Obergericht des Kantons Zürich, Umbau und Erweiterung 2012

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Hochbauamt
Obergericht des Kantons Zürich
Umbau und Erweiterung
Einweihungsdokumentation
Obergericht des Kantons Zürich
Umbau und Erweiterung
Einweihungsdokumentation
Zürich, 9. Juni 2012
Übersicht
200 m
Übersichtsplan M 1 : 10 000
Impressum
Inhalt, Gestaltung, Layout:
Hans-Claus Frei, Baubereich 3
Sascha Schurtenberger, Stab
Baudirektion Kanton Zürich, Hochbauamt
Redaktion:
Katharina Ingrid Weber
Baudirektion Kanton Zürich, Kommunikation
Fotografie:
Mark Röthlisberger, Stab
Baudirektion Kanton Zürich, Hochbauamt
Reproduktionsbewilligung Übersichtsplan:
Amt für Raumentwicklung, ZH 2012.005
Druck:
Alinéa AG, Wetzikon
Auflage:
1100 Exemplare
Herausgeberin:
© 2012 Baudirektion Kanton Zürich
Hochbauamt
Inhalt
Ein Ort von Gewicht und Ausstrahlung
Regierungsrat Markus Kägi
Baudirektion Kanton Zürich
4
Würdiges Umfeld für gewichtige Entscheide
Dr. Heinrich Andreas Müller
Obergerichtspräsident
6
Es ist angerichtet –
Rezept für eine erfolgreiche Projektabwicklung
David Vogt
Abteilungsleiter, Hochbauamt
10
Archäologische Untersuchung Dr. des. phil. Annamaria Matter
Leiterin Mittelalter/Neuzeit, Amt für Raumentwicklung
14
Denkmalpflegerische Bedeutung
Urs Baur
Leiter praktische Denkmalpflege, Amt für Städtebau der Stadt Zürich
14
Ein künstlerischer Dreiklang
Tanja Scartazzini
Fachprojektleiterin Kunst am Bau, Hochbauamt
Urs Fanger
Kunst- und Kulturbeauftragter Zürcher Hochschule der Künste, ZHdK
16
Sicherheit und Transparenz
Dieter Felber, Andrea Schweizer
felber widmer kim architekten ag, Aarau
18
Pläne20
Am Bau Beteiligte
32
Chronologie34
Kennwerte36
Ein Ort von Gewicht und Ausstrahlung
Mit der Erweiterung und dem Umbau des Zürcher
Obergerichts ist eines der grösseren und anspruchsvoll­
sten Bauprojekte des Kantons Zürich abgeschlossen
worden. Es war ein langer Weg, der zum heutigen Zustand führte, zumal schon die Standortfrage lebhaft
erörtert wurde. Die würdige Institution an i­hrem würdigen Ort zu belassen, dafür sprach die lange Geschichte, in der sich Ort und Institution gegenseitig
ge­adelt hatten. Aber vor dieser Geschichte – wie
sich gerade auch bei den Umbaumassnahmen deutlich zeigte – lag eine andere. Nicht immer wurde
­ inter diesen Mauern gerichtet. Einst hiess es hier «ora
h
et labora», und danach, als die Barfüssermönche
­gegangen waren, kamen die leichte Muse, das Theatervolk und das schaulustige Publikum. G
­ eblieben ­
ist nur das Letztere.
Es ist vor allem die bauliche Substanz, in der sich die
Vergangenheit Präsenz verschafft. Noch immer
ist da der Kreuzgang, und er definiert auch heute die
Anordnung der Gebäudeteile. Er hält uns dazu an,
das Wesen eines Gerichts im Lichte des «Konvents»
zu erfassen, eines friedvollen Orts der Zusammenkunft, des Beratens und Verhandelns. Die Ausgangslage wäre eine andere, hätte sich hier einst ein
­Gefängnis oder gar ein Richtplatz befunden. Unabhängig davon, wie viel von den Klostermauern
­tatsächlich ­übrig geblieben ist, ist ihre Schutzfunktion
nach wie vor spürbar. Das Gericht gibt sich als geschützten Ort zu erkennen, wo sich die Parteien treffen, wo Ausgleich geschaffen und auf den Rechtsfrieden hingearbeitet wird.
Was dem Gebäude in seiner aktuellen Erscheinungsform aber fehlt, ist die Introvertiertheit eines Klos­
ters. Daran ändern auch die Sicherheitsvorrichtungen
nichts, mit denen heutzutage bedauerlicherweise
alle exponierten staatlichen Einrichtungen vor Übergriffen geschützt werden müssen. Das Gericht ist
ein öffentlicher Ort, es repräsentiert die Öffentlichkeit
4
des Rechtswesens und der dritten Gewalt. Ein Gebäude, das diese Repräsentationsfunktion wahrnimmt, kann frei von Pathos, also sachlich und funktional, gestaltet sein, aber unsichtbar machen
sollte es sich nicht. Im Herzen der Kantonshauptstadt
hat das Obergericht seinen angemessenen Standort,
und dort soll es auch Präsenz zeigen.
