Wohin mit toten Tieren?

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Wohin mit toten Tieren?
Grundsätzlich unterliegen sowohl tote Nutztiere als auch die kleinen Haus- und Heimtiere den
Bestimmungen des Tierkörperbeseitigungsgesetzes.
Rinder, Pferde, Schweine, Schafe und Ziegen
Tote Nutztiere sind immer in der zuständigen Tierkörperbeseitigungsanlage zu entsorgen:
Verendungen sind der
SARIA Bio Industries
Tel.: 03994/ 209612 (Mo – Fr bis 16.00 Uhr oder)
03994/ 209613 (Anrufbeantworter)
03994/ 209630 (Anrufbeantworter)
Fax: 03994/ 209620
unverzüglich anzuzeigen. Dabei sind unbedingt folgende Angaben mitzuteilen: Name und
Anschrift sowie Kundennummer des Tierhalters, Anzahl der Tiere, Abholungsort und
Telefonnummer der Kontaktperson.
Hunde, Katzen, kleine Heimtiere
Grundsätzlich sind auch Kleintierkadaver über die Firma SARIA zu beseitigen, das Gesetz lässt
jedoch einige Ausnahmen zu:
Für einzelne Tierkörper von Hunden und Katzen oder Tieren vergleichbarer Größe dürfen auf
eigenem Gelände, sofern dies nicht in Wasserschutzgebieten oder in unmittelbarer Nähe
öffentlicher Wege und Plätze liegt, vergraben werden. Die Tierkörper müssen so vergraben
werden, dass sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 cm starken Erdschicht, gemessen
vom Rand der Grube an, bedeckt sind.
Wer diese Möglichkeit nicht besitzt, sein Haustier aber dennoch nicht in der
Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgen möchte, kann sich auch an den Kleintierfriedhof in
Pampow wenden:
Kleintierfriedhof Pampow
19075 Pampow bei Schwerin
Büro: Friedensstr. 10
Tel.: 03865/ 78 77 03
Fax: 03865/ 78 76 99.
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