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226/A(E) XVII. GP - Entschließungsantrag (gescanntes Original)
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der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen
des Nationalrates XVII. Gesctzgebungspcriode
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Präs.:
o 1. MRZ. 1989
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E NT S C H L I E S S U N G SAN TR AG
der Abgeordneten Holda Harrich und Freunde
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die künstliche Befruchtung
beim Menschen durch In-vitro-Fertilisation, Embryonen-Implantation und Embryonenspülung verboten wird.
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Justiz wird ersucht, ehest möglich ein
Bundesgesetz auszuarbeiten, das ein Verbot der künstlichen
Befruchtung beim Menschen durch In-vitro-Fertilisation, Embryonen-Implantation und Embryonenspülung vorsieht.
BEG R Ü N 0 U N G
Zwar ist das primäre Ziel der In-vitro-Fertilisation (IVF) die
Erfüllung des Kinderwunsches unfruchtbarer Frauen und Männer, sie
eröffnet jedoch zugleich den völlig legalen medizinisch-technischen Zugriff auf den Embryo. Da die IVF eine äußerst geringe
Erfolgsrate von 10-15% aufweist und eine wiederholte Eientnahme
der Frau aufgrund physischer und psychischer Belastungen nicht
zumutbar ist, gehört es zur medizinischen Praxis, einer Frau, die
diesen Eingriff wünscht, im Rahmen eines Eingriffs ca. ein halbes
Dutzend Eier (die Angaben über die Zahl variiert von Gynäkologe
zu Gynäkologe) zu entnehmen. Diese werden in vitro mit dem
männlichen Samen verschmolzen. In der Regel implantiert man
jedoch nur einen Embryo in die Gebärmutter der Frau, während die
restlichen Embryonen bei -297 Grad Celsius in flüssigem stick-
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stoff tiefgefroren werden mit dem Ziel, bei einer nicht erfolgten
Schwangerschaft durch die Implantation des ersten Embryos mit
diesen neue Versuche zu wagen.
Diese Form der menschlichen Reproduktion eröffnet eine Fülle von
Problemen, die nicht nur privater sondern gesellschaftlicher
Natur sind. Die daraus entstehenden Fragen müssen öffentlich und
pOlitisch und nicht nur medizinisch und rechtlich diskutiert
werden:
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Welche Folgen hat der beschriebene Eingriff durch IVF für
Frauen und Kinder in physischer und psychischer Hinsicht?
Können wir Folgeprobleme für künftige Generationen ausschließen?
Welche Möglichkeiten des manipulativen Eingriffs am Embryo
und damit an menschlicher Erbsubstanz eröffnen sich für
Mediziner und Gentechnologen?
Wo liegen die gesellschaftlichen Grenzen für Wissenschaft,
die wir verfassungsrechtlich als "frei" betrachten?
Wer definiert, was "medizinisch hochrangige Forschung" ist?
Reicht angesichts der überall artikulierten und damit
nachvollziehbaren Phantasien von Gentechnologen in bezug auf
die Perfektibilität menschlichen Erbgutes das Standesrecht
der Mediziner aus, um Mißbräuche (Klonierungen, Chimärenbildung etc.) zu verhindern?
Welche soziale Konsequenzen hat die Ausschaltung von
Erbkrankheiten durch die Genomanalyse für behinderte
Menschen, deren Behinderung nicht genetisch bedingt, sondern
die Folge von Arbeits- und Freizeitunfällen, Krankheiten und
Umwelteinflüssen ist? (Nur 3-5% aller Behinderungen sind
genetisch bedingt.)
Welche ethischen Grundsätze ist unsere Gesellschaft bereit,
gegen den medizinisch-technischen Einbruch in die menschliche Erbsubstanz, deren Offenlegung die absolute Durchschaubarkeit und Verfügbarkeit, aber auch Veränderbarkeit der
menschlichen Natur ermöglicht, zu verteidigen?
Dieser Fragenkomplex zeigt, wie groß die mit IVF und ähnlichen
Reproduktionstechni~en verbundenen Gefahren sind. Diese Techniken
eröffnen gänzlich neue Möglichkeiten für eine Menschenzucht, die
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als grausame Idologie ihren fatalen Höhepunkt im Dritten Reich
hatte. Die Antwort auf diese Fragen lautet für uns Grüne: Verbot
der IVF und verwandter Reproduktionstechniken.
Ein solches Verbot ist ein erster Schritt, um einer Entwicklung
Einhalt zu gebieten, die die Fundamente menschlichen Seins
zerstört. Kein geringerer als der Mitentdecker der DNA Erwin
Chargaff warnt eindringlich vor den Gefahren einer Technologie,
die sich leise und durch die Hintertür in unsere Gesellschaft
einschleicht: Werde "das Unsagbare sagbar, das Undenkbare
denkbar, so geschieht das immer mit Hilfe der Methode der kleinen
Schritte." Einer dieser kleinen Schritte sind IVF, Embryonenspülung und Embryonen-Implantation.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuß
verlangt.
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