Ökologische Nischen am Haus – wie können

Werbung
Ökologische Nischen am Haus – wie
können Sanierungsvorhaben genutzt
werden, um die Artenvielfalt am
Gebäude zu erhöhen?
Michael Jöbges, LANUV-Vogelschutzwarte
Ökologische Gebäudesanierung, 13.09.2016
Gliederung
 Bedeutung des Artenschutzrechts bei Gebäudesanierungen
 Ökologische Nischen am Haus - Erhöhung der Artenvielfalt
 Maßnahmen zur Funktionssicherung
 Fazit
Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG
§ 39 Allgemeiner Artenschutz
(1) Es ist verboten,
1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu
verletzen oder zu töten,
2. wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder
zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten,
3. Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu
beeinträchtigen oder zu zerstören.
Ökologische Gebäudesanierung, 13.09.2016
Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG
§ 44 Besonderer Artenschutz
(1) Es ist verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu
verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu
beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten
während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und
Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich
durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art
verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten
Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen
aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
Ökologische Gebäudesanierung, 13.09.2016
Besonders geschützt sind:
 Arten der Anhänge A und B der EG-Artenschutzverordnung 338/97
 Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie
 „Europäische Vögel“ im Sinne des Art. 1 der EGVogelschutzrichtlinie
 Arten der Anlage 1 Spalte 2 der Bundesartenschutzverordnung
Darüber hinaus streng geschützt sind:
 Arten des Anhanges A der EG-Artenschutzverordnung 338/97
 Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie
 Arten der Anlage 1 Spalte 3 der Bundesartenschutzverordnung
Ökologische Gebäudesanierung, 13.09.2016
Besonders geschützte Arten
Streng geschützte Arten
FFH-Anhang-IV-Arten
Europäische Vogelarten
Ökologische Gebäudesanierung, 13.09.2016
Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG
§ 44 Besonderer Artenschutz
(1) Es ist verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu
fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen
Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungsund Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor,
wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population
einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders
geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu
zerstören,
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre
Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu
beschädigen oder zu zerstören
Ökologische Gebäudesanierung, 13.09.2016
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten
Teilareale des Gesamtlebensraumes einer lokalen Population, die eine ökologischfunktionale Bedeutung für die Fortpflanzung haben können:
- Balzplätze (z.B. Fledermäuse, Vögel)
- Paarungsquartiere (z.B. Fledermäuse)
- Neststandorte (z.B. Vögel, Haselmaus)
- Areale die von den Jungen genutzt werden (Fledermäuse, Vögel)
Ökologische Gebäudesanierung, 13.09.2016
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten
Teilareale des Gesamtlebensraumes einer lokalen Population, die eine
ökologisch-funktionale Bedeutung für die Fortpflanzung haben können.
ABER:
Ortstreue Arten mit regelmäßig genutzten Lebensstätten:
Lebensstätten unterliegen auch dann den Artenschutzbestimmungen, wenn sie
nicht ständig besetzt sind
Winterquartiere von Fledermäusen im Sommer (Stollen, Bunker, Keller)
Sommerquartiere von Fledermäusen im Winter (Gebäudequartiere)
Mehlschwalbennester, Mauerseglerbrutplätze
Ökologische Gebäudesanierung, 13.09.2016
Sonderfall 1
verwilderte Straßentauben
... die einzigen Gebäudebrüter, die nicht unter dem besonderen Artenschutz § 44
BNatSchG stehen.
Ökologische Gebäudesanierung, 13.09.2016
Sonderfall 2
Buntspecht
Foto: Niemann
Ökologische Gebäudesanierung, 13.09.2016
Ökologische Gebäudesanierung, 13.09.2016
Ökologische Gebäudesanierung, 13.09.2016
Mehlschwalbe
Probleme: Vergrämung und Entfernung der Nester
Fotos: B. Jellinghaus
Vogelarten:
 Mauersegler, Rauchschwalbe, Mehlschwalbe, Dohle, Hausrotschwanz,
Haussperling Weißstorch, Wanderfalke, Bachstelze, Grauschnäpper, Star,
Kohlmeise, Blaumeise, Grauschnäpper
Fledermausarten:
 Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus, Zweifarbenfledermaus, Graues
Langohr, Großes Mausohr, Kleine Hufeisennase, Große Hufeisennase
Ökologische Gebäudesanierung, 13.09.2016
R. Groß
Stadt Duisburg, www.duisburg.de
https://mauerseglerschutz.wordpress.com/
Foto: Cassese
Ökologische Gebäudesanierung, 13.09.2016
Foto: Groß
Stadt Duisburg, www.duisburg.de
https://mauerseglerschutz.wordpress.com/
Ökologische Gebäudesanierung, 13.09.2016
Maßnahmen während Renovierungsarbeiten:
Mauersegler versuchen Brutplätze
anzufliegen, auch wenn ein Baugerüst
davor steht
 Freien Anflug
gewährleisten!
 Keine Netze vor
Brutplätzen: Mauersegler
können sich verfangen
Ökologische Gebäudesanierung, 13.09.2016
Mehlschwalbe: Anbringen von Kunstnestern
Ökologische Gebäudesanierung, 13.09.2016
Foto: Cassese
Ökologische Gebäudesanierung, 13.09.2016
Foto: Cassese
Foto: Cassese
Fazit
 Kontinuierlicher Verlust geeigneter Brutplätze und Fortpflanzungsstätten, v.a.
von Mehlschwalbe, Mauersegler und Fledermausarten
 Langfristiger Trend der an Gebäude bewohnenden Vogel- und einiger
Fledermausarten ist negativ
 Zusätzlich: Verschlechterung der Nahrungshabitate
 Aufklärung von Architekten, Bauherren, Eigentümer und Mietern
 Maßnahmen zur Funktionssicherung der Brutplätze wirken
(Prognosesicherheit)
 Profitieren von Artenhilfsmaßnahmen (Erhöhung des Brutplatzangebotes,
Schaffung von Nahrungshabitaten)
Ökologische Gebäudesanierung, 13.09.2016
Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit
Danke für Ihre
Aufmerksamkeit
Foto: Glader
Ökologische Gebäudesanierung, 13.09.2016
Herunterladen