Die Konflikttheorie der Anerkennungstheorie

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Thomas Köhler
Die Konflikttheorie der Anerkennungstheorie
1. Kritische Theorie heute: Einführendes zum Projekt
Axel Honneths
Bei der Ausformulierung seiner Sozi al philosophie, in deren Zentrum die Rekonstruktion der "moralischen Logik sozialer Konflikte" steht, hat sich Axel
Honneth immer wieder auf die Tradition der Kritischen Theorie bezogen, und
er hat mit dem Antritt des Lehrstuhls von Jürgen Habennas und der jüngst
hinzugekommenen Übernahme der Leitung des Frankfurter Instituts für Sozialforschung wichtige institutionelle "Erbteile" dieser Tradition angenommen.
Honneths "normativistische" Argumentation geht dabei über die Eigenschaft
kritisch-normativer Theorien hinaus, Gerechtigkeitsziele zu verfolgen. Sie
richtet sich mit ihrem Interesse, die Erfahrungszusammenhänge von (Un-)
Gerechtigkeitsempfindungen auszubuchstabieren, nicht nur gegen die "utilitaristische" Theorietradition, die als anthropologisches Modell des menschlichen Gattungsvermägens und damit auch als Triebkraft aller sozialen Konflikte ein Handlungsmodell annimmt, das bloß egozentrische Interessenkalküle kennt, sondern auch gegen den "Negativismus", der Erfahrungen nur
noch als defizitäre kennt. Honneths Sozialphilosophie, die nicht zuletzt in der
Auseinandersetzung mit dem Frankfurter ,,Negativismus" erst ihre Konturen
gewonnen hat, übernimmt jedoch durch das Festhalten an einem Begriff der
"sozialen Pathologie" eine Bürgschaft, die ihn von einer unkritischen Mainstream-Forschung, wie sie auch in der Konfliktsoziologie nicht selten ist,
trennt. Um dieses Projekt zu skizzieren, lässt sich ein erster, stark stilisierter
und noch ganz grober Orientierungsrahmen dafür, was die ,,Anerkennungstheorie" für eine sozialphilosophisch fundierte Konfliktsoziologie zu bedeuten hat, durch die Unterscheidung von drei Phasen in der Geschichte der
Kritischen Theorie gewinnen. Jeder Phase kann jeweils ein Theoretiker zuordnet werden:
Die früheste, in den 30er Jahren liegende Phase der Kritischen Theorie
prägte Max Horkheimer, der als Direktor des Frankfurter Instituts für Sozialforschug die Ausarbeitung eines "interdisziplinären Materialismus" betrieb.
Theorie-immanent ist dieses Programm gescheitert an einer geschichtsphilosophisch begründeten Fokussierung der Analyse sozialer Kämpfe auf eine
Konfliktlinie, nämlich auf die zwischen Arbeit und Kapital. Weil sich zudem
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aufgrund mangelnder kategorialer Eigenständigkeit eine empiriegesättigte
Soziologie zwischen den Polen einer materialistischen Ökonomietheorie und
einer psychoanalytischen Subjekttheorie nicht entfalten konnte, kommt es
zum "Verlust des Sozialen", d.h. zu einer Abkopplung der Sozialtheorie von
empirisch überprüfbaren Hypothesen über Unrechtserfahrungen und Widerstandspotentiale (vgl. Honneth 1989: 12ff.).
Die zweite Phase der Kritischen Theorie ist bestimmt durch die theoretischen Orientierungen Theodor W. Adornos, der schon früh eine "negativistisehe" Wendung der Geschichtsphilosophie entwickelt hatte und in der Folge
der katastrophalen gesellschaftlichen Entwicklungen massgeblich die Formulierung einer "Gesellschaftstheorie nach Auschwitz" bestimmen konnte.
Honneth sieht hier die selben Defizite, die sich nach der nun vollzogenen
Verkehrung der geschichtsphilosophischen Gewissheiten ins Negative noch
stärker auswirken mussten. Die Zuspitzung und Verdichtung des sozialen
Konfliktgeschehens auf eine einzige Tendenz ist nun soweit vorangeschritten, dass dessen Komplexität endgültig auf einen Nenner reduziert wird, den
einer verhängnisvollen "Naturgeschichte" (vgl. Honneth 1982, 1989: 43ff.).
Seine Kritik am sozialtheoretischen Gehalt der Kritischen Theorie relativiert Honneth allerdings mit einer wichtigen Unterscheidung: Zwar ist die an
empirisch vorfindbare Erfahrungsmuster anknüpfende Position einer Forschung aufgegeben worden zugunsten einer Kritik an der Verstümmlung des
Erfahrungshaushalts und damit auch der Konfliktfähigkeit der Menschen im
Spätkapitalismus. Die sich in paradoxer Zuspitzung auf eine externe Perspektive zurückziehende Position der Kritiker erfüllt so zwar nicht mehr die Anforderungen einer sinn verstehenden Sozialforschung, da sie gar nicht mehr
versucht, an Motive der Subjekte anzuknüpfen. Dennoch, so Honneth, ist gerade eine derart radikal distanzierende, die eigene Position bis zur aufzehrenden Selbstwidersprüchlichkeit zugespitzte Kritik in der Lage, den Entwicklungsprozess, der in Massenvernichtung kulminierte, in angemessener Weise
als Produkt einer "sozialen Pathologie" zu dechiffrieren. Erst aus einer derart
,,nonkonformistischen Haltung" heraus kann "von den vertraut gewordenen
Sachverhalten der kapitalistischen Kultur eine Beschreibung gegeben werden, die dazu in der Lage ist, sie uns in einem vollkommen neuen Licht erscheinen zu lassen; bezweckt ist damit eine Erschließung unserer Welt als eines sozialen Lebenszusammenhanges, dessen Einrichtungen und Vollzüge
deswegen als ,pathologische' gelten können, weil sie bei unvoreingenommener Betrachtung den Bedingungen eines guten Lebens schroff widersprechen" (vgl. Honneth 2000: 70ff.).
