Gehrungssäge

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Betriebsanweisung
Datum:
(Prüfung jährlich)
gemäß § 9 BetrSichV
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Unterschrift:
TÄTIGKEIT (Maschine / Anlage / Gerät)
Umgang / Tätigkeit mit Gehrungssägen
GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT

Das Verkanten von Werkstücken kann zum Reißen des Sägeblattes führen und
schwere Verletzungen verursachen.

Gefahr durch Lärm.

Holzstäube können die Gesundheit gefährden. Eichen- und Buchenholzstäube
können Krebs erzeugen.
Gefahr von schweren Schnittverletzungen durch das laufende Sägeblatt.

SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN
Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen:

Betriebsanleitung des Herstellers beachten.

Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten.

Eng anliegende Kleidung tragen. Sicherheitsschuhe und Gehörschutz benutzen.

Vor Arbeitsbeginn von der einwandfreien Funktion der Sicherheitseinrichtungen
überzeugen. Niemals mit schadhaften Maschinen, Werkzeugen arbeiten.

Auch bei kurzen Unterbrechungen Maschine abschalten, nachlaufendes Sägeblatt
verdecken. Maschine nur mit Absaugung betreiben.

Lose Splitter, Späne und ähnliche Werkstoffteile dürfen nicht mit der Hand entfernt
werden. Nur mit besonderen Hilfsmitteln entfernen.

Vor Reinigungs- und Wartungsarbeiten Maschine abschalten und gegen unbeabsichtigtes
Einschalten sichern.

Beim Abblasen bzw. Ausblasen mit Druckluft unbedingt eine Schutzbrille mit Seitenschutz
tragen und nie in Richtung von Kollegen blasen.

Beim Verlassen des Arbeitsplatzes Maschine ausschalten.
Persönliche Schutzmaßnahmen:

Keine Schutzhandschuhe an rotierenden Maschinen tragen.
VERHALTEN IM GEFAHRFALL
Störung:

Bei Störungen Arbeiten einstellen und Vorgesetzten informieren.

Störungen nur im Stillstand und mit entsprechender Sachkunde beseitigen bzw.
beseitigen lassen.
Maschine erst nach Störungsbeseitigung und Freigabe wieder in Betrieb
nehmen.

ERSTE HILFE
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme:
 Auf Selbstschutz achten, ärztliche Behandlung. Lebensrettende Sofortmaßnahmen, wie
‚Stabile Seitenlage‘, ‚Herz-Lungen-Wiederbelebung‘, ‚Schockbekämpfung‘ müssen
situationsabhängig durchgeführt werden. Wunden keimfrei bedecken. Für Körperruhe
sorgen, vor Wärmeverlust schützen. Ersthelfer hinzuziehen.
 Kleinere Verletzungen sind in das Verbandbuch einzutragen
 Sofortmaßnahmen je nach Verletzungsschwere durchführen, ggf. Notarzt verständigen
Ersthelfer: siehe Aushang
WARTUNG UND INSTANDHALTUNG

Regelmäßig die Maschine von Spänen und sonstigen Verschmutzungen
reinigen.

Wartungs-, Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten sind nur bei
abgeschaltetem Antrieb (Netzstecker ziehen) und stillstehendem Werkzeug
durchzuführen.
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