Neuzeitliche Geschichte

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Repetition Frühe Neuzeit (early modern history)
1. Wann und mit welchen Ereignissen bzw. Entwicklungen begann die Neuzeit?s
1440 – Entwicklung des Buchdrucks durch Johannes Gutenberg
1453 – Eroberung Konstantinopels durch das Osmanische Reich
1492 – Entdeckung Amerikas
1492 – Ende der Reconquista mit der Eroberung Grenadas in Spanien
1494 – Beginn der Italienischen Kriege
1495 – Beginn der Reichsreform im HRR mit dem Wormser Reichstag
1517 – Beginn der Reformation
Prozesse:
Am Beginn der Frühen Neuzeit stehen:





Ende der Krise des 14. Jh. (Pest und ‚kleinen Eiszeit’)  Bevölkerungswachstum
Humanismus
Renaisance
Reformation
überseeische Expansion
Kontinuitäten zum Mittelalter:
-
vorindustrielle Lebensweise
agrarisch dominiertes Wirtschaftssystem
Feudalgesellschaft
monarchisches aber dezentrales Gemeinwesen
kirchlich dominierte Kultur
Veränderungen zum Mittelalter:
-
Aufstieg der Städte
Handel
Ausbildung des modernen Staates
2. Wann und mit welchen Ereignissen bzw. Entwicklungen endete die Frühe Neuzeit?
1789 – frz. Revolution
1806 – Ende des alten Reiches in Folge der Rheinbundgründung
1815 – Wiener Kongress, Deutscher Bund
Koselleck: (1750-1850 Revolutionäre Sattelzeit): Industrielle und politische
Revolutionen.
Aufhebung der Ständeprivilegien als entscheidendes Datum: 4. August 1789
3. Welche Binnenzäsuren und Teilepochen gibt es in der frühen Neuzeit?
1. Zeitalter der Konfessionalisierung 1517-1555
2. Zeitalter der katholischen Reform und Gegenreformation und des 30jährigen Krieges 1555
– 1648 (Augsburger Religionsfrieden – Verträge von Münster und Osnabrück)
3. Zeitalter des Barock und der Aufklärung 1648 – 1789/106
4. Welche Alternative entwickelte Heinz Durchard zum umstrittenen Absolutismus
Begriff?
Heinz Duchardt: Barock und Aufklärung
- Vorläufer d. „Absolutismus“ gibt es schon vor 16484 und nach 1789
- regionale Gruppen, lokaler Adel hatten größere Machstellung als die Idee erwarten lässt
Anders als den Absolutismusbegriff, trifft der Aufklärungsbegriff durchaus zu.
Barock: Dominanz des kulturell religiösen. Merkantilissmus.
5. Was versteht man unter Konfessionalisierung? Welche beiden Historiker
entwickelten das Konfessionalisierungs-Paradigma?
Wolfgang Reinhard (kath.) und Heinz Schilling (prot.), entwickeln unahbhängig voneinander
eine Theorie von der Wirkmächtigkeit der Aufspaltung der christianitas in Protestanten,
Calvinisten und Katholiken, die über fundamentale Veränderung in der Gesellschaft letztlich
zur Ausbildung des modernen Staates geführt habe.
Hubert Jedin: Katholische Reform
6. Welche der folgenden Begriffe sind für welches Jahrhundert bzw. für welche
Jahrunderte der Frühen Neuzeit besonders charakterisitisch?
Christianitas: Für das 16. Jh
Universalmonarchie: Für das 17. Jh.
Der Begriff der Universalmonarchie ist zunächst ein Kampfbegriff Frankreichs mit AntiHabsburgerischer Spitze. In der 2. Hälfte des 17. Jh. richtet sich der Begriff als Vorwurf
gegen das expandierende Frankreich.
Gleichgewicht der Kräfte: Für das 18. Jh.
Friede von Uetrecht: 1713
Pentarchie: Russland, Frankreich, England, Österreich, Preußen
7. Wie lässt sich das Heilige Römische Reich deutscher Nation definierern? Worin
unterscheidet es sich von einem modernen Nationalstaat, wodruch von einer
internationalen Organisation wie der EU oder der UNO? Wie wird es in der jüngeren
Geschichtssschreibung bewertet?
Bodin: Aristokratie, Herrschaft der Stände.
Das Reich war kein vollendeter Staat wie die BRD.
Es war auch kein Bund souveräner Staaten wie die EU oder UNO.