Mit Jürgen Habermas, der die von einer zweiten Generation getragene
dritte Phase einleitete, wurde eine Öffnung und Neuausrichtung der Kritik
möglich. Bekanntlich lief das zentrale Interesse von Habermas, das der
Selbstvergewisserung über die "normativen Grundlagen" kritischer Theorien
galt, auf die Rekonstruktion einer im Alltagshandeln verankerten kommunikativen Rationalität hinaus. Gegenüber Habermas geht es Honneth aber nicht
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um eine Rekonstruktion von Unterstellungen, die wir in unserer Alltagspraxis
immer schon machen müssen. Jene gelten in der Diskurstheorie als Bedingungen der Möglichkeit rationaler Konfliktlösung. Vielmehr stehen nun die
alltäglich erfahrbaren Missachtungs- und Unrechtserfahrungen der Subjekte
im Mittelpunkt der Theoriebildung (v gl. Honneth 1982, 1989: 225ff.).
2. Elemente einer "normativistischen" Konflikttheorie
2.1. Theorie der Anerkennung
Kritische Theorien müssen müssen eine Vermutung über Befreiung, über
(Un-)Möglichkeiten einer "Aufhebung" zentraler Unrechtsquellen formulieren können. Sie arbeiten dazu mit besonders starken Thesen zum sozialen
Konflikt. Die einstige Hoffnung auf eine Aufhebung des Unrechts durch
Klassenkampf wurde bspw. von dem verzweifelten Bild einer bestenfalls erstarrten, schlimmstenfalls sich umfassend re-barbarisierenden Gesellschaft
überlagert. Erst mit Habermas setzte sich eine Wende durch, die eine auf
Emanzipation hoffende Analyse sozialer Widersprüche (von denen nie einfach gesagt werden kann, dass und wie sie in Konflikte transformiert werden!) wieder aussichtsreicher erscheinen liess, indem nun der Konflikt zwischen "System und Lebenswelt" als ein gesellschaftlich bearbeitbares Problem vorgestellt wurde.
Honneth zufolge ist eine kritische Theorie bei der Entwicklung von Kategorien auch heute noch in eine "praktisch-tätige" Richtung zu organisieren,
so dass sie stets in der Lage bleibt, sich im Rahmen ihrer Konfliktanalyse mit
den wie auch immer verborgenen oder unterdrückten, den vielleicht vollkommen sprachlosen, jedenfalls von den betroffenen Individuen nicht ohne
weiteres artikulierbaren Widerstands- und Emanzipationspotentialen verbünden zu können. Dabei dürfen nicht etwa bloße Kompensationsstrategien gesucht werden, die die Konfliktaustragung auf eine möglichst umstandslose,
integrierende Befriedung von Identitätsverletzungen und Unrechtserfahrungen fokussieren würden, sondern es muss nach wie vor eine Kritik das Ziel
sein, die die Ursachen entstandener Pathologien beleuchtet. Zentrale Fragen
sind infolgedessen: Welche konfliktiven Prozesse und Kämpfe führen zu einer gesellschaftlichen Integration, von der sich sagen liesse, sie sei durch ein
Niveau zu charakterisieren, das sich vom vorherigen durch eine reichhaltigere, freiheitlichere Form des Zusammenlebens unterscheidet? Das zugrundeliegende Konfliktmodell ist also nicht nur "als Erklärungsrahmen für die Enstehung sozialer Kämpfe, sondern auch als [ ... ] Interpretationsrahmen für einen moralischen Bildungsprozess zu begreifen." (Honneth 1992: 270).
Die sozialphilosophische Explikation der in Anerkennungskämpfen zur
Durchsetzung gebrachten oder auch erst potentiell angelegten Fortschritte in-
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nerhalb moderner Verständigungsverhältnisse ist somit eine unverrückbare
Bedingung für die kritische Analyse sozialer Konfliktbereiche und der innerhalb dieser Bereiche in spezifischer Weise vernünftig oder pathologisch verlaufenden Konfliktaustragung. Einen empirischen Ausgangspunkt für seinen
Normativismus fand Honneth in den Erkenntnissen aus Untersuchungen von
Barrington Moore oder Richard Sennett, die sich bei der Analyse von Unrechtserfahrungen und Widerstandspotentialen darauf konzentrierten, deren
"moralische Grammatik" zu entziffern (vgl. Honneth 1990: 182ff.). Diesen
Analysen haftete freilich immer etwas episodisches an, weil ihnen noch das
theoretische Fundament fehlte (vgl. Honneth 1992: 269). Honneth versucht
deswegen mit seiner sozialphilosophischen Argumentation, die an Hegel und
Mead anknüpft, ein Theoriefundament für die Explikation von Missachtungsund Unrechtserfahrungen zu entwickeln. Den berühmten "Kampf um Anerkennung" aus der Hegeischen Phänomänologie des Geistes kritisiert Honneth
allerdings als eine Gedankenfigur, die sich von Hegels ursprünglichem Entwurf dadurch unterscheidet, dass der Anerkennungskampf als Konfliktmechanismus interpretiert wird, der "als Resultat der dialektischen Selbstaufstufung des Geistes" die Entstehung eines (absoluten) Selbstbewusstseins der
Gesellschaft vorantreibt (vgl. Honneth 1992, Kap. I; 2000a: 61ff.). Innerhalb
dieser "bewusstseinsphilosophischen" Figur ist der Kampf um Anerkennung
aber nicht mehr als empirisch überprüfbares, gesellschaftliche Gruppen betreffendes Konfliktgeschehen zu verstehen, in dem die intersubjektiven Konstitutionsbedingungen von Identitäten und Persönlichkeitsrechten formiert
werden. Greift man hingegen auf die frühesten Schriften Hegels zurück, so
lässt sich von dort aus der erste Ansatz für ein Dreistufenmodell des sozialen
Anerkennungskampfes gewinnen: "im affektiven Anerkennungsverhältnis
der Familie wird das menschliche Individuum als konkretes Bedürfniswesen,
im kognitiv-formellen Anerkennungsverhältnis des Rechts wird es als abstrakte Rechtsperson und im emotional aufgeklärten Anerkennungsverhältnis
des Staates wird es schließlich als konkret Allgemeines, nämlich als in seiner
Einzigartigkeit vergesellschaftetes Subjekt anerkannt" (Honneth 1992: 45f.).
Ausgehend von diesem Modell gelingt Honneth in seiner weiteren Argumentation, die sich an Mead abarbeitet, eine überraschende Verknüpfung des
deutschen Idealismus mit dem amerikanischen Pragmatismus. Honneth interpretiert Hegel und Mead als Sozialphilosophen bzw. -psychologen, die theoriegeschichtlich durch eine anti-utilitaristische, eben: normativistische Auffassung des Sozialen verbunden sind, nach der "Subjekte ihre Identität der
Erfahrung einer intersubjektiven Anerkennung verdanken", wobei von den
beiden Theoretikern versucht wurde, "den Kampf um Anerkennung zum Bezugspunkt einer theoretischen Konstruktion zu machen, mit der die moralische Entwicklung von Gesellschaft erklärt werden soll" (Honneth 1992: 114).
