Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung („Best

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Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung
(„Best Execution Policy“)
Diese allgemeinen Grundsätze der Auftragsausführung sind ein integraler
Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen der MainFirst Group („MFG“)
und werden jedem Kunden vor dem ersten Auftrag zur Verfügung gestellt.
MFG wendet die folgenden Prinzipien der Auftragsausführung für jede
Kundentransaktion an, es sei denn der Kunde gibt spezielle Anweisungen bezüglich
der Ausführung. Gibt der Kunde spezielle Anweisungen, so akzeptiert er, dass MFG
nicht gezwungen ist, den Auftrag unter Beachtung dieser Grundsätze der
Auftragsausführung durchzuführen. MFG wird nicht in jedem Einzelfall separat darauf
hinweisen.
Auf Anfrage kann MFG den Kunden den Nachweis erbringen, dass ihre Aufträge
nach den festgelegten Prinzipien ausgeführt wurden. Die Grundsätze der
Auftragsausführung werden mindestens einmal jährlich überprüft.
1. Allgemeine Bedingungen bezüglich der Ausführung von Kundenaufträgen
durch MainFirst Group
MFG führt Kundenaufträge (Secondary Brokerage und Agency Business) lediglich
im Bereich Aktien und Zertifikate aus. Die Auftragsausführung findet in regulierten
Märkten und durch multilaterale Handelssysteme statt. MFG führt Eigenhandel nur in
sehr beschränktem Umfang durch. Diese Handelsart wird hauptsächlich verwendet,
um aus strategischen Erwägungen heraus Kundenpositionen zu schließen.
Zu Beginn einer Geschäftsbeziehung verhandelt MFG mit dem Kunden einen festen
Kommissionssatz, der für alle Geschäftstransaktionen, ganz gleich an welchem
Handelsplatz, gilt. Der Kommissionssatz kann in beiderseitigem Einvernehmen von
Zeit zu Zeit geändert werden.
2. Kunden von MainFirst Group und die Ausführungskriterien aus Sicht dieser
Kunden
Kunden von MFG sind ausschließlich geeignete Gegenparteien oder professionelle
Kunden. Die Klassifizierung wird jedem Kunden vor Beginn der Geschäftsbeziehung
mitgeteilt. Diese Klassifizierung wird nur dann überprüft, wenn MFG Beweise
vorliegen, dass eine andere Klassifizierung geeigneter wäre. Obwohl die Einhaltung
der Grundsätze der Auftragsausführung bei geeigneten Gegenparteien gesetzlich
nicht vorgeschrieben ist, wird MFG sie trotzdem bei solchen Kunden anwenden.
Die fünf wichtigsten Ausführungskriterien von MFG sind:
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Preis des Finanzinstruments
Wahrscheinlichkeit der Ausführung
Rechtzeitigkeit der Ausführung
Abrechnung des Kundenauftrags
Ausführungskosten
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Sofern bei der Ausführung eines Kundenauftrags bestimmte Umstände eintreten,
wird MFG nach freiem Ermessen entscheiden, dass es wichtigere als die oben
genannten Faktoren gibt, um das bestmögliche Ausführungsergebnis im Rahmen
dieser Richtlinie zu erzielen. Die Grundsätze der Auftragsausführung und die oben
genannten Kriterien werden mindestens einmal jährlich überprüft. Sollten sich die
Kriterien hinsichtlich der Zusammensetzung oder Wichtigkeit ändern, werden alle
Kunden rechtzeitig informiert.