Unterschiede zum modernen Nationalstaat
-
kein geschlossenes Territorium
kein stehendes Heer
kein Bund von Staaten wie Uno oder EU
keine souveräne höchste Gewalt
keine unabhängige Exektuive
Jüngere Geschichtsschreibung:
Ein seit dem Mittelalter historisch gewachsener Personen- und Rechtsverband mit einem
gewählten Kaiser an der Spitze, orientiert am Lehnswesen, geprägt durch
Vasalitätsverhältnisse – Institutionalisierter Reichsverband
8. Welche nicht-deutschen Territorien gehörten im 16. Jh. zu diesem HRR?
-
die Niederlande einschließlich Belgienn und Luxemburg
-
Teile Nordostfrankreichs, einschließlich Lothringens & des Elsaß
die Schweiz (bis 1648)
Österreich
Böhmen
Norditalien
9. Durch wen wurde im HRR der Kaiser gewählt?
Die Kurfürsten.
-1356 festgeelgt in der Goldene Bulle.
10. Was waren die kaiserlichen Wahlkapitulationen?
Wahlversprechungen des zu wählenden Kaisers vor den Kurfürsten.
Seit der Wahl Karl V. (1519) legte der künftige römisch-deutsche Kaiser den Kurfürsten
Wahlkapitulationen (capitulatio caesarea) vor.
Wichtige Forderungen:
-
keine Umwandlung in eine Erbmonarchie
Beachtung der Goldenen Bulle (1356)
Wahrung der Rechte und Privilegien des Adels
Reichsgrundgesetze
1356: Goldene Bulle
1555: Augsburger Religionsfrieden
1648: Westfälischer Friede
und die Wahlkapitulationen
11. Wer war römischer König
Schon zu Lebzeiten des Vorgängers gewählte Könige, die noch nicht zum Kaiser gekrönt
waren.
12. Wer waren im 16. Jahrhundert die sieben Kurfürsten? Welche Veränderungen
traten im 17. Jahrhundert bei der Zusammensetzung des Kurfürstenrats ein?
Die ursprünglichen sieben:
geistlich
Erzbischof von Mainz
Erzbischof von Köln
Erzbischof von Tier
weltlich
Pfalzgraf bei Rhein
Herzog von Böhnen
Herzog von Sachsen
Markgraf von Brandenburg
1623(persönlich)/28 (erblich) Herzog v. Bayern (1648 kommt es jedoch zur Errichtung einer
neuen, 8 Kurpfalz)
1692: Herzog von Braunschweig-Lüneburg um ein votum decisivum zu garantieren.
13. Welche Dynastien stellten in der der Frühen Neuzeit im Reich den Kaiser? Welcher
Konfession gehörten alle frühneuzeitlichen Kaiser an?
Die Habsburger.
Während des Erbfolgekrieges kam mit Karl VII. ein Wittelsbacher auf den Thron (von 17411743 (als Karl III.) Gegenkönig von Böhmen sowie von 1742 -1745 als Karl VII. Kaiser des
HRR), konnte sich aber ohne die Ressourcen einer Großmacht nicht durchsetzen, so dass nach
seinem Tod 1745 mit Franz I. Stephan von Lothringen, dem Ehemann Maria Theresias,
wieder ein Habsburger(-Lothringer) gewählt wurde.
Ab 1745 die Habsburg-Lothringer.
Alle katholisch.
14. Was waren die Reichskreise, das Reichskammergericht und der Reichshofrat?
Entstanden durch den Prozess der Reichsreform: Ausbildung von Institutionen, die für
einen
verbindlicheren
Rahmen
sorgten.Versucht
der
Strukturund
Verfassungsanpassung an den frühmodernen Staat:
Ewiger Reichfriede
- zeitlich unbegrenztes Fehdeverbot
Reichskammergericht und Reichshofrat
-
RKG: Zur Sicherung des ewigen Reichsfriedens 1495 auf dem Reichstag in Worms
eingesetzt (Wetzlar)
RHR: Allein dem Kaiser unterstellt: 1498 gegründet (Wien)
Gemeiner Pfennig
Erstmalige Bewilligung einer allgemeinen Reichssteuer zur Umsetzung der Reformen
von 1495.
