Abrechnungsleitfaden Laborgefertigter

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OZ 201
nach G
Abrechnungsleitfaden
Laborgefertigter Vollkeramik
für Praxis und Labor
Grundlagen
Vereinbarungen
Beispiele
Diese Informationsbroschüre stellt eine Möglichkeit und eine Hilfe bei Berechnungsmaßnahmen dar. Es ist zu beachten, dass
auf Grund dieser Abrechnungshinweise kein Rechtsanspruch, weder für den Leistungsempfänger noch für den Leistungserbringer, einschließlich der Kostenerstatter hergeleitet werden kann. Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erarbeitet. Fehler
können auf Grund neuer Richtlinien, Gesetze und Vereinbarungen nicht ausgeschlossen werden.
Eine Haftung und Gewährleistung dieser Informationen ist ausgeschlossen. Letztendlich kann nur der Leistungserbringer Zahnarztpraxis die erbrachten Maßnahmen entsprechend bewerten.
Zudem ist wegen des medizinischen Fortschritts bzgl. der Materialien, neuer Behandlungsmethoden und -erkenntnisse u. U.
eine Anpassung und/oder Änderung der vorgeschlagenen Abrechnungspositionen notwendig.
Die angegebenen Preise für zahntechnische Leistungen nach BEL II / BEB sind beispielhaft und erheben somit keinen Anspruch
auf allgemeine Gültigkeit und Richtigkeit.
Unser Dank gilt den Autoren Frau Ingrid Honold für die Darstellung der zahnärztlichen Inhalte, und Herrn Uwe Koch für die
zahntechnischen Beiträge in dieser Broschüre.
Fragen zum Inhalt richten Sie bitte an:
Fa. Dental Client – Ingrid Honold (ZMV). E-mail: [email protected]
Herausgeber:
Ivoclar Vivadent GmbH
Dr.-Adolf-Schneider Str. 2
73479 Ellwangen/Jagst
Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
Inhaltsverzeichnis:
Seite
Patientenaufklärung
4
Vereinbarungen mit Erläuterungen
•
•
•
•
•
•
Heil- und Kostenplan Teil 1 Anlage zum Heil- und Kostenplan Teil 2
Mehrkostenvereinbarung Füllungen § 28 Abs. 2 SGB V
Private Behandlungsvereinbarung nach BMV-Z / EKV-Z
§ 2 Abs. 1 und 2 GOZ
§ 2 Abs. 3 GOZ
5
6
7
8
10
12
13
Informationen für das Zahntechnische Labor
15
•
•
•
•
16
19
21
23
Gemeinsame Erklärung zu den Festzuschüssen
BEB Zahntechnik Gruppierung, System und Änderungen der Hauptgruppe 2
Erläuterung und Anwendung des § 9 GOZ / § 10 GOZ
Optimaler Kostenvoranschlag - Beispiel
Abrechnungsbeispiele in Vollkeramik Zahntechnische Ausführung gepresst und gefräst
•
•
•
•
•
Vollkeramikversorgung der OK Front
Vollkeramikkrone Zahn 25 Teilkronen Schneidezähne 11, 21
Keramikinlays an den Zähnen 15, 16, 17 einflächig, 26, 27 zweiflächig,
35, 36 dreiflächig und 45 mehrflächig
Veneers Zähne 11, 21
25
32
35
46
50
3
Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
Zahnärztliche Patientenaufklärung und Dokumentation
Grundlage für jede Art der Versorgung bildet eine lückenlose Aufklärung und die dazugehörige Dokumentation. Diese hat durch den Zahnarzt selbst zu erfolgen und kann nicht an zahnärztliches Fachpersonal delegiert werden.
Diese Pflicht ergeht aus dem grundgesetzlich verbürgten Selbstbestimmungsrecht des Patienten. Juristisch gesehen ist jeder medizinische Eingriff zunächst als Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und
damit tatbestandlich als Körperverletzung anzusehen. Durch die wirksame Einwilligung des Patienten wird die Maßnahme gerechtfertigt und bleibt somit für den Behandler sanktionslos. Neben dem
strafrechtlichen Aspekt, stellt das Fehlen der Einwilligung des Patienten, somit deren Unwirksamkeit
eine Verletzung des Behandlungsvertrages dar und kann eine Haftung des Zahnarztes aus Vertrag und
Delikt begründen.
Um einer Behandlung zustimmen zu können, sollte es dem Patienten nach einer Aufklärung möglich
sein, Art, Bedeutung, Ablauf sowie die Folgen eines Eingriffes in den Grundsätzen zu verstehen. Die
Aufklärung sollte folgende Punkte umfassen:
•
•
•
•
•
•
Befund- und Diagnoseaufklärung: Sie beinhaltet den zahnmedizinischen Gesamtbefund und die
Indikation für die Behandlung.
Therapie- und Therapiealternativen (z. B. aufwändig, außervertraglich): Laut FZ-Regelung muss der
Zahnarzt, seit 2005 den Patienten intensiv und kostenfrei, über die Behandlungsalternativen (Regelversorgung, gleichartiger und andersartiger ZE) aufklären.
Behandlungsablauf: Zum Verständnis für den Patienten kann auch eine Patienteninformation in
Schriftform ausgehändigt werden, welches die einzelnen Behandlungsschritte dokumentiert und
erläutert-> Eintrag in der Kartei.
Therapieerfolg: Zur Erläuterung der einzelnen Therapiemöglichkeiten gehört u.a. die Aufklärung
über die Erfolgschancen.
Risiken einer Behandlung und Folgen bei Unterlassung einer Behandlung: Zur forensischen Absicherung ist sowohl eine allgemeine Risikoaufklärung, als auch eine Aufklärung über seltene Behandlungsrisiken notwendig, sofern es sich um permanente, erhebliche Beeinträchtigungen handelt.
Rechtlich gesehen wäre aufgrund einer unterbliebenen Aufklärung die Einwilligung des Patienten in
die Behandlung unwirksam. Auch die Folgen einer Behandlungsunterlassung sollten dargelegt werden.
Voraussichtliche Behandlungskosten sowie die Aufklärung der Kostenerstattung: Die Aufklärung
der finanziellen Aspekte ist für Patient wie Behandler von großer Wichtigkeit. Hierbei können ggf.
Zahlungsmodalitäten angesprochen werden.
Erfahrungsgemäß erfolgt die Aufklärung meist lückenlos in den Praxen, was vielmehr leidet ist die
Dokumentation. Statistisch gesehen muss sich ein Zahnarzt mehrmals in seiner beruflichen Laufbahn
mit dem Vorwurf der fehlerhaften Behandlung oder unzureichenden Aufklärung auseinander setzen.
Ergeht ein solcher Vorwurf von Seiten des Patienten, ist dieser erst einmal beweispflichtig. Rügt dieser
jedoch eine unzureichende Aufklärung, hat grundsätzlich der Zahnarzt zu beweisen, dass der Patient
ordnungsgemäß aufgeklärt wurde. Selbst wenn die Behandlung indiziert war und lege artis durchgeführt wurde, kann dies jedoch nicht nachgewiesen werden, aufgrund mangelnder Dokumentation,
dass z. B. Behandlungsalternativen bzw. Kosten oder Risiken erläutert wurden, haftet der Zahnarzt.
4
Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
Informationen für die
zahnärztliche Praxis
Formblätter
Heil- und Kostenplan
Vereinbarungen über
Nicht notwendiger Verlangensleistungen
Private Behandlungsvereinbarung BMV-Z/EKV-Z
Mehrkosten bei Füllungen
Vergütungshöhe
5
Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
Heil- und Kostenplan Teil 1
Heil- und Kostenplan Teil 1
Hinweis:
Heil- und Kostenplan Teil 1
• erforderlich bei Beantragung jeglicher Form von Zahnersatz beim gesetzlich Versicherten
e
Regelversorgung
e
Gleichartiger Zahnersatz
e
Andersartiger Zahnersatz
6
Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
Hinweis:
Hinweis:
•
erforderlich bei gleichund
andersartigem
Zahnersatz
Heilund
Kostenplan
Teil 2
• erforderlich bei gleich- und andersartigem Zahnersatz
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Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
Vereinbarung für Mehrkosten bei Füllungen
Vereinbarung für Mehrkosten bei Füllungen
Vereinbarung über zusätzliche Kosten bei der Füllungstherapie
(gem. § 28 Abs. 2 Satz 4 SGB V)
Ich bin von meinem behandelnden Zahnarzt über die bei der Füllungstherapie ausreichende, zweckmäßige und
wirtschaftliche Form der Versorgung unterrichtet worden.
Ich wünsche eine darüber hinausgehende Versorgung mit
Komposit-Füllungen in Adhäsiv- und Mehrschichttechnik
Gold-Einlagefüllungen
Keramik-Einlagefüllgungen
Sonstige ___________________________________________________
gemäß der nachfolgenden Planung unter Zugrundelegung der Gebührenordnung für Zahnärzte.
Ich verpflichte mich, die nachstehend aufgeführten Kosten selbst zu tragen, wobei ich von meinem Zahnarzt
darüber unterrichtet worden bin, dass eine Erstattung oder eine Bezuschussung dieser Kosten durch meine
Krankenkasse nicht gewährleistet ist.
Zahn
GOZ-Nr. /
Leistungsbeschreibung
Bema-Nr.
Faktor
€-Betrag
€-Betrag
Bema
GOZ
Material- u. Laborkosten geschätzt
Gesamtbetrag GOZ (geschätzt)
Gesamtbetrag Bema (geschätzt) abzgl.
Eigenanteil
Eine abschließende Festsetzung des zahnärztlichen Honorars ist nach den allgemeinen Bestimmungen der GOZ
erst nach Abschluss der Behandlung möglich. Ebenso können auch die Material- und Laborkosten lediglich
vorausgeschätzt werden. Die tatsächliche Höhe bestimmt sich nach der konkreten Abrechnung der
zahntechnischen Leistungen und dem Behandlungsfall. Eine Kopie dieser Vereinbarung habe ich erhalten.
Ort, Datum
Unterschrift Patient/gesetzlicher Vertreter
Hinweis:
• bei Kassenpatienten
• für Mehrkosten bei Füllungen die über die Füllungsleistung der gesetzlichen Krankenkasse hinaus
gehen und medizinisch notwendig sind.(z. B. dentinadhäsive Mehrschichtfüllung, Einlagefüllungen)
• nicht für den Austausch intakter Füllungen, in diesem Fall ist eine „Private Behandlungsvereinbarung
BMV-Z / EKV-Z“ erforderlich!
• schriftliche Vereinbarungspflicht, vor Erbringen der Leistung!
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Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
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Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
Private Behandlungsvereinbarung BMV-Z / EKV-Z
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Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
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Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
Vergütungsvereinbarung
§2 Abweichende Vereinbarung
1.Durch Vereinbarung zwischen Zahnarzt und Zahlungspflichtigem kann eine von dieser Verordnung
abweichende Gebührenhöhe festgelegt werden. Die Vereinbarung einer abweichenden Punktzahl
(§ 5 Absatz 1 Satz 2) oder eines abweichenden Punktwertes (§ 5 Absatz 1 Satz 3) ist nicht zulässig.
Notfall- und akute Schmerzbehandlungen dürfen nicht von einer Vereinbarung nach Satz 1 abhängig
gemacht werden.
2.Eine Vereinbarung nach Absatz 1 Satz 1 ist nach persönlicher Absprache im Einzelfall zwischen Zahnarzt
und Zahlungspflichtigem vor Erbringung der Leistung des Zahnarztes schriftlich zu treffen. Dieses muss
neben der Nummer und der Bezeichnung der Leistung, dem vereinbarten Steigerungssatz und dem
sich daraus ergebenden Betrag auch die Feststellung enthalten, dass eine Erstattung der Vergütung
durch Erstattungsstellen möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist. Weitere Erklärungen
darf die Vereinbarung nicht enthalten. Der Zahnarzt hat dem Zahlungspflichtigen einen Abdruck der
Vereinbarung auszuhändigen.