Durch seine Erweiterung und den Umbau der bestehenden Gebäude hat das Obergericht an Präsenz
­gewonnen. Am Rande der Altstadt gelegen und selbst
daran beteiligt, die Vergangenheit sichtbar zu machen, gibt es sich ganz klar als Gebäudekomplex zu
erkennen, der auf die Bedürfnisse eines modernen
Gerichtsbetriebs zugeschnitten ist. Es sind Gebäude
mit Ausstrahlung, zu Recht, denn mit den 12 000
Fällen, die hier jährlich behandelt werden, sind sie Sitz
des grössten Kantonsgerichts der Schweiz. Sie
­schaffen einen Ort von Gewicht, und dem wurde nicht
zuletzt durch die Materialwahl Rechnung getragen.
Da ist der Zürcher Sandstein, der schon zum Bau des
Klosters verwendet wurde, und ohne verschwenderisch zu wirken, zeigen das Nussbaumholz der Böden,
Wände und Möbel, die grünen Seiden­tapeten, die
goldfarbenen Leuchter und die Kunst am Bau unmiss­
verständlich, dass die Würde des Gerichts kein inhaltsleerer oder obsoleter Begriff ist.
Mit der Erweiterung und dem Umbau des Ober­
gerichts ist dem Kanton Zürich ein grosser Wurf gelungen, und in organisatorischer Hinsicht war es
ein echtes Pilotprojekt. Dank einem konsequenten
Projektcontrolling gelang es uns, die Termin- und
­Kostenvorgaben einzuhalten. Für die Baudirektion
gehört dieser optimierten Art des Controllings die
Zukunft.
Regierungsrat Markus Kägi
Baudirektion Kanton Zürich
Würdiges Umfeld für gewichtige Entscheide
Das Zürcher Obergericht besteht seit dem Jahre 1831.
Damals hatte es neun Mitglieder. Seine Sitzungen
hielt es bis 1839 im Festsaal des Ratshauses am Limmatquai ab, und seine Kanzlei befand sich zusammen mit der Wohnung des Obergerichtsschreibers
im Hinteramt, nahe der Augustinerkirche. Das war
­indessen eine unbefriedigende Situation.
In den 1830er-Jahren wurde daher im Gelände des
ehemaligen Barfüsserklosters am Hirschengraben für
das Obergericht ein zunächst zweigeschossiges
neues «Gerichtshaus» gebaut. So konnte das Obergericht im Jahre 1839 erstmals in eigenen Gerichts­
sälen tagen. Dieses «Gerichtshaus» aus dem Jahre
1839 ist nun nach dem soeben verwirklichten
Projekt der Aarauer felber widmer kim architekten
ag (Architekten Dieter Felber und Andrea Schweizer)
zum eigentlichen Gerichtssaalbau geworden. Es ist
derjenige Teil unseres Gebäudes, der für das Publikum
zugänglich ist. In diesem Gebäudeteil stehen dem
Obergericht heute vier repräsentative Gerichtssäle zur
Verfügung, die modernsten Ansprüchen g
­ enügen.
Das von den Aarauer Architekten verwirk­lichte Projekt
erfüllt aber auch zwingende Sicherheitsanforderungen der heutigen Zeit: die konsequente Trennung
zwischen dem für das Publikum zugänglichen Verhandlungstrakt und den Büros der Gerichtsangehörigen einerseits sowie die direkte Überführung von
in Haft befindlichen Angeklagten in die Gerichtssäle
andererseits.
Das Obergericht hat, seit es das Areal des ehemaligen
Barfüsserklosters bezog, dieses stets mit andern
­Nutzern teilen müssen, nämlich bis 1874 mit dem Casino, bis 1891 mit dem Aktientheater, bis in die
1920er-Jahre mit der kantonalen Verwaltung und
schliesslich von 1862 bis 2002 mit der Staatskellerei.
Erst der Auszug der Staatskellerei im Jahre 2002
machte den Weg für unseren Um- und Erweiterungsbau frei.
6
Heute zählt das Obergericht 39 Oberrichterinnen und
Oberrichter und, zusammen mit dem im Haus Lindenegg untergebrachten Notariatsinspektorat, rund 250
weitere Mitarbeitende. Es ist nun in seinem umgebauten und erweiterten Haus so untergebracht, wie
das der Bedeutung der Institution entspricht: Das
Zürcher Obergericht ist nicht nur das grösste Oberge­
richt der Schweiz, sondern gleichzeitig auch eine
der wichtigsten Behörden des Kantons Zürich überhaupt. Auch der heute viel gepriesene schlanke
Staat darf jene Institutionen, welche im Kernbereich
der staatlichen Aufgaben tätig sind, nicht verstecken, sondern muss sie im Gegenteil offen zeigen,
wenn er sich nicht selber aufgeben will.
