Gesundheitspolitische Reformen schwächen die

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politik
GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
Gesundheitspolitische Reformen
schwächen die freiberuflichen Praxen
Medizinische Versorgungszentren, mehr Selektivverträge, Terminservicestellen – all dies bekommt
mit dem neuen Versorgungsstärkungsgesetz der Bundesregierung ein großes Gewicht. Der Freie
Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) fragt: Wo bleibt die freiberufliche Praxis? Verbandsjustiziar
Michael Lennartz nimmt die Auswirkungen der gesundheitspolitischen Reformen unter die Lupe.
Anspruch und Wirklichkeit klaffen bisweilen auseinander.
Noch im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung ausführlich und an erster Stelle die hohe Bedeutung freiberuflicher
Strukturen im Gesundheitsbereich betont. Mit dem neuen Gesetz, so das erklärte Ziel, will die Bundesregierung nun eine flächendeckende und gut erreichbare medizinische Versorgung sicherstellen. Wer einen Blick in das umfangreiche Regelwerk im
Kabinettsentwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKVVSG) wirft, das im Dezember vom Kabinett verabschiedt wurde, stellt schnell fest: Die Realität sieht anders aus. An ganz entscheidenden Stellen wird in Kernbereiche freiberuflicher Tätigkeit eingegriffen. Darum geht es im Einzelnen:
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DFZ 01 ∙ 2015
Verhütung von Zahnerkrankungen
Für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung sollen regelmäßige Untersuchungs- und Behandlungsleistungen, wenn
möglich, zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung erbracht werden, wenn ein Aufsuchen der Zahnarztpraxis aufgrund der Pflegebedürft igkeit, Behinderung oder eingeschränkten Alltagskompetenz nicht oder nur mit hohem Aufwand möglich ist.
Hierfür sollen den Versicherten folgende neue Leistungen gewährt werden:
▶ Erhebung eines Mundgesundheitsstatus,
▶ die Aufk lärung über die Bedeutung der Mundhygiene und
über Maßnahmen zu deren Erhaltung,
politik
Angeeckt
Geschlossene Kollegenschaft
2015 soll ein erfolgreiches, gesundes und an Abwechslung reiches Jahr
werden. Jedenfalls ist das mein Wunsch. Ein Jahr, in dem einige Entscheidungen auf der politischen Ebene zu erwarten sind, als Beispiel seien das
GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, das Präventionsgesetz oder auch das
E-Health-Gesetz genannt, die uns schon seit einiger Zeit beschäftigen. Es
werden aber auch bereits gefallene Entscheidungen in der täglichen Praxis umzusetzen sein, die ihrerseits weitere Fragen und Probleme zu Tage
fördern werden. Als Beispiel wäre das zahnmedizinische Screening von
Pflegestationen zu nennen. Meine große Hoffnung ist, sowohl in der Praxis als auch in der berufspolitischen Arbeit, dass die Zahnärzteschaft sich
gemeinsam den Aufgaben stellt und dass aus zu vielen Einzelkämpfern
eine geschlossene Kollegenschaft wird, die es versteht, als eine Gemeinschaft wahrgenommen zu werden.
Alles Gute im neuen Jahr,
Robert Mayerhoff, DFZ-Chefredakteur
▶ die Erstellung eines Planes zur individuellen Mund- bzw. Prothesenpflege sowie
▶ die Entfernung harter Zahnbeläge.
Das Pflegepersonal soll in die Aufk lärung und Planerstellung einbezogen werden, beispielsweise für Informationen über die richtige Putztechnik, Prothesenreinigung, zahngesunde Ernährung.
Recht zur Zweitmeinung
Versicherte sollen ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Zweitmeinung bekommen. Demnach sollen Menschen, bei denen die Indikation zu einem planbaren Eingriff gestellt wird, einen Anspruch darauf haben, eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung
einzuholen, wenn die Gefahr einer Indikationsausweitung nicht
auszuschließen ist.
Vereinfachung und Ausbau von Selektivverträgen
Deutlich vereinfacht werden soll das Genehmigungsprocedere bei Selektivverträgen. Die Vorabprüfung durch die Aufsichtsbehörde entfällt. Zur ergänzenden Förderung neuer
Versorgungsprojekte und zur Stärkung der „Versorgungseffizienz und -effektivität“ sollen die Möglichkeiten der Krankenkassen, im Wettbewerb „gute Verträge“ abzuschließen,
erweitert werden. Ziel ist eine bevölkerungsbezogene Flächendeckung durch Einzelverträge. Im neu gefassten Paragrafen 140a SGB V werden die Möglichkeiten der Krankenkassen, Verträge über eine besondere ambulante ärztliche
Versorgung zu schließen, zusammengefasst. Klargestellt
wird, dass auch Leistungen in den Verträgen vereinbart werden können, die über den Leistungsumfang der Regelversorgung in der GKV hinausgehen.
