Prof. Dr. Max Wingen D – 53125 B onn

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Prof. Dr. Max Wingen
Ministerialdirektor a.D.
D – 53125 B o n n
An den Buchen 12
“Anmerkungen zu Stand, Schwerpunkten und Desideraten
familienwissenschaftlicher Forschung“
( Impulsreferat am 19.9.2002 auf dem Symposium des ZFG der KUE)
I. Die familienwissenschaftliche Forschungslage im Überblick
In Orientierung an den Schwerpunkten und Themenfeldern, die sich aus einer Reihe von „Spiegeln“
ablesen lassen, sind zu dem - im übrigen durch Vorurteile und Emotionen stark befrachteten Forschungsgebiet einige allgemeinere Einsichten hervorzuheben:
- zunächst einmal die nach dem Zweiten Weltkrieg zu beobachtende starke Dynamik in der
Entwicklung und Verbreiterung der Familienforschung über die Jahrzehnte hinweg, etwa seit der
Einrichtung des Bundesfamilienministeriums (im Herbst 1953), wobei die meisten
Themenbehandlungen in dem weiten Publikationsfeld in möglichst auch empirischer Orientierung
immer wieder mit sozial- und familienstatistischen Grundlagen untermauert sind. Die vergleichsweise
bescheidenen Möglichkeiten des Rückgriffs zu Anfang der 1950er Jahre auf familiebezogene
Forschungsergebnisse waren weitaus geringer als die Möglichkeiten heute, ( wenngleich Ad. Geck
auch schon zu Anfang der 1950er Jahre aus vorrangig sozialwissenschaftlicher Sicht mit Blick auf die
in den vorangegangenen Jahrzehnten erschienenen vor allem familiensoziologischen Studien im Inund gerade auch im Ausland feststellte, dass eine Fülle von Arbeiten über die Familienprobleme
vorliege). Die erhebliche Verbesserung der familienwissenschaftlich orientierten Infrastruktur heute
sollte einmal positiv zur Kenntnis genommen werden, ohne damit von Desideraten abzulenken. Im
Feld der praktischen Politik fehlt es jedenfalls weithin weniger an soliden Einsichten als vielmehr an
der politischen Bereitschaft und Kraft zur Umsetzung der Folgerungen aus dem als richtig Erkannten.
- die sich als sinnvoll erweisende, wenngleich oft auch in getrennten Publikationen erfolgende
Zusammenführung von neueren Theorie- und komplexen Forschungsansätzen mit einer großen Breite
der Gebiete der Familienforschung. Letztere reichen von der Analyse der Interaktionssysteme von Ehe
und Familie sowie speziellen Lebens- und Familienformen über materielle und rechtliche
Rahmenbedingen der Familien (auch solchen mit speziellen sozialen Problemen) und
Transferleistungen bzw. -wirkungen auch zu anderen gesellschaftlichen Teilsystemen sowie
Intergenerationsbeziehungen im Familienverband bis hin zu normativen Perspektiven und sog.
öffentlich-praktischen Unterstützungsleistungen und -wirkungen. Dabei ist immer wieder auch das
theoretische Bemühen vorhanden, menschliches Verhalten in der Familie und auf Familie hin
(eingeschränkt) rational zu erklären.
- die sich aufdrängende Beteiligung verschiedener Wissenschaftsdisziplinen, und zwar keineswegs nur
der Soziologie (Familiensoziologie) und Ökonomik (Familienökonomik), Demographie
(Familiendemographie), sondern ebenso der Rechtswissenschaft (Familien- und Jugendrecht), der
Psychologie (Familienpsychologie), der Pädagogik (Familienpädagogik), der Geschichtswissenschaft
bis hin zur (Sozial-)Ethik – wenngleich nur zu oft auch in getrennt von einander erfolgenden Arbeiten.
- die – für wissenschaftliche Arbeit im Grunde selbstverständliche – notwendige Einbeziehung der
internationalen Diskussion über die bisherigen Ergebnisse der Familienforschung und vor allem ihrer
Entwicklungstrends; hier ist insbesondere die Rezeption der „New Home Economic“ (Neuen
Haushaltsökonomik) aus den USA (G. Becker, T.W. Schultz) durch K.F. Zimmermann, W. Meyer und
H.G. Krüsselberg hervorzuheben, die schon Mitte der 1980er Jahre auch im Sozialwissenschaftlichen
1
Ausschuss des Vereins für Socialpolitik aufgegriffen wurde, als dieser die Familie als Gegenstand
sozialwissenschaftlicher Forschung behandelte. H.G. Krüsselberg hat seinerzeit – in Verbindung mit
der FaFo im Stat. Landesamt BW – von der empirischen Seite her einen bemerkenswerten Akzent in
der deutschen familienwissenschaftlichen Forschung gesetzt und wichtige Grundlagen geliefert für
den späteren 5. Familienbericht der Bundesregierung. Die Arbeiten des Sozialwissenschaftlichen
Ausschusses wurden seinerzeit jedenfalls von den Beteiligten als Zeugnis dafür angesehen, dass die
Fragen der Familienökonomie auch in Deutschland ein starkes Forschungsinteresse bildeten – obwohl
dieses über eine engere Fachöffentlichkeit kaum hinausgedrungen ist. Zu diesem Einfluss aus dem
internationalen Raum ist auch der insbesondere von K. Lüscher in den 1980er Jahren aufgegriffene
„sozialökologische“ Ansatz in der Familienforschung von U. Bronfenbrenner festzuhalten.
