Röteln - Landratsamt Schwarzwald-Baar

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Röteln
Erreger:
Röteln sind eine weltweit verbreitete, insbesondere im Kindesalter auftretende Viruserkrankung.
Reservoir:
Der Mensch ist der einzige Überträger der Erkrankung. In Gebieten, in denen nicht geimpft wird,
erfolgen 80-90 % der Infektion im Kindesalter.
Infektionsweg:
Eine Übertragung erfolgt über Tröpfchen, die beim Husten, Niesen, Sprechen in die Luft gelangen.
Inkubationszeit:
Die Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt ungefähr 14-21 Tage.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit:
Die Ansteckungsfähigkeit besteht bereits eine Woche vor Ausbruch des Ausschlages
(Exanthem) und dauert bis zu einer Woche nach dem Auftreten des Exanthems.
Symptome:
Ungefähr 25 % der Infizierten bleiben ohne Krankheitszeichen, ein weiteres ¼ erkrankt ohne
Hautausschlag. Die Erkrankung beginnt mit leichtem Fieber, Abgeschlagenheit sowie Lymphknotenschwellung hinter den Ohren und im Nackenbereich. Hinzu kommt ein Hautausschlag, der
sich über das ganze Gesicht ausbreitet. Begleiterscheinungen wie Gelenkschmerzen oder Mittelohrentzündung sind eher selten. Überwiegend leichter Verlauf.
Röteln- Embryopathie:
Bei Infektion in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft kommt es zum Fruchttod oder zu
schweren Organmissbildungen (Herz, Auge, Ohr, Gehirn), auch später werden noch Gehirnschäden, Taubheit, Wachstumsstörungen, Herzmissbildungen, Knochenveränderungen und andere
Störungen beschrieben. Kinder mit angeborenen Röteln können das Virus über Jahre ausscheiden.
Therapie:
Eine ursächliche Behandlung der Röteln-Infektion ist nicht möglich. Es kann lediglich symptomatisch behandelt werden.
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Erregernachweis:
Eine klinische Diagnose ist nicht immer einfach, da die Krankheitszeichen denen anderer Erkrankungen (z.B. Masern, Scharlach) sehr ähneln. Daher wird der Nachweis einer Infektion mittels
virusspezifischen IgM-Antikörpern (Blutuntersuchung) empfohlen.
Impfung:
Es steht ein recht gut verträglicher und sicherer Impfstoff zur Verfügung. Diese Impfung sollte
zweimalig im Kleinkindalter (vor dem 2. Lebensjahr) durchgeführt werden. Eine KombinationsImpfung mit Mumps und Masern ist möglich (MMR). Nur durch Impfung lässt sich die Ansteckung von Schwangeren verhindern.
Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen:
Erkrankte sollten eine Gemeinschaftseinrichtung bis zum Abklingen der Ansteckungsfähigkeit
nicht betreten. Die Leitung von Gemeinschaftseinrichtungen muss über die Erkrankung informiert
werden, damit in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt rechtzeitig geeignete Maßnahmen
eingeleitet und weitere Erkrankungen verhindert werden können.
Meldepflicht:
Seit dem 29.03.2013 besteht eine Meldepflicht gemäß IfSG.
Nach § 6 Nr. 1 IfSG sind der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Röteln, einschließlich der angeborenen Röteln zu melden.
Nach § 7 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist der direkte oder indirekte Nachweis des Virus
sofern er auf eine akute Infektion hinweist, namentlich meldepflichtig.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Abteilung Gesundheitsschutz und Umweltmedizin
Herdstraße 4
78050 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 913-7190
Fax: 07721 913-8918
E-Mail: [email protected]
Stand: August 2015
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