Vergütung Zahntechnik
Festgehalten wird, dass das bisherige System eines zweistufigen Verfahrens zur Vereinbarung der Preise für zahntechnische Leistungen bei Zahnersatz bestehen bleibt. Abweichend von der bisherigen Rechtslage soll der Grundsatz der
Beitragssatzstabilität allerdings bei den Vereinbarungen auf
Landesebene zukünftig nicht mehr gelten. Denn dies habe
in der Vergangenheit dazu geführt, dass die mit dem Preiskorridor von zehn Prozent vorgesehene Flexibilisierung der
Preisbildung bei zahntechnischen Leistungen eingeschränkt
und die Berücksichtigung regionaler Kostenunterschiede
und Kostenentwicklungen erschwert worden sei.
Arztwahl durch Terminsevicestellen gefährdet
Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen zukünftig Terminservicestellen einrichten, die Versicherte bei Vorliegen einer Überweisung zu einem Facharzt einen Behandlungstermin zu vermitteln
haben. Die Wartezeit auf den zu vermittelnden Behandlungstermin
darf dabei vier Wochen nicht überschreiten. Sofern die Terminservicestelle keinen fristgemäßen Behandlungstermin vermitteln
kann, muss sie einen ambulanten Behandlungstermin in einem zugelassenen Krankenhaus anbieten, wenn es sich nicht um Bagatel- ▶
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politik
lerkrankungen handelt. Im Zusammenhang mit der Einrichtung
von Terminservicestellen soll den Kassenärztlichen Vereinigungen die Aufgabe übertragen werden, insbesondere anhand der
ihnen vorliegenden Leistungsdaten zu prüfen, ob Vertragsärzte
und medizinische Versorgungszentren ihren Versorgungsauftrag erfüllen. Bei Verstößen gegen vertragsärztliche Pflichten
sind Sanktionsmaßnahmen möglich.
Diese Regelungen tangieren in ganz erheblichem Umfang das
Selbstverständnis freiberuflicher Ärzte, da diese Form einer
„Wartezeit-Zufriedenheitsgarantie“ in die freie Arztwahl eingreift und eine selbstbestimmte Praxisorganisation und Terminvergabe aushöhlt. Zudem soll über diese Regelung ein neuer Kontrollmechanismus mit Überprüfung von Leistungsdaten
geschaffen werden, der die Einhaltung des Versorgungsauftrages beinhalten soll.
MVZ „fachübergreifend“ beseitigt wird. In der Begründung des
Kabinettsentwurfs wird dabei hervorgehoben, dass zukünftig
auch reine Zahnarzt-MVZ möglich sind. Die ursprüngliche Intention für die gesetzliche Etablierung dieser Versorgungsform
wird damit fallen gelassen. De facto bedeutet dies, dass Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften künftig in verstärkten Wettbewerb mit zum Teil großen MVZ-Strukturen mit immer mehr angestellten Ärzten und Zahnärzten treten. Freiberufliche Praxen werden dann auch noch Konkurrenz von Kommunen bekommen, wobei man gespannt sein kann, ob dies zum
Erfolgsmodell wird. Zudem muss gefragt werden, ob dem Patienten ein Konzentrationsprozess durch eine Zentralisierung medizinischer Versorgung mit langen Wegen nützt und ob damit
die „wohnortnahe Versorgung“ tatsächlich sichergestellt wird.
Delegation und eigenständige Vergütung
Bei Zulassungsbeschränkungen sollen Nachbesetzungsanträge für einen Vertragsarztsitz zukünftig abgelehnt werden,
was den ärztlichen Praxisinhaber sehr stark bei der Verwertung seiner Praxis einschränkt und ihn in seiner Eigentumsposition treffen wird. Die bisherige „Kann“-Regelung, nach
der die Zulassungsausschüsse den Antrag auf Nachbesetzung
eines Vertragsarztsitzes in einem überversorgten Planungsbereich ablehnen können, wenn eine Nachbesetzung aus Versorgungsgründen nicht erforderlich ist, wird in eine „Soll“Regelung überführt.
Die bisherigen Maßnahmen zur Delegation sollen erweitert und
die Konzentration auf originär ärztliche Tätigkeiten ausgebaut
werden. Zu diesem Zweck soll die Einsatzmöglichkeit von qualifizierten nichtärztlichen Gesundheitsberufen im Rahmen delegationsfähiger Leistungen gestärkt werden. Im einheitlichen
Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen soll dabei eine
versorgungsgerechte Vergütung von delegationsfähigen Leistungen fi xiert werden. Das „bestehende Potenzial für eine Delegation ärztlicher Leistungen“ soll dabei „möglichst voll ausgeschöpft werden“, indem die bisherigen beschränkenden Voraussetzungen, wie beispielsweise ein vorheriger persönlicher
Arzt-Patient-Kontakt, beseitigt werden.
