Vorstellung ambulante Pflege

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Kreisgesundheitsamt
Staphylococcus aureus
o Häufiger Erreger bakterieller Infektionen.
Allgemeine
Informationen
Kreisgesundheitsamt
Informationen für
Pflegedienste
o Natürlicher Standort ist die Haut und Schleimhaut von Mensch
und Tier, vor allem der Nasen-Rachenraum.
o Keine besondere Gefährdung für medizinisch-pflegerisches
Personal.
Maßnahmen
In eigener Sache
o Meist lediglich Besiedelung;
Infektionen nur unter bestimmten Umständen.
Staphylococcus aureus
Allgemeine
Informationen
Kreisgesundheitsamt
Informationen für
Pflegedienste
Maßnahmen
In eigener Sache
o Besiedlung (Kolonisation) bedeutet, dass MRSABakterien auf der Schleimhaut/Haut des Menschen
siedeln und sich vermehren, ohne dass eine
Erkrankung verursacht wird. Solche Patienten nennt
man auch MRSA-Träger.
o Infektion bedeutet, dass die MRSA die
Haut/Schleimhaut-Barriere durchbrechen und den
betroffenen Menschen zusätzlich krank machen.
Staphylococcus aureus
o Infektionsquelle ist meist die Haut und Schleimhaut
der betreffenden Personen (endogene Infektion).
Allgemeine
Informationen
Kreisgesundheitsamt
Informationen für
Pflegedienste
Maßnahmen
In eigener Sache
o In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen kommt
es auch zu Übertragungen von Patient zu Patient.
o Wichtigster Übertragungsfaktor sind in diesem Fall
die Hände des Personals.
Staphylococcus aureus
Hygienische Händedesinfektion
o vor und nach jeder Tätigkeit mit engem körperlichen
Kontakt,
Kreisgesundheitsamt
Allgemeine
Informationen
o nach möglicher Kontamination mit Körpersekreten oder
Ausscheidungen,
Informationen für
Pflegedienste
o nach dem Ausziehen von Schutzhandschuhen,
Maßnahmen
In eigener Sache
o vor dem Verlassen des Haushaltes.
Staphylococcus aureus
o MRSA (früher ORSA) ist die multiresistente Variante von
Staphylococcus aureus.
o Unterscheidung zwischen cMRSA und hMRSA:
Kreisgesundheitsamt
Allgemeine
Informationen
o cMRSA (community aquired), d.h. in der
Gemeinschaft erworben.
Informationen für
Pflegedienste
o hMRSA (hospital acquired), d.h. im Krankenhaus
erworben.
Maßnahmen
o hMRSA ist verbreiteter als cMRSA.
In eigener Sache
o Wenn von MRSA gesprochen wird, ist meist hMRSA
gemeint.
Verlegung bei MRSA
o Die Verlegungsfähigkeit eines Patienten wird
ärztlicherseits entschieden.
Allgemeine
Informationen
Kreisgesundheitsamt
Informationen für
Pflegedienste
Maßnahmen
In eigener Sache
o Eine MRSA-Besiedelung oder auch eine lokale
Infektion ist nicht generell ein Grund dafür, dass
Patienten im Krankenhaus verbleiben müssen.
o Patienten mit MRSA aus Krankenhäusern können
somit verlegt und entlassen werden.
Verlegung bei MRSA
o Von MRSA-Trägern geht keine Gefahr für die
Allgemeinbevölkerung aus.
Allgemeine
Informationen
Kreisgesundheitsamt
Informationen für
Pflegedienste
Maßnahmen
In eigener Sache
o Gesunde Kontaktpersonen, also auch
Personalmitglieder, gelten nicht als gefährdet, sofern
keine ekzematösen Hauterkrankungen oder offene
Wunden vorhanden sind.
o Eine Kontaktübertragung im Zuge ambulanter
medizinisch-pflegerischer Maßnahmen ist jedoch
denkbar.
Veranlassung und Gestaltung
von Transporten
o Transportdienste sind darüber zu unterrichten, dass
ein Infektions-Transport stattfinden soll.
Allgemeine
Informationen
Kreisgesundheitsamt
Informationen für
Pflegedienste
Maßnahmen
In eigener Sache
o Die Verwendung von Schutzoveralls ist nicht
notwendig und unerwünscht.
o Begleiter tragen Schutzhandschuhe und einen
Schutzkittel, wenn medizinische bzw. pflegerische
Maßnahmen erforderlich sind.
Innerbetriebliche Regelungen
o Daher sind Regelungen zu treffen bzgl.:
o Informationsfluss
o Transporte
Allgemeine
Informationen
Kreisgesundheitsamt
Informationen für
Pflegedienste
Maßnahmen
In eigener Sache
o Pflegerische Betreuung
o Therapie und Sanierung
o Maßnahmen der Personalhygiene
o Diese Regelungen sind in einem Hygieneplan
(Hygienehandbuch) festzulegen, welcher den
Mitarbeitern jederzeit zugänglich sein soll.