Das tut der Kanton Zürich nun mit dem neuen
­«alten» Obergericht. Die heute 181-jährige Institution
bleibt – wie seit ihrer Gründung – im Herzen unserer Hauptstadt angesiedelt. Hier ist sie leicht erreichbar, denn auch für das rechtsuchende Publikum ist
das Obergericht eine äusserst wichtige Institution:
Ent­scheide, die vom Gericht getroffen und hier eröffnet werden, können ein Leben verändern.
Ein Gerichtsverfahren darf sich daher nicht irgendwo
abspielen, sondern erfordert ein angemessenes,
ein würdiges Umfeld. Eine frühere Generation hat vor
ziemlich genau 100 Jahren mit der Errichtung des
Bezirksgerichts Zürich bzw. des Bezirksgebäudes Zürich ein Beispiel für einen Gerichtsbau gegeben,
von dem sich noch heute in hohem Masse sagen lässt,
dass er einerseits Würde ausstrahlt und andererseits
zweckmässig ist. Ich bin überzeugt, dass unserer Generation das Gleiche mit dem neuen Obergericht
­gelungen ist und dass unser neues Obergericht über
das 21. Jahrhundert hinaus ein Beispiel für einen
würdigen und zweckmässigen Gerichtsbau sein wird.
Dr. Heinrich Andreas Müller
Obergerichtspräsident
Es ist angerichtet –
Rezept für eine erfolgreiche Projektabwicklung
Das Obergericht des Kantons Zürich beauftragte das
Hochbauamt im Jahr 2004 mit der Planung des
­Umbaus und der Erweiterung seiner Liegenschaft am
Hirschengraben, am Rand der Zürcher Altstadt. Erklärte Ziele waren die Optimierung des Gerichtsbetriebs
und der Organisationsabläufe. Dies sollte insbesondere durch die Rückführung diverser Aussenstellen erreicht werden, wofür erhebliche Mehrflächen auf
engstem Raum einzuplanen waren.
Vor diesem städtebaulich und historisch hoch anspruchsvollen Hintergrund und den öffentlich kontrovers geführten Diskussionen über die Eignung dieses
Ortes als Standort des grössten kantonalen Gerichtes
der Schweiz schien es für die im vom Hochbauamt
­ausgeschriebenen Architekturwettbewerb wettstreitenden Architekturbüros eine beinahe unlösbare
­Aufgabe, ein ideales oder zumindest optimales Projekt
vorzuschlagen. Von den 156 Teams, die an den
Start gingen, kam lediglich knapp die Hälfte ans Ziel
und gab ihre Vorstellung einer angemessenen und
klugen Erweiterung zur Beurteilung ab. Erst die Überarbeitung der drei bestrangierten Projekte führte zu
­einer überzeugenden Lösung. Im April 2005 empfahl
die Jury das Projekt «Millefeuille» des Architektur­
büros felber widmer kim zur Weiterbearbeitung bzw.
Realisierung. Überzeugt hatte der Vorschlag, die
­bestehenden Bauten mit einem formal selbstbewussten,
aber dennoch ruhig gestalteten, winkelförmigen
­Anbau gegen die Untere Zäune und die Obmannamts­
gasse zu komplettieren.
Die Erwartungen, die damals an dieses Projekt gestellt
worden waren, haben sich mit seiner Umsetzung
e­ rfüllt. Es zeigt sich, dass nicht nur die Architekten, sondern auch die Jury mit sorgfältiger Weitsicht gehan­delt hat. Das neu geschaffene Ensemble fügt sich durch
die geschickte Abstufung der Gebäudehöhen und
die zurückhaltende, aber sensible Fassadengestaltung
städtebaulich und architektonisch gut in seine Um­
gebung ein. Die bestehenden Bauten wurden weitestgehend erhalten und werden den hohen Anforde­
rungen der Denkmalpflege, des Städtebaus sowie den
funktionalen Ansprüchen des Obergerichts gerecht.
Auch ­innenräumlich profitieren die Alt- und Neubauteile gleichermassen von ihrer in ihrer Entstehungs­zeit ­verwurzelten Gestalt und tragen zur ausserordentlich angeregten und spezifischen Atmosphäre bei.
Die Architektur erlangt sowohl durch die massgeschneiderte Signaletik als auch durch die künstle-
10
rischen Interventionen geradezu idealtypische Ergänzungen. Ausgewählte Innen- und Aussenräume h
­ aben
eine eigene Identität erhalten und wurden i­ndividuell
ausgezeichnet. Für beide Themen hatte das Hochbauamt wiederum Wettbewerbe durchgeführt und eine
hoch qualifizierte und umsichtige Jury zusammengestellt.