Die Substitution im Rahmen von Modellvorhaben soll vereinfacht werden. Die Leistungen sollen dem insoweit von der
persönlichen Leistungserbringung entlasteten Arzt als eigene
Leistungen zugerechnet werden. Die (Gesamt-)Verantwortung
für Diagnostik und Therapie allerdings soll beim Arzt verbleiben. Diese Regelungen sind von hoher Brisanz, da der Arztvorbehalt weiter ausgehöhlt und ein „Doctor light“ etabliert
wird. Delegationsleistungen sollen zukünftig zudem eigenständig bepreist werden.
Ausbau der MVZ-Strukturen
Zukünft ig sollen auch arztgruppengleiche medizinische Versorgungszentren (MVZ) gegründet werden können. In der Gesetzesbegründung wird ausgeführt, dass zukünft ig auch reine
Hausarzt- oder spezialisierte facharztgruppengleiche MVZ
möglich sind. Zudem dürfen Kommunen künft ig medizinische Versorgungszentren gründen. Dies ermögliche es Kommunen, aktiv die Versorgung in der Region zu beeinflussen
und zu verbessern.
MVZ-Konstruktionen werden mit dieser Regelung weiter ausgebaut, wobei das wesentliche Hemmnis zur Gründung eines
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Praxisverkauf mit Hindernissen
Änderung der Zulassungsverordnung
Paragraf 32b der Zulassungsverordnung stellt klar, dass die Vertretungsregelungen für Vertragsärzte auch für angestellte Zahnärzte gelten. Darüber hinaus werden weitere Vertretungsgründe geregelt, die nur bei angestellten Zahnärzten in Betracht
kommen. Eine Vertretung soll insbesondere auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder beispielsweise Freistellung möglich sein. Weiter wird geregelt, dass der
Zulassungsausschuss für die Erteilung von Zulassungen in Gebieten, für die eine Unterversorgungsfeststellung getroffen wurde, keine Gebühren erheben darf.
Vom Zeitplan ist vorgesehen, dass das Gesetz am 1. August
2015 in Kraft treten soll, wobei der Bundestag und Bundesrat
sich Anfang 2015 mit dem Gesetzesvorhaben befassen werden.
„Viele der neuen Regelungen richten sich gegen die freiberufliche ärztliche Tätigkeit und machen die Niederlassung unattraktiver“, führt die Kassenärztliche Bundesvereinigung in einer Stellungnahme aus. Zu hoffen ist, dass die Bundesregierung angesichts der geschlossenen Kritik der Ärzte- und
Zahnärzteschaft noch deutliche Korrekturen an dem Gesetz
vornimmt, die mit Sicherheit in den anstehenden Anhörungen vorgebracht wird.
RA Michael Lennartz
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politik
Rück- und Ausblick des Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe
„Hochwertige Gesundheitsversorgung sichern“
„Wir haben viel getan.“ Mit diesem Satz hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) bei der Lesung
zum Bundeshaushalt 2015 Bilanz über seine Arbeit im vergangenen Jahr gezogen und einen Ausblick gegeben.
Sein Ministerium arbeite bereits auf vielen gesundheitspolitischen „Baustellen“ und habe sich auch noch einiges
vorgenommen, kündigte Gröhe an. Hier die markantesten
Punkte aus seiner Rede:
Landesausschuss einen entsprechenden Versorgungsbedarf festgestellt hat. Fest steht: Wir brauchen eine bessere Verteilung der
Vertragsärztinnen und -ärzte. Dazu kann auch der Abbau einer
Überversorgung beitragen. Konkret geht es darum, dass die bisherige „Kann“-Regelung, nach der der Zulassungsausschuss den
Antrag auf Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes in einem
überversorgten Gebiet ablehnen kann, in eine „Soll“-Regelung
überführt wird. Es wird aber weiterhin in Abwägung der lokalen Begebenheiten vor Ort entschieden. […]“
„In dem knappen ersten Jahr der Wahlperiode haben wir in der
Gesetzlichen Krankenversicherung die Finanzen zukunftsfest gemacht, Impulse für eine noch bessere Qualität in der Patientenversorgung gesetzt und die Rolle der Hausärzte gestärkt. […] 2015
wird das Thema Versorgung – ambulant und stationär, in Stadt
und Land – noch stärker auf unserer Tagesordnung stehen. […]
Wir müssen die gesundheitliche Versorgung der Menschen
im Kontext des demografischen Wandels weiterentwickeln und
mit neuen Instrumenten ergänzen.
