Prof - Reinhard Singer

Werbung
Prof. Dr. Reinhard Singer
Humboldt-Universität zu Berlin
Wiederholungsklausur Modul ZI – 9. Oktober 2014
-Die Aufgabe umfasst 2 Seiten -
I.
Die 17-jährige, sehr erwachsen wirkende Viktoria (V) verkauft ihr ziemlich gut erhaltenes
Rennrad aufgrund einer Annonce an den 18-jährigen Konrad (K) zum Preis von 300.- €. V
hatte das Rennrad zu ihrem 16 Geburtstag von ihren Eltern geschenkt bekommen, damit sie
damit bequem und günstig zur Schule fahren könne. Als K das schöne Rad in Empfang nimmt,
wittert er die Möglichkeit zu einem guten Geschäft. Tatsächlich gelingt es ihm, das Fahrrad
an die gut betuchte Dagmar (D) aus der Parallelklasse zum Preis von 500.- €
weiterzuverkaufen. Dabei hatte die schon sehr erwachsen wirkende D dem K vorgeschwindelt,
bereits 18 Jahre alt zu sein. In Wahrheit war D zum Zeitpunkt des Geschäfts erst 17 Jahre und
10 Monate alt. D hatte nicht den gesamten Kaufpreis flüssig, sondern konnte zunächst nur 300.
€ zahlen. K war damit einverstanden, dass D die Restsumme in 2 monatlichen Raten von je
100 € bezahlen würde.
Zu der Zahlung der Restsumme kam es freilich nicht, da die Eltern von V von dem Geschäft
ihrer Tochter erfahren haben und daraufhin verlangen, dass das Geschäft wieder rückgängig
gemacht wird. Sie fragen ihre ältere Tochter Thesi (T), die Jura studiert und gerade ihr 2.
Semester erfolgreich gemeistert hat, ob V Ansprüche gegen D und K zustehen. Auch die
Eltern von D wollen, dass die Geschäfte rückgängig gemacht werden und verweigern die
Genehmigung der Rechtsgeschäfte, die ihre Tochter abgeschlossen hat.
II.
Mit dem erworbenen Fahrrad fährt D regelmäßig zur Schule. An einem nebligen
Novembertag – D war immer noch 17 - bedrängt sie ein anderer unbekannter Radfahrer, der
sie rechts überholt, so stark, dass sie ohne Verschulden auf die Gegenfahrbahn gerät. Der ihm
entgegenkommende, mit vorschriftsmäßiger Geschwindigkeit fahrende Autofahrer A kann
gerade noch ausweichen, verliert aber durch das Manöver unverschuldet die Kontrolle über
sein Kraftfahrzeug und landet schließlich an einem am Straßenrand stehenden Lichtmasten.
An seinem Auto entsteht ein Sachschaden in Höhe von 3000.- €.
Bearbeitungsvermerk: Prüfen Sie in einem Rechtsgutachten in Teil I, welche Ansprüche V
gegen D und K zustehen, und in Teil II, ob A von D 3000.- € für die Beschädigung seines
Kraftfahrzeugs verlangen kann.
Arbeitszeit: 2 Stunden
Lösungshinweise werden auf der Homepage des Lehrstuhls veröffentlicht, sobald die Klausur
korrigiert ist.
1
Auf der Rückseite finden Sie einige Vorschriften des StVG abgedruckt, die sie
möglicherweise für die Beantwortung der Fragen benötigen.
Auszug aus dem StVG
§ 1 Zulassung
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden
sollen, müssen von der zuständigen Behörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen
sein. …
(2) Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch
Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. …
§ 7 Haftung des Halters, Schwarzfahrt
(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist,
von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die
Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet,
dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
(2) Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht
wird. …
§ 18 Ersatzpflicht des Fahrzeugführers
(1) In den Fällen des § 7 Abs. 1 ist auch der Führer des Kraftfahrzeugs oder des Anhängers
zum Ersatz des Schadens nach den Vorschriften der §§ 8 bis 15 verpflichtet. Die Ersatzpflicht
ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch ein Verschulden des Führers verursacht ist.
…
2
Herunterladen