Künstliche Ernährung – Ethische Entscheidungsfindung in der Praxis

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Künstliche Ernährung – Ethische Entscheidungsfindung in der Praxis
Michael Peintinger
Zusammenfassung. Die „Künstliche Ernährung“ steht in enger Beziehung zu den
grundsätzlichen Fragen nach medizinisch sinnvollen und angemessenen Maßnahmen, nach
Therapiebegrenzung, Lebensqualität und Sterbehilfe. Im Diskurs müssen die dabei
verwendeten Begriffe hinsichtlich der ihnen innewohnenden, oft unbewussten Wertungen zur
Diskussion gestellt werden. Einer ethischen Entscheidungsberatung muss eine sorgfältige
Abklärung der naturwissenschaftlichen Aspekte, einschließlich einer umfassenden Erhebung
der Vorsituation und der gegenwärtigen Befindlichkeit des einzelnen Kranken, sowie eine
aufrichtige Einschätzung der Zielorientierung vorausgehen. Unter Zugrundelegung der – unter
Umständen auch nur ersatzweise wahrgenommenen - Selbstbestimmung des Patienten werden
in
der
ethischen
Diskussion
mögliche
stereotype
Vorgehensweisen,
latente
Entscheidungskonflikte oder eine vermeintliche Vorrangigkeit naturwissenschaftlicher
Lösungsansätze zur Sprache kommen. Ziel ist eine gemeinsam erarbeitete individuell
angemessene Lösung, die sich – unabhängig vom Ergebnis – heilsam in den Lebenshorizont
des Patienten einbetten lässt.
Schlüsselwörter:
Künstliche
Ernährung,
Ethische
Fallberatung,
Selbstbestimmung,
Patientenverfügung
Einleitung
Die „künstliche Ernährung“ stellt ein „running theme“ in vielen medizinethischen
Diskussionen dar. Zahlreiche Anfragen zur ethischen Einzelfallberatung geben ebenso
Zeugnis davon wie der Umstand, dass kaum eine Gesprächsrunde mit Pflegekräften und
Ärzten1 vergeht, ohne dass die Ernährungsfrage in den Blickpunkt des Interesses rückt. Dies
erklärt sich nicht zuletzt aus dem Umstand, dass in dem Thema Problemkreise wie die
grundsätzliche Sinnhaftigkeit und Sinnlosigkeit von therapeutischen Maßnahmen, die Frage
nach einer Therapiebegrenzung, ja auch die Frage nach Sterbehilfe mitschwingen.
1
Notabene: Die Verwendung der gebräuchlichen maskulinen Termini bezieht sich
selbstverständlich sinngemäß auf Personen beiderlei Geschlechts und stellt nur eine
Konzession an die Lesbarkeit des Textes dar!
1
Die „künstliche Ernährung“ als Beispiel ebenso sinnvoller wie auch menschlicher
Patientenversorgung
steht
Meinungsmultiplikatoren.
zudem
im
Spannungsfeld
Auffassungen
der
Mitglieder
ganz
unterschiedlicher
von
unterschiedlichen
Gesundheitsberufen, selbst schon Repräsentanten von verschiedenen kulturellen und
gesellschaftlichen Strömungen, begegnen jenen der Angehörigen, jenen der öffentlichen und
der „veröffentlichten“ Meinung, sowie, in jüngster Zeit - und für die meisten
Entscheidungsträger noch ungewohnt - auch der Meinung der für ökonomische
Entscheidungen Verantwortlichen.
Diese vielen unterschiedlichen Standpunkte spiegeln sich auch in den beim einschlägigen
Diskurs verwendeten Begriffen wider. In ihnen werden zugleich - verdeckt oder offen Wertungen transportiert, die zwar zumeist unbeachtet bleiben oder kritiklos übernommen und
weiterverwendet werden, die Richtung und Fortsetzung des Diskurses jedoch in
entscheidender Weise beeinflussen.
Im Hinblick auf die „Ernährung“ ließe sich von einer geradezu „babylonischen
Sprachverwirrung“ sprechen. Schon der Begriff „Künstliche Ernährung“ stellt keinesfalls
einen homogenen Terminus dar. Seine Verwendung - noch gänzlich unabhängig davon, ob
damit eine sinnvolle Therapie, eine pflegerische Handlung, eine physiologische
Überbrückungshilfe oder eine als unphysiologisch empfundene „Zwangsmaßnahme“
diskutiert wird [42] - wirft die Frage auf, wie diese „Künstlichkeit“ zu verstehen ist. Bezieht
sie sich auf den notwendigen künstlichen Zugang (Sonden, ZVK, PEG) [25]? Bezieht sie sich
auf die als künstlich angesehene Zusammensetzung, auf die radikale Veränderung des
äußeren
Erscheinungsbildes
(z.B.
pürierte
Verabreichung
einer
zuvor
appetitlich
angerichteten Wunschkost vermittels PEG-Sonde bei ALS-Patienten)? Ist sie schon deshalb
als künstlich zu bezeichnen, weil die Art der Verabreichung mit der Optik des Essens wenig
Ähnlichkeit hat? Verweist der Begriff auf die möglicherweise dazu notwendige medizinischtherapeutische Anordnung, auf eine Intention (z.B. jene, den Patienten durch die Ernährung
„künstlich am Leben erhalten“)? Oder bezieht sich die Künstlichkeit auf den in jüngster Zeit
neu hinzugekommenen Aspekt der Verwendung von gentechnisch veränderten Bestandteilen?
Aus diesem letzten Gesichtspunkt geht vielleicht am deutlichsten hervor, dass sich die
Termini „künstlich“ und „natürlich“ im Laufe der letzten Jahrzehnte zu zwei mit
unterschiedlichen Wertungen verbundenen Begriffen entwickelt haben. Wer sich ihrer
bedient, muss sich bewusst sein, dass er die darin verborgenen Werturteile weitergibt,
beziehungsweise er sollte sich vergewissern, ob sein jeweiliger Diskurspartner die gleiche
oder eine unterschiedliche Wertung vornimmt!