Dabei liegt mir die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in den ländlichen Regionen besonders am Herzen.“
Die „Digitale Agenda“ steht
Arztgruppengleiche MVZ möglich
„Um möglichst frühzeitig Maßnahmen zur Sicherstellung der
Versorgung treffen zu können, schlage ich zum Beispiel vor, die
bestehende Regelung zur Bildung eines Strukturfonds durch die
Kassenärztlichen Vereinigungen zu erweitern. Nicht nur bei Unterversorgung wird es möglich sein, Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu ergreifen.
Dies ist aber nicht die einzige Maßnahme. Wir planen noch
mehr: Die Möglichkeiten zur gemeinsamen Berufsausübung in
einer Arztpraxis werden weiter flexibilisiert. Die Regelungen für
die Zulassung und den Betrieb von medizinischen Versorgungszentren (MVZ) werden erweitert. Unter anderem können künftig auch arztgruppengleiche MVZ gegründet werden. Auch
Kommunen wird es ermöglicht, MVZ zu gründen. Und: Die
Kassenärztlichen Vereinigungen müssen zukünft ig Praxisnetze fördern, wenn dies einer Verbesserung der ambulanten Versorgung dient. […]
Um eine ambulante ärztliche Versorgung in den Regionen sicherzustellen, in denen Arztpraxen fehlen, erweitern wir außerdem die Möglichkeiten von zugelassenen Krankenhäusern zur
Teilnahme an der ambulanten ärztlichen Versorgung, wenn der
„Gleichfalls in den Startlöchern steht der nahezu fertig gestellte
Entwurf eines „E-Health“-Gesetzes. Mit ihm wollen wir endlich
das Projekt „Elektronische Gesundheitskarte“ beleben. Wir wollen mit Anreizen, aber auch klaren Fristen und Maßgaben dafür
sorgen, dass dieses Projekt eine hohe Priorität genießt und Fahrt
aufnimmt. Die Versicherten und Patienten erwarten zu Recht
von uns, dass sie nicht nur eine Plastikkarte mit Bild erhalten,
sondern, dass ihnen diese auch nützlich ist. Und dies gilt übrigens auch für die Leistungserbringer. Ich kenne genügend Ärzte
und Kassen, die diese moderne Technik endlich nutzen und zur
Anwendung bringen möchten. Dies werden wir angehen.
Wir möchten Vergütungsanreize schaffen, damit die Vorteile medizinischer Anwendungen, etwa für Notfalldaten, Medikationspläne oder elektronische Entlassbriefe, schneller eingeführt werden. Die Weiterentwicklung der Telematik-Infrastruktur wird insgesamt zu einer Weiterentwicklung des technischen Fortschritts auf diesem Gebiet führen. Und dies alles
wird eingefügt unter das Dach der „Digitalen Agenda“ dieser
Bundesregierung.
Bereits in der letzten Abstimmung im Kreise der Ressorts der
Bundesregierung, mit den Ländern und Verbänden ist mein
Entwurf für ein Präventionsgesetz. […] Mein Ziel ist es, in allen
Lebensbereichen – von der ‚KiTa‘ über die Schule und den Arbeitsplatz bis hinein in die Altenpflege – die Prävention und Gesundheitsförderung zu verstärken. Deshalb sieht der Entwurf
eine „nationale Präventionsstrategie“ vor, die sowohl die Sozialversicherungsträger als auch die private Kranken- und Pflegeversicherung einbezieht. […]
Ich fi nde, der Koalition ist es gelungen, für das Bundesgesundheitsministerium einen Haushaltsplan aufzustellen, der
dazu beiträgt, den Menschen auch künft ig eine hochwertige
Gesundheitsversorgung zu sichern.“
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politik
Gesundheitspolitische Bilanz 2014 aus Sicht der KZBV
Gute Ansätze, aber überzogene Reglementierungen
Das Jahr 2014 war politisch sehr bewegt. Während die Kanzlerin im
Austausch mit anderen Regierungschefs alles daran setzt, dass die
Welt nicht aus den Fugen gerät, hat sie dem Gesundheitsminister aufgetragen, in Berlin für „Ruhe an der Gesundheitsfront“ zu sorgen.
So war es in vielen namhaften Zeitungen zu lesen. Ein Mittel soll dabei das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) sein. Einige
vorgesehene Maßnahmen sind aus Sicht der Vertragszahnärzteschaft
durchaus zu begrüßen, andere Regelungen stoßen auf Kritik.
