Mineralwasser - Lotz Getränke

Werbung
Mineralwasser
Mineralwasser ist nach der deutschen Mineral- und Tafelwasserordnung bzw. der
österreichischen Mineralwasser- und Quellwasserverordnung ein Grundwasser mit
besonderen Eigenschaften. Seine Inhaltsstoffe dürfen nur unwesentlich schwanken.
Es muss aus unterirdischen Wasservorkommen stammen und von ursprünglicher
Reinheit sein. Mineralwasser wird direkt am Gewinnungsort, Quelle oder Brunnen,
abgefüllt und benötigt eine amtliche Anerkennung.
Mineral- und Tafelwasserverordnung
Die rechtliche Grundlage von Mineralwasser ist die deutsche Mineral- und
Tafelwasserverordnung. Diese schreibt strengere mikrobiologische Grenzwerte als
beim Trinkwasser vor, die durch die Lebensmittelüberwachung kontrolliert werden.
Sie gelten aber nur für den Ort der Abfüllung, nicht für den weiteren Weg bis zum
Verbraucher, während die Anforderungen an Trinkwasser für den Ort der Entnahme
gelten. Jede Quelle muss amtlich anerkannt sein, in Deutschland gibt es derzeit
820. Amtlich anerkannte Mineralwässer werden mit dem Namen und dem Ort der
Quelle vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im
Bundesanzeiger bekannt gegeben.
Heilwasser gilt nicht als Lebensmittel, sondern fällt unter das Arzneimittelgesetz.
Besteuerung
Im Gegensatz zu anderen Lebensmitteln wird Mineralwasser nicht mit lediglich 7%
Umsatzsteuer besteuert, sondern wie alle Getränke mit 19%, da es laut „Liste der
dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände“ nicht in die Kategorie der
Grundnahrungsmittel wie Kaffee oder Tee fällt. Diese Einordnung wurde
vorgenommen, weil durch das Leitungswasser ein Substitut zum Mineralwasser
vorhanden ist.
Verkehrsbezeichnung
Verkehrsbezeichnung für natürliches Mineralwasser im Sinne der LebensmittelKennzeichnungsverordnung sind:
natürliches Mineralwasser
natürliches kohlensäurehaltiges Mineralwasser
natürliches Mineralwasser mit eigener Quellkohlensäure versetzt
natürliches Mineralwasser mit Kohlensäure versetzt
Säuerling oder Sauerbrunnen
Mineralwasser mit einem natürlichen Kohlendioxidgehalt von mehr als 250 mg/L
darf zusätzlich als Säuerling oder Sauerbrunnen bezeichnet werden. Die
Bezeichnung Sprudel kann diese Benennung ersetzen, wenn das Mineralwasser im
Wesentlichen unter natürlichem Kohlensäuredruck aus der Quelle hervorsprudelt.
Oft ist die Bezeichnung „Sprudel“ auch Bestandteil des Quellnamens.
Stilles Mineralwasser ist ein natürliches Mineralwasser, dass von Natur aus
keine/wenig Kohlensäure enthält oder dem die Kohlensäure vollständig oder
teilweise entzogen wurde. Deklaration und Kohlensäuregehalt stiller Wässer sind
gesetzlich nicht vorgegeben.
Mineral- und Heilwässer werden ind drei Haupttypen klassifiziert:
Chlorid-Wässer:
Natrium-Chlorid-Wässer
Calcium-Chlorid-Wässer
Magnesium-Chlorid-Wässer
Sulfat-Wässer:
Natrium-Sulfat-Wässer
Calcium-Sulfat-Wässer
Magnesium-Sulfat-Wässer
Eisen-Sulfat-Wässer
Hydrogencarbonat-Wässer:
Natrium-Hydrogencarbonat-Wässer
Calcium-Hydrogencarbonat-Wässer
Magnesium-Hydrogencarbonat-Wässer
Ab einem Mineralstoffgehalt von mindestens 1500 mg/L darf ein Mineralwasser
den Hinweis „Mit hohem Gehalt an Mineralien“ tragen.