2
Jedoch auch der Begriff „Ernährung“ selbst lässt sich nur auf den ersten Blick als
problemlos in Bezug auf seine Eindeutigkeit ansehen. Solange beispielsweise im Gespräch
mit Angehörigen auf zahlreichen geriatrischen Stationen bereits 500ml einer kristallinen
Lösung, gegebenenfalls ergänzt durch einen halben Liter 5%iger Glucose, als „Ernährung“
verstanden werden, sind Missverständnissen und Fehldeutungen Tür und Tor geöffnet. Eine
auf diesem Hintergrund ablaufende Diskussion und daraus resultierende Entscheidung wird
dadurch möglicherweise verzerrt sein!
Es bestätigt auch die Erfahrung, wonach der Stellenwert der Ernährung im Alter von den
behandelnden Ärzten, aber auch von den Familien und Sozialbetreuern, ja oft auch von den
Verantwortlichen in Pflegeheimen nicht ausreichend wahrgenommen wird [38]. Der Aspekt
der Ernährung, naturwissenschaftlich fundiertes spezifisches Sachwissen, aber auch die damit
oft verbundenen kulturellen und sozialen Bezüge wurden bislang im Medizinstudium
vernachlässigt. Ja es scheint, dass sie, zumindest in Österreich, auch im gegenwärtig neu
entwickelten Medizin-Curriculum noch nicht ausreichend wahrgenommen werden.
Unterschiedliche Wahrnehmungen - unterschiedliche Wertungen
Im klinischen Alltag lässt sich zeigen, dass die Wahrnehmung der Ernährung auch von den
aktuellen Situationen abhängig ist, woraus sich in der Folge ein unterschiedlicher Stellenwert
der Handlung ergeben kann.
So wird die Ernährungsproblematik auf Intensivstationen vom dort tätigen therapeutischen
Team in der Regel bloß als adjuvanter Teil einer Therapie angesehen, deren vorrangiges Ziel
in der Sicherung und Unterstützung der bedrohten vitalen Systeme besteht. Hingegen scheint
die
Ernährung
auf
geriatrisch
ausgerichteten
Stationen
neben
einer
geordneten
Medikamenteneinnahme oft einen zentralen Stellenwert in der Wahrnehmung einzunehmen,
ja mitunter sogar die hauptsächliche „therapeutische Handlung“ darzustellen.
Die aus diesen beiden Szenarien resultierenden unterschiedlichen Haltungen sind evident:
Da das therapeutische Team auf Intensivstationen die Ernährung als eine nachgeordnete,
jedoch mit der medizinischen Therapie gekoppelte Handlung ansieht [31], findet ein
Thematisieren oder gar Problematisieren nur dann statt, wenn auch die Reduktion
lebenssichernder Therapiehandlungen zur Diskussion gestellt wird. Da sich aber der Effekt
einer Reduktion von akut überlebensnotwendigen Handlungen innerhalb kurzer Zeit zeigt,
wird der gleiche Effekt durch das Vorenthalten von Nahrung daher an Intensivstationen in
praxi nicht erlebt.
3
Daraus resultieren unterschiedliche Bewertungen. Kaum ein Mitglied des Intensivteams
wird eine „künstliche Ernährung“ bei laufender intensivmedizinischer Maximaltherapie als
kulturelles Geschehnis interpretieren. Die Nahrungsaufnahme wird hier nicht als Beitrag zur
sozialen Integration, als „Zeichen der Freundschaft“ oder als bewusster Akt „gegen die
Ausgrenzung eines Patienten aus der Gemeinschaft“ gedeutet [1]. Diese Bewertungen aber
sind es, die bei den auf geriatrischen Stationen tätigen Berufsgruppen besonders dann ins
Spiel gebracht werden, wenn andere medizinisch-therapeutische Handlungen immer mehr
eingeschränkt oder -
abgesehen von der Gabe einiger Medikamente - zur einzigen
Verordnung der Mediziner werden.
Dem jeweils umgebenden Szenarium entsprechend, lassen sich auch unterschiedliche
Wahrnehmungen, Verständnisinhalte und Bewertungen der Angehörigen aufzeigen, die
spätestens dann aufscheinen, wenn mit ihnen ein weiteres, möglicherweise invasives
Ernährungsmanagement beratschlagt wird.
Denn während Angehörige auf der Intensivstation zumeist das vitale Monitoring sowie die
Anzeigen der Beatmungsmaschine etc. beobachten und die eher unbeachtet abseits stehenden
Infusionspumpen mit Mischernährung tatsächlich übersehen, wird auf einer geriatrischen
Station diese Aufmerksamkeit oft gerade der langsam tropfenden Infusionsflasche gewidmet.
Beide je Szenario unterschiedlichen Aspekte der besonderen Wahrnehmung werden dann
zumeist als Garant des Überlebens interpretiert. Eine als fraglich eingeschätzte Funktion oder
gar begleitende Alarme werden als akut lebensbedrohlich interpretiert.
Aufgrund dieser unterschiedlichen Wertungen und Wahrnehmungen kann eine Diskussion
zum Thema „Künstlichen Ernährung“ sinnvollerweise nicht im Allgemeinen verbleiben, wie
dies derzeit häufig der Fall ist. Derart unterschiedliche Patientengruppen wie etwa ALSPatienten, Patienten im persistierenden oder permanenten vegetativen Zustand, Anorexia
nervosa–Patienten, austherapierte, womöglich bereits protrahiert sterbende Karzinomkranke,
Demente, oder geriatrische, oft polymorbide Patienten, weisen zu unterschiedliche Aspekte
auf [26].