Hinweis:
• Privatleistungen (auch beim gesetzlich Versicherten)
• Vereinbarungspflicht vor Behandlungsbeginn!
• Notwendig bei allen Leistungen, die oberhalb des 3,5fachen bzw. unterhalb des 1,0fachen Steigerungs faktor bemessen werden
• Entbindet von der Begründungspflicht nach § 5 Abs. 2 GOZ bei Überschreitung des 2,3fachen Faktors.
Das Überschreiten ist jedoch auf Verlangen des Zahlungspflichtigen schriftlich zu begründen.
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Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
Vereinbarung für medizinisch nicht notwendige Verlangensleistungen,
die weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten sind
§2 Abweichende Vereinbarung
(3)Leistungen nach § 1 Absatz 2 Satz 2 und ihre Vergütung müssen in einem Heil- und Kostenplan
schriftlich vereinbart werden. Der Heil- und Kostenplan muss vor Erbringung der Leistung erstellt
werden; er muss die einzelnen Leistungen und Vergütungen, sowie die Feststellung enthalten, dass
es sich um Leistungen auf Verlangen handelt und eine Erstattung möglicherweise nicht gewährleistet
ist. § 6 Abs. 1 bleibt unberührt.
Hinweis:
• Schriftliche Vereinbarungspflicht vor erbringen der Leistung
- mit Datum, Unterschrift Zahnarzt und Zahlungspflichtiger
• Angabe von Gebührennummern und Steigerungssätzen ist nicht zwingend
• Pauschbetrag ist möglich
• Heil- und Kostenplan muss die Feststellung enthalten, dass es sich um eine Leistung auf
Verlangen handelt und eine Erstattung möglicherweise nicht gewährleistet ist
• Kennzeichnungspflicht als Verlangensleitung auf der Rechnung
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Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
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Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
Informationen für das
zahntechnische Labor
Festzuschüsse
• Abrechnung der zahntechnischen Leistungen im
Zusammenhang mit den Festzuschüssen
• Versorgungsarten
Grundlagen privater Abrechnung
• BEB Zahntechnik – Gruppierung und System
• Ergänzungen in der Hauptgruppe 2 „Festsitzender
Zahnersatz Kronen und Brücken“
Zahntechnische Abrechnung
• Berechnung zahntechnischer Leistungen
entsprechend GOZ § 9
• Muster Kostenvoranschlag
• Berechungsbeispiel Frontzahnkronen
• Berechungsbeispiel Seitenzahnkronen
• Berechungsbeispiel Teilkronen
• Berechungsbeispiel Inlays
• Berechungsbeispiel Veneers
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Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
Abrechnung der zahntechnischen Leistungen
im Zusammenhang mit den Festzuschüssen
Gemeinsame Erklärung der Kassenzahnärztlichen
Bundesvereinigung, der Spitzenverbände der gesetzlichen
Krankenkassen und des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen
(29.03.2007)
Abrechnungsgrundlage für die zahntechnischen Leistungen bei einer Regelversorgung ist das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen nach § 88 Abs. 1
SGB V (BEL II) in der jeweils gültigen Fassung.
Bei gleichartigem oder andersartigem Zahnersatz ist der Zahntechniker hinsichtlich der über die Regelversorgung hinausgehenden zahntechnischen Leistungen nicht an das BEL II gebunden. Zahnarzt und
Zahntechniker können ein Leistungs- und Preisverzeichnis für diese Leistungen vereinbaren. Auch die
Heranziehung der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) oder anderer Verzeichnisse ist möglich.
Bei gleichartigem Zahnersatz dürfen nur jene Leistungen außerhalb des BEL II abgerechnet werden,
die über die Regelversorgung hinausgehen. Zahntechnische Leistungen der Regelversorgung sind bei
den jeweiligen Befunden der Festzuschuss-Richtlinien abgebildet.
Gemeinsame Erklärung:
Um dem Zahntechniker eine ordnungsgemäße Rechnungslegung zu ermöglichen, muss die auftraggebende Praxis mitteilen, welche zahntechnischen Leistungen der Regelversorgung (RV), dem gleichartigen (GAV) oder andersartigen Zahnersatz (AAV) zuzuordnen sind.
Frankfurt am Main, Bad Godesberg, Bergisch Gladbach, Bochum, Essen, Kassel, Siegburg, Köln,
den 29. März 2007.
Gez. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Gez. Spitzenverbänder der gesetzlichen Krankenkassen
Gez. Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI)
Quelle: DAISY Dentale-Abrechnungs-Informations-Systeme - Eppelheim
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Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
Regelversorgung
•
•
entspricht im Wesentlichen
den Vertragsleistungen bis
zum 31.12.2004
bildet die Berechnungsgrundlage für die Festzuschüsse
Gleichartige Versorgung
•
Versorgung geht über die
Regelversorgung hinaus,
dabei ändert sich in der Regel
die Grundversorgung nicht
z. B. Vollkeramikkronen, adhäsiv befestigter Glasfaserstift
Andersartige Versorgung
•
Versorgung weicht vollständig von der Regelversorgung
ab, es ändert sich die Versorgungsart z. B. Brücke statt
herausnehmbarer Zahnersatz
Zahnarzt:
• Abrechnung nach BEMA
Zahnarzt:
• Abrechnung nach BEMA
• zusätzliche bzw. aufwen-
digere Leistungen nach GOZ
Zahnarzt:
• Abrechnung nach GOZ
Dentallabor:
• Abrechnung nach BEL II
Dentallabor:
• Abrechnung nach BEL II
• zusätzliche bzw. aufwendi-
gere Leistungen nach § 9 GOZ
z.B. BEB/PLV
Dentallabor:
• Berechnung nach § 9 GOZ
z.B. BEB/PLV
Der HKP muss zur Bewilligung
der Festzuschüsse zur Krankenkasse, ggf. kann die Krankenkasse einen Gutachter einschalten
Der HKP muss zur Bewilligung
der Festzuschüsse zur Krankenkasse, ggf. kann die Krankenkasse einen Gutachter einschalten
Der HKP muss zur Bewilligung
der Festzuschüsse zur Krankenkasse, ggf. kann die Krankenkasse einen Gutachter einschalten
Begleitleistungen zur Regelversorgung, werden als Sachleistung bei der Quartalsabrechnung über die KZV abgerechnet.
Begleitleistungen zur Regelversorgung, werden als
Sachleistung bei der Quartalsabrechnung über die KZV
abgerechnet. Begleitleistungen
welche nur aufgrund des gleichartigen Zahnersatzes notwendig
werden, sind als Privatleistung
auf Grundlage der GOZ abzurechnen.
Begleitleistungen welche auch
für die Regelversorgung benötigt würden, werden als Sachleistung bei der Quartalsabrechnung über die KZV abgerechnet.
Begleitleistungen welche nur
aufgrund des andersartigen
Zahnersatzes notwendig werden, sind als Privatleistung auf
Grundlage der GOZ abzurechnen.
Die Abrechnung der Festzuschüsse bei Regelversorgung erfolgt über die KZV. Der Patient
erhält eine Rechnung über den
Eigenanteil
Die Abrechnung der Festzuschüsse bei Regelversorgung erfolgt über die KZV. Der Patient
erhält eine Rechnung über den
Eigenanteil, welche die Mehrleistung beinhaltet.
Der Patient erhält nach Eingliederung eine Rechnung auf
Grundlage der GOZ über die Gesamtkosten. Diese leitet er zur
Erstattung an seine Krankenkasse weiter und erhält direkt
von der Kasse die bewilligten
Festzuschüsse.
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Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
Hinweis:
• Der Heil- und Kostenplan ist kostenfrei zu erstellen. § 87 SGB V Abs. 1a
• Der Heil- und Kostenplan ist der Krankenkasse vorzulegen und muss vor Behandlungsbeginn bewilligt sein.
• Die Krankenkasse prüft den Heil- und Kostenplan vor Beginn der Behandlung insgesamt.
• 50%dertatistischen Durchschnittskosten der Regelversorgung sind mit dem Festzuschuss abgedeckt.
Lückeloser Bonushefteintrag: 5 Jahre 20 % Erhöhung des FZ; 10 Jahre 30 % Erhöhung des FZ.
• Vergütungen für Zahnersatz unterliegen seit dem 01.01.2005 nicht mehr der Budgetierung.
• Bei Änderung jeglicher Art ist der Heil- und Kostenplan erneut der Krankenkasse vorzulegen.
• Die Eingliederung des Zahnersatzes sollte innerhalb von 6 Monaten erfolgen, ansonsten muss der Heil- und
Kostenplan erneut der Krankenkasse vorgelegt werden.
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Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
BEB Zahntechnik – Gruppierung und System
BEB Zahntechnik - Gruppierung und System
Die BEB Zahntechnik ist auf der BEB 2004 aufgebaut. Es fand eine Erweiterung
statt, begründet u. a. darauf, dass neue Materialien, Herstellungs- und
Die
BEB Zahntechnik bei
ist auf
BEB 2004 aufgebaut.
Es fandangewandt
eine Erweiterung
statt, begründet u. a.
Arbeitsverfahren
derder
Fertigung
von Zahnersatz
werden.
darauf, dass neue Materialien, Herstellungs- und Arbeitsverfahren bei der Fertigung von Zahnersatz
angewandt werden.
Die Nummerierung wurde geändert in ein 6-Stellensystem. Hauptgruppen sind
Die
Nummerierung wurde
geändert in ein 6-Stellensystem. Hauptgruppen sind in Untergruppen aufgein Untergruppen
aufgeteilt.
teilt.
• 1. Ziffer Hauptgruppe
• 1. Ziffer
Hauptgruppe
• 2. Zifferfolge
(1-99)
Untergruppe
• 2. Zifferfolge
(1-99) Untergruppe
• 3. Zifferfolge
Positionsnummern
3. Zifferfolgeeine
Positionsnummern
• 4. Ziffer•ermöglicht
betriebsindividuelle Bezeichnung und
• 4. Ziffer ermöglicht eine betriebsindividuelle Bezeichnung
Benennung.
und Benennung.
Beispiel:
Teilkrone
für Verblendung
Keramik
BEB Nr. 2.04.01.0
Beispiel:
Teilkrone
für Verblendung
Keramik
BEB Nr. 2.04.01.0
2.04.01.0
kennzeichnet die Hauptgruppe
„Festsitzender ZE“
kennzeichnet die Positionsnummer
„Vollverblend-Krone Presskeramik“
kennzeichnet die Untergruppe
„Kronen, Brückenglieder aus Presskeramik,
Keramikverblendungen“
freie Ziffer für individuelle Kennzeichnung
Ziffer 9 ist für spezielle Zwecke reserviert
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Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
Ergänzungen in der Hauptgruppe 2 „Festsitzender Zahnersatz Kronen und
Ergänzungen in der Hauptgruppe 2 „Festsitzender Zahnersatz Kronen und Brücken“
Brücken“
2.04.03.0
Stiftaufbau an Zirkonoxidstift
2.07.01.0
Prä-Verblendkrone modellieren
2.07.02.0
Prä-Vollkrone modellieren
2.07.06.0
Prä-Brückenglied modellieren
2.07.07.0
Prä-Abutment modellieren
2.08.01.0
Prä-Primärteleskop modellieren
2.08.02.0
Prä-Primärkonus modellieren
2.08.03.0
Prä-Steg modellieren
2.08.04.0
Prä-Geschiebe modellieren
2.09.01.0
Modell digitalisieren
2.09.02.0
Segment digitalisieren
2.09.03.0
Präparationsgrenze digitalisieren
2.09.04.0
CAD-Einzelkrone konstruieren
2.09.05.0
CAD-Kaufläche konstruieren
2.09.06.0
CAD-Verbundkonstruktion konstruieren
2.09.07.0
Prä-Modellation digitalisieren
2.09.08.0
CAD-Konstruktion nach Doppelscan bearbeiten, je
Zahneinheit
2.10.01.0
Kopierfräsen manuell
2.10.02.0
Kopierfräsen automatisch
2.10.03.0
CAM-Fräsen aus Metall
2.10.04.0
CAM-Fräsen aus Kunststoff
2.10.05.0
CAM-Fräsen aus Keramik
2.10.06.0
CAM-Fräsgerät bestücken
2.10.07.0
Zirkonoxidgerüst sintern
2.10.08.0
Gerüst Farbe infiltrieren
2.12.05.0
Sinterverbindung
2.13.05.0
Mehraufwand nach Probetragen
2.15.01.0
Konfektionsabutment bearbeiten/Kunststoff
2.15.05.0
Abutment individuell, endgehärtete Keramik
2.16.02.0
Ergänzung Metall an Konfektionsabutment
2.17.04.0
Mehraufwand provisorische Implantatkrone
Die wesentliche Änderung in der BEB Zahntechnik Hauptgruppe 2 besteht darin, dass
in den Untergruppen unterschieden wird, nach der Art des Gerüstes. Die Art der Verblendung bzw. Bemalung ist der jeweiligen Untergruppe zugeordnet.