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Die Konflikttheorie der Anerkennungstheorie
2.2. Strukturen sozialer Anerkennungsverhältnisse
Honneth unterscheidet also drei "Anerkennungsverhältnisse", denen jeweils
in einer ganz spezifischen Ausprägung jene Konfliktdimension innewohnt,
die es gerechtfertigt erscheinen lässt, den Entstehungs- und Reproduktionsprozess von Intersubjektivität als ein konfliktreiches, aber auch nonnativ gehaltvolles Kampfgeschehen zu verstehen.
Struktur sozialer Anerkennungsverhältnisse
Anerkennungsweise
Persönlichkeits·
dimension
Anerkennungsformen
1.)
Emotionale Zuwendung
Bedürfnis- und
Affektnatur
Primärbeziehungen
(Liebe, Freundschaft)
Selbstvertrauen
2.)
kognitive AChtung
Moralische
Zurechnungsfähigkeit
Rechtsverhältnisse
(Rechte)
Generalisierung,
Materialisierung
Selbstachtung
3.)
Soziale Wertschätzung
Fähigkeiten und
Eigenschaften
Wertgemeinschaft
(Solidarität)
Individualisierung,
Egalisierung
Selbstschätzung
Misshandlung und
Vergewaltigung,
physische Integrität
Entrechtung und
Ausschliessung,
soziale Integrität
Entwürdigung und
Beleidigung,
"Ehre", Würde
Entwicklungspotential
Praktische
Selbstbeziehung
Missachtungsformen
Quelle: Honneth 1992: 211
Zu 1.): Selbstvertrauen. Die Anerkennungsform der Liebe und Freundschaft
hat ihren Ort in den Primärbeziehungen. Dementsprechend findet sie sich in
der therapeutischen und metapsychologischen Forschung beschrieben, die
sich mit dem Phänomenbereich der (gestörten) emotionalen Zuwendung beschäftigt. Die Psychoanalytikerin Jessica Benjamin sieht auf dieser Ebene,
auf der Objektbeziehungen in aller Regel durch ein besonders hohes Maß an
Bindungsenergie charakterisiert sind, im Verhältnis der wechselseitigen Anerkennung eine "Dialektik der Kontrolle" angelegt, die einen stabilen Ruhepunkt, einen dauernden Gleichgewichtszustand als falsche Vorstellung erscheinen lässt. Vielmehr ist das Ringen um ein prekäres Gleichgewicht von
Verschmelzung und Distanz die einzige Möglichkeit für das Gelingen gegenseitiger Anerkennung: "Wenn ich den anderen völlig kontrolliere, dann existiert der andere nicht mehr, und wenn er mich kontrolliert, existiere ich nicht
mehr. Die Vorbedingung für unser beider abhängige Existenz ist aber die jeweilige Anerkennung des anderen. Wahre Unabhängigkeit heisst, die notwendige Spannung dieser widersprüchlichen Impulse von Selbstbehauptung
und Anerkennung des anderen auszuhalten. Wird diese Bedingung abgelehnt,
so folgt daraus Herrschaft" (Benjamin 1993: 55). In diesen gefühlsintensiven
Kämpfen kann als entscheidende Komponente der gegenseitigen, freilich nie
bedingungslosen Bejahung Selbstvertrauen entstehen. Da es nur dann zur
Ausbildung des Selbstvertrauens kommen kann, wenn in den emotional dich-
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ten Beziehungsformen ein Mindestgrad an Verlässlichkeit, Fairness und Sorge zutage tritt, ist es angemessen, eine "moralische Grammatik" schon bei
diesem Typ des Anerkennungskampfes zu behaupten.
Partnerschaftliche Kämpfe um Anerkennung erzeugen Näheverhältnisse
und konstituieren Intimität. Sie bilden nicht in der gleichen, konstitutiven
Weise wie die beiden nun folgenden Anerkennungsformen die eigentlichen
Konfliktfelder des Sozialen. Die zweite Anerkennungsform ist im historischen Verlauf einer Differenzierung entstanden, in der sich die Rechtsverhältnisse von den traditionellen Mustern einer sozial geschichteten Wertschätzung entkoppelten:
Zu 2.): Selbstachtung. Erst im Zuge der Abkopplung individueller Rechtsansprüche von sozialen Statuszuschreibungen, d.h. erst mit der Herausbildung
"postkonventioneller" Grundbegriffe und entsprechender Institutionen für das
Recht kann sich die Anerkennungsweise einer kognitiven Achtung des Anderen erweitern. Mit der Durchsetzung dieser Anerkennungsweise beruht die
dem Menschen zugemessene Würde immer weniger auf Position und Status,
sondern auf dem Fundament eines universellen Respekts. Was die allgemeine
Achtung und Respektierung der Anderen bedeutet, hängt davon ab, wie innerhalb der Gesellschaft die persönliche Autonomie des Rechtssubjekts verstanden werden kann. Das kognitive Verständnis für die Autonomie der Anderen gibt die Voraussetzung für die egalitäre Achtung der Anderen ab. Was
Autonomie eigentlich bedeuten kann, wie weit sie im Common Sense verankert ist und unter welchen Bedingungen Menschen von Menschen als autonome, gleichwertige Person respektiert werden können, ist abhängig von der
Konfliktgeschichte der Anerkennungskämpfe um Rechtsverhältnisse. In der
Retrospektive kann man den Anerkennungskämpfen um rechtliche Selbstbestimmung, die gleichsam als eine Ausweitung der Kampfzone um die Definition neuer Rechte verlaufen, ihre freiheitsverbürgende, egalisierende Gerichtetheit bescheinigen. Honneth illustriert die geschichtliche Entwicklung als
stufenweise Erweiterung von Rechten im Rückgriff auf ein Modell T. H.
Marshalls: Die ursprünglich im achtzehnten Jahrhundert durchgesetzten
Grundrechte werden im neunzehnten Jahrhundert von den politischen Rechten und und im zwanzigsten von den sozialen Rechten ergänzt, um die Partizipationschancen aller BürgerInnen zu ermöglichen.
