PID ArgumentePS - Basler Appell gegen Gentechnologie

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13.051 Präimplantationsdiagnostik/Änderung BV und Fortpflanzungsmedizingesetz
Argumente gegen eine Ausweitung der Indikationen für eine PID
Grundlage für die Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik (PID) ist die Durchführung
einer In-Vitro-Fertilisation (IVF). Erst seit Inkrafttreten des Fortpflanzungsmedizingesetzes
am 1. Januar 2001 ist gesetzlich festgelegt, unter welchen Voraussetzungen die Verfahren
der medizinisch unterstützten Fortpflanzung, insbesondere der IVF, in der Schweiz
angewendet werden dürfen. Bei der Diskussion um die Zulassung der PID und um die
Zulassung der Eizellspende, wo die technische Machbarkeit oder gar Argumente der
Gleichstellung gern in den Vordergrund rücken, wird häufig vergessen, dass es sich bei der
Entnahme von Eizellen und bei der PID um risikobehaftete, medizinische Verfahren
handelt.
Risiken der Durchführung einer IVF
Eine IVF ist weder für die Frau noch für das zukünftige Kind risikofrei:
•
Vor jeder IVF steht eine Hormonbehandlung der Frau. Diese kann schwerwiegende
Nebenwirkungen haben bis hin zum Überstimulationssyndrom, das
lebensbedrohlich sein kann. Normalerweise reift pro Zyklus eine Eizelle heran. Um
eine IVF durchführen zu können sind mehrere Eizellen der Frau nötig, die zur
anschliessenden Befruchtung zur Verfügung stehen. Die Entnahme von Eizellen ist
ein invasiver Eingriff, der zu Entzündungen oder zu Verletzungen führen kann.
•
Es liegen bisher nur wenig Langzeitstudien vor, wie sich fortpflanzungsmedizinische
Verfahren auf die weitere Entwicklung der so gezeugten Kinder auswirkt. Allerdings
gibt es ernst zu nehmende Hinweise, dass Kinder, die mit IVF oder ICSI gezeugt
wurden, ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen und
Stoffwechselprobleme aufweisen.
Risiko der Durchführung einer PID
Bei der Durchführung einer PID im Anschluss an eine IVF kommen weitere Risiken hinzu:
•
Um die Untersuchung überhaupt durchführen zu können, sind laut Literatur zwischen
12 und 15 Eizellen notwendig, die befruchtet werden. Also müssen mehr Eizellen
gewonnen werden, als dies für eine «normale» IVF der Fall ist, was das Risiko
weiter erhöht.
•
Es gibt Hinweise darauf, dass die Zellentnahme den Embryo in der Entwicklung
schädigen kann. Auch hier liegen keine ausreichend dokumentieren Langzeitstudien
über die weitere Entwicklung der Kinder vor.
•
Das Verfahren ist nicht zuverlässig. Nach Eintreten einer Schwangerschaft wird
immer zur Durchführung einer Pränatalen Diagnostik geraten, um das Resultat
abzusichern. Insofern stellt die PID keine Alternative zur Pränatalen Diagnostik dar.
•
Die Geburtenrate nach einer PID ist sehr gering. Zur Zeit liegt sie bei 15-19 Prozent.
Basler Appell gegen Gentechnologie
13.051 Präimplantationsdiagnostik/Änderung BV und Fortpflanzungsmedizingesetz
Aneuploidie-Screening
Unter Aneuploidien versteht man numerische Abweichungen bezüglich der
Chromosomenzahl. Die untersuchte Zelle weist also entweder mehr oder weniger
Chromosomen auf als im Normalfall. Beispiele: Trisomie 13 (Pätau-Syndrom), Trisomie 18
(Edwards-Syndrom) und Trisomie 21 (Down-Syndrom), wo die genannten Chromosomen in
dreifacher Ausführung vorliegen. In Ländern, wo die PID erlaubt ist, stellt das
Aneuploidie-Screening mittlerweile die häufigste Indikation für die Durchführung
einer PID dar. Angewandt wird sie häufig bei älteren Frauen.
Ziel des Screenings
Durch die gezielte Auswahl von Embryonen mit «normaler» Chromosomenanzahl erhofft
man sich noch immer eine Verbesserung der Geburtenraten bei der künstlichen Befruchtung
(diese liegen zur Zeit um die 25 Prozent). Dies, obwohl zahlreiche Studien belegen, dass
die Wahrscheinlichkeit, ein Kind zur Welt zu bringen, durch ein AneupolidieScreening eher sinkt.
ESHRE, die European Society of Human Reproduction and Embryology, rät von einem
Aneuploidie-Screening ab!
Argumente gegen eine Ausweitung der PID-Indikation auf den Bereich des
Screenings
•
Mit den derzeitigen Methoden der PID wird eine einzelne Zelle vom Embryo
abgetrennt und untersucht. Die Analyse einer einzelnen Zelle lässt KEINE
Rückschlüsse auf die Entwicklungsfähigkeit des Embryos zu.
•
Es gibt keine Belege dafür, dass die Geburtenraten durch das Screening erhöht
werden. Im Gegenteil: Das Screening kann zu einer Verringerung führen.
•
Die Zahlen für eine PID-Anwendung werden massiv ausgeweitet. In der Schweiz
unterziehen sich derzeit jährlich etwa 6’000 Frauen/Paare einer künstlichen
Befruchtung. Wird das Screening im Rahmen der Durchführung einer normalen IVF
zugelassen, wird die Zahl der PID-Fälle von geschätzten 100 auf etwa 6'000 Fälle pro
Jahr ansteigen.
•
Das Aneuploidie-Screening wird durchgeführt, ohne dass ein konkretes genetisches
Problem vorliegt. Die Indikationsliste für die Selektion von Embryonen wird massiv
erweitert werden.
•
Der Druck auf Frauen/Paare steigt, das Screening durchführen zu lassen, um ein
möglicherweise behindertes Kind zu vermeiden.
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13.051 Präimplantationsdiagnostik/Änderung BV und Fortpflanzungsmedizingesetz
HLA-Typisierung oder Erzeugung von so genannten «Retterbabys»
Die HLA-Typisierung (HLA = Human-Lymphocyte-Antigene) wird dazu eingesetzt, aus den
mittels künstlicher Befruchtung gezeugten Embryonen diejenigen für die Implantation
auszuwählen, die immunologisch die gleichen Merkmale mitbringen wie ein erkranktes
Geschwisterkind. Hintergrund ist dabei beispielsweise die Hoffnung auf eine spätere
Transplantation von «passendem» Knochenmark.
Argumente gegen eine Ausweitung der PID-Indikation auf den Bereich der HLATypisierung
•
Das zukünftige Kind wird im Interesse eines kranken anderen Kindes gezeugt. Die
Zeugung ist also an einen fremdnützigen Zweck gebunden. Dass dieses Kind nach
der Geburt ohne eigene Entscheidung beispielsweise Blutstammzellen spenden soll,
stellt einen Eingriff in die persönliche Unversehrtheit dar und ist ethisch höchst
problematisch
•
Es werden alle Embryonen vernichtet, die nicht immunkompatibel sind. Diese
Embryonen weisen keinen Defekt auf.
•
Das Verfahren ist technisch nicht sicher. Da die Embryonen innerhalb
unterschiedlicher Zellen auch unterschiedliche Genomstrukturen aufweisen können
(Mosaizismus), kann die untersuchte Zelle andere immunologische Merkmale
aufweisen als der Embryo selbst.
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