergegeben wird. Die Empfehlung der Ständigen
Impfkommission (STIKO) in Deutschland lautet daher, dass alle Erwachsene, insbesondere
Frauen im gebärfähigen Alter, nochmals gegen Keuchhusten geimpft werden sollten, wenn die
letzte Pertussis- Impfung länger als 10 Jahre zurückliegt. Die Impfung kann in Kombination mit der
nächsten fälligen Tetanus-Diphterie-Impfung durchgeführt werden. Sowohl die Mutter, als auch die
anderen Haushalts-Kontaktpersonen und Personen, die Säuglinge und Kleinkinder betreuen,
sollten einen möglichst aktuellen Impfschutz zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes haben und sich
bereits frühzeitig beim behandelnden Arzt erkundigen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von
Einrichtungen, in denen Neugeborene (z.B. geburtshilfliche Abteilungen), Säuglinge und
Kleinkinder betreut werden, sollten gegen Keuchhusten immunisiert sein.
Wenn enge Kontaktpersonen von Erkrankten aus der Haushaltsgemeinschaft (Familie,
Wohngemeinschaft bzw. in einer Gemeinschaftseinrichtung) keinen Impfschutz haben, sollte eine
Prophylaxe mit Antibiotika („Chemoprophylaxe) zur Verhinderung der Erkrankung erfolgen.
Die immunen Kontaktpersonen eines Erkrankten bekommen zwar selbst keinen Keuchhusten,
können aber vorübergehend auch Träger von Keuchhusten-Erregern sein und diese an andere
Personen weitergeben. Deshalb sollten Kontaktpersonen mit einem Impfschutz zusätzlich eine
Chemoprophylaxe erhalten, insbesondere wenn sie mit besonders gefährdeten Personen, z. B.
Säuglingen und Kleinkindern ohne vollständigen Impfschutz, in ihrer Umgebung zu tun haben.
Wer sollte umgehend über eine Erkrankung oder den dringenden
Krankheitsverdacht informiert werden?
Sowohl an Keuchhusten erkrankte Kinder und Jugendliche/junge Erwachsene als auch erkranktes
Personal in Gemeinschaftseinrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden (z.B.
Kindertagesstätten, Schulen), dürfen auf der Grundlage des § 43 Infektionsschutzgesetzes die
Einrichtung nicht betreten, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterübertragung der Krankheit nicht
mehr zu befürchten ist. Wann die Wiederzulassung erfolgen kann, hängt u.a. von Zeitpunkt des
Behandlungsbeginns ab.
Grundsätzlich sollten Personen aus der unmittelbaren Haushalts- und Arbeits-Umgebung über
eine Keuchhusten-Erkrankung insbesondere dann informiert werden, wenn diese selbst als
Überträger z.B. Neugeborene, Säuglinge, Kleinkinder anstecken könnten.
Wie wird die Krankheit behandelt?
Entscheidend für die Wirksamkeit einer ärztlich verordneten, antibiotischen Therapie ist der
möglichst frühzeitige Beginn der Behandlung, solange die Keuchhusten-Bakterien von der
infizierten bzw. erkrankten Person abgegeben werden. Das umfasst die Zeit vom Ende der
Inkubationszeit bis etwa 3 Wochen nach Beginn des Hustenstadiums.
Wo kann ich mich noch weiter informieren
•
•
beim Gesundheitsamt
im Internet
In dieser Informationsreihe können nur die häufig gestellten Fragen kurz beantwortet werden, ohne
Anspruch auf Vollständigkeit.
Weitere Informationen können Sie beim Gesundheitsamt telefonisch, schriftlich oder per e- mail
erhalten. Ansprechpartner stehen Ihnen in der Abteilung für Infektions- und Umwelthygiene
während der üblichen Dienstzeiten zur Verfügung.
Kreis Viersen
Gesundheitsamt
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Telefon: 02162 - 39-1756
Email: [email protected]
Auch über das Internet können Sie Informationen erhalten, z. B. auf folgender Homepage:
•
Robert Koch-Institut
www.rki.de → Infektionskrankheiten von A-Z
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