Zu 3.): Selbstwert. Mit der Differenzierung der WertgemeinschaJt von den
Rechtsverhältnissen ist auch die dritte Form der Anerkennung, die Wertschätzung, einer grundlegenden Wandlungsbewegung ausgesetzt. Bildete in
den vormodernen Gesellschaften das Recht und die Ehre noch einen unauflöslichen Zusammenhang!, so wird mit der Entkopplungsbewegung das
Vgl. exemplarisch zu den Strukturierungsleistungen der Ehr- und Würdekategorien
innnerhalb einer traditionalen "Wertgemeinschaft" und zur Umstellung auf ein zu-
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Recht als Anerkennungsform zunehmend auf allgemeingültige Universalismen des Respekts und der Achtung des Anderen verdichtet, während die
ständischen Ehrbegriffe als Anerkennungsform der Wertgemeinschaft einer
Pluralisierung und Individualisierung ausgesetzt werden. Zwar ist auch ein
System standesgemäßer Ehre schon von Anerkennungskämpfen geprägt,
doch bleiben diese Kämpfe im "Rahmen einer ständischen Anerkennungsordnung solange eingebunden, wie sie nicht jene substantielle Werthierarchie
als solche in Frage stellen, von der das kulturelle Selbstverständnis traditionaler Gesellschaften im ganzen geprägt ist" (Honneth 1992: 201). Die im
Hierarchiegefüge religiöser Weltbilder gestaffelten kulturellen Wertprinzipien geben eine feste Ordnung der Formen sozialer Wertschätzung ab. Sie können in Anerkennungskämpfen erst dann zur Disposition gestellt werden,
wenn in nachmetaphysischen Begründungszusammenhängen die Grenzen für
den Erwerb sozialer Wertschätzung durchlässig werden. Dann folgt die Zumessung der Eigenschaftsdifferenzen nicht mehr den auf Herkunft (Stand,
Klasse) beruhenden Kategorien, sondern den Imperativen persönlicher
Selbstverwirklichung und den auf meritokratischen, d.h. den auf "konkreten
Eigenschaften und Fähigkeiten" beruhenden Kriterien des Ansehens und Prestiges. Selbst unter den Bedingungen eines hochpluralisierten und -individualisierten Systems sozialer Wertschätzung ist die Anerkennung des Anderen
jedoch an die Existenz eines übergreifenden Werthorizonts gebunden. Aus
der Zwangsläufigkeit, die individuellen Ansprüche der Wertschätzung nur in
den umfassenden Kontexten einer Wertgemeinschaft definieren zu können,
entsteht eine andauernde Spannung. Noch die neutralsten Begründungen des
Pluralilismus oder der Leistungsgesellschaft werden in den Kämpfen um die
Wertschätzung des eigenen Lebens einer "sekundären Deutungspraxis", einer
Legitimations- und Explikationsbedürftigkeit ausgesetzt. "Weil der Gehalt
derartiger Interpretationen seinerseits freilich wiederum davon abhängig ist,
welcher sozialen Gruppe es gelingt, die eigenen Leistungen und Lebensformen öffentlich als besonders wertvoll auszulegen, ist jene sekundäre Deutungspraxis gar nicht anders denn als kultureller Dauerkonflikt zu verstehen:
die Verhältnisse der sozialen Wertschätzung unterliegen in modernen Gesellschaften einem permanenten Kampf, in dem die verschiedenen Gruppen mit
den Mitteln symbolischer Gewalt versuchen, unter Bezug auf die allgemeinen
Zielsetzungen den Wert der mit ihrer Lebensweise verknüpften Fähigkeiten
anzuheben" (Honneth 1992: 205f.).
Mit den Anerkennungsformen sind drei in ihrer Morallogik prinzipiell eigenständige Konfliktebenen gekennzeichnet, die auch miteinander in Konflikt
geraten können. Es ist bspw. von vorneherein unklar, ob es in Familien nur
um die Anerkennungsebene der Selbstachtung geht, ob also die Rechtsetzung
nehmend instrumentell umkämpftes System der Wertschätzung Bourdieu (1987); ferner zu Bourdieus und Honneths Konzepten der EhrelWertschätzung Vogt (1997)
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das geeignete Feld ist, um die genuin modemen Formen der Verletzbarkeit
abzufangen, denen Kinder ausgesetzt sind, die die Kontingenzen des hochindividualisierten Beziehungsgeschehens als "sublime Verwahrlosung" erfahren können. Gerade in den Fällen verödeter Gefühlshaushalte können die in
Anerkennungskämpfen um subjektive Autonomie und Selbstachtung errichteten Institutionen offenbar kaum mehr bieten als einen notdürftigen Schutzmechanismus, der von aussen in das Familiengeschehen eingreift; die Gefühle der Zuwendung und Liebe lassen sich so aber nicht ersetzen, sondern
sind allein über den jenseits des Rechtswegs liegenden Integrationspfad des
Kampfes um Selbstvertrauen zu haben. Das Recht kann elterliche Anerkennung nicht ersetzen. Ähnlich verhält es sich mit den Verletzbarkeiten, die erst
im brüchig werdenden Rahmen patriarchaler Gewohnheiten entstehen. Während durch den Feminismus und seine Folgebewegungen in Anerkennungskämpfen um neues Recht institutionelle Freiräume geschaffen wurden, die
die persönliche Integrität der Frauen schützen und das Fundament für Selbstachtung erweitern, muss das gleichzeitig anwachsende Gewicht, dass das bis
zum Zerreissen gespannte "emotionale Band des Familienlebens" belastet,
abgefangen werden (vgl. Honneth 2000: 193ff.).
Ähnlich wie bei diesem Konflikt zwischen "Rechts modell" und "Gefühlsmodell" der familiären Anerkennungskämpfe lässt sich ein Konflikt analysieren, der in den Konstellationen der Modeme zwischen einem Rechtsmodell und einem Wertschätzungsmodell der Anerkennungskämpfe um (Erwerbs-)Arbeit entsteht. Ob nämlich in den Konfliktlagen, die durch Auseinandersetzungen um Arbeit konstituiert werden, eher um die Selbstachtung
gekämpft wird, die durch mehr Chancengleichheit und neue Teilhaberechte
sicher zu stellen wäre, oder ob es eher um Fragen der Selbstschätzung geht,
bei denen Konflikte um die Lebensweise im Vordergrund stehen, erscheint in
den neueren Debatten als durchaus offene Frage (vgl. dazu unten, 4.1.).
