Bewerbung sonstiger Stand - 33. Tag der Niedersachsen: Goslar

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33.Tag der Niedersachsen
28.08. – 01.09.2013
Bewerbung
Sonstiger
Stand
absenden an:
TdN-2013 GmbH
c/o GOSLAR marketing gmbh
Markt 7
38640 Goslar
Tel.: (0 53 21) 780 - 622
Fax: (0 53 21) 780 - 655
E-Mail: [email protected]
graue Felder ausfüllen und
einsenden bis spätestens
01. März 2013
Firma
Ansprechpartner
Straße, Hausnr.
PLZ, Ort
Telefon
Mobil
E-Mail
Telefax
Homepage
Wir bewerben uns für einen sonstigen Stand am „Tag der Niedersachsen“ 2013:
1. Bewerbungsort
Für welchen Austragungsort möchten Sie sich bewerben:
Goslar
2. Standbeschreibung
Zelt
Vienenburg
Stand
Wöltingerode
keine Präferenz
Wagen
sonstiges:
3. Angebot
4. Standmaße
Bitte machen Sie genaue Angaben zu Ihrem Angebot (Sortiment, etc.):
Welche Ausmaße hat der Stand im geschlossenen Zustand
Unbedingt Fotos Ihres
m Breite X
m Tiefe
Standes beifügen,
Bewerbungen ohne
Welche Ausmaße hat der Stand im betriebsbereiten Zustand (inkl. Deichsel und
Fotos können nicht
Überstände)
berücksichtigt werden!
m Breite X
m Tiefe
5. Warenauslagen
Möchten Sie zusätzliche Warenauslagen (kostenpflichtig) aufstellen?
Nein
Ja, in der Größe
m Breite X
m Tiefe
Anzahl der Warenauslagen (Preis nach Absprache)
Bitte beschreiben Sie Ihre Warenauslagen:
6. Stromanforderungen
Wir bitten den Veranstalter folgende Stromanschlüsse kostenpflichtig
(zzgl. 19 % MwSt.) zur Verfügung zu stellen:
Anschlüsse 230V/16A (Schuko) à 90 Euro pro Anschluss
Anschlüsse 230V/32A CEE blau à 90 Euro pro Anschluss
Anschlüsse 400V/16A CEE à 120 Euro pro Anschluss
Anschlüsse 400V/32A CEE à 210 Euro pro Anschluss
Anschlüsse 400V/64A CEE à 360 Euro pro Anschluss
Welche Stromverbraucher (z.B. Computer, Kaffeemaschine,
eig. Verstärkeranlagen, etc.) werden am Stand betrieben?
7. Wasseranschluss
Wird ein Wasseranschluss benötigt?
Nein
Ja
Begründung:
Anzahl Wasseranschlüsse á 45 Euro pro Anschluss
8. Abwasseranschluss
Wird ein Abwasseranschluss benötigt?
Nein
Ja
9. Es wird folgender Bedarf an Durchfahrtsgenehmigungen für den Auf- bzw. Abbau angemeldet:
Mo-Do
(vor der Veranstaltung)
Kfz
Freitag
Kfz
Samstag
Kfz
Sonntag
Montag
Kfz
Kfz
10. Es wird folgender Bedarf an Parkgenehmigungen für das Standpersonal angemeldet:
Mo-Do
(vor der Veranstaltung)
Kfz
Freitag
Kfz
Samstag
Kfz
Sonntag
Montag
Kfz
Kfz
11. Bemerkungen/ Sonstiges/ Standortwunsch etc.:
Mit dem Versenden dieses Formulars bewerbe ich mich verbindlich für eine Teilnahme am
„Tag der Niedersachsen“ 2013 und erkenne die Teilnahmebedingungen an.
___________________
Datum
____________________________________
Unterschrift
GOSLAR marketing gmbh c/o TdN-2013 GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur
Teilnahme mit einem Sonstigen Stand am
33. „Tag der Niedersachsen“ vom 30.08.-01.09.2013 in
Goslar, Vienenburg und Wöltingerode
1.
Einsetzung von Beauftragten
Der Veranstalter ist berechtigt, zur Ausführung seiner Anweisungen Beauftragte
einzusetzen. Entsprechende Ansprechpartner werden ggf. noch mitgeteilt. Die
Teilnehmer sollten ihre Anliegen möglichst durch den entsprechenden
Beauftragten dem Veranstalter vortragen lassen.