Beispiel: 205 Kronen, Brückenglieder aus Presskeramik mit Bemalung
2.05.01.0 Presskeramikvollkrone, bemalt
2.05.02.0 Presskeramikteilkrone, bemalt
2.05.03.0 Presskeramikinlay bemalt, 1-2 flächig
2.05.04.0 Presskeramikinlay bemalt, mehrflächig
2.05.05.0 Presskeramik Vollbrückenglied bemalt
2.05.06.0 Farbanpassung Maltechnik
20
Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
Berechnung zahntechnischer Leistungen entsprechend GOZ § 9 vom 01.01.2012
§ 9 Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen
1.
2.
Neben den für die einzelnen zahnärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als
Auslagen die dem Zahnarzt tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten für zahntechnische
Leistungen berechnet werden, soweit diese Kosten nicht nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses mit den Gebühren abgegolten sind.
Der Zahnarzt hat dem Zahlungspflichtigen vor der Behandlung einen Kostenvoranschlag des
gewerblichen oder des praxiseigenen Labors über die voraussichtlich entstehenden Kosten für
zahntechnische Leistungen anzubieten und auf dessen Verlangen in Textform vorzulegen,
sofern die Kosten insgesamt voraussichtlich einen Betrag von 1.000 Euro überschreiten. Für
Behandlungen, die auf der Grundlage eines Heil- und Kostenplans für einen Behandlungszeitraum von mehr als zwölf Monaten geplant werden, gilt Satz 1 nur, sofern voraussichtlich bereits
innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten Kosten von mehr als 1.000 Euro entstehen. Der
Kostenvoranschlag muss die voraussichtlichen Gesamtkosten für zahntechnische Leistungen
und die dabei verwendeten Materialien angeben. Art, Umfang und Ausführung der einzelnen
Leistungen, Berechnungsgrundlage und Herstellungsort der zahntechnischen Leistungen sind
dem Zahlungspflichtigen auf Verlangen näher zu erläutern. Ist eine Überschreitung der im
Kostenvoranschlag genannten Kosten um mehr als 15 vom Hundert zu erwarten, hat der Zahnarzt den Zahlungspflichtigen hierüber unverzüglich in Textform zu unterrichten.
Lt. § 9 GOZ können tatsächlich entstandene angemessene Kosten für zahntechnische Leistungen
berechnet werden. Hierfür kann z. B. die BEB „ Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahntechnische
Leistungen“ herangezogen werden.
Die Herstellkosten einzelner BEB-Leistungen lassen sich auf Basis der Planzeiten unter Berücksichtigung
der betriebsspezifischen Größen wie Rüst- und Verteilzeit (R-V-Zeit) und Minutenkostenfaktor (MFK)
berechnen. Zur Ermittlung der Preise sind den Materialkosten, entsprechend der betrieblichen Kalkulationsfaktoren, ein Risiko- und ein Gewinnzuschlag prozentual hinzuzurechnen.
Materialkosten für Edelmetalle und Konfektionsteile müssen auf der Rechnung separat aufgeführt
werden.
Die Rechenformel lautet wie folgt:
Herstellkosten = (Planzeit : 100 + R-V-Zeit + W-Zeit) x MKF = Gesamtarbeitszeit x MKF
Legende:
Planzeiten in Hundertstelminuten erscheint bei der jeweils aufgerufenen BEB-Position (VDZI-Planzeit)
Arbeitszeit (min) = Planzeit
W-Zeit
= produktionsbedingte Wartezeit
(z.B. Wartezeit beim elektrischen Anrühren) - wird nach eigenem Ermessen angesetzt
R-V-Zeit (min)
= Rüst- und Verteilzeit (Beispiel: 25 % der Arbeitszeit)
MKF (EUR/min) = Minutenkostenfaktor - wird nach eigenem Ermessen angesetzt.
Im BEB-Rechner wird ein MKF von 1,08 EUR/min verwendet. Dieser Wert lässt sich beliebig
abändern. Der angegebene Wert wird dann für die Berechnung verwendet.
Rechenbeispiel an Hand der Position 1.10.12.0 „Eingangsdesinfektion“
BEB-Zahntechnik Nr.
1.10.12.0
Anzahl
1
Planzeit = Arbeitszeit in Minuten
2,51
Rüst- und Verteilzeit (z.B.: 25%)
* 25 % = 0,63 = 3,14
Minutenkostenfaktor (z.B.: 1,08 EUR/min)
3,14 x 1,08
Herstellkosten in Euro
3,39
Materialkosten je nach BEB-Position
0,00 E
Risikozuschlag % (z.B. 10 %)
3,39 E * 10% = 3,73 E
Gewinnzuschlag % (z.B. 10 %)
3,73 E * 10% = 4,10 E
Preis in Euro
4,10 E
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Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
§ 10 Fälligkeit der Abrechnung der Vergütung; Rechnung
1.Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verordnung entsprechende
Rechnung nach der Anlage 2 erteilt worden ist. Künftige Änderungen der Anlage 2 werden durch
das Bundesministerium für Gesundheit durch Bekanntmachung veröffentlicht.
2.Die Rechnung muss insbesondere enthalten:
…….
5. bei Ersatz von Auslagen nach § 9 Art, Umfang und Ausführung der einzelnen Leistungen und
deren Preise sowie die direkt zurechenbaren Materialien und deren Preise, insbesondere Be zeichnung, Gewicht und Tagespreis der verwendeten Legierungen,
6. bei nach dem Gebührenverzeichnis gesondert berechnungsfähigen Kosten Art, Menge und
Preis verwendeter Materialien; die Auslagen sind dem Zahlungspflichtigen auf Verlangen
näher zu erläutern.
…….
22
§ 10 Fälligkeit der Abrechnung der Vergütung; Rechnung
1. Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verordnung
Abrechnungsleitfaden
laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
entsprechende Rechnung erteilt worden ist. ˆ
ˆ
2. Die Rechnung muss insbesondere enthalten:
…….
ˆ und die Art der einzelnen Auslage sowie ˆ
5. bei Ersatz von Auslagen nach § 9 den Betrag
Bezeichnung, Gewicht und Tagespreis verwendeter Legierungen,
6. bei
dem Gebührenverzeichnis gesondert berechnungsfähigen
Art, Menge und
Patientenname
: nach
_________________________
Datum:Kosten
_________
Preis verwendeter Materialien.
Vorname
:
Patientenname
: _________________________
Alter :
mVorname
/w:
:
† Privat
(BEB)
Datum:
_________
XX Kostenvoranschlag XX
†Privat
Kasse(BEB)
(BEL II)
†
††Kasse
(BEL
II)
Bitte
um
Rückruf
XX
Datum:
_____
m XX
/ w Patientenname
:
Alter
:
Zahnarztpraxis:
(Stempel)
: _______________________
† Bitte
um Rückruf
XX
† Privat
(BEB)
Bitte den Kostenvoranschlag ...
Zahnarztpraxis:
XXVorname :(Stempel)
XXm / w :
XXAlter :
XX † Kasse (BEL II)
ita
en
nvdoernanschlag ...
B
telsdF
ea
nxKzousste
†
 aallssFOarxigzXX
iunsael n
zd
uBitte
en Rückruf

esnendum
Zahnarztpraxis: (Stempel)
efo
nnKis
ostenvoranschlag ...
XX
 atleslDeO
rigincahl zduusrecnhdgeenben

 als Fax zusenden
 telefonisch durchgeben
rsoarlsguOnriggiunnad
eefunn
Bitte tragen Sie Therapieplanung, Regelve
l zB
us
dd
en ein
og
niu
sc
TP
sotregleufn
nhd dBuerfcuhngdebeeinn
Bitte tragen Sie Therapieplanung, Regelver
 EILT SEHR !!!!!
TP
R XX Bitte tragen Sie Therapieplanung, Regelversorgung und Befunde ein
R
B TP
BRV
B
B
8
7
6
5
4
3
2
1
1
2
3
8
7
6
5
4
3
2
1
1
2
3
4
3
2
1
1
B
R
RB
TP
TPRV
8
7
6
5
2
3
4
5
4
4
6
5
5
7
6
6
7
7
8
8
8
Bitte ankreuzen :
TP
Bitte ankreuzen :
† Edel-Metall
† NEM
XX Bitte ankreuzen :
† Edel-Metall
† NEM
† Edel-Metall
† Art
der Verblendung † NEMÆ
††
Artwenn
der Verblendung,
Verblendungdann Æ
Æ
† Material
der Verblendung ÆÆ
† wenn Verblendung, dann
† Material der Verblendung Æ
† Material
der Vollkeramik
ÆÆ
† wenn Vollkeramik,
dann
† Material der Vollkeramik Æ
1. System
1. Sytem
Branemark
1. †
Sytem
†
Camlog
† Frialit / Xive
† Branemark
†
Straumann
Branemark
††Camlog
† Lifecore
Camlog
††Frialit
† 3 i / Xive
†
Frialit
/ Xive
† Straumann
†
Straumann
† Lifecore
Lifecore
††3†
i
† 3 iSonstiges
Aufbau Typ
2. 2.Aufbau
Typ
† Massiv
2. Aufbau
Typ
Sekundärteil
†
Konfektionierter
† Massiv
Titanaufbau
† Sekundärteil
Massiv
† Individ. Abutment
Sekundärteil
† Konfektionierter
† Titanaufbau
Konfektionierter
Titanaufbau
† Individ.
Abutment
† Individ. Abutment
† Sonstiges
† Sonstiges
† Sonstiges
† Sonstiges
† Titan
† Keramikschulter
† Titan
† Keramikschulter
† Titan
Keramikschulter
†
nur vestibulär
oder † †
vollverblendet
† indiv. Registrat
†
nur
vestibulär
oder
†
vollverblendet
† nur vestibulär
oder
vollverblendet
†
aus Keramik
oder † †
aus Komposite
† aus Keramik oder
† aus Komposite
† aus Keramik
oder † aus Komposite
†
Empress ††e.max
e.max
e.max.Press
† Empress
††
e.max.Press
† e.max.CAD
e.max.CAD†
e.max.ZirCAD
†
Empress
†e.max.ZirCAD
e.max
††e.max.Press
† e.max.CAD
† e.max.ZirCAD
3. Konstruktion
4.4.Aufbau
Material
5.
Suprastruktur ausaus
3.
Konstruktion
Aufbau
. Suprastruktur
† zementiert
† Keramik
† Metallfrei
3.
4.