- die für die Weiterführung der familienwissenschaftlichen Forschung nützliche Einbeziehung
praktisch-politischer Fragestellungen, womit der Gefahr einer Kluft zwischen Wissenschaft und Praxis
begegnet werden kann und nicht nur durch Aufzeigen von Desideraten (i.S. bestehender
handlungsbehindernder Wissenslücken) Anregungen für die wissenschaftliche Arbeit gegeben werden,
sondern auch die in den letzten Jahren deutlich gestiegene berufspraktische Relevanz der
Familienforschung
verdeutlicht
wird.
Hierzu
sei
die
These
festgehalten,
dass
familienwissenschaftliche Arbeit sich gerade auch in der Begleitforschung von Projekten im Feld der
Familienarbeit zu bewähren hat, in der Evaluation auch von Modellprojekten bzw. gesetzlichen
Regelungen ( siehe z. B. die Ergebnisse der großen Evaluierungsstudie der FaFo zum
Erziehungsgeld/Erziehungsurlaub in BW ).
- schließlich die Verdeutlichung der Vielschichtigkeit familialer Wandlungsprozesse, die weder mit
Veränderungsprozessen auf der gesamtgesellschaftlichen Ebene noch mit anderen Trends, die
systemintern zu beobachten sind, immer gleichförmig verlaufen müssen.
Auf dem Hintergrund dieses Überblicks erscheint – und dies ist zur Charakterisierung des
Forschungsstandes bemerkenswert – die Familienforschung nicht als eine eigenständige, geschlossene
Wissenschaftsdisziplin. Vielmehr tritt ihre interdisziplinäre Vielfalt ebenso hervor wie die
wissenschaftstheoretische Pluralität.
II. Einige ausgewählte praxis- und familienpolitikbezogene Fragestellungen für die
familienwissenschaftliche Forschung
1) Zum Familienverständnis
Die familienwissenschaftliche Analyse wird zur möglichst umfassenden Wahrnehmung der sozialen
Realität die unterschiedlichen Eltern-Kinder-Gemeinschaften (familiale Lebensgemeinschaften) im
Blick haben müssen, und zwar gerade auch dann, wenn es z.B. in familienpolitikorientierter Sicht um
möglichst treffsichere adressatenspezifische Ausgestaltungen familienpolitischer Maßnahmen geht.
Sie wird aber auch die Gründe dafür herauszuarbeiten haben, dass die Verknüpfung der ElternKinder-Gemeinschaft mit dem Rechtsinstitut der Ehe als besonders erwünschte Familienform
anzusehen ist, und zwar gerade auch im Blick auf das Kind und seinen Sozialisationsprozess. In der
FP als stets wertbesetztem bzw. wertbezogenem Handeln werden unterschiedliche Werthaltungen
auch in dem Verständnis dessen zum Ausdruck kommen, was Adressat der FP ist bzw. sein soll. Da
eine FP in gesellschaftsordnungspolitischer Sicht die ehebezogene Familie – auch unter den
Bedingungen einer wertepluralistischen Gesellschaft – als eine „Zielgröße“ ansprechen darf, wird die
familienwissenschaftliche Fundierung einer solchen FP auch die Aufgabe haben, die konkrete
Bedeutung der sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen herauszuarbeiten,
unter denen die „Zielgröße“ ehebezogene Familie besonders lebbar ist, (ohne dass diese ein
„Monopol“ für sich beanspruchen kann).
2
Deshalb wird auch nicht nur in der rechts-, sondern auch in der sozialwissenschaftlichen Analyse
weiter auszuloten sein, in wie weit ein so wichtiges Staatsziel wie der „besondere Schutz“ von Ehe
und Familie durch die staatliche Ordnung (was übrigens mehr umfasst als den Staat im engeren
Sinne) mit der Institutsgarantie auch der Ehe tendenziell unterlaufen wird, wo ein Rechtsinstitut für
die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft daneben tritt. Nachdem ein „Abstandsgebot“ zur Ehe
vom BVerfG praktisch weggeräumt worden ist, bleibt zu fragen, wie weit hier noch der Unterschied
zwischen dem verfassungsrechtlichen Schutz- und Fördergebot und einem solchen durch positives
Recht trägt. Überhaupt wird mit dem allgemeineren Problem des Einflusses der Rechtsentwicklung
auf das soziale System Familie und den familiären Lebensraum, auf die institutionellen und
funktionalen
Wandlungen
der
Familie,
ein
wichtiger
Untersuchungsaspekt
der
familienwissenschaftlichen Forschung bezeichnet.
