Besondere Bestimmungen für den Auswärtigen

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STADT LEER (OSTFRIESLAND)
Besondere Bestimmungen
für den Auswärtigen Leihverkehr
der Stadtbibliothek Leer
Stand: 01.03.2006
Besondere Bestimmungen
für den Auswärtigen Leihverkehr
der Stadtbibliothek Leer
Gemäß § 9 der Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek Leer gelten ab
dem 1. März 2006 folgende Bestimmungen:
1.
Bestellung
a)
Für die Bestellung eines Buches oder Zeitschriftenaufsatzes bitte möglichst folgendes
angeben:
- bei Monographien:
Namen und Vornamen des Verfassers, Titel des Werkes, Ort und Jahr des Erscheinens
- bei einem Band einer Reihe:
Namen und Vornamen des Verfassers, Titel des Werkes, Ort und Jahr des Erscheinens
und Titel der Reihe mit Angabe der Bandzahl
- bei einem Zeitschriftenaufsatz:
Titel der Zeitschrift, mit Angabe von Erscheinungsort, Jahrgang und Jahr, Seitenzahl
sowie Verfasser und Titel des gewünschten Aufsatzes
b)
Nicht zu bestellen sind:
- Literatur, die in der Stadtbibliothek Leer nachgewiesen ist
- Werke, die im Buchhandel zu einem geringen Preis erhältlich sind (Zur Zeit liegt die
Preisgrenze bei 15,00 Euro)
- Werke von besonderem Wert beziehungsweise in schlechtem Erhaltungszustand
- Loseblattausgaben
- Neuerscheinungen des aktuellen Kalenderjahres
2.
3.
Leihfrist
a)
Die Leihfrist beträgt für Bücher in der Regel vier Wochen. Zeitschriftenaufsätze werden in
der Regel als Fotokopie geliefert. In besonderen Fällen kann die verleihende Bibliothek
kürzere Leihfristen festsetzen.
b)
Sie werden von uns benachrichtigt, sobald die bestellte Literatur eingetroffen ist.
c)
Das Rückgabedatum steht auf dem Fristzettel, der bitte stets im Buch verbleibt.
d)
Eine Fristverlängerung muss rechtzeitig vor Ablauf der Frist beantragt werden. Sie wird in
der Regel nur einmal gewährt, wenn die verleihende Bibliothek zustimmt.
e)
Besondere Benutzungsbestimmungen, wie zum Beispiel. „nur im Lesesaal der Bibliothek
zu benutzen" müssen aufgrund § 16 der „Ordnung des Leihverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland" vom 19. September 2003 unbedingt eingehalten werden.
Bedingungen und Gebühren
a)
Für die Nutzung des Auswärtigen Leihverkehrs ist ein gültiger Leseausweis der
Stadtbibliothek Leer erforderlich.
b)
Für jede entliehene Medieneinheit ist eine Gebühr von 2,50 Euro zu entrichten.
c)
Außergewöhnliche Kosten, wie beziehungsweise Kopien von umfangreichen
Zeitschriftenaufsätzen, höheres Porto durch schwergewichtige Medien oder besondere
Versicherungen sind von der Benutzerin / dem Benutzer zu tragen.
d)
Alle Nutzerinnen und Nutzer des Auswärtigen Leihverkehrs müssen die Entgegennahme
der Medien per Unterschrift quittieren und akzeptieren damit diese Bestimmungen.
Leer, den 1. März 2006
Der Bürgermeister
(Kellner)
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