Mumps Merkblatt des Gesundheitsamtes

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Landratsamt Konstanz
Amt für Gesundheit und Versorgung
Referat Gesundheitsamt
Dienstgebäude: Scheffelstr. 15
78315 Radolfzell
Telefon:
07531/800 - 2619
Fax:
07531/800 - 2688
E-Mail: [email protected]
Mumps
Merkblatt des Gesundheitsamtes
Erreger
Mumps (Ziegenpeter) ist eine weltweit durch Viren verbreitete Infektionserkrankung, die sowohl
Kinder als auch Erwachsene befallen kann, gehäuft in der kalten Jahreszeit. Bei Erwachsenen verläuft sich häufiger mit Komplikationen.
Reservoir
Der Mensch ist der einzige Überträger der Erkrankung.
Infektionsweg
Eine Übertragung erfolgt per Schmier- oder Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen, Sprechen) durch
die Luft. Infektionsort ist die Schleimhaut des Nasen-Rachen-Raumes. Es besteht hohe Ansteckungsfähigkeit
Inkubationszeit
Die Zeit der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt in der Regel 14 -21 Tage.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Ansteckungsfähigkeit beginnt ca. 7 Tage vor Beginn der sichtbaren Schwellung und hält an bis
zum 9. Tage danach.
Symptome
40 % der Infektionen verlaufen ohne Krankheitszeichen. Typisch sind Fieber bis 39 °C, Appetitlosigkeit, Schwellung einer oder beider Speicheldrüsen, leichte Reizbarkeit, Ohren- und Halsschmerzen.
Die Krankheitsdauer beträgt in der Regel 5-10 Tage. Bei schweren Verläufen finden sich Hirnhautentzündung, Hodenentzündungen bis hin zur Unfruchtbarkeit, Entzündung der Bauchspeicheldrüse,
Herzmuskelentzündung, Gelenkentzündung oder Schädigung des Gleichgewichtsorgans. Bei
Schwangeren kann es am Beginn der Schwangerschaft zu einer Totgeburt kommen.
Therapie
Es handelt sich um eine Viruserkrankung, die symptomatisch behandelt wird. Komplikationen können u.U. mit Antibiotika behandelt werden.
Erregernachweis
In der Regel reichen die vorliegenden Krankheitszeichen aus, um eine Mumps-Erkrankung
zu diagnostizieren.
Impfung
Es steht ein recht gut verträglicher und sicherer Lebend-Impfstoff zur Verfügung, der in Kombination
mit der Masern- und Rötelnimpfung verabreicht wird. Ein ausreichender Impfschutz besteht nach
zwei Impfungen.
G:\7 Merkblätter\Infektionen\Viren\Mumps\Mumps Merkblatt.doc
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Maßnahmen für Erkrankte in Gemeinschaftseinrichtungen
Frühestens 10 Tage nach Krankheitsbeginn ist ein Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen möglich. Es besteht sowohl ein Tätigkeitsverbot für Erkrankte wie auch für Kontaktpersonen, wenn diese
in einer häuslichen Gemeinschaft leben.
Maßnahmen bei Ausbrüchen
Bei Ausbrüchen ist umgehend das zuständige Gesundheitsamt zu informieren, damit geeignete
Maßnahmen eingeleitet und weitere Erkrankungen verhindert werden können.
Meldepflicht
Nach § 34 Abs. 6 IfSG hat die Leiterin/der Leiter einer Gemeinschaftseinrichtung das zuständige
Gesundheitsamt unverzüglich über Mumpserkrankungen, von denen die Einrichtung betroffen ist,
zu informieren (Mitteilungspflicht).
Merkblatt erstellt auf der Grundlage des Gesundheitsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis
Stand: Dezember 2007
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