Um den Zusammenhang von Ehe und Familie in seiner sozialethischen Bedeutung ausreichend in den
Blick zu bekommen, wird es darauf ankommen, Familie nicht nur aus der Perspektive der Ehe,
sondern Ehe auch aus der Perspektive der Familie zu sehen. Angesichts der starken
Individualisierungstendenen gilt es zugleich, den Gruppencharakter der Familie – im Rückgriff auch
auf frühe familiensoziologische Arbeiten etwa von A. Vierkandt und R. König – stärker zu beachten;
zugleich ist aber auch in der familienwissenschaftlich untermauerten Familienbildungsarbeit
herauszuarbeiten, was die soziale Institution Familie als eine zur Gesellschaft hin geöffnete Familie
für die außerfamilialen Lebensgemeinschaften (einschließlich der christlichen Gemeinden) bis hin zur
Gesamtgesellschaft bedeutet.
Aus dieser familienwissenschaftlichen Sicht heraus kann auch der Gefahr begegnet werden, die
Familienpolitik als reine „Familienmitgliederpolitik“ zu verstehen und ihren Charakter als
„Institutionenschutzpolitik“ zu vernachlässigen – eine in der jüngeren familienpolitischen Diskussion
durchaus sehr deutlich zu beachtende Gefahr.
In der im Rahmen des Familienverständnisses auftauchenden Frage, ob unter den Familiemitgliedern
heute das Kind als ein „öffentliches Gut“ angesehen werden kann, erscheint in dieser pauschalen
Form große Zurückhaltung geboten. These: Nicht das Kind ist ein öffentliches Gut, sondern die
familiäre Dienstleistung des Auf- und Erziehens des Kindes kann in dieser Kategorie gesehen werden
und auch dann nur partiell, d.h. mit Elementen eines öffentlichen Gutes; sie stellt sich damit in der
Sprache der Theorie der öffentlichen Güter als ein „Mischgut“ dar. Gleichwohl mag die Sichtweise
von Kindern als „Investitionsgütern“ hilfreiche Einsichten vermitteln für die Beurteilung von
Problemen der Familiengründung und –entwicklung; dabei könnte auf einen starken Rückgang des
Wertes des Kindes als Investitionsgut für die einzelnen Eltern im Übergang zu modernen Industrieund Dienstleistungsgesellschaften verwiesen werden, während demgegenüber gefragt werden kann,
ob davon nicht die Bedeutung des Kindes als eines Investitionsgutes für die Gesellschaft, insoweit
also als eines „öffentlichen Gutes“ unterschieden werden muss.
2) Zur Bedeutung der veränderten Werteinstellungen in der Gesellschaft für die Entwicklung von
Familien und die Entfaltung der FP
Für die familienwissenschaftliche Forschung stellt sich die Aufgabe, die Tragweite gerade der
Verbreitung des Menschentypus des „aktiven Realisten“, der gleichermaßen traditionelle und
„moderne“ Werte schätzt und sich zwischen Altem und Neuem souverän zu bewegen weiß, für die
Familienbildungsarbeit herauszuarbeiten. Die Frage wäre hier auch, in wie weit nicht der Wunsch
nach konfliktfreierer Vereinbarung der Übernahme von Elternverantwortung mit Erwerbstätigkeit
Ausdruck einer solchen Wertesynthese sein kann. Gerade in diesem Kontext wäre z.B. auch das
inhaltliche Verständnis eines Begriffs wie der „Selbstverwirklichung“ in seiner Bedeutung für
familiales Zusammenleben herauszuarbeiten. In der Familienbildungsarbeit liefe dies dann unter den
Bedingungen einer wertepluralistischen Gesellschaft darauf hinaus, Selbstverwirklichung nicht als
solche von vorneherein zu verteufeln, sondern inhaltlich so zu füllen, wie es einem personalen
Menschen- und Gesellschaftsverständnis entspricht (s. schon vor vielen Jahren die Kammer für
3
soziale Ordnung der EKD mit der Feststellung, dass Selbstverwirklichung nicht nur durch
Erwerbsarbeit, sondern auch dadurch zu haben ist, dass mehrere Kinder zu lebenstüchtigen Menschen
erzogen werden).