So entspricht etwa das im Referentenentwurf verbriefte Präventionsmanagement für Pflegebedürftige und Menschen mit Handicap einer langjährigen Forderung von uns Zahnärzten. Andere
Aspekte des Referentenentwurfes bedrohen massiv die Souveränität der Selbstverwaltung und die Freiberuflichkeit ärztlicher
Berufsausübung. Zu nennen sind hier die geplante Sperrung von
Zulassungsbezirken und die damit faktisch verbundene Enteignung von Praxen sowie die Einschränkung der freien Arztwahl
durch die Terminvergaberegelung. Es kann auch keine Lösung
sein, Krankenhäuser für die ambulante Versorgung zu öffnen,
um Versorgungsprobleme in den Griff zu bekommen, ebenso wenig wie die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit der Gründung
Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) durch Kommunen.
Eine Stärkung der Versorgung durch solche Maßnahme ist allenfalls in ohnehin gut versorgten Städten zu erwarten.
Vom Grundsatz her begrüßenswert ist die Zielsetzung bei der
Einrichtung medizinischer Behandlungszentren (MZEB) für
die Behandlung von Erwachsenen mit geistiger Behinderung
und schweren Mehrfachbehinderungen. Ob für diese Patienten
allerdings durch solche Zentren eine flächendeckende Verbesserung zahnärztlicher Betreuung erreicht werden kann, ist zweifelhaft. Wir sehen daher die Notwendigkeit, dass in MZEBs neben Vertragszahnärzten auch vertragsärztliche Narkoseärzte tätig sind, und ihre Leistungen entsprechend vergütet werden.
Mit dem GKV-VSG sollen die Freiräume der Kassen im Vertragswettbewerb erhöht werden. Zu befürchten ist, dass sich
hierdurch sowie durch die Vereinfachung der Bereinigungsverfahren die Balance zu Lasten der Kollektivverträge verschiebt.
Dr. Wolfgang Eßer
Vorsitzender des Vorstandes der KZBV
Gesundheitspolitische Bilanz 2014 aus Sicht der BZÄK
(K)ein Plädoyer für die Zahnärzteschaft
Seit gut einem Jahr ist die Große Koalition aus CDU/CSU und
SPD mittlerweile im Amt. Viele Vorhaben hatte sie sich in den
Koalitionsvertrag geschrieben, auch in der Gesundheitspolitik.
Der zahnmedizinische Bereich stand dabei nicht im Fokus – dennoch gab es in den vergangenen zwölf Monaten einige Entscheidungen und Gesetzesvorlagen, die auch Auswirkungen auf die
Zahnärzteschaft in Deutschland hatten und haben.
Zu loben ist, dass SPD und Union anscheinend verstanden haben, dass der freiberuflich tätige (Zahn-)Arzt das Rückgrat unserer Gesundheitsversorgung bildet. „Die Freiberuflichkeit der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte […] ist unverzichtbares Element für die flächendeckende
ambulante Versorgung“, heißt es wörtlich im Koalitionsvertrag.
Allein: Gehandelt hat die Bundesregierung nicht immer nach dieser Maxime. Erfreut hat die Bundeszahnärztekammer registriert,
dass im Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes der Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen
von Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderung und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz festgeschrieben
werden soll. Damit folgt die Bundesregierung einer jahrelangen
Forderung der Zahnärzteschaft: einer nachhaltigen Verbesserung
der zahnmedizinischen Prävention dieser vulnerablen Gruppen.
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Doch dies kann nur ein erster Schritt für eine bessere Prävention der Bevölkerung sein. Im Hinblick auf das geplante Präventionsgesetz plädieren wir für eine bessere zahnärztliche Versorgung der Kleinkinder von 0 bis 3 Jahren. Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen ab dem 6. Lebensmonat sollten in den
GKV-Katalog aufgenommen werden.
Die Bilanz nach einem Jahr Schwarz-Rot ist aus Sicht der Bundeszahnärztekammer zwiegespalten. Ein uneingeschränktes Plädoyer für die Zahnärzteschaft in Deutschland ist die bisherige
Politik bei Weitem nicht.
