LS 940-01 - Linde Engineering

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LINDE STANDARD
Qualitäts- und HSE-Anforderungen
an Lieferanten
LS 940-01
Seite 1 von 4
Inhalt
1 2 2.1 2.2 3 4 5 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 5.8 6 Anwendungsbereich..........................................2 Verweisungen ...................................................2 Normative Verweisungen ..................................2 Informative Verweisungen.................................2 Abkürzungen und Definitionen ..........................2 Allgemeine Anforderungen an Qualität und
HSE ...................................................................2 Spezifische Anforderungen an Qualität und
HSE ...................................................................3 Organisation und Selbstverpflichtung ...............3 Anforderungen an die Zertifizierung ..................3 Gefährdungsermittlung,
Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung .....3 Produktionsprozesse.........................................4 Gefahrstoffe.......................................................4 Arbeitsmittel.......................................................4 Abfallmanagement ............................................4 Kinderarbeit .......................................................4 Verstoß gegen die Anforderungen ....................4 Bemerkungen zur aktuellen Ausgabe:
Änderungen: Änderung in Vertraulichkeitsklasse 1
Frühere Ausgaben: 08.2010, 02.2011, 10.2013
Verantwortliche Funktionseinheit für den technischen Inhalt: GP, DQ, DH
Vertraulichkeitsklasse 1 gemäß LS 104-03: Uneingeschränkte Weitergabe
X
04
03.2014
GPS / Buttinger
X
03
10.2013
GPS / Sigel
X
02
02.2011
QHSE / Schulz
X
01
08.2010
QHSE / Schulz
Status
Ausgabe
Datum
© Linde AG
Erstellt
GP / Gastel
DQ / Poettig
DH / Gransee
GP / Gastel
DQ / Poettig
DH / Gransee
GP / Gastel,
QHSE / Dr. Leimer
GP / Gastel
QHSE / Dr. Leimer
Geprüft
DQ / Schmitt
DQ / Schmitt
LEHQ / TAW-N /
Schmitt
LEHQ / TAW-N /
Schmitt
Genehmigt
Dateiname:
LS 940-01 (DE)
Linde AG, Engineering Division
1
Ausg. 04/03.2014
LS 940-01
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Anwendungsbereich
Dieser Linde Standard (LS) definiert Anforderungen an Qualität und HSE für Lieferanten der Linde Engineering
Division.
Diese Anforderungen sollen sicherstellen, dass Lieferanten ihre Produkte und Dienstleistungen sowohl sozial
verantwortlich als auch unter Beachtung des Arbeits- und des Umweltschutzes sowie von Sicherheits- und von
Qualitätsstandards herstellen und liefern.
2
Verweisungen
2.1
Normative Verweisungen
Dieser LS enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese
normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachstehend
aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser
Publikationen nicht zu diesem Standard. Bei undatierten Verweisungen gilt die zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültige Ausgabe.
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung,
Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
ISO 9001
ISO 14001
OHSAS 18001
Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen
Umweltmanagementsysteme – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung
Arbeitsschutzmanagementsysteme – Spezifikation
Code of conduct for suppliers of the Linde Group1 (Verhaltenskodex für Lieferanten der Linde AG)
2.2
Informative Verweisungen
&AX-Q-QP 1001 (EN)
3
QHSE policy LE division
Abkürzungen und Definitionen
Abkürzungen
SDB
Sicherheitsdatenblatt
HSE
Gesundheit, Sicherheit und Umwelt (Health, Safety and Environment)
Definitionen
Lieferant
Organisation oder Person, die ein Produkt bereitstellt. Ein Lieferant kann sowohl ein
Hersteller als auch ein Händler sein.
Hersteller
Organisation oder Person verantwortlich für Erzeugung oder Gewinnung eines oder
mehrerer Produkte, die sowohl unmittelbar als auch über einen Händler geliefert werden.
Händler
Organisation oder Person, die Produkte ankauft und wieder verkauft aber kein Hersteller
ist.
4
Allgemeine Anforderungen an Qualität und HSE
Lieferanten müssen

alle gesetzlichen Anforderungen;

alle Anforderungen des "Code of conduct for suppliers of the Linde Group"1;

alle in diesem Dokument definierten Anforderungen an Qualität und HSE (siehe Abschnitt 5)
erfüllen.
