Zusammenschau der entwickelten Wirtschaftsverfassungen im

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Zusammenschau der entwickelten Wirtschaftsverfassungen im Rahmen
der Projektarbeit zum Thema „Marktordnungen“
Von: Selina, Nora, Nico, Rick
Art. 1 : Freie Entfaltungsmöglichkeiten
Jeder Bürger hat das Recht zu entscheiden, wo er wohnt und welchen Beruf er
ausübt. Auch der Staat besitzt keine Befugnis einen Bürger zwangsweise einem
Beruf zuzuweisen.
Art. 2 : Handlungsfreiheit
Jeder Bürger darf frei wirtschaften und selbstständige Wirtschaftsformen gründen.
Art. 3 : Staatliche Fürsorge
Der Staat sorgt für innere und äußere Sicherheit. Dem inbegriffen ist ein staatliches
Sozialversicherungssystem
und
die
Bereitstellung
arbeitsrechtlicher
Rahmenbedingungen.
Art. 4 : Geregelte Lohn- und Preisbildung
Vorbeugung schwankender Preise durch staatliche Einschränkungen und Einführung
von Mindestlöhnen.
Art. 5 : Koalitionsfreiheit
Jeder Bürger hat das Recht Gewerkschaften und Unternehmensverbände zu
gründen. Dem Staat ist es nicht erlaubt, dieses zu verhindern.
Art. 6 : Eigentumsrecht
Freie Verfügbarkeit über Eigentum und Erbe. Dieses muss gewährleistet sein, um
wirtschaftlich handeln zu können.
Art. 7 : Sicherung der Rechtstaatlichkeit
Der Staat verpflichtet sich, die in der Verfassung festgelegten Grundsätze
einzuhalten.
Von: Björn, Carolin und Finja
Artikel 1:
Das neue Wirtschaftssystem soll sich durch Leistungsgerechtigkeit auszeichnen, um
große Leistungen und einen hohen Bildungsgrad zu würdigen.
Artikel 2, Absatz I
Der Preis soll über das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage reguliert werden.
Artikel 2, Absatz II
Dadurch soll der freie Wettbewerb in diesem System gefördert werden, sodass Jeder
die Möglichkeit erhält, seine Produkte anzubieten.
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Artikel 3:
Um Arbeitslose finanziell zu unterstützen soll es aus Steuergeldern finanzierte so-zial
Hilfen in angemessener Höhe geben, um so Leben am Existenzminimum und
Kinderarmut vorzubeugen.
Artikel 4, Absatz I
Eine erhöhte Reichensteuer soll zur Finanzierung beitragen.
Artikel 4, Absatz II
Die Grenzen zwischen den verschiedenen Steuerklassen sollen weiter nach oben
verschoben werden und es sollen Extrazahlung ab einen festgesetzten Gehalt geleistet werden.
Artikel 5:
Die Form der Planung und der Lenkung soll der in der sozialen Marktwirtschaft entsprechen.
Artikel 6, Absatz I
Um Konkurrenzfähigkeit zu schaffen muss Jemand, der selbstständig werden
möchte, ein gewisses Kapital vorweisen können.
Artikel 6, Absatz II
Gleichzeitig hat ein Selbstständiger Anrecht auf finanzielle Unterstützung vom Staat,
damit er auf dem Markt bestehen können.
Artikel 7:
Die finanzielle Unterstützung von Studenten (BAföG) soll ausgeweitet werden, um
mehr Menschen ein Studium zu ermöglichen. Auf diesem Wege wird die zukünfti-ge
Stabilität der Wirtschaft gewährleistet.
Artikel 8:
Das Renteneintrittsalter soll von Branche zu Branche unterschiedlich sein. Zusätzlich soll es ab einem bestimmten Alter Untersuchungen zur Arbeitsfähigkeit des
Arbeitnehmers geben.
Artikel 9:
Es soll sowohl das „Rürup-Renten“-Programm, als auch das „Riester-Renten“Programm zum Vorbeugen von Altersarmut durchgeführt werden.
Artikel 10:
Flächendeckende Mindestlöhne sorgen für gerechte Arbeitsbedingungen und sind
als Präventivmaßnahme gegen Ausbeutung gedacht.