Gesundheitliche Aspekte
Eine Untersuchung zur ernährungsphysiologischen Bedeutung von Trinkwasser in
Deutschland kam im Jahr 2009 zu dem Schluss, dass Trink- und Mineralwässer
zur Mineralstoffbedarfsdeckung eines Menschen beitragen können, der Bedarf an
Mineralstoffen aber überwiegend durch feste Nahrung gedeckt wird. Bei einem
gesunden Menschen und bei normaler Ernährung macht es deshalb keinen
Unterschied, ob man seinen Flüssigkeitsbedarf durch Mineralwasser oder
Leitungswasser deckt.
In kalkhaltigen Regionen ist der Calcium-Gehalt des Trinkwassers signifikant höher
als der eines durchschnittlichen Mineralwassers; so enthält Berliner Trinkwasser bis
zu 150 mg Calcium pro Liter, manche Mineralwässer nur ein Zehntel davon. Bei
Bluthochdruck sollte natriumarmes Mineralwasser getrunken werden.
Die Variationsbreite des Mineralstoffgehalts ist innerhalb der Gruppen größer, als
der zwischen den Gruppen Leitungswasser und Mineralwasser. Weil der
Endverbraucher keinen Einfluss auf die Herkunft des Leitungswassers hat, hängt
diese Entscheidung demnach von regionalen Gegebenheiten ab, die man anhand
der Veröffentlichung des regionalen Wasserversorgers und dem Analyse-Auszug
auf der Wasserflasche treffen muss. Im Allgemeinen wird ein hoher Calcium- und
Magnesium-Gehalt sowie ein niedriger Natrium-Gehalt als erstrebenswert
angesehen.
Die Inhaltsstoffe aus Mineralwässern weisen eine ähnliche Bioverfügbarkeit auf wie
die aus anderen Lebensmitteln: Calcium aus Mineralwasser weist eine ähnliche
Resorbierbarkeit auf wie Calcium aus Milch (ca. 37 % bis 49 %). Die
Resorptionsrate von Magnesium liegt bei rund 50 %.
Trinkwasser ist auf dem Weg zum Endverbraucher in Einzelfällen negativen
Einflüssen ausgesetzt, die z. B. durch Hausinstallationen (u.a. Blei- und
Kupferleitungen in den Häusern oder unzulässige Querverbindungen mit
Regenwasseranlagen) verursacht werden. Bei Mineralwasser ist dies nahezu
ausgeschlossen, sofern es in Glasflaschen transportiert und gelagert wird. Diese
sind allerdings immer seltener verfügbar.
Belastung mit Radionukliden
Mineralwässer weisen häufig einen erhöhten Gehalt an den Radionukliden Radon222, Radium-226 und Radium-228 auf und tragen damit zu einer größeren
Strahlenexposition des Organismus bei. Eine gesundheitliche Gefährdung ist daraus
nicht generell abzuleiten, insbesondere Radon tritt in erster Linie direkt an der
Quelle auf. Nach Angaben von Rolf Michel, Leiter des Zentrums für Strahlenschutz
und Radioökologie der Universität Hannover, hat etwa ein Säugling, der jährlich 50
Liter des am stärksten belasteten Mineralwassers trinkt, eine zusätzliche
Strahlenbelasung von 0,1 Millisievert pro Jahr; diese Dosis entspricht etwa der bei
einem Langstreckenflug.
Das Umweltbundesamt mahnt hingegen zu hohe Urangehalte in vereinzelten
Mineralwässern an und gibt an, dass maximal 10 μg Uran pro Liter für Erwachsene
akzeptabel sind.(μg = Mikrogramm = 10
−6
Gramm = 0,000001 Gramm). Hierbei
bezieht sich das Bundesamt allein auf die toxikologische Wirkung und nicht auf
eine mögliche Strahlenbelastung, die unterhalb von 60 μg Uran pro Liter nicht von
Belang ist. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das Bundesinstitut für
Risikobewertung empfehlen einen Maximalgehalt von 15 μg Uran pro Liter für
Erwachsene und 2 μg Uran je Liter bei Säuglingen und Kleinkindern. Seit
November 2011 muss Trinkwasser einen Urangrenzwert von 10 μg/L einhalten.