Dr. Peter Engel
Präsident der Bundeszahnärztekammer
politik
Gesundheitspolitische Bilanz 2014 aus Sicht des FVDZ
Die Politik geht dirigistische Schritte
in ein verstaatlichtes Gesundheitssystem
Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD hat die Zahnärzteschaft keine Erwähnung gefunden. Das hat uns hellhörig gemacht. Denn die Erfahrung lehrt, dass keine Erwähnung noch
lange nicht heißt, nicht betroffen zu sein. Einzig ein halbherziges Bekenntnis zur Freiberuflichkeit der Ärzte und Zahnärzte
wurde verankert – doch was das wert ist, haben wir im Laufe
des zurückliegenden Jahres gesehen: gar nichts. Denn die Einschnitte in die Freiberuflichkeit werden mit dem neuen Versorgungsstärkungsgesetz und den weiteren Reformen schärfer ausfallen, als wir befürchtet haben. Arztgruppengleiche Medizinische Versorgungszentren (MVZ) beispielsweise sollen zu einer
besseren Versorgung im ländlichen Raum beitragen. Kommunen können MVZ in Zukunft betreiben. Kassenärztliche Vereinigungen sollen freiwerdende Arztsitze aufkaufen können, und
die Terminhoheit wird nicht mehr in den Praxen liegen, sondern über sogenannte Terminservicestellen gesteuert. Wo, so
frage ich mich, bleibt bei all dem das Bekenntnis zur Freiberuflichkeit, als grundlegenden Pfeiler des Gesundheitssystems? Wo
bleibt die Eigenverantwortung der Zahnärzte? Wo bleibt die
freie Arztwahl für den Patienten, wo die Therapiefreiheit für
Ärzte und Zahnärzte?
Politik hat Probleme vor sich hergeschoben
Bundesvorsitzende des FVDZ
die Freiberuflichkeit zu stärken. Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz schafft Fakten, die Freiberuflichkeit einzugrenzen
und einem System der Selbstverwaltung staatliche Strukturen
überzustülpen.
Versorgungsstärkungsgesetz stärkt niemanden
Es sind Bausteine, die die Freiberuflichkeit an ihren empfindlichen Punkten beschneiden. Zentralisierung, wie dies beispielsweise mit den arztgruppengleichen MVZ angestrebt wird, führt
mitnichten zu einer besseren Versorgung der Patienten auf dem
Land. Es erstickt die kleinen Strukturen, die allerdings gerade
für eine flächendeckende Versorgung notwendig sind. Die Kollegen der jüngeren Ärzte- und Zahnärztegeneration wird diese
Politik nicht dazu animieren, sich wirklich noch niederlassen
zu wollen – und schon gar nicht in ländlichen Regionen.
Der schöne Schein des Neuen trügt: Das Versorgungsstärkungsgesetz stärkt niemanden. Es schwächt die freiberufl iche
Zahnärzte- und Ärzteschaft , und es schwächt gleichermaßen
die Patienten, für die sich ebenfalls keinerlei Vorteile aus dem
Gesetz ablesen lassen. Wer flächendeckende Versorgung stärken will, muss die Bedingungen verbessern, der muss dafür
sorgen, dass die Landflucht gestoppt, Infrastruktur erhalten
und Anreize zur Niederlassung geschaffen werden. Wer Versorgung und (zahn-)ärztliche Qualität verbessern will, tut dies
nicht durch immer mehr Kontrolle, Bürokratie und Einschnitte, sondern durch einen verbesserten Rahmen, der es ermöglicht, wirtschaft lich sinnvoll und qualitativ hochwertig zu arbeiten und zahnärztliche Kompetenzen für die Behandlung
von Patienten einzusetzen.
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Das Versorgungsstärkungsgesetz entlarvt sich als hilfloser Versuch, Patientenströme zu steuern und den demografischen Veränderungen Herr zu werden. Jahrelang hat die Politik die Probleme vor sich hergeschoben. Große Lösungen wurden schlicht
verschlafen. Und im Klein-Klein der Schritte des vergangenen
Jahrzehnts kann man vor allem eines ablesen – egal ob das Bundesgesundheitsministerium SPD-geführt war oder von den Liberalen oder, so wie seit vergangenem Jahr, von der CDU geleitet wird: Das Gesundheitssystem in Deutschland wird mehr und
mehr verstaatlicht. Alle Reformen und Reförmchen bringen ein
Mehr an Zentralisierung, Lenkung, Steuerung und Kontrolle in
die Arzt- und Zahnarztpraxen.
Jetzt steigt der Handlungsdruck – und das Ergebnis ist ein
großes Gesetz, das neben kleinen Verbesserungen vor allem eines zeigt: Die Politik hat das Vertrauen in die Eigenverantwortung von Ärzten und Zahnärzten und in die Selbstverwaltung
verloren. Das Ergebnis ist Gängelung durch Bürokratie, Kontrolle und staatliche Lenkung, statt die Rahmenbedingung für
Kerstin Blaschke
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politik
Fraktionen im Bundestag zur Gesundheitspolitik
Wohin steuern die Reformen der GroKo?
Ein Jahr ist es her, dass die Große Koalition von CDU/CSU und SPD ihre Arbeit aufgenommen hat.