Die Auswahl eines hinsichtlich der städtebaulichen,
baukünstlerischen, funktionalen und wirtschaftlichen
Aspekte optimalen Projekts ist zusammen mit der
Wahl der geeigneten Planungspartner zweifellos eine
wesentliche Voraussetzung für den Erfolg eines
­Bauvorhabens. Bis zur Erreichung der Projektziele ist
aber jeweils ein langer Weg zu gehen. Am Beispiel
des Obergerichts lässt sich bestens die Bedeutung einer
konsequenten Projektsteuerung als eines wesentlichen Teils eines zeitgemässen und vorausschauenden
Projekt­managements aufzeigen. Das Hochbauamt
hat mit ­internen und externen Fachleuten nicht nur den
­Controlling-Prozess präzise definiert, sondern auch
ein systematisches und standardisiertes Reporting aufgebaut, welches ausgehend vom Projektleiter über
die gesamte Linienorganisation bis hin zum Baudirektor quartalsweise eine Ist /Soll-Analyse vornahm
und ­allfällig notwendige Korrekturmassnahmen aufzeigte. Ein nicht zu unterschätzender Erfolgsfaktor
war die ausgezeichnete und konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem Obergericht und dem Hochbauamt. Auf Basis eines klaren und gelebten Rollenverständnisses sowie gegenseitigen Respekts wurden die
erheblichen Herausforderungen gemeinsam gemeistert
und auch die Verantwortung gemeinsam getragen.
Sofern es für die erfolgreiche Abwicklung von Bauprojekten überhaupt ein allgemein gültiges Rezept
geben kann, so würde dies in etwa wie folgt lauten:
Man lege viel Sorgfalt in die Auswahl von qualifizierten und engagierten Architekten, Fachplanern,
Küns­tlern und Unternehmern, welche den gemeinsamen Willen und die Kompetenz mitbringen, ein sorgfältig und klar definiertes Ziel zu erreichen, gebe
eine kultivierte B
­ auherrschaft hinzu und begleite das
Ganze mit ausgewiesener Baufach- und Projekt­
managementkom­petenz…
…und fertig ist das Gericht!
David Vogt
Abteilungsleiter, Hochbauamt
Archäologische Untersuchung Denkmalpflegerische Bedeutung
Kloster- und Theatergeschichte aus dem Boden
Zwischen 2008 und 2011 konnte die Kantonsarchäologie Zürich den Untergrund und die Bauten beim
Obergericht untersuchen. Neben der mittelalterlichen
Stadtmauer aus dem 13. Jahrhundert und e­ iner
­älteren Wallanlage dokumentierte sie Reste des um
1240 gegründeten Barfüsserklosters und des e­ rs­ten Zürcher Stadttheaters.
Zum Kloster gehörte eine 45 Meter lange und 21 Meter breite, dreischiffige Basilika. Von ihr liessen sich
das Nordfundament, zwei Pfeiler und Reste des Lettners – der Schranke zwischen Chor und Kirchenraum – nachweisen. Im Mittelschiff der Kirche fand
man fünf mittelalterliche, nach Osten ausgerichtete
Gräber, in denen die Verstorbenen in Gebetshaltung
mit überkreuzten Armen bestattet worden waren.
Die Bauuntersuchung am aufgehenden Mauerwerk
förderte Teile der östlichen Chorwand der Kloster­
kirche mit Rundbogenfenstern zutage. Die Kirche
diente nach der Aufhebung des Klosters im Refor­
mationsjahr 1524 dem Obmannamt als Korn­speicher.
1832 kaufte eine Aktiengesellschaft die ehemalige
Klosterkirche und richtete darin 1833/34 das erste
Zürcher Stadttheater ein. Der Einbau des Theaters
störte mehrere Bestattungen. In der Nacht vom 1. auf
den 2. Januar 1890 brannte das Theater vollständig
aus. Dessen Zentralheizung, die warme Luft durch ein
System von Kanälen in den Zuschauerraum leitete,
konnte archäologisch untersucht werden.
­Eisenbleche der Heizanlage, verkohlte Lampenfassungen der Gasbeleuchtung aus der Mitte des
19. Jahrhunderts und Stoffreste von Vorhängen blieben als Zeugen des Theaterbrands erhalten.
Dr. des. phil. Annamaria Matter
Leiterin Mittelalter/Neuzeit
Amt für Raumentwicklung
14
Das moderne Obergericht im alten Barfüsser­
kloster
Das Obergericht des Kantons Zürich befindet sich auf
dem Areal des ehemaligen Barfüsserklosters, von
dem Teile in den bestehenden Gerichtsgebäuden erhalten sind.
Die wichtigsten Einzelbauten sind: der alte Konventtrakt am Hirschengraben 15, von 1824 bis 1840 zum
klassizistischen Verwaltungsgebäude umgebaut;
das ehemalige Casino am Hirschengraben 13, 1807
als Vergnügungslokal errichtet und 1873/74 für
das Ober- und Schwurgericht aufgestockt; die Kloster­
kirche entlang der Unteren Zäune, 1833/34 zum
Aktien­theater umgebaut und nach dessen Brand ab­
ge­tragen und durch eine provisorische Baute ersetzt;
die Obmannamtsgasse 2, 1829 bis 1837 für das Oberund Kriminalgericht erbaut.
Im Zentrum der Anlage sind grössere Teile des Kreuzgangs erhalten, der in den Masswerken mit einer
Vielfalt unterschiedlicher Formen aufwendig ausgestattet wurde und so zu den bedeutendsten Denk­
mälern des 14. Jahrhunderts in Zürich zählt.