Da gesellschaftliche Werthaltungen sich in den in einer Gesellschaft geltenden Erziehungszielen
spiegeln und wiederum z.B. in familienrechtliche Gesetze Eingang finden (s. das 1980 reformierte
Kindschaftsrechts), stellt sich die Frage, inwieweit dem Recht eine erzieherische Funktion
beizumessen ist. Diese familienwissenschaftlich ebenfalls wichtige Frage wird sowohl in der
Rechtssoziologie und –philosophie als auch im Verfassungsrecht kontrovers diskutiert; die
Möglichkeiten, über das Recht eine bestimmte Orientierung der Menschen auch tatsächlich zu
erreichen, werden als begrenzt beurteilt. Der rechtssoziologische Forschungsstand, der von der
familienwissenschaftlichen Forschung aufzugreifen und zu verifizieren oder aber zu falsifizieren
wäre, rechtfertige, wie J. Limbach vor einigen Jahren festhielt, bisher nur bescheidene Hoffnungen,
dass durch Gesetze ein Wandel gesellschaftlicher Einstellungen erreicht werden könne.
Nun gibt es allerdings auch unverkennbar Tendenzen einer Einebnung von Werten, die es
rechtfertigen können, von einem – begrenzten – Werteverfall zu sprechen, und zwar insbesondere von
christlichen Wertvorstellungen. Hier käme es darauf an, noch sehr viel deutlicher die Tragweite von
in der wertpluralistischen Gesellschaft verbleibender gemeinsamer Wertpositionen für die
Familienentwicklung herauszustellen und auf dieser Grundlage „subkulturspezifische„
Wertorientierungen in ihrem Stellenwert für gelingendes Familienleben als Orientierungshilfen für
eine Familienbildungsarbeit pluraler Träger zu verdeutlichen. Weit darüber hinausreichend wären die
Möglichkeiten und Grenzen für die verstärkte Ausbildung eines „Familienbewusstseins“ in der
Gesamtgesellschaft zu untersuchen, an dem es ebenso mangelt wie an einem
„Bevölkerungsbewusstsein“ (im Unterschied zu einem mit staatlicher Unterstützung sehr viel
ausgeprägteren Umweltbewusstsein).
Gegenüber dem viel beschworenen Prozess der
„Individualisierung“ des Lebens – „eine unreife Frucht der Aufklärung“ (Kard. Sterzinsky) – wäre
aufzuarbeiten, wie verdeutlicht werden kann, dass der einzelne sich auch in seiner Verantwortung für
die Gesamtgesellschaft sehen muss; speziell im Blick auf die generative Familienfunktion siehe auch
„Gaudium et spes“ mit den dort vorgestellten Kriterien, die bei den Entscheidungen in der Weitergabe
des Lebens zu berücksichtigen sind (bei grundsätzlicher Pflicht zur Geburtenregelung!);
3) Zum Verhältnis von individuellen Transferleistungen und kollektiven Sach- und Dienstleistungen
für Familien
Da es hier im Grunde nicht um ein Entweder-Oder geht und beide Ansatzpunkte, nämlich auf der
Ebene der individuellen Transferleistungen und auf der Ebene der kollektiven Sach- und
Dienstleistungen, in ihrer je eigenständigen Bedeutung nicht gegeneinander ausgespielt werden
dürfen, wird die familienwissenschaftliche Forschung zur weiteren Klärung der bisher keineswegs
ausreichend und konsensfähig geklärten Gewichtung beitragen müssen, die beiden Ansätzen in
problemangemessener und damit sachgerechter Ausgewogenheit beizumessen ist. Dabei gewinnen –
über die ökonomische Ebene hinausreichende – Wirkungsanalysen der Aufwendungen für Familien
eine besondere Bedeutung; wirtschaftliche Maßnahmen für Familien müssen sich auch nach dem
befragen lassen, was sie auf einer metaökonomischen Ebene tatsächlich für die familiale
Lebensentfaltung und vor allem den Sozialisationsprozess des Kindes bewirken. Eine bisher ebenfalls
unzureichend untersuchte Fragestellung lässt sich mit dem Stichwort der „Lenkungswirkung“ von
Familienleistungen bezeichnen, bei der die Gefahr des politikleitenden Einflusses vorgefasster und im
rationalen Diskurs aufzudeckender ideologischer Positionen groß ist. Ein konkretes, aktuelles Beispiel
bildet das Verhältnis von FLA-Leistungen und außerhäuslicher Kleinkindbetreuung, ein Feld, auf
dem die Ausprägung „verzerrter Präferenzen“ zu vermeiden ist.