2.3. Desintegrative Konflikte als "Missachtungserfahrungen"
Obwohl es nicht um den von Hegel in der Phänomenologie beschriebenen
Kampf um Anerkennung auf Leben und Tod gehen soll, sondern um ein
Konfliktmodell, das die Anerkennungskämpfe als alltägliches Moralgeschehen beschreibt, sind auch diejenigen Konflikte ein Moment des Anerkennungskampfes, die nicht integrativ sein können, weil in ihnen der/die Andere
zum abstrakten Gegenüber degradiert wird. Mit der Ausformulierung von positiven Grundlagen in den Anerkennungsformen ist es möglich, Formen der
Missachtung zu benennen, die der jeweiligen Anerkennungsweise in extremer Weise negativ entsprechen. Die Analyse der Missachtungsformen ermöglicht dann einerseits Angaben über die Gefühlsreaktionen, die als "affektive Antriebsbasis" für den Kampf um Anerkennung infrage kommen. Sie
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stellt andererseits Grundlagen bereit, die für eine Einschätzung intakter sozialer Anerkennungsverhältnisse notwendig sind.
Diejenige Form der Missachtung, die das Selbstvertrauen zerstört oder
sich gar nicht erst entfalten lässt, die also für die personale Identität den
"psychischen Tod" bedeutet, ist die körperliche Misshandlung. Vergewaltigung und Folter zerstören die Grundlage für das Gefühl physischer Integrität,
das sich mit der in den frühesten Sozialisationsphasen erlernten Verfügung
über den eigenen Körper stabilisieren sollte. Die Folge ist, "gepaart mit einer
Art von sozialer Scham, ein Verlust an Selbst- und Weltvertrauen, der bis in
die leiblichen Schichten des praktischen Umgangs mit anderen Subjekten
hineinreicht" (Honneth 1992: 214).
Die extremen Formen der Entrechtung, die mit der Sklaverei, der Apartheid und anderen Formen des Ausschlusses von Bürgerrechten praktiziert
wurden und werden, sind als Erfahrungen des "sozialen Todes" beschrieben
worden. Die Erfahrung von Entrechtung ist verknüpft mit "dem Gefühl, nicht
den Status eines vollwertigen, moralisch gleichberechtigten Interaktionspartners zu besitzen; für den Einzelnen bedeutet die Vorenthaltung sozial geltender Rechtsansprüche, in der intersubjektive Erwartungen verletzt zu werden,
als ein zur moralischen Urteilsbildung fähiges Subjekt anerkannt zu sein; insofern geht mit der Erfahrung der Entrechtung typischerweise auch ein Verlust an Selbstachtung, der Fähigkeit also, sich auf sich selbst als gleichberechtigter Partner zu beziehen, einher" (Honneth 1992: 216).
Die dritte Form der Missachtung, die im Entzug der Wertschätzung besteht, wird von den Betroffenen als Kränkung, Beleidigung und Entwürdigung wahrgenommen. "Die evaluative Degradierung von bestimmten Mustern der Selbstverwirklichung hat für deren Träger zur Folge, daß sie sich
auf ihren Lebensvollzug nicht als auf etwas beziehen können, dem innerhalb
ihres Gemeinwesens eine positive Bedeutung zukommt; für den Einzelnen
geht daher mit der Erfahrung einer solchen sozialen Entwertung typischerweise auch der Verlust an persönlicher Selbstschätzung einher, der Chance
also, sich selber als ein in seinen charakteristischen Eigenschaften und Fähigkeiten geschätztes Wesen verstehen zu können. Was also hier der Person
durch Missachtung an Anerkennung entzogen wird, ist die soziale Zustimmung zu einer Form der Selbstverwirklichung, zu der sie selber erst mit Hilfe
der Ermutigung durch Gruppensolidaritäten beschwerlich hat finden müssen." (Honneth 1992: 217)
Die drei Formen gewaltförmig zugefügter Missachtung können von den
Subjekten mit den Gefühlen der Scham und Gekränktheit in defensiver Weise
hingenommen oder mit Wut und Empörung in offensiver Absicht beantwortet
werden. Dabei werden diese Gefühlsreaktionen erst dann die motivationale Basis für einen organisierten Widerstand abgeben, wenn sie sich mit einer öffentlichen Artikulationsweise verbinden. Honneth macht aber auch deutlich, dass
die Aufgaben einer Konfliktsoziologie sich in der Hinwendung auf solche Manifestationen von Unrechtsempfindungen nicht erschöpfen dürfen. Gerade die
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Formen unterdrückter oder falscher Artikulation, wie sie jüngst von Bourdieu
und seiner Gruppe im ,,Elend der Welt" (Bourdieu u.a. 1997) eindrucksvoll geschildert wurden, fallen in ihren Analysebereich. Jede kritische Theorie sozialer
Konflikte muss in der Lage sein, auf der Grundlage eines autonomen begrifflichen Unterscheidungsvermögens dem tatsächlichen Problemgehalt öffentlich
artikulierter, dabei vielleicht überdramatisierter Konflikte und den unterdrückten und womöglich fehlartikulierten Widerstandsformen nachzugehen.
3. Die Konjunktur(en) zivilgesellschaftlicher
Anerkennungs- und Umverteilungskämpfe
Die Thematisierung zivilgesellschaftlicher Anerkennungskämpfe hat zweifellos Konjunktur. Für die in den letzten Jahren zahl- und einflussreicher gewordenen Theorien, die sich um ein Konzept der Anerkennung organisieren
(vgl. Taylor 1993; Fraser 1997; Benhabib 1999), scheinen zwei Erfahrungen
besonders wichtig: Zunächst sind es diejenigen sozialen Konflikte, die sich
mit ihrem Themenspektrum aus Anti-AKW-, Friedens-, Frauen- und Ökologiebewegung wie ein Kranz um ein heterogenes Spektrum von "alternativen"
Lebensformen legten. In den frühen 80er Jahren erreichten sie einen Höhepunkt. Kritische Theorien waren nicht nur um die Beantwortung der Frage
bemüht, welcher Gehalt eines gesellschaftskritischen Potenzials hier öffentlich inszeniert und artikuliert wurde - um herkömmliche Arbeiter- und somit
Klassenkämpfe handelte es sich ja offenbar nicht. Sondern sie versuchten
auch, ganz dem thematisierten linkshegelianischen Theorie-Erbe entsprechend, einen reflexiv eingreifenden Beitrag für diese Bewegungen abzugeben. Sie fanden bei den "Neuen sozialen Bewegungen" einen so starken
Hintergrund für ihre konzeptuellen Aktivitäten, dass sich aus den vorhandenen Impulsen für "reformierte Lebensweisen" nicht nur schnell eine eigene
Forschungsdisziplin herauskristallisieren konnte, sondern ein Diskussionszusammenhang etabliert wurde, in dem vom Aufkommen einer völlig neuen
Konfliktform ausgegangen wurde, derjenigen nämlich der Anerkennungsoder Identitätspolitiken, die sich von den Konflikten um ökonomische Ressourcen dadurch unterscheiden, dass sie auf eine neue "Grammatik von Lebensformen" zielen (vgl. exemplarisch Habermas 1985a: 576, 1985b).