Die nachfolgenden Überlegungen beziehen sich in besonderer Weise auf jenen zuletzt
genannten Kreis von Patienten, der vorwiegend in jener Krankenanstalt betreut wird, in der
die Beratung der ethischen Anfragen durch die von mir geleitete Ethikkommission erfolgt.
Maßstab: Der einsichts- und urteilsfähige Patient
4
Bei diesen Überlegungen muss zunächst eine Vermischung von einsichts- und urteilfähigen
Patienten mit dementen, ihrer Selbstbestimmungskompetenz vielleicht gänzlich beraubten
Kranken vermieden werden. Maßstab des therapeutischen Handelns ist und bleibt der
mündige, sein Selbstbestimmungsrecht kompetent wahrnehmende Patient. Erst wenn bei
diesen Kranken das Vorgehen ausreichend geklärt wurde, kann begonnen werden, an
Hilfskonstruktionen und „Selbstbestimmungs-Krücken“ für die in ihrer Autonomiekompetenz
eingeschränkten Patienten zu arbeiten, beziehungsweise bereits bestehende Konstrukte auf
ihre Hilfsmächtigkeit zu hinterfragen [32]. Wer sich nicht ausreichend im Klaren ist, ob die
Autonomie des Patienten im alltäglichen Handeln auch wirklich der oberste Maßstab seines
(Wohl-)Tuns bleibt, wird angesichts dementer Patienten noch viel weniger zu Ergebnissen
gelangen!
Ebenso sollte zugleich außer Diskussion stehen, dass die Autonomie des Patienten
vorrangig als Schutzrecht verstanden werden muss, das in Kongruenz zur Rechtsprechung
eigenmächtige Heilbehandlungen unterbindet [32, 28, 27, 12]. Denn unabhängig davon, ob
man der Ansicht zuneigt, dass die „künstliche Ernährung“ eine medizinische Handlung
darstellt, oder ob man die Auffassung vertritt, sie sei ein Bestandteil (basis)pflegerischer
Maßnahmen [42, 18] und werde höchstens durch medizinische Hilfshandlungen (z.B. Anlage
einer PEG-Sonde) ergänzt, sollte es selbstverständlich sein, dass jedwede am Patienten
vorgenommene Handlung dessen Zustimmung bedarf! Bei mehrmaliger irrtumsfreier,
konsistenter Ablehnung eines therapeutischen Vorgehens ist der Patientenwille zweifellos
bindend! Die Zustimmung des Patienten ist daher sowohl zum Problemkreis „Ernährung“
selbst als auch zum Problemkreis „Technische Verfahren zur Gewährleistung der Ernährung“
(z.B. ZVK, PEG-Sonde) erforderlich.
Es ist allerdings evident, dass lebensgestaltende Entscheidungen auch bei ausreichend
kompetenten Patienten Dilemmata für die Gesundheitsberufe nach sich ziehen können. Dies
schlägt sich auch in der bis 2004 gültigen Richtlinie der Schweizer Akademie der
Medizinischen Wissenschaften nieder [37]. Denn, während einerseits dezidiert verlangt wird,
dass der Wunsch eines urteilsfähigen Patienten auf Behandlungsverzicht (bzw. Abbruch
bereits eingeleiteter Maßnahmen!) zu respektieren ist, wird schon im nachfolgenden Punkt
jede Beihilfe zum Suizid ausgeschlossen. Es wird jedoch – je nach Anschauung – wohl
gelegentlich erhebliche Schwierigkeiten bereiten können, im individuellen Fall einen
relevanten Unterschied herauszuarbeiten [5,6,19, 35, 41, 43].
Als wesentliche Hilfe zur Klärung solcher Situationen können dabei Analogien mit der
Willensbildung
von
austherapierten
Karzinomkranken
5
im
fortgeschrittenen
Erkrankungsstadium dienen, die sich ja häufig auch einem weiteren, schicksalhaften Verlauf
nicht mehr „entgegenstemmen“, sondern den biologischen Gegebenheiten ihren Lauf lassen
[14].
Grundsätzliche Aspekte
Vor der Beurteilung der individuellen Situation sollten einige grundlegende Aspekte außer
Streit stehen, auf die in der Folge näher Bezug genommen wird.
Vor jedem konkreten Falldiskurs muss sorgfältig darauf geachtet werden, dass Ernährung
und Lebensbewertung nicht gleichgesetzt werden. Weder die Überfrachtung des Begriffs
durch sofortigen Bezug zu hohen und höchsten Lebensprinzipien, noch die gänzliche
Ausblendung
jedweder
Wertorientierung
(Ernährung
als
vermeintlich
„bloß
naturwissenschaftliches Problem“) werden der Problematik und auch dem Anspruch eines
Patienten gerecht, seine Entscheidung selbstbestimmt und daher in Abwägung seiner
Wertehierarchie treffen zu können.
Ebenso muss auch gegen die im klinischen Alltag oft allzu bestimmende „normative Kraft
des Faktischen“ angekämpft werden. Weder ist eine Entscheidung für eine PEG-Sonde
aufgrund ihrer einfachen und in der Regel komplikationsarmen Durchführung schon
legitimiert, noch ist die unreflektierte Fortsetzung der Ernährung bereits damit ausreichend
begründet, dass einem eben zutransferierten Patienten anderen Orts geradezu „automatisch“
eine PEG-Sonde gesetzt wurde!
Auch die in Diskussionen oft feststellbare Zuflucht zu rechtlichen Regelungen scheint analog zur Sterbehilfe - nicht unproblematisch [33]. So sehr juristische Normen eine
hilfreiche Orientierung darstellen, droht in der bloß strikten Beachtung doch auch die Gefahr,
dass eine Auseinandersetzung mit anderen sachlichen und menschlichen Gesichtspunkten und
weiteren wesentlichen ethischen Aspekten vermieden wird. Diese Zuflucht kann überdies
dazu verleiten, dass durch eine bloße Normenerfüllung die eigene persönliche Werthaltung
ausgeblendet werden kann und die individuellen Bedürfnisse des Patienten aus den Augen
verloren werden [33].
