Merkblatt Masern - Landratsamt Schwarzwald-Baar

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Merkblatt
Masern
Erreger:
Masern sind eine durch Viren verursachte, weltweit verbreitete, sehr ansteckende Infektionskrankheit.
Reservoir:
Der Mensch ist der einzige Überträger der Erkrankung.
Infektionsweg:
Eine Übertragung erfolgt per Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen, Sprechen) durch die Luft. Da
das Virus auch über größere Entfernungen übertragbar ist, wird die Infektion auch als „fliegende
Infektion“ bezeichnet.
Inkubationszeit:
Die Zeit der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt in der Regel 8-14 Tage.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit:
Die Ansteckungsfähigkeit beginnt bereits 4 - 5 Tage vor dem Auftreten des Hautausschlags und
hält bis mindestens 5 Tage danach an.
Symptome:
Die Erkrankung beginnt wie bei einer schweren Erkältung mit Schnupfen, Husten, Unwohlsein
sowie einer Bindehautentzündung. Typisch ist eine deutliche Lichtscheu, Fieber über 39° Celsius
und eine weißgefleckte Wangenschleimhaut. Nach weiteren 3-4 Tagen beginnt der typische Hautausschlag zuerst am Kopf und breitet sich dann über den Oberkörper, Arme und Beine aus. Das
Fieber steigt wieder an. Spätestens am 7. Tag erfolgt der Fieberabfall. Es können Komplikationen
wie Mittelohrentzündung oder eine bakterielle Lungenentzündung auftreten. Gefürchtet ist die
Gehirnentzündung, die in 30% zum Tode, in weiteren 20% zu bleibenden Schäden führt. Bei 50
% aller Krankheitsfälle lässt sich eine vorübergehende Gehirnbeteiligung nachweisen! Masern
hinterlassen eine ausgeprägte vorübergehende Immunschwäche.
Therapie:
Die Behandlung erfolgt symptomatisch mit fiebersenkenden Mitteln, eine ursächliche Behandlung
ist nicht möglich.
Erregernachweis:
In der Regel reichen die typischen Symptome (z.B. Hautausschlag, Wangenflecken) aus, um eine
Masern-Erkrankung zu diagnostizieren.
Eine Sicherung der Diagnose ist durch einen Abstrich von der Schleimhaut des NasenRachenraumes (Nachweis von Erbmaterial des Virus) oder durch einen Antikörpernachweis im
Blut möglich.
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Impfung:
Es steht ein recht gut verträglicher und sicherer Lebendimpfstoff zur Verfügung. Eine zweimalige
Impfung im Kleinkindesalter wird empfohlen. Personen mit Immundefekten (Antikörpermangelsyndrom, Organtransplantation etc.) können nicht geimpft werden.
Bei ungeimpften bzw. nur einmal geimpften Kontaktpersonen kann durch eine sogenannte postexpositionelle Impfung, die möglichst innerhalb der ersten 3 Tage nach dem Kontakt erfolgen
sollte, eine Ansteckung und damit auch eine weiter Verbreitung der Krankheit verhindert werden
(„Riegelungsimpfung“). In größeren Einrichtungen und Schulen ist eine Riegelungsimpfung meist
auch noch zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll.
Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen:
Erkrankte sollte wegen des hohen Risikos einer Übertragung der Krankheit getrennt von Kontaktpersonen untergebracht werden. Sie dürfen Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Infektionsschutzgesetz nicht besuchen. Ein vollständiger Impfschutz ist anzustreben.
Maßnahmen bei Ausbrüchen:
Bereits bei einem Erkrankungsfall ist umgehend das zuständige Gesundheitsamt zu informieren,
damit geeignete Maßnahmen eingeleitet und weitere Erkrankungen verhindert werden können.
Nur wenn 90% aller Personen geimpft sind, kann sich die Erkrankung nicht weiter ausbreiten.
Meldepflicht:
Masern sind nach § 6 und § 7 IfSG meldepflichtig. Gem. § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind
Gemeinschaftseinrichtungen verpflichtet, umgehend den Krankheitsverdacht und die Erkrankung
an Masern dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Abteilung Gesundheitsschutz und Umweltmedizin
Schwenninger Straße 2
78048 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 913-7190
Fax: 07721 913-8918
E-Mail: [email protected]
Stand: März 2012
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