Unregelmäßigkeiten beim Kaufvertrag

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UNREGELMÄßIGKEITEN
BEIM KAUFVERTRAG
Thomas Kutschera
05.09.2014
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Was gehört dazu?
Durch die Verkäuferin
• Mangelhafte Ware
• Qualität
• Menge
• Verpackung
• Rechnung
• Preis
• Liefer-,
Zahlungsbedingungen
• Lieferverzug
• Nicht, spät oder am falschen
Ort
Durch die Käuferin
• Annahmeverzug
• Keine oder verspätete
Annahme
• Zahlungsverzug
• Keine, verspätete oder
geringe Zahlung
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IST DIE WARE NICHT IN
ORDNUNG GEWÄHRLEISTUNG
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Mangelhafte Ware = Gewährleistung
• Ist bei der Übergabe ein Mangel vorhanden, gilt das
Recht der Gewährleistung
• Mangel heißt:
• Übliche Eigenschaft nicht vorhanden (Beschädigung, Fehler)
• Abweichung vom Kaufvertrag (Qualität, Quantität)
• Der Mangel muss bei der Übergabe bestanden haben –
auch bei erst späterer Entdeckung oder späterer
Auswirkung
• z.B.: Hosenknopf – Niete löst sich. Mangel ist, dass der Knopf nicht
richtig befestigt war – dass sich der Knopf löst ist nur eine Folge
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Was bedeutet Gewährleistung
• Die Käuferin hat das Recht auf Ware, wie im Vertrag
festgelegt
• Ist das nicht der Fall, muss die Verkäuferin den Fehler
• verbessern,
• austauschen,
• reparieren,
• Ware ersetzen,
• Preis reduzieren oder
• das Geld zurückgeben
• Wichtig: Gewährleistungsfrist sind 2 Jahre
• Wichtig 2: es gibt eine sehr nützliche KSchG Regelung
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Arten der Mängel
Offene Mängel
• Bei „sachgemäßer“
Untersuchung erkennbar
• Sachmäßigkeit hängt immer
von den Umständen ab
• Holz bei Baumax oder
Lieferung von 2 Tonnen
• Tisch beim Tischler/IKEA
• Laufschuh bei Tonis oder
ebay
Verdeckte Mängel
• Bei „sachgemäßer“
Untersuchung nicht
erkennbar
• Arglistig verschwiegen:
Verkäufer hat davon
gewusst, aber nichts
gesagt
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Rechtsfolgen
Offener Mangel
• Wird ein offensichtlicher
Mangel bei der
Übernahme akzeptiert 
keine Gewährleistung
Verdeckter Mangel
• Gewährleistung gilt, wenn
Mangel entdeckt wird
• arglistig verschwiegen: 
Gewährleistung gilt 30
Jahre
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Arten der Mängel II
Wesentlicher Mangel
• Kein ordentlicher
Gebrauch möglich
• Keine Verwendung oder nur
unter starken
Einschränkungen möglich
• Tatsächlicher Mangel
• Fehlende Qualität z.B.:
Farbe
Geringfügiger Mangel
• Ordentlicher Gebrauch
möglich
• Verwendung ist möglich,
aber ganz in Ordnung ist die
Sache nicht
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Rechtsfolgen
Wesentlicher Mangel…
…in Verbindung mit
Geringfügiger Mangel…
…in Verbindung mit
• Behebbarer Mangel
• Ware wird verbessert,
repariert, getauscht
• Behebbarer Mangel
• Ware wird verbessert,
repariert, getauscht
• Unbehebbarer Mangel
• Vertrag wird aufgelöst Wandlung
• Unbehebbarer Mangel
• Preisnachlass
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Rechtsfolgen
Verdeckter Mangel
Offener Mangel
• Solange er verdeckt bleibt
• Ist der Mangel aufgetreten
– keine Rechtsfolge
und innerhalb der
Gewährleistungsfrist 
Rechtsfolgen der
Gewährleistung
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Mängel – Rechtsfolgen Ablauf
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Fristen - Meldung
• Für bewegliche Sachen: 2 Jahre
• Für unbeweglich Sachen: 3 Jahre
• Unternehmen: Führen „…ordnungsgemäße Prüfung…“
durch und erstatten „…binnen angemessener Frist…“
Mängelrüge
• Konsumenten: Mängelrüge ist nicht definiert
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Fristen – Meldung – Beweispflicht
• Normalerweise muss der Käufer beweisen, dass der
Mangel beim Kauf bereits vorgelegen ist.
• Beweislastumkehr im KSchG
• KSchG sagt: in ersten 6 Monaten muss der Verkäufer
beweisen, dass der Mangel nicht vor der Übergabe
bestanden hat
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Ausschluss oder Verkürzung der
Gewährleistung
Art des Geschäftes
Ausschluss
Verkürzung
B2C
nie
Gebrauchte Sachen, auf
1 Jahr verkürzen
(extra Vereinbarung
notwendig, nicht AGB)
C2C
Ja, außer: arglistig,
behauptete Eigenschaft
liegt nicht vor
ja
B2B
Ja, außer: bei Neuware
ja
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Garantie und Gewährleistung
Gewährleistung
• Gesetzlich geregelt
(ABGB, KSchG)
• Verpflichtend
• Klare Rechtsfolgen –
dient zur Verringerung
von Streitereien
Garantie
• Vertrag zwischen Verkäufer
•
•
•
•
und Käuferin
Nicht verpflichtend
Rechtsfolgen lt.
Vereinbarung
Vor allem als
Zusatzangebot (Marketing)
Sehr oft intransparent (z.B.:
Gültigkeit)
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Produkthaftung - Gewährleistung
Gewährleistung
Produkthaftung
• Liegt ein Mangel bei der
• Wenn aufgrund von
Übergabe vor, wird
verbessert, getauscht
oder gewandelt
• Trifft den Verkäufer
mangelhaften Produkten
Schäden an anderen
Sachen/Personen
auftreten
• Es haften Hersteller,
Importeure oder Händler
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Produkthaftung
• Für Schäden durch mangelhafte Produkte
• Gilt für die Schäden am Personen oder anderen
•
•
•
•
Produkten – nicht für das Produkt selbst (Gewährleistung)
Unabhängig vom Verschulden
Trifft den Produzenten
Kennt man den nicht (Ausland)
–> Importeur
Kennt man den nicht –> Händler
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Produkthaftung 2
• Gilt nur für Unternehmer!!!
• Verjährung: 10 Jahre ab dem Punkt zu dem Unternehmen
Produkt in Verkehr gebracht hat
• 3 Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem der Geschädigte
Kenntnis vom Schaden hatte
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