Abzulehnen sind weiters problematische „dogmatische Aussagen“, die beispielsweise den
Einsatz einer PEG-Sonde anhand von präferenzutilitaristischen Einschätzungen verweigern,
weil aufgrund des Fehlens von mentalen Leistungen des Kranken der Schluss gezogen wird,
dass es sich um „keine Person mehr handle“.
6
Ebenso sind resignative, ja oftmals unsachliche Argumentationsfiguren abzulehnen, die
insbesondere eine PEG-Sondensetzung damit begründen „...damit etwas gemacht wird“.
Dies verweist auf den Hang zu einem unreflektierten Automatismus, wonach bei Patienten,
die, insbesondere in späten geriatrischen Lebensphasen, eine zunehmende Tendenz zur
Nahrungseinschränkung zeigen, gewissermaßen automatisch die Setzung einer PEG-Sonde
veranlasst wird, statt phantasievolle und kreative Versuche der Nahrungsaufnahme zu planen
[16]. In diesem Zusammenhang muss auch bewusst sein, dass das mitunter vorgebrachte
Versprechen, „man könne die PEG-Sonde ja wieder entfernen, wenn sie nicht mehr benötigt
werde“, in der Realität kaum eingelöst wird.
Ebenso abzulehnen ist die immer öfter angebotene Begründung, wonach die Ernährung
mittels PEG-Sonde eine ökonomische Notwendigkeit darstelle, da jede Fütterung von
Patienten zunehmend zeitintensiv und personalaufwändig würde [10]. Es sollte vielmehr die
grundsätzliche Frage geklärt werden, wie viel Zeit ein betagter Mensch in Institutionen zum
Essen brauchen dürfe und welche zusätzlichen Hilfen dafür denkbar wären. Problematisch
erscheint daher auch die „Indikation“, wonach die Anlage einer PEG-Sonde als Vorbedingung
für die Aufnahme in ein Pflegeheim angesehen wird.
Gänzlich abzulehnen und auch auf politischer Ebene vehement zu hinterfragen sind die
vereinzelten, geradezu ultimativen Ankündigungen von Pflegeheimen, dem Rücktransfer ihrer
Bewohner nach einem Krankenhausaufenthalt nur mehr dann zuzustimmen, wenn diese eine
PEG-Sonde erhalten haben!
Sollte nämlich eine - wenn auch zeit- und personalaufwändige - alimentäre Versorgung
des Kranken grundsätzlich ohne invasives Management erfolgen können, erhebt sich die
Frage, ob der Mangel einer tatsächlich medizinisch begründbaren Indikation durch
strukturelle Defizite einer Pflegeeinrichtung übertroffen werden kann.
Davon allerdings deutlich zu unterscheiden sind jene Fälle, in denen sich Angehörige
beispielsweise erst dann zur privaten Pflege eines hochbetagten Familienmitgliedes imstande
sehen, wenn durch die Implantation einer PEG-Sonde - und in Verbindung mit einer soliden
Anleitung - eine ausreichende Ernährung gewährleistet werden kann [21, 26]. Gerade in
solchen Fällen wird wohl zumeist davon ausgegangen werden können, dass dies mehr als eine
Hilfe verstanden werden kann, dem Patienten das anstrebenswerte und zumeist auch
erwünschte Leben in einem familiären Bereich zu ermöglichen und strukturelle,
zeitökonomische Gründe nur von sekundärer Bedeutung sind!
Abzulehnen ist ferner die auf Wertungen beruhende Manipulation von Angehörigen,
wonach diesen - sofern sie tatsächlich dazu rechtlich befugt sind! - ihre Zustimmung zu einem
7
invasiven Vorgehen damit abgerungen wird, dass sie den Kranken „doch nicht verhungern
lassen wollten“ [13]. Solche und ähnliche wertende Begriffe setzen Angehörige sofort dem
moralischen Druck aus, etwas „Unmenschliches“ und „Verbotenes“ zu intendieren, selbst
wenn sie tatsächlich kongruent zu früheren Äußerungen des Patienten und frei von allen
unlauteren Motiven im besten Interesse des Patienten entscheiden wollten.
Ebenfalls abzulehnen ist die mitunter auch von namhaften Autoren vertretene Ansicht,
wonach es den „Gesundheitsberufen nicht zumutbar sei, einem Patienten eine Nahrung zu
geben und beim anderen Patienten die Ablehnung zu tolerieren“ [9]. Gerade solche
Überlegungen führen dazu, dass nicht mehr der Kranke im Zentrum der Aufmerksamkeit
steht und sein Wille durch die Interessen anderer relativiert wird.
Der Weg zur Entscheidung im Einzelfall
Um im Einzelfall eine Entscheidung treffen zu können, die dann der individuellen
Lebenssituation entspricht und damit im weitesten Sinn des Wortes als „heilsam“ empfunden
werden kann, sind neben den naturwissenschaftlichen Erkenntnissen und der Würdigung von
statistisch gesicherten Zusatzinformationen das Wissen über individuelle medizinische
Gegebenheiten, die Vorsituation, sowie die aktuelle Befindlichkeit unverzichtbar.
Jedes Handeln verlangt zunächst eine naturwissenschaftlich orientierte Einschätzung und
jedes therapeutische Vorgehen bedarf einer Indikation [33, 10]. Es sollten daher vorrangig
die Frage der Sinnhaftigkeit des medizinischen Handelns, die Fragen nach den
Zielvorstellungen und der Adäquatheit der jeweilig eingesetzten Mittel behandelt werden, ehe
ethische Gesichtspunkte zum Tragen kommen [33, 34].
