Zahl: VId-2134.2004/01 Bregenz, am 14.06.2004 Auskunft: Dipl Ing Karl Fritsche Tel: #43(0)5574/511-26410 Betreff: Gemeinde Schlins; Umwidmung von Teilflächen der GST Nr.2025/1 und 2025/12 GB Schlins; Elektrosmogproblematik. Ergänzendes Gutachten , Messung am 9.6.2004 Beilagen: 2 -- Gutachten des Amtssachverständigen für Elektrotechnik Sachverhalt: Der Sachverhalt betreffend die von der Gemeinde Schlins angestrebte Umwidmung ist bereits im ho Gutachten vom 1.6.2004 dargelegt worden. Grundlage dieses Gutachtens waren Ergebnisse von Messungen der elektrischen und der magnetischen Feldstärke. Gemessen wurden die Feldstärken längs einer Linie senkrecht zu den Leitungsachsen der drei Hochspannungsfreileitungen, die das zur Umwidmung vorgesehene Gebiet überspannen. Der Ort dieser Messungen wurde an der Stelle größten Durchhanges der zweisystemigen 380 kV Leitung Bürs- Staatsgrenze (Dellmensingen) gewählt. Dies ist in einer Entfernung von ca. 180 m vom Mast WA 39 in Richtung Mast T 40 dieser Leitung. Am 9.6.2004 sind weitere Messungen der elektrischen und der magnetischen Feldstärke senkrecht zur Leitungsachse der zweisystemigen 380 kV Leitung Bürs- Staatsgrenze (Dellmensingen) in einem Abstand von ca. 80 m vom Mast WA 39 in Richtung Mast T 40 durchgeführt worden. Gemessen wurde in einem Bereich von 40 m beidseits der Leitungsachse. Dieser Messort wurde deshalb gewählt, da dort die Leitungsachse die nordöstliche Begrenzung des vorgesehenen Trainingsplatzes schneidet und hier die höchsten elektrischen und magnetischen Feldstärken im Bereich des vorgesehenen Trainingsplatzes auftreten. Da im Bereich der beiden anderen Hochspannungsleitungen, der zweisystemigen 110 kV Freileitung Bludenz- Feldkirch der OEBB und der Gemeinschaftsleitung 45/110/220/380 kV der VIW AG / VKW AG auch an Stellen kleinerer Bodenabstände die Grenzwerte für den zeitlich unbeschränkten Aufenthalt der Allgemeinbevölkerung Amt der Vorarlberger Landesregierung Landhaus A-6901 Bregenz www.vorarlberg.at DVR 0058751 Tel: #43(0)5574/511-0 Fax: #43(0)5574/511-920095 E-Mail: [email protected] -2- gemäß ÖNORM S1119 bei weitem nicht erreicht werden, konnte für dieses ergänzende Gutachten auf eine Messung der dort auftretenden elektrischen und magnetischen Felder verzichtet werden, da am neuen Messort zufolge des größeren Bodenabstandes mit noch geringerern Messwerten gerechnet werden kann. Stellungnahme: Zur Beurteilung der zulässigen Expositionswerte dieser niederfrequenten elektrischen und magnetischen Felder zum Schutz von Personen wird als anerkannter Stand des Wissens sie Vornorm ÖNORM S1119 (1.1.1994) herangezogen. In dieser Norm sind für die Allgemeinbevölkerung als Grenzwerte für zeitlich unbeschränkten Aufenthalt für die elektrische Ersatzfeldstärke (50 Hz) 5 kV/m bzw. für den Aufenthalt einiger Stunden am Tag 10 kV/m angegeben. Expositionen bis 20 kV/m können für einen Zeitraum bis 5 Minuten pro Tag unter bestimmten Umständen zugelassen werden. Für die magnetische Ersatzfeldstärke beträgt der Grenzwert für die Allgemeinbevölkerung für zeitlich unbeschränkten Aufenthalt (50 Hz) 100 µT bzw. für den Aufenthalt von einigen Stunden am Tag 1 mT. Expositionen bis 2 mT können für einen Zeitraum bis 5 Minuten pro Tag unter bestimmten Umständen zugelassen werden. Für eine Frequenz von 16 2/3 Hz sind diese Grenzwerte jeweils um den Faktor 3 höher. Für die gleichzeitige Einwirkung verschiedener Felder (elektrische Felder, magnetische Felder, auch bei verschiedenen Emittenten) gilt die Quotientenregel: 1 ΣEk /Egk + ΣHi /Hgi wobei: Ek Egk Hi Hgi Σ gemessene elektrische Feldstärke Grenzwert für die elektrische Feldstärke gemessene magnetische Feldstärke Grenzwert für die magnetische Feldstärke Das Summenzeichen Σ in der obigen Ungleichung bezieht sich auf alle Emittenten Maximalwerte der elektrischen und magnetischen Feldstärken: (Siehe Beilage 1) Messwert MW elektrisches Feld magnetisches Feld gemeinsames Einwirken E, H Ek /Egk + Hi /Hgi 5,8 kV/m 22,7 µT Zeitlich unbegrenzter Aufenthalt Grenzwert MW/GW GW 5 kV/m 1,16 100 µT 0,23 1,39 Aufenthalt einige Stunden am Tag Grenzwert MW/GW GW 10 kV/m 1 mT 0,58 0,02 0,60 -3- Für das Gebiet des vorgesehenen Trainingsplatzes gilt: Im Bereich der 45/110/220/380 kV Gemeinschaftsleitung sowie der zweisystemigen 110 kV OEBB Leitung wird der Grenzwert für das gemeinsame Einwirken der elektrischen und der magnetischen Felder für den zeitlich unbegrenzten Aufenthalt der Allgemeinbevölkerung nach der VORNORM ÖNORM S1119 selbst an Stellen maximaler Felder, das ist direkt unter der jeweiligen Leitung, deutlich unterschritten. In einem Abstand von mehr als 15 m beidseits der Leitungsachse der 380 kV Leitung Bürs- Staatsgrenze (Dellmensingen) wird er Grenzwert für einen zeitlich unbeschränkten Aufenthalt die Allgemeinbevölkerung für das gemeinsame Einwirken des elektrischen und des magnetischen Feldes unterschritten. Ein zeitlich unbeschränkter Aufenthalt der Allgemeinbevölkerung im Bereich des vorgesehenen Trainingsplatzes im Sinne der VORNORM ÖNORM S1119 ist daher ab einem Abstand von 15 m beidseits der Leitungsachse möglich. Im Bereich unter der 380 kV Leitung Bürs- Staatsgrenze (Dellmensingen) wird er Grenzwert für einen Aufenthalt der Allgemeinbevölkerung für einige Stunden am Tag für das gemeinsame Einwirken des elektrischen und des magnetischen Feldes unterschritten. Für das Gebiet des vorgesehenen Hauptspielfeldes gilt: Im Sinne der VORNORM ÖNORM S1119 ist ein zeitlich unbeschränkter Aufenthalt der Allgemeinbevölkerung beim vorgesehenen Hauptspielfeld sowie beim dem um dieses direkt anschließenden etwa 15 m breiten Bereiches möglich. Der Amtssachverständige für Elektrotechnik gez Dipl Ing Karl Fritsche