In Erweiterung zum Kreuzgang wurden bei den archäologischen Untersuchungen die Masswerköffnungen
vom Kreuzgang zum Kapitelsaal freigelegt. Ein Zwillingsbogen bleibt nun als Teil des erweiterten Kreuzgangs sichtbar, der, von Trinkstube und Büros entledigt,
wieder offen zum Hof hin dasteht.
Nachdem die ebenfalls neu entdeckten Chorfenster
der Kirche durch den Innenausbau wieder überdeckt
worden sind, bleibt der Kreuzgang das markanteste
Zeugnis des alten Barfüsserklosters im Obergericht.
Urs Baur
Leiter praktische Denkmalpflege
Amt für Städtebau der Stadt Zürich
Ein künstlerischer Dreiklang
Die Kunstwerke im neuen Obergericht akzentuieren
die der Architektur sowie dem Gericht zugeschriebenen Attribute wie «Würde» und «Erhabenheit».
Eine Fachjury unter der Leitung des ehemaligen
­Kantonsbaumeisters, der Vertreter des Hochbauamts
und des Obergerichts, Architekten sowie die Kunstsachverständigen Urs Fanger (Kunst- und Kulturbeauftragter ZHdK) und Bice Curiger (Kuratorin Kunsthaus Zürich) angehörten, entschied sich für zwei hoch­
karätige künstlerische Eingriffe von Daniel Robert
Hunziker (Zürich) und Heimo Zobernig (Wien). Durch
die zusätzliche Platzierung einer wirkmächtigen
Bronzeskulptur von Hans Josephsohn (Zürich) ergänzt
das Obergericht das Ensemble von Kunst- und
Schauspielhaus sowie Grossmünster zu einem städte­
baulichen Dreiklang mit einer starken kulturellen
Ausstrahlung.
Daniel Robert Hunziker
Daniel Robert Hunziker hat einige Semester Architektur studiert. Er transformiert die zweckorientierte
Tektonik der Baukunst in eigenständige künstlerische
Rauminstallationen, die eine Veränderung und
­Neuinterpretation von räumlicher und sinnlicher Wahr­
nehmung evozieren.
Hunziker geht von den bestehenden Inschriften des
Obergerichts über den beiden Eingängen aus, die
als vergoldeter Schriftzug appliziert oder eingekerbt
sind. Zudem lässt er sich vom «Hammurabi-Codex»
inspirieren, der ältesten vollständigen Gesetzessammlung der Welt, und übernimmt von dort das Formen­
repertoire der Keilschrift. Von der Aussenbeschriftung
in das Gebäudeinnere transportiert, werden diese
abstrakt-geometrischen Formen mit ­filigranen Messingstäben neu interpretiert. Sie e­ rscheinen so als
Kerben («etwas auf dem Kerbholz haben») oder als
Relief aufliegend auf der Fläche.
Sie sind unaufdringlich und gleichzeitig faszinierend
und bewirken eine räumliche Verschmelzung von
­Architektur und Kunst.
Heimo Zobernig
Heimo Zobernig arbeitet im Spannungsfeld von Mini­
malismus und Konzeptkunst. Ihm wird häufig auch
mental eine Nähe zu den Zürcher Konkreten nachgesagt. Triviale Materialien wie Pressholzplatten,
­Kartonrohre oder Styropor formt er zu abstrakten
Kunstwerken. Seine Interventionen untergraben
in subtiler Form etablierte Sichtweisen und lassen
Unvorher­gesehenes aufscheinen. Er zählt zu den
Schlüssel­figuren der internationalen Kunstszene.
16
In den Gerichtssälen konzentriert er sich ausschliesslich auf deren Rückwände und bespielt diese mit
einem Relief. Das Wort «Recht» in einer Groteskschrift
wird zweimal horizontal durchschnitten. Die drei
­daraus resultierenden Schriftfragmente sind reliefartig auf die Wände appliziert. Dem lapidaren konzep­
tuellen Eingriff entspricht die Materialisierung in Holzspanplatten, die in der Farbigkeit der Rückwand
übermalt sind, sodass sie sich weder in der Materialität noch farblich von der Umgebung absetzen.
Zobernig strebt eine konstitutive Verbindung an zwischen dem Wesen der Institution, dem «Recht»,
und der Architektur. Die Schrift erscheint als abstraktes
Ornament, doch lassen sich die Einzelteile assoziativ
zu einem Ganzen verbinden. Das Kunstwerk fasziniert
durch seine Einfachheit und Radikalität, seinen Be­zug zum Gericht und die Herausforderung, über Inhalt
und Sinn dieser abstrakten Formensprache nachzudenken.