2.
Gestaltung der Stände
Die Stände sind im Interesse eines attraktiven Gesamtbildes geschmackvoll zu
gestalten.
Der Veranstalter kann den Teilnehmer ggf. zur Verbesserung der optischen
Standgestaltung auffordern.
Hauseingänge und Durchfahrten sind jederzeit frei zu halten. Es darf nichts
verstellt werden. Eine geradlinige Durchfahrtsbreite für Rettungsfahrzeuge auf
den Straßen und Plätzen von mindestens 3,50 m ist stets zu gewährleisten.
3.
Standplatz, Aufbau, Parkmöglichkeiten
Die in der Bewerbung angegebenen Maße, Stände und das beschriebene
Angebot sind verbindlich. Bei Abweichungen besteht kein Platzanspruch.
Die Standplätze werden dem Teilnehmer des „Tages der Niedersachsen“ 2013
vom Veranstalter zugewiesen. Der Veranstalter versucht ggf., die örtlichen
Wünsche des Teilnehmers zu berücksichtigen, es besteht jedoch kein Anspruch
auf einen bestimmten Standplatz. Der Veranstalter teilt dem Teilnehmer die
Reihenfolge des Aufbaues im Vorfeld der Veranstaltung mit. Beim Auf- und Abbau
der Stände sind die Abend- und Nachtruhezeiten zu berücksichtigen und
einzuhalten.
Der Veranstaltungsbereich wird auch während der Auf- und Abbauphase
gesperrt. Durchfahrten zum Stand für den Aufbau sind vor Veranstaltungsbeginn
Montag bis Donnerstag, bis Freitag, 30.08.2013, bis 14.00 Uhr sowie für den
Abbau am Sonntag, 01.09.2013, ab 19.00 Uhr bei Vorliegen der entsprechenden
Durchfahrtsgenehmigung möglich.
Für Fahrzeuge des Standpersonals werden während der Veranstaltung
Sonderparkplätze eingerichtet. Mit einer fußläufigen Entfernung vom
Sonderparkplatz bis zum Stand von 1-2 Kilometern muss gerechnet werden. Es
wird empfohlen, die Fahrzeuge am Quartier zu belassen. Im
Veranstaltungsbereich stehen keine Parkplätze zur Verfügung.
GOSLAR marketing gmbh c/o TdN-2013 GmbH
4.
Standgebühren
Die Standgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt fällig. Bei
Zahlungsverzug besteht kein Platzanspruch. Ggf. werden Verzugszinsen
berechnet.
5.
Verkaufsangebot, Genehmigungen, Jugendschutzgesetz
Das in der Bewerbung angegebene Angebot ist bindend. Der Veranstalter ist
berechtigt, bei Abweichungen sofortige Abhilfe zu verlangen.
Die Beantragung oder Einholung notwendiger öffentlich-rechtlicher
Genehmigungen sowie die Beachtung öffentlich-rechtlicher Vorschriften ist allein
Sache des Teilnehmers des „Tages der Niedersachsen“ 2013.
Der Teilnehmer versichert, dass er und sein Personal alle steuer- und
sozialversicherungs-rechtlichen Vorschriften erfüllen. Der Teilnehmer hat sich und
sein Personal ausreichend gegen Risiken im Haftpflicht- und Unfallbereich zu
versichern.
Der Teilnehmer hat geeignete Abfallbehälter in ausreichender Anzahl
aufzustellen und regelmäßig zu entleeren. Die Verkaufs- und Standfläche samt
Umgebung ist während der gesamten Veranstaltung ständig in einem sauberen
Zustand zu halten. Nach Beendigung der Veranstaltung ist der genutzte Platz
gesäubert dem Veranstalter zu übergeben. Erforderliche Nachreinigungen gehen
zu Lasten des Teilnehmers.
6.