Welche Grunderkrankungen mit welchen ihnen charakteristischerweise innewohnenden
Zukunftsaspekten bestehen? Welche sonstigen Erkrankungen lassen sich weiter feststellen,
die bei den zumeist polymorbiden Patienten erschwerend hinzutreten und zu einer eventuellen
Lebensbegrenzung beitragen können? An welche Erkrankungszustände ist der Patient
adaptiert, welche Lebensqualität lässt sich aktuell erheben, welche Änderungen der
Lebensqualität sind unter der Therapie zu erwarten, und welche diesbezüglichen Besserungen
lassen sich als beständig, beziehungsweise nur für einen wie kurzen Zeitraum annehmen?
Hier wird sich bei ehrlicher Einschätzung zeigen, inwieweit weitere Therapieschritte für den
Patienten hilfreich sein können, oder ob es sich bloß um eine aus welchen Gründen auch
immer erwogene „Befundkosmetik“ (etwa bei Elektrolytentgleisung durch Einschränkung der
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Flüssigkeitszufuhr) handelt, die letztlich innerhalb kurzer Zeit wieder zum gleichen Zustand
führt.
Gerade im Hinblick auf die medizinische Einschätzung und die Beurteilung der
Lebensqualität ist die genaue anamnestische Erhebung der Situation in den vorangegangenen
Tagen und Wochen von besonderer Bedeutung. Dabei sollte neben den Fragen nach dem
sozialen Umfeld und den verbliebenen Fähigkeiten, den Alltag zu meistern (Selbstpflege,
Gang aufs WC, u.ä.), auch eine bestehende oder fehlende Selbstgefährdung, etwa durch
mangelnde Orientierung innerhalb der gewohnten Umgebung, sowie die Ursachen für eine
Nahrungsverweigerung erhoben werden.
Zu den letztgenannten Ursachen zählen in erster Linie verschiedene Formen von
Verwirrtheitszuständen,
die
allerdings
oft
durch
undramatische
Ursachen
wie
Harnwegsinfekte oder unregelmäßige Tabletteneinnahmen ausgelöst werden. Auch eine im
Alter keineswegs seltene „Vergesslichkeit“ bezüglich der Nahrungsaufnahme, verbunden mit
einer gewissen Antriebslosigkeit und einem verminderten Durstgefühl lässt sich dazu zählen.
Zu weiteren Auslösern für eine Nahrungsunlust von hochbetagten Menschen und ein
daraus resultierendes Ernährungsdefizit zählen häufig Kaustörungen durch Zahnverlust oder
einen schlecht angepassten Zahnersatz (46%!), wie auch die motorische Unfähigkeit,
beispielsweise Fleisch selbst zu schneiden, während Hilfspersonen dafür nicht verfügbar sind
[22].
Weiters lässt sich eine Verbindung zwischen der Nahrungsreduktion und einem
eingeschränkten Aktionsradius des Menschen feststellen. So kann Studien zufolge bereits eine
mäßige Einschränkung der Gehfähigkeit bis zu 23% an einer Unlust zur Nahrungsaufnahme
verantwortlich sein. Bei hochgradiger Immobilität neigen fast 50% der Patienten dazu, die
gewohnte Ernährung zu reduzieren [40]. Diese „Risikofaktoren“ führen in weitaus größerer
Zahl zu Unterernährung, als dies beispielsweise bei schwer dementen aber kontinuierlich
betreuten Patienten der Fall ist [13]! Schließlich können auch eine soziale Isolation sowie
besonders einschneidende und belastende Lebensereignisse für eine deutliche, bisweilen
dramatische Nahrungseinschränkung bei etwa einem Drittel der untersuchten Patienten
verantwortlich gemacht werden [38].
Selbst wenn man solche Studien als konkrete Entscheidungshilfe für den Einzelfall nicht
überschätzt, ist das Wissen um die je individuellen Auslöser dennoch höchst wichtig, will
man medizinisch individuell angemessen auf die Mangelernährung des Menschen reagieren.
Die Anordnung, eine PEG-Sonde anzulegen, wenn das Ernährungsdefizit die Folge einer
sozialen Isolation oder eines „kommunikativen Todes“ darstellt, mag zwar den
9
naturwissenschaftlichen Aspekt würdigen oder als Überbrückungshilfe gedacht werden
können, wird aber der eigentlichen Problematik noch nicht ausreichend gerecht werden!
Jedenfalls sollte auch bereits in einer vorwiegend medizinisch fundierten Gesamtschau
berücksichtigt werden, dass der Verlust von Hunger und Durst nicht bloß als
„Krankheitssymptom“ angesehen werden kann, sondern häufig ein geradezu typischer
Ausdruck einer keineswegs nur als depressives Symptom interpretierbaren „Lebenssattheit“
und eines langsam und undramatisch verlöschenden Lebens sein kann!
Bedeutung der Vorsituation
Wie schon anhand der eben genannten Ursachen angedeutet, wird beim geriatrischen
Patienten die Sinnhaftigkeit des Vorgehens durch die Würdigung der Vorsituation beeinflusst.
Dabei sind typischerweise zwei Szenarien vorherrschend.
Szenario
eins:
Unabhängig
von
einer
polymorbiden
Grundsituation
wird
die
Nahrungseinschränkung durch ein neu hinzutretendes Ereignis, beispielsweise einen akuten
Verwirrtheitszustand, ausgelöst und lässt sich nicht als logische Folge eines zum Ende
führenden Krankheitsprozesses ansehen. Ursachenforschung und Überbrückungshilfen sind
selbstverständlich und unabhängig von einer eventuell bestehenden Grunderkrankung
durchzuführen.
Szenario zwei: Die langsam zunehmende Nahrungseinschränkung (bzw. -verweigerung)
stellt das Ergebnis eines chronischen, stetig fortschreitenden, beispielsweise demenziellen
Grunderkrankungsbildes dar.