Bekanntlich ebbten die breitenwirksamen Bewegungen solcher ,,Alternativen" ab. Nicht einmal von den friedlichen Protesten jener ,,nachholenden Revolution", die das Ende des Zusammenbruchs der bipolaren Weltordnung bedeutete und die natürlich den zweiten wichtigen Impuls für neuere Anerkennungstheorien abgibt, konnten diese Formen der herausfordernden Verweigerung industriegesellschaftlicher Selbstverständlichkeiten noch profitieren. Die
Konfliktbereiche schienen sich einerseits auf sehr viel kleinere Reichweiten
von Politiken der ,,Differenz" und der ,Jdentität" zu verengen, wobei - viel-
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leicht als Kehrseite solcher zunehmend "multi-kulturellen" Engagements ausgrenzende Ethnisierungen und neue Nationalismen mit ihren neo-nazistischen Auswüchsen die Anerkennungskämpfe prägte; anderseits transformierten
die einst bipolar sortierten Konfliktbereiche sich mit dem neoliberalen Globalismus und den weltpolizeilichen Kriegshandlungen in die heiss umkämpften
Zonen einer "postnationalen Konstellation" (vgl. Habermas 1998). Im Ergebnis
lässt sich einerseits ein genereller Bedeutungsverlust der gerade noch hoffnungsvoll analysierten neuen Konfliktformen beobachten, die zudem, wie es
scheint, in eine verhängnisvolle Logik der Konflikte um Identitäten münden.
Wenn es stimmt, das hier eine Art degressive Zerfaserung der Konfliktformen
einsetzte, dann leuchtet ein, dass insbesondere diejenigen Sozialphilosophien
und -theorien schwer unter Druck gerieten, die sich grundbegrifflich allzu unmittelbar an die Präsenz eines kohärenten alternativ-emanzipatorischen Protestpotenzials gebunden hatten. In gewisser Weise wiederholte sich damit eine
frustrierende, wenn auch dieses Mal keineswegs ähnlich gravierende Verlusterfahrung der frühen Kritischen Theorie. Für die den "Neuen sozialen Bewegungen" verpflichteten kritischen Theorien entstand nun also beinahe eine Lage
wie in den 30er Jahren, als die Hoffnungen auf das Emanzipationspotenzial der
Arbeiterklasse begraben werden mussten. Musste jetzt den Spielarten der "negativistischen" Sozialtheorien, der schwärzesten Anthropologien nachgegeben
werden, die davon ausgingen, im Zerfallsprozess der Modeme bloß noch nach
einer "Überwinterungsstrategie" suchen zu können - oder war das Projekt einer
kritischen Theorie einer neuerlichen Öffnung zu unterziehen? In einer Replik
auf Enzensberger, der sich in einer Kommentierung des Kuweit-Krieges an die
"Racket-Theorie" aus der Dialektik der Aufklärung hielt, mit der man davon
reden konnte, das ein Zerfall staatlicher Konfliktordnungen und das Aufkommen archaischer Bandenkriege nicht unwahrscheinlich, sondern als logische
Folge eines grundsätzlich defizitären Rationalisierungsprozesses erscheinen
musste, verteidigt Honneth seinen "normativ, praktisch-politisch begründeten
Optimismus" (Honneth 2000: 268) mit der Behauptung, dass die aufgebrochenen Konflikte eher als Begleiterscheinungen umfassender Demokratisierungsprozesse einzuschätzen seien.
Auch im Zusammenhang solcher Begleiterscheinungen ist die Unterscheidung von Verteilungs- und Anerkennungskonflikten wichtig. Danach
werden letztere immer weniger als Kämpfe um "Grammatiken neuer Lebensformen" verstanden, sondern zunehmend als Konfliktformen, deren Gegenstand (z.B. eine "völkische" Identität, die aus "Blutsbande" oder "Rasse" abgeleitete, "exklusive" Solidarität) im Sinne von Albert O. Hirschman als tendenziell "unteilbar" kommuniziert wird. So schreibt bspw. Offe (1994: 144):
"Symbolische Konflikte um ,Anerkennung', ,Wertschätzung' und ,Respekt'
sind nach der Kompromisslogik quantitativer Konzessionen nicht beizulegen;
sie unterscheiden sich dadurch von Konflikten um Ressourcen und Rechte."
Nach Honneths Anerkennungstheorie sind rassistisch motivierte, ethnisierte,
"multikulturelle" Kämpfe, kurz: die gesamten Konfliktbestände der Identity
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Politics durchaus spezifische Konfliktformen des Anerkennungskampfes; und
auch Umverteilungskämpfe sind Anerkennungskämpfe. Besonders in der
Auseinandersetzung mit Nancy Fraser (vgl. FraserlHonneth i.E.) verdeutlicht
Honneth diese Position, nach der die Entgegensetzung von Konflikten um
Anerkennung und um ökonomische Ressourcen (recognition and redistribution) nicht sinnvoll ist, weil damit die Theorie primär auf die Ansprüche aussertheoretischer Konjunkturen und politischer Öffentlichkeiten reagieren
würde. Folgte sie stärker ihrer immanenten Logik, und hier insbesondere den
angewachsenen Erkenntnissen auf den Gebieten der normativistischen Sozialphilosophien, wäre zu trennen zwischen Umverteilungs- oder Identitätskonflikten, die Anerkennungskämpfe sind, und Interessenkonflikten, die nicht in
der Lage sind, das soziale Anerkennungsgefüge weiter zu entwickeln.