Aufbau
.†Suprastruktur
Material
† Konstruktion
verschraubt
†
Aluminiumoxid
Aluminiumoxid aus
23
Material
† Metallfrei
†
Keramik
†
okklusal
†
Zirkonoxid
†
Zirkonoxid
† zementiert
† zementiert
transversal
†
Edelmetall
†
†
Keramik
†Metallfrei
Aluminiumoxid
†
Aluminiumoxid
†
verschraubt
† teleskopierend
†
NEM
††
Edelmetall
Aluminiumoxid
†
Aluminiumoxid
†
Zirkonoxid
†
Zirkonoxid
†
verschraubt
†
† okklusal
Steg
†
Titan
††
Galvano
Zirkonoxid
†
Zirkonoxid
†
Edelmetall
†
†
transversal
† okklusal
konfektioniert
† NEM
†
† Edelmetall
†Edelmetall
NEM
†
† transversal
gefräst
† Titan
†
teleskopierend
††Edelmetall
†
Galvano
†NEM
Titan
†
teleskopierend
†
Steg
Galvano
†Sonstiges
Titan
† Sonstiges
† Sonstiges
†
††
Sonstiges
†
NEM
† Steg
konfektioniert
Unser Kostenvoranschlagswunsch wurde †
bearbeitet
von :
___________________ ††NEM
(Kürzel)
Titan
†
† konfektioniert
gefräst
† Titan
Unser Kostenvoranschlagwunsch wurde bearbeitet
von:
(Kürzel)
† gefräst
XX Kostenvoranschlag XX
† Sonstiges
† Sonstiges
† Sonstiges
† Sonstiges
† Sonstiges
† Sonstiges
XX Bitte verwenden Sie folgende Kürzel bei den Einträgen in die Tabellen
23
5. bei Ersatz von Auslagen nach § 9 den Betrag und die Art der einzelnen Auslage sowie
Bezeichnung, Gewicht und Tagespreis verwendeter Legierungen,
6. bei nach dem Gebührenverzeichnis gesondert berechnungsfähigen Kosten Art, Menge und
Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
Preis verwendeter Materialien.
XX Kostenvoranschlag XX
uu Bitte verwenden
Sie folgende Kürzel bei den Einträgen
in die
Tabellen
XXPatientenname
: _______________________
XX Datum:
_____
K = :Vollgusskrone
XXVorname
XX † Privat (BEB)
PK = Teilkrone
KM
vollverblendete
Krone (VMK-Krone)
XXm / w
: = keramisch
XXAlter
:
XX † Kasse (BEL II)
MK = vestibulär verblendete Keramikkrone (mit Metallkaufläche)
XX † Bitte um Rückruf
B = Brückenglied Vollguss
BM = keramisch vollverblendetes Brückenglied XX Den Kostenvoranschlag ...
MB = keramisch vestibulär verblendetes Brückenglied (mit Metallkaufläche)
Zahnarztpraxis: (Stempel)
 als Fax zusenden
KV = vestibulär verblendete Krone
BV = vestibulär verblendetes Brückenglied
 als Original zusenden
 telefonisch durchgeben
I1 = 1-flächiges Gußinlay
 EILT SEHR !!!!!
I2 = 2-flächiges Gußinlay
XX I3Bit=
te 3-flächiges
tragen SieGußinlay
Therapieplanung, Regelversorgung und Befunde ein
TP I4 = 4-flächiges Gußinlay
E1 = 1-flächiges Empressinlay
RV E2 = 2-flächiges Empressinlay
E3 = 3-flächiges Empressinlay
B E4 = 4-flächiges Empressinlay
B
K1 =
K28=
K3 =
K4 =
1-flächiges Kunststoffinlay
2-flächiges
7
6 Kunststoffinlay
5
4
3
3-flächiges Kunststoffinlay
4-flächiges Kunststoffinlay
2
1
1
2
3
4
5
6
7
8
RV T = Teleskop Vollguss
TP
TV = Teleskop vestibulär verblendet
TM = Teleskop vollverblendet
o
= Geschiebe
XX St
Bitte=ankreuzen
:
Stiftaufbau
† Edel-Metall
† NEM
R = Wurzelstiftkappe
† Titan
† Keramikschulter
† indiv. Registrat
oder
† vollverblendet
† aus Komposite
† wenn
Verblendung,
Æ
† nur vestibulär
MG=
Modellgussdann
† wenn
Verblendung,
dann
Æ
†
aus Keramik oder
RV = Rückenschutzplatte kompositeverblendet
H1 = Einarmige Klammer
† wenn
dann
Æ
† Empress
† e.max
† e.max.Press
H2 Vollkeramik,
= Zweiarmige
Klammer
†
e.max.CAD
†
e.max.ZirCAD
H3 = Zweiarmige Klammer mit Auflage
H4 = Bonwillklammer
1. System
2. Aufbau Typ
3. Konstruktion
4. Aufbau Material
5. Suprastruktur aus
† Branemark
† Massiv
† zementiert
† Keramik
† Metallfrei
E = zu ersetzender Zahn
23
uu
24
Ihre Labor-Fax-Nr:
Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
Berechnungsbeispiel Frontzahnkronen
13- 23 Vollkeramikfrontzahnkronen
Leistungsberechung der zahnärztlichen Leistungen
Gleichartige Versorgung – BEMA /GOZ
Privatabrechnung - GOZ
Zahntechnische Abrechnung
Gleichartige Versorgung - BEL II / BEB Zahntechnik
Ausführung der Versorgung gepresst e.max.Press
Ausführung der Versorgung gefräst e.max.CAD
Berechnung § 9 GOZ - BEB Zahntechnik
Ausführung der Versorgung gepresst e.max.Press
Ausführung der Versorgung gefräst e.max.CAD
25
Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
26
Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
27
Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
Gleichartige Versorgung Laborrechnung zur Abrechnung
über den Heil- und Kostenplan
Ausführung der Versorgung in Presskeramik IPS e.max Press
28
Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
§ 9 GOZ Berechnung der Laborleistungen
Ausführung der Versorgung in Presskeramik IPS e.max Press
29
Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
§9 GOZ Berechnung der Laborleistungen
Ausführung der Versorgung in Fräskeramik IPS e.max CAD
30
Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
Gleichartige Versorgung Laborrechnung zur Abrechnung
über den Heil- und Kostenplan
Ausführung der Versorgung in Fräskeramik IPS e.max CAD
31
Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
Berechnung Seitenzahnkrone
25 Vollkeramikkrone
Leistungsberechung der zahnärztlichen Leistungen
Gleichartige Versorgung – BEMA /GOZ
Privatabrechnung - GOZ
Zahntechnische Abrechnung
Gleichartige Versorgung - BEL II / BEB Zahntechnik
Ausführung der Versorgung gepresst e.max.Press
Ausführung der Versorgung gefräst e.max.CAD
Berechnung § 9 GOZ - BEB Zahntechnik
Ausführung der Versorgung gepresst e.max.Press
Ausführung der Versorgung gefräst e.max.CAD
32
Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
33
Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
34
Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
Gleichartige Versorgung- Laborrechnung zur Abrechnung
über den Heil- und Kostenplan
Gleichartige Versorgung- Laborrechnung zur Abrechnung über den Heil- und
Ausführung
der
Versorgung in Presskeramik IPS e.max Press
Kostenplan
Ausführung der Versorgung in Presskeramik e.max.Press
TP
TP
18
48
17
47
16
46
15
45
14
44
13
43
12
42
11
41
21
31
22
32
23
33
24
34
KM
25
35
26
36
27
37
28
38
Vollkeramikkrone an Zahn 25 gepresst
BEL II/BEB berechenbare Leistungen
001.0
001.0
002.3
005.1
012.0
1.03.01.0
1.05.01.0
2.06.05.0
2.04.01.0
2.04.06.0
2.04.08.0
Material
933.0
�
BEB 09
1.12.01.0
1.12.02.0
1.12.03.0
1.15.01.0
2.06.02.0
2.06.03.0
Menge
Modell (Gegenbiss)
Modell (Kontrollmodell)
Verwendung von Kunststoff
Stumpfmodell/Sägemodell
Einartikulieren in Mittelwert
Einzelstumpf aus Superhartgips
Präzisionskontrollsockel
Mehraufwand für erhöhte Qualitätsanforderung
Vollverblendkrone Presskeramik
Vollverblendung für Presskeramik
Farbanpassung Schichttechnik
e.max.Press
Versandkosten
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
Bemerkung
**
***
Zahnfleischmaske
**
***
5,39 €
5,39 €
10,30 €
8,33 €
7,90 €
5,60 €
4,26 €
42,66 €
65,58 €
59,92 €
75,60 €
25,00 €*
3,73 €
5,39 €
5,39 €
10,30 €
8,33 €
7,90 €
5,60 €
4,26 €
42,66 €
65,58 €
59,92 €
75,60 €
25,00 €*
7,46 €
Notizen:
In der Regel wird neben dem Arbeitsmodell ein Kontrollmodell erstellt. Die anzufertigende Krone wird auf
dem Kontrollmodell aufgepasst, um die Passgenauigkeit auf dem Stumpf sicherzustellen. Bei der
Rechnung werden die gefertigten Kassenpositionen nach BEL II abgerechnet und die darüber
hinausgehenden nach BEB, alle nebeneinander auf einer Rechnung
berechenbare Leistungen
(fakultativ)
Zahntechnikermeister, je 15 Minuten
Zahntechniker, je 15 Minuten
Anfahrt, je angefangene 15 Minuten
Diagnostisches Modellieren oder Aufwachsen
Krone für Klammer vorbereiten
Krone in Klammer einarbeiten
Menge
**
je
je
je
1
1
1
16,20
16,20
16,20
21,60
14,97
21,35
**
€
€
€
€
€
€
21,60 €
14,97 €
21,35 €
* Preis für Material geschätzt
** Gesamtpreisempfehlung BEB auf Grundlage 1,08 € Kostenminute
*** BEL II – Baden-Württemberg
Die Maßnahmen ätzen und silanisieren von Keramik ist in der Gebührennummer 2197 enthalten und kann nicht
berechnet werden, wenn diese Maßnahme chairside vom Behandler ausgeführt wird.