Lieferanten müssen die gesetzlichen Anforderungen beachten, die in den Ländern gelten, in die ihre
Erzeugnisse letztendlich durch sie oder durch die Linde Engineering Division geliefert werden.
1
"Code of Conduct for Suppliers of the Linde Group", aktuelle Ausgabe
zum Download unter www.linde.com/supplier-coc oder unter
http://intranet2.linde.grp/home/gsf_finance/files/procurement/sustainability_supply_chain/TLG%20Supplier%20
Code%20of%20Conduct%20German.pdf für die deutsche Version
© Linde AG
Dateiname:
LS 940-01 (DE)
Linde AG, Engineering Division
Ausg. 04/03.2014
LS 940-01
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Lieferanten müssen sicherstellen, dass ihre Unterlieferanten und Kontraktoren die in diesem LS definierten
Anforderungen erfüllen.
Lieferanten müssen die Linde Engineering Division über alle Verbesserungsauflagen und Beschäftigungsverbote informieren, die innerhalb der letzten drei Jahre von lokalen Behörden verhängt wurden, sofern diese im
Zusammenhang mit Erzeugnissen und/oder Dienstleistungen stehen, die an die Linde Engineering Division
geliefert werden.
Lieferanten müssen alle lokal geltenden Anforderungen hinsichtlich Versicherung, einschließlich
Haftpflichtversicherung, erfüllen.
ANMERKUNG
Die Linde Group ist am UN Global Compact beteiligt, einem weltweiten Verbund von
Organisationen und privatwirtschaftlichen Unternehmen, die danach streben, den Schutz der
Menschenrechte und die Einhaltung von Arbeitsnormen zu unterstützen, zu einem
verantwortlichen Umgang mit der Umwelt zu ermutigen und Korruption zu bekämpfen. Der
"Code of Conduct for Suppliers of the Linde Group" spiegelt die zehn Prinzipien des UN
Global Compact wider.
5
Spezifische Anforderungen an Qualität und HSE
5.1
Organisation und Selbstverpflichtung
Die Unternehmensführungen von Herstellern müssen sich zu Qualität und HSE mittels einer schriftlich
niedergelegten Politik für Qualität und HSE verpflichten, welche die Unternehmensziele, die sich auf Qualität
und HSE beziehen beschreibt.
Alternativ können Hersteller den Grundsätzen der Linde Politik für Qualität und HSE (QHSE policy LE division)
schriftlich zustimmen.
Hersteller müssen über einen ausgewiesenen und qualifizierten internen oder externen Beauftragten für
Qualität und HSE verfügen.
5.2
Anforderungen an die Zertifizierung
Hersteller müssen über eine gültige Zertifizierung nach ISO 9001, oder gleichwertig, verfügen, welche einer
spezifischen Bewertung durch Dritte unterzogen wurde.
Hersteller, die zum Zeitpunkt des Vertrages nicht über ein entsprechend zertifiziertes
Qualitätsmanagementsystem verfügen, müssen vor der Vertragsschließung einer Einzelfallbetrachtung
unterzogen werden; spätestens aber zwei Jahre nach dem ersten Vertrag mit der Linde Engineering Division
müssen sie über eine ISO 9001 Zertifizierung oder eine gleichwertige Zertifizierung verfügen.
Hersteller von Produkten und Dienstleistungen, welche nicht direkt für die Errichtung verfahrenstechnischer
Anlagen eingesetzt oder nicht direkt in der Produktion verfahrenstechnischer Anlagenteile verwendet werden
(z.B. im Facility-Management usw.), benötigen keine ISO 9001 Zertifizierung. Dies gilt auch für Produkte und
Dienstleistungen, die in anderem Zusammenhang bestellt werden, sog. indirektes Material/Service.
Händler benötigen keine ISO 9001 Zertifizierung oder eine gleichwertige Zertifizierung, sofern sie eine
entsprechende Zertifizierung ihrer Hersteller nachweisen können.
Werden Produkte durch Händler in ihrer ursprünglichen Beschaffenheit verändert, so gelten die gleichen
Anforderungen an die Zertifizierung wie für einen Hersteller.
Zertifizierungen nach OHSAS 18001 und ISO 14001 werden empfohlen.