Von: Jan-Henrik, Levke und Pascal
„Unsere“ gerechte Wirtschaftsordnung
In einer „gerechten“ Wirtschaftsordnung
ist es notwendig, dass sie nach
Chancengleichheit, sowie Leistungsgerechtigkeit aufgebaut ist. Das heißt, dass jeder
für die Leistung, die er erbringt dementsprechend entlohnt wird. Auch jeder soll die
Chance haben in seiner beruflichen Laufbahn aufzusteigen, solange er die
Erwartung, die an ihn gestellt werden, übertrifft. Des Weiteren sollen die
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Menschenrechte in unserer „gerechten“ Wirtschaftsordnung enthalten sein, damit
jeder Mensch, egal aus welcher Schicht er stammt, seine Rechte vertreten kann
(Artikel 1-19 des Grundgesetztes Deutschlands).
Außerdem soll sich unsere Wirtschaftsordnung nach dem Prinzip der freien
Marktwirtschaft richten. Durch Angebot und Nachfrage wird der Preis „gerecht“
gelenkt. Bei hoher Nachfrage und weniger Ware steigt der Preis, bei niedrigerer
Nachfrage und großen Menge an Waren steigt der Preis.
Von: Lea, Ferdinand, Juri, Jan
Artikel 1: Monopolbildung muss eingeschränkt werden, um das System nicht
zu gefährden. Jedes systemgefährdende Monopol muss mit Sanktionen gesprengt
werden.
Artikel 2: In jedem Wirtschaftszweig werden Mindestlöhne eingeführt.
Preismaximum ist nicht vorgesehen.
Artikel 3: Kartellbildung muss ebenso wie die
und sanktioniert werden.
Ein
Monopolbildung eingeschränkt
Artikel 4: Für jedes gängige Produkt, das heißt jedes in größerer Stückzahl auf dem
freien Markt erhältliches Produkt, muss ein dem TÜV ähnliches unabhängiges
Unternehmen eine Qualitätsnorm anerkennen.
Artikel 5: Konjunkturmaßnahmen sind, sofern nach parlamentarischem Wege als
dienlich für die Nation beschlossen, erwünscht.
Artikel 6: Sanktionen gegen Kartelle und Monopolunternehmen können nur
auf parlamentarischem Wege beschlossen werden. Sie werden von Seiten der
Legislative durchgesetzt, jedoch ist jeder Konsument öffentlich dazu angehalten,
über seinen Konsum gegen solche Gruppen vorzugehen.
Artikel 7: Grundlage der Verfassung sind eine Freie Marktwirtschaft
eine parlamentarische Demokratie
sowie
Der einzelne Mensch wird bei der Verfolgung seiner eigennützigen Ziele nach
Gewinn und Wohlstand von der Verfassung so geführt, dass er gleichzeitig dem
Wohl der Gesellschaft dient.
Von: Marlon,Nils,Joel
§1:
§2:
§3:
§4:
§5:
Chancengleichheit, jeder hat das gleiche Recht im Arbeitsmarkt
Das Einkommen wird entsprechend der Marktleistung verteilt
Aufstiegschancen, jeder kann durch besondere Leistungen befördert werden
Feste und fristgerechte Gehaltsbezahlung
Jeder hat das Recht sich selbstständig zu machen mit eigenen Kapitalanlagen
(Privateigentum)
§6 : Höchstmögliche Produktivität der Betriebe, keine Einschränkungen bei der
Produktivität
§7: Wettbewerbsrecht
§8: Kündigungsschutz (Abfindung und Arbeitslosengeld)
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§9: Ausreichend Schutz und Aufklärung bei gefährlichen und
gesundheitsschädlichen Arbeiten
§10: Gewerbefreiheit, es darf alles produziert werden, solange es gesetzeskonform
ist
§11: Besonderer Schutz für Krankheitsfälle und Behinderungen
§12: Möglichst geringes Eingreifen des Staates in das Wirtschaftssystem
§13: Freie Berufswahl, keine Zuordnung der Arbeitsstelle
§14: Hilfe durch Staat beim totalen Ausscheiden aus der Berufswelt
Von: Julia, Thorben und Mark
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