5.03.03.0
Keramikfläche ätzen
1
3,78 €
3,78 €
35
Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
Gleichartige Versorgungs- Laborrechnung zur Abrechnung
über den Heil- und Kostenplan
Ausführung der Versorgung in Fräskeramik IPS e.max.CAD
Gleichartige Versorgung- Laborrechnung zur Abrechnung über den Heil- und Kostenplan
Ausführung der Versorgung in Fräskeramik e.max.CAD
TP
TP
18
48
17
47
16
46
15
45
14
44
13
43
12
42
11
41
21
31
22
32
23
33
KM
25
35
24
34
26
36
27
37
28
38
Vollkeramikkrone an Zahn 25 gefräst
BEL II/BEB berechenbare Leistungen
001.0
001.0
002.3
005.1
012.0
1.03.01.0
1.05.01.0
2.06.05.0
2.09.02.0
2.09.03.0
2.09.04.0
2.07.01.0
2.09.07.0
2.10.05.0
2.10.06.0
2.11.01.0
2.11.03.0
Material
933.0
�
BEB 09
1.12.01.0
1.12.02.0
1.12.03.0
1.15.01.0
2.06.02.0
2.06.03.0
2.11.04.0
Menge
Modell (Gegenbiss)
Modell (Kontrollmodell)
Verwendung von Kunststoff
Stumpfmodell/Sägemodell
Einartikulieren in Mittelwert
Einzelstumpf aus Superhartgips
Präzisionskontrollsockel
Mehraufwand für erhöhte Qualitätsanforderung
Segment digitalisieren / scannen
Präparationsgrenze digitalisieren
CAD-Einzelkrone konstruieren /vollanatomisch
Prä-Verblendkrone modellieren
Prä-Modellation digitalisieren
CAM-Fräsen aus Keramik
Gerüst sintern / infiltrieren
Vollverblendung für Fräskeramik
Farbgebung durch Bemalung für Fräskeramik
e.max.CAD
Versandkosten
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
Bemerkung
Zahnfleischmaske
**
***
**
***
5,39 €
5,39 €
10,30 €
8,33 €
7,90 €
5,60 €
4,26 €
42,66 €
5,40 €
2,16 €
12,96 €
16,17 €
2,16 €
5,40 €
5,40 €
59,21 €
49,03 €
40,00 €*
3,73 €
5,39 €
5,39 €
10,30 €
8,33 €
7,90 €
5,60 €
4,26 €
42,66 €
5,40 €
2,16 €
12,96 €
16,17 €
2,16 €
5,40 €
5,40 €
59,21 €
49,03 €
40,00 €*
7,46 €
Notizen:
In der Regel wird neben dem Arbeitsmodell ein Kontrollmodell erstellt. Die anzufertigende Krone wird auf
dem Kontrollmodell aufgepasst, um die Passgenauigkeit auf dem Stumpf sicherzustellen. Bei der
Rechnung werden die gefertigten Kassenpositionen nach BEL II abgerechnet und die darüber
hinausgehenden nach BEB, alle nebeneinander auf einer Rechnung
berechenbare Leistungen
(fakultativ)
Zahntechnikermeister, je 15 Minuten
Zahntechniker, je 15 Minuten
Anfahrt, je angefangene 15 Minuten
Diagnostisches Modellieren oder Aufwachsen
Krone für Klammer vorbereiten
Krone in Klammer einarbeiten
Farbanpassung durch Fräskeramik
Menge
je
je
je
1
1
1
1
**
16,20
16,20
16,20
21,60
14,97
21,35
49,03
**
€
€
€
€
€
€
€
21,60
14,97
21,35
49,03
€
€
€
€
* Preis für Material geschätzt
** Gesamtpreisempfehlung BEB auf Grundlage 1,08 € Kostenminute
*** BEL II – Baden-Württemberg
Die Maßnahmen ätzen und silanisieren von Keramik ist in der Gebührennummer 2197 enthalten und kann nicht
berechnet werden, wenn diese Maßnahme chairside vom Behandler ausgeführt wird.
5.03.03.0
Keramikfläche ätzen
1
3,78 €
3,78 €
36
Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
§ 9 GOZ Berechnung der Laborleistungen
Ausführung
der Versorgung in Presskeramik IPS e.max Press
§ 9 GOZ Berechnung der Laborleistungen
Ausführung der Versorgung in Presskeramik e.max. Press
TP
TP
18
48
17
47
16
46
15
45
14
44
13
43
12
42
11
41
21
31
22
32
23
33
24
34
KM
25
35
26
36
27
37
28
38
25 Vollkeramikkrone in Presskeramik
BEB 09
berechenbare Leistungen (empfohlen)
Menge
1.10.12.0
1.01.07.0
1.01.09.0
1.01.07.0
1.02.01.0
1.02.02.0
Eingangsdesinfektion
Modell GKRP
Modell ZTG
Modell GKRP
Pin setzen je Segment
Segment herstellen und bearbeiten
2
1
1
1
2
2
1.02.03.0
1.03.01.0
1.05.01.0
1.09.03.0
1.09.05.0
2.06.05.0
2.04.01.0
2.04.06.0
2.04.08.0
Material
1.14.01.0
Stumpfsegment bearbeiten
Einzelstumpf aus Superhartgips
Präzisionskontrollsockel
Modell mit Systemteil in Artikulator montieren
Montage eines Gegenkiefermodells
Mehraufwand für erhöhte Qualitätsanforderung
Vollverblendkrone Presskeramik
Vollverblendung für Presskeramik
Farbanpassung Schichttechnik
Empress Rohling
Versand durch Laborboten
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
�
Bemerkung
Gegenkiefer
Kontrollmodell
1. Segment im
Modell ZTG
enthalten
**
***
4,10 €
13,79 €
17,40 €
13,79 €
5,95 €
1,45 €
**
***
8,20 €
13,79 €
17,40 €
13,79 €
11,90 €
2,90 €
5,25 €
5,60 €
4,26 €
9,50 €
13,74 €
42,66 €
65,58 €
59,92 €
75,60 €
25,00 €*
5,40 €
5,25 €
5,60 €
4,26 €
9,50 €
13,74 €
42,66 €
65,58 €
59,92 €
75,60 €
25,00 €*
10,80 €
Notizen:
In der Regel wird der Abdruck 2x ausgegossen: zur Erstellung eines Arbeitsmodells und eines
Kontrollmodells. Die anzufertigende Krone wird auf dem Kontrollmodell aufgepasst, um die
Passgenauigkeit auf dem Stumpf sicherzustellen. Zusätzlich kann wegen der exakten Passgenauigkeit das
Arbeiten unter dem Stereomikroskop (2.06.05.0 Mehraufwand für erhöhte Qualitätsanforderung)
notwendig sein und dementsprechend abgerechnet werden.
Die Möglichkeit der freien Preisgestaltung ist bei der BEB erlaubt. Allerdings orientieren sich auch diese
Preise oft an regionalen Standorten.
Ein genereller Zuschlag auf die Materialkosten für Lagerhaltung, Risikozuschlag sowie Vorfinanzierungsund Versicherungskosten zwischen 15 % und 20 % ist durchaus vertretbar und üblich.
BEB 09
1.12.01.0
1.12.02.0
1.12.03.0
1.15.01.0
2.06.02.0
2.06.03.0
berechenbare Leistungen
(fakultativ)
Menge
Zahntechnikermeister, je 15 Minuten
Zahntechniker, je 15 Minuten
Anfahrt, je angefangene 15 Minuten
Diagnostisches Modellieren oder Aufwachsen
Krone für Klammer vorbereiten
Krone in Klammer einarbeiten
je
je
je
1
1
1
**
16,20
16,20
16,20
21,60
14,97
21,35
**
€
€
€
€
€
€
21,60 €
14,97 €
21,35 €
*Preis für Materialien geschätzt
**Einzelpreis- und Gesamtpreisempfehlung BEB auf Grundlage 1,08 € Kostenminute
Die Maßnahmen ätzen und silanisieren von Keramik ist in der Gebührennummer 2197 enthalten und kann nicht berechnet
werden, wenn diese Maßnahme chairside vom Behandler ausgeführt wird.
5.03.03.0
Keramikfläche ätzen
1
3,78 €
3,78 €
37
Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
§ 9 GOZ Berechnung der Laborleistungen
Ausführung
der Versorgung in Fräskeramik IPS e.max CAD
Ausführung der Versorgung in Fräskeramik e.max.CAD
§ 9 GOZ Berechnung der Laborleistungen
Ausführung
der Versorgung
in Fräskeramik e.max.CAD
§
9 GOZ Berechnung
der Laborleistungen
TP
TP
TP
18
48
18
17
47
17
16
46
16
15
45
15
14
44
14
13
43
13
48
47
46
45
44
43
TP
25 Vollkeramikkrone in Fräskeramik
12
42
12
42
11
41
11
41
21
31
21
22
32
22
31
23
33
23
32
KM
25
KM
35
25
24
34
24
33
34
35
26
36
26
36
25BEB
Vollkeramikkrone
in Fräskeramik
09
berechenbare
Leistungen (empfohlen)
Menge
Bemerkung
**
BEB 09
1.10.12.0
1.01.07.0
1.10.12.0
1.01.09.0
1.01.07.0
1.01.07.0
1.01.09.0
1.02.01.0
1.01.07.0
1.02.02.0
1.02.01.0
berechenbare Leistungen (empfohlen)
Eingangsdesinfektion
Modell GKRP
Eingangsdesinfektion
Modell GKRP
ZTG
Modell
Modell
Modell GKRP
ZTG
Pin setzen
je Segment
Modell
GKRP
Segment
und bearbeiten
Pin setzenherstellen
je Segment
Menge
2
1
2
1
1
1
1
2
1
2
2
Bemerkung
**
1.02.03.0
1.03.01.0
1.02.03.0
1.05.01.0
1.03.01.0
1.09.03.0
1.05.01.0
1.09.05.0
1.09.03.0
2.06.05.0
1.09.05.0
2.09.01.0
2.06.05.0
Stumpfsegment bearbeiten
Einzelstumpf ausbearbeiten
Superhartgips
Stumpfsegment
Präzisionskontrollsockel
Einzelstumpf aus Superhartgips
Modell mit Systemteil in Artikulator montieren
Präzisionskontrollsockel
Montage
eines
Gegenkiefermodells
Modell
mit
Systemteil
in Artikulator montieren
Mehraufwand
erhöhte Qualitätsanforderung
Montage einesfür
Gegenkiefermodells
Modell digitalisieren
Mehraufwand
für erhöhte Qualitätsanforderung
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2.09.02.0
2.09.03.0
2.09.02.0
2.09.04.0
2.09.03.0
2.07.01.0
2.09.04.0
2.09.07.0
2.07.01.0
2.10.05.0
2.09.07.0
2.10.06.0
2.10.05.0
2.11.01.0
2.10.06.0
2.11.03.0
2.11.01.0
Material
2.11.03.0
1.14.01.0
Material
Segment digitalisieren / scannen
Präparationsgrenze
digitalisieren
Segment digitalisieren
/ scannen
CAD-Einzelkrone konstruieren
/vollanatomisch
Präparationsgrenze
digitalisieren
Prä-Verblendkrone
modellieren/vollanatomisch
CAD-Einzelkrone konstruieren
Prä-Modellation digitalisieren
Prä-Verblendkrone
modellieren
CAM-Fräsen ausdigitalisieren
Keramik
Prä-Modellation
Gerüst
sintern
/ infiltrieren
CAM-Fräsen
aus
Keramik
Vollverblendung
für Fräskeramik
Gerüst
sintern / infiltrieren
Farbgebung
durch
für Fräskeramik
Vollverblendung
fürBemalung
Fräskeramik
e.max.CAD
Farbgebung durch Bemalung für Fräskeramik
Versand durch Laborboten
e.max.CAD
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
1
1.02.02.0
2.09.01.0
1.14.01.0
�
�
Segment herstellen und bearbeiten
2
Modell digitalisieren
1
Versand durch Laborboten
Gegenkiefer
Gegenkiefer
Kontrollmodell
Kontrollmodell
1. Segment im
Modell
ZTG im
1. Segment
enthalten
Modell ZTG
27
37
27
37
**
€ ** 8,20 €
€
13,79
€
8,20 €
€
€
17,40
€
13,79 €
€
€
13,79
€
17,40 €
€
€
11,90
€
13,79 €
€
€
2,90 €
€
€
11,90
1,45 €
2,90 €
4,10
13,79
4,10
17,40
13,79
13,79
17,40
5,95
13,79
1,45
5,95
5,25
5,60
5,25
4,26
5,60
9,50
4,26
13,74
9,50
42,66
13,74
10,80
42,66
enthalten
Modell,
Teilmodell,
Modell,
Bissregistrat
Teilmodell,
28
38
28
38
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
5,25
5,60
5,25
4,26
5,60
9,50
4,26
13,74
9,50
42,66
13,74
10,80
42,66
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
5,40 €
2,16
5,40 €
€
12,96
2,16 €
€
16,17
12,96 €
€
2,16 €
€
16,17
5,40
2,16 €
€
5,40
5,40 €
€
59,21€
5,40 €
49,03
€
59,21€
40,00*
49,03 €
€
5,40 €
€
40,00*
5,40
2,16
5,40
12,96
2,16
16,17
12,96
2,16
16,17
5,40
2,16
5,40
5,40
59,21
5,40
49,03
59,21
40,00
49,03
10,80
40,00
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
*
€
€
*
10,80 €
Bissregistrat
2
10,80 €
5,40 €
10,80 €
Notizen:
Notizen:
In der Regel wird der Abdruck 2x ausgegossen: zur Erstellung eines Arbeitsmodells und eines
Kontrollmodells.