Hans Josephsohn
Hans Josephsohn stammt aus Königsberg und lebt seit
1938 in Zürich. Er hat eine bewegte und bewegende
Lebensgeschichte, und sein Werk zählt neben jenem
von Alberto Giacometti zu den bedeutendsten plas­
tischen Arbeiten der neueren Kunst. Seine Reliefs und
Skulpturen sind in ihrer Kompromisslosigkeit ein­
malig. Der Künstler hat in einer atypischen Ausschliesslichkeit die menschliche Figur ins Zentrum ­seines
Schaffens gesetzt. Es sind mächtige Volumen von Stehenden, Sitzenden, Liegenden als frei stehende
­Plastiken oder als Reliefs mit splitterigen, ­rissigen, gefurchten Oberflächen. Der stärkste Ausdruck findet
sich in seinen archaisch-amorphen Köpfen. Sie sind
die Ikonen seines Werks – geheimnisvolle und ausdrucksstarke «Brocken».
Hans Josephsohns Skulpturen faszinieren durch ihren
Wandel des Ausdrucks, ihre Unfassbarkeit in der
­Zuordnung und ihre Aura der Verrätselung menschlichen Seins. Gerade in einem Gerichtsgebäude, in
dem der Mensch im Zentrum steht, sind die Facetten
des menschlichen Seins auf eindrückliche Weise in
dieser zeitlosen Skulptur konnotiert.
Tanja Scartazzini
Fachprojektleiterin Kunst am Bau, Hochbauamt
Urs Fanger
Kunst- und Kulturbeauftragter Zürcher Hochschule
der Künste, ZHdK
Sicherheit und Transparenz
In der über 800-jährigen Baugeschichte des ehemaligen Barfüsserklosters gaben unzählige Nutzungs­
änderungen und die damit verbundenen neuen Ansprüche Anlass zu baulichen Eingriffen. Umbauten,
Aufstockungen, Anbauten und Erweiterungen haben
den Charakter der Anlage nachhaltig geprägt. Diesen baulichen Eingriffen ist eigen, dass nie vollständig
abgebrochen, sondern stets versucht wurde, die
­bestehende Substanz maximal zu nutzen und an die
geänderten Bedürfnisse anzupassen.
Diese Haltung liegt auch dem aktuellen baulichen Ein­
griff zugrunde. Der Entscheid, den Standort des
höchsten kantonalen Gerichtes am Hirschengraben
zu stärken und auszubauen, bedeutete für die
­Architektur, einen konzeptionellen Ansatz zu finden,
welcher die knappen Platzverhältnisse optimal
­ausnutzt, ohne die städtebauliche Situation am Rande
der Altstadt zu sprengen, und die Nutzung verdich­tet, ohne die räumliche Grosszügigkeit zu opfern.
Basierend auf dem Typus der kirchlichen Anlage mit
zentralem Kreuzgang verbindet neu ein Ergänzungsbau die bestehenden Gebäude Hirschengraben 13 und
15 zu einer geschlossenen Anlage. Im Zentrum der
Anlage befindet sich der historische Kreuzgang. In An­
lehnung an seine ursprüngliche Funktion dient der
Kreuzgang wieder als gedeckter Verbindungsweg, als
Begegnungs- und Verweilort. Daran angegliedert
liegt die zum Gerichtssaalbau umgebaute Obmannamtsgasse 2 und damit auch das funktionale Zen­trum neu im Herzen der Anlage.
Die Verbindung der bestehenden Bauten zu einer geschlossenen Anlage ermöglicht einerseits die be­
trieblich gewünschte Nutzungsflexibilität auf den verschiedenen Geschossen, andererseits werden mit
der Platzierung der Gerichtssäle im Zentrum die geforderten Sicherheitsaspekte bereits konzeptionell
­berücksichtigt. Die zu trennenden öffentlichen und
­internen Zonen führen zu einer horizontalen Schichtung im Ergänzungsbau. Über die Wandelhalle
erschliesst jedes zweite Geschoss ein Geschoss des
Gerichtssaalbaus. Die beiden dazwischen liegenden
Geschosse bleiben der internen Nutzung vorbehalten
und verbinden die Altbauten.
Die Typologie der geschlossenen Anlage, kombiniert
mit den umfangreichen Sicherheitsvorschriften, gibt
18
dem Gebäude auf den ersten Blick einen ungewollt
introvertierten und wehrhaften Charakter. Dieser
entspricht nicht dem Selbstverständnis des grössten
kantonalen Gerichtes in der Schweiz. Gezielt durchbrechen deshalb Themen wie Transparenz, Reflexio­
nen und überraschende Ein- und Ausblicke die
­Geschlossenheit: Der Ergänzungsbau ist mit lichten
Krawallschutzverglasungen ausgestattet; in der
­Pfosten-Riegel-Fassade gegen den Innenhof überlagern
sich Reflexionen des Bestandes mit Einblicken in
die neuen Büroräume; die Wandelhalle bietet offene,
zweigeschossige Raumschichten mit viel Tageslicht
und überraschenden Ausblicken in die Altstadt; präzise gesetzte strukturelle Öffnungen im Sockel des
Ergänzungsbaus geben den Blick ins räumliche Zentrum der Anlage frei, und dem aufmerksamen
­Stadtwanderer zeigt sich von der Obmannamtsgasse
her sogar die Josephsohn-Skulptur im Kreuzgang­
innenhof. Die neu organisierte vertikale Erschliessung
des Hirschengrabens 13 macht das Gebäude transparent und als symmetrisches, neobarockes Gebäude
lesbar.