4. Potenziale und Schwächen der Anerkennungstheorie
4.1. Anerkennungssoziologie der Konflikte im "neuen
Kapitalismus"
Es gehört zu den erklärten Zielen Honneths, die von ihm entwickelte sozialphilosophische Argumentation so eng wie möglich mit einer Empirie sozialer
Konflikte und Pathologien in Kontakt zu halten. Der Leitfaden für eine anspruchsvolle Zusammenarbeit von Sozialphilosophie und Empirie, die ja tatsächlich in den Forschungslandschaften der Sozialwissenschaften nur allzu
selten anzutreffen ist, wurde schon entwickelt - in Form eines 1997 veröffentlichten "Arbeitsprogramms" für das traditionsreiche Frankfurter Institut
für Sozialforschung. Den Rahmen dieses Programms gibt die Verknüpfung
der theoretischen Konzepte einerseits des Kampfes um Anerkennung, andererseits der ZivilgesellschaJt ab, die durch eine ,,konflikttheoretische Dimension" hergestellt werden soll (v gl. Dubiel u.a. 1997 und den Beitrag von Andre Brodocz in diesem Band). Auch wenn dieses Programm noch nicht umgesetzt ist, erwecken Entwicklungen ausserhalb des Instituts schon den Eindruck, dass sich die Anerkennungstheorie in der empirischen Forschung bewähren kann. Zuvor hat sie sich im letzten Jahrzehnt rasant zu einem Gemeingut innerhalb sozialphilosophisch ausgerichteter Sozialwissenschaften
etablieren können (vgl. bspw. Meyer 1994). Mittlerweile liegen nicht nur
theoretisch, sondern auch empirisch elaborierte Ansätze vor. Hier seien nur
zwei genannt. Zunächst die jüngst explizit als ,,Anerkennungssoziologie" an
den Start gegangene Initiative innerhalb der Soziologie des Wandels der Arbeit(sgesellschaft), die an der oben erwähnten "Konfliktlinie" zwischen den
Anerkennungsformen der Selbstachtung und der Selbstschätzung ansetzt
(v gl. Holtgreve u.a. 2000). Eine wichtige These in diesem Band, die von
Voswinkel (2000) ausgeführt wird, besteht in der Annahme, dass der Modus
Die Konflikttheorie der Anerkennungstheorie
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der Anerkennung für Leistung einem prinzipiellen Wandel, ja einem "Umbruch" ausgesetzt ist. Immer weniger Bedeutung kann danach die Würdigung
eines Arbeitslebens beanspruchen, eine Anerkennungsweise, auf deren Zugehörigkeitsethik etwa das Senioritätsprinzip, d.h. die ökonomische und rechtliche Gratifizierung langjähriger Mitarbeit beruht. Statt dessen gewinnt die Bewunderung von Leistungen an Terrain, in deren Rahmung kurzfristige Erfolge anerkannt werden. Voswinkel analysiert die (1998 vielleicht wahlentscheidend gewesenen) Konflikte um Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,
die noch als "Kampf um Anerkennung, präziser um die Aufrechterhaltung
der Würdigung der Arbeit" zu verstehen sind. Dieses Konfliktpotential erodiert jedoch, wenn immer mehr Menschen "unter das neue Regime der kurzfristigen Zeit", in den Sog jener von Sennett (1999) beschriebenen "Drift" geraten.
Auch die Bielefelder Forschungsgruppe um Wilhelm Heitmeyer hat sich
anerkennungstheorischen Kategorien zugewendet. Heitmeyer (i. E.; vgl. auch
den Beitrag von Reimund Anhut in diesem Band) knüpft an Sennetts Diagnose
des neuen Kapitalismus an und sieht bedrohliche Tendenzen, die in die Richtung einer Kultur der Selbstbehauptung und Diskriminierung weisen. Sein Plädoyer gilt einer Kultur der Anerkennung. Ihrer letzten grossen empirischen
Studien legen die Bielefelder ein Analyse-Modell zu Grunde, das dieser Diagnose gerecht werden will. Die drei von Honneth unterschiedenen Anerkennungsformen tauchen hier als emotionale, moralische und positionale Anerkennung auf (vgl. Heitmeyer/Anhut 2000), die entsprechenden Krisenphänomene werden bezeichnet als Kohäsionskrise (fehlender Rückhalt und Isolation), Regulationskrise (steigendes Ungerechtigkeitsempfinden und Rückgang
von Rücksichtnahme), sowie als Strukturkrise (steigende Ungleichheit und
Ausgrenzung). Von hier aus wird eine hochdifferenzierte Analyse der Konfliktinterdependenzen, aber auch der in jeder Anerkennungsform eigenlogisch
verlaufenden Strukturierung von Desintegrationsprozessen möglich.
4.2. Zur Kritik der Anerkennung
Gegen die Anerkennungstheorie sozialer Konflikte wird aus der Position traditioneller Kritischer Theorie die Kritik vorgebracht, sie beruhe auf einem
Identitätsidealismus: In ihrer Affirmativität und Positivität, mit der sich die
Anerkennungstheorie den "unversehrten", "gesunden" Strukturen des Alltagsbewusstseins nähert, äussere sich exakt die unheilvolle identifizierende
Logik des Denkens, die die Kritische Theorie durch Reflexion aufzusprengen
gesucht habe (vgl. Düttmann 1997). Umgekehrt sieht Andre Gorz in Honneths Arbeit gerade einen weiterführenden Beitrag zur Kritik an der Identitätslogik. Denn das "Nicht-Identische" ist in der Anerkennungstheorie keine
Restgröße mehr, auf die sich bloß noch ein Philosoph zurückziehen kann,
sondern konstitutives Moment der Lebenswelt (Gorz 2000: 188). Offenbar
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Thomas Köhler
werden erst bei dieser grundsätzlichen Übereinkunft mit den Intentionen eines "Normativismus" Probleme der Anerkennungstheorie kenntlich, die an
den Konkretionsstufen und Vermittlungsebenen einer konfliktsoziologisch
relevanten Sozialphilosophie auszumachen wären. In die Richtung solcher
Argumentationen geht eine bemerkenswerte Rezension, die J.c. Alexander
und M.P. Lara anlässlich des Erscheinens von Honneths Kampf um Anerkennung im anglophonen Sprachraum verfasst haben. Ein dort formulierter Einwand lautet, dass eine übermäßig stark anthropologisierende Perspektive über
die Kontingenzen sozialer Kämpfe und der institutionellen Infrastruktur ihrer
,Orte' - z.B. Foren, Arenen, Öffentlichkeiten, Organisationen - hinwegtäuschen würde (AlexanderlLara 1996: 130). Honneths Ansatz ist demnach zu
,personalistisch'. Die Perspektive ist auf sozialisationstheoretische Aspekte
eingeschränkt, kultur-, symbol- und gesellschaftstheoretisch zu fassende
Strukturierungen bleiben unberücksichtigt. Die argumentative Verbindung
zwischen menschlichen Bedürfnissen, Sozialstruktur und Pathologien, so der
ergänzende Einwand, sei zu eng gefasst, hier fehle es an vermittelnden Kategorien (AlexanderlLara 1996: 131). Selbst bei Hegel, so spitzt Roth (1994)
die Kritik zu, hätte es der ,,- nicht immer nur latente - Gewaltzusammenhang
der bürgerlichen Tauschverhältnisse" schon einen grösseren Stellenwert gehabt als in der Honnethschen Anerkennungslehre. Vermutlich sind in erster
Linie solche Mängel dafür verantwortlich zu machen, das die Anerkennungstheorie auch noch nicht erklären kann, "wie gruppenspezifische Erfahrungen
in soziale Konflikte münden" (Benhabib 1999: 72) - eine Kritik übrigens, die
angesichts der im letzten Abschnitt vorgestellten Entwicklungen vielleicht
schon wieder revidiert werden muss.