Krone wird auf
Kontrollmodell
aufgepasst, und
um die
In
der Regel wirdDie
deranzufertigende
Abdruck 2x ausgegossen:
zur dem
Erstellung
eines Arbeitsmodells
eines
Passgenauigkeit auf
Stumpf sicherzustellen.
Zusätzlich
kann wegenaufgepasst,
der exakten
Passgenauigkeit
das
Kontrollmodells.
Die dem
anzufertigende
Krone wird auf
dem Kontrollmodell
um
die
Arbeiten unter dem
(2.06.05.0 Mehraufwand
fürwegen
erhöhte
Qualitätsanforderung)
Passgenauigkeit
auf Stereomikroskop
dem Stumpf sicherzustellen.
Zusätzlich kann
der
exakten Passgenauigkeit das
notwendig
sein dem
und Stereomikroskop
dementsprechend(2.06.05.0
abgerechnet
werden.
Arbeiten
unter
Mehraufwand
für erhöhte Qualitätsanforderung)
notwendig sein und dementsprechend abgerechnet werden.
Die Möglichkeit der freien Preisgestaltung ist bei der BEB erlaubt. Allerdings orientieren sich auch diese
Preise
oft an regionalen
Standorten.
Die
Möglichkeit
der freien
Preisgestaltung ist bei der BEB erlaubt. Allerdings orientieren sich auch diese
Preise oft an regionalen Standorten.
Ein genereller Zuschlag auf die Materialkosten für Lagerhaltung, Risikozuschlag sowie Vorfinanzierungsundgenereller
Versicherungskosten
zwischen
15 % und 20
ist durchaus Risikozuschlag
vertretbar und sowie
üblich.VorfinanzierungsEin
Zuschlag auf
die Materialkosten
für%
Lagerhaltung,
und Versicherungskosten zwischen 15 % und 20 % ist durchaus vertretbar und üblich.
BEB 09
berechenbare Leistungen
Menge
(fakultativ)
BEB 09
berechenbare
Leistungen
Menge
1.12.01.0
Zahntechnikermeister,
je 15 Minuten
je
(fakultativ)
1.12.02.0
Zahntechniker, je 15 Minuten
je
1.12.01.0
Zahntechnikermeister,
je 15 Minuten
je
1.12.03.0
Anfahrt,
je angefangene
15 Minuten
je
1.12.02.0
Zahntechniker,
je 15 Minuten
je
1.15.01.0
Diagnostisches
Modellieren
Aufwachsen
1
1.12.03.0
Anfahrt, je angefangene
15 oder
Minuten
je
2.06.02.0
Krone
für Klammer
vorbereiten
1
1.15.01.0
Diagnostisches
Modellieren
oder Aufwachsen
1
2.06.03.0
Krone
1
2.06.02.0
Krone in
fürKlammer
Klammereinarbeiten
vorbereiten
1
2.11.04.0
Farbanpassung
durch
Fräskeramik
1
2.06.03.0
Krone in Klammer
einarbeiten
1
*Preis
für Materialien
geschätztdurch Fräskeramik
2.11.04.0
Farbanpassung
1
**Einzelpreisund Gesamtpreisempfehlung
BEB auf Grundlage 1,08 € Kostenminute
*Preis
für Materialien
geschätzt
**
**
16,20
16,20
16,20
16,20
16,20
21,60
16,20
14,97
21,60
21,35
14,97
49,03
21,35
**
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
49,03 €
**
21,60
14,97
21,60
21,35
14,97
49,03
21,35
€
€
€
€
€
€
€
49,03 €
**Einzelpreis- und Gesamtpreisempfehlung BEB auf Grundlage 1,08 € Kostenminute
Die Maßnahmen ätzen und silanisieren von Keramik ist in der Gebührennummer 2197 enthalten und kann nicht berechnet
werden,
wenn diese
Maßnahme
chairsidevon
vom
Behandler
ausgeführt
wird.
Die
Maßnahmen
ätzen
und silanisieren
Keramik
ist in
der Gebührennummer
2197 enthalten und kann nicht berechnet
werden, wenn diese Maßnahme chairside vom Behandler ausgeführt wird.
5.03.03.0
Keramikfläche ätzen
1
3,78 €
3,78 €
5.03.03.0
38
Keramikfläche ätzen
1
3,78 €
3,78 €
Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
Berechnung Vollkeramik-Teilkrone
Berechnungsbeispiel Vollkeramikteilkronen an Schneidezähnen
11,21 Vollkeramikteilkronen
Leistungsberechung der zahnärztlichen Leistungen
Gleichartige Versorgung – BEMA /GOZ
Privatabrechnung - GOZ
Zahntechnische Abrechnung
Gleichartige Versorgung - BEL II / BEB Zahntechnik
Ausführung der Versorgung gepresst IPS e.max Press
Ausführung der Versorgung gefräst IPS e.max CAD
Berechnung § 9 GOZ - BEB Zahntechnik
Ausführung der Versorgung gepresst IPS e.max Press
Ausführung der Versorgung gefräst IPS e.max CAD
39
Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
40
Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
41
Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
Gleichartige Versorgung Laborrechnung zur Abrechnung
über den Heil- und Kostenplan
Gleichartige Versorgung
Laborrechnung
zur Abrechnung
den Heil- und Kostenplan
Ausführung
der Versorgung
inüber
Presskeramik
IPS e.maxPress
Ausführung der Versorgung in Presskeramik e.max.Press
TP
18
48
TP
17
47
16
46
15
45
14
44
13
43
12
42
PKM
11
41
PKM
21
31
22
32
23
33
24
34
25
35
26
36
27
37
28
38
Keramikteilkronen in Presskeramik an den Zähnen 11,21
BEL II/
BEB 09
001.0
berechenbare Leistungen
Menge
Bemerkung
Modell
1
001.0
Modell
1
Gegenbiss
5,39 €
5,39 €
002.3
Verwendung von Kunststoff
3
10,30 €
30,90 €
005.1
Stumpfmodell/Sägemodell
1
2 x Zahnfleischmaske,
1 x Zeiser-Modell
8,33 €
8,33 €
012.0
1.03.01.0
2.06.05.0
1.05.01.0
1.10.02.0
2.04.02.0
2.04.05.0
2.04.08.0
2.06.05.0
933.0
Mittelwertartikulator
Einzelstumpf aus Superhartgips
Mehraufwand für erhöhte Qualitätsanforderung
Präzisionskontrollsockel
Zahnfarbenbestimmung in der Praxis
Teilverblendkrone Presskeramik
Teilverblendung für Presskeramik
Farbanpassung Schichttechnik
Mehraufwand für erhöhte Qualitätsanforderung
Versand
1
2
2
1
1
2
2
2
2
2
Mat.
e.max.Press
2
25,00 €*
50,00 €*
Mat.
Kunststoffschale Zeiser
1
3,50 €*
3,50 €*
Kontrollmodell
Stereo-Mikroskop
**
***
5,39 €
7,90
5,60
4,27
4,26
21,60
65,58
59,92
27,00
42,66
3,73
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
**
***
5,39 €
7,90
11,20
8,54
4,26
21,60
131,16
119,84
54,00
85,32
7,46
*Preis für Material geschätzt
**Gesamtpreisempfehlung BEB auf Grundlage 1,08 € Kostenminute
***BEL II – Baden-Württemberg
Die Maßnahmen ätzen und silanisieren von Keramik ist in der Gebührennummer 2197 enthalten und kann nicht
berechnet werden, wenn diese Maßnahme chairside vom Behandler ausgeführt wird.
5.03.03.0
Keramikfläche ätzen
2
3,78 €
42
7,56 €
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
Gleichartige Versorgung Laborrechnung zur Abrechnung
Gleichartige Versorgung Laborrechnung
zur Abrechnung
über den Heil- und
über den Heilund Kostenplan
Kostenplan
Ausführung der Versorgung in Fräskeramik IPS e.max CAD
Ausführung der Versorgung in Fräskeramik e.max.CAD
TP
18
48
TP
17
47
16
46
15
45
14
44
13
43
12
42
PKM
11
41
PKM
21
31
22
32
23
33
24
34
25
35
26
36
27
37
28
38
Keramikteilkronen an den Zähnen 11,21 in Fräskeramik
BEL II/
BEB 09
001.0
berechenbare Leistungen
Menge
Bemerkung
Modell
1
001.0
Modell
1
Gegenbiss
5,39 €
5,39 €
002.3
Verwendung von Kunststoff
3
10,30 €
30,90 €
005.1
Stumpfmodell/Sägemodell
1
2 x Zahnfleischmaske,
1 x Zeiser-Modell
8,33 €
8,33 €
012.0
1.03.01.0
1.05.01.0
2.09.02.0
2.09.03.0
2.09.04.0
2.07.03.0
2.09.07.0
2.10.05.0
2.10.06.0
2.11.03.0
2.06.05.0
1.10.02.0
933.0
Mittelwertartikulator
Einzelstumpf aus Superhartgips
Präzisionskontrollsockel
Segment digitalisieren / scannen
Präparationsgrenze digitalisieren
CAD-Einzelkrone konstruieren /vollanatomisch
Prä-Teilkrone modellieren
Prä-Modellation digitalisieren
CAM-Fräsen aus Keramik
Gerüst sintern / infiltrieren
Farbgebung durch Bemalung für Fräskeramik
Mehraufwand für erhöhte Qualitätsanforderung
Zahnfarbenbestimmung in der Praxis
Versand
1
2
1
2
2
2
2
2
2
2
2
2
1
2
Material
Mat.
e.max.CAD
Kunststoffschale Zeiser
2
1
Kontrollmodell
Stereo-Mikroskop
**
***
5,39 €
7,90
5,60
4,26
5,40
2,16
12,96
27,71
2,16
5,40
5,40
49,03
4,27
21,60
3,73
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
40,00 €*
3,50 €*
**
***
5,39 €
7,90
11,20
4,26
10,80
4,32
25,92
55,42
4,32
10,80
10,80
98,06
8,54
21,60
7,46
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
80,00 €*
3,50 €*
*Preis für Material geschätzt
** Gesamtpreisempfehlung BEB auf Grundlage 1,08 € Kostenminute
*** BEL II – Baden-Württemberg
Die Maßnahmen ätzen und silanisieren von Keramik ist in der Gebührennummer 2197 enthalten und kann nicht
berechnet werden, wenn diese Maßnahme chairside vom Behandler ausgeführt wird.
5.03.03.0
Keramikfläche ätzen
2
3,78 €
7,56 €
43
Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
Laborrechnung entsprechend § 9 GOZ
Ausführung der Versorgung in Presskeramik IPS e.max Press
Laborrechnung entsprechend § 9 GOZ
Ausführung der Versorgung in Presskeramik e.max.Press
TP
TP
18
48
17
47
16
46
15
45
14
44
13
43
12
42
PKM
11
41
PKM
21
31
22
32
23
33
24
34
25
35
26
36
27
37
28
38
Keramikteilkronen in Presskeramik an den Zähnen 11,21
BEB
berechenbare Leistungen (empfohlen)
1.10.12.0
1.01.07.0
1.01.09.0
Eingangsdesinfektion
Modell GKRP
Modell ETK
2
1
1
1.01.07.0
1.04.06.0
1.02.01.0
1.02.02.0
1.02.03.0
Modell GKRP
Zahnfleischmaske je Segment
Pin setzen je Segment
Segment herstellen und bearbeiten
Stumpfsegment bearbeiten
1
2
3
3
2
2.06.05.0
Mehraufwand für erhöhte
Qualitätsanforderung
Präzisionskontrollsockel
Modell mit Systemteil in Artikulator montieren
Montage eines Gegenkiefermodells
Zahnfarbenbestimmung in der Praxis
Teilverblendkrone Presskeramik
Teilverblendung für Presskeramik
Farbanpassung Schichttechnik
Versand durch Laborboten
Kunststoffschale Zeiser
e.max.Press
2
1.05.01.0
1.09.03.0
1.09.05.0
1.10.12.0
2.04.02.0
2.04.05.0
2.04.08.0
1.14.01.0
Mat.