Innerbetriebliche Regelungen
o Die Pflegenden, die behandelnden Ärzte und ggf.
weitere Personen müssen über MRSA und über die
Sachlage bei betroffenen Patienten informiert sein.
Allgemeine
Informationen
Kreisgesundheitsamt
Informationen für
Pflegedienste
Maßnahmen
In eigener Sache
o Betreuung nur durch eingewiesenes, informiertes
Personal.
o MRSA – positive Patienten sollen von ambulanten
Pflegediensten möglichst am Ende einer Tour versorgt
werden.
Innerbetriebliche Regelungen
o Keine Betreuung von MRSA-Trägern von Mitarbeitern mit
chronischen Hautveränderungen (Ekzeme, etc.).
Allgemeine
Informationen
Kreisgesundheitsamt
Informationen für
Pflegedienste
Maßnahmen
In eigener Sache
o Sollte sich ein Mitarbeiter als MRSA-Träger erweisen:
darf er keine pflegerischen Tätigkeiten durchführen, bis
eine Sanierungsbehandlung mit anschließender
Kontrolluntersuchung (3 negative Abstriche von 3
aufeinander folgenden Tagen) nach Rücksprache mit dem
behandelnden Arzt abgeschlossen ist.
Innerbetriebliche Regelungen
o Krankenhauspatienten mit MRSA sind vom
Krankenhaus den Hausärzten mitzuteilen.
Allgemeine
Informationen
Kreisgesundheitsamt
Informationen für
Pflegedienste
Maßnahmen
o Bei Überweisungen von MRSA-positiven Patienten
sind die weiterbehandelnden Ärzte bzw. ist das
Personal vom überweisenden Arzt bereits bei der
Anmeldung telefonisch zu informieren.
o Unabhängig davon soll auch der betreffende
Pflegedienst zeitnah unterrichtet werden.
Die Information des Patienten ist sicherzustellen.
In eigener Sache
o Für Details MRSA-Übergabebogen verwenden.
Allgemeine
Informationen
Kreisgesundheitsamt
Informationen für
Pflegedienste
Maßnahmen
In eigener Sache
Vorbereitung des Patienten
o Der betreffende Patient trägt frische Körperwäsche
Allgemeine
Informationen
Kreisgesundheitsamt
Informationen für
Pflegedienste
o Ggf. vorhandene Hautläsionen und Wunden sind frisch
verbunden und abgedeckt.
o Bei einer Infektion der Atemwege trägt der Patient
einen Mund-Nasenschutz.
Maßnahmen
In eigener Sache
o Unmittelbar vor dem Transport desinfiziert sich der
Patient die Hände.
Therapie- und Sanierung
o Nach einer Krankenhausentlassung sind meist keine
speziellen Therapiemaßnahmen nötig.
Allgemeine
Informationen
Kreisgesundheitsamt
Informationen für
Pflegedienste
Maßnahmen
In eigener Sache
o Eine im Krankenhaus begonnene Therapie oder
Sanierung soll unter ärztlicher Kontrolle abgeschlossen
werden (incl. Kontrollabstriche).
o MRSA-Sanierungen werden empfohlen, sofern der
betreffende Patient hierfür geeignet ist und
Erfolgsaussichten bestehen.
o Entscheidungen und Festlegungen obliegen dem
behandelnden Arzt.
o Eine antibiotische Therapie ist bei MRSA nur im Falle
einer Infektion indiziert.
Persönliche Schutzausrüstung
Schutzhandschuhe
• Bei der Grund- und Behandlungspflege.
• Vor weiteren Tätigkeiten ausziehen und entsorgen.
• Danach hygienische Händedesinfektion.
Allgemeine
Informationen
Kreisgesundheitsamt
Informationen für
Pflegedienste
Maßnahmen
In eigener Sache
Schutzkittel
• Bei der Grund- und Behandlungspflege, bzw. Kontakt mit
Körpersekreten.
• Verbleibt im Haushalt.
• Danach hygienische Händedesinfektion.
• Wechsel täglich, bei Kontamination sofort.
Mund-Nasenschutz
• Beim endotrachealen Absaugen, bei der Mund- und bei
der Tracheostomapflege.
• Vor Ort ausziehen und entsorgen.
• Danach hygienische Händedesinfektion.
Haushaltmitglieder
o Für Haushaltsmitglieder und Besucher ist keine
persönliche Schutzkleidung notwendig.
o Nach Kontakten mit MRSA-Trägern sollte jedoch eine
Händewaschung erfolgen.
Allgemeine
Informationen
Kreisgesundheitsamt
o Schmutzwäsche und Abfälle wie gewohnt handhaben.
Informationen für
Pflegedienste
Maßnahmen
o Wäsche möglichst bei 60°C bzw. als Kochwäsche
waschen.
In eigener Sache
o Bei Geschirr / Besteck sind keine besonderen
Maßnahmen notwendig.
Allgemeine
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Informationen für
Pflegedienste
Maßnahmen
In eigener Sache
Allgemeine
Informationen
Kreisgesundheitsamt
Informationen für
Pflegedienste
Maßnahmen
In eigener Sache
Viel Erfolg bei Ihrer Arbeit
und
vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Allgemeine
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