In Analogie zu neuromuskulären Erkrankungen kann auch ein nicht als krankhaft zu
qualifizierender
Alterszustand
oder
ein
chronisch
zunehmendes
demenzielles
Erscheinungsbild an Schwere so zunehmen, dass die Fähigkeit, lebensnotwendige
Handlungen zu setzen, gänzlich und endgültig verloren geht. Eine Nahrungseinstellung bzw.
eine Nahrungsverweigerung könnte damit die direkte und logische Folge der physiologischen
Lebensbegrenzung oder des Erkrankungsbildes darstellen. Mit anderen Worten: Der Patient
wäre in eine chronische Sterbephase (der Grunderkrankung) eingetreten. Kennzeichen dieser
Phase ist häufig überdies ein zunehmendes Desinteresse an der Nahrungsaufnahme sowie eine
Verringerung von Durstgefühlen, ein Verhalten, das von manchen Autoren bei nicht
dementen Menschen auch als Ausdruck des sich immer mehr einschränkenden Lebenswillens
verstanden wird. Natürlich müssen gerade in diesem Fall sorgfältig andere mögliche Ursachen
mitbedacht werden!
10
Die erhobenen medizinischen Parameter müssen dann auch auf Basis dieser Bewertung
interpretiert werden: So wird sich etwa eine zunehmende Elektrolytentgleisung durch die
Einschränkung der Flüssigkeitszufuhr analog zum stetigen Ansteigen von Harnstoff und
Kreatinin als Folge eines chronischen Nierenversagens bei einem austherapierten
Karzinompatienten bewerten lassen. Auch bei diesem werden zumeist wohl keine heroischen
Therapieversuche mehr unternommen werden, um eine „Befund-Kosmetik“ durchzuführen
und die Parameter bloß vorübergehend abzusenken. Vielmehr registriert man oft dankbar die
daraus resultierende, von dem Patienten häufig als durchaus angenehm erlebte Müdigkeit.
Ähnliche Schlüsse werden sich bei einem Patienten anbieten, der Nahrungs- und
Flüssigkeitsaufnahme als Ausdruck des verlöschenden Lebens einstellt und unter keinen
Symptomen wie Hunger oder Durst leidet. Zwar mögen auch in diesen Fällen - insbesondere
wenn hinsichtlich der Ursache oder Vorsituation noch ein gewisses Maß an Unsicherheit
bestehen bleibt - noch einzelne Therapieversuche ihre Berechtigung haben, auch wenn
grundsätzliche Zweifel an der Sinnhaftigkeit geäußert werden. Da jedoch weiterführende
therapeutische Anstrengungen bei richtiger (und gegebenenfalls neu hinterfragter)
Einschätzung der Vorsituation kaum zu einer Änderung führen werden, erhebt sich die Frage,
ob dadurch mehr als eine Verzögerung des Sterbens oder letztlich nur eine Sterbeerschwernis
erreicht werden kann [7].
Gegenwärtige Befindlichkeit des Patienten
Zu den wesentlichen individuellen Aspekten lässt sich, wie eben angedeutet, auch die aktuelle
emotionale Befindlichkeit des Patienten zählen. So kann etwa aus einer deutlich euphorischen Patientenstimmung auch bei mäßig dementen Patienten durchaus auf einen
geringen, ja möglicherweise gänzlich fehlenden Leidensdruck geschlossen werden. Selbst
unter dem diskutierten Aspekt einer vermehrten, euphorisierenden Endorphin-Ausschüttung
wird ein hungernder und durstiger Patient auch bei höhergradiger Demenz seinem Unbehagen
zumeist noch unmissverständlich Ausdruck verleihen können.
Ebenso ist der Umstand zu bewerten, wenn die Stimmung grundsätzlich gut gelaunter
Patienten jedes Mal umschlägt, sobald eine mit der Ernährung verbundene Maßnahme gesetzt
werden soll, insbesondere wenn zuvor Missempfindungen oder Schmerzen beim Schluckakt
ausgeschlossen werden konnten. Auch eine je nach Tageszeit unterschiedliche Bereitschaft
zur Nahrungsaufnahme, oder der Umstand, dass etwa Pflegehandlungen den Patienten so
erschöpfen oder als so große - auch psychologische - Belastung empfunden werden, dass
11
deshalb kaum mehr eine Bereitschaft zur Nahrungsaufnahme besteht, können wesentlich zur
Entscheidungsfindung beitragen.
So vorsichtig generell mit den Rückschlüssen auf konkludente Zustimmungen von
Patienten umgegangen werden muss, so wird doch eine stets gleiche Abwehr jedes neuen
Versuches, Nahrung auf welche Art auch immer zugeführt zu bekommen, durchaus einen
Interpretationsbeitrag für die Gesamtsituation leisten können.
Weiters sollte bedacht werden, dass oft ungeachtet einer mäßiggradigen Demenz oder einer
erschwerten Kommunikation noch häufig konsistente Willensbildungen erfolgen können.
Wenn Patienten beispielsweise wiederholt bestätigen, Durst zu empfinden und auch
entsprechend kongruent dazu zustimmen, trinken zu wollen, während sie andererseits ebenso
wiederholt verneinen, hungrig zu sein, sollte diesen Aussagen selbst dann ein entsprechendes
Gewicht beigemessen werden, wenn eine für eine tatsächlich umfassende Selbstbestimmung
notwendige Folgeneinschätzung nur mehr bedingt wahrnehmbar ist [3].
Wer angesichts eines möglicherweise erhöhten Zeitaufwandes und im Wissen um die
strukturelle Problematik zu geringer personeller Ressourcen seine Bedenken bezüglich der
zeitlichen Ressourcen ausspricht, sollte sich jedoch auch die Frage stellen, inwieweit sich
solche Entscheidungen bloß aufgrund struktureller Notwendigkeiten als unaufschiebbar
darstellen [26, 33, 36]. Denn die wenigsten Ernährungsentscheidungen bei alten Menschen
finden tatsächlich unter großem Zeitdruck statt!