Mat.
�
Menge
Bemerkung
Gegenbiss
Sägemodell mit
Kunststoffplatte (Zeiser
z.B.)
Kontrollmodell
Präpgrenze freilegen und
lackieren
Stereo-Mikroskop
1
1
1
1
2
2
2
2
1
2
4,10 €
13,79 €
16,38 €
8,20 €
13,79 €
16,38 €
13,79
3,02
5,95
1,45
5,25
13,79
6,04
17,85
4,35
10,50
€
€
€
€
€
4,27 €
8,54 €
4,26 €
9,50 €
13,74 €
21,60 €
65,58 €
59,92 €
27,00 €
5,40 €
3,50 €*
25,00 €*
4,26 €
9,50 €
13,74 €
21,60 €
131,16 €
119,84 €
54,00 €
10,80 €
3,50 €*
50,00 €*
Notizen:
In der Regel wird neben dem Arbeitsmodell ein Kontrollmodell erstellt. Die anzufertigenden Kronen wird
auf dem Kontrollmodell aufgepasst, um die Passgenauigkeit auf den Stümpfen sicherzustellen.
Bei der BEB können weitere Leistungspositionen durchaus anfallen. Bei zusätzlichen Leistungen wie
Stützstiftregistrierungen, weiteren Bissnahmen mit Bisswällen sowie Umstellungen bei Anproben und
weiteren Versandgängen sind auch diese abrechenbar.
Die Möglichkeit der freien Preisgestaltung ist bei der BEB erlaubt. Allerdings orientieren sich auch diese
Preise oft an regionalen Standorten.
*Preis für Materialien geschätzt
**Einzelpreis- und Gesamtpreisempfehlung BEB auf Grundlage 1,08 € Kostenminute
Die Maßnahmen ätzen und silanisieren von Keramik ist in der Gebührennummer 2197 enthalten und kann nicht
berechnet werden, wenn diese Maßnahme chairside vom Behandler ausgeführt wird.
5.03.03.0
Keramikfläche ätzen
2
3,78 €
44
€
€
€
€
€
7,56 €
Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
§ 9 GOZ Berechnung der Laborleistungen
Ausführung
der Versorgung in Presskeramik IPS e.max Press
§ 9 GOZ Berechnung der Laborleistungen
Ausführung der Versorgung in Presskeramik e.max.Press
TP
TP
18
48
17
47
16
46
15
45
14
44
13
43
12
42
PKM
11
41
PKM
21
31
22
32
23
33
24
34
25
35
26
36
27
37
28
38
Keramikteilkronen an den Zähnen 11,21 in Presskeramik
BEB
berechenbare Leistungen (empfohlen)
1.10.12.0
1.01.07.0
1.01.09.0
Eingangsdesinfektion
Modell GKRP
Modell ETK
2
1
1
1.01.07.0
1.04.06.0
1.02.01.0
1.02.02.0
Modell GKRP
Zahnfleischmaske je Segment
Pin setzen je Segment
Segment herstellen und bearbeiten
1
2
3
3
1.02.03.0
Stumpfsegment bearbeiten
2
1.05.01.0
1.09.03.0
1.09.05.0
1.10.12.0
2.04.02.0
2.04.05.0
2.04.08.0
2.06.05.0
Präzisionskontrollsockel
Modell mit Systemteil in Artikulator montieren
Montage eines Gegenkiefermodells
Zahnfarbenbestimmung in der Praxis
Teilverblendkrone Presskeramik
Teilverblendung für Presskeramik
Farbanpassung Schichttechnik
Mehraufwand für erhöhte
Qualitätsanforderung
Versand durch Laborboten
Kunststoffschale Zeiser
e.max.Press
1
1
1
1
2
2
2
2
1.14.01.0
Mat.
Mat.
�
Menge
2
1
2
Bemerkung
Gegenbiss
Sägemodell mit
Kunststoffplatte (Zeiser
z.B.)
Kontrollmodell
1. Segment im Modell ETK
enthalten
Präpgrenze freilegen und
lackieren
**
**
4,10 €
13,79 €
16,38 €
8,20 €
13,79 €
16,38 €
13,79
3,02
5,95
1,45
13,79
6,04
17,85
4,35
€
€
€
€
5,25 €
4,26
9,50
13,74
21,60
65,58
59,92
27,00
42,66
€
€
€
€
€
€
€
€
5,40 €
3,50 €*
25,00 €*
10,50 €
4,26
9,50
13,74
21,60
131,16
119,84
54,00
85,32
€
€
€
€
€
€
€
€
10,80 €
3,50 €*
50,00 €*
Notizen:
In der Regel wird neben dem Arbeitsmodell ein Kontrollmodell erstellt. Die anzufertigenden Kronen wird
auf dem Kontrollmodell aufgepasst, um die Passgenauigkeit auf den Stümpfen sicherzustellen.
Bei der BEB können weitere Leistungspositionen durchaus anfallen. Bei zusätzlichen Leistungen wie
Stützstiftregistrierungen, weiteren Bissnahmen mit Bisswällen sowie Umstellungen bei Anproben und
weiteren Versandgängen sind auch diese abrechenbar.
Die Möglichkeit der freien Preisgestaltung ist bei der BEB erlaubt. Allerdings orientieren sich auch diese
Preise oft an regionalen Standorten.
*Preis für Materialien geschätzt
**Einzelpreis- und Gesamtpreisempfehlung BEB auf Grundlage 1,08 € Kostenminute
Die Maßnahmen ätzen und silanisieren von Keramik ist in der Gebührennummer 2197 enthalten und kann nicht
berechnet werden, wenn diese Maßnahme chairside vom Behandler ausgeführt wird.
5.03.03.0
Keramikfläche ätzen
2
3,78 €
€
€
€
€
7,56 €
45
Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
Berechnungsbeispiel Keramikinlays
8 Keramikinlays auf den Zähnen 15-17 einflächig; 26,27 zweiflächig, 35,36 dreiflächig und 45 mehrflächig
Leistungsberechung der zahnärztlichen Leistungen
Mehrkostenvereinbarung nach § 28 Abs. 2 SGB V – BEMA /GOZ
Privatabrechnung nach GOZ
Zahntechnische Abrechnung nach BEB Zahntechnik
Ausführung der Versorgung gepresst IPS e.max Press
Ausführung der Versorgung gefräst IPS e.max CAD
46
Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
47
Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
§ 9 GOZ Berechnung der Laborleistungen
Ausführung
der Versorgung in Presskeramik IPS e.max Press
§ 9 GOZ Berechnung der Laborleistungen
Ausführung der Versorgung in Presskeramik e.max. Press
TP
TP
18
48
I1
17
47
I1
16
46
I1
15
45
I4
14
44
13
43
12
42
11
41
21
31
22
32
23
33
24
34
25
35
I3
8 Keramikinlays auf den Zähnen 15, 16, 17 einflächig, 26, 27 zweiflächig, 35, 36
dreiflächig und 45 mehrflächig
BEB 09
berechenbare Leistungen (empfohlen)
Menge
Bemerkung
1.10.12.0
1.01.09.0
1.01.07.0
1.02.01.0
1.02.02.0
Eingangsdesinfektion
Modell ZTG
Modell GKRP
Pin setzen je Segment
Segment herstellen und bearbeiten
1.02.03.0
Stumpfsegment bearbeiten
8
1.03.01.0
2.06.05.0
Einzelstumpf aus Superhartgips
Mehraufwand für erhöhte Qualitätsanforderung
8
8
1.05.01.0
1.09.03.0
1.09.05.0
1.15.01.0
2.05.03.0
2.05.04.0
2.05.06.0
2.06.01.0
1.14.01.0
Mat.
Präzisionskontrollsockel
Modell mit Systemteil in Artikulator montieren
Montage eines Gegenkiefermodells
Diagnostisches Modellieren oder Aufwachsen
Presskeramikinlay bemalt, 1-2-flächig
Presskeramikinlay bemalt, mehrflächig
Farbanpassung Maltechnik
Funktionelle Kauflächengestaltung
Versand durch Laborboten
e.max Press*
2
1
1
8
5
3
8
8
2
8
�
2
2
2
12
12
Kontrollmodelle
1 Segment je
Kiefer im Modell
ZTG enthalten
Präp.grenze
freilegen und
bearbeiten
StereoMikroskop
I2
26
36
I3
I2
27
37
28
38
**
**
4,10 €
17,40 €
13,79 €
5,95 €
1,45 €
8,20
34,80
27,58
71,40
16,80
€
€
€
€
€
5,25 €
42,00 €
5,60 €
4,27 €
44,80 €
34,16 €
4,26 €
9,50 €
13,74 €
21,60 €
114,50 €
114,50 €
75,60 €
15,12 €
5,40 €
25,00 €*
8,52 €
9,50 €
13,74 €
172,80 €
572,50 €
343,50 €
604,80 €
120,96 €
10,80 €
200,00 €*
Notizen:
In der Regel wird der Abdruck 2x ausgegossen: zur Erstellung eines Arbeitsmodells und eines
Kontrollmodells. Die anzufertigenden Inlays werden auf dem Kontrollmodell auf die Stümpfe aufgepasst,
um die Passgenauigkeit im Mund sicherzustellen.
Zusätzlich kann wegen der exakten Passgenauigkeit das Arbeiten unter dem Stereomikroskop (2.06.05.0
Mehraufwand für erhöhte Qualitätsanforderung) notwendig sein und dementsprechend abgerechnet
werden.
Die Möglichkeit der freien Preisgestaltung ist bei der BEB erlaubt. Allerdings orientieren sich auch diese
Preise oft an regionalen Standorten.
Ein genereller Zuschlag auf die Materialkosten für Lagerhaltung, Risikozuschlag sowie Vorfinanzierungsund Versicherungskosten zwischen 15 % und 20 % ist durchaus vertretbar und üblich.
*Preis für Materialien geschätzt
**Einzelpreis- und Gesamtpreisempfehlung BEB auf Grundlage 1,08 € Kostenminute
Die Maßnahmen ätzen und silanisieren von Keramik ist in der Gebührennummer 2197 enthalten und kann nicht berechnet
werden, wenn diese Maßnahme am Behandlungsstuhl vom Behandler ausgeführt wird.