Trotz der Zusammenführung der Anlage zu einer
nutzungsmässigen Einheit werden die einzelnen Gebäudeteile des Bestandes in ihrer Eigenständigkeit
respektiert. Unterschiedliche Eingrifftiefen waren notwendig, um die Bedürfnisse umzusetzen. Die bestehende Materialisierung wurde in Absprache mit der
Denkmalpflege übernommen und mit wenigen,
­qualitativ hochwertigen Materialien ergänzt. So sind
die neuen Innenräume geprägt von Nussbaumholz
aus der Schweiz und Sandstein vom oberen Zürichsee.
Die natürliche Farbigkeit wird durch ein differenziertes, auf die jeweiligen Gebäude abgestimmtes
Farbkonzept betont. Trotz unterschiedlicher Materiali­sierung und Eingrifftiefe wurde auf eine durchgehend hohe Wertigkeit geachtet.
Das neue Obergericht ist als Gesamtanlage und
­geschichtliches Konglomerat aus mehr als 800 Jahren Baukunst sowohl in der horizontalen Raum­
abfolge als auch in der vertikalen Schichtung lesbar
und für den Nutzer über die unterschiedlichen
­Erschliessungs- und Verbindungswege physisch erlebbar.
Dieter Felber, Andrea Schweizer
felber widmer kim architekten ag, Aarau
Pläne
Z ä u n e
O b m a n
n a m t s
g a s s e
U n t e r e
Situation / Umgebung M 1:600
ir
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Niveau 00 M 1:600
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Kleiner Gerichtssaal
Gerichtssaal
Grundriss
Niveau 01 M 1:600
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Plenarsaal
Erdreich
Erdreich
Interner
Interner Bereich
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Interner Bereich
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BereichBereich
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Öffentlicher Bereich
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Grundriss Niveau 02 M 1:600
5
5 Loge
Loge
6
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Kleiner Gerichtssaal
Gerichtssaal
Grundriss
Niveau 03 M 1:600
erichtssaal
8
erichtssaal 8 Plenarsaal
Plenarsaal
Erdreich
Erdreich
Interner
Interner Bereich
Bereich
Interner Bereich
Öffentlicher
BereichBereich
Öffentlicher
Öffentlicher Bereich
Gerichtssaal
Gerichtssaal
Grundriss Niveau 04 M 1:600
5
5 Loge
Loge
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Kreuzgang
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Kleiner Gerichtssaal
Gerichtssaal
Grundriss
Niveau 05 M 1:600
erichtssaal
8
erichtssaal 8 Plenarsaal
Plenarsaal
Erdreich
Erdreich
Interner
Interner Bereich
Bereich
Interner Bereich
Öffentlicher
BereichBereich
Öffentlicher
Öffentlicher Bereich
Grundriss Niveau 06 M 1:600
aal
aal
Erweiterung und Umstrukturierung, Obergericht des Kantons Zürich
Legende
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Bibliothek
Cafeteria
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Grosser Gerichtssaal
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Loge
Kreuz
Kleine
Plenar
Legende
1
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Bibliothek
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Loge
Kreuz
Kleine
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Legende
1
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Bibliothek
Cafeteria
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Grosser Gerichtssaal
5
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Loge
Kreuzg
Kleine
Plenar
Mst 1: 200
Schnitte
felber widmer kim architekten ag // 23. feb2012
Erweiterung und Umstrukturierung, Obergericht des Kantons Zürich
Mst 1: 200
Schnitte
felber widmer kim architekten ag // 23. feb2012
Erweiterung und Umstrukturierung, Obergericht des Kantons Zürich
Mst 1: 200
Schnitte
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felber widmer kim architekten ag // 23. feb2012
HG13
Längsschnitt VET 1:600
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Anlageschnitt EGB M 1:600
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Loge
Loge
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Kreuzgang
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Kleiner Gerichtssaal
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Plenarsaal
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Erdreich
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EGB
Anlageschnitt EGB - GSB - HG13 M 1:600
HG15
HG13
Legende
strukturierung, Obergericht des Kantons Zürich
Mst 1: 200
strukturierung, Obergericht des Kantons Zürich
felber widmer kim architekten ag // 23. feb2012
Legende
Mst 1: 200
EGB
Bibliothek
Cafeteria
Wandelhalle
Bibliothek
Grosser
CafeteriaGerichtssaal
3 Wandelhalle
4 Grosser Gerichtssaal
felber widmer kim architekten ag // 23. feb2012
HG15
1
2
3
1
4
2
HG13
5
6
7
5
8
6
Loge
Kreuzgang
Kleiner Gerichtssaal
Loge
Plenarsaal
Kreuzgang
7 Kleiner Gerichtssaal
8 Plenarsaal
Fassade Südwest
Fassade Südwest M 1:600
Fassade Südwest
Fassade Nordwest
HG15
Fassade Nordwest M 1:600
EGB
LE
Fassade Nordwest
Erdreic
Interne
Erdreic
Öffent
Interne
Öffent
Am Bau Beteiligte
Eigentümer
Staat Zürich
Bauherr/Nutzervertretung
Obergericht des Kantons Zürich
Hirschengraben 13/15
8001 Zürich
Dr. Heinrich Andreas Müller, Obergerichtspräsident
Dr. Rainer Klopfer, ehem. Obergerichtspräsident
lic. iur. Rolf Naef, Vizepräsident
lic. iur. Alberto Nido, Generalsekretär
Dr. Paul Zimmermann, ehem. Generalsekretär
lic. iur. Anton Schärer, stv. Generalsekretär
Thomas van Haaften, Chef Logistik
Kurt Schär, ehem. Chef Logistik
Daniel Meier, stv. Chef Logistik
Bauherrenvertretung
Baudirektion Kanton Zürich
Hochbauamt
8090 Zürich
Hans-Rudolf Blöchlinger, Amtschef a. i.