Reichskreise:
Seit 1500 geschaffene, 1512 auf 10 erweiterte territoriale Einheiten zur besseren Verwaltung:
-
Vollstreckung der Urteile des Reichskammergerichts, Entsendung von Vertretern
Polizeiliche Aufgaben
Kontrolle des Münz – und Zollwesens
Steuererhebung
Truppenaufstellung
15. Wie war in der Frühen Neuzeit der Reichstag zusammengesetz? Wie funktionierte er
und welche Kompetenzen besaß er vor und nach 1648/1663?
Zusammensetzung:
Im Reich teilten sich die Stände in:
etwa 100 Landesherren, die über ein größeres Territorium regieren
etwa 50 Reichsstädte
Reichsritter und Reichsdörfer
Der Reichstag ist die ständische Vertretung der reichsunmittelbaren Stände, es gibt keinen
Mittler zwischen ihm und dem Kaiser.
Man tagt in 3 Kuriern:
Kurfürstenrat
Fürstenrat (Fürsten- und niedrigerer Adel, Grafen, Herren)
Städterat
Nicht alle Reichsunmittelbaren (Dörfer, Ritter) sind in Reichstag vertreten.
Wandel
1. Hälfte der Frühen Neuzeit:
Der Reichstag tagt nicht ständig, wird vom Kaiser einberufen, wenn Steuern erhoben,
Gesetzte verabschiedet werden müsssen.
Funktionsweise:
- Proposition des Kaisers
- Votum jeder einzelnen Kuriere, zusammengesetz aus Virilstimmen = Einzelstimme eines
Fürsten oder Kuriatsstimme = zusammengefasste Fürstenstimme sonst zu unbedeutender
Grafen
-
Conclusum; Beschluss der jeweiligen Kurien
-
Reichsgutachten: Einigung aller Kurien
-
Reichsabschied: Zustimmung des Kaisers
Mit dem westfälischen Frieden 1648 wird der Reichstag als Institution verankert, seit 1663
tagt er ständig in Regensburg, zunächst, weil kein Reichsabschied gefunden werden kann.
Neue Kompetenzen nach 1648:
-
Erlass neuer Reichsgesetzte
Krieg und Frieden
Steuern, Einquartierung von Soldaten
Bau und Unterhalt von Festungen
16. Mit welchen Problemen war der Reichstag am Vorabend des Dreißigjährigen
Krieges konfrontiert?
Die katholischen Mehrheitsbeschlüsse in den Kurien, auch über Interpretation des
schwammig formulierten Augsburger Religionsfrieden von 1555, eregen den Unmut der
protestantischen Reichsstände. Die Reichstage in Regensburg 1608 und 1613 scheitern.
17. Welche Veränderung wurden 1648 im Hinlick auf das Stimmrecht der Städe und die
Behandlung von kofessionellen Fragen auf dem Reichstag beschlossen.
Städte:
Erst seit 1648 hatten die Städte ein allgemeines bindendes Stimmrech (votum decisivum),
voher hatte man ihnen nur ein beratendes Stimmrecht (votum delibertivum) zugestanden.
Konfessionen:
Nach der Reformation und dem Dreißigjährigen Krieg bildeten sich in Folge der
Glaubensspaltung im Jahre 1653 das Corpus Evangelicorum und später das Corpus
Catholicorum. Diese versammelten die Reichsstände der beiden Konfessionen und berieten
getrennt die Reichsangelegenheiten (itio in partes).
Der Westfälische Frieden bestimmte, dass in Religionsangelegenheiten, aber auch auf anderen
politischen Gebieten nicht mehr das Mehrheitsprinzip, sondern das Konsensprinzip gelten
sollte.
18. Wie erklärte sich die Umwandlung des Reichstages in einen „immerwährenden
Reichstag“ im Jahre 1663?
Verschiedene Probleme:
-
Türkengefahr
Streit zwischen Fürstenpartei und Kurfürsten
Zur Beilegung des Streits zwischen Fürstenpartei und Kurfürsten sollte eine Capitulatio
perpetua verabschiedet werden. Wegen der langwierigen Verhandlugen trat der Reichstag
nicht mehr auseinander, wurde so unintendiert , zufällig zum immerwährenden Reichstag.
19. Welche Konfessionen waren im HRR anerkannt , und wann bzw. in welchem
Gesetz/Vertrag erfolgte ihre Anerkennung?
Katholiken : Auch gegenseitige Anerkennung durch die Protestanten 1555.
Protestanten: 1555 Augsburger Religionsfrieden.
Calvinisten: 1648 im Westfälischen Frieden.