Antizipierte Entscheidungen und Patientenverfügung
Ebenso wie die ausreichenden Vorinformationen sich letztlich als zeitsparend für den
Entscheidungsprozess erweisen werden, lässt sich auch feststellen, dass viele ethische
Dilemmata bei entsprechender Vorsorge vermeidbar wären. Denn zahlreiche in ethischen
Beratungen vorgebrachte Fälle weisen eine typische Problematik auf: Wie in vielen anderen
medizinischen Bereichen wird die Frage nach den Möglichkeiten des weiteren Vorgehens zu
lange nicht gestellt und gerät erst dann ins Blickfeld, wenn entweder die Kommunikation mit
dem
Patienten
bereits
weitgehend
unmöglich
erscheint
oder
dessen
Selbstbestimmungskompetenz verloren gegangen ist. Ausgehend von der Überzeugung, dass
die Autonomie des Patienten aufgrund ihrer zentralen Bedeutung für die je eigene
Lebensgestaltung nicht mehr bloß ein Prinzip unter mehreren sondern das vorrangige Prinzip
schlechthin darstellt [4], muss diese Frage rechtzeitig und angemessen thematisiert werden.
Wenn, wie noch vor kurzer Zeit von einem renommierten Pflegeheim publiziert, Patienten
12
zunächst zwei bis drei Jahre sozial adaptiert, integriert und entscheidungsfähig das Heim
bewohnen [44], so muss doch mit großem Erstaunen die Frage gestellt werden, weshalb ein
weiteres Vorgehen erst dann thematisiert wird, wenn der betreffende Heimbewohner - sich
über Wochen und Monate kontinuierlich verschlechternd - schließlich sowohl die Nahrung
verweigert als auch – demenziell bedingt - entscheidungsunfähig geworden ist!
Zweifellos stellt es einen Akt der Fürsorge dar, auch die Frage bezüglich einer künftig
vielleicht notwendigen Ernährung nach Maßgabe der Möglichkeiten rechtzeitig einer Klärung
zuzuführen [33]. Und auch in diesem Fall - analog zu der Problematik der
Wahrheitsvermittlung - darf davon ausgegangen werden, dass der Patient, möglicherweise
nach einer anfänglichen Unsicherheit [16], für die ihm gebotene Entscheidungsmöglichkeit
dankbar ist, entweder aktiv gestaltend in sein zukünftiges Leben einzugreifen, oder aber diese
Entscheidung explizit seinen Betreuern anheim zu stellen.
Damit zeigt sich in besonderer Weise, dass eine antizipierte Patientenverfügung nicht nur
auf die Patientenmitbeteiligung bei explizit therapeutischen Maßnahmen, sondern auch auf
zahlreiche andere Betreuungsentscheidungen erstrecken kann [2, 11, 20, 24, 29, 30, 42].
Allerdings bedarf es dazu, wie bereits mehrmals deutlich gemacht, einer Ausgestaltung der
Patientenverfügung, in welcher der Patient ausreichend die Gründe für seine Ablehnungen
verdeutlicht [33]. In diesen Begründungen könnte dann die generelle Einschätzung des Essens
ebenso dargelegt werden wie beispielsweise die Bewertung von dazu eventuell notwendigen
Hilfshandlungen, die von der Anlage einer PEG-Sonde bis hin zur Fixierung der Extremitäten
zur Sicherung des Ernährungsvorganges reichen. Auch in diesem Fall zählt es zu den
Notwendigkeiten einer kompetenten, rechtzeitigen und fürsorglichen ärztlichen Aufklärung,
auf die Wichtigkeit dieser wertorientierten Begründungen hinzuweisen und dem
Gesprächspartner gegebenenfalls bei einer möglichst klaren Formulierung beizustehen [33].
Hilfestellung der ethischen Einzelfallberatung
Bei der ethischen Einzelfallberatung hat sich das Vorgehen nach einem diskursethischen
Modell als hilfreich erwiesen [33]. Dabei muss zunächst jedes therapeutische Konzept auf
seine Sinnhaftigkeit, zielorientierte Praktikabilität und Angemessenheit der eingesetzten
Mittel untersucht werden. Bestehende Unklarheiten müssen vorab sachkompetent beseitigt
werden und können nicht vorzeitig durch eine thematische Verlagerung auf ethische Aspekte
umgangen werden. Diesbezüglich möglicherweise bestehende Erwartungshaltungen oder
Versuche müssen von Anfang an klar ausgesprochen und „ent-täuscht“ werden. Die ethische
13
Hilfestellung besteht vielmehr in einem zweiten Schritt darin, dass die bei der Beurteilung
vorgebrachten Argumente und Entscheidungsvorschläge hinsichtlich der zugrunde gelegten
Normen und Prinzipien gemeinsam diskutiert, innewohnende Werte und Präferenzen von
Vorurteilen und Stereotypien unterschieden und eventuell verborgene Werthaltungen
aufgezeigt werden, sowie die Kongruenz des Vorgehens zu den vier „mittleren
medizinethischen Prinzipien“ betrachtet wird [17]. Latente Entscheidungskonflikte können
dadurch bewusst in den Diskurs einfließen, statt dass sie vorschnell durch „gewohnte“
Handlungsautomatismen umgangen werden. Naturwissenschaftliche Lösungsansätze können
dadurch weder automatisch als vorrangig angesehen werden noch entziehen sie sich
„sakrosankt“ jeder Argumentationsnotwendigkeit. In der bewussten Konzentration auf den
autonomen Patienten ungeachtet aller sachlichen, personellen und strukturellen Aspekte [15],
stellt die Beratung eine Voraussetzung dafür dar, dass der therapeutische Prozess selbst dann
zu einem individuell angemessenen Vorgehen für den kranken, den alten, den dementen
Menschen werden kann, wenn dessen wiederholte, deutliche Ablehnung von Flüssigkeit und
Nahrung in Zusammenschau mit den medizinischen, anamnestischen und sozialen Fakten
eventuell zur Entscheidung gegen eine weitere Nahrungszufuhr führt.