5.3
Gefährdungsermittlung, Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung
Lieferanten müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen, um arbeitsbezogene Gefährdungen von Personen
zu ermitteln und durch angemessene Schutzmaßnahmen und Kontrollen wirkungsvoll auszuschließen oder zu
minimieren. Alle betroffenen Angestellten müssen regelmäßig in den Gefährdungen bei ihrer Arbeit und den
notwendigen Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Die Unterweisungen müssen vom Lieferanten
dokumentiert und die entsprechenden Nachweise archiviert werden.
Lieferanten müssen besondere Aufmerksamkeit auf die dokumentierte Organisation und Koordination
gefährlicher Arbeiten legen und müssen dies nachweisen können. Gefährliche Arbeiten können z. B. Arbeiten in
Höhe, Arbeiten mit ionisierender oder nicht-ionisierender Strahlung, Arbeiten in engen Räumen, Arbeiten in
explosionsgefährdeten Bereichen, Arbeiten mit brennbaren, selbstentzündlichen oder anderen gefährlichen
Stoffen sein.
© Linde AG
Dateiname:
LS 940-01 (DE)
Linde AG, Engineering Division
5.4
Ausg. 04/03.2014
LS 940-01
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Produktionsprozesse
Alle Produktionsprozesse und -parameter angewendet auf Erzeugnisse, die an die Linde Engineering Division
geliefert werden, müssen konsistent und reproduzierbar dokumentiert werden. Verwendete Stoffe müssen von
der Beschaffung bis zur Verarbeitung dokumentiert werden.
Alle Prüfungen und Tests müssen angemessen geplant und ihre Ergebnisse dokumentiert werden.
5.5
Gefahrstoffe
Lieferanten müssen verhindern, dass Gefahrstoffe Personen oder die Umwelt, wie beispielsweise den Boden
oder Gewässer, schädigen.
Asbesthaltige Materialien dürfen nicht verwendet und/oder eingesetzt werden.
Lieferanten müssen die SDB für alle im Produktionsprozess verwendeten Gefahrstoffe verfügbar haben.
Der Lieferant muss die SDB für alle gelieferten Gefahrstoffe zur Verfügung stellen.
Alle Gefahrstoffe (einschließlich Hydrauliköle und Schmierstoffe), die in einem Erzeugnis enthalten sind, das an
die Linde Engineering Division geliefert wird, müssen vorab durch die Linde Engineering Division genehmigt
werden.
Lieferanten, die für die Verwendung in der EU vorgesehene Erzeugnisse an die Linde Engineering Division
liefern, müssen sicherstellen, dass die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (EU-Chemikalienverordnung REACH), speziell die Vorregistrierung und die Registrierung, in der vorgegebenen Zeit eingehalten
werden. Die Linde Engineering Division darf nicht verpflichtet werden, die Vorregistrierung oder die
Registrierung durchzuführen. Der Lieferant muss sich darüber im Klaren sein, dass seine Erzeugnisse nicht
verwendet werden können, wenn die Anforderungen von REACH nicht vollständig erfüllt sind.
5.6
Arbeitsmittel
Lieferanten müssen ihre Angestellten mit der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) ausstatten, die für die
Durchführung der jeweiligen Arbeiten benötigt wird, sie in ihrem Gebrauch unterweisen und den korrekten
Einsatz sicherstellen. Die PSA muss den Angestellten kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
In der Produktion eingesetzte Arbeitsmittel müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden.
Schutzeinrichtungen und Sicherheitsfunktionen von Arbeitsmitteln müssen regelmäßig von qualifizierten
Personen geprüft werden.
5.7
Abfallmanagement
Lieferanten müssen ein umweltverträgliches und nachhaltiges Abfallmanagement unterhalten.
5.8
Kinderarbeit
Für die Abschaffung der Kinderarbeit gelten die Anforderungen der Tabelle 1:
Tabelle 1: Mindestalter für verschiedene Arten von Arbeit2
6
Art der Arbeit
Mindestalter
Leichte Arbeit
13 Jahre
Reguläre Arbeit
15 Jahre
Gefährliche Arbeit
18 Jahre
Verstoß gegen die Anforderungen
Sollte ein Lieferant gegen die Anforderungen dieses LS verstoßen, behält sich die Linde Engineering Division
das Recht vor, neben anderen vertraglichen Konsequenzen, zusätzliche Inspektionen und/oder Audits beim
Lieferanten durchzuführen, bis die Abweichungen beseitigt sind.
2
Entsprechend den Festlegungen der International Labour Organisation
© Linde AG
Dateiname:
LS 940-01 (DE)
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