Dachauer Moos und Palsweiser Moos

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Landratsamt Dachau
Untere Naturschutzbehörde
Az.: 60/173-2/17 B
Zuwendungen für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach dem
Programm „Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien“
hier: Biotopverbund Dachauer Moos und Palsweiser Moos 2013
Von der Regierung von Oberbayern wurde dem Landschaftspflegeverband Dachau e.V. in
Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde die Zustimmung zur Durchführung für
verschiedene Pflege- und Mahdmaßnahmen auf Biotopflächen im Bereich des Dachauer und
Palsweiser Mooses erteilt.
Zu den Gesamtkosten von rund 19.900 € werden voraussichtlich ca. 18.700 € aus og. Programm
bezuschusst werden.
Diese durchgeführten Maßnahmen dienen dem Erhalt und zur Weiterverbreitung von
geschützten Pflanzen und Tieren. Da die Maßnahmen auch in den nächsten Jahren erfolgen
werden, ist der Erfolg auch längerfristig gesichert.
Viele Bereiche des ehemaligen Dachauer und Palsweiser Mooses sind in der Biotopkartierung
von Bayern erfasst. Die Aufnahme in diese landesweite Kartierung erfolgte aufgrund des
Vorkommens zahlreicher Pflanzen- und Tierarten, die nicht nur für den Landkreis, sondern
teilweise auch überregional bedeutsam sind.
Teile dieser Niedermoosreste im Dachauer Mooses sind sogar so schutzwürdig, dass sie für die
Ausweisung zum Naturschutzgebiet vorgeschlagen wurden. Die Flächen befinden sich zum
größten Teil im Eigentum der öffentlichen Hand oder von Naturschutzverbänden.
Bei diesen Flächen handelt sich hauptsächlich um Streuwiesen bzw. Streuwiesenreste. Für jede
dieser Einzelflächen wurde ein spezielles Pflegekonzept erstellt, um so die jeweilig optimale
Entwicklung zu erreichen. Durch Zurücknahme von Gehölzen an Randbereichen der Wiesen,
Entbuschung zugewachsener ehemaliger Streuwiesen und Zurückdrängen so genannter
„Einwandererpflanzen“ wie der Kanadischen Goldrute oder dem Indische Springkraut, wurden in
den vergangenen rund 10 Jahren wieder wertvolle Lebensbereiche für Tiere und Pflanzen
geschaffen. Diese Pflegemaßnahmen, welche z.T. mit Spezialmaschinen und Geräten
durchgeführt werden mussten, werden vom Landschaftspflegeverband koordiniert und betreut.
Seitdem konnten sich viele Pflanzen und Tiere ausbreiten oder sogar wieder ansiedeln, da sie
ihre ursprünglichen Lebensräume vorfinden konnten. Eine große Anzahl der zwischenzeitlich
festgestellten Arten sind in den Roten Listen für gefährdete Arten aufgelistet und zudem auch
durch das Bayerische Naturschutzgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz oder durch europäische
Übereinkommen besonders oder streng geschützt.
Als Beispiele hierfür stehen bei
den Pflanzen
• Strauchbirke, Prachtnelke, Wohlriechender Lauch, Sumpfgladiole, Nordisches
Labkraut, Österreichischer Hauhechel, Bitteres Kreuzblümchen
den Tieren
• die Libelle „Helmazurjungfer“ (aufgrund ihrer Seltenheit besitzt sie sogar
europaweit den höchsten Schutzstatus)
• verschiedenste Heuschreckenarten (ua. Goldschrecke, Kurzflügeliger Beißschreck,
Feldgrille)
• Schmetterlinge (ua. verschiedene Perlmuttfalter, Himmelblauer Bläuling,
Schwalbenschwanz, Frühlings Mohrenfalter und auch einige Dickkopffalter
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