Eine Untersuchung des Bundesinstituts für Risikobewertung von 1530
Mineralwasserproben aus deutschen Quellen zwischen den Jahren 2000 und 2004
ergab, dass eine Probe einen Urangehalt von 71 μg pro Liter enthielt, welches kurz
darauf aber nicht mehr verkauft wurde. Allerdings lagen die Urangehalte von 97 %
der Proben bei weniger als 15 μg Uran pro Liter und galten damals als
unbedenklich für Erwachsene. Bei 44 % der Proben lag der Urangehalt unter der
Nachweisgrenze von 0,2 μg pro Liter. Mittlerweile (Juli 2006) wurde vom
Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg sichergestellt,
dass alle Mineralwässer aus Baden-Württemberg mit weniger als 15 μg Uran pro
Liter abgefüllt werden.
Durch Uran werden besonders die Nieren des menschlichen Körpers angegriffen
und beschädigt. Es gilt allerdings als weniger gefährlich als das ebenfalls
enthaltene Radium.
Dennoch lässt es sich in der Realität nicht vermeiden, dass Menschen über ihre
Nahrung Uran zu sich nehmen. Beispielsweise enthält Meerwasser etwa 3,3 μg
Uran pro Liter, deutsche Flüsse und Seen etwa 1 μg bis 3 μg pro Liter und das
Grundwasser in Deutschland kann zwischen 0,4 μg und 2,4 μg pro Liter enthalten.
Als aussagekräftigster Vergleich kann das deutsche Trinkwasser mit durchschnittlich
0,3 μg Uran pro Liter zum deutschen Mineralwasser mit durchschnittlich 2,8 μg pro
Liter hergezogen werden. Der Zusammenhang erhöhter Urangehalte in Mineral-
und Trinkwässern mit der Geologie der Grundwasserspeichergesteine wurde 2009
erstmals bundesweit untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass erhöhte
Urangehalte vorwiegend an Formationen wie Buntsandstein oder Keuper gebunden
sind, die selbst geogen erhöhte Urangehalte aufweisen.
Belastung mit anthropogenen Stoffen
Vor allem Pflanzenschutzmittel und deren Zersetzungsprodukte können
Mineralwasser belasten. Dennoch gibt es in der deutschen Mineral- und
Tafelwasserverordnung keine verbindlichen Grenzwerte für Pestizide und ihre
Metabolite; lediglich die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Anerkennung
und Nutzung von natürlichem Mineralwasser (AVV) enthält Orientierungswerte:
Mehr als 0,05 µg/L Pestizide sollen danach nicht in Mineralwasser enthalten sein.
Die Zeitschrift Ökotest hat im Juli 2011 105 Mineralwässer getestet: In 30 % der
Wässer wurden Pestizidmetabolite gefunden, in 17 Produkten sogar in Mengen über
0,05 µg/L.
Die staatliche Lebensmittelüberwachung entscheidet bei derartigen Funden vom
Menschen verursachter Verunreinigungen im Mineralwasser über das
Weiterbestehen der amtlichen Anerkennung als natürliches Mineralwasser. Bislang
sind für Mineralwasser keine Mechanismen zugelassen, mit denen
Pestizidmetabolite aus dem Wasser entfernt werden dürfen.
Auch künstliche Süßstoffe im Mineralwasser sind Hinweise für Einflüsse
menschlichen Handelns auf Grundwasserschichten, verursacht durch Abwasser.
Künstliche Süßstoffe werden als Zuckerersatzstoffe in Lebensmitteln eingesetzt, mit
der Nahrung aufgenommen und größtenteils unverändert wieder ausgeschieden und
auch in Kläranlagen nicht abgebaut (v.a. Acesulfam). Die Lebensmittelüberwachung
Baden-Württemberg stellte 2010 bei 214 untersuchten in- und ausländischen
Mineralwässern in 27 Proben (12,2 %) Süßstoffnachweise fest (Cyclamat und
Acesulfam). Für künstliche Süßstoffe in Mineralwasser gibt es bislang noch keine
verbindlichen Grenzwerte.