Stefan Bitterli, ehem. Kantonsbaumeister
David Vogt, Abteilungsleiter BB3
Hans-Claus Frei, Ressortleiter/Projektleiter BB3 R1
Walter Spörri, ehem. Ressortleiter BB3 R1
Peter Clauss, ehem. Projektleiter BB3 R1
Beat Wüthrich, Abteilungsleiter GT
Walter Kirchhofer, Fachprojektleiter GT
Susan Lussenburg, Fachprojektleiterin GT
Tanja Scartazzini, Fachprojektleiterin Kunst am Bau
Paul Eggimann, Bauökologe
Immobilienbewirtschaftung
Baudirektion Kanton Zürich
Immobilienamt
8090 Zürich
Thomas Maurer, Amtschef
Hans-Peter Huber, Abteilungsleiter BW
Andreas Giess, Ressortleiter BW
Markus Bläuenstein, Objektleiter BW
32
Archäologie
Baudirektion Kanton Zürich
Amt für Raumentwicklung, Kantonsarchäologie
8600 Dübendorf
Dr. Beat Eberschweiler, Kantonsarchäologe
Dr. phil. Renata Windler Zäch, Ressortleiterin
Annamaria Matter, Archäologin
Denkmalpflege
Amt für Städtebau
Praktische Denkmalpflege
Urs Baur, Leiter praktische Denkmalpflege
Architektur
felber widmer kim architekten ag
5001 Aarau
Dieter Felber, Gesamtleiter
Andrea Schweizer, Projektleiter
Markus Lisibach, Bauleiter
Fachplanung
ARGE PGMM Schweiz AG (HLKKSE)
Conti Swiss AG (Brandschutz)
Daniel Robert Hunziker (Kunst)
Ernst Basler + Partner AG (Projektcontrolling)
g+m elektronik ag (Medienplaner)
Galerie Felix Lehner AG (Fachberatung Kunst)
Ghisleni Planen Bauen GmbH, Zürich (Bauleitung)
Gruner AG (Brandschutz)
Hefti.Hess.Martignoni Zürich AG (Elektro/Sicherheit)
Heimo Zobernig (Kunst)
Hinder Schlatter Feuz Grafik (Signaletik)
Janser und Partner (Sicherheit)
Makiol + Wiederkehr (Statik Holzbau)
Mebatech AG (Fassadenplaner)
MWV Bauingenieure AG (Statik)
Naef & Partner GmbH (Landschaftsarchitektur)
Planbar AG (Gastroplaner)
Tilia Baumpflege AG (Baumschutz)
Urs Fanger (Fachberatung Kunst)
Wichser Akustik & Bauphysik AG (Bauphysik)
Chronologie
34
April 2005
Entscheid Architekturwettbewerb
20. August 2009
Baubeginn
Januar 2008
Objektkreditbewilligung durch den Kantonsrat
20. Januar 2011
Aufrichte
Juli 2008
Umzug Obergericht an die Klausstrasse
13. Januar 2012
Zertifizierung Minergie
August 2008 bis Juni 2009
Archäologische Grabungen
16. Januar 2012
Integraler Test 23. Dezember 2008
Baubewilligung
24. Januar 2012
Fertigstellung und Übergabe
Juni 2009 bis September 2011
Archäologische Baubegleitung
6. Februar 2012
Bezug des Gebäudes
20. März 2009
Spatenstich
9. Juni 2012
Einweihungsfeier
Kennwerte
Baukredit
BKP 1–9, Preisstand 1. April 2006
81 900 000 Franken
Bauzeit
ca. 3,5 Jahre
Geschossfläche SIA 416
Gebäude
Ergänzungsbau
Gerichtssaalbau
Hirschengraben 13
Hirschengraben 15
Haus Lindenegg
Verbindung – Einstellhalle – Technik
Total Gebäudefläche
36
Vor dem Umbau Nach dem Umbau
-
1 493 m²
2 103 m²
4 575 m²
4 154 m²
1 550 m²
5 026 m²
1 493 m²
4 815 m²
4 575 m²
4 154 m²
1 531 m²
13 875 m²
21 594 m²
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