3. Börsenplätze und Handelssysteme MainFirst Group
MFG verwendet solche Börsenplätze oder Liquiditätsquellen innerhalb der
Ausführungsrichtlinie, die konsistent das bestmögliche Ergebnis für die Ausführung
von Kundentransaktionen liefern. MFG kann die folgenden verschiedenen
Börsenplätze und Handelssysteme bei der Orderausführung von Kundenaufträgen
verwenden:
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MiFID-regulierte Handelsplätze
Plattformen, die einen Status als multilaterales Handelssystem nach MiFID
haben
Systematische Internalisierer
Nicht-EU Entitäten, die eine ähnliche Funktion wie alle oben genannten
erfüllen
MFG behält sich das Recht vor, den Kundenauftrag nicht selbst auszuführen,
sondern ihn an einen anderen Händler (Ausführungspartner) weiterzuleiten, um
sicherzustellen, dass der Auftrag nach diesen Grundsätzen der Auftragsausführung
getätig wird. In diesem Fall wird der Kundenauftrag nach den
Ausführungsgrundsätzen des Ausführungspartners getätigt.
Unsere Ausführungspartner werden nach festgelegten Kriterien ausgewählt. Die
Auswahl ist beschränkt auf solche Partner, die die Kundenanforderungen erfüllen
und die die Grundsätze der Auftragsausführung umsetzen können. Die Auswahl der
Ausführungspartner wird regelmäßig überwacht und einmal jährlich geprüft.
Die Kunden können Anweisungen bezüglich des Handelsplatzes für ihre Aufträge
geben.
4. Bewertung des Handelsplatzes, der Kundeninteressen und der Auftragsart
Wenn der Kunde und MFG sich auf einen festen Preis für einen bestimmten Auftrag
einigen (Festpreisgeschäft), bedeutet es, dass ein Kaufvertrag geschlossen wurde
und folglich erhält MFG die Finanzprodukte als Käufer oder stellt sie als Verkäufer
zur Verfügung. MFG berechnet dem Kunden den vereinbarten Preis, wobei die
Ausführungskriterien nur beschränkt Anwendung finden. Prinzipiell werden
Festpreisgeschäfte nur auf Kundenanweisung ausgeführt; MFG ist nicht verpflichtet
eine Festpreistransaktion abzuschließen.
5. MainFirst Group Grundsätze der Auftragsausführung - Best Execution Diese Richtlinie wird Ihnen als professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei zur
Verfügung gestellt.
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MFG wird alles Nötige unternehmen, um die bestmögliche Ausführung Ihrer Aufträge
zu erreichen. D.h. wir haben Richtlinien und Verfahren in Kraft, die das bestmögliche
Ausführungsergebnis gewährleisten sollen, in Abhängigkeit von und unter
Berücksichtigung der Art des Auftrags und Ihrer festgesetzten Prioritäten für
Ausführung und Handelsplatz. Dabei versuchen wir, die nach unserem Ermessen
beste Balance von gelegentlich konkurrierenden Faktoren herzustellen.
Wir werden eine Reihe verschiedener Faktoren berücksichtigen, wie in Absatz 2
erwähnt, die den Preis aber auch andere Faktoren beinhalten, wie z.B. die
Notwendigkeit der termingerechten Ausführung, die Liquidität des Marktes (was es
schwierig machen könnte, einen Auftrag auszuführen), die Größe des Auftrags, die
Kosten des Auftrags und die Art der Finanztransaktion sowie auch, ob die
Transaktion in einem regulierten Markt, einer multilateralen Handelsplattform („MTF“)
oder durch einen externen Makler durchgeführt wurde.
MFG hat die Pflicht der Ausführung Ihrer Aufträge zum bestmöglichen Preis.
Wir betrachten einen Auftrag als erteilt, wenn uns eine Ausführungsanweisung
gegeben wurde, die vertragliche Verpflichtungen oder Kommissionsverpflichtungen
für Sie zur Folge hat.
In den Absätzen 2 und 3 haben wir Informationen über unsere Auswahl der
Handelsplätze bereitgestellt, an denen wir Ihren Auftrag ausführen könnten. Wir
haben außerdem die Handelsplätze identifiziert, an denen wir regelmäßig versuchen
werden Ihre Orders auszuführen und von denen wir glauben, dass sie die besten
Aussichten für die Ausführung zum bestmöglichen Preis gewährleisten.
Sie haben Ihr Einverständnis zur Ausführung von Aufträgen außerhalb von
regulierten Märkten oder MTF gegeben.