5.03.03.0
48
Keramikfläche ätzen
8
3,78 €
30,24 €
Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
§ 9 GOZ Berechnung der Laborleistungen
Ausführung
der Versorgung in Fräskeramik IPS e.max CAD
§ 9 GOZ Berechnung der Laborleistungen
Ausführung der Versorgung in Fräskeramik e.max.CAD
TP
TP
18
48
I1
17
47
I1
16
46
I1
15
45
I4
14
44
13
43
12
42
11
41
21
31
22
32
23
33
24
34
25
35
I3
I2
26
36
I3
I2
27
37
28
38
8 Keramikinlays gefräst auf den Zähnen 15, 16, 17 einflächig, 26, 27 zweiflächig, 35, 36
dreiflächig und 45 mehrflächig
BEB 09
berechenbare Leistungen (empfohlen)
Menge
Bemerkung
**
1.10.12.0
1.01.09.0
1.01.07.0
Eingangsdesinfektion
Modell ZTG
Modell GKRP
4,10 €
17,40 €
13,79 €
8,20 €
34,80 €
27,58 €
1.02.01.0
1.02.02.0
Pin setzen je Segment
Segment herstellen und bearbeiten
5,95 €
1,45 €
71,40 €
16,80 €
1.02.03.0
Stumpfsegment bearbeiten
8
5,25 €
42,00 €
1.03.01.0
1.05.01.0
1.09.03.0
1.09.05.0
2.09.02.0
2.09.03.0
2.09.04.0
2.07.04.0
2.07.05.0
2.09.07.0
2.10.05.0
2.10.06.0
2.11.03.0
2.06.05.0
Einzelstumpf aus Superhartgips
Präzisionskontrollsockel
Modell mit Systemteil in Artikulator montieren
Montage eines Gegenkiefermodells
Segment digitalisieren / scannen
Präparationsgrenze digitalisieren
CAD-Einzelkrone konstruieren / vollanatomisch
Prä-Inlay modellieren 1-2-flächig
Prä-Inlay modellieren mehrflächig
Prä-Modellation digitalisieren
CAM-Fräsen aus Keramik
Gerüst sintern / infiltrieren
Farbgebung durch Bemalung für Fräskeramik
Mehraufwand für erhöhte Qualitätsanforderung
8
2
1
1
8
8
8
5
3
8
8
8
8
8
1.10.02.0
2.06.01.0
1.14.01.0
Material
Zahnfarbenbestimmung in der Praxis
Funktionelle Kauflächengestaltung
Versand durch Laborboten
e.max.CAD
1
8
2
8
�
2
2
2
12
12
Kontrollmodelle
1 Segment je
Kiefer im
Modell ZTG
enthalten
Präpgrenze
freilegen und
bearbeiten
StereoMikroskop
**
5,60 €
4,26 €
9,50 €
13,74 €
5,40 €
2,16 €
12,96 €
20,13 €
27,02 €
2,16 €
5,40 €
5,40 €
49,03 €
42,66 €
21,60
15,12
5,40
40,00 €
€
€
€
*
44,80
8,52
9,50
13,74
43,20
17,28
103,68
100,65
81,06
17,28
43,20
43,20
392,24
341,28
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
21,60 €
120,96 €
10,80 €
320,00 €*
Notizen:
In der Regel wird der Abdruck 2x ausgegossen: zur Erstellung eines Arbeitsmodells und eines
Kontrollmodells. Die anzufertigenden Inlays werden auf dem Kontrollmodell auf die Stümpfe aufgepasst,
um die Passgenauigkeit im Mund sicherzustellen.
Zusätzlich kann wegen der exakten Passgenauigkeit das Arbeiten unter dem Stereomikroskop (2.06.05.0
Mehraufwand für erhöhte Qualitätsanforderung) notwendig sein und dementsprechend abgerechnet
werden.
Die Möglichkeit der freien Preisgestaltung ist bei der BEB erlaubt. Allerdings orientieren sich auch diese
Preise oft an regionalen Standorten.
Ein genereller Zuschlag auf die Materialkosten für Lagerhaltung, Risikozuschlag sowie Vorfinanzierungsund Versicherungskosten zwischen 15 % und 20 % ist durchaus vertretbar und üblich.
*Preis für Materialien geschätzt
**Einzelpreis- und Gesamtpreisempfehlung BEB auf Grundlage 1,08 € Kostenminute
Die Maßnahmen ätzen und silanisieren von Keramik ist in der Gebührennummer 2197 enthalten und kann nicht berechnet
werden, wenn diese Maßnahme chairside vom Behandler ausgeführt wird.
5.03.03.0
Keramikfläche ätzen
8
3,78 €
30,24 €
49
Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
Berechnungsbeispiel Veneers nach § 2 Abs. 3 GOZ
11,21 Veneers aus ästhetischen Gründen
Leistungsberechung der zahnärztlichen Leistungen
Privatabrechnung - GOZ
Zahntechnische Abrechnung
Berechnung § 9 GOZ - BEB Zahntechnik
Ausführung der Versorgung gepresst e.max.Press
Ausführung der Versorgung gefräst e.max.CAD
50
Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
51
Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
52
Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
§ 9 GOZ Berechnung der Laborleistungen
Ausführung
der Versorgung in Presskeramik IPS e.max Press
§ 9 GOZ Berechnung der Laborleistungen
Ausführung der Versorgung in Presskeramik e.max.Press
TP
TP
18
48
17
47
16
46
15
45
14
44
13
43
12
42
PKM
11
41
PKM
21
31
22
32
23
33
24
34
25
35
26
36
27
37
28
38
Veneers an den Zähnen 11,21 in Presskeramik
BEB
berechenbare Leistungen (empfohlen)
1.10.12.0
1.01.07.0
1.01.09.0
Eingangsdesinfektion
Modell GKRP
Modell ETK
2
1
1
1.01.07.0
1.04.06.0
1.02.01.0
1.02.02.0
Modell GKRP
Zahnfleischmaske je Segment
Pin setzen je Segment
Segment herstellen und bearbeiten
1
2
3
3
1.02.03.0
Stumpfsegment bearbeiten
2
1.05.01.0
1.09.03.0
1.09.05.0
1.10.12.0
2.04.02.0
2.04.05.0
2.04.08.0
2.06.05.0
Präzisionskontrollsockel
Modell mit Systemteil in Artikulator montieren
Montage eines Gegenkiefermodells
Zahnfarbenbestimmung in der Praxis
Teilverblendkrone Presskeramik
Teilverblendung für Presskeramik
Farbanpassung Schichttechnik
Mehraufwand für erhöhte
Qualitätsanforderung
Versand durch Laborboten
Kunststoffschale Zeiser
e.max.Press
1
1
1
1
2
2
2
2
1.14.01.0
Mat.
Mat.
�
Menge
2
1
2
Bemerkung
Gegenbiss
Sägemodell mit
Kunststoffplatte (Zeiser
z.B.)
Kontrollmodell
1. Segment im Modell ETK
enthalten
Präpgrenze freilegen und
lackieren
**
**
4,10 €
13,79 €
16,38 €
8,20 €
13,79 €
16,38 €
13,79
3,02
5,95
1,45
13,79
6,04
17,85
4,35
€
€
€
€
5,25 €
4,26
9,50
13,74
21,60
65,58
59,92
27,00
42,66
€
€
€
€
€
€
€
€
5,40 €
3,50 €*
25,00 €*
€
€
€
€
10,50 €
4,26
9,50
13,74
21,60
131,16
119,84
54,00
85,32
€
€
€
€
€
€
€
€
10,80 €
3,50 €*
50,00 €*
Notizen:
In der Regel wird neben dem Arbeitsmodell ein Kontrollmodell erstellt. Die anzufertigenden Kronen wird
auf dem Kontrollmodell aufgepasst, um die Passgenauigkeit auf den Stümpfen sicherzustellen.
Bei der BEB können weitere Leistungspositionen durchaus anfallen. Bei zusätzlichen Leistungen wie
Stützstiftregistrierungen, weiteren Bissnahmen mit Bisswällen sowie Umstellungen bei Anproben und
weiteren Versandgängen sind auch diese abrechenbar.
Die Möglichkeit der freien Preisgestaltung ist bei der BEB erlaubt. Allerdings orientieren sich auch diese
Preise oft an regionalen Standorten.
*Preis für Materialien geschätzt
**Einzelpreis- und Gesamtpreisempfehlung BEB auf Grundlage 1,08 € Kostenminute
Die Maßnahmen ätzen und silanisieren von Keramik ist in der Gebührennummer 2197 enthalten und können nicht
berechnet werden, wenn diese Maßnahme chairside vom Behandler ausgeführt wird.
5.03.03.0
Keramikfläche ätzen
2
3,78 €
7,56 €
53
Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
§ 9 GOZ Berechnung der Laborleistungen
Ausführung
der Versorgung in Fräskeramik IPS e.max CAD
§ 9 GOZ Berechnung der Laborleistungen
Ausführung der Versorgung in Fräskeramik e.max.CAD
TP
TP
18
48
17
47
16
46
15
45
14
44
13
43
12
42
PKM
11
41
PKM
21
31
22
32
23
33
24
34
25
35
26
36
27
37
28
38
Veneers an den Zähnen 11,21 in Fräskeramik
BEB 09
berechenbare Leistungen (empfohlen)
1.10.12.0
1.01.07.0
1.01.09.0
Eingangsdesinfektion
Modell GKRP
Modell ETK
2
1
1
1.01.07.0
1.04.06.0
1.02.01.0
1.02.02.0
Modell GKRP
Zahnfleischmaske je Segment
Pin setzen je Segment
Segment herstellen und bearbeiten
1
2
3
3
1.02.03.0
Stumpfsegment bearbeiten
2
1.05.01.0
1.09.03.0
Präzisionskontrollsockel
Modell mit Systemteil in Artikulator
montieren
Montage eines Gegenkiefermodells
Zahnfarbenbestimmung in der Praxis
Segment digitalisieren / scannen
Präparationsgrenze digitalisieren
CAD-Einzelkrone konstruieren
/vollanatomisch
Prä-Teilkrone modellieren
Prä-Modellation digitalisieren
CAM-Fräsen aus Keramik
Gerüst sintern / infiltrieren
Mehraufwand für erhöhte
Qualitätsanforderung
Farbgebung durch Bemalung für Fräskeramik
Zahnfarbenbestimmung in der Praxis
Versand durch Laborboten
Kunststoffschale Zeiser
e.max.CAD
1
1
1.09.05.0
1.10.12.0
2.09.02.0
2.09.03.0
2.09.04.0
2.07.03.0
2.09.07.0
2.10.05.0
2.10.06.0
2.06.05.0
2.11.03.0
1.10.02.0
1.14.01.0
Material
Material
�
Menge
Bemerkung
Gegenbiss
Sägemodell mit
Kunststoffplatte (Zeiser
z.B.)
Kontrollmodell
1. Segment im Modell ETK
enthalten
Präpgrenze freilegen und
lackieren
**
**
4,10 €
13,79 €
16,38 €
8,20 €
13,79 €
16,38 €
13,79
3,02
5,95
1,45
13,79
6,04
17,85
4,35
€
€
€
€
5,25 €
10,50 €
4,26 €
9,50 €
4,26 €
9,50 €
1
1
2
2
2
13,74
21,60
5,40
2,16
12,96
€
€
€
€
€
13,74
21,60
10,80
4,32
25,92
€
€
€
€
€
2
2
2
2
2
27,71
2,16
5,40
5,40
4,27
€
€
€
€
€
55,42
4,32
10,80
10,80
8,54
€
€
€
€
€
2
1
2
1
2
Stereo-Mikroskop
49,03 €
21,60 €
5,40 €
3,50 €*
40,00 €*
98,06 €
21,60 €
10,80 €
3,50 €*
80,00 €*
Notizen:
In der Regel wird neben dem Arbeitsmodell ein Kontrollmodell erstellt. Die anzufertigenden Kronen wird
auf dem Kontrollmodell aufgepasst, um die Passgenauigkeit auf den Stümpfen sicherzustellen.
Bei der BEB können weitere Leistungspositionen durchaus anfallen. Bei zusätzlichen Leistungen wie
Stützstiftregistrierungen, weiteren Bissnahmen mit Bisswällen sowie Umstellungen bei Anproben und
weiteren Versandgängen sind auch diese abrechenbar.
Die Möglichkeit der freien Preisgestaltung ist bei der BEB erlaubt. Allerdings orientieren sich auch diese
Preise oft an regionalen Standorten.
*Preis für Materialien geschätzt
**Einzelpreis- und Gesamtpreisempfehlung BEB auf Grundlage 1,08 € Kostenminute
Die Maßnahmen ätzen und silanisieren von Keramik ist in der Gebührennummer 2197 enthalten und können nicht
berechnet werden, wenn diese Maßnahme chairside vom Behandler ausgeführt wird.
5.03.03.0
Keramikfläche ätzen
2
3,78 €
7,56 €
54
€
€
€
€
Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor
Notizen:
Ivoclar Vivadent GmbH
Dr. Adolf-Schneider-Str. 2
D-73479 Ellwangen, Jagst
Tel. +49 (0) 79 61 / 8 89-0
Fax +49 (0) 79 61 / 63 26
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