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4) Zur Ausformulierung des Modells der intertemporalen Umschichtung von Lebenseinkommen des
einzelnen
Obwohl Gerh. Mackenroth schon zu Beginn der 1950er Jahre (in seinem großen Vortrag vor dem
Verein für Socialpolitik) den FLA bekanntlich als die „sozialpolitische Großaufgabe des zwanzigsten
Jahrhunderts“ bezeichnet hat, ist eine wirklich zufriedenstellende Regelung auch am Beginn des
neuen Jahrhunderts immer noch nicht gefunden und markiert eine noch zu lösende Aufgabe. Dabei
stehen neben dem FLA i.e.S. auch die übrigen Zweige der sozialen Sicherung zur Diskussion, die auf
ihre familiengerechtere Ausgestaltung hin zu überdenken sind. Für die gesetzliche Pflegeversicherung
kann auf die Auflage des BVerfG verwiesen werden; aber auch für die anderen Zweige der
Sozialversicherung ist dem Gesetzgeber die Behandlung der Familie bis spätestens Ende 2004 zu
„überdenken“ aufgegeben. Bisher sind hier eher Denkpausen zu beobachten als eine Vorlage
konkreter Handlungskonzepte.
In der familienpolitischen Diskussion werden im übrigen bisher kaum die Denkansätze zur
Weiterentwicklung des FLA aufgegriffen, die in jüngerer Zeit - etwa vom Wiss. Beirat für
Familienfragen beim BMFSFJ - angesprochen worden sind. Hier wäre eine Neubearbeitung und
Aktualisierung der Vorstellungen, wie sie W. Schreiber schon Ende der 1950er und Anfang der
1960er Jahre in die Diskussion eingebracht hat, zu leisten.
5) Zur bewussten Berücksichtigung der generativen Familienfunktion der Sicherung der
Generationenfolge im Konzept einer ganzheitlichen FP
Der in der theoretischen Diskussion gar nicht so neue Ansatz einer auch „bevölkerungsbewussten FP“
wäre erst recht angesichts der inzwischen weiter zugespitzten demographischen Problemlage unseres
Gemeinwesens aufzugreifen. Das bedingt allerdings einen familienwissenschaftlich abzusichernden
unbefangeneren Umgang mit einer Thematik, die bisher immer noch weithin tabuisiert ist, d.h.
ausgegrenzt ist von dem, was zu sagen erlaubt ist. Eine familienwissenschaftliche Forschung, die die
Gesamtheit familialer Grundfunktionen – auch im Rahmen von FP-Beratung - im Blick zu haben hat,
darf die generative Funktion der Sicherung der Generationenfolge nicht ausblenden. (Siehe dazu auch
die verschiedenen eigenen Arbeiten aus jüngerer Zeit, u.a. in den „Familienpolitischen
Denkanstößen“, Bd. 1 der Reihe Gesellschaftspolitische Studien des ZFG, 2001.)
6) Zur Frage, wie das „Familienproblem“ besser im Zusammenhang gesehen und durch eine
familienbezogene gesellschaftliche Querschnittspolitik angegangen werden kann
Die familienwissenschaftliche Forschung wird verstärkt die einzelnen Defizitfaktoren im Bereich von
Familiengründung und –entwicklung in ihrer wechselseitigen Abhängigkeit sichtbar machen müssen.
Damit kann das Systemwissen einer ganzheitlichen FP weiter konkretisiert und praxisbezogen
entfaltet werden, wie sehr der Erfolg eines bestimmten familienpolitischen oder etwa
familienberaterischen Ansatzes, also die Erreichung eines bestimmten Teilziels, abhängt von der
gleichzeitigen erfolgreichen Verwirklichung anderer Teilziele.
In diesem Kontext rückt nicht zuletzt die Entfaltung einer eigenständigen unternehmerischen FP in
einem gesellschaftsordnungspolitischen Gesamtkonzept in das Blickfeld. Es gibt dazu
bemerkenswerte Einzelbeispiele; aber es fehlt – trotz Wettbewerbe zum familienfreundlichen Betrieb
und dessen Zertifizierung – noch immer an der breitenwirksamen Umsetzung. So stellt sich die Frage:
Können prämierte Vorbilder von unternehmerischer FP wirklich zu durchgreifenden
Strukturveränderungen in der verstärkt globalisierten Erwerbsarbeitswelt führen? Die Antwort auf
diese Frage erscheint zumindest unter Tendenzen einer internationalen Vorherrschaft von
Kapitalverwertungsinteressen eher zweifelhaft.
7) Zu den Aufgaben der FP als gesellschaftlicher Querschnittspolitik in einer Kompetenzordnung für
die EU
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Angesichts der im Grunde unstrittigen Notwendigkeit einer möglichst klar abgegrenzten Ordnung der
Kompetenzen von Brüssel einerseits und der Mitgliedstaaten andererseits bedarf es einer besseren
Abklärung des Standorts der FP als gesellschaftlicher Querschnittspolitik in einer solchen
Kompetenzordnung. Die eigene These lautet: Es wäre wohl nicht vertretbar zu sagen, die FP falle
allein in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Wenn es richtig ist, dass FP gesellschaftliche
Querschnittspolitik ist, dann muss sie – bei aller föderaler Struktur der Gemeinschaft - auch dort
wirksam verankert werden, wo die EU auf der supranationalen Ebene ihr unbestritten zugeschriebene
Aufgaben (s. Art. 3 EU-Vertrag) zu erfüllen hat. Die laufenden Diskussionen um eine Europäische
Verfassung bzw. einen Verfassungsvertrag bieten hier einen wichtigen Einstieg in diesen
Fragenkomplex. Zugleich sind die Grundlagen einer auch „zuwanderungsbewussten FP“ (als Teil
einer bevölkerungsbewussten FP) weiter zu verbessern.