20. Welches waren die religionsrechtlichen Hauptregelungen von 1555 und 1648? Mit
welcher Methode gelang es 1555, die Lösung einiger schwieriger Probleme zwischen
Katholiken und Lutheranern auf die Zukunft zu vertagen und trotzdem zum
Friedensschluss zu kommen?
Religionsrechtlichen Hauptregelungen von 1555:
-
der allgemeine Landfrieden wurde 1555 wurde wiederhergestellt
Gegenseitige
Anerkennung
von
Katholike
und
Augsburgischen
Kofessionverwandten (Lutheraner), jedoch keiner anderen Glaubensrichtungen
Die geistliche Gerichtsbarkeit gegenüber Protestanten ("Ketzerverfahren")
wurde aufgehoben.
Die jeweiligen reichsständischen Herrscher dürfen die Konfession ihres
Landes und ihrer Untertanen bestimmen (Cuius regio, eius religio)
andersgläubige Untertanen besitzen das Recht auszuwandern (Ius emigrandi)
Die bis 1555 geschehene Säkularisierung von Kirchengütern wurde
sanktioniert.
Geistlicher Vorbehalt: Geistliche Fürsten mussten (eigentlich) ihr Kirchengut
aufgeben, wenn sie ihre Konfession wechseln wollten, sodass ein Wechsel zum
Protestantismus nicht in Frage kommen sollte.
Ferdinandeische Erklärung
In dieser zusätzlichen, geheim gehaltenen schriftlichen Erklärung garantierte Ferdinand den
landsässigen protestantischen Rittern und Städten die Beibehaltung ihres evangelischen
Bekenntnisses, auch wenn sie sich in einem geistlichen katholischen Territorium befanden.
Dies stellte eine wichtige Ausnahme vom Prinzip cuius regio, eius religio dar, nach dem ein
geistlicher Landesherr die Möglichkeit gehabt hätte, seine Untertanen zur Übernahme des
katholischen Bekenntnisses zu zwingen.
Religionsrechtlichen Hauptregelungen von 1648:
-
völlige Gleichstellung der Anhänger des Augsburger Bekenntnisses
Anerkennung der Reformierten
die evangelische Minorität durfte auf dem Reichstag in religionsrechtlichen
Fragen nicht überstimmt werden [corpus evangelicorum, corpus catholicorum]
1624 wurde zum Normaljahr bestimmt, an dessen Zustand sich Restitutionen
und Kontinuitäten ausrichten sollten
Die Territorialhoheit der Reichsstände wurde ausdrücklich anerkannt, ihnen wurde das Recht
bestätigt, zu ihrer Erhaltung und Sicherheit untereinander und mit auswärtigen Mächten
Bündnisse zu schließen, solange diese nicht gegen den Kaiser gerichtet war.
Vertagung von Problemen 1555:
-
schwamminge Formulierungen
schwierige Fragen werden vertagt.
21. War die Mehrkonfessionalität auf Reichsebene im 16. und 17. Jh. Ausdruck
individualrechtlicher Toleranz?
Nein, sie entsprang den Komrpomissen von 1555 und 1648, die jeweiligen Landeherren
ließen individuelle Konfessionsunterschiede in ihren Territorien gar nicht zu. Die Calvinisten
waren 1555 gar nicht anerkannt worden. Zudem war den Untertanen jede Mitwirkung an den
religionsrechtlichen Regelungen verwehrt.
22. Welche konfesionellen Grundziele verfolgten die Landesherren in ihren Territorien?
Sie verfolgten das Ziel der konfessionelle Einheit.
-
Motive Machtzuwachs, Kompetenzfülle
Aufgaben)
Einnahmen durch Mediatisierung
(Kichenoberhaupt,
karititaive
23. Was war das Wormser Edikt von 1521? Wurde es umgesezt?
Weltliches Verbot der lutherischen Lehrre, Reichsacht gegen Luther
Gegen den Herzog v. Sachsen konnte es nicht durchgesetzt werden. In den einzelnen
Territorien hing die Wirksamkeit von der Umsetzung der jeweiligen Landesherren ab, die
stark variierte. In den habsburgischen Niederlanden, in Bayern, Österreich und einigen
geistlichen Fürstentümern wurde es konsequent umgesetzt, in anderen Territorien wurde es
weder veröffentlicht noch angewandt, oft wurde es auch Teil der Religionsgesetzgebung, aber
nicht umgesetzt. Dabei lag der Grund sowohl in der religiösen Überzeugung einzelner
Landesherren oder Stadträte als auch in der Furcht vor Unruhen in der Bevölkerung.