Ein Jahr, in dem sich in der Gesundheitspolitik im Haus von Bundesgesundheitsminister Hermann
Gröhe neue Ansätze ergeben und Reformen angeschoben wurden. Ist der große Wurf dabei? Der
DFZ hat bei den Bundestagfraktionen nach einer Einschätzung gefragt.
Jens Spahn, Gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Deutschland hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt.
Damit das auch in Zukunft so bleibt, müssen wir es weiterentwickeln. Unser Ziel ist eine hohe Qualität, Ärzte und Apotheken auch
in der Fläche und größtmögliche Transparenz für die Patienten.
Die Finanzierung muss planbar und verlässlich sein, sie darf weder
Arbeitgeber noch die Versicherten überfordern. Die richtige Mischung aus Solidarität und Eigenverantwortung macht’s.
Diese Ziele sind im Koalitionsvertrag festgeschrieben. 2014
haben wir schon zwei Arzneimittelgesetze, das Finanzierungsgesetz und die erste Stufe der Pflegereform abgeschlossen. Das
Versorgungsstärkungs- und das Präventionsgesetz liegen vor.
Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz wollen wir insbesondere
die Sicherstellung der wohnortnahen Versorgung weiter verbessern, Wartezeiten in der psychotherapeutischen Versorgung reduzieren und insgesamt die Wartezeit auf einen Facharzttermin
auf vier Wochen begrenzen. Mit einem Innovationsfonds in
Höhe von 300 Millionen Euro werden wir innovative sektorü-
bergreifende Versorgungsformen fördern und die Versorgungsforschung vorantreiben. Davon profitieren die Patienten, denn
ihre Behandlung wird dadurch verbessert.
Darüber hinaus stehen das E-Health-Gesetz und das Antikorruptionsgesetz auf der Agenda. Die Ergebnisse der Bund-LänderAG zur Krankenhausreform werden in Kürze vorliegen. Unser
Ziel sind gute, gut erreichbare und sichere Krankenhäuser. In einer Qualitätsoffensive werden wir die Qualität der stationären
Versorgung verbessern. Angefangen mit der Neugründung eines
eigenen Qualitätsinstituts und der Verbesserung von Qualitätsberichten werden wir auch über finanzielle Anreize dafür sorgen,
dass sich gute Qualität für die Krankenhäuser lohnt.
Gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsminister arbeiten
wir in einer hohen Taktzahl an der weiteren Verbesserung unseres Gesundheitswesens. Am Ende werden die Patienten eine
bessere Qualität, mehr Transparenz und eine gesicherte Versorgung für ihre Beiträge bekommen.
Dirk Heidenblut (SPD), Mitglied im Gesundheitsausschuss
Bereits im ersten Jahr dieser Legislaturperiode haben wir viele
Neuerungen im Gesundheitsbereich auf den Weg gebracht – von
der Abschaff ung der kleinen Kopfpauschale bei den Krankenkassenbeiträgen über die erste Stufe der Pflegereform bis hin
zum Entwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes. Damit haben
wir wichtige Punkte aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Vor
allem im letztgenannten Gesetzesvorhaben werden wesentliche
Verbesserung für die Zahn- und Mundgesundheit von Pflegebedürft igen und Menschen mit Behinderungen angepackt.
Durch den neuen Paragraphen 22 a im Sozialgesetzbuch V haben Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen.
Zusammen mit den seit Frühjahr möglichen Kooperationsverträgen zwischen Vertragszahnärzten und stationären Pflegeein-
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richtungen zur aufsuchenden Versorgung konnte damit eine
Versorgungslücke geschlossen werden. Das zeigt auch, dass die
Zahn- und Mundgesundheit in vielen Bereichen der medizinischen und pflegerischen Versorgung mitgedacht wird. Denn die
Mundgesundheit hat nicht nur große Auswirkungen auf die Lebensqualität, sondern auch auf den allgemeinen Gesundheitszustand. Die Zahnärzteschaft hat mit ihren vorbildlichen Präventionsmaßnahmen vor allem in der Kariesbekämpfung viel
erreicht. Eine neue Herausforderung kommt mit der erhöhten
Zahl an Parodontalerkrankungen auf sie zu. Das Forum Zahnund Mundgesundheit, eine Initiative aus Wissenschaft, Fachverbänden, Politik und Wirtschaft, entwickelt dafür neue Konzepte und Lösungsstrategien, weshalb ich gerne für die SPD die
Schirmherrschaft für das Forum übernommen habe.
© Michael Kappeler / dpa
politik
Dr. Harald Terpe, Obmann von Bündnis90/Die Grünen im Gesundheitsausschuss des Bundestages
Der großen Koalition fehlt die gemeinsame Vision, wie die Gesundheitsversorgung der Zukunft aussehen soll und wie diese
solidarisch und demografiefest finanziert werden kann. Sie handelt nach dem Motto „Verwalten statt gestalten“.