An dieser Stelle sei der Aufriss einiger ausgewählter Fragestellungen für die
familienwissenschaftliche Forschung abgebrochen, obwohl er sich fortsetzen ließe, so z.B. in
Richtung der für eine treffsichere FP notwendigen Machbarkeitsstudien oder der Untersuchung der
Bedingungen für die Umsetzung von familienwissenschaftlichen Forschungsergebnissen in Form von
Modellentwicklungen und in den Grundlagen der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften im Feld
der Familienarbeit, aber auch in Gestalt der kleinräumigeren Familienberichterstattung. Vielmehr
seien noch einige Anmerkungen zur Grundlegung der Familienwissenschaft eingebracht.
III. Sind wir auf dem Wege von einer betont interdisziplinären Familienforschung zu einer
eigenständigen Disziplin „Familienwissenschaft“?
Was insgesamt noch wenig entwickelt ist, ist die integrative Bündelung und Verschränkung der
verschiedenen disziplinären Ansätze in einer interdisziplinär (nicht nur multidisziplinär)
ausgerichteten Herangehensweise an den Forschungsgegenstand Familie. Eine solche bildet sich erst
allmählich heraus, wird aber inzwischen mehr und mehr als zum Verständnis
familienwissenschaftlicher Arbeit gehörig angesehen. Dabei stehen im Vordergrund
Familienökonomik, Familiensoziologie/–psychologie, Familiendemographie, Familienrecht und
Familienpädagogik, ohne dass sich darin ein interdisziplinärer, d.h. mehrere Disziplinen umfassender
Ansatz erschöpfen muss.
Interdisziplinarität in der Familienwissenschaft bedeutet, Familienprobleme durch die Brille
unterschiedlicher wissenschaftlicher Ansätze zu untersuchen, womit letztlich ein schärferer Blick auf
die Probleme gewonnen wird. Als Beispiel für die Notwendigkeit einer interdisziplinären Fundierung
von Erklärungsansätzen für familiäre Verhaltensweisen kann die verschiedentlich herausgearbeitete
im Ergebnis begrenzte Aussagekraft der Ökonomischen Theorie der Familie etwa für das
Geburtenverhalten angesehen werden. Das interdisziplinäre Vorgehen bedingt dabei Kommunikation
zwischen den Vertretern der einzelnen Disziplinen, die ihre je eigene Sichtweise, aber eben auch ihren
nur „partikulären Blick“ einbringen. In der Addition, mehr noch: in der wechselseitigen Verknüpfung
ergibt sich ein Gesamtbild von Familie und Familienproblemen, aus dem sich vertieftere und
umfassendere Einsichten ergeben, als der einzelne Fachvertreter durch seine spezielle Brille hätte
gewinnen können. Dies setzt allerdings die Bereitschaft voraus, in gewissem Grade „disziplinäre
Scheuklappen“ abzulegen; aber auch die Fächergrenzen sind durchlässiger zu machen, und erst recht
sind methodische Engführungen zu vermeiden.
Ein besonderes Problem liegt darin, im Dialog zwischen den Disziplinen die Bedeutung der
verschiedenen disziplinären Brillen problembezogen richtig abzuwägen, um ein oft komplexes
Problem der Familie als Einheit, in Teilen vielleicht sogar als widersprüchliche Einheit (siehe z.B. die
Ambivalenz der Generationenbeziehungen in der Familie) erfassen zu können. Mit dem Verweis auf
die „ganzheitliche“ Erfassung des Gegenstands Familie ist allein allerdings noch keine Erkenntnis
gewonnen, sondern wird nur erst das Bewusstsein für die Notwendigkeit geschärft, sich darum durch
Integration der vorhandenen Detailansätze und –lösungen zu bemühen. Dies wiederum macht eine
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Vermittlungs- oder Übersetzungsarbeit zwischen den einzelnen Disziplinen mit ihren je eigenen
Wissenschaftssprachen und Modellen erforderlich, damit die notwendige Verständigung (auf der
Grundlage von sich gegenseitig verständlich machen) erreicht werden kann. Es versteht sich, dass
immer wieder der Gefahr begegnet werde muss, die eigenen partiellen Erklärungen zur einzig
zulässigen Erklärung der Wirklichkeit von Familie zu machen, und dass das Bewusstsein dafür wach
zu halten ist, dass verschiedene wissenschaftliche Zugriffsweisen ihre Berechtigung haben. Geht es
doch um verschiedene Betrachtungsweisen der einen Wirklichkeit. Im Dialog zwischen den
verschiedenen (Ursprungs-)Disziplinen müssen deren Vertreter sich in den je disziplinspezifischen
Voraussetzungen zur Kenntnis nehmen und respektieren. Es muss die Bereitschaft einer Disziplin
bestehen, die eigenen (hergebrachten und oft unkritisch übernommenen) Voraussetzungen im Dialog
mit anderen Disziplinen befragen zu lassen, zu überdenken und gegebenenfalls auch zu korrigieren.