24. Wie stellte sich das Kurfürstentum Sachsen seit 1521 zu Luther und zur
Reformation?
Wartburg-Versteck
Interesse des Kurfürsten Friedrich des Waisens, weniger religiös, als machtpolitisch motiviert:
-
Schwächung der päpstlichen Zentralgewalt gegenüber den Territorialfürsten
Schwächung des Papstums, nicht zuletzt angesichts der erhobenen Abgaben
25. War Karls V. Politik letztlich erfolgreich, oder scheiterte er in den den 1550er
Jahren?
Sie scheitert:
-
juristisch (Wormser Edikt)
theologisch (Konzill von Trient)
militärisch (Sieg im Schmalkaldischen Bund, Niederlage 1552)
Schon die fast zehnjährige Abwesenheits Karls V. nach dem Reichstag in Worms 1521
erschwertete ein Eintreten gegen die Ausbreitung des Protestantismus.
1531: Bildung des Schmalkaldischen Bundes
1545-1547: Beginn der Gegenreformation mit dem Konzil von Trient(1545), Sieg gegen den
Schmalkaldischen Bund (1546-47)
1552; Niederlage gegen die protestantische Fürstenopposition unter Kurfürst Moritz v.
Sachsen - Passauer Vertrag, formalrechtliche Anerkennung des Protestantismus, die 1555
bestätigt wurde.
1555: Anerkenung des Protestantismus Augsburger Reichs – und Religionsfrieden
26. Ursachen des Dreißigjährigen Krieges?
Ursächlich wirkten:
1. Konfessionelle Motive: Auch konfessionelle Motive, die nicht zuletzt auch Machtfragen
zwischen den Landesherren waren,
2. Internationale Machtinteressen: So verband sich z.B. das katholische Frankreich mit dem
protestantischen Schweden und den Niederlanden gegen die Gefahr empfunden
Unklammerung durch die katholischen Habsburger
3. Verteilung der Macht zwischen Krone und Ständen:
Vor dem Hintergrund der frühneuzeitlichen Staatsbildungsversuche wurde der Krieg auch als
Staatsenbildungskrieg (Niederlande und Böhmen) bezeichnet.
27. Aus welchem Grund brach der Böhmische Aufstand aus? Typus von Konflikt
(national, ständisch, konfessionell?)
Ständischer und konfessioneller Konflikt, nicht national.
1619: neue Verfassung, Abwahl des vorgekrönten Königs Ferdinand, Neuwahl des
pfälzischen Kurfürsten Friedrich V.
Im Innern (ständischer Widerstand, bäuerliche Rebellion), wie
(Neutralitätserklärung der protestantischen Union), fehlte die Unterstützung.
im
Äußeren
Der Prager Fensterstutz ist nur der Anlass für einen Konflikt, in dem vor allem die folgenden
Motive eine Rolel spielten:
Machtverteilung zwischen den Ständen und der Korne und Konfessionsproblematik
Beide Bereiche lassen sich kaum trennen. Unter den Bedinungnen frühneuzeitlichen States,
indem heterokonfessionelle Tolerenz immer durch Machtverhältnisse erwzungen war, war
der Streit um den 1609 ausgestellten böhmischen Majestätsbrief eng mit der Ständefrage
verbunden.
Nationale und nationalstaatsetablierende Tendenzen sind hingegen ein Interpretationsmuster
des 19. Jh. und spielen keine Rolle. Auch strukturelle und soziale/wirtschaftliche Krisen
spielten keine entscheidende Rolle.
28. Welche europäischen Großmächte kämpften im dreißigjährigen Krieg? Welcher
Konfession gehörten sie an?
Katholisch:
Frankreich
Kaiser
Spanien
katholische Reichsstände
Protestantisch:
Dänemark
Schweden
Generalstaaten
evanglelische Reichsstände
Nicht teil nahmen: Russland, England und d. Osmanische Reich
29. Welche Konfessionspartei vertrat Schweden im Dreißigjährigen Krieg?
Die protestantische Partei, das Bündnis mit den ev. Reichsständen ist jedoch auch ein
Zweckbündnis.
30. Auf welcher Seite kämpfte Bayern? Welche Ergebnisse erreichte es im
Dreißigjährigen Krieg (besonders im Hinblick auf die Kurwürde?)