Es bleibt bei der ungerechten und unsinnigen Trennung von
gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Bürokratische
Scheinlösungen wie Terminservicestellen können nicht darüber
hinwegtäuschen, dass die SPD entgegen ihres Wahlprogramms
nicht für die Umwandlung von Kranken- und Pflegeversicherung in Bürgerversicherungen kämpft. Die gesetzlich Versicherten zahlen zukünftig alle Kostensteigerungen allein, da die Große Koalition in einer der ersten Amtshandlungen den Arbeitgeberbeitrag festgeschrieben hat.
Das Präventionsgesetz ist ein typisches Beispiel dafür, dass für
Schwarz-Rot politische Prosa wichtiger ist als inhaltliche Substanz. Die Grundlagen für eine lebensweltbezogene und langfristig angelegte Prävention werden nicht gelegt. Bei der Umsetzung
setzt die Koalition weiter ausschließlich auf die Kassen, statt Länder, Kommunen und die Menschen vor Ort mit einzubeziehen.
Schwarz-Rot verpasst damit eine wichtige Chance, den Abbau
ungleicher sozialer Gesundheitschancen voranzubringen.
Der Entwurf zum Versorgungsstärkungsgesetz lässt mutige
Reformschritte vermissen. Er enthält kaum Impulse für eine
stärkere, sektorübergreifende Versorgung, keine Schritte zu einer bedarfsgerechten Versorgungsplanung. Die Diskussion um
die nötige stärkere Regionalisierung der Versorgungssteuerung
ist offenbar spurlos an der Koalition vorbeigegangen.
Ob bei der Prävention oder in der Pflege, bei Krankenhäusern
oder ambulanter Versorgung – überall scheint sich zu bewahrheiten: Große Koalition heißt k(l)eine Lösung.
Gesundheitsversorgung ist Daseinsvorsorge. Sie darf nicht
durch weitere unnötige Bürokratie und Ökonomisierung zulasten der Versicherten und der im Gesundheitswesen Tätigen beeinträchtigt werden.
Harald Weinberg, Gesundheitspolitischer Sprecher der LINKEN
Die gesundheitspolitische Bilanz im ersten Jahr der GroKo ist
traurig. Traurig deswegen, weil die wichtigsten Entscheidungen
weder Verbesserungen für die Patientinnen und Patienten, noch
für die Versicherten gebracht haben. Stattdessen wurden Partikularinteressen bedient.
Gleich das erste Gesetz, das SGB-V-Änderungsgesetz brachte die Absenkung des Herstellerrabattes für die Arzneimittelhersteller von 16 auf 7 Prozent. Zugegeben: Schön inszeniert
war es ja. Die Koalition sprach nie von einer Absenkung, sondern von einer Erhöhung von sechs Prozent auf sieben Prozent. Und die Pharmalobbyisten jaulten aufgrund dieser Erhöhung dann auch laut auf und beschworen mal wieder das
Ende der Medikamentenversorgung in Deutschland. Also legte die Bundesregierung noch eins drauf und beendete den Bestandsmarktaufruf – zulasten der Medikamentensicherheit
und auf Kosten der Beitragszahler.
Das zweite große Gesetz, das FQWG, war dann zum Nutzen
der Arbeitgeber. Die Höhe der Zusatzbeiträge, die die Versicher-
ten ohne Arbeitgeberbeteiligung zahlen müssen, ist zukünft ig
nicht mehr gesetzlich gedeckelt. Alle Kostensteigerungen zahlen die Versicherten alleine. Damit hat die Bundesregierung mit
SPD-Beteiligung eine Regelung geschaffen, die das Kapital mehr
schont und die Arbeit mehr belastet als die bisherigen, unter einem FDP-Minister erdachten Zusatzbeiträge mit irgendwann
greifendem Sozialausgleich.
Was wird kommen? Ein Präventionsgesetz, das zu kurz greift
und nur Verhalten, nicht aber die Verhältnisse ändern will. Ein
Versorgungsstärkungsgesetz, das den größten Konstruktionsfehler, die Sektorengrenzen, nicht überwindet.
Das alles ist keine Politik, die von den Versicherten her gedacht ist. Die Folgen derartiger Politik, die Partikularinteressen
über das Interesse der Versicherten stellt, finden Sie, verehrte
Zahnärztinnen und Zahnärzte, ja auch täglich in Ihren Praxen:
Wer nicht draufzahlen kann, bekommt die schlechtere Versorgung. Das würden wir gerne ändern, am liebsten mit Ihnen gemeinsam.
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