Für die Weiterentwicklung der familienwissenschaftlichen Forschung ist jüngst ein richtungweisendes
Signal erster Ordnung mit der Einrichtung der für Deutschland erstmaligen Professur für
Familienwissenschaft an der Universität Erfurt gesetzt worden. Sind wir damit nun endgültig auch auf
dem Wege zu einer eigenständigen Fachdisziplin Familienwissenschaft? R. Nave-Herz hat in dem
oben genannten Handbuch (1989) einige Kriterien benannt, deren Fehlen es in Deutschland noch nicht
erlaubten, von Familienwissenschaft als einer eigenen Fachdisziplin zu sprechen. Dazu zählte sie, dass
die Spezialisierung im Hinblick auf den Gegenstandsbereich „Familie“ nicht so weit fortgeschritten
sei, dass eine thematische Abspaltung aus den „Ursprungswissenschaften“ erfolgt sei, die
Familienforscher vielmehr in erster Linie ihrer jeweiligen Fachdisziplin verbunden seien, es sodann
keine entsprechenden Lehrstühle an Universitäten gebe, sondern nur vereinzelte
Schwerpunktbildungen innerhalb einer Fachdisziplin (und im übrigen noch keine entsprechenden
wissenschaftlichen Vereinigungen und nur fachspezifische, aber keine Lehrbücher zur
Familienwissenschaft existierten). Seit dieser Lagebeurteilung ist die Entwicklung, wie angedeutet,
erfreulicherweise weitergegangen. Aber auch ein Jahrzehnt später wird im Österreichischen
Familienbericht (1999) noch festgehalten, es gebe kein Fach Familienwissenschaft; die
Familienforschung sei zwar eine eigenständige interdisziplinäre Forschungsrichtung, aber keine
etablierte eigene Disziplin, sondern ein Feld, das von Psychologie, Soziologie, Bevölkerungs-, Rechtsund Wirtschaftswissenschaft bis hin zur Medizin oder Philosophie behandelt werde – also als ein
„weites Feld“ erscheint, um mit Fontane zu sprechen. Es bleibt abzuwarten, in wie weit es gelingen
wird, den Prozess der Institutionalisierung von Familienwissenschaft und ihrer Verselbständigung als
Fachdisziplin voranzubringen, der vor allem in den USA weiter fortgeschritten ist.
Hier steht eine weitere Klärung der theoretischen und methodischen Grundlagen einer Disziplin
Familienwissenschaft an und signalisiert sozusagen ein wissenschaftstheoretisches Desiderat der
familienwissenschaftlichen Forschung „in ureigener Sache“. Angesichts der Ausdifferenzierung des
sozialwissenschaftlichen Arbeitsfeldes mit immer weiteren Spezialisierung von Einzeldisziplinen
spricht einiges dafür, auch die Zusammenschau und Zusammenführung sich ergänzender
wissenschaftlicher Erkenntniswege nicht aus dem Auge zu verlieren und zu bewältigen – vor allem
dort, wo es um ganzheitliche Lebenswelten wie die Familie geht. Wenn es zur Ausprägung einer
eigenständigen Disziplin kommen soll, wird es gelingen müssen, im Blick auf den
Gegenstandsbereich Familie gerade die Verknüpfung unterschiedlicher hauptbeteiligter
Fachdisziplinen zum tragfähigen Spezifikum der integrativen Disziplin Familienwissenschaft zu
machen. Hier ist noch einiges an wissenschaftstheoretischer und methodologischer Arbeit zu leisten.
Im Blick auf eine Disziplin Familienwissenschaft scheint ein Prozess in der Richtung zu verlaufen,
dass auf der Suche nach ganzheitlicher Erfassung von Lebenszusammenhängen des sozialen Systems
Familie sich aus verschiedenen familienbezogenen Disziplinen - wie Familiensoziologie, psychologie, -ökonomik, -demographie und –recht – eine übergreifende eigenständige
Familienwissenschaft herausbildet, eine Entwicklung, deren Zeuge wir womöglich gegenwärtig sind.