Auf der katholischen Seite Kaiser Ferdinands II . Der bayrische Herzog Maximilian von
Bayern finanzierte maßgeblich die Truppen der Liga, die von seinem Feldherrn Tilly geführt
wurden.
31. Was waren die Hauptbestimmungen des Prager Freiedens von 1635? Woran
scheiterte dieser Prager Frieden?
-
Aussetzung des Restitutionsedikts für 40 Jahre, als Normaljahr für die
konfessionelle Besitzverteilung wurde 1627 festgeelegt
Den Ständen wurde verboten, Bündnisse untereinander und mit ausländischen
Mächten zu schließen
Territoriale Veränderungen (Zugewinne Kursachens)
Scheitern: Ferdinand II. hoffte die Reichsstände gegen die internationalen Mächte
Frankreich und Schweden zu sammeln, um Konzessionen zu meiden. Der Prager Frieden
scheiterte an seiner rein innerdeutschen Ausrichtung, die die internationalen Mächte
ausschloss.
32. Welche Territorien wurden 1648 an Frankreich und Schweden abgetreten? In
welcher Form wurde diese Abtretung vollzogen (souveräner Besitz, Reichslehen?) In
welchem genauen Umfang wurde das Elass an Frankreich abgetreten?
Frankreich:
Teile d. Elsaß
Suntgau
Breisach
Schutzrechte über zehn elsässische Städte (Dekapolis) – aber nicht die Städte
selbst.
Die Gebiete wurden als souveräner Besitz übbertragen, sodass Frankreich nicht als
Reichsstand Mitglied im Reichstag wurde.
Schweden:
Vorpommern/Fürstentum Rügen
Hafen Wismar
Erzstift Bremen/Hamburg
Hochstift Verden
Die Gebiete wurden an Schweden als Reichslehen vergeben, Schweden wurde also
Reichsstand.
33. Wie war die verfassungsrechtliche Situation des Kaisers seit 1648?
Die kaiserlichen Rechte waren nicht eigentlich Thema im Westfälischen Frieden,
aber sie erfuhren eine Einschränung durch die schriftliche Fixierung der Rechte der Stände,
Art. VIII, § 1 und § 2 legten als Mitbestimmungsrechte der Reisstände fest:
1. Beim Erlass von Reichsgesetzten
2. Bei Fragen von Krieg und Frieden
3. Steuern
4. Werbung oder Einquatierung von Soldaten
5. Bau und Unterhalt von Festungen
6. Bündnisse unter sich oder mit auswärtigen Mächten, jedoch nicht solche, die gegen Kaiser
oder Reich gerichtet sind.
34. Wie lässt sich die verfassungsrechtliche Situation der Reishstände nach 1648 (reichsund völkerrechtlich) definieren?
Ohne jede Einschränkung sollen sie das Stimmrecht bei allen Beratungen über
Reichsgeschäfte haben, namentlich, wenn Gesetze zu erlassen oder auszulegen, Kriege zu
beschließen, Abgaben vorzuschreiben, Werbungen oder Einquartierungen von Soldaten zu
veranlassen, neue Befestigungen innerhalb des Herrschaftsgebietes der Stände im Namen des
Reiches zu errichten oder alte mit Besatzungen zu versehen, Frieden oder Bündnisse zu
schließen oder andere derartige Geschäfte zu erledigen sind; nichts von diesen
Angelegenheiten soll künftig jemals geschehen, ohne daß die auf dem Reichstag
versammelten Reichsstände freiwillig zugestimmt und ihre Einwilligung gegeben haben.
35. Wann erhielt Frankreich die drei lothringischen Bistümer Metz, Toul und Verdun?
In welchem Friedensschluss erhielt es das Herzogtum Lothringen?
- im westfälischen Frieden von 1648 fielen die Bistümer Metz, Toul und Verdun an
Frankreich
- im Frieden von Wien von 1735/38 fällt Lothringen de facto an Frankreich.
36. Welche deutschen und europäischen Mächte erhoben in Spanischen Erbfolgekrieg
erbrechtliche Ansprüche auf das spanische Erbe? Wie wurde das spanische erbe
schließich 1733/34 aufgeteilt?
Ansprüch hatten:
1. Das Haus Habsburg
Erzherzog Karl – Im Sinn des Gleichgewichts der Kräfte wurde gegen eine habsburgische
Erfolge, insbesondere nach dem Tod Josephs I, dem österreichischen Thronfolger, schwere
Bedenken erhoben, da Spanien und Österreich so wieder unter einem Herrscher vereint
gewesen wären.