Zelte, Strom, Wasser, Abwasser, Bestuhlung, Stehtische
Zelte
Auf Wunsch der Teilnehmer stellt der Veranstalter Pagodenzelte in
unterschiedlichen Größen leihweise zur Verfügung, die jeweils zu folgenden
Entgelten angemietet werden können (Nettopreise zzgl. 19% MwSt.):
 Zelt 3x3 m: 300 Euro
 Zelt 4x4 m: 350 Euro
 Zelt 5x5 m: 400 Euro
 Zelt 8x4 m: 700 Euro
 Zelt 10x10 m: 1.600 Euro
 Zelt 15x10 m: 2.200 Euro
 Zelt 20x10 m: 3.000 Euro
Strom
Der Teilnehmer am „Tag der Niedersachsen“ trägt seine die Stromanschlussund Verbrauchskosten. Die Anschlusskosten werden direkt zwischen ihm dem
Veranstalter bzw. direkt zwischen dem Teilnehmer und einem vom Veranstalter
beauftragten Unternehmen abgerechnet. Die Verbrauchskosten werden
ebenfalls ggf. direkt zwischen dem Teilnehmer und dem
Versorgungsunternehmen (Harzenergie) bzw. mit dem von diesem beauftragten
Unternehmen abgerechnet. Das beauftragte Unternehmen ist berechtigt, ggf. auf
die Verbrauchskosten eine Vorauszahlung zu erheben. Der Teilnehmer erhält im
Vorfeld der Veranstaltung eine Information über die detaillierte Vorgehensweise
bei der Abrechnung der Stromanschlüsse und des Verbrauchs.
GOSLAR marketing gmbh c/o TdN-2013 GmbH
Pro Anschluss werden dem Teilnehmer folgende Kosten in Rechnung gestellt
(Nettopreise zzgl. 19% MwSt.):
 230V/16A Schuko: 90 Euro
 230V/32 A: 90 Euro
 400V/16A: 120 Euro
 400V/32A: 210 Euro
 400V/63A: 360 Euro
Verlängerungskabel mit einer Länge von ca. 25m (mit für den Außenbereich
zulässigen CE-Steckern/Kupplungen) bis zum nächsten Anschluss/Verteilerkasten sowie Kleinelektroanschlüsse, Kleinmaterial und selbst
benötigte Werkzeuge, etc., sind mitzubringen.
Wasser
Die Ausrichterstadt stellt grundsätzlich Brauch-Wasseranschlüsse kostenpflichtig
zum Preis von 45 Euro (zzgl. 19% MwSt.) pro Anschluss am nächsten
Standrohr/Verteiler zur Verfügung. Wasserschläuche mit einer Länge von ca.
25m mit GK-Kupplungen bis zum nächsten Standrohr/Verteiler, etc. sind
mitzubringen. Die Einhaltung beiliegender Trinkwasserverordnung liegt in der
Verantwortung des Teilnehmers. Dieser hat sowohl die Wasser- als auch die
Abwasserschläuche mit geeigneten Abdeckungen (Schlauchbrücken o. ä.) zu
versehen.
Abwasser
Abwasser darf nur in die dafür vorgesehenen Abwassereinläufe für
Schmutzwasserkanäle eingelassen werden. Bei fetthaltigem Abwasser müssen
entsprechende Fettabscheider benutzt werden.
Bestuhlung
Stühle, Bänke und Bierzeltgarnituren werden auf Wunsch gegen Mietgebühr zur
Verfügung gestellt. Es gelten folgende Preise: je Stuhl: 2,50 Euro, je Bank: 5
Euro, je Biertischgarnitur (2 Bänke, 1 Tisch): 10 Euro. Alle Preise verstehen sich
zzgl. der gesetzlichen MwSt. von 19%.
Warenauslagen
Das Mitbringen von Warenauslagen muss in der Bewerbung aufgeführt werden
und ist vom Veranstalter zu genehmigen. Das Aufstellen von Warenauslagen ist
nur nach Genehmigung kostenpflichtig.
7.
Öffnungszeiten
Die Verkaufsstände sind während der Veranstaltung zu folgenden Zeiten geöffnet
zu halten:
 Freitag, 30.08.2013, 16:00 – 24:00 Uhr
 Samstag,31.08.2013, 10:00 – 24:00 Uhr
 Sonntag, 01.09.2013, 11:00 – 18:00 Uhr
Während dieser Öffnungszeiten ist das Befahren der Veranstaltungsfläche mit
Kraftfahrzeugen verboten. Die Warenanlieferung muss Freitag 14:00 Uhr,
Samstag 9:00 Uhr und Sonntag 10:00 Uhr abgeschlossen sein.
GOSLAR marketing gmbh c/o TdN-2013 GmbH
8.
Abweichende Regelungen
Der Veranstalter kann, wenn es erforderlich wird, ggf. auch nach Beginn der
Veranstaltung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen treffen.
Den Weisungen des Veranstalters und seiner Beauftragten ist Folge zu leisten.
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