Der Begriff der Familienwissenschaft kann (und sollte ) im übrigen so weit gefasst werden, dass dazu
nicht nur eine tragfähige allgemeine Familientheorie (die noch weithin der Entfaltung harrt), also die
theoretischen Analysen zur Familie mit dem Ausschöpfen der Erklärungspotentiale der
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unterschiedlichen familientheoretischen Ansätze gehören, sondern auch die wissenschaftliche
Durchdringung des familienpolitischen Handlungsfeldes i.S. der Lehre von der Familienpolitik mit in
ihr durchschlagenden bereichsübergreifenden, wertbesetzten Leitbildern (= gesellschaftlichen
Ordnungsvorstellungen) und bereichsspezifischen Ziel-Mittel-Systemen sowie in der Ausformung mit
ihren Aspekten von policy, politics und polity. Im interdisziplinären Ansatz werden dann gerade auch
politikwissenschaftliche Grundlagen eine besondere Bedeutung haben für eine solche
familienwissenschaftlich begründete Theorie der - in eine übergeordnete soziale Ordnungspolitik mit
ihren Werturteilen über ihre Prinzipien integrierten – Familienpolitik, deren Grundlagen um so
überzeugender sind, je besser eine von interessenkämpferischen und (partei)machtpolitischen
Verzerrungen freie Aufhellung des Gegenstandes ihres denkerischen Bemühens gelingt.
Wenn es richtig ist, dass Wissenschaften sich gerade auch durch den Beitrag zur Bewältigung
konkreter gesellschaftlicher Probleme zu legitimieren haben, dann gilt dies auch für eine sich in
Ansätzen festigende und wissenschaftsorganisatorisch bewusst zu festigende Disziplin
Familienwissenschaft zur Überwindung eines „strukturellen Ordnungsdefizits“ im sozialen Bereich im
Hinblick auf Familie, auf das schon vor über zwei Jahrzehnten hingewiesen werden musste. Ein
Ausbau der interdisziplinären Ausrichtung der familienwissenschaftlichen Forschung erscheint gerade
auch dort wichtig, wo der Anspruch auf Praxis- und Familienpolitikberatung gefragt ist; denn das
Denken in Einzeldisziplinen fragmentiert in gewissem Grade zwangsläufig die Wahrnehmung der
Wirklichkeit der Lebenseinheit Familie und ihrer weithin komplexen Probleme.
Wie schwierig indessen die Entwicklung interdisziplinärer Forschungsstrategien, erst recht einer
eigenständigen Fachdisziplin ist, zeigen nicht zuletzt die Erfahrungen aus der Arbeit des
Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim Bundesfamilienministerium, der sich erst über
eine Reihe von Jahren hin zu einem wirklich (begrenzt) interdisziplinär arbeitenden Gremium hin
entwickelt hat (was der Verf. persönlich über mehrere Jahrzehnte begleiten und fördern konnte). Und
auch dort, wo sich interdisziplinäre Arbeitsweise entwickeln konnte (wie in diesem Beirat), zeigten
sich in der praktischen Arbeit von der Anzahl der beteiligten Disziplinen her zugleich die Grenzen in
der Integration unterschiedlicher Disziplinen. Gleichwohl sollte auf diesen Ansatz nicht verzichtet
werden, wo die Familie in ihrer „Totalität“ mit ihren Binnenstrukturen, Außenbeziehungen und
äußeren Lebensbedingungen Gegenstand politischen Handelns ist.
An diesem Ort an der KUE sei eine Feststellung von Pius XII. von vor über einem halben Jahrhundert
festgehalten: Der einzige Maßstab des Fortschritts, so bemerkte er sinngemäß, ist die Schaffung und
Sicherung immer umfassenderer und günstigerer Bedingungen für den Bestand und die Entfaltung der
Familie als einer wirtschaftlichen, sozialen, rechtlichen sittlichen und religiösen Einheit. Diese
Feststellung bleibt auch am Beginn des neuen Jahrhunderts richtungweisend und fordert für die
Grundlegung einer solchermaßen zukunftsbezogenen Gesellschafts- und Familienpolitik die
familienwissenschaftliche Forschung in einer sich wandelnden Gesellschaft immer neu heraus. Dabei
sollte auch die von A. Habisch (2002) befürwortete „Bündelung interdisziplinärer Neuansätze zu
einem sozialethischen Leitbegriff von Familie als integralem Bestandteil nachhaltiger
Gesellschaftsordnung“ nicht fehlen, wäre dies doch ein bedeutsamer Beitrag zu als dringend
erwünscht anzusehenden Reformen gesellschaftlicher Strukturen, die vor der Zukunft Bestand haben. In diesem Sinne kann man den Arbeiten hier im ZFG in den nächsten Jahren nur viel Erfolg
wünschen!
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