2. Bourbonen
Philipp von Anjou, Enkel Ludwigs XIV – Gegner führten auch hier die Gefahr eines
Ungleichgewichts, nun zu Gunsten Frankreichs an. Dass Maria Thersia von Spanien bei ihrer
Heirate mit Ludwig XIV auf ihr Erbe verzichtet habe, bestritt Ludwig XIV auf Grundlage des
Pyrenäeenfriedens, da Spanien für den Erbverzicht keinen finanziellen Ausgleich geleistet
habe,
3. Die Wittelsbacher
Joseph Ferdinand von Bayern – Die Seemächte England und die Generalstaaten, in
Personalunon regiert Durch Wilhelm III präferierten, auf Ausgleich bedacht, eine Nachfolge
des bayrischen Prinzen. Mit den Tod Joseph Ferdinands wurde der 1. Teilungsvertrag von
1698 allerdings hinfällig.
Große Haager Allianz (1701)
Nachdem Karl II 1700 Phillip von Anjou zum Gesamterben bestimmt hatte und kurz darauf
verstarb, schlossen sich England, die Generalstaaten, der Kaiser, fast alle Reichsstände,
Portugal und Dänemark 1701 zur Haager Großen Allianz zusammen, um eine französischbourbonische Hegemonie in Europa zu verhindern.
Friede von Uetrecht
Nach dem Tod des habsburgerisch-österreichsichen Thronfolgers Joseph I. drohte mit der
Vereinigung beider Herrscherhäuser neues Ungleichgewicht, die Politik Großbritanniens und
der Generalstaaten änderte sich entsprechend, sodass im Friede von Uetrecht (1733/34)
folgende Ausgleichsregelung getroffen wurde:
Spanien und die Kolonien
Phillip von Anjou wurde spanischer König, die Kolonien mit Eingeschlossen, jedoch ohne
jede Option auf Vereinigung der bourbonischen Herrschaft (Gleichgewichtspolitik).
Spanische Niederlande und Rest
Die übrigen Teile der spanischen Herrschaft, Spanische Niederlande, Mailand, Neapel und
Sardinien) gingen an Österreich. Savoyen rhielt das Königreich Sizilien.
37. Was war die sogenannte Pentarchie, und welche Mächte gehörten im 18. Jh. dazu?
Im 18. Jh. bestimmen fünf Großmächte die europäische Politik: Frankreich, England,
Russland, Österreich und Preußen.
38. Wie entstand im 18. Jh. der österreichisch-preußische Dualismus? Welche Rolle
spielte Schlesien in diesem Konflikt?
Stationen:
Österreichischer Erbfolgekrieg ((1740-48))
Als Maria Theresia 1740 unter Berufung auf die Pragmatische Sanktion die Nachfolge in den
österreichischen Erblanden antrat, erhoben auch Bayern, Spanien und Sachsen.
Friedrich II. von Preußen verlangte für seine Anerkennung der Pragmatischen Sanktion die
Provinz Schlesien und besetzte diese.
Siebenjähriger Kriieg
Im Frieden von Hubertusburg (1763) muss Österreich Schlesien endgültig an Preußen
abtreten
- der österreichsich-preußische Dualismus bleibt bis 1866 wirksam.
39. Wie lassen sich die Grundzüge der dt.-franz. Beziehungen in politischer und
kultureller Hinsicht im 18. Jh. charakterisieren?
- Frankreich bleibt wie schon im 17. Jh. in kultureller und höfischer Hinsicht Vorbild
- Da Frankreich weiterhin verbündete im Reich gegen die Habsburger sucht, zahlt es, trotz
angespannter Finanzlge auch weiterhin Subsidienzahlungen, vor allem an die Wittelsbacher
Kurfürsten Köln, die Pfalz und Bayern – Versailles ist weiterhin ein priviligierter Parner
40. Welche Rolle spielten franz. Subsidienzahlungen an dt. Fürsten im 18. Jh.?
Frankreich hält an den Subsidienzahlungen bis zum Ende des siebenjährigen Kriegs (1756)
fest.
Die Empfänger nutzten diese Subsidien nicht nur für militärische und außenpolitische
Zwecke, sondern auch für Architektur, Kulturförderung und höfische Prachtentfaltung.
41. Welche Verbindungen bestanden im 18. Jh. zwischen Frankreich und Preußen?
Welche zischen Frankreich und Sachsen?