Wasseraufbereitung
Während es bei der Trinkwasseraufbereitung erlaubt ist im Rahmen genehmigter
Verfahren in das Produkt einzugreifen, darf Mineralwasser in seiner ursprünglichen
Zusammensetzung nur eingeschränkt verändert werden. Lediglich Eisen-,
Mangan-, Schwefel- und Arsenverbindungen, sowie Fluorid dürfen entzogen und
Kohlenstoffdioxid (CO ) zugesetzt werden, wodurch im Wasser Kohlensäure
2
(H CO ) gebildet wird, oder CO darf entfernt werden. Auf beide Behandlungen ist
2
3
2
auf dem Etikett hinzuweisen. Die Enteisenung wird bei vielen Mineralwässern
vorgenommen, da sonst mit der Zeit eine Braunfärbung des Wasser eintritt. Dies
kann auch mit Ozon herbeigeführt werden, was aber deklarationspflichtig ist. Die
meisten Mineralwässer weisen am Austrittsort einen nicht annähernd so hohen
Kohlensäure-Gehalt auf wie nach der Flaschenfüllung. Die Kohlensäure dient unter
anderem der Haltbarkeit, da sie durch die Ansäuerung für ein stabiles
antimikrobielles Milieu sorgt. Sie regt zudem die Magentätigkeit an. Das
Mindesthaltbarkeitsdatum sehr kohlensäurearmer Wässer ist oftmals kürzer als
dasjenige von Sprudel- oder Mediumwasser.
Umweltaspekt
Mineralwasser belastet durch Verpackung und Transporte, wie andere Lebensmittel
auch, die Umwelt. Die spezifischen Umweltbelastungen von Mineralwasser wurden
in einer vom Interessenverband der Schweizer Wasserversorger (SVGW) bezahlten
Studie untersucht und mit der Ökobilanz von Trinkwasser aus dem Hahn
verglichen. Gekühltes sprudelndes Mineralwasser in der Einwegflasche hat
demnach eine 3,5-mal so hohe Umweltbelastung (ausgedrückt in
Umweltbelastungspunkten 97 gemäß Methode der ökologischen Knappheit) wie
gekühltes sprudelndes Trinkwasser aus dem Hahn. Wesentliche Aspekte sind dabei
die Verpackung und der Transport. Mehrwegverpackungen sind nur dann
umweltfreundlicher, wenn sie nicht über lange Distanzen transportiert werden
müssen. Bei den Transporten ist neben der Entfernung auch das Transportmittel
(Lkw, Bahn, Schiff) wichtig für eine Beurteilung.
Mineralwasser in PET Flaschen
Mineralwasser bietet den Vorteil gleichbleibender Wasserqualität. Allerdings kann es
in Ausnahmefällen zu einer Verunreinigung beim Abfüllen, beim Transport oder bei
der Lagerung kommen.
Bei der Verwendung von PET-Flaschen kommt es häufig zu einem Eintrag von
Acetaldehyd, das bei der Herstellung der Flaschen entsteht. Der EU-Grenzwert für
Acetaldehyd ist 6000 Mikrogramm pro Kilogramm für Nahrungsmittel und wird in
der Regel nicht annähernd erreicht. Die Mineralwasserhersteller setzen sich selbst
einen Grenzwert von 10 µg/L, der allerdings teilweise deutlich überschritten wird.
Insbesondere Eigenmarken diverser Discounter sind nach einer Studie der Stiftung
Warentest aus dem Jahr 2008 durchschnittlich höher belastet (mit bis zu 30,5
µg/L). Der Grenzwert von 10 µg/L wird als Geschmacksschwelle angesetzt, ab der
sich das Acetaldehyd mit einem fruchtig-aromatischen Geschmack bemerkbar
macht, was als Geschmacksverfälschung angesehen werden kann. Das
Acetaldehyd kann bei der Flaschenherstellung mit geeigneten Blockern neutralisiert
werden, jedoch kommen diese bei Einweg-PET-Flaschen im Gegensatz zu
Mehrwegkunststoffflaschen aus wirtschaftlichen Gründen seltener zum Einsatz.
Quelle: Wikipedia
Herunterladen