5. Literaturverzeichnis
5.1. Verwendete Literatur
Alexander, Jeffrey C./Lara, Pia Maria 1996: Honneth's New Critical Theory of Recognition, in: New Left Review, Nov./Dec., S. 126-136.
Bourdieu, Pierre 1987: Sozialer Sinn. Kritik der theoretischen Vernunft, Frankfurt am Main
Bourdieu, Pierre/et al. 1997: Das Elend der Welt. Zeugnisse und Diagnosen alltäglichen
Leidens an der Gesellschaft, Konstanz.
Benhabib, Seyla 1999: Kulturelle Vielfalt und demokratische Gleichheit. Politische Partizipation im Zeitalter der Globalisierung, Frankfurt am Main.
Benjamin, Jessica 1993: Die Fesseln der Liebe. Psychoanalyse, Feminismus und das Problem der Macht, Frankfurt am Main.
Dubiel, HelmutlEvers, Adalbert/Friedeburg, Ludwig voniGerhard, Ute/Honneth, AxeU
Schumm, Wilhelm 1997: Arbeitsprogramm des Instituts für Sozialforschung, in: Zeitschrift für kritische Theorie, 5, S. 5-42.
Düttmann, Alexander Garcia 1997: Zwischen den Kulturen. Spannungen im Kampf um
Anerkennung, Frankfurt am Main.
Die Konflikttheorie der Anerkennungstheorie
333
Fraser, Nancy 1997: Iustice Interruptus. Critical Reflections on the ,Postsocialist Condition', New York/London.
Gorz, Andre 2000: Arbeit zwischen Misere und Utopie, Frankfurt am Main.
Habermas, Jürgen 1985a: Theorie des kommunikativen Handeins, Bd. 2: Zur Kritik der
funktionalistischen Vernunft, Frankfurt am Main.
Habermas, Jürgen 1985b: Die Krise des Wohlfahrtsstaates und die Erschöpfung utopischer
Energien, in: ders.: Die Neue Unübersichtlichkeit. Kleine politische Schriften, V,
Frankfurt am Main, S. 141-162.
Habermas, Jürgen 1998: Die postnationale Konstellation. Politische Essays, Frankfurt am
Main.
Honneth, Axel 1994: Desintegration. Bruchstücke einer soziologischen Zeitdiagnose,
Frankfurt am Main.
Honneth, AxellFraser, Nancy i.E.: Anerkennung und Umverteilung, Frankfurt am Main.
Heitmeyer, Wilhelm i. E.: Lack of Recognition. The Socially Destructive Consequences of
New Capitalism, in: van HarskamplMusschenga (Hg.): The Many Faces of Individualism, Leuven.
Heitmeyer, Wilhelm/Anhut, Reimund (Hg.) 2000: Bedrohte Stadtgesellschaft. Soziale Desintegrationsprozesse und ethisch-kulturelle Konfliktkonstellationen, Weinheim/München
von Holtgrewe, UrsulaIVoswinkel, StephanlWagner, Gabriele (Hg.) 2000: Anerkennung
und Arbeit, Konstanz.
Meyer, Thomas 1994: Die Transformation des Politischen, Frankfurt am Main.
Offe, Claus 1994: Der Tunnel am Ende des Lichts. Erkundungen der politischen Transformation im Osten, Frankfurt am MainlNew York.
Roth, Klaus 1994: Neue Entwicklungen der kritischen Theorie, in: Leviathan, 3, S. 422-445.
Sennett, Richard 1998: Der flexible Mensch. Die Kultur des neuen Kapitalismus, Berlin.
Taylor, Charles 1993: Multikulturalismus und die Politik der Anerkennung, Frankfurt am
Main.
Vogt, Ludgera 1997: Zur Logik der Ehre in der Gegenwartsgesellschaft. Differenzierung,
Macht, Integration, Frankfurt am Main.
Voswinkel, Stephan 2000: Anerkennung der Arbeit im Wandel. Zwischen Würdigung und
Bewunderung, in: Holtgrewe u.a. 2000, S. 39-61.
5.2. Primärliteratur
Honneth, Axel 1989: Kritik der Macht. Reflexionsstufen einer kritischen Gesellschaftstheorie, erw. Ausg. Frankfurt am Main.
Honneth, Axel 1999: Die zerrissene Welt des Sozialen. Sozialphilosophische Aufsätze,
Frankfurt am Main, veränderte Neuausgabe.
Honneth, Axel 1992: Kampf um Anerkennung. Zur moralischen Grammatik sozialer Konflikte, Frankfurt am Main.
Honneth, Axel 2000: Das Andere der Gerechtigkeit. Aufsätze zur praktischen Philosophie,
Frankfurt am Main.
5.3. Einstiegstext
Honneth, Axel 1992: Kampf um Anerkennung. Zur moralischen Grammatik sozialer Konflikte, Frankfurt am Main, Kap. 8 (S. 256-273).
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