Für Frankreich war Preußen zwar unzuverlässiger, aber als Verbündeter gegen England und
den gemeisamen Feind Österreich und als geostrategischer Schutzwall gegen Russland als
„natürlichen“ Verbündeten.
Sachsen suchte die politische und dynastische Annäherung an Frankreich, es kam 1747 zur
Hochzeit zwischen dem frz. Dauphin Louis Ferdiand und Maria Josepha, der Tochter des
Kurfürsten und Königs von Polen August III ). Maria Josepha ist die Mutter der drei letzten
Könige aus dem Hause Bourbon: Ludwig XVI, Ludwig XVII, und Karl X.
Sachsen strebte nach einer Mittlerrolle zwischen Frankreich und dem Kaiser.
42. Wie lässt sich das Verhältnis zw. Friedrich II. (dem Großen) von Preußen und
Frankreich charakterisieren (kulturell und politisch)? Welche Gründe erklären das
hohe Ansehen Friedrichs bei den Franzosen?
Politisch:
Man brauchte sich gegenseitig, Preußen brauchte Frankreich, um Schlesien halten zu können,
Frankreich brauchte Preußen als Verbündeten gegen England.
Kulturell:
französische Philosophen, wie Voltaire, mit dem Friedrich II Briefkontakt pflegt, feiern
Frierich II als aufgeklärten Herrscher.
1743/44 reformiert er die Berliner Akademie der Wissenschaften, stärkte dabei den
französischen Einfluss.
Nach dem Sieg über Frankreich in der Schlacht von Roßbach (1757) flog ihm die
Bewunderung sogar von französischer Seite zu
43. Warum kam es 1756 zur „diplomatischen Revolution“ (renversement des alliances)?
Welche Rolle nahm Kaunitz bei diesen Verhandlungen ein, und worin bestanden
seine Ziele und Methoden?
- 1748: Aachener Friede
→ Preußen für F unzuverlässiger Bündnispartner
→ 2x Separatfrieden im sp. Erbfolgekrieg
→ England für Ö unzuverlässiger Bündnispartner
→ E garantiert P Bestand Schlesiens
- 16.1.1756: Westminster Konvention
→ e.-p. Garantiervertrag
→ P wollte seinen Bestand Schlesiens sichern
→ E wollte Hannover absichern
- 1.5.1756 Vertrag von Versailles zw. F und Ö (Defensiv-Allianz und Neutralitätsvertrag)
→ Beistand im Krieg mit Ausnahme franz.-engl. Konflikte (im Siebenjährigem Krieg
teilweise mit offensivem Charakter)
- Wenzel Anton Kaunitz verfolgte als österr. Diplomat (teilweise in Paris) und später als
österr. Reichskanzler das Ziel Schlesien zurück zu gewinnen und die Umstände bzw.
Konstellationen zu beseitigen, welche es P ermöglicht hatten, Schlesien zu okkupieren
→ Preußen wird zum Hauptfeind Österreichs
→ Kaunitz gilt als Architekt des renversement des alliances
44. Wie lässt sich das öster.-franz. Bündnis von 1756 bis zur Französischen bewerten?
- 1.5.1756 Vertrag von Versailles zw. F und Ö hält bis 1792
- beide Mächte sind konfessionsgleich, jedoch waren politische Gründe ausschlaggebend:
- Ö will Front gegen P beziehen und Schlesien zurück
- F will Front gegen E beziehen und Einfluss in Nordamerika gewinnen
- dynastisches Element: der spätere franz. König Ludwig XVI heiratet Marie Antoinette
- trotzdem: - alte Feindschaft wird nicht ganz beigelegt
- minimalistische Auslegung der Bündnisverpflichtungen
- noch 1755 plante F die Invasion der österr. NL
→ man kann dieses Bündnis als Zweckbündnis verstehen, jedoch darf man es aufgrund der
Tatsache, dass es das am längsten währende Bündnis im 18. Jh. war und trotz aller Vorbehalte weiter bestand nicht unterschätzen; es war ein wichtiges Mittel der Friedenssicherung
45. Welche deutschen Historiker haben sich nach 1945 sehr um die Erforschung der
diplomatischen Revolution verdient gemacht?
- Max Brauchbach
→ er sieht in der diplomatischen Revolution keine spontane Aktion
- Lothar Schilling
→ er sieht eine Kontinuität der Politik bei Kaunitz und seinem Vorgänger
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