MFG ist autorisiert von den oben genannten Vorschriften abzuweichen, um den
Auftrag über das Eigenhandelskonto abzuwickeln, zu einem Preis, der nicht
schlechter ist, als der Preis, den der Kunde bei Einhaltung der oben genannten
Ausführungskriterien erhalten würde.
Insofern Sie MFG spezielle Instruktionen in Bezug auf Ihren Auftrag oder Aspekte
Ihres Auftrags inklusive der Auswahl eines bestimmten Handelsplatzes erteilen, so
wird die Ausführung gemäß den Instruktionen durch MFG automatisch dahingehend
angesehen, dass MFG alles Nötige für das bestmögliche Ergebnis für diesen Auftrag
oder für Aspekte dieses Auftrags getan hat.
Sollte es erforderlich sein, dass Ihr Auftrag in einer bestimmten Weise ausgeführt
wird und nicht unter Befolgung dieser Richtlinie, sind Sie angehalten, uns bei
Auftragserteilung die gewünschten Kriterien zu nennen. Wenn die speziellen
Instruktionen nicht konkret genug sind, werden wir alle nicht spezifizierten
Komponenten in Anlehnung and diese Richtlinie erzgänzen.
Unsere Grundsätze der für Sie bestmöglichen Auftragsausführung werden
angewendet, um gleiche Prozesse und Standards für alle Handelsplätze und –
systeme in allen Märkten und für die verschiedenen Finanzinstrumente zu erreichen.
Nichtsdestotrotz bedeuten die Vielfalt in diesen Märkten und Instrumenten und Ihre
verschiedenartigen Aufträge, dass verschiedene Faktoren berücksichtigt werden
müssen,
um
die
Zusammenstellung
unserer
Ausführungsrichtlinie
im
Zusammenhang mit den verschiedenen Finanzinstrumenten und Märkten
festzulegen.
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Falls MFG einen Auftrag anhand einer expliziten Kundenanweisung ausführt und
sofern diese Anweisung befolgt wird, gilt die Verpflichtung zur bestmöglichen
Auftragsausführung als erfüllt.
6. Auftragsabwicklung
MFG muss Kundenaufträge unverzüglich und folgerichtig ausführen, es sei denn, die
Eigenheiten des Auftrags oder vorherrschende Marktumstände gestalten dies
unmöglich oder das Kundeninteresse verlangt es anderweitig.
Aufträge, die außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von MFG eingehen, werden
nach der Wiederaufnahme des Handels berücksichtigt. MFG nimmt nicht an
bilateralen Geschäften teil (bekannt als “over-the-counter“).
7. Überprüfung der Best Execution Policy
MFG prüft die in dieser Richtlinie genannte Auswahl der genutzten Handelsplätze
und –systeme mindestens einmal jährlich. Außerdem wird geprüft, ob es merkliche
Änderungen innerhalb der Marktstruktur gibt. Der Kunde wird über jegliche
Änderungen der Handelsplätze informiert.
8. Genehmigungsverfahren für Broker und Makler
MFG wendet bestimmte Kriterien für die Auswahl Ihrer Broker und Makler an. Bevor
ein Börsenmakler zur Liste der Kontrahenten hinzugefügt wird, wird folgendes
bewertet:
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Konkurrenzfähigkeit der Provisionsgebühren und Spreads,
Schnelligkeit der Auführung,
Historie der Auftragsausführung,
Clearing- und Abwicklungsfähigkeiten,
Qualität des Service,
Bereitschaft Kapital einzusetzen,
Zugang zu Neuemissionen,
Zugang zu Märkten und
Wahrgenommene Kreditwürdigkeit, Ruf und finanzielle Stabilität.
Die Auswahl unserer Partner wird regelmäßig überwacht und wird mindestens einmal
jährlich überarbeitet.
Diese Richtlinie muss in jeder Tochtergesellschaft der MainFirst Group Anwendung
finden.
Zürich, im März 2013
MainFirst Holding AG
- Der Verwaltungsrat -
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