Ist schließlich eine individuelle Entscheidung gefallen, kann es hilfreich sein, explizit
darauf zu verweisen, dass die Nahrungsablehnung eines Patienten auch in der Folge
behutsam und ohne „Zermürbungstaktik“ hinterfragt werden sollte, um diskret wahrnehmbare
„Meinungsänderungen“ nicht zu übersehen. Ebenso wichtig ist die Erinnerung, dass ein
therapeutischer Rückzug keine sonstigen pflegerischen Handlungen, symptomorientierten
Hilfen und Akte der Menschlichkeit negativ beeinflussen dürfe.
Einbezogen
werden
sollte
weiters
auch
die
Problematik
einer
notwendigen
Freiheitsbeschränkung von Patienten zu ihrem „Wohl“, die bei einer längerfristigen
Ernährungssicherung zweifellos einer anderen Bewertung unterliegt als im Notfall und
keineswegs durch den Hinweis auf eine bloße Verbesserung der Laborparameter begründbar
ist. Der Grundsatz, dass nur die geringste, der Handlung und dem Handlungsziel adäquat
angemessene Freiheitsbeschränkung eingesetzt werden darf [23], erteilt jedem stereotypen
Vorgehen, das nicht auf die individuelle Situation Bezug nimmt, eine Absage und stellt auch
die so genannte „pharmakologische Bindung“ durch sedierende Medikamente zur Diskussion.
Ausgehend von der ethischen Einzelfallberatung lassen sich vermehrte Diskussionen im
therapeutischen Team anregen, aus denen in der Folge eine orientierende Leitlinie für die
jeweilige Institution erwachsen kann, die es erlaubt, für den einzelnen Patienten innerhalb
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einer gewissen Bandbreite kreativ eine individuell passende Vorgehensweise zu finden. In
dieser Leitlinie sollte die Notwendigkeit einer ausreichenden Information über die Situation
vor der Aufnahme ins Krankenhaus (Heiminformationen, Informationen von Angehörigen,
etc.) angesprochen und die sorgfältige ärztliche und pflegerische Anamneseerhebung [40],
einschließlich einer umfassenden Wertanamnese des Patienten hervorgehoben werden.
Etwaige dem Patienten häufig vorauseilende und seine mentalen Fähigkeiten oft negativ
beschreibende Diagnosen sollten dabei nicht als Begründung dienen dürfen, dass eine
Erhebung der individuellen Präferenzen von Anfang an unterbleibt, oder es an notwendigen
Ermunterungen fehlt, dass diese Menschen dennoch ihren Willen ausreichend äußern [31].
Ebenso sollte die umfassende Dokumentation in der Krankengeschichte, abseits aller
rechtlichen Notwendigkeiten [8], von allen Berufsgruppen mit noch größerer Aufmerksamkeit
erstellt und verfolgt werden! Denn anhand einfacher, aber aussagekräftiger Notizen lassen
sich sowohl persönliche Bewertungen unterschiedlicher Betreuungspersonen, als auch
tendenzielle Einschätzungen von Meinungs- und Verhaltensänderungen durch die jeweils
gleiche Person erheben, was insbesondere hilfreich für den Nachweis der Konsistenz des
Patientenwillens oder von diskret eintretenden Meinungsänderungen sein kann.
Ausblick
Es ist zu erwarten, dass die Problematik der „künstlichen Ernährung“ noch längere Zeit zu
den belastendsten Themen im medizinischen Alltag zu zählen sein wird. Ihre Handhabung
wird erst dann zu befriedigenden Lösungen führen können, wenn neben den
naturwissenschaftlichen Aspekten auch die Autonomie des Patienten als wirklich
bestimmende Größe jedes heilsamen Handelns anerkannt wird.
Einen wesentlichen Beitrag wird dabei auch der - noch gesunde - Mensch zu leisten
vermögen, der sich seiner verantwortlich gehandhabten Selbstbestimmung bewusst ist und
vermittels einer individuell und intelligent erstellten Patientenverfügung zur Vermeidung
zukünftiger ethischer Dilemmata beitragen kann.
Die demokratische Gesellschaft aber wird sich der Verantwortung nicht entziehen können,
den Stellenwert des alten und dementen Menschen in unserer Gesellschaft zu definieren und
die zeitlichen und finanziellen Ressourcen für die Betreuung danach auszurichten. Dazu zählt
insbesondere jede präventive soziale Anstrengung, damit den „sozialen Indikationen“ wie
beispielsweise der Vereinsamung und dem sozialen Absterben schon im Vorfeld so
kompetent wie möglich begegnet werden kann.
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„Bettet doch alte Menschen weich und warm, und lasset sie recht genießen, denn weiter
vermögen sie nichts mehr; und beschert ihnen gerade im Lebens-Dezember und in ihren
längsten Nächten Weihnachtsfeiertage und Christbäume: sie sind ja auch Kinder, ja
Zurückwachsende“, appelliert Jean Paul an uns. Eine aufmerksame Betreuung und ein
kreativer Umgang mit den persönlichen (Ernährungs-)Bedürfnissen der alten und kranken
Menschen werden einen individuellen Beitrag zur heilsamen Gestaltung dieser Tage und
Nächte leisten können, und verhindern, dass - überspitzt formuliert - die PEG-Sonde die
einzige gesellschaftliche Antwort auf die Bedürfnisse am Lebensabend bleibt!
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Dr. med. Michael Peintinger
Lehrbeauftragter für Medizinethik an der Med. Universität Wien und Universität Wien
Lektor am International Management Center der Fachhochschule Krems
Oberarzt für Anästhesie und Vorsitzender der Ethikkommission der Krankenanstalt "Göttlicher Heiland"
Stellvertretender Vorsitzender des „EthikForum Niederösterreich“
Mitglied der Akademie für Ethik in der Medizin, Göttingen
homepage: http://www.medizinethik.at.tf
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